Bei den Angehörten bedanke ich mich für die offene, bereitwillige Auskunftserteilung, die uns die Beratungen und das Formulieren der Schlussfolgerungen und der Handlungsempfehlungen erleichtert hat. Ich bedanke mich ferner bei all denjenigen aus der Verwaltung und vom Stenografischen Dienst, die in der Kürze der Zeit zwischen der Beschlussfassung am 11. März 2004 im Ausschuss und der Herausgabe für die Aufarbeitung und das In-Form-Bringen des Berichts verantwortlich zeichneten. Last, but not least bedanke ich mich bei allen Mitgliedern des Ausschusses für die angenehme zielorientierte und konsequente Mitarbeit in dieser Zeit.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, empfehle ich Ihnen den Bericht zur Annahme. - Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Madl, für den Bericht. Vielen herzlichen Dank auch für Ihre Arbeit als Vorsitzender dieses Ausschusses.
Meine Damen und Herren! Zunächst hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Daehre in Vertretung von Frau Minister Wernicke um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Dr. Daehre.
nungspunkt zuwende, möchte ich Frau Ministerin Wernicke entschuldigen, die heute im Bundesrat für die Gleichstellung des Hochwasserschutzes im Binnenland mit dem Küstenhochwasserschutz kämpft.
der zu diesem Ereignis vor einigen Tagen, als es darum ging, eine Bilanz zu ziehen, sagte: Es war die größte nationale Katastrophe nach dem Zweiten Weltkrieg, die wir zu bewältigen hatten. - Ich habe diese Aussage extra an den Beginn der Ausführungen gestellt, um uns noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass es tatsächlich nicht nur eine schlimme Katastrophe war, sondern dass wir durch diese Katastrophe viel Solidarität von vielen erlebt haben in den betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und teilweise auch Thüringen.
Es ist keine Selbstverständlichkeit gewesen, dass dies alles so erfolgt ist. Ich denke, es ist auch ein Signal, das wir nach Deutschland aussenden, dass das Land Sachsen-Anhalt ebenfalls bereit wäre, Solidarität zu üben, wenn es in anderen Regionen, was man nicht verhindern kann, auch einmal zu Katastrophen kommt.
Ich kann mich nur dem anschließen, was der ehemalige Bundespräsident Weizsäcker zu den Hilfsaktionen gesagt hat, die von den Hilfsorganisationen insgesamt geleistet worden sind. Es ist zu verzeichnen, dass mehr Geld da ist, als man eigentlich an den Mann oder an die Frau oder an wen auch immer bringen konnte. Ich denke auch, dass dieses Geld vielleicht für andere mögliche Hilfen zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir hatten zu verzeichnen, dass das Hochwasser dann auch Sachsen-Anhalt erreichte. Nun geht es darum, dass wir für die Zukunft die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, die aus dieser Katastrophe zu ziehen sind.
Wir wissen auch - das möchte ich an den Anfang stellen, bevor ich Ihnen die Ausführungen bekannt gebe, die mir Frau Wernicke aufgetragen hat -, dass wir nicht nachlassen dürfen in den Aktionen, was den Hochwasserschutz angeht. Schließlich vergisst man, wenn wir zwei, drei oder vier trockene Jahre haben, sehr schnell.
Das darf nicht passieren; denn es ist eine Aufgabe, die uns nicht nur heute mit dem Rückblick auf die letzten zwei Jahre, sondern auch in der Zukunft beschäftigen wird. Wir werden das aber sehr schnell erleben, wenn es in den Verteilungskämpfen in den Haushaltsberatungen darum geht, dass wir etwas für den Hochwasserschutz tun müssen. Darum ist es so wichtig, den Hochwasserschutz im Binnenland und den Küstenhochwasserschutz gleichzustellen.
Jetzt zu dem eigentlichen Redebeitrag. Da schaue ich auf den Sprechzettel, der mir zugearbeitet worden ist.
In Auswertung dieser extremen Hochwasserereignisse richtete der Landtag auf der Grundlage des Landtagsbeschlusses den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser ein, der sich mit diesem Ereignis intensiv beschäftigte. In vielen Sitzungen, die teilweise vor Ort in den stark betroffenen Gebieten stattfanden, wurden Vertreter der betroffenen Landkreise und Gemeinden sowie Vertreter von Verbänden, Hilfsorganisationen und der Presse an
gehört. Darüber hinaus nahmen an den Sitzungen des zeitweiligen Ausschusses Vertreter der Ministerien teil.
Das Ergebnis der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses liegt nun in der gebündelten Form - die habe ich zum ersten Mal auch optisch gesehen - eines Abschlussberichtes vor. Das Kernstück dieses Berichtes sind die Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser.
In den Themenkomplexen Katastrophenschutzmaßnahmen, Hochwasserschutzmaßnahmen, Maßnahmen zum Bau- und Planungsrecht, Naturschutz und Schadensregulierung werden das Hochwasserereignis sowie dessen Auswirkungen bewertet und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zur Verbesserung des Katastrophenschutzes, des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorhersage aufgezeigt.
Eine ganz wesentliche Erkenntnis ist, dass das enorme Ausmaß der Flut, das sich jenseits aller Erfahrungen bewegte und weder vorhersehbar noch planbar war, der Katastrophenbekämpfung in sämtlichen betroffenen Ländern von vornherein Grenzen setzte. Es kommt hinzu, dass etwa 86 % der Elbdeiche Schwachstellen aufwiesen und insofern sanierungsbedürftig waren. Die tatsächlich eingetretenen Deichbrüche hätte bei dieser Jahrhundertflut niemand verhindern können.
Insgesamt zieht der Bericht zu Recht, wie ich meine, eine positive Bilanz der Katastrophenbekämpfung. Viele tausend Einsatzkräfte und Helfer haben sich bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit eingesetzt. Sie hatten Erfolg. Das Wasser konnte überwiegend innerhalb der Deiche gehalten werden. In unserem Bundesland fielen, Gott sei Dank, keine Menschen der Flut zum Opfer.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal sagen: Herzlichen Dank allen, die sich in diese Aktion eingebunden haben und geholfen haben, dass dieses dann doch noch so bewerkstelligt werden konnte.
Der Abschlussbericht hat gleichwohl eine Reihe von Defiziten angesprochen, auf die wir reagieren müssen. Ich nenne hier nur einige Stichworte: Die Aus- und Fortbildung des Stabspersonals in den Katastrophenschutzbehörden muss intensiviert werden, damit bei großflächigen und lang andauernden Lagen ausreichend gut ausgebildetes Personal vorhanden ist. Bestehende Defizite in der Vorbereitung solcher Schadenslagen müssen schnellstmöglich abgebaut werden. Aufgaben und Zuständigkeiten müssen klarer bezeichnet werden, um Missverständnissen und Abstimmungsproblemen vorzubeugen.
Die hohe Belastung der Kommunikationssysteme macht deutlich, dass sowohl im Hinblick auf den Umgang als auch hinsichtlich der technischen Anforderungen bessere Lösungen entwickelt werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf das Problem unzureichender Vorbereitung auf Katastrophenfälle und die deutlichen Versäumnisse beim Hochwasserschutz muss darauf hingewiesen werden, dass diese Landesregierung im August 2002 bekanntermaßen erst wenige Monate im Amt war. Wir sind weit entfernt davon, Schuldzuweisungen in die Jahre vorher vorzunehmen. Wir bitten aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass wir ein Defizit in Sachsen-Anhalt hatten und dass der Deichschutz bzw. dass die Deiche in SachsenAnhalt in einem Zustand waren, der auf diese Situation
überhaupt nicht vorbereitet war. Deshalb sind gegenseitige Schuldzuweisungen an dieser Stelle völlig überflüssig.
Bereits im Zuge der Aufarbeitung der Ereignisse seitens der Landesregierung - ich erinnere nur an die Veröffentlichung des Abschlussberichts der vom Innenministerium eingesetzten Arbeitsgruppe im April des letzten Jahres - sind erste Maßnahmen zur Verbesserung der Katastrophenabwehr und zur Beseitigung erkannter Defizite ergriffen worden. Eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen befindet sich derzeit in der Vorbereitung. Der Entwurf zur Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes, den mein Kollege, Herr Minister Jeziorsky, im vergangenen Monat an dieser Stelle vorgestellt hat, ist dafür nur ein Beispiel.
Meine Damen und Herren! Gleichwohl muss man all den Stimmen entgegentreten, die meinten, im August 2002 habe ein Nebeneinander von Zuständigkeiten geherrscht und es sei eine Zentralisierung der Katastrophenbekämpfung beim Ministerium des Innern erforderlich gewesen.
Wir haben im Katastrophenschutz des Landes SachsenAnhalt ein System, das sich bewährt hat. Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Katastrophenschutzbehörden für die Katastrophenabwehr zuständig. Dabei werden sie von der Mittelinstanz und dem Ministerium des Innern unterstützt, die gleichzeitig überregionale Aufgaben wahrnehmen.
Die Landkreise und kreisfreien Städte haben rechtzeitig und lageangemessen reagiert und das Katastrophenmanagement im Ergebnis erfolgreich und insgesamt sachgerecht durchgeführt.
Entscheidungen zur Katastrophenabwehr müssen daher auch zukünftig grundsätzlich und so weit wie möglich auf der kommunalen Ebene von den Landkreisen und kreisfreien Städten getroffen werden. Ihre detaillierten Kenntnisse der räumlichen und personellen Verhältnisse vor Ort sind entscheidend für eine erfolgreiche Katastrophenbekämpfung. Hier können konkrete Anweisungen gegeben werden, die vorhandenen Kräfte können sachkundig eingesetzt und zusätzlicher Kräftebedarf kann ermittelt werden.
Meine Damen und Herren! Die Vorwürfe, das Ministerium und die damaligen Regierungspräsidien hätten die Kompetenzen nicht wahrgenommen und die Katastrophenschutzbehörden im Regen stehen lassen, sind insofern haltlos. Sowohl die damaligen Regierungspräsidien als auch das Ministerium des Innern haben im August 2002 von Beginn an die Lageentwicklung verfolgt, sofort eigene Stäbe gebildet und die Katastrophenschutzbehörden unterstützt und beraten. Die damaligen Regierungspräsidien haben durch Bereitstellung überörtlicher Hilfe im Zusammenwirken mit dem Ministerium des Innern durch Heranführung von Hilfskräften aus anderen Ländern die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Katastrophenabwehr unterstützt.
Herr Präsident, ich sehe, dass die Lampe leuchtet. Aber ich habe doch die herzliche Bitte, die Rede meiner Kollegin noch bis zum Ende verlesen zu können. Ich denke, ich werde noch zwei Minuten brauchen. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass es hierbei wirklich um eine wichtige Sache geht, würde ich auch zugestehen, dass
Ich bedanke mich. - Auch das Ministerium des Innern hat hocheffizient und unterstützend eingegriffen, wenn Probleme bei den Katastrophenschutzbehörden auftraten.
Meine Damen und Herren! Wer behauptet, das Ministerium und die Regierungspräsidien hätten die Katastrophenschutzbehörden mit sinnlosen Berichtspflichten überzogen und deren Entscheidungsfreude gehemmt, sich aber gleichzeitig selbst vornehm zurückgehalten, anstatt die Führung zu übernehmen, der hat weder das System der Katastrophenabwehr noch das Wesen der Fachaufsicht verstanden. Sowohl das Ministerium als auch die damaligen Regierungspräsidien haben die Lageentwicklung verfolgt sowie zeitnah grundlegende Weisungen und Erlasse, zum Beispiel zum Melde- und Anforderungswesen, herausgegeben.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, nochmals den mehr als 15 000 bei der Bekämpfung der Hochwasser- und Katastrophenlage in Sachsen-Anhalt zum Einsatz gekommenen Kräften der Feuerwehren aus Sachsen-Anhalt und den anderen Bundesländern und ca. 8 000 Helfern des THW, den täglich bis zu 7 000 eingesetzten Soldaten sowie den acht Einsatzhundertschaften und acht technischen Einsatzhilfen der Polizei und den unzähligen Helfern privater Organisationen herzlichen Dank sagen.
Meine Damen und Herren! Es wurden enorme Ergebnisse bei der Hochwasserschadensbeseitigung erreicht. Schwerpunkte der Sanierungsarbeiten waren die stark betroffenen Landkreise Bitterfeld, Wittenberg und Dessau. Mit Stand vom 1. Dezember 2002 waren bereits alle Deichbrüche, Deichschlitzungen, Böschungen und Grabenrutschungen wieder fachgerecht verschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt befindet sich derzeit in einer umfassenden Überarbeitung und damit auch eine Vielzahl von neuen Regelungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen kommen auf das Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2010 Kosten in Höhe von 310 Millionen € zu. Daran sehen Sie, wie groß die Aufgabe ist, die noch vor uns steht.
Letzte Anmerkung, weil die Zeit nicht mehr zulässt: Ich weiß, dass bei der Bearbeitung der Schadensregulierung das eine oder andere vielleicht nicht so gelaufen
ist, wie es sich der Betroffene selber gewünscht hat. Aber ich darf an dieser Stelle auch all denen danken, die in den Landkreisen zur Schadensregulierung beigetragen haben und die sich mit den Bürgern auseinander gesetzt haben, was sicherlich nicht einfach war. Ich verstehe auch, dass die Opposition in dem einen oder anderen Fall damit nicht zufrieden ist.