Ronald Doege

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Mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin, würde ich meine Rede an dieser Stelle gern zu Protokoll geben.
Die Frage der Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat uns in diesem Hohen Hause schon mehrfach beschäftigt. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nicht alles wiederholen, was in der Vergangenheit von uns dazu bereits gesagt wurde. Gestatten Sie mir dennoch den Hinweis, dass uns eine saubere Aufarbeitung der Ursachen und der Werthaltigkeit der Altschulden vieles erspart hätte.
Die unter Federführung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Gerald Thalheim erarbeitete Ablöseregelung für die Altschulden begrüßen wir außerordentlich. Wie die Praxis zeigt, wird von ihr auch reger Gebrauch gemacht.
Das, was uns heute hier als Antrag von der Linkspartei.PDS vorgelegt wurde, betrifft nur einen Sonderfall, der in seiner Wirkung offensichtlich bei der Verabschiedung des Gesetzes nicht bedacht wurde. Es geht um
die steuerliche Behandlung der Kommanditisten einer GmbH & Co KG. In Sachsen-Anhalt betrifft dieser Sonderfall elf Unternehmen.
Das Anliegen des Antragstellers teilen wir insofern, als hier eine Lösung gefunden werden muss, die die betroffenen Unternehmen nicht in ihrer Existenz gefährdet. Wir sind jedoch nicht der Auffassung, dass der Eigenkapitalzuwachs der Kommanditisten steuerlich unberücksichtigt bleiben sollte.
Die GUBB-Unternehmensberatung Halle hat hierzu den agrarpolitischen Sprechern der Fraktionen konkrete Vorschläge zukommen lassen. Danach sollen die Unternehmensanteile bei Aktivierung des Kapitals, also erst nach der Veräußerung der Unternehmensanteile, versteuert werden. Ich denke, dies wäre ein vernünftiger Kompromiss, den wir im Agrar- und Finanzausschuss beraten sollten.
Die letzte Sitzung des Landtages findet im Februar 2006 statt. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist nicht lang, aber wir haben auch schon in wesentlich kürzerer Zeit Anträge beraten und verabschiedet.
Ich schlage vor, dass wir den Finanzausschuss beauftragen, den Geschäftsführer der GUBB, Herrn Dr. Siegfried Anz, sowie den Landesbauernverband kurzfristig zu einer gemeinsamen Anhörung der beiden Ausschüsse einzuladen, um anschließend das Thema zu beraten und einer Lösung zuzuführen. Wir plädieren für eine Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Weg von der Einbringung des Gesetzentwurfes bis zur heutigen Beschlussfassung, also gut 14 Monate später, ist in Anbetracht der Brisanz der Thematik wahrlich eine Katastrophe. Viele von Ihnen werden sich sicherlich an die 13 Tage im August des Jahres 2002 erinnern, als Zehntausende Menschen entlang von Elbe und Mulde um die Sicherheit der Deiche gekämpft haben. Die von der Flut betroffenen Menschen in Seegrehna, in Dessau-Waldersee und vielen anderen Orten haben von der Landespolitik ein schnelles und konsequentes Handeln im Zuge der Aufarbeitung der Ereignisse erwartet.
Im Ergebnis der Hochwasserkatastrophe fand eine intensive Aufarbeitung der Hochwasserereignisse insbesondere durch den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser statt. Im März 2004 hat der Innenminister dem Landtag den Gesetzentwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt und um eine zügige Beratung gebeten. Als Knackpunkt im Gesetzentwurf erwies sich recht schnell die künftige Struktur der Katastrophenschutzbehörden.
Am Ende bitte. - Während SPD, PDS und FDP im Ergebnis von Expertenanhörungen auf einer zweistufigen Struktur bestanden, sprach sich die CDU für eine Beibehaltung der Dreistufigkeit aus.
Ich möchte dazu kurz aus einem Artikel meines geschätzten Kollegen Scheurell aus Wittenberg zitieren, der sich gegenüber dem „Wochenspiegel“, Wittenberg, wie folgt äußerte: Scheurell forderte für künftige Fälle mehr Entscheidungskompetenzen für das Innenministerium vor allem bei landkreis- und Länder übergreifende Katastrophen.
Oder Kollege Lukowitz, damals noch Fraktionsvorsitzender der FDP, der in der „MZ“, Halle, unter dem Titel „FDP will sich quer stellen“ zum Ausdruck brachte, dass man in Auswertung der Ereignisse des Hochwassers zu der Überzeugung gelangt sei, dass eine Zentralisierung der Führungstätigkeit im Innenministerium unbedingt hergestellt werden müsse.
Des Weiteren wies Herr Gärtner schon auf eine Broschüre der FDP hin - bereits vor den Auswertungen im zeitweiligen Ausschuss herausgebracht -, in der klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass man sich eine Zentralisierung im Innenministerium nicht nur vorstellen könne, sondern einfordere.
Die unterschiedlichen Auffassungen der Regierungsfraktionen führten zu einem nicht nachvollziehbaren Stillstand in den Beratungen. In der Landtagssitzung am 4. März 2005 erinnerte die SPD-Fraktion an den ersten Jahrestag der Einbringung und forderte eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes.
Die Position der SPD-Fraktion hat meine Kollegin Krimhild Fischer bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes dargestellt. Es ging uns um die Einführung eines zweistufigen Modells.
Bei Länder und kreisübergreifenden Katastrophen muss nach unserer Auffassung eine zentrale Führung durch das MI erfolgen. Landkreise und kreisfreie Städte sollen untere Katastrophenschutzbehörden bleiben. Auch wir können uns den Ausführungen der Vorredner anschließen, dass nur mit der entsprechenden Ortskenntnis eine wirksame Katastrophenbekämpfung erfolgen kann.
Allerdings sehen wir die Rolle des Landesverwaltungsamts anders als die CDU und die FDP. Nach unserer Auffassung muss sich die Rolle des Landesverwaltungsamts insbesondere auf die Unterstützung im administrativen Bereich sowie auf Koordinierungs- und Organisationsaufgaben beschränken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die insbesondere vom Redner der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebrachte Einschätzung bezüglich der Leistungen unseres Innenministers können wir bekanntermaßen nicht teilen. Wir hätten erwartet, dass der Innenminister nicht die Hände in den Schoß legt, sondern dass er im Rahmen der Katastrophe im August 2002 aktiver gehandelt hätte.
Zur Bewertung muss ich sagen, dass der heute zu behandelnde Gesetzentwurf auf halber Strecke stehen bleibt und nicht der von vielen erwartete große Wurf ist. Die Novelle bleibt Stückwerk; denn letztendlich hält die Landesregierung am dreistufigen Aufbau fest. Unser Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, hat letztlich eine effizientere Führungsstruktur während einer Katastrophe zum Ziel. Sollten Sie diesem heute nicht zustimmen, werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Sehr geehrte Frau Wernicke, ich stimme Ihnen darin zu, dass die Ergebnisse der Untersuchungen der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe vorlagen. Ich selber - das muss ich eingestehen - habe mich mit diesen Dingen erst im Rahmen der Aufarbeitung im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser intensiver beschäftigt. Wir
stimmen sicherlich auch in der Einschätzung überein, dass es eine Menge Schwachstellen an den Flüssen in Sachsen-Anhalt, aber nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern auch darüber hinaus, gegeben hat.
Wir alle müssen uns allerdings den Schuh anziehen - das nehme ich nicht allein für die SPD-Fraktion in Anspruch, sondern auch für die Fraktionen der CDU, der PDS und der FDP -, dass wir die Bereitstellung von Mitteln für Maßnahmen des Hochwasserschutzes vor dem August 2002 sicherlich nicht so stark im Blickfeld hatten wie nach den dramatischen Ereignissen. Es wird sicherlich eine gemeinsame Aufgabe sein, hier im Parlament dafür zu sorgen, dass das von Ihnen, von der Landesregierung, aufgestellte Konzept zur Sanierung der Deiche auch in Zukunft finanziell abgesichert ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde nicht ankündigen, dass ich mich kurz fasse; denn meine Redezeit beträgt ohnehin nur fünf Minuten.
Der Beschlussempfehlung liegt ein Antrag zugrunde, der bereits vor fast einem Jahr im Plenum behandelt worden ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit dieser Problematik tatsächlich eine herausragende Bedeutung beigemessen wird.
In den Diskussionen in den Fachausschüssen wurde sehr schnell deutlich, dass die Lösung der drängenden Probleme der kommunalen Haushalte nur bedingt im Interesse der einbringenden Fraktion, aber auch der Koalitionsfraktionen lag. Es gab vielmehr das bekannte Schwarzer-Peter-Spiel mit Blick auf den Bund.
Bezüglich der Bewertung der Ergebnisse der Gemeindefinanzreform lagen die Fraktionen - darin stimme ich
meinen Vorrednern zu - nicht allzu weit auseinander. Aus der Sicht der Kommunen sind bisher keine grundlegenden Verbesserungen bei den kommunalen Einnahmen zu verzeichnen. Der Unterschied besteht allerdings in der Bewertung der Frage, wer letztlich dieses magere Ergebnis, das im Zuge der Gemeindefinanzreform erreicht worden ist, zu vertreten hat.
An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass die Länder aus verfassungsrechtlicher Sicht für die Kommunen zuständig sind. Die Haushalte der Kommunen sind Teil der Länderhaushalte. Letztlich haben die Länder gegenüber dem Bund die Interessen der kommunalen Ebene wahrzunehmen.
Wenn die Koalitionsfraktionen heute in der Beschlussempfehlung das Scheitern der Gemeindefinanzreform feststellen, dann stellt sich die Frage: Was hat die Landesregierung, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, tragen, getan, um die Not leitenden Kommunen in Sachsen-Anhalt in eine bessere Situation zu bringen?
Die Bemühungen um eine grundlegende Gemeindefinanzreform auf Bundesebene waren nach meiner Auffassung bereits sehr früh zum Scheitern verurteilt, da weder der Bund noch die Länder bereit waren, angesichts ihrer eigenen drängenden Haushaltsprobleme bei der Aufteilung von Steuereinnahmen substanzielle Zugeständnisse an die Kommunen zu machen.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen auf die freien Berufe wurde insbesondere von der FDP abgelehnt. Ohne eine grundsätzliche Bereitschaft der Länder, hierbei parteipolitische und Landesinteressen hinter die Interessen der Kommunen zu stellen, wird auch auf absehbare Zeit jeder Versuch scheitern, diese Problematik einer grundlegenden Lösung zuzuführen.
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Gewerbesteuerreform hat der Herr Finanzminister bereits darauf hingewiesen, dass auch anhand der Statistik nachgewiesen ist, dass im vergangenen Jahr wesentlich höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt worden sind, als das allgemein erwartet worden ist. Die diesbezüglich Bewertung in der Beschlussempfehlung kann man daher nicht mittragen.
Meine Damen und Herren! Wir halten diese Beschlussempfehlung - das gilt auch mit Blick auf den Antrag - für zu spät. Hierbei handelt es sich zum Teil um reines Wunschdenken, das so in Kürze nicht umsetzbar sein wird - ich sagte es bereits.
Die SPD-Fraktion wird die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank.
Frau Dr. Hüskens, mit der Hoffnung ist das manchmal so eine Sache. Sie kann manchmal ganz schnell getrübt werden. Sie wissen, zwischen 18 % und 5 % ist ein Unterschied.
Frau Dr. Hüskens, ich habe eine Frage. Es ist von meinem Vorredner Herrn Laaß dargestellt worden, dass er sich vorstellen könnte, dass den Kommunen ein höherer Anteil an der Umsatzsteuer zugebilligt wird.
Ich frage Sie auch vor dem Hintergrund der Beschlussempfehlung, die Sie als Fraktion mittragen und in der Sie eine Erhöhung des Steueranteils der Kommunen fordern: Wie wollen Sie das letztlich erreichen? Gehen Sie davon aus, dass der Bund bereit sein wird, zugunsten der Kommunen auf Steuereinnahmen zu verzichten? Ist sogar das Land Sachsen-Anhalt bereit, zugunsten der Kommunen Verzicht zu üben? Oder können Sie dem Hohen Hause erklären, dass sich zum Beispiel die FDPFraktion für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder für anderes im Bund stark machen wird, um dadurch unseren Not leidenden Kommunen zu helfen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Notwendigkeit, die Bau- und Immobilienverwaltung neu zu ordnen, ist nicht neu und wird letztlich auch von der SPD-Fraktion nicht bestritten. Derartige Überlegungen wurden bereits in der letzten Legislaturperiode angestellt.
Dabei wurden verschiedene Varianten diskutiert. Die nunmehr von der Landesregierung geplante Zusammenführung der Hoch- und der Straßenbauverwaltung ist dabei eine der denkbaren Möglichkeiten. Die SPD-Fraktion hätte allerdings die Zusammenführung der Bau- und Immobilienverwaltung favorisiert, weil sie in der Mehrzahl der Länder angewandt wird und wir so auf Erfahrungen hätten zurückgreifen können.
Ein Knackpunkt, der sich im Rahmen der Diskussion im Ausschuss ergab, war, dass man den Landkreisen zukünftig die Möglichkeit einräumen will, die technische Verwaltung der Kreisstraßen durch Vereinbarung und natürlich gegen Kostenerstattung dem Landesbetrieb Bau zu übertragen. Grundsätzlich halten wir es für falsch, Aufgaben von der kommunalen Ebene auf die Landesebene hochzuziehen. Hätten Sie bereits im Jahr 2002, mit der Regierungsübernahme, einen etwas größeren Schritt gewagt und die begonnene Kreisgebietsreform umgesetzt, würden wir bereits heute über ordentliche, leistungsfähige Landkreise verfügen, Herr Minister, auf die diese Aufgaben hätten übertragen werden können.
Da wir es aber weiterhin mit Landkreisen zu tun haben, die finanziell nicht leistungsfähig sind, und da die uns bisher bekannten Pläne der Neustrukturierung der Landkreise nicht allzu weit ins Positive gehen, halten wir diese vorübergehende Aufgabenwahrnehmung beim Land durchaus für sinnvoll.
Im Rahmen der Gesetzesberatung im Fachausschuss kam unter anderem auch zur Sprache, dass einige Landkreise die ihnen bereitgestellten Straßenbaulastzuweisungen zweckwidrig verwenden. Über mögliche Konsequenzen dieser zweckwidrigen Verwendung wird sicherlich im Plenum bzw. in den Fachausschüssen zu reden sein. Es kann letztlich nicht toleriert werden, dass Kommunen fordern, pauschale Zuweisungen zu erhalten, und dass, wenn wir als Landtag dieser Forderung nachkommen, im Nachgang eine zweckwidrige Verwendung festgestellt wird.
Wenn Sie unserer Auffassung folgen, dass diese Aufgabe unverzüglich auf die kommunale Ebene zurückübertragen werden sollte, wenn die Landkreise eine hinreichende finanzielle Leistungsfähigkeit haben, können wir der derzeit von Ihnen geplanten Verfahrensweise durchaus folgen.
Meine Damen und Herren! Wir werden den Landesbetrieb Bau nach seiner offiziellen Gründung sehr intensiv begleiten und ständig hinterfragen, ob die uns dargestellten Personaleinsparungen und Effizienzgewinne auch tatsächlich realisiert werden. Die Beteiligung des Parlaments, wie sie in diesem Falle stattgefunden hat, halten wir für sehr positiv. Wir würden uns allerdings wünschen, dass in Zukunft bei allen Landesbetrieben, die zur Gründung anstehen, das Parlament entsprechend beteiligt wird.
Die SPD-Fraktion wird sich bei diesem Gesetzentwurf - so wie das auch mein Kollege Kasten angesprochen hat - der Stimme enthalten. - Herzlichen Dank.
Herr Kollege Kolze, ich hätte drei Fragen an Sie. Erste Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Gemeinden Brambach und Rodleben mit der Stadt Dessau, wenn die Fusion zum 1. Januar 2005 vollzogen wird, nur eine gemeinsame Grenze in Form der Elbe haben?
Zweite Frage: Halten Sie es für sinnvoll, dass die Fusion von Brambach und Rodleben mit der Stadt Dessau nur für den Fall realisiert wird, dass letztlich auch die Fusion zwischen Dessau und Roßlau zustande kommt?
Dritte Frage: Stimmen Sie mir darin zu, dass in dem Fall, dass die Fusion zwischen Dessau und Roßlau nicht zustande kommt, die Gemeinden Brambach und Rodleben aus raumordnerischer Sicht eigentlich den Weg nach Roßlau finden müssten? Denn Roßlau liegt zwischen diesen Gemeinden und Dessau.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus der Sicht vieler ist das CBL-Finanzierungsmodell seit der Verabschiedung des Job-Creation-Act tot. Der bisherige Steuervorteil für die US-Partner entfällt rückwirkend zum 12. März 2004. Damit ist dieses Finanzierungs- und Steuersparmodell für die amerikanischen Partner nicht mehr aktuell und auch nicht mehr attraktiv.
Das Anliegen des Antrages der PDS-Fraktion, zu dem wir als SPD-Fraktion einen Änderungsantrag gestellt hatten, ist damit hinfällig. Ich möchte allerdings trotzdem noch einmal an den Ausgangspunkt unserer Diskussion erinnern; denn letztendlich waren es notorisch klamme Kommunen, in Sachsen-Anhalt unter anderem Wittenberg, Halle und Magdeburg, die derartige Modelle für sich entdeckten. Das Ziel war es aus der Sicht der Kommunen, einen einmaligen Gewinn in Form eines Barwerts zu realisieren, um damit letztlich - in den meisten Fällen zumindest - die riesigen Haushaltslöcher zu stopfen.
Im April 2003 war dann der Presse zu entnehmen, dass der Finanzminister beabsichtigte, für die Unikliniken in Magdeburg und in Halle ein Cross-Border-LeasingModell anzudenken. Die Absicht des Finanzministers führte letztlich dazu, dass sich alle Fraktionen des Hohen Hauses intensiver mit dem Cross-Border-LeasingModell und seinen Vor- und Nachteilen befassten.
Der von der PDS-Fraktion eingebrachte Antrag und der Änderungsantrag der SPD-Fraktion bildeten dann die Grundlage für eine intensive Beratung in den Fachausschüssen und für die öffentliche Anhörung hier im Hohen Hause.
Im Rahmen der Anhörung zum Thema Cross-BorderLeasing, die bereits am 5. September 2003 stattfand, wurden von allen Vortragenden nochmals die wirtschaftlichen und auch die rechtlichen Aspekte dargestellt und umfassend erläutert. Insbesondere die mit der langen Bindung im Rahmen derartiger Geschäfte verbundenen Risiken konnten hier nicht hinreichend ausgeräumt werden.
Ich räume an dieser Stelle ein, dass insbesondere große Kommunen - ich sagte es bereits: Magdeburg, Wittenberg, in anderen Bundesländern auch Leipzig und die Stadt München, meist auch von SPD-Leuten regiert - derartige Geschäfte abgeschlossen haben.
- Allerdings, Herr Tullner, möchte ich an dieser Stelle auch sagen,
dass sie es meistens nicht deshalb gemacht haben, weil es ein so tolles Finanzierungsinstrument ist, sondern letztlich aus blanker finanzieller Not. Der Griff nach diesem vermeintlichen Strohhalm erfolgte überwiegend, weil Landesregierungen, wie in Sachsen-Anhalt, nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stellten, um bei den Kommunen eine ordentliche Haushaltsführung realisieren zu können.
- Herr Tullner, das ist so; die Wahrheit tut manchmal einfach weh.
Meine Damen und Herren! Die von den jüngsten Entscheidungen in Amerika auf die bestehenden Verträge ausgehenden Wirkungen deuten wir dahin, dass zumindest für vor dem 12. März 2004 abgeschlossene Verträge keine negativen Auswirkungen entstehen werden. Wir erwarten aber auch, wie es mein Kollege Qual ausdrückte, dass die Landesregierung im Rahmen der Kommunalaufsicht tätig wird und bei den betroffenen Kommunen prüft, inwieweit von amerikanischen Partnern noch Ansprüche geltend gemacht werden könnten.
Seit dem 12. März sind nach unserer Kenntnis keine neuen Verträge geschlossen worden, die unter die neue Regelung fallen könnten.
Meine Damen und Herren! Getreu dem Motto „Der König ist tot! Es lebe der König!“
werden sich sicherlich in den nächsten Monaten und vielleicht auch Jahren findige Anwaltskanzleien, Steuerberater und die internationalen Großbanken auf neue Steuersparmodelle einschießen. Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit hier erneut über derartige Projekte werden reden dürfen und reden müssen.
Meine Damen und Herren! Unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Geldbeschaffung durch die Nutzung des CBL für die Unikliniken in Halle und Magdeburg sind durch die Entscheidung des US-Parlaments bestätigt worden. Wir fordern den Finanzminister auf, endlich zu einer soliden Haushaltspolitik zurückzukehren und bei der Bewältigung der Haushaltsprobleme des Landes auf bewährte Instrumente zurückzugreifen.
Effekten-Lombard-Vereinbarungen, Islamic Bonds und Ähnliches sind sicherlich ganz gut dafür, einen netten Artikel in den einschlägigen Gazetten der Finanzpresse zu erheischen, sie verschaffen vielleicht auch ein wenig Luft, aber sie schnüren unsere Handlungsspielräume für die Zukunft ein.
Herr Minister Paqué,
Sie waren mit Ihrem Versuch wieder einmal auf dem Holzweg. Zum Glück für unser Land hat man Sie doch noch rechtzeitig auf den richtigen Weg zurückgeführt, ehe Sie sich völlig im Wald verlaufen hätten. Aber so ist es halt bei der Methode Versuch und Irrtum.
Zu unserem Abstimmungsverhalten - Herr Präsident, ich sehe, dass die Uhr abgelaufen ist - möchte ich nur so
viel erklären: Wir werden dem Änderungsantrag der PDS-Fraktion nicht folgen.
Leider kann ich das nicht mehr begründen, weil die Redezeit abgelaufen ist. Bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung werden wir uns der Stimme enthalten. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2004 erklärte der finanzpolitische Sprecher der CDUFraktion Herr Tullner gegenüber der Presse, dass die CDU-Fraktion beim Finanzausgleichsgesetz insgesamt Novellierungsbedarf sehe - eine Auffassung, die wir durchaus teilen. Doch nach diesen Äußerungen, die bereits im letzten Jahr gemacht worden sind, tat sich lange nichts.
Im September wurde dann der Doppelhaushalt in den Landtag eingebracht. Deshalb erstaunt es uns umso mehr, dass nun und damit viel zu spät eine Novelle zum FAG vorgelegt wurde. Eigentlich sollte das gültige FAG nach unserer Auffassung auch die Grundlage für den Haushalt des entsprechenden Folgejahres bilden.
Dann - um dem Ganzen noch eines draufzusetzen - wird uns in der Begründung zum FAG mitgeteilt, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht einmal ausreichend Zeit hatten, ihre Mitglieder ordentlich zu beteiligen. Eigentlich ein Skandal, doch irgendwie passt es letztlich zu Ihrem Umgang mit den Kommunen.
Meine Damen und Herren! Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang nur an den Versuch des Innenministers, 400 Millionen € zweckgebundener Zuweisungen in die allgemeinen Zuweisungen umzuschichten. Gelänge diese Umschichtung, wäre dies ein Meilenstein zur besseren und bedarfsgerechteren Kommunalfinanzierung - so der Innenminister vollmundig gegenüber der Presse.
Das Ergebnis dieses Versuchs ist hinlänglich bekannt. Der Meilenstein entpuppte sich als Stolperstein, und der Innenminister, als Tiger gesprungen, war letztlich als Bettvorleger gelandet.
In Sachen Stärkung der Kommunalfinanzen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, ist Ihre Bilanz eh relativ dürftig. Statt der angekündigten 400 Millionen € mehr
mussten die Kommunen Einbußen von rund 400 Millionen € hinnehmen, und das seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch Sie.
Aber was will man schon von einer Landesregierung erwarten, deren zentrales Regierungsmotto Kollege Ruden gestern mit den Worten „Versuch und Irrtum“ so treffend umrissen hat, und einem Ministerpräsidenten, der in der Öffentlichkeit erklärte, die finanzielle Not sei der beste Zuchtmeister der Kommunen?
Herr Minister Jeziorsky, die SPD teilt die Einschätzung, dass sich das FAG im Grundsatz bewährt hat und dass in einzelnen Punkten weiterer Entwicklungsbedarf besteht. Das dürfte Sie allerdings nicht verwundern; denn schließlich wurde das FAG, das Sie jetzt novellieren wollen, unter der SPD-Landesregierung verabschiedet.
Ihr Gesetzentwurf enthält durchaus positive Ansätze. Einige Änderungen sind weitgehend unstrittig bzw. werden zum Teil seit Jahren in den Fachausschüssen diskutiert. Ich verweise diesbezüglich insbesondere auf die Regelungen zum Spitzausgleich, der künftig im zweiten Folgejahr erfolgen soll und nicht wie bisher spätestens im zweiten Folgejahr.
Des Weiteren wird der Zeitraum der Anrechnung der gemeindlichen Steuereinnahmen von bisher einem auf künftig drei Jahre ausgedehnt, um damit, wie Sie in der Begründung zu dem Gesetzentwurf erklären, die Auswirkungen und Schwankungen etwas abzumildern. Das ist ein Punkt, dem wir durchaus folgen können. Ebenfalls halten wir den Ansatz für richtig, künftig für Grund- und Mittelzentren eine Gewichtungssteigerung aufzunehmen.
Allerdings, meine Damen und Herren, enthält Ihr Gesetzentwurf auch einige neue Regelungen, die teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Binnenverteilung haben. Ich verweise nur auf die Einführung des Dünnbesiedlungszuschlages, der, wie es Kollege Reck vorhin schon andeutete, zum Teil zu erheblichen Auswirkungen führen wird.
Auch bezüglich der von Ihnen beabsichtigten Einführung einer Finanzausgleichsumlage gibt es aus unserer Sicht noch Diskussionsbedarf im Hinblick darauf, ob diese wirklich zukunftsfähig ist. Das Gleiche gilt für den § 11a, den Vorwegabzug, der zwischen dem Städte- und Gemeindebund und dem Landkreistag mehr als strittig ist.
Vor einer Lösung des Stadt-Umland-Problems drücken Sie sich, indem Sie einfach die Teilmasse für die kreisfreien Städte unverändert belassen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss kommen. Die rote Lampe leuchtet schon. - Mit dem FAG ist Ihnen kein großer Wurf gelungen. In der Medizin würde man das als Placebo bezeichnen. Den Not leidenden Kommunen wird letztlich nicht weitergeholfen, denn ein Mehr an Finanzmitteln steht nicht zur Verfügung.
Eine abschließende inhaltliche Bewertung werden wir nach erfolgter Anhörung der kommunalen Spitzenverbände abgeben. Wir haben bereits beantragt, im Rahmen der Selbstbefassung eine Anhörung im Innen- und im Finanzausschuss durchzuführen.
Ich beantrage namens der SPD-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts des gut gefüllten Raumes läge es eigentlich nahe, auf den Redebeitrag zu verzichten und gleich zur Abstimmung zu kommen; aber ich denke schon, dass ein paar Worte zur Haushaltssituation der Kommunen angemessen sind.
Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren die kommunale Selbstverwaltung und weisen den Kommunen die Erledigung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu. Die kommunale Selbstverwaltung in Sachsen-Anhalt steht derzeit allerdings auf der Kippe, wie die landesweite Aktion „Rettet die Kommunen“ und die kürzlich veröffentlichte „Wernigeröder Denkschrift“ deutlich machen.
Seit Jahren weist der Patient, die Kommunen des Landes, ernst zu nehmende Krankheitssymptome auf. Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, haben im Landtagswahlkampf 2002 mit vollmundigen Versprechen verkündet, man müsse nur Ihren ärztlichen Künsten vertrauen und der kranke Patient würde sehr schnell genesen. Viele Menschen in Sachsen-Anhalt glaubten an die Versprechungen des schwarz-gelben Ärzteteams mit ihrem Chefarzt Dr. Böhmer an der Spitze, das schließlich angetreten war, das Kind zu schaukeln.
Doch wie sieht die Realität aus? Statt im Genesungsprozess befindet sich der Patient, unsere Gemeinden, auf der Intensivstation. Das kompetente Ärzteteam entpuppt sich zunehmend als Häuflein von selbst ernannten Wunderheilern und Quacksalbern. Der Gesundheitszustand des Patienten ist Besorgnis erregend und auch die Angehörigen des Patienten fühlen sich zunehmend verschaukelt. Obwohl die Krankheitsursachen bekannt sind
und es geeignete Heilmethoden gibt, doktern CDU und FDP am schwer kranken Patienten herum, verabreichen Placebos und vermindern regelmäßig die Dosis der heilenden Medizin. Die Folge ist: Dem Patienten geht es täglich schlechter und es droht ihm ein akutes HerzKreislauf- Versagen.
Meine Damen und Herren! Wenn die gemeindliche Ebene ihre Aufgaben - hierzu zähle ich die Pflicht-, aber auch die freiwilligen Aufgaben - nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann, dann steht die kommunale Selbstverwaltung insgesamt auf dem Prüfstand. Letztlich entscheidet sich auf der gemeindlichen Ebene, inwieweit die Demokratie lebensfähig ist und vom Bürger auch als nützlich empfunden wird.
Die SPD-Fraktion nimmt die Besorgnis erregende Situation der kommunalen Haushalte zum Anlass und fordert eine Berichterstattung der Landesregierung in den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen über die gegenwärtige Haushaltssituation und über die Entwicklung in den kommenden Jahren.
Dabei gilt es, vier Fragekomplexe zu betrachten, auf die ich im Einzelnen eingehen werde. Zum Ersten: Wie stellt sich der finanzielle Status der Gemeinden und Landkreise dar, unterteilt nach Größenklassen? Wie lauten die Prognosen für die Einnahmesituation der Kommunen in den nächsten zehn Jahren?
Nach den uns vorliegenden Umfragen der kommunalen Spitzenverbände ergibt sich derzeit folgendes Bild: Im Jahr 2003 waren 75 % der Städte Sachsen-Anhalts mit mehr als 20 000 Einwohnern nicht mehr in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen. Diese Zahl hat sich im Jahr 2004 bereits auf 90 % der Gemeinden erhöht. Unter den Gemeinden mit bis zu 5 000 Einwohnern können 36 % die Haushalte nicht mehr ausgleichen. Bei Gemeinden zwischen 5 000 und 20 000 Einwohnern sind es 63 %. Sie sehen also, dass die Verteilung in den einzelnen Größenklassen höchst unterschiedlich ist und sicherlich Anlass dazu gibt, die Gründe zu erfragen.
Bei den Landkreisen sieht es noch dramatischer aus: 20 von 21 Landkreisen - Herr Polte hat es vorhin bereits gesagt - verfügen nicht über einen ausgeglichenen Haushalt - und dies trotz zum Teil drastischer Erhöhungen der Kreisumlage, wie ich als Kreistagsmitglied bestätigen kann.
Im Jahr 1999 haben 60 Kommunen einen Antrag auf Liquiditätshilfe beim Land gestellt. Diese Zahl hat sich im Jahr 2003 bereits verdoppelt und auch im Jahr 2004 ist mit weiteren Anträgen zu rechnen. Zahlreiche Kommunen können trotz jahrelanger Konsolidierung keinen Haushaltsausgleich herstellen. Zum Teil werden den Kommunen Bundeszahlungen vorenthalten, wie am Beispiel des Grundsicherungsgesetzes hier im Hause schon diskutiert. Damit unterbleiben Investitionen auf der kommunalen Ebene. Es fehlen Impulse für die örtliche Wirtschaft und für das örtliche Handwerk.
Meine Damen und Herren! Seit der Regierungsübernahme durch CDU und FDP im Jahr 2002 hat sich die Lage der Kommunalfinanzen im Land Sachsen-Anhalt dramatisch verschlechtert. Gegenüber der vergangenen Legislaturperiode stehen den Kreisen, Städten und Gemeinden rund 400 Millionen € weniger an kommunalen Zuweisungen zur Verfügung - und dies trotz der Beibehaltung der Aufgabenfülle bzw. sogar noch einer Zunahme. Die Kommunen haben nicht genug Geld, um die
ihnen vom Land übertragenen Aufgaben zu erfüllen, kritisierte jüngst der Präsident des Städte- und Gemeindebundes, der Eisleber Bürgermeister Peter Pfützner. Das ist nicht nur das Ergebnis der unzweifelhaft schwierigen Finanzlage des Landes, sondern auch das Ergebnis politischer Fehlentscheidungen.
Mit dem Haushalt 2003 wurden die Verbundquoten zwischen Land und Kommunen im Finanzausgleichsgesetz verändert, mit dem Ergebnis, dass genau das Gegenteil von dem eingetreten ist, was Sie, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, hier immer verkünden: Es stehen damit nämlich weniger frei verfügbare Zuweisungen auf der kommunalen Ebene zur Verfügung.
Dieses Bild hat sich allerdings auch im investiven Bereich fortgesetzt. Auch hier ist ein deutlicher Rückgang der den Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel zu verzeichnen. Das investitionsbezogene Zinshilfeprogramm Komm-Invest wurde nach nur einem Jahr beerdigt. Im Jahr 2004 werden nur noch die Altanträge der letzten Jahre abgearbeitet. Für andere Programme, die auf kommunaler Ebene wirkten, wie „Leader“ oder „Lokale“, kam ebenfalls das Aus.
Für die kommenden Jahre ist kaum Besserung in Sicht, zumal auch die vom Land initiierte Finanzstrukturkommission bisher noch nicht zu Ergebnissen gekommen ist.
Lassen Sie mich zu einem zweiten Punkt kommen. Wie sieht es mit der Genehmigungspraxis nach dem In-KraftTreten des Gesetzes zur Erleichterung der Haushaltsführung der Kommunen aus? Dieses von Ihnen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, verabschiedete Gesetz leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation. Es stellen sich bei der Ausführung eher mehr Fragen, die wir auch in den beiden Ausschüssen geklärt wissen wollen.
Zum einen: Wie ist der Stand der Erarbeitung von Arbeitshilfen für die Kommunalaufsichtsbehörden, die unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden, aber auch vom Landesrechnungshof angemahnt worden sind? Wie sieht es aus mit der Durchsetzung der im Konsolidierungsprogramm verabschiedeten Maßnahmen und mit der Begleitung durch die Kommunalaufsichtsbehörden? Wie wird den Kommunen geholfen, die trotz Konsolidierungsbemühungen einen Haushaltsausgleich auch bis zum Jahr 2012 nicht herstellen können? Wann ist in der überwiegenden Zahl der Städte, Gemeinden und Landkreise mit dem Haushaltsausgleich zu rechnen?
In einem dritten Schwerpunkt wollen wir uns mit dem Ausgleichsstock beschäftigen. Wir konnten jüngsten Presseveröffentlichungen entnehmen, dass die Landesregierung beabsichtigt, aus dem Ausgleichsstock Mittel zur Kofinanzierung eines Landesprogramms zur Sanierung von Kreis- und Ortsstraßen zu nutzen.
Nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes ist allerdings der Ausgleichsstock dazu da, Bedarfszuweisungen zur Milderung oder zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen und Notlagen der Kommunen zu erbringen. Der Ausgleichsstock ist also ein Notgroschen der Kommunen und ist nicht dazu da, um fachpolitische Programme kozufinanzieren.
Wir wollen also in den Ausschüssen durch die Landesregierung darüber aufgeklärt werden, ob die in § 12 des Finanzausgleichsgesetzes genannten Kriterien zur Anwendung des Ausgleichsstocks gegeben sind. Die allgemeine finanzpolitische Notlage nach Kürzungen in
Höhe von 400 Millionen € in den vergangenen zwei Jahren kann sicherlich nicht als Begründung für die Inanspruchnahme des Ausgleichsstocks dienen.
Sollte allerdings zu viel Geld im Ausgleichsstock vorhanden sein, wie von uns im Rahmen der Haushaltsberatungen bereits angemahnt, dann muss dieses Geld in Form von allgemeinen Zuweisungen allen Kommunen bereitgestellt werden; denn letztlich muss vor Ort entschieden werden, wie die allgemeinen Zuweisungen verwendet werden. Auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen gab es jüngst Signale, dass man an einer transparenteren Verteilung der Mittel aus dem Ausgleichsstock interessiert ist.
Meine Damen und Herren! Ein vierter Punkt, den wir betrachtet wissen wollen, befasst sich mit der Zukunft und der Neugestaltung des Finanzausgleichs im Zuge der Funktionalreform. Die angemessene und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen ist Auftrag des Grundgesetzes und der Landesverfassung - so auch nachlesbar in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP. Allerdings sieht es in der Realität so aus, dass die Finanzpläne der Kommunen eigentlich nur noch Schall und Rauch sind. Es wird kaum eine Kommune geben, die im Rahmen der fünfjährigen Finanzplanung den Haushaltsausgleich darstellen bzw. eine vernünftige Planung realisieren kann.
Künftig muss also wieder eine langfristige Planungssicherheit geschaffen werden, sodass die Kommunen auf mehrere Jahre Sicherheit haben, was sie an Einnahmen erwarten können, und damit auch entsprechende Strukturentscheidungen treffen können.
- Am Ende bitte, Herr Borgwardt.
Künftig muss über eine stärkere Berücksichtigung der raumordnerischen Funktionen bei Grund-, Mittel-, und Oberzentren nachgedacht werden. Denn bei der höchst unterschiedlichen Situation in den verschiedenen Größenklassen der Kommunen, wie ich sie vorhin dargestellt habe, muss man schon darüber nachdenken, inwieweit man raumordnerische Funktionen künftig anders gewichtet. Der Landtag hat bereits in seiner dritten Wahlperiode eine Finanzstrukturkommission eingerichtet; allerdings liegen von dieser noch keine Ergebnisse vor. Wir erwarten also, dass von der Landesregierung dargestellt wird, wie der gegenwärtige Stand der Gespräche ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden muss wieder eines der wichtigsten Ziele der Landespolitik werden. Bundespräsident Rau sagte:
„Am Zustand der Städte lässt sich ablesen, wie es dem ganzen Land geht. Und die meisten Herausforderungen, vor denen wir insgesamt stehen, müssen vor allem in den Städten gemeistert werden.“
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung ernst und sorgen Sie dafür, dass die Kommunen wieder handlungsfähig werden und letztlich damit auch die Herauforderungen der Zukunft meistern können. - Herzlichen Dank.
Herr Borgwardt, ich gebe Ihnen Recht, dass dieses Gesetz letztlich nur dazu gedient hat, eine theoretische Konsolidierung nachzuweisen. Beim Landkreis Köthen, wo ich selber Mitglied des Kreistages bin, haben wir es dank dieses Gesetzes geschafft, die Konsolidierung im Jahr 2011 auf dem Papier nachzuweisen.
Allerdings können Sie uns sicher nicht bestätigen, dass sich die erwarteten Einnahmen aus den kommunalen Zuweisungen bis zum Jahr 2011 so entwickeln werden, dass tatsächlich ein Haushaltsausgleich möglich sein wird. Ich ziehe das sehr stark in Zweifel und unterstelle Ihnen einfach, Sie haben das gemacht, um über die anstehende Kommunalwahl und diese Legislaturperiode hinwegzukommen.
Bis zum Jahr 2011 wird es sicherlich eine Mengen an Veränderungen, auch in diesem Hause, geben, und dann werden wir sehen, wie viele Landkreise, Städte und Gemeinden tatsächlich den Haushaltsausgleich hinbekommen haben.
Frau Dr. Weiher, da wir beide im Kreistag sitzen, muss ich Ihnen Recht geben.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits in der 28. Sitzung des Landtages haben wir über die Thematik der beabsichtigten Erhöhung der Nahverkehrspreise durch die DB Regio AG hier debattiert. Die SPD hat ihre ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht. Dabei bleiben wir auch.
Wir haben eine Erhöhung der Fahrpreise, wie mein Vorredner Herr Schröder sagte, in Höhe von rund 4,1 % aufgrund der bestehenden Leistungsdefizite und der Umsatzsteigerungen im Nahverkehr nicht für angemessen
gehalten. Wir teilen die Sorge der Koalitionsfraktionen, dass aufgrund der Fahrpreiserhöhungen weitere Kunden der Bahn den Rücken kehren werden.
Es ist kritisch zu hinterfragen, warum im Nahverkehr die Preise steigen sollen, wenn gleichzeitig im Fernverkehr mit Dumpingpreisen um neue Kunden geworben wird. Rechnet man die Übernahme der Fernverkehrsleistungen in den Nahverkehr mit ein, wie beispielsweise auf der Strecke Magdeburg - Berlin, so ist festzustellen, dass die DB AG in den letzten Jahren nicht unerheblich entlastet wurde, von vielen anderen Unterstützungen des Landes Sachsen-Anhalt wie der Förderung der Fahrzeugbeschaffung, der Mitfinanzierung von Bahnhofssanierungen oder dem Schnittstellenprogramm ganz zu schweigen.
Eine vermeintlich gute Platzierung beim geplanten Börsenstart der DB AG darf letztlich nicht auf dem Rücken der Bahnkunden ausgetragen werden. Das wäre ein fataler Fehler und kann nur wie das vor einem Jahr in Kraft getretene neue Tarifsystem als Rohrkrepierer nach hinten losgehen. - So viel, meine Damen und Herren, zum eigentlichen Inhalt dieser Aktuellen Debatte.
Meine Damen und Herren! Wir haben uns natürlich gefragt, weshalb die Koalitionsfraktionen diese Aktuelle Debatte beantragt haben, und mussten dabei feststellen, dass sich CDU und FDP hier als Retter und Fürsprecher der Bahn aufspielen, die sich dafür einsetzen, dass der kleine Mann auf der Straße auch künftig zu günstigen Konditionen seinen Fahrschein kaufen kann.
Ich lasse die Frage im Raum stehen, wie viele der anwesenden Kollegen heute oder gestern mit der Bahn angereist sind.
Wieder einmal schmeißen Sie Nebelkerzen, meine Damen und Herren, und versuchen, Ihren eigenen politischen Ansatz bei der Bahn zu verschleiern; denn in Wirklichkeit geht es Ihnen gar nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern Sie versuchen, wie so oft in letzter Zeit, mit dem Fingerzeig nach Berlin von Ihren eigenen Problemen und Schwächen abzulenken.
- Einfach zuhören, Herr Tullner!
Nun einige Ausführungen zu dem, was wir in Ihrem Antrag als Polemik erkennen.
Ihnen dürfte sicherlich bekannt sein, dass nur fünf Bundesländer gegen die geplante Preiserhöhung in den Widerspruch gegangen sind.
- Hören Sie doch einfach zu. Das kann nichts schaden.
Nicht einmal alle CDU-geführten Länder haben sich demzufolge gegen die geplante Fahrpreiserhöhung ausgesprochen. Es ist deshalb ein Stück weit verlogen, wenn hier so getan wird
als ob es nur wieder einmal an der bösen Bundesregierung gelegen hätte.
Scheinbar sehen einige Kollegen von Herrn Minister Dr. Daehre die Sache etwas anders als wir. Abgesehen davon waren es nicht nur CDU-geführte Bundesländer, die die Fahrpreiserhöhung abgelehnt haben, sondern auch zahlreiche SPD-Länder.
Es ist, wenn ich es so sagen darf, eine schwache Kür Ihrer Landesregierung, wenn es ihr nicht einmal gelingt, sich mit den B-Ländern abzustimmen und hierbei eine einheitliche Linie zu finden.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, greifen Sie sich erst einmal an Ihre eigene Nase, bevor Sie wieder reflexartig Richtung Berlin zeigen.
Nun ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte: Zu den Änderungswünschen im Bundesverkehrswegeplan, die letztlich im Bundesrat auch angesichts der Gegenstimmen CDU-geführter Länder durchgefallen sind, waren Sie hier in diesem Hohen Hause relativ kleinlaut.
Da haben weder Minister Dr. Daehre noch Sie von den Koalitionsfraktionen von Kasperletheater oder Gutsherrenmanier gesprochen. Sie sollten also - ich möchte Sie ermahnen - auf dem Teppich bleiben.
Ihre wahre Haltung zum Schienenpersonennahverkehr zeigt sich letztlich darin, dass Herr Dr. Daehre als Verkehrsminister die Gelegenheit nutzte, im Rahmen des Fahrplanwechsels und der Preiserhöhungen drei Strecken im Nahverkehr in diesem Lande einzustellen.
Die Abbestellung lässt sich doch so brillant hinter dieser heutigen Kampagne verstecken, die Sie hier mit Ihrem Zinnober veranstalten, meine Damen und Herren.
Ich gebe zu, dass es ein geschicktes, aber auch ein durchsichtiges Ablenkungsmanöver ist.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, gerade dabei sind, dem Schienenpersonennahverkehr in diesem Land auch durch die Abbestellung von Strecken den Todesstoß zu geben.
Was Sie in der in Ihrer Begründung aufgeführten Dynamisierungsklausel einfordern, bedarf sicherlich einer kritischen Zwischenbilanz. Wir sind sehr gespannt, wie die
Zwischenbilanz der Landesregierung ausfallen wird. Wenn ich CDU und FDP richtig verstanden habe, dann soll heute mit dieser Aktuellen Debatte die Landesregierung aufgefordert werden, dem Parlament diese Zwischenbilanz vorzulegen. Ich hoffe, die Landesregierung verlangt nicht nur von anderen ein hohes Verantwortungsbewusstsein, sondern wird diesem Anspruch auch selbst gerecht.
Wenn Ihnen die Problematik wirklich am Herzen liegt, dann sollten wir uns dieser Thematik in der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses annehmen und darüber konstruktiv diskutieren.
Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, der Ball liegt bei Ihnen. Wir von der SPD sind bereit, konstruktiv mit Ihnen in einen Dialog einzutreten.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden befinden sich in einem katastrophalen finanziellen Zustand und zwingen zu einschneidenden Schritten, um auch in Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Auch die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt verschließt sich deshalb der Notwendigkeit nicht und ist bereit, die grundsätzlichen Bemühungen der Landesregierung mitzutragen. Dies haben wir im Übrigen bereits im Rahmen der Einbringung dieses Gesetzentwurfes im Hohen Hause auch erklärt.
Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Landtages hatten alle betroffenen Verbände Gelegenheit, ihre Forderungen und Bedenken vorzutragen. Nahezu einhellig kamen die Forderungen nach einem späteren In-Kraft-Treten des Gesetzes,
nach der Wiedereinführung des Kindergeldzuschlages und nach der Befristung des Gesetzes. Das waren die Hauptforderungen der Angehörten.
Meine Damen und Herren! Ein Sonderopfer für die Beamten, wie es vielfach auch im Rahmen der Anhörung seitens der Verbände dargestellt worden ist, können wir nicht erkennen. Kürzlich wurde für den Bereich der Angestellten und der Arbeiter eine Absenkung der Arbeitszeit verbunden mit Lohnverzicht bei gleichzeitiger Arbeitsplatzgarantie zwischen den Tarifparteien vereinbart. Die Einschnitte im Bereich der Arbeiter und Angestellten sind nach unserer Auffassung deutlich höher als das, was den Beamten mit diesem Gesetz letztlich zugemutet werden soll.
Wir begrüßen ausdrücklich diese Einigung für den Bereich der Arbeiter und Angestellten, denn im Ergebnis kann das Land Sachsen-Anhalt Einsparungen bei den Personalkosten realisieren und für die Beschäftigten gibt es eine längerfristige Arbeitsplatzgarantie.
Da bei Beamten eine Absenkung der Arbeitszeit nicht zulässig ist, halten wir den Vorstoß der Landesregierung, für den Bereich der Beamten das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld neu zu regeln, für vertretbar und auch für zumutbar.
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass es im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss gelungen ist, die beabsichtigte Streichung des Sonderbeitrages für Kinder wieder zurückzunehmen, greift man damit doch eine Kernforderung der Verbände auf. Gerade für Sachsen-Anhalt, ein Land, in dem wir bedauerlicherweise einen dramatischen Rückgang von jungen Familien verzeichnen müssen, ist die Wiederaufnahme des Sonderbeitrages für Kinder ein wichtiges Signal.
Meine Damen und Herren! Der heute von der SPD-Fraktion vorgelegte Änderungsantrag bezüglich des In-KraftTretens des Gesetzes zum 1. Januar 2004 greift eine der Kernforderungen der Angehörten auf. Durch eine Verschiebung in das Jahr 2004 hätten die Beamtinnen und Beamten Zeit, ihre persönlichen Dispositionen zu treffen. Wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass viele Beamtinnen und Beamte ihr Weihnachtsgeld in der Hoffnung, dass dieses ihnen auch in diesem Jahr gewährt wird, schon verplant haben.
Der Bund und andere Länder haben im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt das In-Kraft-Treten ihrer Gesetze überwiegend auf den 1. Januar 2004 festgelegt. Wir teilen außerdem die Bedenken des GBD und des Landesrechnungshofes gegen die kurzfristige Umsetzung, die im Rahmen der Finanzausschussberatungen vorgebracht worden sind.
Die geplante Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2003 ist nur möglich, wenn in vorauseilendem Gehorsam die Zahlungsaufträge erstellt werden, der Landtagspräsident das Gesetz sehr zügig ausfertigt und durch einen Sonderdruck des Gesetz- und Verordnungsblattes SachsenAnhalt sichergestellt wird, dass vor Wirksamwerden des Gesetzes alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Befristung, die nunmehr in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden ist, begrüßen wir ausdrücklich. Mein Kollege Kosmehl wies darauf hin, dass der Landtag damit letztlich im Zwang ist, bis 2006 eine Anschlussregelung zu treffen.
Am Schluss, bitte.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund sehen wir in der vorliegenden Beschlussempfehlung einen insgesamt vertretbaren Einschnitt und einen zumutbaren Beitrag der Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt zur Konsolidierung der schwierigen Haushaltslage.
Von Ihrer Zustimmung zu unserem Vorschlag, meine Damen und Herren von CDU und FDP, machen wir unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf abhängig. Wir werben noch einmal um Ihre Zustimmung, das In-Kraft-Treten des Gesetzes auf den 1. Januar 2004 zu verschieben. Sollten Sie unserem Änderungsantrag folgen, wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kosmehl, zu Ihrer Frage: Das ist mir nicht bekannt. Nach meinem Kenntnisstand greift diese gesetzliche Regelung in vielen Ländern erst ab 1. Januar 2004.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Januar 2003 können Personen ab 65 Jahren und Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft erwerbsgemindert sind, Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz beantragen. Damit wurde eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung eingeführt.
Die Betroffenen sind künftig nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen, weil ihnen ein eigenständiger Lebensstandard durch eine vorrangige Leistung gesichert wird. Rentnerinnen und Rentner erhalten damit eine finanzielle Grundsicherung, die einen Ruhestand in Würde ermöglicht. Das, meine Damen und Herren, ist unser Verständnis von sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe an der Gesellschaft, und darauf sind wir stolz.
Meine Damen und Herren! Träger der Grundsicherung sind die Kreise und die kreisfreien Städte, die diese Leistungen letztlich auch auszahlen. Die Finanzierung der Grundsicherung erfolgt aus Steuermitteln. Der Bund gleicht den Ländern die leistungsbedingten Mehrausgaben, die aufgrund der Besonderheiten der Grundsicherung entstehen, in Höhe von rund 409 Millionen € pro Jahr aus.
Die Weitergabe der Kostenerstattung an die Kommunen erfolgt durch die Länder aufgrund länderinterner Verteilungsschlüssel. Der Bund erstattet den Ländern und da
mit den Kommunen im Rahmen der Grundsicherung die Kosten für den Wegfall des Unterhaltsrückgriffs auf Kinder und Eltern, Kosten für Gutachten bei Erwerbsminderung und die Kosten, die zusätzlich über die Pauschalierung hinausgehen. Die Überprüfung dieses zu erstattenden Betrags und seine Anpassung erfolgen alle zwei Jahre, erstmals zum 31. Dezember 2004.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was hat die SPD-Fraktion nun veranlasst, mit diesem Ihnen vorliegenden Antrag aktiv zu werden? Fast täglich erreichen unsere Fraktion neue Hiobsbotschaften aus den Landkreisen über die Entwicklung der Ausgaben bei der Umsetzung des Grundsicherungsgesetzes.
Bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2003 forderte der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Herr Dr. Kregel, das Land Sachsen-Anhalt müsse zu seiner finanziellen Verantwortung stehen. Den Haushaltsansatz 2003 für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen habe die Landesregierung wegen der neuen Grundsicherungsleistungen um mehr als 12 Millionen € gesenkt.
Jetzt müssten die Landkreise und die kreisfreien Städte den vom Land eingesparten Betrag finanzieren, obwohl die Landesregierung gleichzeitig die allgemeinen Zuweisungen an die Kommunen kürzen wolle. - So Dr. Kregel im Jahr 2003.
Seitdem ist nunmehr rund ein Jahr vergangen, und im Haushaltplan 2004 findet sich wieder kein erhöhter Ansatz, um den Kommunen die Mehrleistungen auszugleichen.
Im Ergebnis einer Erhebung des Landkreistages des Landes Sachsen-Anhalt wurde festgestellt, dass bis zum 30. Juni 2003 rund 41 000 Anträge auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz gestellt worden sind. Anhand der Anträge, über die bisher nur zu einem Bruchteil entschieden worden ist, wird allerdings deutlich, dass bei den Landkreisen ein erheblicher Fehlbetrag entsteht.
Der Landkreistag sieht die Ursache dafür in der vom Land vorgenommenen Kostenverschiebung zulasten der Landkreise und kreisfreien Städte in Höhe von rund 15 Millionen €.
Ursächlich dabei ist die Tatsache, dass die Landkreise ab 1. Januar 2003 verpflichtet sind, Grundsicherungsleistungen auch an Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Behinderteneinrichtungen zu zahlen. Einen finanziellen Ausgleich gewährt das Land hierfür allerdings nicht, obwohl es bis Ende 2002 als überörtlicher Träger der Sozialhilfe allein dafür finanziell verantwortlich war. Besonders dramatisch ist die Lage in den Landkreisen, die über eine große Zahl von Pflegeplätzen in Behindertenheimen verfügen.
Meine Damen und Herren! Wie dramatisch die Lage in den Landkreisen ist, zeigt uns insbesondere ein Schreiben des Landrates des Saalkreises, das uns vorliegt. Herr Bichoel schreibt den zuständigen Landtagsabgeordneten und stellt den Kostenaufwand dar, der dem Saalkreis für das Jahr 2003 entsteht. Ich möchte aus diesem Schreiben zitieren:
„Für Bürger, die außerhalb von Einrichtungen leben, ist ein Kostenaufwand in Höhe von jährlich 369 000 € zu erbringen. Als Ausgleich hierfür erhält der Landkreis als Träger der Grundsicherung zur Finanzierung Bundesmittel in Höhe von
136 300 € für das Jahr 2003. Trotz sinkender Sozialhilfeausgaben in Einzelfällen verbleibt damit noch ein zusätzlicher Kostenaufwand für den Landkreis in Höhe von ca. 232 700 €.
Erheblich problematischer ist es bei dem Personenkreis in Behinderten- und Altenpflegeeinrichtungen. Hierfür war das Land als überörtlicher Sozialhilfeträger ausschließlich zuständig und hatte die finanzielle Verantwortung für diesen Personenkreis, ungeachtet der verwaltungsmäßigen Abwicklung durch den Landkreis. Durch die teilweise Befreiung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aus seiner finanziellen Verantwortung zulasten der zuständigen Grundsicherungsträger erfolgt damit eine erhebliche Kostenverschiebung auf die Landkreise und kreisfreien Städte.
Nach bisheriger Einschätzung ergeben sich durch diese Kostenverschiebung für den Landkreis zusätzliche finanzielle Belastungen in Höhe von 843 000 €. Dies entspricht ca. 70 % der Gesamtausgaben des Landkreises im Rahmen seiner Zuständigkeit als Grundsicherungsträger.“
So Herr Bichoel in seinem Schreiben.
Meine Damen und Herren! Herr Bichoel aus dem Saalkreis beendet sein Schreiben mit der Forderung an die zuständigen halleschen Landtagsabgeordneten mit der Forderung - ich möchte wieder zitieren -:
„Bitte setzen Sie sich deshalb dafür ein, dass die im Rahmen der Grundsicherung beim Land eingesparten finanziellen Mittel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten an die Träger der Grundsicherung weitergereicht werden, damit die ohnehin schon äußerst angespannte Haushaltslage nicht unerträglich wird.“
So Herr Bichoel.
Als Adressaten dieses Schreibens sind Namen angeführt. Ich möchte nur einige der anwesenden Kollegen nennen: Herr Bönisch, Herr El-Khalil, Frau Liebrecht, Herr Sänger, Herr Tullner, Herr Kehl, aber auch der Sozialminister Herr Kley.
Meine Damen und Herren! Die SPD nimmt die Nöte und Sorgen unserer Kommunen sehr ernst und will verhindern, dass die Befürchtungen des Landrates eintreten. Die Haushaltslage der Landkreis, Städte und Gemeinden hat sich seit der Übernahme der Regierung durch FDP und CDU dramatisch verschlechtert und ist letztlich das Ergebnis ihrer verfehlten Haushaltspolitik.
- Ja, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Die Kommunen mussten unter Ihrer Regierung die tiefsten Kürzungen bei den Kommunalzuweisungen seit Bestehen dieses Landes hinnehmen.
Am Ende. - Sie haben im Wahlkampf getönt, man müsse nur FDP und CDU wählen und den Kommunen stünden
goldene Zeiten bevor. Viele sind Ihren Versprechungen gefolgt und stehen nun vor einem Scherbenhaufen.
Seit nunmehr 19 Monaten regieren Sie dieses Land. Was ist das Ergebnis? Kommunen finanziell handlungsunfähig, niedrigste Investitionsquote, höchste Neuverschuldung, Chaos und Stillstand bei der Kommunalreform.
Meine Damen und Herren! Die Aufzählung ließe sich an dieser Stelle unendlich fortsetzen, würde aber bedauerlicherweise meine Redezeit sprengen. Deshalb möchte ich es an dieser Stelle damit bewenden lassen.
Folge Ihrer verfehlten Politik sind fast flächendeckend unausgeglichene Haushalte bei den Kommunen. Die aufgestellten Konsolidierungsprogramme zeigen in vielen Fällen keinen Ausweg aus dieser Notlage. Ihr Fingerzeig nach Berlin ist ein ritualartiger Reflex, um davon abzulenken, dass es einzig und allein Ihre Schuld ist, wenn sich das Land auf Kosten der Kommunen saniert.
- Ja, meine Kollegen von der FDP, Sie müssen einfach die Tatsachen zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen noch vor Abschluss der Beratungen über den Haushalt 2004 in den Fachausschüssen die Auswirkungen der Grundsicherung diskutieren und gemeinsam mit Ihnen nach geeigneten Lösungen suchen. Ihr Alternativantrag ist dabei allerdings wenig hilfreich und verschiebt die Problematik auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.
Oder wie sollen wir es bewerten, dass Sie dieses Thema erst im ersten Halbjahr 2004 beraten wollen, zu einem Zeitpunkt, wenn die Landkreise ihre Haushalte bereits verabschiedet haben und letztlich alle Messen gesungen sind?
Die Aussage in der Begründung Ihres Antrages - ich möchte aus dieser Begründung zitieren -, „die Fraktionen von CDU und FDP betrachten die von den Kommunen vorgetragenen Belastungen durch das Grundsicherungsgesetz mit Sorge“, ist eine Farce für jeden verantwortlichen Kommunalpolitiker.
Meine Damen und Herren! Wenn man diese Begründung liest, muss man sich fragen, wer eigentlich in diesem Lande regiert. Wenn Sie die Sorgen der Kommunen und der Landkreise wirklich ernst nehmen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Lassen Sie uns in den Ausschüssen eine sachliche Diskussion über die aufgeworfenen Probleme führen, und ich bin mir ganz sicher, dass wir im Sinne der Kommunen zu vernünftigen Lösungen kommen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kosmehl, Frage 1: Sie haben nachgefragt, wer zur Zeit der Verabschiedung des Grundsicherungsgesetzes die Regierungsmehrheit gestellt hat. Es ist korrekt, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen dieses Gesetz verabschiedet haben. Ich habe auch erklärt, was Hintergrund dieses Gesetzes ist. Ich halte es für mehr als überfällig, dass wir für die betroffenen Personen zu einer vernünftigen Lösung gekommen sind, die gerade älteren Menschen und Menschen, die erwerbsgemindert sind, einen angemessenen Lebensstandard sichert, der über dem Sozialhilfeniveau liegt.
- Herr Borgwardt, dass Sie dieses Grundsicherungsgesetz vielleicht anders bewerten, ist sicherlich nachvollziehbar. Ich persönlich finde es schon etwas peinlich, wenn vonseiten der regierungstragenden Fraktionen dieses Gesetz infrage gestellt wird. Ich glaube schon, dass man zu vernünftigen Lösungen gekommen ist.