Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Entschließungsanträge der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1253 und 4/1255

Die erste Beratung zu a und c fand in der 26. Sitzung des Landtages am 23. September 2003 statt, die erste Beratung zu b fand in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 statt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt haben sich die Fraktionen in der Sitzung des Ältestenrats in der vergangenen Woche auf folgende Vorgehensweise verständigt:

Zunächst erfolgt die Berichterstattung der Vorsitzenden des Finanzausschusses zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 sowie zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2004.

Danach erhält der Abgeordnete Herr Dr. Polte das Wort zur Berichterstattung über die Beratungen im Ausschuss für Inneres zum Gesetz zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleichs.

Für die sich anschließende Debatte wurde die Redezeitstruktur H und somit eine Gesamtredezeit von 340 Minuten vereinbart. Gemäß der Redezeitstruktur H stehen den Fraktionen und der Landesregierung folgende Redezeiten zur Verfügung: CDU-Fraktion 100 Minuten, PDS-Fraktion 52 Minuten, SPD-Fraktion 52 Minuten und der FDP-Fraktion 36 Minuten. Der Landesregierung stehen 100 Minuten zur Verfügung. Ich bitte Sie, zu beachten, dass im Rahmen dieser Redezeit alle Änderungsanträge und - gegebenenfalls - Entschließungsanträge mit einzubringen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Traditionell beginnt die Debatte mit der so genannten Generaldebatte zum Einzelplan 02. Danach werden die Einzelpläne der Reihe nach, beginnend mit Einzelplan 01, dann Einzelplan 03 und die folgenden aufgerufen.

Die Abstimmung wird wie folgt ablaufen: Zuerst ist über den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 4/1204 abzustimmen, weil die damit verbundenen Entscheidungen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2004 enthalten.

Als Zweites wird über den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleichs in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/1198 abgestimmt.

Danach erfolgt die Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2004 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der Drs. 4/1205 in folgender Reihenfolge: Abstimmung zunächst über die Einzelpläne einschließlich der - soweit vorhanden - zum jeweiligen Einzelplan vorliegenden Änderungsanträge, sodann Beschlussfassung über die Einzelbestimmungen, die Gesetzesüberschrift und das Haushaltsgesetz

in seiner Gesamtheit sowie Abstimmung über die zum Haushaltsgesetz vorliegenden Entschließungsanträge, soweit vorhanden.

Verehrte Abgeordnete! Werte Gäste! So weit meine Vorbemerkungen.

Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Finanzen erteile ich nunmehr der Vorsitzenden, der Abgeordneten Frau Dr. Weiher, das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Weiher.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Berichterstatterin habe ich den Auftrag des Finanzausschusses, Ihnen den Bericht über die Beratungen zum Haushaltsgesetz 2004 nebst Haushaltsbegleitgesetz zu erstatten. Es wird in diesem Jahr noch schwieriger sein als im vorigen Jahr, eine allen Änderungen und Diskussionen gerecht werdende Berichterstattung zu erbringen. Sie erkennen am Umfang der Beschlussempfehlung, was in den einzelnen Ausschüssen geleistet worden ist. 450 Seiten - mir ist nicht in Erinnerung, dass es eine solch umfangreiche Empfehlung schon einmal gab.

Allein in der Bereinigungssitzung am 27. November 2003 gab es weit über 200 Einzelanträge, insbesondere durch die Koalitionsfraktionen gestellt. Änderungen bei den Stellenplänen und bei den Bedarfsnachweisen aufgrund von Umstrukturierungen waren an diesem Tag im gesamten Haushalt notwendig. Weitere Änderungen waren unter anderem erforderlich, um die im Monat November bekannt gewordene Steuerminderschätzung in Höhe von 110 Millionen € für das Jahr 2004 zu verarbeiten.

Ich werde versuchen, mich auf das Wichtigste zu beschränken.

Der Haushaltsplanentwurf wurde in erster Lesung am 23. September 2003 in den Landtag eingebracht und in alle Ausschüsse - außer dem Petitionsausschuss und dem Wahlprüfungsausschuss - zur Beratung überwiesen.

Bereits in der Debatte zur ersten Lesung war zu erkennen, dass die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen noch enger als im letzten Jahr geworden sind. Die Einnahmenentwicklung blieb und bleibt weit hinter den erhofften Zielmarken zurück; die Ausgabenseite lässt sich nur noch begrenzt beeinflussen.

Dazu kommen mögliche Änderungen auf Bundesebene, die Einfluss auf den Landeshaushalt haben werden, wie das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform, eine Entscheidung zur Gemeindefinanzreform und die Gesetze Hartz III und Hartz IV. Hierzu bestehen aber immer noch große Unklarheiten, was wie und wann kommt. Daher wird auch das heute zu verabschiedende Gesetz ein wenig unter Vorbehalt stehen müssen. Debattiert wurden solche Konsequenzen aber auch in den einzelnen Sitzungen.

Der Entwurf der Landesregierung sah einen Haushaltsumfang von 10 205 171 600 € vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf eine Höhe von 1 065 986 300 € festgelegt war.

Der Finanzminister benannte als weitere Eckwerte der Landesregierung die Nettokreditaufnahme mit 949 Millionen €, eine Investitionsquote von 18,6 % und einen Stellenabbau beim Planpersonal auf 56 553 Stellen im Jahr 2004.

Als Zielstellung der Landesregierung, so Minister Paqué in der Generaldebatte des Finanzausschusses am 20. Oktober 2003, sind folgende Bereiche anzusehen: erstens die Absenkung der konsumtiven Ausgaben, insbesondere der Personalausgaben, zweitens die mögliche Schonung investiver Ausgaben und drittens die Stabilisierung der kommunalen Zuweisungen.

Als Belastungen im Bereich der Personalausgaben wurden vonseiten der Landesregierung die Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten in Höhe von 260 Millionen € im Jahr 2004 und Mehrausgaben in Höhe von etwa 100 Millionen € durch Tarifsteigerungen aus der letzten Tarif- und Besoldungsrunde angesehen.

Im kommunalen Bereich wurden Änderungen beim Finanzausgleichsgesetz angekündigt. Dort sollten ab 2004 Finanzmittel aus Landesprogrammen in die allgemeinen Zuweisungen aufgenommen werden, um die kommunale Ebene zu stärken. Allerdings lag zum Zeitpunkt der Einbringung des Haushaltsgesetzes noch kein entsprechender Gesetzentwurf vor. Dieser wurde anlässlich der Oktobersitzung in den Landtag eingebracht.

Als großes Haushaltsziel bleibe aber unter allen Umständen die Konsolidierung und die damit verbundene Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null, wenn auch nicht mehr im Jahr 2006, sondern ab 2009, so der Finanzminister.

Außer der angekündigten Änderung des Finanzausgleichsgesetzes gab es weitere Gesetzentwürfe, die haushaltsmäßige Konsequenzen nach sich zogen und in der Bereinigungssitzung mittels Änderungsanträgen umgesetzt worden sind. Zu nennen wären das Beamtenrechtliche Sonderzahlungsgesetz, das Besoldungs- und Versorgungsnichtanpassungsgesetz, das Investitionsbank-Begleitgesetz und das Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung, auf das ich noch zu sprechen komme. Darüber hinaus hat der abgeschlossene Tarifvertrag über die Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im Arbeiter- und Angestelltenbereich Auswirkungen auf die Personalausgaben.

Der Landesrechnungshof machte traditionell in der Generaldebatte seine Ausführungen zur finanziellen Situation des Landes und äußerte sich insbesondere zu folgenden Punkten:

erstens zur Verschuldung des Landes, wobei die Nettoneuverschuldung unter den Aspekten der mittelfristigen Finanzplanung und der Ablösung des Midewa-Kredites bewertet wurde,

zweitens zu Personalstellen und -ausgaben mit Betrachtung der Titelgruppe 96, personalwirtschaftlicher Instrumente und der Erhöhung der Anzahl von Landesbetrieben,

drittens zu Strukturveränderungen im Haushaltsplanentwurf, insbesondere durch die Bildung des Landesverwaltungsamtes, des Landesamtes für Verbraucherschutz als LHO-Betrieb und der Investitionsbank,

viertens zu Veräußerungserlösen,

fünftens zu IT-Ausgaben im Haushaltsplan und

sechstens zur Darstellung der EU-Mittel.

Die PDS-Fraktion sprach in der Generaldebatte im Wesentlichen zwei Problemkreise an. Zum einen sinke die Nettoneuverschuldung in der Realität tatsächlich nicht ab, und die Zielstellung, bis 2009 auf null zu kommen,

sei mit einiger Skepsis zu betrachten. Das habe verschiedene Ursachen, die zum Teil auf der Bundesebene lägen und zum Beispiel die prekäre Einnahmesituation der Länder und Kommunen beträfen. Damit sei der zweite Kreis benannt, die desaströse Finanzsituation der Kommunen, die weitere Kürzungen ihrer Mittelzuweisungen nicht mehr verkraften könnten. Die PDS werde sich mit einer Reihe von Anträgen in die Beratung einbringen und auch entsprechende Refinanzierungsvorschläge machen.

Die SPD-Fraktion meldete ebenfalls Zweifel an der Rückführung der Kreditaufnahme an, zumal sie bei gleich bleibenden Steuereinnahmen nur über weitere Ausgabenkürzungen möglich wäre. Ein weiteres Thema der SPD-Fraktion war die Titelgruppe 96 im Zusammenhang mit dem Personalabbau. Sehr stark kritisiert wurde - auch in den nachfolgenden Beratungen - die Tatsache, dass viele Unterlagen, die mit dem Haushalt verknüpft seien, erst innerhalb der Beratung eingebracht würden. Das erschwere die Arbeit ungemein.

Für die Koalitionsfraktionen war der Umstand, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen, überaus wichtig. In der Zukunft müssten alle Möglichkeiten wie Personalabbau oder auch Effizienzsteigerung durch Verwaltungsumbau genutzt werden, um Freiräume zu schaffen. Wichtig ist der FDP in diesem Zusammenhang vor allem die Investitionsquote.

Ein Reihe von Problemen spielte in fast allen Debatten eine wichtige Rolle, die auch Ursache zahlreicher Änderungen sind und zu denen ich nachfolgend einige Ausführungen machen möchte.

Meine Damen und Herren! Der erste Punkt wären die strukturellen Änderungen innerhalb der Landesregierung. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfes zur Neuordnung der Landesverwaltung und infolge einer Reihe von Kabinettsbeschlüssen ergeben sich innerhalb der gesamten Landesverwaltung tiefgreifende Veränderungen, die sowohl bei den Sachkosten als auch bei den Personalkosten Verschiebungen sowie Veränderungen in Bezug auf das Planpersonal in einer Reihe von Einzelplänen nach sich ziehen.

Folgende Veränderungen, die dem Finanzausschuss erst am 17. November 2003 umfassend vorgetragen werden konnten, sind zu nennen:

In das bei Kapitel 03 10 ausgewiesene neu zu gründende Landesverwaltungsamt werden folgende 22 Behörden eingegliedert: Das Landesamt für Versorgung und Soziales sowie die zwei Ämter für Versorgung und Soziales aus Einzelplan 05, die neun staatlichen Schulämter und die zehn staatlichen Seminare für Lehrämter aus Einzelplan 07.

Die Landeszentralkasse wird aus Einzelplan 03 herausgenommen, in die Oberfinanzdirektion integriert und mit der bisherigen Landeshauptkasse zusammengelegt und bei Einzelplan 04 ausgewiesen. Dorthin kommt auch die gesamte Dienst- und Fachaufsicht über alle Kassen.

Aufgaben der Fernmeldehauptzentrale, der zentralen Vordruckstelle sowie Aufgaben im Bereich der IuK-Technik und der Hausdruckerei werden vom Landesverwaltungsamt auf das bei Einzelplan 03 ausgewiesene Landesinformationszentrum LIZ übertragen.

Die bei Einzelplan 03 ausgewiesenen Dezernate 15 aus den Regierungspräsidien werden mit der bei Einzelplan 04 ausgewiesenen Liegenschaftsabteilung im Fi

nanzministerium zum Landesbetrieb für Liegenschafts- und Immobilienmanagement Limsa zusammengeführt und bei Einzelplan 13 ausgewiesen. Dieser Landesbetrieb soll zum 1. Januar 2004 gegründet werden und sein operatives Geschäft zum 1. Januar 2005 aufnehmen. In diesem soll die bisherige dezentrale Liegenschaftsverwaltung konzentriert und mittels des Vermieter-/Mietermodells effizienter gemacht werden.

Die Staatshochbauverwaltung geht aus dem Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - vollständig zum Ministerium für Bau und Verkehr über. Der Hochbau selbst wird weiterhin bei Einzelplan 20 ausgewiesen.

Die Landesbauabteilung der OFD Magdeburg wird aus dem Einzelplan 04 herausgenommen und dem bei Einzelplan 14 ausgewiesenen Landesamt für Straßenbau zugeordnet. Zum 1. Januar 2005 soll ein Landesbaubetrieb gegründet werden, der die Aufgaben des Staatshochbaus und des Straßenbaus vereinen soll.

Das bisherige Landesamt für Verbraucherschutz wird zum 1. Januar 2004 in einen Landesbetrieb nach § 26 LHO überführt.

Das bisherige Landesamt für Landesvermessung und Geoinformationswesen wird zum 1. Januar 2004 infolge der Aufnahme der zwölf Katasterämter erweitert. Auch dieses Amt soll ab 2005 als LHO-Betrieb geführt werden.

Darüber hinaus wurde die bei Einzelplan 09 ausgewiesene forstliche Landesanstalt aufgelöst und deren Aufgaben dem Landesforstbetrieb, der Landesanstalt für Landschaft und Gartenbau, dem Landesamt für Umweltschutz und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft zugeordnet.

Als letzter, aber nicht unwichtiger Punkt ist die Umstrukturierung des bisherigen Landesförderinstitutes zur Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu nennen.