Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

(Zuruf von Frau Bull, PDS)

nicht zu dem Thema, aber doch etwas polemisiert.

(Herr Bischoff, SPD: Aber gut gemacht!)

- Ja, das hat er gut gemacht. Das kann Herr Rothe sowieso immer ganz gut.

Ich denke, dass wir alle - darin bin ich mir ziemlich sicher - betroffen sind, weil zwei Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Winterfeld bei der Ausübung ihres Ehrenamtes einen schlimmen Unfall erlitten haben. Ein Stück weit habe ich mich gewundert, dass in Ihrem Antrag steht, es war eine Brandkatastrophe. Es war ein schlimmer Unfall von Feuerwehrkameraden bei der Ausübung ihres Ehrenamts.

Herr Rothe hat es schon gesagt: Es kam hier zu einem Flash-over, als zwei Feuerwehrkameraden in die Scheune hinein gegangen sind, um den Brandherd zu suchen. So etwas passiert selten. Auf so etwas vorbereitet zu sein, ist mit Sicherheit wichtig. Es ist auch wichtig, dass in dem neuen Brandhaus in Heyrothsberge solche Situationen simuliert und geübt werden können.

Bei diesem Unfall sind die beiden Feuerwehrkameraden an Armen und Händen - ich sage das hier einmal; ich habe sie besucht -, nicht am Kopf, im Gesicht verbrannt worden; denn die Maske - beide waren Atemschutzgeräteträger - hat ihre Schutzwirkung erfüllt. Es ist der seitliche Bereich, an den Ohren, der von der Maske nicht geschützt wurde. Aber an Armen und Händen sind die Verletzungen erheblich.

Ich habe - auch das hat Herr Rothe schon angedeutet - gemeinsam mit dem Landesbranddirektor - - Jetzt sage ich Ihnen eines: Herr Dr. Ladewig hat den Artikel nicht in meinem Auftrag geschrieben. Danach können Sie ihn auch fragen, wenn Sie solche Unterstellungen machen.

Es war vielmehr so: Herr Ladewig war bei dem Interview dabei und war dann ein Stück weit verwundert - das

weiß ich - über den Inhalt des Artikels, als Zeuge des Interviews und auch nach dem Gespräch in dem Krankenhaus in Hamburg. Er war von sich aus der Meinung, er sollte zu dieser Problematik als Landesbranddirektor Stellung nehmen. Das geschah also nicht in meinem Auftrag, weil ich mich hinter ihm verstecken wollte oder Ähnliches.

Eines möchte ich sagen: Die Ursachen dieses Unglücks sind im Augenblick noch nicht vollständig geklärt. Ich habe das Landesverwaltungsamt mit einer umfassenden Klärung des Unfallhergangs beauftragt und auch um eine Prüfung der Schutzwirkung der getragenen Einsatzbekleidung gebeten. Denn - auch darin sind wir uns einig - wir müssen alles Erforderliche tun, damit sich ein solches Unglück mit solchen Folgen nach Möglichkeit nicht wiederholt.

Das Ergebnis dieser Überprüfung liegt noch nicht vor. Deshalb will ich hier auch nicht vorgreifen. Aber ich bin gern bereit, wenn die Untersuchungen abgeschlossen sind und das Ergebnis vorliegt, im Ausschuss über den Unfallhergang, über die Schutzwirkung der getragenen Einsatzbekleidung und über die tatsächlichen Ursachen für diese schlimmen Brandverletzungen zu berichten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines möchte ich in dem Zusammenhang auch klarstellen: Hierbei geht es um die Finanzierungsfrage und auch um die Frage der Verantwortlichkeit. Es ist richtig, dass die Gemeinden, die Landkreise und das Land gemeinsam zur Erfüllung eines Brandschutzauftrages beizutragen haben.

Die originäre Zuständigkeit für die Freiwilligen Feuerwehren liegt bei den Gemeinden. Die angespannte Haushaltslage in den Gemeinden jetzt und auch früher schon macht es sicherlich schwer, diesen Aufgaben vollumfänglich nachzukommen.

Das hat auch zu dem Wunsch der Gemeinden geführt - Erlasslage von 1997 -, die modernere und sicherere Berufsbekleidung nicht auf einen Schlag und für alle Kameraden einzuführen, sondern - wie es hier geregelt ist - die Möglichkeit zu schaffen, dass die vorhandene und bis dahin auch zulässige DIN-Ausrüstung für Feuerwehrkameraden weiter aufgetragen werden kann. Wenn jedoch neue Ausrüstung angeschafft wird, dann sind zunächst die Atemschutzgeräteträger als Erste mit der neuen Bekleidung auszustatten. Damit wurde schon Rücksicht darauf genommen, dass man nicht alles auf einmal finanzieren kann.

Insoweit ist ein Erstaunen, glaube ich, zulässig oder berechtigt, wenn Feuerwehrkameraden, die Atemschutzgeräteträger sind, diese neue und modernere Ausrüstung nach nunmehr sieben Jahren noch nicht haben. Das trifft mit Sicherheit nicht für d i e Feuerwehren im Lande Sachsen-Anhalt zu. Für einige Feuerwehren aber trifft es zu. Winterfeld ist ein Beweis. Ohne dass man einen Vorwurf daraus formuliert, will ich sagen: Wenn es in den Jahren seit 1997 aufgrund der Erlasslage auch in Winterfeld gelungen ist, die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um ein neues Fahrzeug anzuschaffen, dann hätte dies wohl auch in Bezug auf die Schutzbekleidungen der Kameraden in dieser Gemeinde erwartet werden können.

(Zustimmung bei der CDU)

Das ist kein Vorwurf. Die Anschaffung eines neuen Feuerwehrautos geht auf eine Entscheidung des Gemeinde

rates zurück. Aber die Prioritäten - darauf weisen wir hin - sollten so gesetzt werden, dass der persönliche Schutz für die Kameraden genauso wichtig ist wie eine vernünftige Feuerlöschtechnik und Feuergerätetechnik. Darum geht es. Diese Entscheidung - das tut mir leid - können wir den Gemeinden auch nicht abnehmen. Sie müssen nach wie vor Haushaltsjahr für Haushaltsjahr entscheiden, wie sie ihre Prioritäten in diesem Bereich setzen.

Herr Rothe, Sie haben darauf hingewiesen, dass die finanzielle Unterstützung des Landes bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge oder Gerätehäuser für das Haushaltsjahr 2004 reduziert worden ist. Das hat auch etwas mit der Finanzsituation des Landes insgesamt zu tun.

Gleichwohl erhalten die Kommunen neben den allgemeinen Zuweisungen 70 % aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer. Jedem ist klar, das reicht nie und nimmer, um die Finanzierung der Feuerwehren zu bestreiten. Aber das ist - ich sage es einmal haushaltsuntechnisch - jedenfalls eine Einnahme der Gemeinden, die quasi einen Stempel hat; denn dieses Geld ist ausschließlich für Feuerwehrzwecke auszugeben. Jedenfalls werden 70 % dieser Einnahmen an den kommunalen Bereich weitergeleitet.

Neben der - jetzt etwas gesenkten - Förderung für Feuerwehrfahrzeuge, -geräte und für die Modernisierung der Gerätehäuser wird aus den 30 % aus der Feuerschutzsteuer, die beim Land bleiben, der Betrieb in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge finanziert. Das wird nicht für große Investitionen, sondern für die Unterhaltung verwendet. Insofern kommen auch diese 30 %, wenn Sie so wollen, den Gemeinden und den Kameraden bei den Freiwilligen Feuerwehren zugute.

Das bedeutet, dass es bei der landesseitigen Unterstützung keine Veränderungen gibt. Die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren aus der Landeskasse über diesen Weg hat es gegeben und wird es auch weiterhin geben.

Was den Umgang mit den knappen Mitteln in den einzelnen Gemeinden angeht, so unterstreiche ich meine Aufforderung: Der Eigenschutz der Kameraden sollte Vorrang haben vor vielleicht teureren Maßnahmen am Gerätehaus oder auch an den Fahrzeugen oder auch Ausgaben für andere, sicherlich auch wichtige Aufgaben, die eine Gemeinde für ihre Bürger wahrnehmen will.

Bei der Abwägung muss berücksichtigt werden, dass die Feuerwehr tatsächlich sehr wichtig ist, und zwar für alle. Die Finanzierung der Feuerwehr geschieht nicht nur für die Kameraden, sondern dies geschieht im Interesse der Gesamtbevölkerung einer Gemeinde. Im Zweifel braucht jeder eventuell einmal die Feuerwehr.

Zum zweiten Teil Ihres Antrages, zur Fusion bzw. Fusionsüberlegungen der Feuerwehrunfallkassen SachsenAnhalts und Thüringens, sei nur soviel gesagt - Herr Rothe hat einiges festgestellt -: Die hiesige Feuerwehrunfallkasse will diesen Weg gehen. Signale der Feuerwehrkasse Thüringens deuten in die gleiche Richtung. Die Bewertung dieses Wunsches bezüglich einer Fusion der beiden Feuerwehrunfallkassen ist noch nicht abgeschlossen. Wir sind aber intensiv dabei. Ich werde den Innenausschuss zeitnah darüber unterrichten, wie die Entscheidung zur Feuerwehrunfallkasse Sachsen-Anhalt ausgegangen ist.

Bei dem Besuch der beiden Verunfallten in Hamburg ist die Begleitung durch die Feuerwehrunfallkasse Sachsen-Anhalt von den beiden Kameraden als sehr gut beschrieben worden. Sie sind dankbar dafür, dass es die Feuerwehrunfallkasse gibt, die sich so gut um sie kümmert, und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch um ihre Sorgen. Auch die Ärzte haben mir bestätigt, dass die mit der Feuerwehrunfallkasse erforderlichen Abstimmungen über die finanziellen Fragen einer solchen Behandlung keine Probleme bereitet haben. Das war auch aus Hamburg sowohl von den Patienten als auch von den Ärzten ein großes Lob für unsere Feuerwehrunfallkasse.

Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen - das habe ich bisher getan und ich werde es auch weiterhin tun -, dass die besondere Situation der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren bei den Diskussionen über die Versicherung angemessen berücksichtigt werden. Es muss sichergestellt bleiben, dass die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren gut versichert sind und einen verlässlichen Partner haben, der bereit ist, für ihr besonderes Risiko besondere Leistungen zu erbringen.

Das ist ein wichtiger Grundsatz; denn diesen Schutz brauchen die Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren, ja ihn brauchen eigentlich die Kameraden aller Freiwilligen Feuerwehren. Ich denke, dass die Gespräche, die hierzu geführt werden, im Ergebnis zu einer Feuerwehrversicherungsorganisation führen, die genau diesem Anspruch der Feuerwehrkameraden Rechnung trägt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Die Debatte der Fraktionen beginnt mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Ich erteile Herrn Schulz das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Hamburg liegen zwei schwer verletzte Feuerwehrkameraden nach ihrem Einsatz für die Gemeinschaft in Winterfeld in der Unfallklinik. Zu diesem Vorfall haben wir einen Antrag auf der Tagesordnung, den wir gerade beraten. Im Zuge dieser Beratung wurde vorhin auf der linken Seite dieses Hohen Hauses geklatscht und gefeixt. Ich halte das bei diesem Thema nicht für angebracht.

(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Püchel, SPD: Was soll denn das? - Weitere Zurufe)

Ich möchte die Darstellung der Vorfälle von Winterfeld nicht wiederholen; das haben Herr Rothe und der Innenminister bereits getan. Ich möchte zu diesem Vorfall nur noch sagen, dass ich - ich denke, auch im Namen meiner Fraktion - den beiden Feuerwehrkameraden wünsche, dass sie so schnell wie möglich wieder gesund nach Hause zu ihren Familien kommen können.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung bei der SPD)

Lassen Sie mich doch noch eine weitere Bemerkung zu diesem Vorfall machen. Der Chef des Landesfeuerwehrverbandes, Günter Sievers, sagte in einer Auswertung, die Einsatzkleidung der beiden Brandschützer sei zulässig gewesen. Alles andere sei nun Sache der Ermittler.

Gemäß § 2 Abs. 2 des Brandschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist der Brandschutz eine zentrale Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Das bedeutet, dass die Gemeinden für die Organisation und die Finanzierung des Brandschutzes in ihrem Bereich zuständig sind. Die Kommunen handeln dabei eigenverantwortlich. Sie müssen verantwortungsbewusst dafür Sorge tragen, dass der Brandschutz gewährleistet ist.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die Kommunen neben den eigenen Steuereinnahmen pauschale Zuweisungen vom Land. Über den allgemeinen Finanzausgleich werden den Gemeinden rund 1,7 Milliarden € für Aufgaben im Rahmen des eigenen Wirkungskreises zur Verfügung gestellt. Darin sind auch die Mittel enthalten, die hauptsächlich für den Brandschutz aufgewendet werden sollen.

Darüber hinaus werden trotz der schwierigen finanziellen Lage in unserem Land weitere Mittel für den Brandschutz zur Verfügung gestellt. Dies betrifft insbesondere Mittel aus der Feuerschutzsteuer und zusätzliche Mittel zur Förderung von Feuerwehrfahrzeugen, -geräten und zur Modernisierung von Gerätehäusern. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden zu 70 % - der Minister hat es angesprochen - an die Kommunen ausgezahlt. Das sind jährlich 5,3 Millionen €. Dies waren in den vergangenen zehn Jahren immerhin rund 53 Millionen €.

Beim Land verbleiben 30 % der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer. Die Mittel werden für den Betrieb der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge verwendet.

Allein im Jahr 2003 betrugen die Aufwendungen des Landes zur Unterstützung des kommunalen Brandschutzes insgesamt 24,6 Millionen €.

Im Rahmen dieser Aufgabe müssen die Kommunen verantwortungsbewusst dem Umstand Rechnung tragen, dass die Sicherheit der Feuerwehrleute Vorrang hat. Dies bedeutet, dass sie eigenständig und regelmäßig dafür zu sorgen haben, dass sich die Technik auf dem neuesten Stand befindet. Es liegt in der Verantwortung der Kommunen, welche Prioritäten sie im Brandschutz setzen und wofür sie bereitgestellte Mittel ausgeben.

Seit mittlerweile sieben Jahren ist die neue Schutzbekleidung vorgeschrieben. Eine Übergangsregelung, die das Auftragen der vorherigen bundeseinheitlichen Schutzbekleidung zulässt, wurde auf Wunsch der Gemeinden eingefügt. Eine Empfehlung, die neue Schutzbekleidung zu verwenden, besteht seit dem Jahr 1997.

Ich will ein kleines Beispiel dazu geben: Ich bin in Osterburg Fraktionsvorsitzender im Stadtrat. Wir sind dabei, unser Feuerwehrgerätehaus zu modernisieren und zu erweitern. Im Vorfeld haben wir Kommunalpolitiker und besonders auch ich uns schlau gemacht, ob denn bei der Schutzbekleidung auch die modernste Ausrüstung vorhanden ist, die den Vorgaben entspricht. Erst als das klargestellt wurde, war für uns klar, dass wir das Feuerwehrgerätehaus erweitern können.

Eine Verschärfung der Vorschriften ist auch im Nachgang zu dem Unfall in Winterfeld nicht erforderlich. Was bisher gesetzlich und untergesetzlich geregelt ist, ist ausreichend. Eine Fristsetzung für die Anschaffung neuer Schutzbekleidung wäre problematisch, da dies einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung darstellen würde. Das Ministerium wird jedoch im Rahmen der Fachaufsicht nochmals darauf hinweisen, dass Schutz

bekleidung und die Sicherheit der Kameraden besondere Priorität genießen.

Noch ein Wort zu Punkt 2 Ihres Antrages. Die Frage des Versicherungsschutzes ist für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder sehr wichtig. Derzeit bestehen Bestrebungen, die Feuerwehrunfallkassen Sachsen-Anhalts und Thüringens zusammenzuziehen, und es bestehen Bestrebungen, die Unfallkasse Sachsen-Anhalt mit der Feuerwehrunfallkasse zu fusionieren. Beide Varianten enthalten Vor- und Nachteile. Derzeit befindet sich der Sachverhalt in der Überprüfung. Ich persönlich sehe derzeit keine Notwendigkeit, gegen den Willen der Kameraden die Feuerwehrunfallkasse mit der Unfallkasse zu fusionieren.

Ich beantrage im Namen der CDU-Fraktion eine Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schulz. Ich möchte Sie noch auf etwas aufmerksam machen, das Sie am Anfang Ihrer Rede gesagt haben: Der Vorwurf, dass bei diesem ernsten Thema geklatscht und gefeixt wurde, ist unberechtigt. Es wurde zwar gelacht und auch Beifall gegeben bei dem Vortrag von Herrn Rothe. Das war aber, als er vom Thema abgewichen ist und zu einem anderen Thema gesprochen hat. Diese Abweichung bestand aber nur in einem einzigen Satz, sodass ich keine Veranlassung hatte, als der Satz ausgesprochen war und er zum Thema zurückkam, ihn darauf hinzuweisen, dass er bitte zum Thema sprechen möchte. Es ist bei diesen ernsten Themen nicht gelacht oder gefeixt worden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)