Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat es sich nicht leicht gemacht mit seiner Aufgabe, den Hergang dieser Katastrophe nachzuvollziehen, die Folgen dieser Katastrophe im Einzelnen zu benennen und dabei aufzudecken, was falsch gelaufen ist, was verbessert und was geändert werden muss.

Der Ausschuss reiste an die Orte im Land, wo die Schäden am größten und die Hilfe am nötigsten war. Die Ausschussmitglieder ließen sich detailliert berichten, unternahmen Vor-Ort-Begehungen und diskutierten teilweise kontrovers.

Dies alles war nötig, um sinnvolle und richtige Schlussfolgerungen zu ziehen. Es ging nicht darum, Schuldige zu benennen oder Einzelne anzuprangern. Es ging darum, aus der Katastrophe zu lernen, sie als Chance zu begreifen, um besser gerüstet zu sein, um richtige Entscheidungen zu treffen und letztlich auch um sich sicherer zu fühlen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Bericht ist mehr als nur eine Zusammenfassung von Protokollen und Vorlagen der Sitzungen dieses befristeten und aus gutem Grund eingerichteten Ausschusses. Er ist ein Beleg für die Schwierigkeiten, mit denen die Opfer zu kämpfen hatten, und für die großzügige Hilfe, die den Opfern zuteil wurde. Er ist ein Beleg für die tatkräftige Unterstützung durch unzählige Helfer staatlicher und nichtstaatlicher Organisationen und die spontane Hilfe Tausender Freiwilliger auf den Deichen im Lande.

Lassen Sie mich hinzufügen: Für viele war es unerwartet und überraschend, wie viele junge Menschen auf den Deichen zu finden waren. Allen Helfern sei von dieser Stelle aus noch einmal herzlich Dank gesagt.

(Beifall bei allen Fraktionen)

In diesem Abschlussbericht festgehaltene Äußerungen und Erklärungen von angehörten Vertretern von Behörden, Hilfsorganisationen, Verbänden, politischen Entscheidungsträgern, Sachverständigen und Privatpersonen brachten Schwachstellen, Defizite, aber auch Versäumnisse ans Licht. Um Schwachstellen und Defizite in gesetzlichen Regelungen zu beheben, um bessere Vorsorge bei Gefahren und Katastrophen zu erreichen und um darüber hinausgehende Verbesserungen zum Schutz der Bevölkerung zu entwickeln, waren die Fraktionen gefordert, konkrete Lösungsvorschläge anzubieten.

Die FDP-Fraktion hatte bereits unmittelbar nach der Flutkatastrophe ein erstes Expertengespräch einberufen, um genau diese Fragen zu Defiziten im Katastrophenschutz und im Hochwasserschutz zu analysieren. Es folgten bis zum Frühjahr 2003 drei weitere Expertengespräche, die Einzelfragen des Katastrophenschutzes, des vorsorgenden Hochwasserschutzes und insbesondere auch der Kommunikation in der Krise gewidmet waren.

Die meisten der teilnehmenden Experten waren während der Flutkatastrophe selbst im Einsatz und konnten so fundierte Einschätzungen über den Katastrophenverlauf abgeben. Unsere Schlussfolgerungen aus der Katastrophe gründen sich also nicht ausschließlich auf die Anhörungen im zeitweiligen Ausschuss Hochwasser, sondern auch auf eigene Anhörungen von mit der Katastrophe befassten Experten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgende Schlussfolgerungen seien deshalb besonders herausgestellt: Die Ereignisse haben gezeigt, dass die bisherigen Regelungen des Katastrophenschutzgesetzes nicht ausreichend waren, um die Katastrophe optimal zu bewältigen. Beispielsweise darf es Kompetenzgerangel zwischen den verschiedenen Ebenen oder auch zwischen mehreren Landkreisen nicht mehr geben.

Das Innenministerium muss demnach insbesondere bei Länder übergreifenden Katastrophenfällen die Leitung an sich ziehen. Dies erspart vor allem Verwirrung um Zuständigkeiten und zeitraubende Diskussionen. Es soll aber klargestellt werden, dass diese vorgeschlagene Änderung im Katastrophenschutzgesetz den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort die Verantwortung nicht entzieht und sie auch nicht infrage stellt. Ohne eine Abstimmung mit den Kräften vor Ort ist eine Arbeit der übergeordneten Ebene nicht möglich.

Dass die Möglichkeit einer zentralen Steuerung sinnvoll ist, zeigt sich auch in den Fällen der Anforderung von Material und Hilfskräften. Überschneidungen derartiger Anforderungen, die dann zum Beispiel dazu geführt haben, dass Helfer dort waren, wo sie gar nicht gebraucht wurden, gleichzeitig aber an anderer Stelle fehlten, können dadurch vermieden werden. Mittlerweile hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der schon in den Ausschüssen zur Beratung ansteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unverzichtbar wird es aus der Sicht der FDP-Fraktion sein, künftig eindeutige Regelungen zu den so genannten Wasserwehren zu treffen. Bisher sind gesetzliche Regelungen zu den Wasserwehren nur im Wassergesetz getroffen wor

den. Daraus wird deutlich, dass eigentlich eine Spaltung zwischen Feuerwehren und Wasserwehren vorgesehen ist, obwohl die Aufgaben im Rahmen einer derartigen Hochwasserkatastrophe nahezu identisch sind.

Von den Angehörten wurde daher zu Recht wiederholt gefordert, dass die einschlägigen Vorschriften stärker untersetzt bzw. überdacht werden müssten. Die Fraktion sieht sich daher in ihrer Auffassung bestärkt, dass eine grundsätzliche Klärung dieser Fragen zu Aufgaben, Struktur und Angliederung der Wasserwehren dringend geboten ist.

Dabei sollte jedoch immer beachtet werden, dass die Gemeinden realistischerweise nicht dazu in der Lage sein werden, aus ihrer Bevölkerung weitere ehrenamtliche Kräfte für die Aufstellung von Wasserwehren zu gewinnen. Es muss daher darüber nachgedacht werden, unter Umständen die örtlichen Feuerwehren entsprechend auszustatten und eine gleichzeitige Ausbildung von Feuer- und Wasserwehren an der Brand- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge zu ermöglichen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Technische Mängel bei der Ausrüstung haben dazu geführt, dass für die Dauer der Hochwasserkatastrophe insbesondere die Kommunikation der Hilfsorganisationen und Stäbe untereinander erschwert wurde. Aufgrund der technischen Unzulänglichkeiten war ein geregelter Funkverkehr teilweise nicht mehr möglich. Sowohl die Polizei auch als die privaten und öffentlichen Hilfsorganisationen mussten nach eigenen Aussagen auf ihre privaten Handys zurückgreifen, um ein Mindestmaß an Kommunikation aufrechtzuerhalten. Dies wiederum führte zu einer Überlastung der Mobilfunknetze.

Um den technischen Anforderungen gewachsen zu sein, fordert die FDP-Fraktion im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten insbesondere die zügige und flächendeckende Einführung des Digitalfunks. Dies wird künftig unerlässlich sein, um eine reibungslose Kommunikation und Organisation zu gewährleisten und die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr sicherzustellen.

Da sich der Bund und die Länder mittlerweile über die Einführung des Digitalfunks geeinigt haben, setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, dass sich der Bund und die Länder auch zügig über die Finanzierung einigen. Und die Fraktion wird sich dafür einsetzen, auch notwendige Haushaltsmittel in den Landeshaushalt einzustellen.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Für das Protokoll!)

- Das steht im Protokoll, Herr Dr. Püchel.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres zentrales Thema war und ist die Verbesserung und Intensivierung der Aus- und Fortbildung der Katastrophenschutzstäbe und der Hilfsorganisationen. Auch wenn aus den Anhörungen, insbesondere aus den Aussagen des Ministeriums des Innern hervorgegangen ist, dass in der Zeit nach der Hochwasserkatastrophe das Ausbildungsangebot der Brand- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge verbessert und auch stark vermehrt genutzt wurde, müssen die Beteiligten in den nächsten Jahren nachhaltig dazu aufgefordert werden, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchzuführen. Es darf nicht wieder die Regel werden, dass mangels Nachfrage Lehrgänge für Katastrophenschutzstäbe und Hilfskräfte an der BKS abgesagt werden müssen.

Die intensive Aus- und Fortbildung der Stäbe und der Helfer muss auch darauf gerichtet sein, eine bessere Kenntnis über vorhandene Strukturen und gesetzliche Grundlagen zu vermitteln. Dadurch ließe sich zukünftig auch Verwirrung um Zuständigkeiten, über Meldeverhalten usw. vermeiden.

Aus verschiedenen Anhörungen wurde deutlich, dass die Notwendigkeit besteht, kleinere und effektivere Katastrophenschutz- und Arbeitsstäbe zu bilden. Die Entscheidungskompetenz muss auf wenige Personen begrenzt werden, die für derartige Katastrophenfälle gut ausgebildet sind. Es muss der Satz gelten: führen statt verwalten.

Darüber hinaus müsste für eine Mehrfachbesetzung der Krisenstäbe gesorgt werden, damit im Schichtdienst die Stäbe rund um die Uhr effizient arbeiten können. Dadurch wird eine Durchhaltefähigkeit sichergestellt, die insbesondere bei Katastrophenlagen elementar wichtig ist und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken kann.

Kommunikation und Information sind aber nicht nur eine Frage der Technik und der Ausstattung, sondern auch eine Frage der Organisation des Informationsmanagements. Um eine reibungslose Informationspolitik zu gewährleisten, ist es aus der Sicht der FDP-Fraktion notwendig, dass es eine zentrale Ansprechstelle für Bürger und Medien gibt. Wir fordern daher, dass in derartigen Katastrophenfällen ein Landespressezentrum eingerichtet wird.

Im Hinblick auf den vorsorgenden Hochwasserschutz sind vor allem die Errichtung von steuerbaren Poldern und die Einrichtung von Überflutungsflächen zu nennen. Durch die enormen Anstrengungen des LHW sind die meisten Deichschäden beseitigt und eine Vielzahl von Deichen ertüchtigt worden.

Die FDP-Fraktion hält es für notwendig, durchgängige Deichverteidigungswege zu schaffen, die im Katastrophenfall mit schwerem Gerät befahren werden können. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Zufahrtswege zu den Deichen ständig freigehalten werden. Insbesondere im Bereich des Lödderitzer Forsts ging wertvolle Zeit für die Deichverteidigung verloren, weil Zufahrten zugewachsen waren und freigeschnitten werden mussten.

(Zustimmung von Herrn Doege, SPD, und von Herrn Schröder, CDU - Herr Felke, SPD: Wort- wörtlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur eindeutigen Identifizierung von Flächen als Überschwemmungsgebiet sind die Ausweisungsverfahren für Überschwemmungsgebiete flurstückgenau mit entsprechender Beteiligung der Betroffenen möglichst zeitnah zu realisieren. Dabei sind eventuelle Nutzungsbeschränkungen zu definieren. Lediglich unter diesen Voraussetzungen können Betroffene überprüfen, ob ihre Grundstücke innerhalb eines Überschwemmungsgebiets liegen, und entsprechende vorsorgende Maßnahmen ergreifen.

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen bereits zwei Minuten zugegeben.

(Herr Gebhardt, PDS: Was?)

Ich bitte Sie, jetzt zum Ende zu kommen.

Herr Präsident, es ist sehr nett, mir zwei zusätzliche Minuten zuzugestehen; denn der Herr Minister hat seine Redezeit um mehr als zwei Minuten überschritten. Ich komme dennoch zum Ende.

(Herr Bischoff, SPD: Oh!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Bevölkerung ist weiterhin wach zu halten

(Herr Gürth, CDU: Wir aber auch!)

und kann auch von sich aus Vorsorge treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wird sich in den weiteren Beratungen zu den anstehenden gesetzlichen Regelungen dafür einsetzen, dass die Erfordernisse aus der Hochwasserkatastrophe nicht in Vergessenheit geraten, sodass die wertvolle Arbeit des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser nicht umsonst gewesen ist. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Krimhild Fischer das Wort. Bitte sehr, Frau Fischer.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses ist auf der Grundlage ausführlicher Beratungen entstanden. Wir haben uns an den Ereignisorten kundig gemacht, wie die Verantwortlichen im August 2002 mit dem Hochwasser bzw. mit der dadurch entstandenen Situation umgegangen sind und wie das Schadensereignis seitdem reguliert wird. Wir haben uns von Fachleuten über zukunftsweisende Konzepte unterrichten lassen, mit denen künftig eine solche Hochwasserkatastrophe wie im August 2002 zwar nicht ausgeschlossen, aber sicherlich besser bewältigt werden kann.

Für das sachliche Verhandlungsklima im zeitweiligen Ausschuss und die Bereitschaft, allen Anregungen zum Verfahren zu folgen, möchte ich namens der SPD-Vertreter dem Ausschussvorsitzenden Herrn Madl Dank sagen.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Dies vorausgeschickt, will ich nicht verhehlen, dass es sowohl in der Bewertung des Krisenmanagements als auch in den Schlussfolgerungen ganz erhebliche Unterschiede zwischen den Fraktionen gibt. Herr Minister Daehre, ich meine, das ist keine parteipolitische Auseinandersetzung, sondern es ist die ureigene Aufgabe des Parlaments, die Situation, wie sie damals war, auch kritisch zu beleuchten.

(Zustimmung bei der SPD - Zuruf von Minister Herrn Dr. Daehre)

Mein Vorredner hat die Sichtweise der FDP-Fraktion dargelegt, die sich in vielen Punkten mit der unseren deckt. Kollege Kosmehl hat es in einer im letzten Jahr von der FDP-Fraktion veröffentlichten Broschüre auf den Nenner gebracht - ich darf das einmal zitieren -:

„In der Katastrophe führen statt verwalten.“

Das hat mir sehr gut gefallen.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Das hat er schön gesagt!)

Aber an der nötigen Führung hat es im August 2002 unserer Meinung nach gefehlt. Innenminister, Staatsekretär und Abteilungsleiter waren neu im Amt. Zu Beginn der Hochwasserkatastrophe wurde im Lagezentrum des Innenministeriums noch im Sinne einer zentralen Verantwortung gearbeitet; dies wurde später - aus Gründen der öffentlichen Wahrnehmung, nämlich als sich die Lage ungünstig entwickelt hat - auf eine bloße Koordination und Kooperation heruntergefahren.