und zwar in dem Sinne, dass Sie hier Details abhandeln, die nach meinem Empfinden über die sinnvolle Beschäftigung des Plenums hinausgehen. Sie können selbstverständlich jede Frage hier stellen. Ich biete Ihnen an, dass ich Ihnen dazu entsprechende Daten und Fakten im Wirtschaftsausschuss vortragen werde.
Die Frage 2 zur zusätzlichen Landesunterstützung für Projekte des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes wollte der Abgeordnete Herr Felke stellen. Der Abgeordnete ist aber nicht im Saal. Ich bitte den Minister für Bau und Verkehr Herrn Dr. Daehre laut Geschäftsordnung, seine Antwort zu Protokoll zu geben.∗
Die Frage 3 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Kuppe. Es geht um die Informationsbroschüre „Studieren in Sachsen-Anhalt - Studienjahr 2004/2005“. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di vom 18. März 2004 wird auf Planungen des Kultusministeriums verwiesen, in der für den Druck vorgesehenen Informationsbroschüre „Studieren in Sachsen-Anhalt - Studienjahr 2004/2005“ auf die Benennung bestimmter Studiengänge ganz zu verzichten bzw. von der Strukturdiskussion betroffene Studiengänge so zu kennzeichnen, dass ein Studienabschluss am zunächst gewählten Immatrikulationsort nicht möglich sei. In der „Volksstimme“ vom 19. März 2004 wird ein Sprecher des Kultusministeriums zitiert, der das Vorgehen als „realitätsbezogen“ bezeichnet.
1. Plant das Kultusministerium im oben genannten Studienführer 2004/2005 einen Verzicht auf die Benennung oder eine besondere Kennzeichnung jener Studiengänge an den Hochschulen, die gegenwärtig von der Strukturdiskussion betroffen sind? Wenn ja, wie soll die besondere Kennzeichnung aussehen und wodurch ist ein solcher Schritt im Hinblick auf die noch ausstehenden Ergänzungsverhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen legitimiert?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen einer solchen Kennzeichnung in der Informationsbroschüre des Landes Sachsen-Anhalt auf studienplatzsuchende junge Leute in und außerhalb Sachsen-Anhalts?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Kuppe beantworte namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Ja. Das Kultusministerium plant eine Kennzeichnung solcher Studiengänge an den Hochschulen, die von der Strukturdiskussion betroffen sind und mit einiger Wahrscheinlichkeit entweder an der jeweiligen Hochschule nicht mehr oder aber an einer anderen Hochschule künftig angeboten werden sollen.
Es ist ein Gebot der Fairness den jungen Leuten gegenüber und der Transparenz der Debatte, sie darauf aufmerksam zu machen, welche Angebote im Rahmen der Strukturplanung zur Disposition stehen und an welchen Orten in Sachsen-Anhalt sie wiederum garantiert angeboten werden. Im Übrigen handelt es sich um Planungen und Konsequenzen daraus, die Bestandteil der inzwischen vorliegenden Strukturkonzepte der Hochschulen sind.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Fußnoten und verbale Erläuterungen zu dem Studienangebot auf der entsprechenden Seite der Broschüre. Diese vorsorgliche Kennzeichnung wird zugleich den Hinweis darauf enthalten, dass abschließende Entscheidungen noch ausstehen.
Insgesamt werden auf diese Weise alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorhandenen Studiengänge aufgeführt. Nach Abschluss der Hochschulstrukturplanung wird im Herbst 2004 eine aktualisierte Angebotsbroschüre herausgegeben werden.
Zu 2: Negative Auswirkungen auf die Bewerberzahlen an den Hochschulen des Landes befürchtet die Landesregierung nicht. Nach ihrer Auffassung wäre es unverantwortlich, die Studierenden über anstehende Veränderungen in der Hochschullandschaft bewusst im Unklaren zu lassen und das Risiko im Falle nicht fortgeführter Studiengänge einfach auf den Schultern der jungen Leute abzuladen. Die Studierenden haben das Recht, von Anfang an über den Diskussionsstand informiert zu werden und sich bei ihren Entscheidungen entsprechend zu orientieren.
Im Übrigen wird kein einziger Studiengang gänzlich aus dem Angebotsspektrum Sachsen-Anhalts herausgenommen, sondern allenfalls im Rahmen der Standortprofilierung an einer anderen Hochschule des Landes - und dort in einer besseren Kooperationsstruktur und wissenschaftlichen Vernetzung - angeboten. - Vielen Dank.
Herr Minister Olbertz, wie viele Studiengänge werden in etwa von dieser besonderen Kennzeichnung betroffen sein?
schon gar nicht im Landtag, weil ich damit der abschließenden Hochschulstrukturdiskussion in unzulässiger Weise vorgreifen würde. Wir sind mit den Hochschulen darüber in einem sehr intensiven, fairen und kollegialen Dialog, den ich nicht durch Zahlen belasten will, die ich einfach in den Raum stelle. Die Grunddaten der Hochschulstrukturplanung kennen Sie. Diese haben wir im Ausschuss mehrfach erörtert. Das ungefähr wird zusammen mit den Modifikationen, die die Hochschulen selbst vorgeschlagen haben, der Weg sein, den wir dann gemeinsam beschreiten.
Eine weitere Frage. Herr Minister Olbertz, wann wird diese Studienbroschüre herauskommen? Ich gehe, wenn ich Ihre Worte im Ausschuss ernst nehme, davon aus, dass die Ergänzungsverhandlungen zu den Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen voraussichtlich im Sommer abgeschlossen sein werden. Wäre es dann nicht fair - ich schließe diese Frage gleich an -, diese Hochschulbroschüre erst zum nächsten Studienjahr herauszubringen?
Frau Dr. Kuppe, über diese Alternative haben wir sehr ernsthaft nachgedacht. Das wäre eine Möglichkeit gewesen. Wir wollten jedoch Rücksicht auf diejenigen Studierenden nehmen, die sich im Land schon im Sommersemester für ein Studium entscheiden. Insofern haben wir die Idee wieder verworfen, die Studienbroschüre einfach zum Herbst herauszubringen. Dann werden wir allerdings eine weitere, dann aktuelle und abschließende Studienbroschüre herausgeben.
Ich denke, es ist ein Gebot der Informationstransparenz und der Fairness gegenüber den Studierenden, so zu verfahren, damit sie eine verlässliche Orientierungsgrundlage haben.
- Ja. Die Alternative wäre gewesen, nichts zu tun. Das raten Sie uns ja öfter. Aber das möchte ich nur ungern machen.
Ich rufe Frage 4 - das ist die letzte Frage - auf. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Frau Grimm-Benne. Es geht um die Auslegung von Artikel 81 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Bitte sehr, Frau Grimm-Benne.
Der Landtag kann nach Artikel 81 Abs. 4 Satz 1 der Landesverfassung dem Volk einen eigenen Gesetzentwurf zum Gegenstand des Volksbegehrens zur Entscheidung mit vorlegen.
1. Teilt die Landesregierung meine Rechtsauffassung, dass bei Mitvorlage eines eigenen Gesetzentwurfes des Landtages eine einfache Mehrheit auch für die Annahme des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens ausreicht?
Frau Präsidentin! Namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau GrimmBenne wie folgt, schicke aber zunächst voraus:
Ob ein Gesetz durch Volksentscheid zustande gekommen ist, hat an sich der Landtagspräsident zu entscheiden. Dieser stellt das Ergebnis des Volksentscheids fest und fertigt das Gesetz gemäß § 28 des Volksabstimmungsgesetzes aus. Vor der Ausfertigung hat er, wie bei einem vom Landtag beschlossenen Gesetz auch, zu prüfen, ob das Zustandekommen des Gesetzes den Anforderungen der Landesverfassung an ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren genügt.
Die Landesregierung kann und wird die Frage gleichwohl beantworten. Für den weiteren Gang des Verfahrens, insbesondere für die Rechtmäßigkeitsprüfung durch den Landtagspräsidenten, ist die Auffassung der Landesregierung jedoch nicht präjudiziell.
Herr Minister Becker, werden Sie deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, wie man heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ lesen konnte, um die verfassungsrechtlichen Hürden für den Volksentscheid unverändert hoch zu lassen?
Das ist eine Frage, die an die Landesregierung zu richten ist und die ich als Minister hier nicht beantworte.
Wir haben etwas Verzug. Ich bitte Sie, pünktlich um 14.30 Uhr wieder im Saal Platz zu nehmen, um die Aussprache zur Großen Anfrage zum Thema „Konkrete Umsetzung der so genannten Initiative Mitteldeutschland“
Auch wenn es offenbar eine recht „leerreiche“ Veranstaltung wird, setzen wir die Behandlung der Tagesordnung fort.