2. Ist es zulässig, während eines laufenden Vergabeverfahrens mit einem abgespeckten Personalkostenangebot das eigene Angebot zu verbessern?
Da der zuständige Fachminister, Herr Dr. Daehre, im Harz den Bundespräsidenten begleitet, werde ich auf eine eventuell notwendige, den Sachverhalt vertiefende Nachfrage von vornherein verzichten.
Vielen Dank, Herr Kasten, auch für das Verständnis, das Sie uns entgegenbringen. - Die Antwort der Landesregierung wird in Vertretung des Verkehrsministers Herrn Dr. Daehre, der entschuldigt ist, Frau Ministerin Wernicke erteilen. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Kasten beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Harzbahn GmbH i. G. ist eine 100-prozentige Tochter der DB Regio AG und nicht der DB Regio AG Südost. Geschäftsführer der Harzbahn GmbH i. G. sind die Herren Hahn und Wigger. Beide sind leitende Mitarbeiter der DB Regio AG Südost. Ein Herr Wickert ist dem Land in diesem Zusammenhang nicht bekannt. Herr Werner ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand ebenfalls leitender Mitarbeiter der DB Regio AG Südost.
Zu 2: Die Zulässigkeit von Angebotsänderungen bestimmt sich nach dem Vergabeverfahren. Nach dem in diesem Fall einschlägigen Vergabeverfahren nach der VOL dürfen die Angebote bis zum Erreichen der Angebotsfrist zurückgenommen bzw. geändert werden. Nach Erreichen der Angebotsfrist sind Verhandlungen über eine Änderung der Angebote und Preise unstatthaft. Wenn das Ausschreibungsverfahren aufgehoben ist, kann gemäß § 3 Nr. 4 VOL verhandelt werden.
Ungeachtet des Vergabeverfahrens hat die Vergabestelle jedoch eine Prüfung der Auskömmlichkeit der jeweiligen Angebote durchzuführen. Angeboten, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur angebotenen Leistung stehen - so genannte Dumping- oder Wucherangebote -, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.
Ich darf Ihnen mit Freude verkünden, dass wir den Tagesordnungspunkt vorzeitig absolviert haben und nun
mehr in die Mittagspause eintreten. Wir werden planmäßig um 14.30 Uhr mit dem Tagesordnungspunkt 5 a und b, der Beschlussempfehlung zu den Gesetzentwürfen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften, fortfahren. Ich wünsche Ihnen guten Appetit.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - Drs. 4/1361
Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 18. September 2003 und in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Ferchland. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat am 16. Februar 2001 per Gesetz mit Wirkung ab dem 1. August 2001 die eingetragene Lebenspartnerschaft eingeführt. Dies macht es notwendig, eine Reihe von Landesvorschriften anzupassen. Das heute zu verabschiedende Gesetz soll dem Rechnung tragen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1021 wurde in der 25. Sitzung des Landtages am 18. September 2003 federführend in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport und mitberatend in die Ausschüsse für Inneres und für Recht und Verfassung überwiesen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 4/1084 wurde in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 ebenfalls federführend in den Gleichstellungsausschuss und mitberatend in den Innenausschuss sowie in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen.
Der federführende Ausschuss hat sich mit beiden Gesetzentwürfen erstmals in seiner 19. Sitzung am 5. Dezember 2003 befasst. In dieser Sitzung hat er sich zunächst darauf verständigt, den Entwurf der Landesregie
rung in der Drs. 4/1084 zur Beratungsgrundlage zu erklären. In der Sitzung wurde deutlich, dass der Inhalt des Gesetzes im Ausschuss unstrittig war. Es gab deshalb dort keinen Diskussionsbedarf. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat aber darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf in der Drs. 4/1084 einer redaktionellen Überarbeitung bedürfe und noch Rechtsförmlichkeitsfragen zu klären seien.
Unter dem Vorbehalt noch erforderlicher redaktioneller Änderungen hat der Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport in seiner vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in unveränderter Fassung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Recht und Verfassung wurde gebeten, die Regelung unter Artikel 24 des Gesetzentwurfes - Begriffsbestimmungen - zu überprüfen. Er wurde des Weiteren gebeten zu prüfen, ob die im Gesetz vorgesehenen Verordnungsänderungen zulässig sind.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wurde gebeten, seine schriftlichen Ausführungen zu den aus seiner Sicht notwendigen redaktionellen Änderungen auch dem Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zuzuleiten.
Die erbetene Stellungnahme des GBD zum Gesetzgebungsverfahren in Gestalt einer Synopse ist den Ausschüssen mit Schreiben vom 10. Dezember 2003 zugegangen. Die darin enthaltenen Änderungsvorschläge waren zum Teil rechtstechnischer und redaktioneller Natur. Einige Änderungsvorschläge betrafen Grundfragen der Gesetzgebungslehre sowie der Rechts- und Gesetzessystematik. Erläuterungen waren dem beigefügt.
Der federführende Ausschuss führte in seiner 21. Sitzung am 6. Februar 2004 seine abschließende Beratung zu den Gesetzentwürfen durch. Dazu lagen ihm die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Diese stimmten dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Fassung vom 10. Dezember 2003 mit der Maßgabe zu, das Wort „Partnerschaften“ durch das Wort „Eingetragene“ zu ergänzen.
Dem federführenden Ausschuss lag in der Sitzung am 6. Februar 2004 des Weiteren eine Synopse des GBD vor, die sich von der zuvor vorgelegten Synopse darin unterschied, dass sie neben zwei redaktionellen Änderungen die Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse enthielt.
Außerdem lag dem Ausschuss ein Positionspapier der Landesregierung zu den Vorschlägen des GBD vom 10. Dezember 2003 vor. Dazu ist zu sagen, dass es hinsichtlich der Verordnungsveränderungen in dem Gesetz unterschiedliche Meinungen zwischen Landesregierung und Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gab.
Der Ausschuss stimmte der Beschlussempfehlung der mitberatenden Ausschüsse zu. Die Artikel 2, 3, 11 und 12 in der Fassung des vom GBD vorgelegten Formulierungsvorschlages wurden in den Ausschüssen in einigen Passagen redaktionell verändert und der zunächst gestrichene Artikel 17 wurde in leicht geänderter Fassung wieder aufgenommen. Der so geänderte Gesetzentwurf der Landesregierung wurde vom Ausschuss einstimmig beschlossen.
Danke, Frau Abgeordnete Ferchland, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1361 ein. Ich schlage vor, in Anwendung von § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen, also über die einzelnen Artikel, in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.
Wer den selbständigen Bestimmungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig angenommen.
Wir stimmen jetzt über die Artikelüberschriften gemäß der vorliegenden Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Gleiches Abstimmungsverhalten.
Es folgt jetzt die Abstimmung über die Gesetzesüberschrift in der Fassung „Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Partnerschaft“. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Gesetzesüberschrift ist damit angenommen worden.
Wir stimmen nunmehr über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.
Bevor ich dem Minister des Innern als Einbringer das Wort erteile, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler des Albert-Einstein-Gymnasiums Magdeburg bei uns im Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie recht herzlich willkommen!
Wir begrüßen ebenfalls Damen und Herren einer Gruppe von Senioren und Multiple-Sklerose-Geschädigter aus Halle und Magdeburg. Seien auch Sie recht herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die wesentlichen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus der Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 umgesetzt werden.