Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Im Ausschuss fand eine Diskussion über die Veranschlagung der EU-Mittel, über deren Abfluss, über ihre Gewichtung aufgrund der Halbzeitevaluierung sowie über die Inanspruchnahme und die Veranschlagung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgaben statt. Weitere Diskussionspunkte waren die Fortführung, oder besser gesagt,

die Nichtfortführung des Komm-Invest-Programms, die zukünftigen Aufgaben der Investitionsbank, die Arbeit der Landesmarketinggesellschaft und die Vergütung von Geschäftsführern.

Im Bereich des Arbeitsmarktes spielten insbesondere die vorgenommenen Kürzungen eine Rolle. Daraus resultierend wurden bei Kapitel 08 02 Titelgruppe 67 - GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - veranschlagte Mittel zugunsten der Titelgruppe 69 - GA „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - Kofinanzierung von EFRE III - umgeschichtet.

Die Ansätze bei Titelgruppe 71 - Förderung des Tourismus - und bei Titelgruppe 97 - Landesanteil für Maßnahmen im Rahmen der Strukturfondsförderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE III) 2000 - 2006 - wurden verringert.

Bei Kapitel 08 04 - Arbeitsmarkt - verringerten sich die Ansätze für Projekte zur Schaffung von Beschäftigung. Der zunächst vorgesehene Aufwuchs der Mittel zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Instrumente wurde zum Teil wieder gekürzt.

Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft. Ein großer Teil der Einnahmen und der Ausgaben bei diesem Einzelplan ist gekennzeichnet durch die Strukturmittel der EU und der Gemeinschaftsaufgabe im Agrarbereich. Naturgemäß drehten sich deshalb die Diskussionen auch um die Kofinanzierung der GA-Mittel und um die Neuausrichtung von Mitteln im Rahmen des EAGFL.

Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Änderungen bezüglich der Forststrukturreform, beispielsweise die Auflösung der bei Kapitel 09 81 aufgeführten forstlichen Landesanstalt. Darüber hinaus gab es eine Reihe weiterer Änderungen. Zum Beispiel wurde der Ansatz bei Kapitel 09 03 Titelgruppe 64 - Dorferneuerung - einnahmeseitig um fast 3 Millionen € und ausgabeseitig um fast 5 Millionen € erhöht.

Bei Einzelplan 11 - Ministerium der Justiz - gab es außer den Änderungen bei der Hauptgruppe 4 nur einige wenige Änderungen, etwa bei Kapitel 11 03 Titel 681 02 - Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt zu Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Straffälligenentschuldung. Bei den Kapiteln 11 04 und 11 12 wurden in der Bereinigungssitzung die Ansätze bei den Einnahmen erhöht und im Gegenzug die Mittel für die Zeugen- und Sachverständigenentschädigung verringert.

Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Bei diesem Einzelplan werden nicht nur die Steuereinnahmen, die Bundeszuweisungen für den Länderfinanzausgleich, sondern auch die Mittel für den Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen als wichtige Säule der öffentlichen Haushalte veranschlagt. Zu finden sind hier aber auch die Veranschlagung der Neuverschuldung, der zu erwartenden Veräußerungserlöse, der globalen Minder- und Mehrausgaben sowie die Personalverstärkungsmittel aufgrund tariflicher Entwicklungen.

Die November-Steuerschätzung ergab Mindereinnahmen in Höhe von 110 Millionen € im Jahr 2004. Deshalb wurden in der Bereinigungssitzung entsprechend den Anträgen die Ansätze der Steuereinnahmen bei Kapitel 13 01 um 50 Millionen € und der Ausgleichsleistungen bei Kapitel 13 10 um 60 Millionen € gekürzt.

Als Kompensation für diese Kürzungen wurden folgende Anträge mehrheitlich angenommen: Die allgemeinen Zu

weisungen an die Kommunen verringern sich entsprechend dem Finanzausgleich bei Kapitel 13 12, was aber erst im Jahr 2005 bzw. 2006 Realität wird.

Bei Kapitel 13 25 wurde der Ansatz für die Zinsaufwendungen um 9,5 Millionen € verringert. Die allgemeine globale Minderausgabe bei Kapitel 13 02 Titel 972 01 wurde nach Auflösung der globalen Minderausgaben im Personalbereich um 48,5 Millionen € erhöht. Bei dem gleichen Kapitel wurde der Ansatz bei Titel 356 01 Entnahme aus dem Grundstock - einnahmeseitig um 2 Millionen € erhöht. Der Ansatz bei Kapitel 13 20 Titel 133 04 - Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstige Einnahmen - wurde um 2,5 Millionen € erhöht.

Darüber hinaus gab es in der letzten Sitzung eine umfangreiche Liste mit Einsparvorschlägen für die verbleibende Differenz über alle Einzelpläne hinweg, die ich bereits zum Teil erwähnt habe.

Die Änderungen des Finanzausgleichgesetzes sahen ursprünglich eine Überführung von Mitteln in Höhe von 193 472 000 € aus verschiedenen Einzelplänen in die allgemeinen Zuweisungen vor. Übrig geblieben sind davon die bei Kapitel 13 12 Titel 613 03 veranschlagten Zuweisungen für Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz in Höhe von 55 767 000 € und die bei Titel 633 06 eingestellten Mittel für die Jugendpauschale in Höhe von 6 391 000 €.

Bei Kapitel 13 05 - Hochwasserhilfe - wurden in der Bereinigungssitzung im Bereich der Einnahmen und der Ausgaben Mittel in Höhe von insgesamt 263 846 000 € neu ausgebracht.

Die Zuschüsse für den neuen Landesbetrieb Limsa in Höhe von insgesamt ca. 8 Millionen € sind mit dem Wirtschaftsplan bei Kapitel 13 21 veranschlagt.

Bei Kapitel 13 99 sind künftig die IT-Mittel für das Land zentral veranschlagt. Im Jahr 2004 soll von der Landesregierung ein entsprechendes IT-Konzept entwickelt und vorgelegt werden.

Weitere Probleme, über die diskutiert wurde, betrafen die Personalausgaben insgesamt, die Kommunalfinanzen, die Grundsicherung, die Entwicklung der Versorgungsleistungen und die Entnahme aus dem Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“.

Zum Einzelplan 14 - Ministerium für Bau und Verkehr. Im Mittelpunkt der Diskussion standen unter anderem die Investitionsmittel für den Stadtumbau und den Straßenbau. Im Zusammenhang mit dem Letzteren wurde auf die Zusammenführung von Staatshochbau und Straßenbau hingewiesen und die Errichtung eines Landesbaubetriebes ab dem Jahr 2005 angekündigt.

Dafür wurde bei dem neuen Kapitel 14 12 - Hochbauverwaltung - eine neue Titelgruppe 62 mit einem Ansatz von 400 000 € ausgebracht. Beim Stadtumbau soll die Wohnraummodernisierung künftig eingeschränkt gefördert werden. Weitere Änderungen gab es beim ÖPNV, bei der Verkehrsinfrastruktur und bei den Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr.

Zum Einzelplan 15 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt. Bei diesem Einzelplan wurde über die im Jahr 2004 fällige Ablösung des Midewa-Kredites im Zusammenhang mit der angedachten Veräußerung des Talsperrenbetriebes diskutiert. Des Weiteren wurden die Altlastensanierung, die Veranschlagung von

EU-Mitteln, die Ansätze für die Wiederentstehung des Salzigen Sees und für den LHW thematisiert.

Nennenswerte Änderungen gibt es bei Kapitel 15 02. So wurde dort der Ansatz für die Sanierungs- und Liquidationshilfen in der Bereinigungssitzung um etwas mehr als 2 Millionen € verringert.

Eine weitere größere Änderung gab es bei Kapitel 15 04 bei der Neufassung der Geländeinventur. Im Zusammenhang mit den beabsichtigten Änderungen innerhalb der Landesverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Forststrukturreform und die Organisation der Umwelt- und Naturschutzverwaltung, gibt es eine Reihe von Änderungen im Personal- und Sachkostenbereich bei den Kapiteln 15 01, 15 03, 15 04, 15 08 und 15 09.

Zum Einzelplan 16 - Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof hat bei Kapitel 16 01 die Einrichtung eines neuen Einnahme- und Ausgabetitels für eine Veranstaltung der Europäischen Organisation EURORAI mit einem Ansatz von jeweils 5 000 € vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

Darüber hinaus schlug der Landesrechnungshof eine Neuordnung der Finanzkontrolle durch die Auflösung der beiden Staatlichen Rechnungsprüfungsämter sowie die Einsparung von 60 Stellen in seinem Geschäftsbereich vor.

Zu der Umsetzung des ersten Vorschlags ist eine Änderung des Gesetzes über den Landesrechnungshof und der LHO nötig, damit die bisher von den Rechnungsprüfungsämtern wahrgenommenen Aufgaben anderweitig erfüllt werden. Dazu wird in der morgigen Sitzung im Übrigen ein Gesetzentwurf von allen vier Fraktionen eingebracht. Die Einsparung des Personals wurde durchaus kontrovers betrachtet. Gleichwohl wurde der Einzelplan 16 bei Enthaltungen einstimmig angenommen.

Einzelplan 20 - Hochbau. Eine entscheidende Änderung erfährt der Einzelplan 20, indem er ab dem Jahr 2004 fachlich dem Bauministerium zugeordnet wird. Aus diesem Grund erfolgte auch erstmalig eine gemeinsame Beratung über den Einzelplan mit dem Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr.

Bei den einzelnen Kapiteln, wie den Kapiteln 20 59 und 20 54, wurde eine Reihe von neuen Titelgruppen ausgebracht, wobei aber die Gesamtbaukosten noch nicht feststehen. Neu eingerichtet wurde das Kapitel 20 64 - Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein -, bei dem zwei neue Titelgruppen ausgebracht wurden.

Im Sondervermögen „Grundstock des Landes SachsenAnhalt“ wurde der Ansatz bei den Titeln 511 01 und 533 01 um jeweils 500 000 € erhöht. Bei Titel 916 01 - Abführungen an den Haushalt - wurde der Ansatz, wie schon erwähnt, um 2,5 Millionen € erhöht. Bei dem Sondervermögen „Altlastensanierung Sachsen-Anhalt“ gibt es ebenfalls Änderungen.

Eine heiße Debatte gab es um die ergänzende Erläuterung zu den Vorbemerkungen, bei der es um die Effekten-Lombard-Vereinbarung geht. Die Formulierung ließ den Schluss zu, dass der Betrag von 150 Millionen € im nächsten Jahr abgelöst werden sollte, ohne dass im Haushaltsgesetz eine entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Nach einer Intervention des Landesrechnungshofes und der Oppositionsfraktionen wurde in den Erläuterungen das Wort „kurzfristig“ gestrichen.

Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz liegen Ihnen, meine Damen und Herren, nunmehr die neu

en Eckdaten für den Haushalt 2004 vor. Das Haushaltsvolumen steigt auf 10 414 986 700 €. Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen steigen ebenfalls und belaufen sich auf 1 127 992 800 €. Die Nettokreditaufnahme sinkt geringfügig auf 948,6 Millionen €.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz wurde mit den redaktionellen Änderungen, der Änderung in § 8 Abs. 7 und den Aufträgen an die Landesregierung im Finanzausschuss mit sieben Ja- bei sechs Neinstimmen angenommen.

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich noch einige wenige Bemerkungen zum Haushaltsbegleitgesetz mache, bei dem es neben den redaktionellen auch inhaltliche Änderungen gab. So wurde Artikel 2 - Änderung des Schulgesetzes - bereits im Fachausschuss geändert und im Finanzausschuss gänzlich gestrichen, weil die entsprechenden Mittel wieder in den Haushalt eingestellt werden konnten.

Zu Artikel 4 - Änderung des Spielbankengesetzes - gab es keine Beschlussempfehlung des Innenausschusses, sodass der Finanzausschuss ohne vorherige Fachberatung entscheiden musste. Es gab kontroverse Diskussionen über Nr. 1 Buchst. b, die in der jetzigen Fassung möglicherweise im Widerspruch zum vorher im Gesetz stehenden Satz steht. Eine Klärung konnte nicht erfolgen.

Die größten Diskussionen riefen aber die Regelungen unter der Nr. 3 Buchst. c Doppelbuchst. bb hervor. Damit wurden dem Finanzministerium innerhalb eines Gesetzes zwei Ermächtigungen erteilt. So soll das Finanzministerium ermächtigt werden, die durch den Gesetzgeber getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Zusatzabgabe und der Spielbankabgabe allein zu erhöhen oder zu reduzieren, obwohl das nach Meinung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der sich der Opposition anschloss, nur dem Gesetzgeber selbst zusteht oder über eine Verordnungsermächtigung geregelt werden muss.

Problematisch ist das auch, weil diese Ermächtigung ohne jeglichen finanziellen Rahmen erfolgen soll. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen haben diesbezüglich aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Zusätzlich wurde der Artikel 5 - Neubekanntmachung - aufgenommen und in Artikel 6 - In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten - wurde aufgrund einer möglichen unzulässigen Rückwirkung des In-Kraft-Tretens des Spielbankengesetzes eine Zweiteilung vorgenommen.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsbegleitgesetz wurde im Ausschuss ebenfalls mit sieben Ja- bei sechs Neinstimmen angenommen.

Abschließend möchte ich den Mitgliedern des Ausschusses für ihre Mitwirkung und Geduld bei den Sitzungen, insbesondere während der Bereinigungssitzung, danken. Mein Dank gilt Frau Weiß, die mich in mehreren Sitzungen hervorragend vertrat. Ich danke ebenfalls dem Finanzministerium und den Vertreterinnen der anderen Ministerien für die von ihnen geleistete Arbeit.

Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Schreibdienstes, die ein wahres Mammutprogramm hinter sich haben, dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, insbesondere Herrn Vogt, der in diesem Jahr wohl keine Atempause hatte, und nicht zu

letzt dem Präsidenten des Landesrechnungshofes Herrn Seibicke sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sicherlich so manche Nachtschicht einlegen mussten.

Ich bitte um Nachsicht, falls ich an der einen oder anderen Stelle etwas lauter werden musste. Aber die Leitung solcher Sitzungen geht hart an die Grenze des Machbaren, überschreitet möglicherweise die Grenze des Verantwortbaren.

Zur heutigen Beratung liegen drei Änderungsanträge der Fraktion der SPD und sieben Änderungsanträge der Fraktion der PDS vor. Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP wird verteilt. Ein Entschließungsantrag dieser Fraktionen wird ebenfalls verteilt und dann beraten werden.

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, das Haushaltsgesetz in der Fassung der Beschlussempfehlung sowie das Haushaltsbegleitgesetz in der geänderten Fassung zu beschließen. - Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Geduld.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Sehr verehrte Vorsitzende Frau Dr. Weiher, ich möchte Ihnen nicht nur für die detaillierte und ausführliche Berichterstattung ein herzliches Dankeschön sagen, sondern auch für Ihre engagierte und fleißige Arbeit und vor allen Dingen für Ihre faire und jederzeit zielführende Leitung des Finanzausschusses. Also noch einmal: Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischenzeitlich ist ein weiterer Entschließungsantrag eingegangen, auf den ich Sie hinweisen möchte. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zum Haushaltsgesetz 2004 in der Drs. 4/1255. Dieser wird zurzeit gedruckt und Ihnen umgehend ausgeteilt werden.