Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

Trotzdem kann man auch einmal sagen, dass die Menschen in diesem Land etwas anderes erwarten; sie erwarten nämlich nicht, dass man ein rechtliches Tauziehen macht.

(Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

- Entschuldigung. - Ja, wir gehen jetzt in den Volksentscheid hinein.

(Minister Herr Dr. Daehre: Aber Sie haben es doch mit verabschiedet!)

- Nein, ich habe es nicht mit verabschiedet.

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP - Mi- nister Herr Dr. Daehre: Oh! - Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte darum, keine Dialoge zu führen, sondern Fragen zu stellen.

Ich habe auf die Landesverfassung einen Eid abgelegt, aber ich habe die Landesverfassung nicht mit verabschiedet.

(Frau Feußner, CDU: Es geht um das Kinderför- derungsgesetz! - Unruhe)

Vielen herzlich Dank, Frau Grimm-Benne. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte über diesen Beratungspunkt abgeschlossen und wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Es liegen ein Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1455, ein Änderungsantrag von der CDU- und der FDP-Fraktion in der Drs. 4/1502 und ein Alternativantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1504 vor. Frau von Angern, wenn ich Sie recht verstanden habe, dann möchten Sie eine getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2 Ihres Alternativantrages. - Gut. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion in der Drs. 4/1502 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der SPD-Fraktion. - Enthaltungen bei der PDS-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.

Wir stimmen nunmehr über den Antrag der SPD-Fraktion mit den beschlossenen Änderungen ab. Wer diesem Antrag in der Fassung des Änderungsantrages seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der SPD- und bei der PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag in der nunmehr geänderten Fassung angenommen worden.

Über den Alternativantrag braucht nicht mehr abgestimmt zu werden, da der Antrag angenommen worden ist. Wir können den Tagesordnungspunkt 18 beenden.

(Herr Reck, SPD, und Herr Dr. Volk, FDP, unter- halten sich im Plenarsaal)

- Herr Reck und Herr Dr. Volk, ich bitte Sie, Ihre Geschäfte nicht in der Mitte des Landtages zu verrichten,

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

sondern wenn schon, dann im Sitzen bitte.

(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses „Hochwasser“

Beschlüsse des Landtages - Drs. 4/7/248 B, 4/24/848 B, 4/31/1214 B und 4/31/1215 B

Bericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser - Drs. 4/1445

Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Madl. Bitte sehr, Herr Madl.

Herr Madl, Berichterstatter des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird ja doch noch etwas lustig zum Freitagnachmittag. Ich denke, dass ich zu der Heiterkeit etwas beitragen kann, obwohl wir ein ernsthaftes Thema haben.

Es ist nun so weit, der Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser liegt vor. Sie kennen das Sprichwort „Was lange währt, wird gut.“ Vielleicht kommen diejenigen, die den Bericht bereits gelesen haben, und diejenigen, die ihn noch lesen werden, zu dem Ergebnis, dass die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen gut gelungen sind und eine Bereicherung für die Arbeit im Land Sachsen-Anhalt sein können.

Bevor ich Ihnen die Beschlussempfehlung, die der Ausschuss in seiner Sitzung am 11. März 2004 beschlossen hat, zur Zustimmung empfehle, möchte ich als Bericht

erstatter noch einige Ausführungen machen. Sie brauchen keine Angst zu haben, dass ich den Bericht vorlesen werde. Ich werde mich auf mein Manuskript beschränken.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag richtete in seiner 7. Sitzung am 10. Oktober 2002 einen zeitweiligen Ausschuss Hochwasser ein und beauftragte diesen, sich mit den Ursachen, den Folgen und den Konsequenzen des August-Hochwassers 2002 zu befassen und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen, insbesondere im Hinblick auf den vorbeugenden Hochwasserschutz, den Katastrophenschutz und die Schadensfolgenbeseitigung, zu beraten. In der Begründung zu dem Antrag, der diesem Beschluss zugrunde lag, heißt es unter anderem: „Um für die Zukunft aus der Katastrophe und dem Einsatzverlauf Schlussfolgerungen ziehen zu können, muss diese sorgfältig ausgewertet werden.“

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, denke ich, hat der Ausschuss in 17 Monaten Arbeit sorgfältig bewältigt. Hierbei ist insbesondere zu prüfen, welche Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz, Naturschutz, Katastrophenschutz und im Baurecht erforderlich sind, damit eine Vorsorge für die Bewältigung vergleichbarer Gefahrenlagen geschaffen wird mit dem Ziel, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Mit der Einrichtung des Ausschusses wurde dieser beauftragt, dem Landtag einen Zwischenbericht und bis zum 31. Dezember 2003 einen Abschlussbericht vorzulegen. Der Zwischenbericht, der im Wesentlichen eine Analyse der Ereignisgebiete widerspiegelte, wurde dem Landtag auftragsgemäß in seiner 24. Sitzung am 4. Juli 2003 vorgelegt.

Nach der Sommerpause setzte der Ausschuss seine Arbeit mit öffentlichen, aber auch mit nichtöffentlichen Anhörungen fort. Zunächst wurden die Landräte der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg, der Regierungspräsident a. D. Herr Kolbitz sowie Herr Gerhard Heinz zum Einsatzverlauf beim Hochwasser der Elbe im August 2002 im Bereich des Regierungspräsidiums Dessau und den Landkreisen Wittenberg sowie Anhalt-Zerbst und zum Deichbruch in Segrehna angehört.

Eine weitere Anhörung führte der Ausschuss zu den notwendigen und erforderlichen Maßnahmen aus der Hochwasserkatastrophe im Jahr 2002 im Rahmen der Erarbeitung von Schlussfolgerungen für ein künftiges Katastrophenmanagement und einen zuverlässigen Hochwasserschutz durch und lud dazu die kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt, Vertreter der Bundeswehr sowie die Wohlfahrtsverbände, den Arbeiter-Samariter-Bund, den Charitasverband, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk, den Landesfeuerwehrverband, die Johanniter-Unfallhilfe e. V., den Malteser-Hilfsdienst sowie die Bundesanstalt des Technischen Hilfsdienstes ein. Ebenfalls eingeladen wurde der Leiter des Arbeitsstabes Fluthilfe für das Bistum Magdeburg.

In einer weiteren Sitzung nahmen zu dem vorgenannten Thema die Naturschutzverbände, der Landesbauernverband sowie die Industrie- und Handelskammern Stellung. Zum Thema Medienarbeit und Informationsfluss während der Hochwasserkatastrophe 2002 und der Ableitung erforderlicher Maßnahmen im Rahmen der Erarbeitung von Schlussfolgerungen für ein künftiges Katastrophenmanagement und einen zuverlässigen Hoch

wasserschutz kamen auch Medienvertreter und -vertreterinnen zu Wort.

Auch die Belange des Denkmalschutzes waren Thema einer Anhörung. So fand zum Thema Hochwasserschutz des Luisiums im Dessau-Wörlitzer Gartenreich eine Anhörung unter Teilnahme von kommunalen Vertretern, von Vertretern der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, des Landesamtes für Denkmalpflege, des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft sowie der Verwaltung des Biosphärenreservates „Flusslandschaft Mittlere Elbe“ statt.

Mehrfach wurde das Thema der Auszahlungsmodalitäten für die Gelder nach der Richtlinie zur Wiederherstellung von Wohngebäuden sowie der Umgang mit Anträgen der vom Hochwasser 2002 betroffenen Städte bzw. Landkreise zur Erstattung von Personalkosten für die Antragsbearbeitung und der Stand der Erarbeitung der Kartenwerke für die Deichanlagen für vom Hochwasser 2002 betroffene Gemeinden und Landkreise in SachsenAnhalt im Ausschuss beraten.

Ferner hat sich der Ausschuss in seinen Sitzungen über den Arbeitsstand und die Beschlüsse der Landesregierung bezüglich einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, über den Stand des Aufbaus von Wasserwehren im Land Sachsen-Anhalt, über den Rückbau der alten B 2 und über die zukünftige Zusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt mit angrenzenden Bundesländern im Katastrophenfall unterrichten lassen und diese Themen ausführlich beraten.

In seiner Dezembersitzung beschloss der Ausschuss, einem Antrag aller Fraktionen zu folgen, die Arbeit des Ausschusses über das Jahr 2003 hinaus fortzusetzen. Aus den Anhörungen der vorangegangenen Wochen ist dem Ausschuss deutlich geworden, dass als Konsequenz der Katastrophe im August 2002 wesentliche Gesetzesänderungen und Maßnahmen durch die Landesregierung eingeleitet worden sind bzw. in Angriff genommen werden müssen. Ich denke dabei beispielsweise an die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes, die inhaltliche Untersetzung der Hochwasserschutzkonzeption des Landes, die Maßnahmen zur Länder übergreifenden Zusammenarbeit und nicht zuletzt an die Abarbeitung der Anträge zur Schadensbeseitigung.

Um die Beteiligung des Parlamentes an diesen wichtigen Entscheidungen zu gewährleisten und um die in den letzten 17 Monaten im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser gesammelten Erfahrungen in diesen Prozess einzubringen, hält der Ausschuss die Fortführung der Arbeit für unbedingt notwendig.

Ebenfalls in der Dezembersitzung kam der Ausschuss überein, dem Landtag zu empfehlen, den Zeitraum bis zur Vorlage des Abschlussberichtes bis zum 31. März 2004 zu verlängern, und zwar nicht, weil der zeitweilige Ausschuss Hochwasser vielleicht nicht fleißig gewesen wäre, sondern aufgrund der Komplexität des Themas. Beiden Empfehlungen folgte der Landtag in seiner 31. Sitzung am 11. Dezember 2003.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Abschlussbericht liegt Ihnen heute vor. Er umfasst 130 Seiten, 32 Anlagen und gliedert sich in die Abschnitte A und B, die eine Einführung sowie weitere Erhebungen des Ausschusses beinhalten.

Die Schlussfolgerungen und Bewertungen der Fraktionen können Sie dem Abschnitt C entnehmen.

Die Beauftragung des Landtages im Oktober 2002 bezüglich der Schlussfolgerungen lautete, Schlussfolgerungen insbesondere im Hinblick auf den vorbeugenden Hochwasser- und Katastrophenschutz und die Schadensfolgenbeseitigung zu beraten.

Bei der Festlegung der Gliederung zu den Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen entschied sich der Ausschuss, neben den Hochwasserschutzmaßnahmen, den Katastrophenschutzmaßnahmen und der Schadensregulierung explizit Maßnahmen zum Bau- und Planungsrecht, zum Naturschutz und zur Eigenvorsorge als Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zu formulieren. Dies resultierte auch aus den Anhörungen und Gesprächen mit Beteiligten aus den Ereignisgebieten.

Das Ziel der Fraktionen war es, Schlussfolgerungen zu formulieren, die von allen Fraktionen getragen werden können. Dies gelang aber nicht 100-prozentig. Deshalb kam der Ausschuss überein, abweichende Positionen einzelner Fraktionen bei den Bewertungen und Schlussfolgerungen im Text kursiv hervorzuheben.

Der Abschlussbericht wurde in der Sitzung des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser am 11. März 2004 einstimmig verabschiedet.

Bevor ich Ihnen empfehle, dem Votum des Ausschusses zu folgen, gestatten Sie mir an dieser Stelle, mich auch im Namen des Ausschusses bei all denjenigen zu bedanken, die bei dieser doch sehr umfangreichen Thematik korrekt, zielstrebig und verantwortungsvoll mitgearbeitet haben. Einen besonderen Dank sage ich dem GBD, namentlich Herrn Kerl, für seine akribische Arbeit am Berichtsteil.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)