Meine Damen und Herren! Es gibt noch einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1253 und einen weiteren Antrag der beiden Fraktionen in der Drs. 4/1255. Wer stimmt diesen beiden - -
- Einzeln. - Es lag vorher schon der Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/1205 vor. Wir stimmen jetzt einzeln ab. Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag in der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine. Dann ist der Entschließungsantrag in der Drs. 4/1205 mehrheitlich angenommen worden.
Nun folgt der nächste Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1253. Wer stimmt zu? - Das sind die antragstellenden Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei den beiden anderen Fraktionen.
Nun geht es um den dritten Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1255. Wer stimmt zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen worden.
Wir haben damit alle Abstimmungen einschließlich der Abstimmungen über die Entschließungsanträge erledigt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, all denjenigen, die hier so intensiv mitgewirkt haben - - Herr Gallert, bitte.
Herr Fikentscher, das Tempo der Abstimmung war an verschiedenen Stellen so hoch, dass man schlecht oder gar nicht mehr folgen konnte. Es war von uns auch so nicht ganz intendiert. Wir haben nicht rechtzeitig interveniert. Das ist klar.
Ich muss mich jetzt aber zu einem Punkt zu Wort melden. Die allererste Abstimmung war in unseren Augen die Abstimmung über die Überschrift des Haushaltsbegleitgesetzes. Wir haben uns deswegen der Stimme
enthalten, weil wir - ich merke schon, bei der SPD war es genauso - erst im Nachhinein mitbekommen haben, dass Sie über das gesamte Gesetz mit einer Abstimmung haben abstimmen lassen.
Ich möchte ausdrücklich sagen: Wir wollen diese Abstimmung nicht mehr rückgängig machen. Da fällt kein Sack Reis nirgendwo um. Wir haben uns aber als PDSFraktion insgesamt darauf verständigt, dieses Gesetz abzulehnen. Unser Abstimmungsverhalten war jetzt aber anders. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Abstimmung in unseren Augen einen anderen Gegenstand hatte. Sie haben es richtig gesagt. Wir haben es nicht schnell genug mitbekommen. Ich möchte nur, um einer Fehlinterpretation vorzubeugen, erklären, wie wir zu einem solchen Abstimmungsverhalten gekommen sind.
Wir nehmen das als Erklärung zum Abstimmungsverhalten, aber nicht als Antrag an, die Abstimmung zu wiederholen.
Dann möchte ich mich bei all denjenigen, die am Zustandekommen dieses Haushaltes und dessen Beratungen mitgewirkt haben, herzlich bedanken. Damit ist der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt um kurz vor 17 Uhr in die Beratung zu Tagungsordnungspunkt 2 ein:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Betätigung des Talsperrenbetriebes des Landes Sachsen-Anhalt (Talsperrenbetriebsneu- ordnungsgesetz - TSB-NeuOG)
Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Ruden. Wo ist er? - Sie haben das Wort.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Neuregelung der wasserwirtschaftlichen Betätigung des Talsperrenbetriebes des Landes SachsenAnhalt wurde am 3. Dezember 2003 im Umweltausschuss mit 7 : 3 : 1 Stimmen dem Landtag zur Beschlussfassung empfohlen.
Die Beschlussempfehlung ist das Ergebnis eines Beratungsprozesses mit zwei Lesungen im Umweltausschuss. Nachdem der Gesetzentwurf am 23. Oktober 2003 von der Ministerin zur ersten Beratung in den
Aufgrund der aus seiner Entstehungsgeschichte herrührenden Verknüpfung des Talsperrenbetriebes SachsenAnhalt mit den wasserwirtschaftlichen Aktivitäten anderer Wasserversorgungsbetriebe gab es im Vorfeld der Gesetzgebung eine Klage gegen das Vorgehen des Landes durch die Kommunalen Wasserwerke Leipzig. Diese Klage wurde in wesentlichen Punkten, zum Beispiel der Formumwandlung in eine Landesgesellschaft, vom Landgericht Magdeburg abgewehrt, sodass das Gesetzgebungsvorhaben aus dieser Sicht nicht behindert wird.
In der ersten Beratung des Gesetzentwurfes im Umweltausschuss wurde zur Klärung von Fehlinformationen und Missverständnissen eine Anhörung von Vertretern der Wasserversorgungsbetriebe Leipzig, Halle und Magdeburg durchgeführt. Zusätzlich wurde ein Vertreter des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt angehört.
Die Anhörung war überwiegend von der Diskussion bestimmt, dass durch die Privatisierung von Anteilen der Fernwasserversorgung die derzeit auf dem Markt agierenden kommunalen Versorgungsbetriebe Nachteile hätten. Deswegen war die Anhörung von überwiegend kritischen Argumenten geprägt.
Ebenfalls in der ersten Ausschussberatung war die bisher fehlende Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Grund für eine Diskussion, die schließlich dazu führte, dass nach Vorlage der Stellungnahme des GBD eine weitere Ausschussberatung stattfinden sollte. Zur Verkürzung des Verfahrens erklärte sich der GBD mit einer direkten Abstimmung mit dem MLU einverstanden. Das Ergebnis dieser Abstimmung wurde in der Ausschussberatung am 5. Dezember beraten.
Ein wesentlicher Punkt der Beratung war neben rechtsförmlichen Änderungen die Benennung des Talsperrenbetriebes. Er heißt nunmehr „Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt“ und nicht mehr „Talsperrenbetrieb des Landes Sachsen-Anhalt“.
Ein weiterer Punkt war der Gründungsablauf zur Formumwandlung des alten Talsperrenbetriebes. Das führte zum Einschub eines weiteren Artikels. Hier muss also die Nummerierung von Artikel 1 bis 3 erweitert werden.
Ein dritter Punkt war die Herausnahme der Satzung aus dem Gesetzestext, da es allein das Recht der Gesellschaft ist, darüber zu befinden, und eine Satzungsaufnahme in einen Gesetzestext die Satzungsänderung zukünftig nur erschweren würde.
Als letzte rechtsförmliche Änderung liegt Ihnen, meine Damen und Herren, der Ergänzungsantrag in Drs. 4/1235 vor. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung der Befugnisse des Talsperrenbetriebes neu bei der Formumwandlung.
Meine Damen und Herren! Nach den von mir beschriebenen Beratungsgängen liegt Ihnen nunmehr der Beschlussvorschlag des Umweltausschusses zur Diskussion und Abstimmung vor. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ruden, für die Berichterstattung. - Wir werden jetzt in die Debatte eintreten.
Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck für die PDS-Fraktion das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum fünften Mal in diesem Jahr debattiert der Landtag über die Privatisierungsabsichten der Landesregierung im Trinkwasserbereich. Hinzu kommen Anhörungen in mehreren Ausschüssen.
Während sich CDU und FDP beim Zweiten Investitionserleichterungsgesetz sachlichen Argumenten gegenüber aufgeschlossen zeigten, was schließlich zur Aufnahme einer De-facto-Daseinsvorsorgepflicht der Kommunen für die Trinkwasserversorgung in das Wassergesetz führte, ist bei der Privatisierung des Fernwasservermögens kein Sinneswandel zu erkennen.
Als Resümee der intensiven Befassung stellt sich für die PDS-Fraktion der Sachverhalt wie folgt dar:
Erstens. Eine Trennung der hoheitlichen Aufgaben des Hochwasserschutzes von der eigentlich den Kommunen zustehenden Aufgabe der Betreibung einer Trinkwasserversorgungsseite bei der Fernwasserversorgung ist gerechtfertigt.
Zweitens. Die privatrechtliche Ausgestaltung dieser Fernwasserversorgung ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Entscheidend für die politische Bewertung sind jedoch die Ambitionen des Gesellschafters und an denen lässt die Landesregierung keinen Zweifel aufkommen. Mit der Privatisierung des Fernwasservermögens verfolgt sie allein fiskalische Ziele. Die Zeiten, meine Damen und Herren, da die großen Versorger, um den Fuß in die Tür zu bekommen, bereit waren, strategische Preise zu zahlen, sind jedoch längst vorbei.
Die PDS plädiert nach wie vor für eine kommunale Lösung mit den drei großen kommunalen Wasserversorgern der Region aus Halle, Leipzig und Magdeburg. Wir fordern deswegen die Landesregierung auf, den ersten Schritt in diese Richtung zu tun. Die PDS sichert für diesen Fall ihre vollste Unterstützung zu. Wenn eine kommunale Lösung auf der Agenda stünde, könnten wir sogar dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Das politische Anliegen und das bisherige Agieren der Landesregierung in Rechnung stellend, kann es für uns aber nur ein ganz klares Nein geben; denn eine kommunale Lösung wird ausdrücklich nicht angestrebt.
Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Herr Ruden hat bereits auf das Urteil des Landgerichts Magdeburg bezüglich der Klage der Kommunalen Wasserwerke Leipzig hingewiesen. Nach meiner Auffassung spricht dieses Urteil aber eine ganz klare Sprache, und zwar zuungunsten der Landesregierung. Es bestärkt zwar die Rechtmäßigkeit der Trennung der Aufgaben und es beanstandet auch nicht die GmbHVariante, aber es sieht eine gravierende Verletzung der sich aus dem Konsortialvertrag ergebenden Pflichten durch das Land.
Danach sind zuerst den Mitgesellschaftern die zum Verkauf stehenden Geschäftsanteile zum Kauf anzubieten. Allein der Hinweis des Landes, das kommunale Unternehmen möge sich an dem Bieterverfahren beteiligen, reicht nach Auffassung des Gerichtes nicht aus. Ich
„Dieses in § 6 des Konsortialvertrages niedergelegte Interesse, dass das beklagte Land mit diesem Vertrag auch akzeptiert hat, nicht einen anderen Anteilseigner vorgesetzt zu bekommen, wird durch die Konstruktion, wie sie das beklagte Land nunmehr wählt, unterlaufen. Insoweit liegt eine Umgehung vor.“
Unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Treuepflicht - denn es sind schließlich Geschäftspartner, die hier zusammen agiert haben - heißt es:
„Zum einen verfolgt das beklagte Land mit der offensichtlich im Wege des Bieterverfahrens vorgesehenen Privatisierung seiner Anteile an der Fernwasserversorgung ein primär anderes Ziel, als es bislang die Träger öffentlicher Belange im Rahmen dieser Fernwasserversorgung gemeinsam verfolgt haben. Genauso steht zu erwarten, dass der private Investor mit einer anderen Philosophie in seine Beteiligung hineingeht.“