„Der Beförderer haftet dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung des Zuges oder Versäumnisses des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann.“
Ich setze dieses Zitat jetzt nicht fort, weil das Ende meiner Redezeit erreicht ist. Wenn aber bestimmte Regelungen schon auf einem, man könnte sagen, sogar rechtlich fixierten Weg vorhanden sind, stellt sich die Frage:
Ich werbe dafür, dass wir über das Thema noch einmal im Ausschuss fachpolitisch beraten. Ich sichere Ihnen zu, dass wir das dann nicht im Gegenpart machen, sondern dass wir das im Kompromiss machen; denn es geht um die Rechte der Kunden bzw. der Fahrgäste in unserem Land. Dazu stehen wir in jedem Fall.
Die Überweisung in den Ausschuss mit dem Ziel einer erneuten fachpolitischen Beratung ist somit der Antrag der SPD-Fraktion. Wenn Sie dieses Thema wirklich ernsthaft angehen wollen, dann sollten Sie sich diesem Anliegen nicht verweigern.
Vielen Dank, Herr Sachse. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kasten beantworten? Er hat sich gerade gemeldet.
Herr Kollege Sachse, ich freue mich erst einmal über Ihre Rückkehr in den Landtag. Wir haben damit eine Qualität in der Diskussion, die angenehm ist.
Sie haben unsere Anmerkungen aufgegriffen und haben deutlich gemacht, dass der Antrag, wenn er direkt abgestimmt wird, im Prinzip keine Berichterstattung oder Beratung im Ausschuss ermöglicht. Ich möchte sagen, dass wir Ihren Antrag, den Sie jetzt gestellt haben, zu einer Berichterstattung im Ausschuss unterstützen.
Herzlichen Dank, Herr Kasten. Ich stimme Ihnen zu. Ich denke, es würde den einbringenden Fraktionen nicht zur Ehre gereichen, die Antragspunkte jetzt blind nacheinander abzustimmen.
Meine Damen und Herren! Zunächst einmal die Antwort auf die Fragen sowohl von Herrn Kasten als auch von Herrn Sachse. Ich habe nur verbal darauf hingewiesen, dass sich die Kulanzregelung aus der Eisenbahnverkehrsordnung heraus ergibt. Konkret meine ich die Kulanzregelung, die sich aus den §§ 17 und 18 EVO
in der Fassung vom 1. Januar 2003 ergibt. Sie ist im Dezember 2003 ergänzt, konkretisiert und erneuert worden. Es betrifft die Angelegenheiten der Verspätung und der Ausfälle von Zügen sowie die Regelung der Fahrpreiserstattung.
Ich schlage vor und gebe die Empfehlung, keine Überweisung des Antrages in den Ausschuss vorzunehmen. Wir wissen alle, dass die Diskussion im Bundesrat sehr weit vorangeschritten ist, aber dort - das wurde mir noch einmal bestätigt - noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde. Eine Überweisung in den Ausschuss und eine Diskussion dort hieße, dass wir nicht vor März zu einer gemeinsamen Auffassung kämen. Uns würde dann die Zeit absolut überrollen und die Angelegenheit wäre dann so oder so entschieden.
Die Landesregierung wäre dann nicht die Lage versetzt, rechtzeitig mit dem Votum des Landtages ausgestattet zu sein, um aktiv und rechtzeitig eingreifen zu können.
Verehrter Kollege Sachse, was die umfassende Diskussion angeht, reiht sich das ein in meine Argumentation: Wenn wir das jetzt noch umfassend diskutieren würden - über weitere Verkehrsträger - dann würde sich das noch weiter hinauszögern.
Ich würde sagen, der Ausschuss hat ohnehin die Möglichkeit, sich mit diesen Dingen noch einmal zu befassen, sodass wir gleichermaßen in diesem Sachverhalt, in diesem Sachzusammenhang die anderen Verkehrsträger mit beleuchten. - Vielen Dank.
Herr Qual, ich habe den Eindruck, Sie haben mich missverstanden. Wir haben nicht gesagt: Ersatz dieses Antrages durch die Berichterstattung, sondern: Beschluss des Antrages mit Ergänzung Berichterstattung im Ausschuss. Ich habe schnell nachgeguckt: Unsere nächste Ausschusssitzung ist am 6. Februar. Das heißt, das kann relativ schnell geschehen, insbesondere da wir ja noch in dem Verfahren, wie Sie sagen, auf der Bundesebene sind. Damit hätten wir eine Ergänzung drin, die Sie selber als sachgerecht sehen. Es ginge auch über die Selbstbefassung, aber ich denke, das wäre das einfachere parlamentarische Verfahren.
Herr Kollege Kasten, trotz alledem hätten wir dann erst im März die Möglichkeit oder sogar noch später, im April, die Landesregierung mit dem Votum des Landtages auszustatten, und das ist uns einfach zu spät.
Ich habe gerade versucht, mich kundig zu machen zu Intervention und Frage. Ich bin mir jetzt unsicher. Ich denke, ich habe eine Frage.
Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ist Ihnen die Situation der Beschlusslage bekannt, die Neufassung des § 17 auf der Grundlage der COTIF-Überkunft, das heißt eines völkerrechtlichen Vertrages, und die Formulierung, die ich als Zitatansatz vorgetragen habe? Ist Ihnen das bekannt und auch, dass im Jahr 2004 diese Formulierung voraussichtlich wirksam wird? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Würden Sie zustimmen, dass wir im Zuge der Selbstbefassung dieses Thema, das heute von Ihnen nicht überwiesen worden ist, noch einmal im Ausschuss behandeln und ganz einfach die Dinge noch einmal in Ruhe aufstrippen, warum, wieso und auf welchem Stand die Bundesregierung jetzt die Angelegenheit eigentlich aussitzt? Das scheint mir noch einmal wichtig zu sein. Hier ist nämlich einiges durcheinander gekommen. Der Minister schmunzelt ein bisschen.
Ja, mir ist bekannt, worauf Ihr Hinweis auf das europäische Recht zielt. Aber es ist, wie gesagt, nicht umgesetzt in unsere ganz konkreten Regelungen.
dass wir uns selbstverständlich völlig unabhängig von der Beschlussfassung heute - ich hoffe, dass das der Landtag so trägt - mit diesen Angelegenheiten im Ausschuss befassen können. Ich würde also sehr gern Ihren Vorschlag aufgreifen wollen.
Herr Qual, Sie haben mich missverstanden: Wir tragen den Text. Ohne jetzt weiter zu diskutieren, fahren wir die Zeitschiene mit und wollen gleichzeitig in dem Beschluss eine Berichterstattung in der nächsten Ausschusssitzung verankern.
Wenn dies zustande kommt, ist Ihre Zeitplanung im Prinzip eingehalten. Damit haben wir kein Problem. Es sei denn, Herr Minister Dr. Daehre sagt, er sei im Februar nicht berichterstattungsfähig.
Man muss zu einem Ende kommen. Wir möchten einfach an dieser Stelle die Kopplung nicht haben. - Danke schön.
Wenn ich Herrn Kasten richtig verstanden habe und Herrn Sachse auch, soll das alles so beschlossen werden. Aber Sie wollen einen Satz anfügen, der heißen könnte: „Darüber soll die Landesregierung im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr berichten.“ Das ist, wenn ich das recht verstanden habe, der Antrag. Also eine Ergänzung.