Protokoll der Sitzung vom 12.12.2003

„Es fehlen ein über den Tag hinausreichendes Konzept für den Personalbedarf, eine leistungsgerechte Bezahlungsstruktur und eine motivierende Führungskultur ebenso wie ein modernes Dienst- und Tarifrecht. Oberster Handlungsmaßstab ist nicht mehr die qualifizierte Führungstätigkeit des öffentlichen Dienstes. Allein im Blickpunkt steht vielmehr die Frage nach kurzfristig wirksamen Haushaltsentlastungen.

Dabei greifen verschiedene Maßnahmen unheilvoll ineinander. Die Verwaltungen werden ständig und zum Teil konzeptionslos mit neuen Aufgaben und Vorschriften konfrontiert. Personal wird kontinuierlich und ohne Rücksicht auf die Aufgabenlage reduziert. Das verbleibende Personal wird mit ständigen Kürzungen und Eingriffen, zuletzt beim Weihnachts- und Urlaubsgeld und bei Versorgungsleistungen, demotiviert.

Das Verhältnis von Rechten und Pflichten ist nicht mehr ausgewogen. Notwendige Reformen werden nur halbherzig oder nicht umgesetzt, etwa die Einführung leistungsbezogener Bezahlungsinstrumente, oder zu Einsparungen missbraucht. Wenn dauerhafter Schaden im öffentlichen Dienst verhindert werden soll, ist ein Umsteuern überfällig.“

Wenn diese Auffassung auch eine Mehrheit des Hauses teilt, was sich in der Diskussion herausstellen wird, so ist zu klären, ob wir mehrheitlich zu der Schlussfolgerung kommen, dass auch unsere bisherigen politischen Reaktionen absolut nicht ausreichen, um auf diesen Sachverhalt zu reagieren. Wenn dies wiederum der Fall ist, dann muss geklärt werden, wie wir uns die besten Ausgangsbedingungen schaffen, um das so komplexe Thema Zukunft des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt zu bearbeiten.

Wir meinen, unser derzeitiges Herangehen, nämlich nahezu ausschließlich unter fiskalischem Aspekt und damit fast nur im Rahmen der Haushaltsberatungen, ist nicht nur unzureichend, sondern genau symptomatisch für diesen beschriebenen Zustand selbst.

Um dem entgegenzuwirken, schlägt die PDS-Fraktion die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses vor. Ist diese Forderung gerechtfertigt und zielführend? Wir meinen, sehr wohl.

Erstens. Um Querschnittsfragen tatsächlich auch als solche behandeln zu können, bedarf es einer verlässlichen Struktur, innerhalb derer die Diskussion geführt werden kann. Der dringend erforderliche Tiefgang ist weder im Finanz- noch im Innenausschuss leistbar. Dazu sind einfach die angestauten Probleme zu groß.

Zweitens. Ein zeitweiliger Ausschuss ist gerechtfertigt, weil er, wenn er so wie im Antrag formuliert tätig wird, drei Funktionen gleichzeitig wahrnehmen kann. Zum einen trägt er die Elemente einer Enquetekommission, was beispielsweise das konzeptionelle Herangehen betrifft. So kann er die Zielstellung der Erarbeitung eines Leitbildes öffentlicher Dienst in Sachsen-Anhalt aktiv begleiten. Ferner soll er gleichzeitig die aktuellen Anträge und Gesetzesvorlagen, die den öffentlichen Dienst betreffen, behandeln. Letztlich kann die Landesregierung auch in diesem Gremium ihrer Informationspflicht nachkommen.

Wie dringend das erforderlich ist, zeigt allein die Tatsache, dass bei der Berichterstattung im Innenausschuss zum Stand der Verwaltungsmodernisierung die Landesregierung zur Personalplanung überhaupt keine Ausführungen machte, obwohl die Rolle der Personalfrage in diesem Prozess wohl unbestritten ist.

Drittens. Dem inhaltlichen Querschnitt der Aufgabe entsprechend kann ein solcher Ausschuss auch personell besetzt werden. Wir brauchen die differenzierte Sicht der Innenpolitiker ebenso wie die unter anderen Vorzeichen geprägte Herangehensweise der Finanzpolitiker. Darüber hinaus bietet sich aber auch die Möglichkeit, dass die Fraktionen die für sie besonders wichtigen Reformprozesse personell untersetzen. Dabei kann es sich um Menschen mit tarifrechtlichen Erfahrungen, aber auch um E-Government-Fachleute handeln. Letztlich spielen Fragen des Gender-Mainstreaming-Prozesses nach wie vor zu Unrecht eine unterbelichtete Rolle. Dem könnte man mit einem solchen Ausschuss begegnen.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, ich habe mir viel Mühe gegeben, sowohl die Notwendigkeit als auch die Vorzüge des Instrumentes zeitweiliger Ausschuss zu begründen, und werbe ausdrücklich für das Strukturinstrument zeitweiliger Ausschuss. Ich betone, dass ich bewusst darauf verzichtet habe, die Begründung in harter Auseinandersetzung zur Landesregierung zu führen, weil die Defizite der Politik insgesamt anzulasten sind. Ich habe sie deshalb nicht oppositionell aufgewertet.

Meine Damen und Herren! Ich möchte nunmehr zu einigen ausgewählten inhaltlichen Aspekten kommen, die sich sowohl auf den von uns gestellten Antrag als auch auf den der SPD beziehen.

Beide Anträge greifen die bereits in der letzten Landtagssitzung geführte Diskussion zu dem Reformpaket aus Nordrhein-Westfalen auf. Dieses Reformpaket bündelt ja in einem geschlossenen Konzept Lösungsansätze zu Problemen, die teilweise seit Jahrzehnten auf Bundes- und Landesebene liegen.

Der Entschließungsantrag zum beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetz war ergebnisoffen formuliert. Nach dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde er weich gespült. Nun hat die SPD-Fraktion in ihrem Antrag Positionen zu einigen Fragen aus dem Reformpaket bezogen und den Landtag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Positionen von der Landesregierung umgesetzt werden. Insgesamt bildet der Antrag sozusagen einen sehr konkreten Einstieg, um in die Reformdiskussion einzutreten. Er sollte unbedingt in den zu bildenden Ausschuss federführend überwiesen werden.

In der Tendenz teilen wir die Ansätze der SPD-Fraktion, vor allem auch was die Beschränkung des Einsatzes von Beamten auf Kernbereiche der Eingriffsverwaltung betrifft. Mit der Verbeamtung eines großen Teiles der Lehrerschaft geht die Landesregierung genau den umgekehrten Weg, eigentlich entgegen ihrer Strategie vom schlanken Staat, entgegen ihrer Privatisierungsstrategie.

Die Verbeamtung innerhalb der Lehrerschaft ist darüber hinaus ein klassisches Beispiel dafür, wie im Personalbereich vorrangig unter kurzfristig wirkenden fiskalischen Aspekten agiert wird.

Die Diskussion um die Stellenpläne wird uns im Ausschuss darüber hinaus auch auf das leidige Problem des unsäglichen Nebeneinanders von Beamten und Tarifbeschäftigten mit punktgenau gleichen Arbeitsaufgaben aufmerksam machen.

Sieht man sich die Alterspyramide im öffentlichen Dienst an, so wird sehr wohl deutlich, dass die von uns seit Jahren geführte Diskussion über Einstellungskorridore und Altersteilzeitmodelle neu aufgemacht werden muss. Überall wird derzeit von „intelligent gesteuerten Schrumpfungsprozessen“ gesprochen. Dieser Begriff passt hier nicht so recht. Wir sollten aber auch über Zukunftschancen junger Menschen im öffentlichen Dienst intensiv reden.

Derzeit bauen wir nur Personal ab, um den Durchschnitt der Flächenländer zu erreichen. Wir haben kaum oder gar nicht eine Relation zu den Aufgaben gesetzt. Deshalb ist in unserem Antrag noch einmal ausdrücklich darauf eingegangen worden.

Die SPD hat in ihrem Antrag gefordert, leistungsorientierte Gehälter einzuführen. Auch dies ist ein Kernbereich im Reformpaket von Nordrhein-Westfalen. Mit der vorletzten Dienstrechtreform auf Bundesebene wurden dafür die rechtlichen Voraussetzungen und vor allem eigentlich auch die fiskalischen Voraussetzungen und Möglichkeiten geschaffen. Die Beschäftigten haben dafür die notwendigen Einschnitte bei sich akzeptiert.

Aber was blieb? - Es blieb offen, wann leistungsorientierte Gehälter eingeführt werden. Für die Einführung leistungsorientierter Gehalts- und Besoldungsstrukturen ist darüber hinaus jedoch noch ein ganzes Bündel von Voraussetzungen zu schaffen, in deren Zentrum sicher die

zugrunde gelegten Kriterien stehen. Zweifelsfrei ist das nicht einfach. Sicherlich auch aus diesem Grund ist es der SPD während der Zeit ihrer Regierungsverantwortung nicht gelungen, diese Elemente umzusetzen. Es ist aber jetzt überfällig und wir sollten an die Arbeit herangehen.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt ansprechen. Die SPD greift in ihrem Antrag tarifrechtliche Fragen und Forderungen auf und weist auf notwendige Veränderungen bei den Versorgungssystemen hin. Wir haben uns alle zur Ost-WestAngleichung bekannt. In Sachsen-Anhalt sind dafür insgesamt ungefähr 434,9 Millionen € erforderlich. Für die ostdeutschen Bundesländer ohne Berlin macht das in den Jahren 2003 und 2004 einen Betrag von ca. 1 Milliarde € aus.

Wir brauchen intelligente Personalkostenstrategien. Die lineare Tarifpolitik muss meiner persönlichen Auffassung nach auf den Prüfstand gestellt werden. Mit den alten Strategien kommt man nicht mehr weiter. Die Folgen sind ständige Eingriffe im Gehalts- und Besoldungsbereich und ein ständiger Personalabbau.

Zur Situation bei den Versorgungsrücklagen: Auch dazu gibt es Vorschläge aus Nordrhein-Westfalen, die hoch interessant sind und im Kern darauf abzielen, diese Rücklagen dem zuständigen politischen Zugriff je nach Haushaltslage zu entziehen. Versorgungsrücklagen haben jedoch in den ostdeutschen Bundesländern Besonderheiten, die eventuell auch andere Lösungen möglich machen. Wir sollten über diese Fragen intensiv diskutieren.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe Sie etwas dazu motiviert, diesen so wichtigen Fragen in unserem und im Antrag der SPD-Fraktion nachzugehen, und bitte Sie darum, unserem Antrag und dem Antrag der SPDFraktion zuzustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Meine Damen und Herren! Zu Punkt b, dem Antrag zum Thema „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“, erteile ich der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer als Einbringerin das Wort.

Danke, Herr Präsident! - Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich eines am Anfang vorwegnehmen: Wir wollen keine Revolution. Es wird auch nach unseren Vorstellungen weiterhin Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt geben. Aber wir wollen Reformen.

Um ein Weiteres auch gleich zu sagen: Es geht bei unseren Reformvorschlägen nicht um eine pauschale Kritik an den Menschen, die im öffentlichen Dienst dieses Landes arbeiten. Diese Menschen haben in den letzten 13 Jahren Großartiges geleistet.

Hingegen sehen wir - ich denke, bei diesem Punkt besteht Einigkeit in diesem Haus - den dringenden Bedarf, die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt zu verbessern. Es gilt die Qualität des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu sichern und seine Innovationskraft zu stärken, damit in diesem Land auch zukünftig bürgerorientierte Dienstleistungen auf hohem Niveau erbracht werden können. Dazu brauchen wir

qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; denn nur dann sind sie auch in Zukunft in der Lage, den komplexen Anforderungen an sie gerecht zu werden.

Damit wäre ich auch schon bei dem ersten Punkt unseres Antrags mit dem Titel „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“ angekommen. Wir alle fordern ein Mehr an Flexibilität im öffentlichen Dienst. Das Beamtenrecht steht diesem Interesse diametral entgegen.

Nun ist das besondere Treueverhältnis zwischen dem Dienstherrn und den Dienenden nicht ohne Grund sowohl in seinem Binnenverhältnis als auch nach außen hin durch hohe Hürden geschützt. Aber nicht jedes Dienstverhältnis muss ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sein. In Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes ist geregelt, dass es eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses bedarf, wenn hoheitliche Befugnisse als eine ständige Aufgabe ausgeübt werden.

Wir stehen zu diesen besonderen Dienstverhältnissen. Wie gesagt: Wir wollen keine Abschaffung des Beamtenstatus. Aber wir fordern die Landesregierung auf, den Funktionsvorbehalt des Grundgesetzes eng auszulegen und künftig Verbeamtungen auf die Kernbereiche der Eingriffsverwaltung zu beschränken. Das sind zum Beispiel die Bereiche der Polizei, der Justiz, der Finanzverwaltung, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Leitungsfunktionen in den obersten Landesbehörden.

In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist es eben nicht notwendig, sich die künstlichen Beschränkungen des Beamtenrechts aufzuerlegen. Hier kann zeitnah und ohne großen Aufwand ein Mehr an Flexibilität erreicht werden.

Meine Damen und Herren! In der letzten Zeit hat der Diskussionsprozess über die Modernisierung des öffentlichen Dienstes wieder an Fahrt aufgenommen. Im Januar 2003 hat die vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Steinbrück eingesetzte Kommission „Öffentlicher Dienst der Zukunft - Zukunft des öffentlichen Dienstes“ ihren viel beachteten Abschlussbericht vorgelegt. Sowohl die Kommunen als auch die Innenministerkonferenz haben die Überlegungen dieser Kommission aufgegriffen und jeweils eigene Positionspapiere zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes erarbeitet.

So unterschiedlich diese Papiere im Detail auch sind, sie alle haben eine gemeinsame Kernaussage: Der öffentliche Dienst arbeitet insgesamt zu stark regel- und zu wenig ergebnisorientiert. Was im Bereich der privaten Wirtschaft gang und gäbe ist und von uns allen als ein Wesensmerkmal unserer Gesellschaft wahrgenommen wird, ist dem öffentlichen Dienst nach wie vor fremd: das Leistungsprinzip.

Sowohl das Besoldungs- als auch das Vergütungsrecht sehen einen funktionalen Zusammenhang zwischen dem Gehalt und dem Lebensalter vor. Der mit dem Lebensalter verbundene Erfahrungshorizont kann ein Gewinn für die Dienstausübung sein. Aber erstens muss das nicht immer zutreffen und zweitens rechtfertigt das keinen Automatismus, wie er derzeit vorgesehen ist.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, von den bereits bestehenden Möglichkeiten im Besoldungsrecht Gebrauch zu machen und leistungsabhängige Elemente bei der Beamtenbesoldung einzuführen sowie gemeinsam mit den anderen Bundesländern auf eine leistungsbezogene Neustrukturierung der Tarifverträge für die An

gestellten und die Arbeiterinnen und Arbeiter hinzuwirken. Geld ist in unserer Gesellschaft nun einmal der Hauptmotivator. Nun könnte man sicherlich darüber philosophieren, ob das so gut ist. Doch warum sollen nicht auch im öffentlichen Dienst die Leistungsträger belohnt und die nicht ganz so Fleißigen sanktioniert werden?

Die Dienstrechtsreform darf aber nicht auf ein Sparprogramm zulasten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst reduziert werden. Das gilt überhaupt für den gesamten Prozess der Verwaltungsmodernisierung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen in Zeiten des Wandels in die zweifelsohne notwendigen Reformprozesse eingebunden werden. Das ist ihr gutes Recht, wird dieser Prozess doch für viele von ihnen auch mit einschneidenden persönlichen Veränderungen verbunden sein.

Im Januar 2002 hatte Reinhard Höppner als Ministerpräsident eine Rahmenvereinbarung zur Verwaltungsreform mit der Gewerkschaft ver.di und dem Beamtenbund unterzeichnet. Das Ziel war die umfassende und frühzeitige Einbindung der Beschäftigten in die einzelnen Reformschritte. Wir halten diese Vereinbarung nach wie vor für eine gute Grundlage einer vertrauenswürdigen Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Beschäftigten.

Ein Gelingen der Reform hängt in ganz entscheidendem Maße von der Umsetzung durch die Beschäftigten ab. Nutzen Sie das Potenzial und binden Sie die Beschäftigten auf der Grundlage der damals von uns beschlossenen Vereinbarung mit in den Reformprozess ein.

Wie heikel dieses Thema ist, erleben wir gerade bei der vorgezogenen Gründung des Landesverwaltungsamtes. Während der Haushaltsberatungen ist noch einmal deutlich geworden, dass die Regierung und die sie stützenden Fraktionen offensichtlich selbst nicht genau wissen, wie diese Mammutbehörde genau aussehen soll. Die Bediensteten dieser Behörde wissen es erst recht nicht. Es ist jedenfalls eine unglaubliche Augenwischerei, den übereilt zusammengezimmerten Grundriss eines Amtes bereits als Reformerfolg zu verkaufen. Es ist blanker Aktionismus, mit dem Sie auf Jahre hinaus Unruhe schaffen werden.

Ein Punkt in unserem Antrag geht sogar weit über eine einfache Dienstrechtsreform hinaus: Der Weg hin zu einer Angleichung des Dienstrechts der verbeamteten und der nicht verbeamteten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann unserer Ansicht nach nicht vor der Einbeziehung der zukünftigen Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung halt machen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich schon unterhalten, dann bitte ich darum, dass Sie flüstern und sich nicht laut unterhalten. Der Schallpegel ist im Bereich des Präsidiums ziemlich hoch. - Bitte sehr, Frau Fischer.

Danke. - Wenn wir die sozialen Systeme stützen wollen, dann müssen wir die Zahl der Beitragszahler erhöhen. Die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Sicherungssysteme ist für alle da.

(Beifall bei der PDS)

Gerade bei diesem Punkt liegt langfristig das größte Sparpotential, wenn nämlich alle Beschäftigten des öf