Erlauben Sie mir an dieser Stelle aber doch eine generelle Bemerkung zu dem Thema Investitionen. Diese Bemerkung ist nötig, weil vor kurzem eine Kritik erhoben wurde im Zusammenhang mit dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ für das Jahr 2002.
Es wurde uns, der CDU-FDP-Landesregierung, vorgehalten, wir hätten die Mittel aus dem Solidarpakt II im Jahr 2002 zweckwidrig verwendet. Zweckwidrig heißt in diesem Zusammenhang: nicht hinreichend investiv.
Dieser Vorwurf geht ins Leere, und zwar aus folgenden Gründen: Zum einen ist die geringe Nachweisquote zunächst einmal eine Folge der verfehlten Politik der SPDVorgängerregierung. Diese hatte einen Haushalt vorgelegt, der hoffnungslos unterfinanziert war. Dies wurde mit dem Nachtragshaushalt korrigiert. Nur dies führte zu einer höheren Nettoneuverschuldung und damit nach dem Berechnungsmodus des Fortschrittsberichtes zu einer geringeren investiven Verwendung.
Gerade weil hier Haushaltsrisiken nicht abgedeckt waren, mussten wir so handeln. Es mutet da schon etwas eigenartig an, dass sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Küster in der „Volksstimme“ vor kurzem über diese Verwendung beklagt hat, obwohl sie doch genau von der Regierung zu vertreten ist, die von der Partei geführt wurde, der er angehört. Das muss an dieser Stelle doch deutlich hervorgehoben werden.
Zum anderen steckt hierin auch ein systematisches Problem. Das unbefriedigende Ergebnis ergibt sich teilweise auch durch die Berechnungsmethode, die von der Bun
desregierung unbedingt gewollt war. Wir als Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt hatten in den entsprechenden Beratungen entsprechende Bedenken angemeldet und hatten versucht, die Bundesregierung davon abzubringen. Das war aber nicht gelungen.
Wir alle wissen, nicht jede Investition ist gut und nicht jeder Konsum ist schlecht, und die einfache haushaltstechnische Kategorisierung, die dieser Berechnung zugrunde liegt, führt oft nicht weiter. Wer zum Beispiel ein leer stehendes Gewerbegebiet erweitert, der investiert zwar, der tut aber doch wohl viel weniger für unser Land als derjenige, der Forschungspersonal an Universitäten finanziert. Aber das ist haushaltstechnisch Konsum. Hierüber muss mit dem Bund nachverhandelt werden. Dies werden wir tun, um die Bundesregierung von Maßnahmen abzuhalten, die für den Aufbau Ost schädlich sind, meine Damen und Herren.
Wir sind als Landesregierung bemüht - das möchte ich an dieser Stelle noch einmal hervorheben -, der in Berlin neuerdings herrschenden Skepsis gegenüber den Notwendigkeiten des Aufbaus Ost mit Sachargumenten entgegenzutreten.
Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass es die sachsen-anhaltische Landesregierung war, die die Verlängerung der Investitionszulage im Bundesrat initiiert hat und damit nach der Lage der Dinge Erfolg haben wird. Es steht in Kürze eine Bundestagsentscheidung an, die wohl positiv ausfallen wird. Der Bundesrat hat sich bereits entschieden. Die Investitionszulage wird aller Voraussicht nach bis Ende 2006 für das verarbeitende Gewerbe verlängert.
All dies muss man in den Zusammenhang stellen mit der leicht gesunkenen, notwendigerweise leicht gesunkenen Investitionsquote; denn wir haben als Landesregierung viel getan, um an anderer Stelle Bewegung hineinzubringen, damit, wenn sich der Staat etwas zurückzieht, hier die Privaten bereitstehen, damit das Wachstum und die Beschäftigung, die wir in Mittel- und Ostdeutschland und in Sachsen-Anhalt unbedingt brauchen, hier weiter vorankommen, meine Damen und Herren.
Ich komme nun zu den Kommunalfinanzen. Lassen Sie mich vorweg sagen: Wir, die Landesregierung, sind uns voll bewusst, dass die Finanzlage der Kommunen äußerst angespannt ist. Umgekehrt ist genauso klar, dass die Landesregierung mit einem gerade noch verfassungsgemäßen Haushalt keinerlei eigenständige Spielräume hat, um dieser Situation aus eigener Kraft entgegenzutreten und sie aus eigener Kraft zu verändern. Das muss man einfach, wenn man ehrlich ist, hier klar feststellen.
Gleichwohl gilt auch, dass der vorliegende Haushaltsplanentwurf 2004 alles tut, um vermeidbare Härten auch wirklich zu vermeiden. Die Leistungen an die Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz bleiben jedenfalls konstant. Die Verbundquoten bleiben konstant und die weiteren Leistungen aus dem FAG ebenfalls. Ich unterlege dies mit einigen Zahlen.
Im Jahr 2003 stehen den Kommunen nach dem Haushaltsplan 1,499 Milliarden € zu. Dies war bei der Aufstellung des Planentwurfs die Orientierungsgröße für die Landesregierung.
Im Jahr 2004 werden daher auf der Basis des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsplanentwurfs 1,497 Milliarden € ausgezahlt. Hierbei sind bereits Er
stattungen für Überzahlungen an die Kommunen abgerechnet worden. In beiden Jahren wurden Erstattungen in Höhe von 83,3 Millionen € für Überzahlungen aus dem Vorjahr veranschlagt. Im Jahr 2004 kommt noch die Endabrechnung für das Jahr 2002 hinzu, aufgrund derer weitere 6,6 Millionen € von den Kommunen zu erstatten sind.
Obwohl der Landesregierung bewusst war, dass im Jahr 2003 die voraussichtliche Überzahlung höher als veranschlagt ausfallen wird, hat die Landesregierung zur Abfederung der Folgen für die Kommunen nur einen Teil zur Erstattung vorgesehen. Der verbleibende Teil wird 2005 zur Verrechnung anstehen. Das muss an dieser Stelle festgehalten werden. Wir haben ein Verfahren gefunden, das für die Kommunalfinanzen möglichst schonend ist.
Lassen Sie mich noch einen weiteren, eher technischen Hinweis geben: Im Haushaltsplan 2004, der Ihnen vorliegt, stehen 1,528 Milliarden € als Leistungen im Rahmen des Finanzausgleichs für die Kommunen. Gegenüber dem von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2004 mit 1,497 Milliarden € bedeutet dies rein rechnerisch eine Zunahme von knapp 31 Millionen €.
Diese Zunahme ergibt sich aus zwei gegenläufigen Effekten. Zum einen sind die Leistungen nach dem Aufnahmegesetz in Höhe von 56 Millionen € in die Finanzausgleichsmasse integriert worden. Zum anderen sind aufgrund der November-Steuerschätzung Mindereinnahmen in Höhe von 25 Millionen € gemäß der Verbundquote von 23 % berücksichtigt. Der Nettoeffekt ergibt eine rechnerische Zunahme von 31 Millionen €. Ich sage dies, um klarzustellen, dass es hierbei nicht um eine echte Zunahme geht, sondern um einen Nettoeffekt zweier gegenläufiger Bewegungen.
Meine Damen und Herren! Die Ausführungen zu den Kommunalfinanzen müssen an dieser Stelle natürlich unvollständig bleiben. Die auf Bundesebene angestrebte kommunale Finanzreform ist ein Teil des Gesamtpaketes von Reformvorhaben, über die in diesen Tagen im Vermittlungsausschuss zu entscheiden sein wird.
Grundsätzlich begrüßen wir natürlich alle Bestrebungen, die kommunale Finanzkraft zu stärken. Ich sage aber auch ganz klar - das habe ich in diesem Hohen Hause schon mindestens zweimal auf Anfrage gesagt -, dass das nur für Vorhaben gelten kann, die eine echte Besserstellung der Kommunen herbeiführen und nicht zulasten der Wirtschaft gehen. Diese Besserstellung darf nicht einseitig zulasten der Länderfinanzen gehen; denn dann wäre das nur eine Umverteilung innerhalb gegebener Finanzverbünde. Die Länder können sich das jedenfalls nicht leisten.
Aber an dieser Stelle ist nicht der Ort, über die weitere Entwicklung zu spekulieren. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Landesregierung ihre Haushaltskonsolidierung mit der Stabilisierung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen verbunden hat - und dies trotz aller Unwägbarkeiten und trotz aller Planungsunsicherheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend und zusammenfassend feststellen: Wir in Sachsen-Anhalt sind in einer sehr schwierigen Lage. Andere Länder sind das auch. Andere Regierungen haben ähnliche Probleme. Bei uns sind sie noch immer besonders schwerwiegend, aber es steht außer
Zweifel, dass Sachsen-Anhalt mit diesem Haushalt, wie er jetzt vorgelegt ist, ein gutes Stück vorankommt auf dem so wichtigen Weg zu soliden Finanzen und damit auch - das möchte ich hinzufügen - auf dem Weg zu mehr Respekt und zu mehr Anerkennung in der Gemeinschaft deutscher Länder.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Haushaltsplan 2004 zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, Sie waren bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Bullerjahn zu beantworten. Es gibt eine zweite Frage des Abgeordneten Herrn Rothe. - Bitte sehr, zunächst Herr Bullerjahn.
Ich habe gar nicht gedacht, dass Sie so schnell fertig werden, Herr Minister. Ich lasse jetzt die Frage mit dem - was habe ich vorhin gesagt? - Vergnatztsein weg. Darüber wird heute noch diskutiert werden.
Eine Frage zu einem Punkt, den Sie nicht angesprochen haben, und zwar die Effekten-Lombard-Vereinbarung. Dazu würde mich der aktuelle Stand interessieren.
Herr Bullerjahn, ich habe damit gerechnet, dass Sie diesen Punkt in Ihrem Beitrag ansprechen. Ich kann Ihnen vorweg sagen, dass die Landesregierung gemäß § 4 des Haushaltsgesetzes 2003 ermächtigt ist, das Sondervermögen Altlastensanierung bis zu einem Betrag von 150 Millionen € zu beleihen. Das ist klar. Eine entsprechende Einnahme ist im Haushaltsplan 2003 veranschlagt. Laut Haushaltsvermerk bei dem entsprechenden Titel soll die Beleihung erst erfolgen, wenn die Kreditermächtigung gemäß § 3 des Haushaltsgesetzes 2003 und eine eventuelle Restkreditermächtigung aus dem Jahr 2002 vollständig ausgeschöpft sind.
Dies wird wohl in den nächsten Tagen der Fall sein, sodass eine Beleihung unter rechtlichen Gesichtspunkten erfolgen kann. Es war bisher unser Ziel, die Beleihungsmöglichkeit eventuell gar nicht zu nutzen. Angesichts der sich jetzt realisierenden Einnahmeausfälle wird dies jedoch nicht möglich sein. Deshalb wird das wohl kurz vor Jahresende erfolgen.
Die Laufzeit der Beleihung wird von den auszuhandelnden Konditionen abhängen. Angesichts des langfristigen Vermögensstandes des Fonds ist die Landesregierung in der Lage, die Laufzeit unter ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten frei zu bestimmen. Insofern, Herr Bullerjahn, sehe ich an dieser Stelle eigentlichen keinen weiteren Diskussionsbedarf.
Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Bullerjahn. Sind Sie bereit, Herr Minister, auch diese zu beantworten? - Bitte, Herr Bullerjahn.
Okay. Sie würden es uns aber einfacher machen, wenn Sie dies sozusagen von einem anderen Sockel aus machen würden.
Wir haben diese Diskussion nicht losgetreten. Sie haben in der Bereinigungssitzung dieses Thema aufgegriffen und erklärt, dass Sie beabsichtigen, diese Beleihung im Frühjahr 2004 abzulösen. Tun Sie das bitte deshalb nicht ganz so damit ab, als ob das nur unsere Diskussion wäre. Deswegen die klare Frage - vielleicht können Sie diese Frage auch klar beantworten -: Wird es im Haushaltsjahr 2004 zu dieser Ablösung kommen, ja oder nein?
Ich kann diese Frage jetzt nicht abschließend beantworten. Das ist eine Frage des Schuldenmanagements. Das wird sich im Verlauf des Jahres zeigen.
Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, quasi entschuldigend für das Verfahren, es sei der Wunsch der Opposition gewesen, die Stellenveränderungen im Zuge der Bildung des Landesverwaltungsamtes im Haushaltsplan darzustellen. Sind Sie bereit zuzugestehen, dass auch nach Auffassung des Landesrechnungshofes ein derartiger Umbau, der zu Jahresbeginn wirksam werden soll, nicht en passant nach § 50 der Landeshaushaltsordnung erfolgen kann, dass wir Sie also mit unserem Wunsch zur Rechtstreue angehalten haben?
Herr Rothe, die Schlussbemerkung empfinde ich als ein wenig anmaßend, wenn Sie entschuldigen, dass ich das so sage.
Es ist einfach so: Man muss das ganz praktisch sehen. Wir haben ein laufendes Verfahren, bei dem es eine Fülle von Umstrukturierungen gibt. Es war nie die Absicht der Landesregierung - um Ihre Formulierung aufzugreifen -, en passant irgendetwas am Landtag und an den zuständigen Ausschüssen vorbeizuschleusen. Davon kann überhaupt keine Rede sein, zumal man bei dem Verfahren nach § 50 immer auch hervorheben muss, dass in der nächsten Runde, in der nächsten Haushaltsberatung diese Dinge zur Genehmigung anliegen. Ich bin kein Jurist, aber formal ist es doch so, dass der Landtag selbst dann nicht ausgeschaltet ist und insofern eine Verletzung der Rechtstreue nicht festgestellt werden kann.
Aber Sie haben - ganz praktisch gesprochen, Herr Rothe - mit Ihrem Begehren, das alles noch in diesem
Haushalt zu machen, zu einer beträchtlichen Beschleunigung des Verfahrens in der Umsetzung beigetragen. Eine solche Beschleunigung geht dann schon an die Grenzen der Machbarkeit. Wenn dann ein paar Umsetzungs- und auch Abstimmungsprobleme auftauchen - ich sage das ganz salopp -, dann darf man sich nicht wundern und sollte das denjenigen, die das gemacht haben, auch nicht zum Vorwurf machen.
Die Position des Landesrechnungshofs steht für mich bei diesem Punkt im Übrigen überhaupt nicht im Widerspruch zur Position der Landesregierung.
Herr Minister, es gibt weitere Anfragen vom Abgeordneten Herrn Gallert und von Frau Bull. Sind Sie bereit, auch diese zu beantworten?