Nico Schulz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine hervorragende Polizei. Ihre Leistungen für die innere Sicherheit kommen auch dem Ansehen unseres Landes Sachsen-Anhalt zugute.
Die Bemühungen des Innenministeriums, - wie vom Minister gerade dargelegt wurde - im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Probleme unserer Polizeibeamtinnen und -beamten festzustellen und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten zu beseitigen, sollen nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden. Dies würde in der Sache nichts voranbringen, aber auf jeden Fall die Gefahr mit sich bringen, wieder einmal dem Image unseres Landes zu schaden. Aber sicherlich, liebe Kollegen von der PDS, haben Sie damit mehr Erfahrungen sammeln können als wir.
Anlass zur Sorge geben meines Erachtens die jetzt von der PDS entwickelten Aktivitäten zum Thema Polizei. Jetzt, kurz vor den Landtagswahlen, entdeckt sie, dass unsere Polizei eine schwierige Aufgabe zu erfüllen hat. Der Einsatz im Schichtdienst zum Beispiel - Frau Tiedge hat es kritisiert - soll die Gesundheit belasten.
Jetzt erst, nachdem das Innenministerium und nicht irgendwelche Gewerkschaften, speziell die Polizeigewerkschaften, unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach ihren Problemen, Sorgen und Wüschen befragen ließ, kommen Sie auf den Plan und versuchen, durch große Worte davon abzulenken, dass Sie das hohe Durchschnittsalter bei den Polizeibediensteten, das auch eine Ursache für den relativ hohen Krankenstand bei der Polizei ist, ganz wesentlich mit zu verantworten haben.
Denn in Ihren Jahren, in den Jahren der rot-roten Landesregierung in Sachsen-Anhalt sind nur in völlig unzureichendem Umfang junge Polizistinnen und Polizisten eingestellt worden. Wenn Sie hinsichtlich der Einstellung, der Beförderungen und des Neubaus von Unterkunfts- und Verwaltungsgebäuden so kontinuierlich gearbeitet hätten, wie wir es in den vergangenen vier Jahren getan haben, dann müssten wir jetzt nicht die Missstände aufarbeiten, die Sie kritisieren.
Die Einstellungszahlen wurden rigoros gedrosselt - ich rede immer noch von Ihrer Zeit -, obwohl eindeutig absehbar war, dass das Durchschnittsalter bei der Polizei stetig ansteigen wird. In jenen Jahren, in denen Sachsen-Anhalt zum Schlusslicht aller Bundesländer - jeder kennt noch den Begriff der „roten Laterne“ - wurde, ist die PDS nicht einmal auf den Gedanken gekommen, nach den Problemen unserer Polizeibeamtinnen und -beamten zu fragen.
In den letzten Jahren hatte ich bei der PDS - Herr Gärtner guckt nicht gerade interessiert zu - den Eindruck, dass sie der Polizei eher kritisch als wohlwollend gegenübersteht. Ich wundere mich überhaupt, dass heute Frau Tiedge und nicht Herr Gärtner für die PDS gesprochen hat. Eigentlich haben wir bei Polizeithemen immer Herrn Gärtner hier vorn gesehen.
Aber die Worte, die Herr Gärtner in dieser Richtung gewählt hat, waren meines Erachtens anders als die von Frau Tiedge. Ich finde es auch ein bisschen unverfroren,
dass Sie die Themen hier mit verschiedenen Mitteln und durch zwei verschiedene Personen bearbeiten.
Herr Gallert könnte seine Anfrage gern schriftlich an mich richten. Die werde ich dann beantworten.
Dann möchte ich von Herrn Gallert keine Frage beantworten.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie die Arbeit unserer Polizei nicht mit Wahlkampfmanövern belasten würden und zum Beispiel die weiteren Untersuchungen und Maßnahmen zur Fortentwicklung des bedarfsorientierten Schichtmanagements abwarten. Auch zur zukünftigen
Polizeistruktur sollten wir die Ergebnisse der Fachleute abwarten und nicht mit allgemeinen politischen Erwägungen, Spekulationen und unsachlichen Fragestellungen Unsicherheiten in der Polizei und in der Bevölkerung schüren.
Die zukünftige Polizeistruktur wird wie bisher allein an den polizeifachlichen Anforderungen mit dem Ziel auszurichten sein, die den Menschen unseres Landes drohenden Gefahren möglichst wirksam abzuwehren. Bei der anstehenden Polizeistrukturreform werden sicherlich zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen sein, die sich nicht durch mehr oder weniger Kreise auf einer Landkarte darstellen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin selbst auch familiär mit der Polizei verbunden. Mein Vater ist bei der Polizei. Ich habe zwei gute Freunde, die bei der Polizei sind. Ich kenne auch viele Parteikollegen, die bei der Polizei ihren Dienst tun, sowohl bei der Bereitschaftspolizei in Magdeburg als auch bei der Kriminalpolizei als auch in den Stationen im ländlichen Raum. Ihre Einschätzung, dass eine große Demotivation bei der Polizei vorherrscht, Frau Tiedge,
teile ich nicht.
Freuen wird uns doch, dass das Ministerium
den offenen Umgang mit den Polizisten pflegt und sie nach ihren Nöten und Verbesserungsvorschlägen befragt werden. Das haben Sie nicht geschafft. Von Ihnen habe ich immer nur Kritik, Vorwürfe und irgendwelche anderen Äußerungen gegenüber der Polizei gehört. Hier von einem erheblichen Demotivationspotenzial zu sprechen, ist absolut unrichtig.
Das Thema der Beförderungen hat der Minister schon angesprochen. Auch das kennzeichnet natürlich Ihre Polemik, Frau Tiedge. Sie sagten, dass keine Beförderungen stattgefunden haben. Tatsächlich haben im letzten halben Jahr mehr als 1 200 Beförderungen stattgefunden. Ich denke, Ihre Wortwahl ist äußerst unangepasst.
Auch Ihre Forderung, die notwendige Strukturreform nicht gegen, sondern mit den Polizisten zu machen, entbehrt jeder Grundlage und entspricht nicht den Erfahrungen, die das Ministerium im Umgang mit der Polizei gesammelt hat. Wir haben die Strukturreform - ich erinnere an die Zeit, als wir damals die kleinsten Stationen aufgelöst haben - gemeinsam mit den Polizisten und den Polizeigewerkschaften und auf ihre Anregung hin und nicht im Alleingang durchgeführt. Das, was wir umgesetzt haben und auch bei der jetzigen Reform umsetzen, war und ist durchaus im Interesse und nach den Bedürfnissen der Polizistinnen und Polizisten vor Ort.
In vielen Gesprächen mit Polizisten und mit meinen Freunden bekomme ich immer wieder zu hören, dass die größeren Probleme weniger die Ausstattung usw. sind, sondern in dem Zusammenwirken zwischen den Einzelnen, insbesondere mit den hohen Behörden der Polizei, den Polizeidirektionen zu suchen sind.
Bei drei Polizeidirektionen für das ganze Land, wie Sie in Ihren Vorstellungen zur Strukturreform fordern, wären diese Probleme, die die Polizisten zu beklagen haben, noch wesentlich größer. - Herr Präsident, ich bin am Ende meiner Rede. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, meine Rede wird nicht durch das Knurren meines Magens übertönt. Ich war nämlich leider noch nicht zum Essen.
Ich werde mich deshalb auch kurz fassen. Aber eines will ich vorweg noch einmal sagen, meine Damen und Herren: Ich finde es schon erstaunlich, mit welchen Emotionen hier die Diskussion über Gleichstellungsbeauftragte geführt wird. Ich glaube, so manche Abgeordneten sind noch gar nicht bei der Erkenntnis angekommen, welche Probleme dieses Land tatsächlich drücken. Wenn wir diese Emotionen in einer Diskussion um die Berufung eines Wirtschaftsbeauftragten oder die Besetzung einer ähnlichen Funktion hätten, hätten wir die Problematik, vor der wir stehen, erkannt.
Meine Damen und Herren! Noch einen weiteren Satz vorweg. Die CDU ist d i e Kommunalpartei in diesem Land.
Jetzt wird die Opposition wieder aufschreien, aber ich muss das sagen, weil dies ein Gesetzentwurf unserer Regierung ist, den wir gemeinsam mit der FDP beraten haben. Natürlich haben wir viele Änderungen auch auf dem parlamentarischen Weg in die Beratungen des Innenausschusses eingebracht.
Sie werden das natürlich abstreiten; aber gucken Sie sich die Zahl der Gemeinderäte und der Kreistagsmit
glieder in unserer Fraktion an und vergleichen Sie einmal, wie das bei Ihnen aussieht. Wenn ich mir die Fraktionszusammensetzung angucke, sehe ich bei der CDUFraktion mehr kommunalpolitischen Sachverstand auch aus der Praxis heraus sitzen als bei den Fraktionen im linken Lager dieses Landtages.
Liebe Kollegen der Opposition, mir ist doch klar, dass Sie besser mit zentralistischen Strukturen zurechtkommen, in diesen Strukturen besser ihre Macht sichern und festigen können
als in dezentralen Strukturen. Dezentrale Strukturen heißt nun mal kommunale Strukturen. Deswegen sind die Gesetzentwürfe auch auf Initiative der CDU entstanden.
Ich bedanke mich beim Innenminister dafür, dass er diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat. Ich bedanke mich auch bei den Kollegen der CDU- und der FDP-Fraktion, die weitere Änderungen eingebracht haben.
Ich will nicht alle Sachen ansprechen. Der Kollege Kosmehl hat den Änderungsantrag von CDU und FDP bereits genannt und erläutert. Wir unterstützen natürlich den Antrag. Die Anträge von der Opposition werden wir bei der Abstimmung ablehnen.
Ich will noch eine Sache ansprechen, die mir besonders wichtig ist. Wenn man aus dem Landkreis Stendal kommt, wird diese Problematik besonders deutlich: die Reisekosten. Wir haben im Kreistag Stendal zum Beispiel den Kollegen Rüdiger Kloth, einen Parteifreund von mir. Der wohnt in Aulosen. Er fährt mindestens einmal die Woche nach Stendal zur Sitzung und legt dabei eine Entfernung von 55 km zurück. Hin und zurück sind das 110 km. Von daher ist es nur gerecht, wenn man jetzt eine Regelung findet, nach der die Kommunalpolitiker und die ehrenamtlich Aktiven, die das in ihrer Freizeit machen, auch hierbei gleichberechtigt behandelt werden und für die Aufwendungen, die sie haben, Entschädigungen kassieren können.
Diese Aufwendungen haben zum Beispiel Kollegen, die aus der Stadt Stendal kommen, natürlich nicht. Von daher begrüße ich diese Initiative außerordentlich.
Auch die Möglichkeit, dass wir in Zukunft unsere kommunalpolitischen Papiere elektronisch abwickeln können, kann ich nur begrüßen. Ich bin seit dem Jahr 1999 Fraktionsvorsitzender im Osterburger Stadtrat. Nun ist Osterburg eine kleine Stadt. Aber ich habe mindestens 15 bis 20 Aktenordner zusammen mit Papierkram. Ich hoffe, dass sich das in Zukunft verringern wird.
Ich will einmal ganz kurz - - Der Kollege Grünert provoziert mich ja letztlich immer dazu, wenn er sehr populistisch seine kommunalen Thesen - nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Innenausschuss - zu verkaufen versucht. Er spricht hier von einer „Mogelpackung“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wenn die Linkspartei.PDS von der Unterstützung kom
munalpolitischer Anregungen spricht, ist das die größere Mogelpackung. Dann haben Sie, Kollege Grünert, auch kritisiert, dass jetzt angeblich das Recht abgeschafft werde, dass Bürgerinitiativen aktiv werden könnten.
- Herr Grünert, wenn Sie das Grundgesetz oder unsere Landesverfassung kennen würden, dann wüssten Sie, dass dieses Recht auch weiterhin gewährt ist.
Ich will noch ganz kurz auf den Änderungsantrag der SPD eingehen. Auch wir in der CDU-Fraktion haben uns Gedanken gemacht, wie wir mit der Altersbegrenzung und mit dieser Diskussion umgehen. Aber wir hielten es für sachgerecht, es so zu belassen, wie es ist. Wenn Sie mit Ihrer Forderung durchkommen, Herr Kollege Dr. Polte, würden wir eine Ungleichbehandlung schaffen, sodass zum Beispiel einer, der 63 ½ Jahre alt ist, nicht mehr zur Wahl antreten kann,
während einer, der vielleicht ein Jahr jünger ist, zur Wahl zugelassen werden könnte. Das ist eine Ungleichbehandlung, die mit uns nicht zu machen ist.
Im Übrigen, denke ich, wird sich, wenn man die Koalitionsverhandlungen in Berlin richtig verfolgt, demnächst ohnehin eine Anhebung der Altersgrenze im Beamtenrecht der Bundesrepublik auf 67 Jahre vollziehen. Von daher wäre Ihr Anliegen obsolet gewesen.
Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Ich habe eine Sekunde überzogen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP und zu der Gesetzesinitiative insgesamt. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, wenn ich reden wollte, hätte ich mein Jackett angezogen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll.
Die vorliegende Beschlussempfehlung des Innenausschusses wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen die erforderlichen technischen Anpassungen an das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz vorsieht.
Ich möchte hier deshalb nur auf die von den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen der Anhörung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich eines angemessenen Kostenausgleichs für die neu aufzunehmende Personengruppe der illegal eingereisten Ausländerinnen und Ausländer eingehen.
Der Bund hat die Verteilung illegal eingereister Ausländerinnen und Ausländer, die kein Asylverfahren betreiben und nicht abgeschoben werden können, durch ein bundesweites Verteilverfahren geregelt. Die finanzielle Belastung der Kommunen, die sich aus der Verpflichtung zur Aufnahme dieser Personengruppe ergibt, wird kompensiert durch die rückläufige Entwicklung bei den anderen Personengruppen, die nach dem Aufnahmegesetz aufzunehmen sind.
Der Innenminister hat dies bereits im Januar 2005 in diesem Hause an gleicher Stelle prognostiziert und die jetzt vorliegenden Zahlen geben ihm Recht. Bis dato sind sechs illegal Eingereiste im Land Sachsen-Anhalt aufgenommen und auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Weitere 13 Personen werden dem Land zugewiesen und werden demnächst aufzunehmen sein. Demgegenüber sank die Zahl der Asylantragsteller auf Bundesebene im ersten Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 23 %.
Verstärkt durch die geänderte Aufnahmequote für das Land Sachsen-Anhalt reduzierte sich die Zahl der Antragsteller auf Landesebene im ersten Halbjahr 2005 zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um nahezu 50 %. Im Spätaussiedlerbereich verringerte sich die Zahl der in das Bundesgebiet eingereisten Spätaussiedler und deren Angehörigen um ca. 20 %. In Sachsen-Anhalt sank die Zahl der Spätaussiedler unter Berücksichtigung der gesunkenen Aufnahmequote für das Land von 1 095 Personen im ersten Halbjahr 2004 um nahezu 40 %.
Die erhobenen Bedenken hinsichtlich der Auskömmlichkeit der durch das Land bereitgestellten Mittel für die
Aufgaben nach dem Aufnahmegesetz sind deshalb nicht gerechtfertigt. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem verheerenden Elbehochwasser im Jahr 2002 erhob sich schnell der Ruf nach dem Gesetzgeber und die Forderung nach einer umfassenden Änderung und Neugestaltung des Katastrophenschutzgesetzes.
Angesichts mancher Abstimmungsschwierigkeiten und anderer Probleme, wie sie allerdings naturgemäß bei katastrophalen Ereignissen dieses Ausmaßes auftreten müssen, schien nicht wenigen Stimmen im Lande eine völlige Neuorientierung des Systems des Katastrophenschutzes das Gebot der Stunde zu sein.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes erarbeitet. Die Beratungen und Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf haben eines sehr deutlich werden lassen: Sicherlich gab es während der Hochwasserkatastrophe im August 2002 in Einzelfällen Situationen, in denen die Katastrophenabwehr nicht optimal verlief. Es gab Schwierigkeiten, Missverständnisse und Meinungsverschiedenheiten.
Aber, meine Damen und Herren, der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat zu Recht festgestellt, dass die Katastrophenabwehr insgesamt äußerst erfolgreich verlaufen ist. Das kann man gar nicht oft genug betonen. Angesichts des unvorstellbaren Ausmaßes und der Wucht der Wassermassen, die vielerorts völlig marode Deiche bedrohten, ist das Land Sachsen-Anhalt noch glimpflich davon gekommen. Es hat keine Todesopfer gegeben. Zu verdanken haben wir das dem unermüdlichen und wochenlangen Einsatz vieler Tausend Helferinnen und Helfer und der koordinierenden Leitung durch die Katastrophenschutzbehörden.
Unterstützt wurden sie durch die damaligen Regierungspräsidien und das Innenministerium, die gemäß ihren Aufgaben überörtliche Hilfe vermittelten, bei schwierigen Fachfragen Beratung anboten und auch Länder übergreifende Abstimmungen durchführten. Auch hierbei möchte ich betonen, dass diese Zusammenarbeit gut verlief und erfolgreich verlaufen ist.
Herr Innenminister, ich möchte Ihnen hiermit noch einmal recht herzlich danken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Auswertung der Hochwasserkatastrophe hat aber auch gezeigt, dass eine bessere Vorbereitung auf Katastrophenlagen manches Sandkorn im Getriebe und Reibungsverluste verhindern kann. Wir haben die Chance, noch besser zu werden. Dabei ist es wichtig, dass die Landkreise und kreisfreien Städte auch weiterhin ihre Hausaufgaben machen und dabei vom Landesverwaltungsamt und vom Innenministerium unterstützt werden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen und die Abstimmung bei den vorbereitenden Planungen sind ein elementarer Baustein eines gut funktionierenden Katastrophenschutzes. Dazu gehört auch eine Beschreibung
und Abgrenzung der Aufgaben der jeweiligen Verwaltungsebenen.
Im Ergebnis hat der Innenausschuss nunmehr eine Beschlussempfehlung abgegeben, mit der wir die notwendigen Klarstellungen auf den Weg bringen wollen, um den Katastrophenschutz in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Gleichzeitig haben wir aber auch an den Dingen festgehalten, die sich bewährt haben, und nur dort etwas klar gestellt, wo mögliche Missverständnisse hinderlich sein könnten.
Das dreistufige System des Katastrophenschutzes bleibt erhalten. Auch weiterhin sollen die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde für die Bekämpfung von Katastrophen verantwortlich sein; denn eine erfolgreiche Katastrophenabwehr muss vor Ort ansetzen.
Die unteren Katastrophenschutzbehörden haben auf der Grundlage ihrer Ortskenntnis die Fäden in der Hand und können sinnvolle technische Einsatzleitungen bilden und Kräfte führen. Demgegenüber leisten die obere und die oberste Katastrophenschutzbehörde unterstützende Hilfestellung und Beratung. Wir empfehlen, dass diese Aspekte ausdrücklicher als bisher im Gesetz benannt werden. Gleichzeitig können wir damit die besondere Verantwortung der Aufsichtsbehörden für eine gut funktionierende Zusammenarbeit deutlich machen und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Katastrophenschutzbehörden fördern.
Die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 waren nur zu bewältigen, weil sich die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen auf Tausende ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verlassen konnten. Ein wirksamer und erfolgreicher Katastrophenschutz basiert auf dem freiwilligen Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, in Feuerwehren, Hilfsorganisationen oder dem Technischen Hilfswerk mitzuwirken und im Katastrophenfall tatkräftig mit anzupacken. Wenn das im Jahr 2002 im Land Sachsen-Anhalt so nicht gewesen wäre, hätte auch das allerbeste Gesetz keine Abhilfe schaffen können.
In einer Zeit, in der häufig ein Mangel des bürgerschaftlichen Engagements beklagt wird, ist dieser Beitrag umso mehr zu würdigen. Deshalb sind wir der Meinung, dass die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen und das THW im Katastrophenschutzgesetz ausdrücklich genannt werden sollten. Damit kommt ihre Rolle als wichtiger Pfeiler des Systems der Katastrophenabwehr in Sachsen-Anhalt deutlich zum Ausdruck.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin der Meinung, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes eine gute Lösung gefunden haben, um den Katastrophenschutz in unserem Land weiterhin leistungsfähig zu erhalten und eine erfolgreiche Katastrophenabwehr zu organisieren. Wir haben das Bewährte erhalten und das Notwendige und Sinnvolle ergänzt. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Diskussion stehende Gesetzentwurf der SPD weist immer noch dieselben Unklarheiten und rechtlichen Probleme wie am Tag seiner Einbringung in den Landtag auf. Dieser Gesetzentwurf schließt keine rechtlichen Lücken. Im Gegenteil: Die SPD schafft mit diesem Regelungswirrwarr nur Verunsicherung unter den Hundehaltern und den Behörden, die dann für die Überwachung zuständig wären. Das kann doch nicht zu einem Mehr an Sicherheit führen.
Mit meiner Meinung stehe ich nicht alleine. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat mehr als deutlich auf die eklatanten Schwächen des Gesetzentwurfs hingewiesen. Sogar - ich nenne nur ein Beispiel - die Deutsche Kinderhilfe direkt e. V. als Vertreterin der am schlimmsten betroffenen Opfergruppe, nämlich der Kinder, hat zu dem Gesetzentwurf gesagt - ich zitiere -:
„Es fehlt jedoch an sachgerechten und vollziehbaren Regelungen, die die weitaus größere Zahl der Hunde beträfen, die auch in den Beißstatistiken vorne liegen.“
Wenn ich mir § 3 Nrn. 4 bis 6 anschaue, dann habe ich den Eindruck, dass die SPD alle Hunde als gefährliche Hunde einstufen will. So sollen nach Nr. 5 Hunde, die einen anderen Hund gebissen oder verletzt haben, oder nach Nr. 6, Hunde, die unkontrolliert zum Beispiel Katzen hetzen oder beißen, gefährlich sein. Herr Rothe, dann sind alle Hunde gefährlich. Ich kenne keinen Hund, der mit anderen Hunden zusammenlebt und nicht schon einen anderen Hund gebissen hätte oder hinter einer Katze herrennen würde.
Nun haben Sie diese Punkte im Innenausschuss wieder zurückgezogen. Aber es zeigt mir doch, mit welcher hundefeindlichen Gesinnung Sie an diesen Gesetzestext herangegangen sind.
Vielleicht ist es weniger ein Gesetzentwurf der SPDFraktion als mehr ein Gesetzentwurf des Kollegen Rothe.
Ich frage mich besorgt, wie eine Partei in einer Zeit der ständigen Bemühungen um eine Entbürokratisierung ein solches bürokratisches Monster in ein Gesetzgebungsverfahren einbringen konnte. Ich habe einmal nachgezählt und insgesamt 26 verschiedene Zuständigkeiten von Behörden in diesem Gesetzentwurf gefunden.
Es ist sicherlich unstreitig, dass sich die meisten Hundehalter ihrer großen Verantwortung bewusst und entsprechend handeln. Gleichwohl kam es in der jüngeren Vergangenheit wiederholt zu teilweise dramatischen Beißvorfällen, die in den meisten Fällen auf das mangelnde Verantwortungsbewusstsein und grob fahrlässiges Verhalten einzelner Hundehalter zurückzuführen waren. Dies hat - das ist uns allen bekannt - zu einer Vielzahl von neuen, sehr verschiedenen landes- und bundesrechtlichen Regelungen geführt, mit denen der Schutz vor besonders gefährlichen Hunden verbessert werden sollte. Die Rechtmäßigkeit dieser Regelungen war vielfach umstritten. Häufig hatten die Regelungen vor Gericht keinen Bestand.
Erst im Januar dieses Jahres musste sich erneut ein Gericht mit diesem Thema beschäftigen. Eine Verordnung der Stadt Hemmingen, welche den generellen Leinenzwang auf allen öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie in Grün- und Parkanlagen vorschrieb, wurde durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt.
Ich erlaube mir auch, darauf hinzuweisen, dass es für die Lebenssachverhalte, über die wir uns heute wieder einmal den Kopf zerbrechen, schon seit Jahrzehnten eine Vielzahl von bundesrechtlichen Regelungen, zum Beispiel im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, gibt und das Gefahrenabwehrrecht unseres Landes den Sicherheitsbehörden Handlungsbefugnisse einräumt, um verantwortungslose und grob fahrlässig handelnde Hundehalter zu hinreichenden Sicherheitsmaßnahmen zu zwingen.
Das von der SPD vorgeschlagene extrem verwaltungsaufwendige und auf unser Bundesland beschränkte Erlaubnisverfahren ist, auch wenn andere Länder zum Teil ähnliche Erlaubnisverfahren installiert haben, nach meiner festen Überzeugung nicht dazu geeignet, die wenigen verantwortungslosen Hundehalter hinreichender als mit den bestehenden Regelungen zu mehr und wirksamerer Gefahrenvorsorge zu bewegen.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass dieses Gesetz keine zusätzliche Sicherheit für unsere Bürger bringt, nur zu mehr Bürokratie führt und insgesamt von mir als reine Stimmungsmache der SPD zu bewerten ist.
Dem Vorwurf des Kollegen Rothe, die Koalition sei vor der Kampfhundelobby eingeknickt, kann ich nur entgegenhalten, dass wir vielleicht so manches Mal mehr oder weniger vor einer Lobby einknicken, aber sicher nicht vor der Kampfhundelobby, Herr Rothe.
Somit möchte ich an den Landtag appellieren, den Gesetzentwurf abzulehnen und der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wolpert, ich begrüße Ihren Schritt, werde diesem Beispiel aber nicht folgen, da ich keine Rede habe, die ich zu Protokoll geben kann. Ich will nur einige kurze Ausführungen machen.
Wir als CDU-Fraktion haben uns seit jeher dafür eingesetzt, im Zuge der Reform der Verwaltungsgemeinschaften für die betroffenen Bürgermeister diese Übergangsregelung zu schaffen. Das wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute auch beschließen. Ich hoffe, dass wir dafür die Mehrheit in diesem Hohen Hause haben werden. Ich will die einzelnen Punkte nicht noch einmal anführen, da der Minister dazu bereits Stellung genommen hat.
Ich möchte noch auf einen Punkt zu sprechen kommen, der die Oppositionsfraktionen wohl ein wenig in Rage gebracht hat. Es geht um den Behindertenbeauftragten. An dieser Stelle wollten wir eine Veränderung vornehmen. Herr Grünert sprach von einem befremdlichen Verhalten, das wir an den Tag legen, weil wir vorhaben, den Behindertenbeauftragten nicht mehr als hauptamtlichen
Posten in den Landkreisen und kreisfreien Städten vorzusehen. Aber, Herr Grünert, ich frage Sie - - Wo ist Herr Grünert denn?
- Dort hinten sitzen Sie. - Die Regelung ist doch so, dass die hauptamtlichen Behindertenbeauftragten erst ab dem 1. Januar 2005 zu berufen sind. So steht es im Gesetz, nämlich in der Gemeindeordnung. Aber wir haben doch schon jetzt den Fall, dass viele, ich glaube, sogar die meisten Landkreise für die Behinderten in ihrer Region Behindertenbeauftragte vorhalten, obwohl es dafür noch keine gesetzliche Grundlage gibt. Bisher habe ich jedenfalls diesbezüglich keine Beschwerden gehört.
Deshalb hätten wir, was die Behindertenbeauftragten betrifft, eigentlich gar nichts in das Gesetz hineinzuschreiben brauchen, weil die gesetzlichen Grundlagen zu den Beauftragten in der Gemeindeordnung ausreichend und relativ aussagekräftig sind.
Ich will noch auf die Aussage des Städte- und Gemeindebundes hierzu eingehen. Der Städte- und Gemeindebund schreibt:
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Amt des Behindertenbeauftragten verpflichtend fortbestehen soll.“
Das ist noch eine ganz andere Meinung, als sie die Regierungsfraktionen vertreten. Wir haben einen goldenen Mittelweg gefunden zwischen dem, was die Gemeinden bzw. der Städte- und Gemeindebund wollen, und dem, was im Sinne der Behinderten geregelt werden sollte, indem wir es bitte schön den Kommunen überlassen, ob sie den Behindertenbeauftragten hauptamtlich oder ehrenamtlich einsetzen wollen.
Ich denke, wir sollten unsere Kommunalpolitiker weniger mit Gesetzen gängeln, die Entscheidungen vielmehr auf der untersten Ebene treffen lassen und nicht alles von oben vorgeben.
Frau Grimm-Benne, eine Anmerkung muss ich allerdings noch machen. Sie sprachen von der Größe der zu erwartenden Gebietskörperschaften. Ich glaube, da überschätzen Sie sich ein bisschen. Wir werden das Verfahren wohl noch so lange in der Hand haben, bis wir die Kreisgebietsreform umgesetzt haben. - Vielen Dank.
Kann ich sie beantworten oder muss sie ein Sozialpolitiker beantworten? - Ich versuche es.
Das ist mir bekannt.
Herr Eckert, zu Ihrer ersten Frage: Mir ist bekannt, dass die Arbeit im Wesentlichen durch ehrenamtliche Kräfte erledigt wird. Das zeigt aber, dass es auch mit ehrenamtlichen Kräften funktioniert. Die Größenordnung, die Sie ansprechen, haben wir teilweise schon. An den Größenordnungen der Landkreise im Norden des Landes Sachsen-Anhalt wird sich nicht mehr viel ändern. Dort funktioniert das auch mit dem Personal, das derzeit vorgehalten wird.
Zu der zweiten Frage kann ich Ihnen nur sagen: Das ist mir nicht bekannt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon merkwürdig, dass wir heute, nach dem Bekanntwerden der Standortschließungen, eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema führen; denn die Entscheidungen sind gefallen. Diese Debatte hätten wir mindestens vor einem Monat halten sollen.
Da diese Strukturentscheidung nicht der parlamentarischen Entscheidungshoheit unterliegt, sondern exeku
tives Handeln des Verteidigungsministeriums ist, haben wir leider nicht allzu viele Einflussmöglichkeiten. Herr Rothe hat dies auch schon angesprochen. Aber, liebe Kollegen, wir haben trotzdem einiges dazu beigetragen, dass wir beim BMVg auf Kooperation stoßen. Ich denke nur an unsere Beschlüsse zur Übertragung des Namens „Sachsen-Anhalt“ auf das Logistikregiment 17 in Burg oder unsere Aufkündigung des Heide-Kompromisses zur weiteren militärischen Nutzung des Südteils des Truppenübungsplatzes Altmark.
Im Übrigen freut es mich, gleich Herrn Dr. Thiel zu hören. Ich vermute, es liegt wahrscheinlich daran, dass er der einzige in der PDS-Fraktion ist, der sich nicht über den Truppenabzug freut. Wir können heilfroh sein, dass die unzähligen parlamentarischen Angriffe des Kollegen Gärtner von der PDS-Fraktion auf die Bundeswehr nicht zu gleich lautenden Beschlüssen des Landtages geführt haben.
Doch nun zu den Fakten des Standortkonzeptes: Von den derzeit noch 570 Standorten der Bundeswehr werden zukünftig nur noch 392 existieren. Minister Struck setzt damit seine Politik des Abbaues der Bundeswehr in Raten fort. Zuvor hatten bereits Rudolf Scharping am 16. Februar 2001 mit seinem Ressortkonzept und Peter Struck selbst am 21. Mai 2003 mit der Auflösung von Geschwadern und Flugabwehrraketenverbänden sowie am 25. November 2003 mit der Neustrukturierung der Depotorganisation die Auflösung von 136 Standorten verfügt. Damit beziffert sich die Zahl der von Rot-Grün aufgelösten Standorte in nur drei Jahren auf nunmehr 241. Am deutlichsten wird das Heer betroffen sein. Es schrumpft von sieben auf fünf Divisionen und von bislang 22 auf zwölf Brigaden.
Anhand der mittelfristigen Finanzplanung - das betrifft nicht nur die jetzt vorgeschlagenen weiteren Einsparungen von 500 Millionen € - ist schon heute absehbar, dass weitere Eingriffe in die Standortplanung unausweichlich sein werden. Für unser Bundesland bedeutet Strucks Standortkonzept neben der Aufgabe der Standorte Roßlau, Prettin und Dessau aufgrund älterer Entscheidungen den Verlust von fünf weiteren Standorten auf zukünftig elf.
Am schmerzlichsten trifft uns die Aufgabe des Standortes Hohenmölsen mit seinen 770 Dienstposten. In fünf weiteren Standorten verringert sich die Personalstärke, in Burg am deutlichsten um 370 Dienstposten. Trotzdem - darüber sind wir heilfroh - bleibt Burg die größte Garnison in Sachsen-Anhalt.
An vier Standorten wird die Zahl der Soldaten sogar aufgestockt. Am bedeutendsten wäre hierbei die Aufstellung eines Stützpunktes zivil-militärische Zusammenarbeit beim Panzerpionierbataillon 803 in Havelberg mit 200 Dienstposten.
Struck beabsichtigt auch, die territoriale Organisation der Bundeswehr aus der Fläche abzuziehen. Die Verbindungskommandos auf Kreisebene werden abgeschafft, ebenso die VBKs, die durch ein Landeskommando am Sitz der jeweiligen Landesregierung ersetzt werden sollen.
Auch die Reduzierung der Zahl der Kreiswehrersatzämter trifft unser Land. Die Standorte in Stendal und in Wittenberg werden aufgelöst; in Halle wird eine Außenstelle von Magdeburg errichtet.
Insgesamt sinkt die Anzahl der Dienstposten im Land - auch das wurde angesprochen - von 7 500 auf künftig 6 100. Auf 1 000 Einwohner kommen künftig 2,4 Dienstposten. Herr Kosmehl hat es sehr dramatisch formuliert, dass wir hiermit weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Aber, meine Damen und Herren, wir lagen in Sachsen-Anhalt schon immer weit unter dem Durchschnitt der Bundeswehrdienstposten pro Einwohner.
Beziehen wir nun aber den Standort Holzdorf, der zum brandenburgischen Schönewalde gezählt wird, mit ein, der um 720 Dienstposten auf 2 300 aufwächst, können wir sagen: Wir verlieren - in Anführungszeichen - nur 680 Bundeswehrdienstposten im Lande.
Meine Damen und Herren! Wir sind mit einem blauen Auge davongekommen. Andere Länder - ich denke etwa an Hessen oder Sachsen - hat es viel härter getroffen.
Wir müssen aber auch zugeben, dass wir kein Land mit einer hohen Bundeswehrdichte sind; ich habe das gerade angesprochen. Seit 1991 hatte Sachsen-Anhalt ebenso wie das Saarland die geringsten Einbußen infolge von Stationierungsentscheidungen der Bundeswehr zu tragen. Auch das ist ein Fakt, den man zur Kenntnis nehmen muss.
Wie lauten nun die Argumente der Bundesregierung? - Minister Struck begründet die neue Standortkonzeption mit militärisch-funktionalen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen. Diese Argumentation ist in meinen Augen nicht haltbar. Sowohl aus militärischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht hätte er dann Strukturen schaffen müssen, die Verbände in der Größenordnung einer Brigade bzw. eines Regimentes an einem Standort vorsehen.
Zum Glück sind wir davon noch weit entfernt. Ich weiß nicht, wie viele Standorte in Sachsen-Anhalt dann übrig geblieben wären, wahrscheinlich nur noch Weißenfels.
Eine weitere Aussage in seiner Konzeption ist, dass ein Kernelement dieser Reform unter anderem - ich zitiere -
„... der Verzicht auf Fähigkeiten und Strukturen, die ausschließlich der Landesverteidigung im herkömmlichen Sinne dienen, ist.“
Damit hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er der Landesverteidigung keinen besonderen Stellenwert beimisst. Ich halte dies für eine ganz gefährliche Entwicklung.
Meine Damen und Herren! Strucks Begründungen seines Standortskonzepts sind an den Haaren herbeigezogen. Der eigentliche Grund dafür ist die Unterfinanzierung der Bundeswehr, an der immer wieder und seit Jahren herumgedoktert wird, und zwar auf Kosten der nationalen Sicherheit.
Gerade jetzt muss sich der Minister gegen einen erneuten Angriff Eichels zur Streichung weiterer 500 Millionen € zur Wehr setzen.
Zur wirtschaftlichen Bedeutung. Die Standortschließungen und der Personalabbau sind gerade für uns im
Osten ein herber Rückschlag. Die Bundeswehrstandorte leisten in den entsprechenden Regionen einen unwahrscheinlich hohen Beitrag für die regionale Wirtschaft. So sind zum Beispiel in den letzten Jahren in der Elb-HavelKaserne in Havelberg ca. 70 Millionen € verbaut worden. Ich komme aus diesem Standort. Ich habe dort nur einheimische Firmen gesehen, die diese Aufträge bekommen haben.
Ferner bekommen, angefangen vom Bäcker, bis zu 100 verschiedene Firmen aus der Umgebung Aufträge mit einem Gesamtvolumen von 850 000 € pro Jahr aus dieser Kaserne heraus. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 25 % in der Region Havelberg wäre ein Abzug der Bundeswehr für diese Stadt der Todesstoß gewesen.
Hohenmölsen steht nun leider vor einer solchen verheerenden Entwicklung. Der 10 000-Seelen-Ort verliert bis zum Jahr 2010 770 Dienstposten. Diese Entscheidung ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht nachzuvollziehen. Auch in diesen Standort wurde unwahrscheinlich viel investiert: 50 Millionen € in Unterkunftsbereiche, Kfz-Hallen, Sportanlagen, Straßen, Ver- und Entsorgungseinrichtungen und vieles mehr. Erst im April dieses Jahres wurde eine komplett sanierte Truppenküche übergeben.
Ein Top-Bundeswehrstandort wird aufgegeben. Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft, auf die Sozialeinrichtungen und auf das gesellschaftliche Leben in der Stadt werden katastrophal sein. Daher müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um eine sinnvolle Nachnutzung der Kaserne zu bekommen.
Bei allem Respekt vor Minister Struck: Hier enttäuscht er mich gewaltig. Anstatt konkrete Angebote zu machen, äußert er nur schwammig, dass - auch das ist ein Zitat - ein gemeinsames Interesse an kooperativer Zusammenarbeit mit den Kommunen bestehe. Oder er sagt:
„Die Wehrbereichsverwaltungen, die Bima und die gebb“
- ich will die Abkürzungen nicht ausführen -
„werden gebeten, die Kommunen zu unterstützen.“
Der dann folgende allgemeine Verweis auf GA, EFRE, ESF und Städtebauförderungsmittel zeigt, dass die Bundeswehr kein Konzept für eine erfolgreiche Konversion der betroffenen Liegenschaften hat.
Dazu ist sie aber verpflichtet.
Sie darf das Land und die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
Ich fordere deshalb von der Bundesregierung eine verbilligte Abgabe der nicht mehr benötigten Standorte, sich an der Sanierung der Altlasten zu beteiligen und die Verfahren zur Freigabe entsprechender Liegenschaften zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
Doch nun zu dem für mich wichtigsten Aspekt dieser Frage, der sicherheitspolitischen Bedeutung. Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die wirtschaftspolitische Bedeutung der Bundeswehr steht außer Frage. Ich habe dazu etwas ausgeführt. Die eigentliche Aufgabe der Bundeswehr ist sie aber nicht. Die Bundeswehr ist dazu da, Deutschland zu verteidigen. An dieser Verteidigungsfähigkeit hat sie sich zu messen.
Das neue Standortkonzept ist ein Ausfluss der veränderten Sicherheitsstrategie, die fernab jeder Realität die Fähigkeit zu Landesverteidigung und Heimatschutz aufs Spiel setzt. Das sind die eigentlichen Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt. Wer Deutschland allein mit einer auf Auslandseinsätze gerichteten Bundeswehr sichern will, verkennt die Gefahren, die auch in unserem eigenen Land drohen.
Er verkennt auch, wie schnell sich weltpolitische Veränderungen vollziehen können.
Wenn ich mir Lukaschenko, Kutschma und andere ansehe, dann bin ich mir nicht sicher, was ich in einigen Jahren von diesen Herrschaften zu erwarten habe. Herr Rothe hat Recht: Die Sowjetunion gibt es nicht mehr. Aber es gibt andere Gefahren, nichtstaatliche Gefahren, die uns heute drohen.
Nun sagen die Sicherheitsexperten, dass die Vorwarnzeiten für einen möglichen militärischen Angriff ausreichen, um notwendige Verteidigungsstrukturen im eigenen Land wieder aufzubauen.
Meine Damen und Herren! Ich traue der Bundeswehr zu, dass sie das schafft. Aber ich traue unserer Politik nicht, dass sie dafür rechtzeitig die notwendigen Beschlüsse fasst.
Offenbar muss erst etwas passieren, damit die Bundesregierung ihre Sicherheitspolitik auf aktuelle Bedrohungen ausrichtet. Wir müssen in der Lage bleiben, jederzeit auch zu Hause den Schutz unserer Bürger und der Bündnispartner zu sichern. Das wird uns nicht mehr gelingen, wenn wir die Truppe aus der Fläche abziehen, wenn wir alle nicht aktiven Verbände sowie die Reservelazarettorganisation auflösen oder die territorialen Strukturen der Bundeswehr abbauen.
Die Abschaffung der Verteidigungsbezirks- sowie der Verbindungskommandos wird die Fähigkeit der Truppe zur Abwehr asymmetrischer Bedrohungen im Inland weiter beschneiden. Schon die Auflösung der Verteidigungskreiskommandos war seinerzeit ein Fehler; das wurde leider unter einer CDU-Regierung beschlossen.
Meine Redezeit ist gleich zu Ende. - Herr Präsident, ich bitte um eine kleine Verlängerung; die Bundeswehr liegt mir sehr am Herzen.
Erinnern wir uns noch an das Elbehochwasser im Jahr 2002. Wir wären ohne die Bundeswehr abgesoffen. Verbindungsoffiziere waren in allen Katastrophenschutzstäben und im Arbeitsstab des Innenministeriums ver
treten. In beiden VBKs wurden täglich insgesamt bis zu 7 000 Soldaten für das Land Sachsen-Anhalt eingesetzt. Diese Einsatzfähigkeiten stehen uns für zukünftige Katastrophen nicht mehr zur Verfügung. Wir haben auch keine Reserven mehr, um kurzfristige Mobilisierungen durchzuführen. Im Jahr 2002 war es das Elbehochwasser. Wer weiß, wenn es irgendwann einmal Piesteritz, Leuna oder das Wasserstraßenkreuz Magdeburg betrifft.
Zum Schluss noch ein Wort - ich werde jetzt einige Punkte überspringen - zur allgemeinen Wehrpflicht, weil diese auch immer wieder zur Debatte steht. Auch wenn Minister Struck gebetsmühlenartig der Wehrpflicht das Wort redet, handelt er mit seinen Entscheidungen genau entgegengesetzt. Die Standortentscheidungen in Verbindung mit den veränderten Einberufungskriterien sind ein weiterer Schritt zur Abschaffung der Wehrpflicht.
In dieser Armee - ich sage ganz deutlich: in dieser Armee - brauchen wir die Wehrpflicht nicht mehr. Wenn wir uns erstens nur noch auf Auslandseinsätze konzentrieren - das machen wir ja -, ist die Wehrpflicht nicht mehr begründbar, zumal für Auslandseinsätze ohnehin nur Zeit- und Berufssoldaten sowie freiwillig länger dienende Wehrpflichtige infrage kommen. Diese sind in meinen Augen keine Wehrpflichtigen mehr. Dazu kommt zweitens die immer größer werdende Wehrungerechtigkeit, wenn nur noch ein Drittel aller jungen Männer eines Geburtsjahrgangs tatsächlich eingezogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte gerade diese Wehrstruktur für falsch. Wir müssen uns wieder mehr dem Heimatschutz widmen.
Dazu werden Strukturen benötigt, die den Einsatz von Wehrpflichtigen wieder rechtfertigen würden, auch vor dem Hintergrund der Wehrgerechtigkeit. Aus einem Pool von Heimatschutzverbänden kann dann auch die Bundeswehr wieder ihren Bedarf an Nachwuchs rekrutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident, ich entschuldige mich dafür, dass ich meine Redezeit um einige Zeit überschritten habe. Ich bin am Ende meiner Rede. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es zeigt sich doch immer wieder, dass es sich lohnt, bis zum Schluss im Plenum zu bleiben.
Es wäre natürlich schöner, wenn man gemeinsam lachen könnte und ein paar mehr Kollegen auf Ihrer Seite zu dem Thema Platz genommen hätten.
Meine Damen und Herren! Ich will jetzt die Begründung und das Gesetz an sich nicht wiederholen und erneut erläutern. Ich denke, der Herr Minister und die anderen Redner haben ausführlich dazu Stellung genommen.
Natürlich, wie soll es anders sein: Die CDU-Fraktion begrüßt die angesprochenen Gesetzesänderungen des Innenministeriums,
was die Übergangsregelung für die gewählten Bürgermeister und Gemeinderäte betrifft und auch die Bestellung des kommunalen Behindertenbeauftragten und den in Artikel 4 vollzogenen Wechsel zum flexiblen Stichtag für die Straßenbaulastträgerschaft, meine Damen und Herren.
Ich habe mich allerdings jetzt ein bisschen gewundert. Herr Grünert hat besonderen Beratungsbedarf bei dem Problem des Behindertenbeauftragten angemeldet. Ich denke, Sie haben einfach nur vergessen, dass dieses Thema auch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales mitberaten werden sollte. Sie haben nur die Überweisung in den Innenausschuss und in den Bauausschuss beantragt. Die CDU-Fraktion beantragt auch die Überweisung in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales, in den Bauausschuss und federführend natürlich in den Innenausschuss.
- Ich korrigiere mich: Gleichstellungsausschuss. Entschuldigung.
Herr Rothe - dort ist er -, lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen, dass auch die Bürgermeister, die diese Reform nicht unterstützen, ihr Mandat weiter ausüben dürfen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, keine Frage, eine Zwischenbemerkung. Ich habe selber zwei Kinder, die in eine Kindertagesstätte gehen. Meine große Tochter kommt in diesem Jahr zur Schule, sie hat also die Kindertagesstätte, wenn man das so sagen kann, erfolgreich absolviert. Meine Kinder gehen auch nur den halben Tag in den Kindergarten, aber ich kann nicht feststellen, dass sie dadurch in ihrem Bildungsanspruch eingeschränkt oder schlechter gestellt sind als andere Kinder in der Kindertagesstätte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Röder und Staatsminister Herr Robra haben ausführlich zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet.
Sie können sich vorstellen, dass dem von meiner Seite aus nicht allzu viel hinzuzufügen ist. Sicherlich können Sie sich auch vorstellen, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt nichts anderes beantragen würde, als Frau Röder beantragt hat. Aber lassen Sie mich doch einige kurze Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen. Ich hoffe, dass in der SPD-Fraktion noch die notwendige Aufmerksamt für diesen Debattenpunkt vorhanden ist.
Wie wir alle wissen, befasst sich die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, kurz Föderalismuskommission, damit, die Verantwortung von Bund und Ländern zu entflechten. Bund und Länder brauchen jeweils klar gegeneinander abgegrenzte Aufgaben, mit denen sie mit eigenem Geld und auf eigene Verantwortung Politik machen können. Das soll zu einer Stärkung der Länderparlamente führen und den Bund handlungsfähig machen.
Praktisch hieße das: weg mit der Mischfinanzierung! Der Bundesrat zieht sich auf die Bereiche zurück, die wirklich Länderhoheit berühren, und die Länder bekommen Politikfelder, die sie finanziell und gesetzgeberisch allein gestalten können.
Hierzu soll auch das Dienstrecht gehören. Damit könnten die Länder die Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht der Landesbeamten mit Ausnahme der statusrechtlichen Grundnormen und die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten erhalten. Alternativ wäre auch die Einräumung eines Zugriffsrechts der Länder auf die Besoldungsgesetzgebung und das Dienstrecht der Landesbeamten möglich. Dabei gibt es auch viele Stimmen, die ausdrücklich für eine Beibehaltung der Rahmengesetzgebung votieren.
Insgesamt stellt dieses Thema einen interessanten Bereich dar, über den wir gern im Innenausschuss berichten lassen. Insofern bedanke ich mich auch bei der PDS, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht hat.
Auch die CDU- und die FDP-Fraktion interessieren sich für die Möglichkeit, das öffentliche Dienstrecht flexibler und moderner zu gestalten. Allerdings sollten wir diese Thematik nicht unnütz ausweiten und den Innenausschuss nicht mit überflüssigen Berichten aufblähen und belasten. Das Thema „Leitbild des öffentlichen Dienstes“ und die Positionspapiere verschiedener Institutionen und Landesregierungen würden die Arbeit des Innenausschusses, der ohnehin ein volles Programm hat, unnötig überfrachten.
Daher bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen und den überfrachteten Antrag der PDS abzulehnen. Lassen Sie uns im Innenausschuss konzentriert und zielführend arbeiten und uns nicht in überflüssigen Diskussionen verlieren. Für Fragen, denke ich, sollten wir die Sitzung des Innenausschusses nutzen, um diese dort zu beantworten und zu klären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der PDS, ich verstehe Ihre Aufregung am heutigen Tage gar nicht. Sie hatten doch am vergangenen Sonntag erst einen schönen Erfolg.
Daher könnte man doch über einige Dinge emotionsloser und mehr an der Sache orientiert diskutieren, auch mit Ihnen.
Nach der Vereinbarung zur Nutzung des Südteils der Colbitz-Letzlinger Heide sei die vollständige Munitionsberäumung nicht Bedingung für die Abgabe in das allgemeine Grundvermögen. Es sei lediglich erklärt worden: Bis 2006 sei von einer durchgeführten Beräumung auszugehen. Eine Oberflächenberäumung genüge nicht den Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung.
Es sei zu befürchten, dass die Verwaltungsgemeinschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten als allgemeine Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme mit erheblichen Kosten zusätzliche Maßnahmen der Sicherung ergreifen müssten. Die Lasten hätten die Gemeinden zu tragen.
Mit der Abgabe in das allgemeine Grundvermögen würden die im Südteil gelegenen Grundstücke veräußert, mit der Übertragung des Eigentums seine öffentliche Nutzung durch die Bevölkerung in dem gegenwärtigen Umfang ausgeschlossen.
Nach der Übertragung des Eigentums an private Dritte sei eine wachsende Zahl von Genehmigungsanträgen für den Bau von Jagdhütten, Wochenendhäusern und ähnlichen baulichen Anlagen sowie für den Kies- und Sandabbau zu erwarten. Dies führe zu einer Zersiedlung der bisher von baulichen Maßnahmen und wirtschaftlicher Nutzung unberührten Landschaft.
Die bauliche und wirtschaftliche Nutzung sowie unkontrollierte Zugänge würden die vielfältige Naturraumausstattung mit seltener Flora und Fauna sowie mit schutzwürdigen Biotopstrukturen beeinträchtigen und zerstören. Die Gemeinden würden veranlasst, Bauleitplanungen mit anschließenden Erschließungsmaßnahmen vorzunehmen. Für die Gemeinden entstünden Kosten, die sie angesichts ihrer Haushaltslage nicht tragen könnten.
Selbst wenn im Zuge der Veräußerung öffentliche Straßen und Wege ausgewiesen würden, befürchteten die Gemeinden, dass sie das Eigentum an den Straßen und Wegeflächen zu erwerben und die mit der Ausweisung von öffentlichen Flächen verbundenen Erschließungslasten zu tragen hätten. Darüber hinaus werde befürchtet, dass den Gemeinden die Verantwortung für zivile Nachnutzungskonzepte und für die Beseitigung vielfältiger Altlasten übertragen werde. Hiermit seien die Gemeinden überfordert.
Die Erfahrungen der Gemeinde Hillersleben bei der erstrebten Nachnutzung eines Teils der ehemaligen Kasernenanlage zeigten sehr deutlich, dass die Gemeinden ohne die Unterstützung des Landes und Dritter zur Durchsetzung von Nachnutzungsmöglichkeiten nicht in der Lage seien. Soweit Grundstücke an Naturschutzverbände veräußert würden, sei zu erwarten, dass diese die öffentliche Nutzung verhindern würden.
Mit der Abgabe würden die von der Bundeswehr ergriffenen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege beendet, ohne dass sichergestellt sei, dass gleichartige Nachfolgemaßnahmen durchgeführt würden.
Teilweise werde befürchtet, dass mit der Veräußerung der Grundstücke zur privaten Nutzung den mit der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten verfolgten Zielen des Landes entgegengewirkt werde. Zahlreiche Rote-Liste-Arten hätten ihren Lebensraum im Südteil. Der Erhalt dieser Populationen erfordere einen großflächigen und unzerschnittenen naturräumlichen Zusammenhang und die Pflege in einheitlicher Zuständigkeit.
Letztlich wäre somit die Frage zu beantworten, ob der zurzeit bestehende Heidekompromiss inhaltlich weiterhin Bestand haben könne, ob Veränderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen wären oder ob er ganz aufzuheben wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das stammt nicht aus meiner Feder. Das stammt aus der Feder der Bürgermeister, die im Umkreis des Südteils des Truppenübungsplatzes Colbitz-Letzlinger Heide liegen, und aus der Feder des Landrats des Ohrekreises.
Weiter heißt es:
„Wir, die Bürgermeister der umliegenden Gemeinden, unterstützt durch den Landrat, bitten Sie, die angesprochenen Fragen klären zu lassen und uns entsprechende Hilfe in der öffentlichen Diskussion zu geben.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wollen die Gemeinden vor Ort. Ich freue mich, dass unsere
Landesregierung den Willen der Gemeinden aufgreift und zu einer Lösung des Problems im Sinne der Kommunen beiträgt.
Liebe Kollegen von der PDS-Fraktion, Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung, Sie hätten Verständnis für die Haltung der Kommunen. Wir haben nicht nur Verständnis für die Haltung der Kommunen, wir wollen den Kommunen vielmehr helfen, ihre Probleme zu lösen.
Sie sagen, die PDS unterstütze weiterhin die Aktivitäten für einen Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide. Ich frage mich: Geht es Ihnen wirklich darum, den Naturpark zu unterstützen? Oder woher rühren die Motivationen für Ihre Bestrebungen, gegen die Bundeswehr zu arbeiten? Ich vermute dahinter eine tief sitzende Ablehnung der Bundeswehr durch Ihre Fraktion, die auch der Grund für diesen Antrag sein dürfte.
Ich habe einmal in der Parlamentsrecherche nachgeschaut. Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Gärtner hat in den vergangenen Jahren 15 Kleine Anfragen an die Landesregierung geschrieben, die die Überschrift trugen: Von Bundeswehrangehörigen verübte Straftaten mit rechtsextremistischem, ausländerfeindlichem bzw. antisemitischem Hintergrund.
15-mal in den vergangenen Jahren ging es um die Bundeswehr.
Andere Anfragen der PDS bezogen sich auf rechtsradikale Strukturen in Bundeswehrstandorten SachsenAnhalts,
auf organisierte Schulbesuche der Bundeswehrschau „Unsere Luftwaffe“, auf das Verhalten der Bundeswehr gegenüber der Polizei usw.
Erklärung zum Verhalten des PDS-Abgeordneten Matthias Gärtner.
Meine Damen und Herren! Das macht für mich wirklich deutlich, aus welcher Motivation heraus Sie die Anträge bezüglich der Bundeswehr stellen. Von uns war so etwas nie zu hören.
Der Kollege Czeke hat im November der Bundeswehr vorgeworfen, sie übte für einen Angriffskrieg.
Meine Damen und Herren! Das, was von Ihrer Seite in Bezug auf die Bundeswehr vorgebracht wird, ist doch der größte Blödsinn - Entschuldigen Sie meine Wortwahl.
Wir lehnen Ihren Antrag ab, wir lehnen auch den Antrag der PDS-Fraktion ab, weil der Minister ausgeführt hat, dass es noch eine Besprechung dazu geben wird und dass er danach unverzüglich dem Innenausschuss Bericht erstatten wird.
Sie fordern einen Extraausschuss. Meine Damen und Herren! Überlegen Sie sich doch einmal, in welcher Situation sich der Landtag befindet. Wir haben genügend Ausschüsse. Dies ist ein Problem, das zwischen dem Innenministerium und dem Bundesministerium der Verteidigung zu klären ist. Wir begleiten das als Landtag und wollen uns informieren.
Wenn wir schon über einen Untersuchungsausschuss - Entschuldigung, nicht über einen Untersuchungsausschuss -, über einen Ausschuss sprechen,
dann sollten wir vielleicht einen Ausschuss gründen, der sich der Aktivitäten der NVA und der Roten Armee auf den Übungsplätzen in Sachsen-Anhalt zu DDR-Zeiten annimmt
und ermittelt, auf welchen Übungsplätzen vielleicht eine Ausbildung von ausländischen Terroristen stattgefunden hat, wer vielleicht davon Kenntnis hatte oder daran beteiligt war.
Mich würde das alles brennend interessieren;
denn das sollte in diesem Land einmal aufgeklärt werden. - Vielen Dank.
Wir lehnen den Antrag der PDS-Fraktion und auch den Antrag der SPD-Fraktion ab.
Von Herrn Rothe gern, weil ich denke, dabei bewegen wir uns auf einer sachlichen Ebene.
Ich fühle mich wie zu Hause, Herr Rothe.
Herr Rothe, ich habe den Minister nicht überhört. Aber letztlich entscheiden wir über die Anträge, die gestellt werden. Es macht keinen Sinn, wenn drei Tage später der Minister mit dem Staatssekretär verhandelt und vielleicht neue Themen zur Sprache kommen.