Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

ist, wie es sich der Betroffene selber gewünscht hat. Aber ich darf an dieser Stelle auch all denen danken, die in den Landkreisen zur Schadensregulierung beigetragen haben und die sich mit den Bürgern auseinander gesetzt haben, was sicherlich nicht einfach war. Ich verstehe auch, dass die Opposition in dem einen oder anderen Fall damit nicht zufrieden ist.

Meine Damen und Herren! Das ist ganz einfach so. Ich wünsche uns aber allen - das ist mein letzter Satz -, dass wir nie in die Lage kommen, dass die Regierungsparteien später mal in der anderen Rolle als Oppositionsparteien sind, um dann auch wieder - nur um zu kritisieren - zu sagen, was falsch gemacht worden ist. Das ist kein Feld für parteipolitische Auseinandersetzungen, meine Damen und Herren. Hierbei geht es darum, dass wir gemeinsam versuchen, dieses Problem der Betroffenen so zu bewältigen, dass es in der Zukunft nicht wieder auftritt.

Letzte Anmerkung: In den letzten Wochen - ich kann fast sagen: Monaten - ist schlagartig der Fall eingetreten, dass ich keine Briefe mehr aus den Landkreisen bekommen habe. Das könnte ein gutes Zeichen sein. Vielleicht kommt der Petitionsausschuss noch zum Tragen, und dann lassen Sie uns nach dem Modell verfahren: Das Glas ist halb voll und nicht halb leer. - Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Es ist eine Zehnminutendebatte vereinbart worden. Es erhält für die PDS-Fraktion die Abgeordnete Frau Dr. Klein das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Klein.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass wir den Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser erst am späten Freitagnachmittag behandeln.

(Zustimmung bei der PDS und bei der CDU)

Sicherlich, der August 2002 ist inzwischen Geschichte, ein Großteil der Schäden ist aufgrund der umfangreichen Hilfe behoben worden und doch sollten wir das August-Hochwasser nicht zu schnell abhaken. Es hat uns sehr drastisch die Grenzen menschlichen Handelns gezeigt. Auch die Behebung der Schäden war für die Betroffenen, die Helfer und die staatlichen Institutionen mit neuartigen Erfahrungen verbunden.

Heute liegt uns nun ein Abschlussbericht vor - 18 Monate nach dem August-Hochwasser, 16 Monate nach dem Beginn der Arbeit des zeitweiligen Ausschusses. Ausgehend von den zahlreichen Vor-Ort-Terminen und Anhörungen von Betroffenen, Verwaltungen, Hilfsorganisationen und Experten, haben wir uns auf Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen verständigt, die sich sowohl an die verschiedenen Ebenen der Verwaltung wie auch an die Bürgerinnen und Bürger selbst wenden. In sehr vielen Bereichen konnten wir gemeinsame Schlussfolgerungen formulieren, so zum Komplex Hochwasserschutzmaßnahmen.

Eine der größten Schwachstellen des Jahres 2002 - Herr Minister Daehre hat eben darauf verwiesen - waren die Deiche, aber auch fehlende Überschwemmungsflächen. Hinsichtlich der Deiche hat sich inzwischen viel getan.

Die Schadstellen sind weitgehend beseitigt, die DINgerechte Sanierung der Deiche und die Schaffung belastbarer Wege zu den Deichen und der Bau von Verteidigungswegen sind festgeschrieben worden. Eine Hochwasserschutzkonzeption liegt vor, die von allen mitgetragen wird. Auch die Notwendigkeit von weiteren Flutungspoldern wird zunehmend akzeptiert.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang bei den Vertretern des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sowohl für ihren Einsatz vor Ort bedanken wie auch für ihre sehr qualifizierte Begleitung unserer Arbeit im Ausschuss.

(Beifall bei der PDS, bei der SPD und bei der FDP)

Auch hinsichtlich der Schlussfolgerungen zum Bau- und Planungsrecht konnten wir uns weitgehend auf gemeinsame Formulierungen verständigen. Das war so selbstverständlich nicht. In der Landtagssitzung im Oktober 2002 war die mögliche Wiederkehr solcher Naturkatastrophen noch umstritten. Heute wissen zumindest die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses und auch Herr Minister Daehre, dass solche Starkniederschläge aufgrund vielfältiger klimatischer Veränderungen nicht ausgeschlossen werden können und dass es einen absoluten Hochwasserschutz nicht gibt.

Neben entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung des Rückhalts des Niederschlagswassers sollten die regionalen Entwicklungspläne hinsichtlich der natürlichen Überschwemmungsgebiete konkretisiert werden. Das ist auch eine Herausforderung für die Kommunen. An Flussufern und in Überschwemmungsgebieten - das ist verständlicherweise für manche ein lukratives Bebauungsgebiet - sollte unserer Meinung nach nicht mehr gebaut werden.

Hinsichtlich der Bewertungen und Schlussfolgerungen bezüglich der Katastrophenschutzmaßnahmen stimmen wir mit den Positionen von CDU und FDP nur teilweise überein. Wir haben wiederholt das Krisenmanagement und den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Hochwasser des Innenministeriums kritisiert. Der Bericht beinhaltete weder eine klare Untersuchung und Bewertung einzelner Vorgänge noch klare Aussagen zu praktischen und gesetzgeberischen Konsequenzen. Dies wurde übrigens auch von einzelnen Landkreisen festgestellt.

Uns ging es dabei nicht um Schuldzuweisungen. Bei einer solchen Katastrophe, die alle uns bisher bekannten Katastrophen übertraf, kann es aus den unterschiedlichsten Gründen zu Fehlentscheidungen kommen, über die wir nicht richten wollen. Wohl aber erwarten wir klare Schlussfolgerungen für den künftigen Katastrophenschutz.

Bei den Vor-Ort-Besuchen des Ausschusses wurde gerade das Katastrophenschutzmanagement während der Flut innerhalb und zwischen den einzelnen Ebenen immer wieder angesprochen und kritisiert. Abstimmungsprobleme zwischen den einzelnen Verantwortlichen der Verwaltung, der Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und auch der Bundeswehr gab es des Öfteren.

Als besonders problematisch erwiesen sich die Abstimmungen zwischen den einzelnen Landkreisen und aus unserer Sicht auch zwischen den Ländern. Erinnert sei nur an die Diskussionen über die Goitzsche und das sächsische Tagebaurestloch Rösa.

Die Vorgänge um den Deichbruch von Seegrehna bei Wittenberg zeigen am deutlichsten die Notwendigkeit von klaren Kompetenzzuweisungen. In diesem Zusammenhang möchte ich gar nicht auf den Einsatz eines dubiosen Fachberaters eingehen. Hier hat vielmehr sowohl die Kommunikation zwischen dem Landkreis, dem Regierungspräsidium und dem Innenministerium als scheinbar auch die mit der Bundeswehr nicht funktioniert.

In den Anhörungen des Ausschusses spielte der Wunsch nach klaren Zuordnungen der Kompetenzen eine große Rolle. In dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf zum Katastrophenschutzgesetz wird dem nur sehr halbherzig Rechnung getragen. Gerade in der Auswertung der Hochwasserkatastrophe bezweifeln wir, dass der dreistufige Aufbau des Katastrophenschutzes funktioniert.

(Beifall bei der PDS)

Das Landesverwaltungsamt kann die Aufgaben der Regierungspräsidien im Katastrophenschutz nicht einfach übernehmen. Abgesehen davon, dass es seinen Sitz in Halle hat und damit zumindest genauso weit entfernt von der Elbe ist wie das Innenministerium, wenn das Hochwasser die Saale betrifft, waren die Regierungspräsidien wesentlich näher vor Ort.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sollten unserer Meinung nach, so wie es ist, untere Katastrophenschutzbehörde bleiben. Sie besitzen die lokale Kompetenz. Das Landesverwaltungsamt sollte für bestimmte organisatorische Aufgaben, zum Beispiel für die materielle und technische Absicherung, zuständig sein. Das Innenministerium dagegen hat die politische Führung sowohl bei einem Bundesländer übergreifenden Katastrophenfall als auch bei einer Landkreise übergreifenden Katastrophe zu übernehmen. So hätte ich eben heute in diesem Fall eine Rede des Innenministers erwartet und nicht eine vorgetragene Rede der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt.

(Zustimmung bei der PDS - Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

Wir haben in den vergangenen Monaten im Ausschuss eine Vielzahl von Schwachstellen im Katastrophenschutzmanagement entdeckt. Sie sind in den Schlussfolgerungen des Abschlussberichtes berücksichtigt, unabhängig davon, ob es um die Aus- und Fortbildung der Katastrophenschutzstäbe, um die organisatorische Einbeziehung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsteilbürgermeister oder um die Umstellung des Behördenfunks auf Digitalfunk geht. Wichtig ist, dass diese Schlussfolgerungen entsprechend umgesetzt werden. Dafür ist aus unserer Sicht das Innenministerium zuständig.

Der Katastrophenschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Deshalb kann das Landesverwaltungsamt nur administrativ tätig sein. Das Innenministerium muss die politische Entscheidung treffen.

(Zustimmung bei der PDS)

Dies ist übrigens nicht nur eine Erkenntnis, die von der PDS und der SPD in Sachsen-Anhalt vertreten wird, sondern auch eine Erkenntnis der unabhängigen Kommission, die im Freistaat Sachsen das Krisenmanagement untersuchte.

Eine Schwierigkeit der Ausschussarbeit bestand aus unserer Sicht unter anderem darin, dass wir kein Ministe

rium als festen Ansprechpartner hatten. Neben den Vertretern - hier stimmt die männliche Wortform in jedem Fall - des LHW haben uns die Vertreter des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Bau und Verkehr und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt begleitet. Die Minister sahen wir nicht ganz so häufig. Ein direkter Ansprechpartner fehlte uns aber. Fragen und Probleme mussten zumeist langfristig vorgebracht werden. Es dauerte dann in der Regel bis zur nächsten Ausschusssitzung, bis wir kompetente Antworten auf die Fragen erhielten.

Meine Damen und Herren! Ein zweiter großer Komplex der Schlussfolgerungen, zu dem wir eine andere Auffassung als CDU und FDP vertreten, betrifft den Bereich der Schadensregulierung. Generell stimmen wir zumindest darin überein, dass unter anderem durch den Aufbauhilfefonds und die große Spendenbereitschaft so viel Geld bereitgestellt werden konnte, dass die schlimmsten Schäden behoben werden konnten. Sogar den Kleingärtnern, über deren Nöte wir in diesem Hause auch debattierten, konnte letztlich durch das Kuratorium Fluthilfe geholfen werden.

Manches - das war zumindest unsere Schlussfolgerung für die Zukunft - könnte aber anders passieren. Wir haben wiederholt im Plenum und in den Ausschusssitzungen darauf verwiesen, dass die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der bewilligten Gelder nur sehr stockend vorangeht.

Sicher, die Soforthilfe - 500 € pro Person - wurde noch sehr schnell und unkompliziert ausgezahlt. Aber schon die Beantragung und Auszahlung der Übergangshilfe und dann der Gelder entsprechend der Richtlinie zur Beseitigung der Schäden an Wohngebäuden haben sich als schwierig erwiesen.

Für die CDU und die FDP ist diese Einschätzung nicht objektiv. Deshalb ist auch im Abschlussbericht von solchen Wertungen zu lesen wie - ich zitiere - „langsam“, „Missstand“, „zu spät sein“ oder „nicht objektiv verifizierbar“. Dazu wäre eine Analyse einer statistisch relevanten Anzahl von Verfahren notwendig.

Nun gut. - Aber auch Sie, Herr Kollege Borgwardt, haben zumindest im „Wochenspiegel“ vom 17. März 2004 zugestanden, dass es komplizierte Förderrichtlinien sind.

(Herr Borgwardt, CDU: Ich habe nicht bestritten, dass die kompliziert sind! Es sind auch Steuer- gelder!)

- Ja. Sie sprechen aber von komplizierten Förderrichtlinien. Dies ist so wörtlich zitiert.

(Herr Gürth, CDU: Na und?)

In diesem Zusammenhang finde ich es auch sehr gut,

(Herr Gürth, CDU: Ja?)

dass Sie unseren Gedanken von einer Schlichtungs- oder Klärungsstelle aufgegriffen haben und diese im Landkreis Wittenberg schaffen wollen. Ihr Kollege Gürth warf uns diesbezüglich im Oktober ja noch Aktionismus vor.

Den Vorwurf der Landesregierung, an der verzögerten Bearbeitung der Anträge sei die Verlängerung des Antragsschlusses schuld, möchte ich hier im Plenum nachdrücklich zurückweisen. Signale dafür, dass es bei der Bearbeitung der Anträge insbesondere im Landkreis Wit

tenberg zu Problemen kam, gab es schon bei der Bearbeitung der Anträge für die Übergangshilfen.

Wir bleiben bei unserem Standpunkt, dass der Antragschluss für etliche Betroffene immer noch zu zeitig kam, da sich bestimmte Nachfolgeschäden, vor allen Dingen bei mit Öl verseuchten Häusern, erst sehr spät gezeigt haben. Es ist gut, dass für gravierende Notfälle inzwischen nach Einzellösungen gesucht wird.

Mehrfach thematisiert wurde auch die Aufbauhilfe zur Wiederherstellung der Infrastruktur in Gemeinden, auch wenn sich dies nicht so deutlich im Abschlussbericht niederschlägt. Da hierbei von bisher 617 bewilligten Anträgen bis zum 29. Februar 2004 erst für zehn Anträge das Geld ausgezahlt wurde, ist dies sicher ein Problem, dem sich der zeitweilige Ausschuss Hochwasser in der Zukunft verstärkt zuwenden sollte.

Auch nach der Vorlage des Abschlussberichtes erachten wir es für notwendig, dass der zeitweilige Ausschuss „Hochwasser“ seine Arbeit fortsetzt. Wir haben eine Vielzahl von Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet, die es bei der Umsetzung zu begleiten gilt.

Abschließend sei mir noch gestattet, mich auch im Namen meiner Fraktion bei den Vertretern der beteiligten Ministerien, beim Ausschusssekretariat und insbesondere bei Herrn Kerl vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Für die FDP-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat es sich nicht leicht gemacht mit seiner Aufgabe, den Hergang dieser Katastrophe nachzuvollziehen, die Folgen dieser Katastrophe im Einzelnen zu benennen und dabei aufzudecken, was falsch gelaufen ist, was verbessert und was geändert werden muss.