Das heißt, auch hier gibt es keine wesentliche Verbesserung in der Frage der Vermittlung von Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt.
Natürlich - jetzt sind wir bei dem Punkt - unterstützen auch wir positive Anreize. Sie sind im Gesetz enthalten durch die Möglichkeit der verbesserten Anrechnung von beschäftigten jugendlichen Schwerbehinderten, von anderen Möglichkeiten der Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe usw.
Angemahnt werden von uns jedoch flexiblere und schärfere Sanktionsmöglichkeiten. Auch hierfür sollte die Landesregierung eintreten, um das tatsächlich auch vorzunehmen. Man ist nicht dagegen, jemanden, der sich engagiert, dafür zu belohnen. Aber den Unternehmen, die sich gar nicht dafür engagieren - das sind eben 76 % aller Arbeitgeber -, sollte man deutlich sagen, dass es so nicht mehr weitergeht.
Davon ausgehend, könnten insbesondere die im Gesetz vorgesehenen Regelungen positive Auswirkungen auf das Ausbildungs- und Einstellungsverhalten der Arbeitgeber haben. Aber das muss durchgesetzt und zwingend geregelt werden.
Viertens. Ein weiterer Punkt betrifft § 73, der geändert wird bzw. einen vierten Absatz erhält. Dieser Absatz lautet - ich zitiere -:
„Als Arbeitsplätze gelten auch nicht Stellen mit einer besonderen gesetzlichen oder behördlichen Anforderung an die gesundheitliche Eignung, die eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf diesen Stellen ausschließt.“
Was heißt das in der Wirkung? - Künftig werden die Unternehmen mehr Kraft darauf verwenden, die Anzahl dieser Stellen zu vergrößern. Die Anstrengungen zur Einstellung behinderter Menschen werden erheblich nachlassen. Das ist zumindest die Befürchtung der Verbände und der Gewerkschaften. Es kann nicht sein, dass erstmals in diesem Gesetz gewissermaßen ein Freibrief eingeführt wird.
Fünftens. Wesentlich für eine bessere Teilhabe und eine größere Chancengleichheit behinderter Menschen ist die Möglichkeit, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Diesen Gedanken hat die Europäische Kommission aufgegriffen und eine entsprechende Richtlinie erlassen. Die Landesregierung sollte sich - so lautet unsere Forderung - im Bundesrat für die zügige Umsetzung der europäischen
Während des zweiten Europäischen Parlaments behinderter Menschen am 10. und 11. November in Brüssel, an dem 200 Delegierte aus 28 europäischen Ländern teilnahmen, nutzte die Kommissarin Diamantopoulou ihre Rede dazu, die Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht einzufordern. Sie verwies darauf, dass die Richtlinie vor drei Jahren einstimmig vom Ministerrat angenommen wurde und wichtige Staaten sie dennoch nicht umgesetzt haben.
Die Umsetzung sollte bis Ende 2003 erfolgt sein. Auch die Bundesrepublik gehört zu den säumigen Staaten. Frau Diamantopoulou meinte, dass ihr wahrscheinlich nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof bleibe, um das umzusetzen, was einstimmig beschlossen wurde. Das muss nicht sein. Deshalb unsere Forderung, dass sich die Landesregierung jetzt entsprechend einsetzt.
Meine Damen und Herren! Wir werben um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag, um Möglichkeiten in der Gesetzgebung zur besseren Vermittlung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt auch in der Realität umzusetzen. Wir bitten um die Direktbestimmung über unseren Antrag. - Danke schön.
Vielen Danke, Herr Dr. Eckert. - Nun spricht für die Landesregierung Herr Minister Rehberger. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf vom 17. Oktober 2003 hat die Bundesregierung Regelungen zur Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts vorgelegt. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Ausbildung Behinderter, insbesondere schwerbehinderter Jugendlicher, zu fördern, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, die Beschäftigung behinderter Menschen zu sichern und die Integrationsfachdienste auszubauen.
Der notwendigen Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts waren intensive Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Zweckmäßigkeit der bislang gegebenen getrennten Kostenzuständigkeiten für die Finanzierung von Fördermaßnahmen vorausgegangen. Die Länder haben dabei nachdrücklich die Auffassung vertreten, dass bei der Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts der Übergang der Zuständigkeit für die Förderung von Werk- und Wohnstätten auf die Länder sicherzustellen sei.
Mit diesem Übergang von Aufgaben an die Länder sei darüber hinaus eine ausreichende Finanzausstattung der Länder zu gewährleisten. Die Voraussetzungen dafür wurden auf Druck der Länder erfreulicherweise vom Bund schon im Gesetzentwurf berücksichtigt. Nach der Auffassung der Länder ist der wirkungsvolle Einsatz der Ausgleichsabgabe sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern.
Mit dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, können die Möglichkeiten der Länder bei der Förderung der
Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wesentlich verbessert werden. Wenn ich Herrn Dr. Eckert richtig verstanden habe, stellt er das auch nicht grundsätzlich infrage.
Es ist davon auszugehen, dass die für uns maßgeblichen und für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wirklich wichtigen Punkte im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden werden.
Den Forderungen der PDS, nämlich Schaffung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte und reale Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für behinderte Jugendliche, kann aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der Bundesregierung nach der Auffassung der Landesregierung grundsätzlich entsprochen werden.
Eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote auf 6 % würde allerdings die Unternehmen finanziell zusätzlich belasten und wäre somit bei der Schaffung von Arbeitsplätzen kontraproduktiv.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man muss einfach eines zur Kenntnis nehmen: Wenn wir es in der Bundesrepublik jetzt nicht schaffen, Wirtschaftswachstum zu kreieren und dazu beizutragen, dass mehr Arbeitsplätze auch für Behinderte entstehen, dann haben wir unsere eigentliche Aufgabe nicht erfüllt. Deswegen muss das, was die Unternehmen zusätzlich belastet, unterbleiben. Das gilt nach meiner Überzeugung für die geplante Ausbildungsplatzabgabe ebenso wie etwa für eine Anhebung der Beschäftigungspflichtquote auf 6 %.
Man muss den Weg des Wachstums gehen. Deswegen, meine ich, ist jedenfalls heute - ich möchte es nicht für alle Zeit so sagen - der Antrag der PDS nicht hilfreich.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Verfahren zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Antidiskriminierung am Arbeitsplatz in deutsches Recht durch das vorliegende Gesetzesvorhaben der Bundesregierung nicht berührt wird. Ich teile allerdings Ihre Auffassung, Herr Dr. Eckert - leider ist es nicht der einzige Fall -, dass die Bundesregierung alle Veranlassung hat, dem gerecht zu werden, was von der Europäischen Gemeinschaft als Aufgabe gestellt worden ist.
Herr Präsident! Meine Herren! Meine Damen! Gerade für unsere Mitbürger und Mitbürgerinnen mit Behinderungen ist seit der Wende ein hohes Maß an Verbesserungen erreicht worden. Das erlebe ich als Mitglied einer Besuchskommission des Psychiatrie-Ausschusses bei Besuchen in Werkstätten für Behinderte und ähnlichen Einrichtungen immer wieder. Aber die vielfältigen Bemühungen um die Teilnahme von behinderten Menschen am gesellschaftlichen Leben reichen immer noch nicht aus, um die relativ schlechten Bedingungen für diese Bevölkerungsgruppe auszugleichen.
Wesentliche Zielrichtung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind unter anderem die Förderung des Übergangs von Beschäftigten aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, eine geplante Ausbildungsvorschrift für Schwerbehinderte und die Änderung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung.
Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in etlichen Teilen. Ob mit diesen Änderungen eine grundsätzliche, wirklich stabile Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehinderter Menschen bewirkt werden kann, ist fraglich. Wer die Begründung dieses Entwurfs liest, kann den Eindruck gewinnen, dass es bei der beruflichen Integration von Schwerbehinderten kaum noch Probleme gibt.
Von großen Erfolgen wird berichtet und davon, dass diese Fortschritte auf das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit für Schwerbehinderte zurückzuführen seien. Es wird vorgetragen, dass durch dieses Gesetz die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten in der Zeit vom Oktober 1999 bis Oktober 2002 um rund 24 % gesunken sei. Dieser Effekt ist aber nicht einem Aufwuchs der Zahl der Einstellungen zu verdanken, sondern vor allem Abgängen aus der Arbeitslosenstatistik, insbesondere durch Frühverrentung.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hat mehr eine Bereinigung der Statistik bewirkt als dauerhaft Arbeitsplätze für Schwerbehinderte geschaffen. Dieser Realität müssen wir uns stellen, wenn wir das Problem lösen wollen.
Wie sieht denn die Arbeitsmarktlage für behinderte Menschen heute aus? - Während die allgemeine Arbeitslosigkeit in den letzten elf Monaten um ca. 7 % gestiegen ist, ist gleichzeitig die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf 16 % angewachsen. Das heißt, die Arbeitslosigkeit bei Schwerbehinderten ist mehr als doppelt so hoch gestiegen wie die allgemeine Arbeitslosigkeit.
Das trifft besonders auf schwerbehinderte Jugendliche zu, und das trotz vieler Programme, wie zum Beispiel „Jump“. Mit anderen Worten: Das Ziel, die Senkung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich um 25 % gegenüber Oktober 1999 zu erreichen - so steht es ja noch im Gesetz -, ist mit 11,7 % nicht mal zur Hälfte erreicht worden. Also kein Erfolg der Bundesregierung.
Wenn im Gesetzentwurf von SPD und Bündnis/Die Grünen die Absenkung der Pflichtquote nun endgültig auf 5 % festgeschrieben wird, dann kann man das zwar mit der allgemeinen Wirtschaftslage begründen, nicht aber mit den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt.
Jeden in diesem Hause ist bewusst, wie außerordentlich schwer es bei der jetzigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage ist, Beschäftigungs- und Ausbildungschancen gerade für Schwerbehinderte zu schaffen. Gerade weil es so schwer ist, möchten wir an dieser Stelle auch all denen danken, die sich dennoch für solche Arbeitsplätze eingesetzt haben: Gewerkschaften, Unternehmen, Verbänden.
Im Gesetz selber finden wir die Idee gut, den Übergang schwerbehinderter Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Wir unterstützen es, dass die betroffenen Personenkreise mehrfach zur Anrechnung der Pflichtquote herangezogen werden.
In einem Punkt, Herr Eckert, stimme ich Ihnen zu: Auch mich hat es besonders gefreut, dass im Referentenentwurf noch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung als Wirksamkeitsvoraussetzung für Maßnahmen des Arbeitgebers enthalten war. Ich würde auch gern wissen, warum die Bundesregierung jetzt nicht mehr möchte, dass die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung weiterhin als Bedingung für nachfolgende Entscheidungen des Arbeitgebers notwendig ist.
Meine Damen und Herren! Uns allen muss bewusst sein, dass wir mit noch so vielen Gesetzen einen wirklich langanhaltenden Erfolg bei der Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht erzielen können. Es muss endlich gelingen, die wirtschaftliche Situation in Deutschland zu verbessern. Nur wirtschaftliches Wachstum wird dazu führen, dass auch Menschen mit Behinderungen wieder mehr Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen und dass dort, wo dies nicht möglich ist, ein vielfältiges System von Einrichtungen finanziert, erhalten und ausgebaut wird.
Der Antrag der PDS-Fraktion verkennt, dass unsere Einstellung zu Behinderten durch Offenheit und Rücksichtnahme, durch Verständnis und Zuwendung bestimmt wird. Dem nützen unerfüllbare Vorschriften und Gesetze nicht. Sie blockieren jedoch die Wirtschaft, die Mittel für die Integration von Menschen mit Behinderungen erarbeiten soll. Deshalb wird die CDU-Fraktion diesen Antrag der PDS-Fraktion ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich vor, nur vier Sätze zu sagen. Aber nach der Rede von Frau Vogel bin ich einfach platt. Ich bin absolut platt; denn in mehr als drei Vierteln Ihrer Rede haben Sie diesen Gesetzentwurf kritisiert, und ich dachte, dann werden Sie wohl dem PDS-Antrag zustimmen.
Am Ende sagen Sie aber, durch die allgemeine Zunahme von Arbeitsplätzen und mit einer guten Entwicklung wäre das alles geregelt. Seit 30 Jahren ist nichts passiert. Endlich hat diese Bundesregierung ein Gesetz gemacht, durch das tatsächlich, wenn auch nur kurzzeitig - das gebe ich zu -, 45 000 Arbeitsplätze für Behinderte entstanden sind. Dann sagen Sie, das war nichts. Was ist denn vorher passiert? Das ist Jahr für Jahr gestiegen. Alle Verbände haben das gelobt.
Was die PDS kritisiert, ist - darin gebe ich Herrn Eckert Recht -, dass es dann stagnierte und rückläufig geworden ist. Deshalb sagte er, die Quote müsste wieder erhöht werden. Ich glaube auch nicht, dass man, wenn man die Quote wieder auf 6 % erhöht, endlich wieder Arbeitsplätze schafft. Ich habe von Ihnen aber gar nicht gehört, was Sie jetzt machen wollen. Sie wollen einfach