Die Fraktionen der FDP und der CDU möchten sich zunächst im Ausschuss über die Inhalte einer Berichterstattung durch die Landesregierung verständigen. Deshalb stimmen wir über die Ausschussüberweisung insgesamt und, wenn Sie es gestatten, gleichzeitig über die Federführung ab. Es wurde darum gebeten, den Antrag der PDS-Fraktion in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zu überweisen.
Wer einer Überweisung des Antrags in die genannten Ausschüsse seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den
Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Bei der PDS-Fraktion und eine Gegenstimme bei der SPDFraktion. Stimmenthaltungen? - Diese gibt es überwiegend bei der SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.
Meine Damen und Herren! Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Ich rufe nun, wie vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 26 auf:
Meine Damen und Herren! Ich möchte dazu zunächst einige Vorbemerkungen machen. Die 12. Bundesversammlung ist für den 23. Mai 2004 nach Berlin einberufen worden, um den Bundespräsidenten zu wählen. Das Verfahren zur Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist in Artikel 54 des Grundgesetzes geregelt. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Zahl von Mitgliedern, die durch die Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Gemäß § 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten hat die Bundesregierung am 14. Januar 2004 die Zahl der durch die einzelnen Landtage zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung festgestellt. Aus der Bekanntmachung der Bundesregierung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 3 vom 16. Januar 2004 geht hervor, dass durch den Landtag von Sachsen-Anhalt 20 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen sind.
Gemäß § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung nach Vorschlagslisten. Dabei sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages entsprechend anzuwenden. Das Gesetz bestimmt ferner, dass jedes Mitglied des Landtages eine Stimme hat und dass das Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt anzuwenden ist, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen.
§ 37 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung entspricht dieser Regelung, lässt aber zugleich die Möglichkeit zu, sich auf eine Vorschlagsliste zu einigen. Für die nunmehr durchzuführende Wahl liegt dem Plenum in der Drs. 4/1395 neu ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der PDS und der FDP vor.
Die Bewerberinnen und Bewerbern der gemeinsamen Vorschlagsliste können nach § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung durch Handzeichen gewählt werden, sofern kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. In den Vorbesprechungen gab es eine einvernehmliche Verständigung dahin gehend, das so genannte vereinfachte Verfahren, das ich Ihnen soeben geschildert habe, zur Anwendung zu bringen und die Wahl durch Handzeichen vorzunehmen.
Der Form halber sei darauf hingewiesen, dass der Wahlvorschlag der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages bedarf.
Meine Damen und Herren! Ich frage zunächst: Widerspricht ein Mitglied des Landtages diesem vereinfachten Verfahren? - Das ist nicht der Fall.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann kommen wir zur Wahl durch Erheben der Stimmkarte. Hierbei ist die Feststellung des konkreten Wahlergebnisses erforderlich. Ich bitte also diejenigen, die dieser gemeinsamen Vorschlagsliste ihre Zustimmung geben, dies durch Zeichen per Stimmkarte kundzutun. Die Schriftführer bitte ich sodann, die Ja- und die Neinstimmen sowie die Enthaltungen genau zu zählen, damit wir ein konkretes Wahlergebnis erhalten.
Wer der gemeinsamen Vorschlagsliste in der Drs. 4/1395 neu seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich bitte Sie, etwas auszuhalten; die Schriftführer bitte ich jetzt um das Auszählen der Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen zunächst die Zahl der Jastimmen bekannt geben. Sie beträgt 104. Ich bitte Sie jetzt, die Gegenstimmen anzuzeigen. - Es gibt keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Es gibt keine Enthaltung. Damit ist der gemeinsamen Vorschlagsliste einstimmig zugestimmt worden. Ich bedanke mich herzlich.
Ich darf das Ergebnis zusammenfassend feststellen: Für den Wahlvorschlag stimmten 104 Abgeordnete; dagegen stimmte kein Abgeordneter, der Stimme enthielt sich ebenfalls kein Abgeordneter. Der gemeinsame Wahlvorschlag hat somit die erforderliche Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landtages gefunden.
Ich möchte an dieser Stelle allen Gewählten meinen Glückwunsch zur Wahl zum Mitglied der 12. Bundesversammlung aussprechen.
Ich darf darauf hinweisen, dass gemäß § 4 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten alle Gewählten binnen zwei Tagen schriftlich die Annahme der Wahl erklären müssen. Geht bis zum Ablauf der Frist keine Erklärung ein, so gilt die Wahl als angenommen.
Ferner weise ich daraufhin, dass gemäß § 5 dieses Gesetzes jedes Mitglied des Landtages und jeder in die Vorschlagsliste aufgenommene Bewerber binnen zwei Tagen nach Verkündung des Wahlergebnisses beim Präsidenten des Landtages Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben kann. Damit ist der Tagesordnungspunkt 26 abgeschlossen.
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landes Sachsen-Anhalt im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE)
Meine Damen und Herren! Mit Schreiben vom 13. Januar 2004 hat Herr Staatsminister Robra mitgeteilt, dass im Frühjahr 2004 die Amtszeit des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) und
somit auch das Mandat des Abgeordneten Herrn Tögel endet, der Sachsen-Anhalt als stellvertretendes Mitglied im KGRE vertreten hat.
Die Ministerpräsidenten der Länder beabsichtigen, anlässlich ihrer Konferenz am 25. März 2004 die Liste der künftigen Mitglieder im KGRE festzustellen und der Bundesregierung zu übermitteln. Für die sechste Amtszeit kann Sachsen-Anhalt ein Mitglied und ein stellenvertretendes Mitglied im KGRE benennen.
Die Landesregierung hat dem Landtag angeboten, für beide Funktionen einen Vorschlag zu unterbreiten. Ich darf in diesem Zusammenhang auf mein Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen vom 3. Februar 2004 verweisen.
Ihnen liegt nunmehr in der Drs. 4/1396 ein Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Darin wird vorgeschlagen, den Abgeordneten Herrn Jürgen Stadelmann als Mitglied des Landes Sachsen-Anhalt sowie den Abgeordneten Herrn Tilman Tögel als stellvertretendes Mitglied des Landes Sachsen-Anhalt im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat zu benennen.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Wünscht dennoch jemand, das Wort zu nehmen? - Das ist nicht der Fall. Entsprechend der im Ältestenrat getroffenen Vereinbarung schlage ich vor, über den Antrag in Gänze abzustimmen. - Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drs. 4/1396 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der SPD-Fraktion, der CDUFraktion und der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Damit wurde der Antrag in der Drs. 4/1396 mehrheitlich beschlossen. Der Landtag benennt Herrn Jürgen Stadelmann als Mitglied und Herrn Tilman Tögel als stellvertretendes Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen beim Europarat.
Herr Stadelmann und Herr Tögel, wir wünschen Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg.
Meine Damen und Herren! Somit ist der Tagesordnungspunkt 27 abgeschlossen. Wir hatten vereinbart, dass wir, sofern vor der Mittagspause ausreichend Zeit verbleibt, noch die Fragestunde in der Drs. 4/1376 - das ist der Tagesordnungspunkt 4 - behandeln. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Entsprechend § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegen in der Drs. 4/1376 sechs Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.
Die Frage 1 wird von der Abgeordneten Frau Britta Ferchland von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht um Stand und Perspektiven des Landesprojektes „Frauenorte“. Bitte sehr, Frau Ferchland.
Die im Jahr 2000 als Expo-Projekt gestartete Initiative „Frauenorte“ wusste seither einen wichtigen Beitrag zur Frauengeschichtsschreibung Sachsen-Anhalts zu leisten. Wie seitens der Landesregierung im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zum Haushalt 2004 zu vernehmen war, würden aus ordnungspolitischen Gründen die Mittel für die frauenpolitische Bildung und für das bundesweit einmalige Projekt „Frauenorte“ aus der Landesförderung herausfallen. Das Projekt solle aus Bordmitteln weiter finanziert werden.
1. Wie gestaltet sich derzeit die Finanzierung des Projektes „Frauenorte“, wie hoch sind die eingesetzten Mittel und wer ist an dieser Finanzierung beteiligt?
2. Welche Ansicht vertritt die Landesregierung zur Zukunft des Projektes und unter welchen Konditionen soll das Projekt „Frauenorte“ nach Ansicht der Landesregierung fortgesetzt werden?
Danke sehr, Frau Ferchland. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Gerry Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf die Anfrage der Abgeordneten Frau Ferchland wie folgt beantworten.
Zu 1: Das Projekt „Frauenorte“ wurde vom Ministerium für Gesundheit und Soziales von 2000 bis 2003 als Modellprojekt gefördert. In dieser Zeit sind 30 Frauenorte in ganz Sachsen-Anhalt öffentlich gemacht worden. Gegenwärtig wird das Projekt nicht aus Landesmitteln gefördert.
Zu 2: Die Ergebnisse des Projekts „Frauenorte“ werden seitens der Landesregierung positiv eingeschätzt. Hinsichtlich der weiteren Forschung und Präsentation zu neuen Frauenorten in Sachsen-Anhalt sind intensive Kontakte zur Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg entstanden. Die Universität hat Ende November 2003 einen Antrag zur Förderung dieses Anliegens aus Mitteln des Hochschulwissenschaftsprogramms gestellt. Die Prüfung dieses Antrages ist abzuwarten.
Herr Minister, kann ich Ihren letzten Worten entnehmen, dass es möglich ist, auch bereits geplante Projekt, die noch in diesem Jahr fertig gestellt werden sollten, über die Zusammenarbeit mit der Otto-von-Guericke-Universität zu finanzieren? Ich meine damit ein spezielles Projekt - das sollten Sie vielleicht kennen -: In Köthen finden in diesem Jahr wieder die Internationalen Bach-Festtage statt. Es war bereits seit längerem geplant, in diesem