Aber an der nötigen Führung hat es im August 2002 unserer Meinung nach gefehlt. Innenminister, Staatsekretär und Abteilungsleiter waren neu im Amt. Zu Beginn der Hochwasserkatastrophe wurde im Lagezentrum des Innenministeriums noch im Sinne einer zentralen Verantwortung gearbeitet; dies wurde später - aus Gründen der öffentlichen Wahrnehmung, nämlich als sich die Lage ungünstig entwickelt hat - auf eine bloße Koordination und Kooperation heruntergefahren.
Das Innenministerium hatte als Fachaufsichtsbehörde nach allgemeinem Gefahrenabwehrrecht ein Selbsteintrittsrecht. Die Befugnis zur zentralen Koordinierung war uneingeschränkt gegeben. Der spätere Verweis auf mangelnde Zuständigkeiten kann nur als Versuch gewertet werden, vom Nichtausschöpfen der vorhandenen Kompetenzen abzulenken.
Die Koordinierung im nachgeordneten Bereich, etwa zwischen den Regierungspräsidien und den Landratsämtern, erfolgte ungenügend. Dies hat eine tiefere Ursache in der mangelnden Wahrnehmung der Führungsverantwortung an zentraler Stelle.
Beispielhaft erwähne ich den Deichbruch in Seegrehna. Der zeitweilige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22. August 2003 eingehend mit diesem Vorgang befasst. Die Anhörung der Behördenvertreter hat den Eindruck vermittelt, dass in der Krisensituation ein heilloser Behördenwirrwarr an die Stelle von abgestimmten Entscheidungsprozessen getreten ist. Besonders bemerkenswert ist das Eingeständnis des Landrates des Kreises Wittenberg, dass er die Sprengung entgegen einer fachaufsichtlichen Weisung des RP Dessau vorbereiten ließ. Das Regierungspräsidium Dessau hätte die Kompetenzen an sich ziehen müssen, hat es aber nicht getan.
Sie können die Sachverhaltsschilderungen auf den Seiten 27 bis 35 des Abschlussberichts nachlesen. Darin wird die Zeit zwischen Samstag, dem 18. August 2002, als es zu dem Dammbruch in Pratau kam, und Samstag, dem 24. August 2002, als die Notsprengung erfolgte, dargestellt. Diese Darstellung belegt eigentlich, wie unentschlossen, hilflos und vor allem auch uneins die Verantwortlichen hierbei gehandelt haben.
Der Landkreistag äußerte sich dem Ausschuss gegenüber dahin gehend, dass es nach Wahrnehmung der kommunalen Spitzenverbände nicht so günstig gewesen sei, dass es während der Katastrophe zu Querelen zwischen dem RP Dessau und einzelnen Landräten bzw. Oberbürgermeistern der betroffenen Gebiete gekommen sei. Es sei insbesondere bedenklich, dass dies auch noch in der Öffentlichkeit ausgetragen worden sei. Das hätte nicht passieren dürfen, weil damit die Autorität der Landräte unnötig untergraben worden sei. Die kommunalen Spitzenverbände sagten des Weiteren:
„Auch ohne Kenntnis der genauen Hintergründe sei festzustellen, dass dem RP Dessau die Fachaufsicht oblag.“
Leider - das ist ein nächster Punkt - hat die Landesregierung keine unabhängige Kommission eingesetzt, wie dies die Sächsische Staatsregierung getan hat. Der Bericht, den General von Kirchbach in Sachsen erstattet
hat, fällt weitaus weniger schonend aus als der Bericht, den die Arbeitsgruppe unseres Innenministeriums erarbeitet hat.
Das heißt aber nicht, dass in Sachsen mehr Fehler gemacht worden wären. Richtig ist vielmehr, dass es in Sachsen-Anhalt - zum Glück - keine Todesopfer gegeben hat. Bei uns war aber auch die Vorwarn- und Vorbereitungszeit bedeutend länger. Die Abstimmungen zwischen benachbarten Behörden der gleichen Zuständigkeitsebene haben nämlich in der Regel gut funktioniert; dazu hat beispielsweise der Austausch von Verbindungsleuten beigetragen.
Die Rolle der Regierungspräsidien und die des Innenministeriums wurden auf der Landkreisebene als wenig hilfreich empfunden. Dort entstand der Eindruck, dass man über die vorgesetzten Behörden keine Hilfe bekommt, gleichwohl aber in sinnlosem Umfang Berichtspflichten unterlag.
Auf Sachsen-Anhalt trifft in besonderem Maße das zu, was die unabhängige Kommission der Sächsischen Staatsregierung bereits in ihrem Bericht vom 16. Dezember 2002 festgestellt hat, nämlich dass konsequente Bemühungen der Regierungspräsidien und des Innenministeriums, sich an die Spitze der Ereignisse und der notwendigen überörtlichen Entscheidungen zu setzen, im Regelfall unterblieben sind.
Wo jedoch eine Länder übergreifende Abstimmung zustande kam, erforderte dies zu viel Zeit. Wenn von Sachsen und Sachsen-Anhalt die Rede ist, will ich die Schwierigkeiten der Länder übergreifenden Abstimmungen nicht unerwähnt lassen. Ich habe insbesondere zu dem Problem der Überleitung von Wasser aus der Goitzsche in das sächsische Tagebaurestloch Rösa im vergangenen Jahr mehrere Kleine Anfragen gestellt.
Auch die Antworten auf die Große Anfrage zur Initiative Mitteldeutschland, über die wir gestern debattiert haben, sind in Bezug auf das Thema der Länder übergreifenden Zusammenarbeit noch nicht ausreichend. Ich schlage deshalb vor, dass sich der zeitweilige Ausschuss mit dem Problem der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg noch einmal befasst.
Für die Bewältigung Länder übergreifender Lagen bedarf es nach meiner Überzeugung einer originären Zuständigkeit des Innenministeriums, um unverzüglich die erforderlichen Abstimmungen mit den Regierungen benachbarter Bundesländer durchzuführen.
Die Aufgabenwahrnehmung durch das Landesverwaltungsamt reicht nicht aus. Der misslungene Abstimmungsversuch zwischen den Regierungspräsidien Dessau und Leipzig hat lediglich zu einer Zeitverzögerung geführt. Letztlich konnte erst auf Ministerialebene eine Einigung herbeigeführt werden.
Auch innerstaatlich ist das Innenministerium bei einer derartigen Katastrophenlage gefordert. Den Landräten als den örtlichen Katastrophenschutzbehörden gegenüber hat das Landesverwaltungsamt nicht die erforderliche Autorität. Es sollte sich auf unterstützende Arbeiten im administrativen Bereich beschränken. In einer solchen Situation muss der Innenminister den Hut auf haben.
Daher ist ein zweistufiger Behördenaufbau zweckmäßig, bestehend aus den Landratsämtern und dem Innenministerium. Das Landesverwaltungsamt kann im admi
Ich möchte noch etwas zur materiellen Sicherstellung sagen, die im Katastrophenfall für alle beteiligten Bürgerinnen und Bürger sowie Einsatzkräfte unabdingbar ist.
Im Rahmen der Anhörung der betroffenen Katastrophenschutzbehörden hat sich als gravierender Mangel bei der Deichverteidigung das Fehlen von geeignetem Kartenmaterial herausgestellt. Katastrophenstäbe und Einsatzkräfte mussten mit Karten zurechtkommen, die oft nicht dem aktuellen Stand entsprachen. Sie waren untereinander nicht kompatibel und während des Einsatzes dringend notwendig, aber oft nicht lesbar.
Die während der Katastrophe zur Verfügung stehenden Informations- und Kommunikationssysteme sind den Anforderungen im Krisenfall nicht gerecht geworden und waren nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Auch in diesem Zusammenhang wird von uns die Einführung des Digitalfunks befürwortet.
In weiten Bereichen war die Versorgung mit Sandsäcken ausreichend, wenngleich die Anzahl DIN-gerechter Sandsäcke stellenweise nicht genügte. Dadurch war der fachgerechte Verbau von Sickerstellen nicht immer gewährleistet.
Bei der Sicherung der A 9 am Schöpfwerk des Kapengraben wurde schwere Pumptechnik benötigt, die in Deutschland nicht zur Verfügung stand. Erst die nötigen leistungsstarken Pumpen, die aus Holland kamen, konnten die A 9 in diesem Abschnitt sichern und vor größerem Schaden bewahren.
Die unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfer, auch alle Einatzkräfte der Hilfsdienste, die aus weiten Teilen der Republik anreisten und mit sehr großem Engagement und großem Einsatz rund um die Uhr zur Verfügung standen, sind beispiellos und zeugen von einem hohen Grad an solidarischem Gemeinsinn in unserer Gesellschaft. Auch von dieser Stelle von uns ein herzliches Dankeschön dafür.
Lassen sie mich noch einige Worte zum Hochwasserschutz sagen. Kritisch anzusprechen ist auch die Situation vor dem August-Hochwasser. Der Hochwasserschutz und insbesondere die Instandsetzung der Deiche wurden bis 1990 auf sträfliche Weise vernachlässigt. Dem entstandenen Sanierungsbedarf konnte man bis zum heutigen Tag noch nicht gerecht werden. Dem Hochwasserschutz ist auch aus heutiger Sicht in den vergangenen Jahren nur begrenzt Aufmerksamkeit geschenkt worden. Dies lag insbesondere an der geringen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, aber auch an der in zunehmendem Maße angespannten Haushaltslage unseres Landes.
In der Vergangenheit hat sich zudem als problematisch herausgestellt, dass der Verlauf der Planung der Deichsanierung teilweise unzureichend war. Trotzdem gab es an den beiden bedeutenden wasserwirtschaftlichen Bauwerken, dem Pretziener Wehr und der Wehrgruppe Quitzöbel, eine gute Aufgabenerfüllung. Insbesondere die erstmalige Nutzung der Wehrgruppe Quitzöbel an der Grenze zu Brandenburg hat eindrucksvoll die Wirkung steuerbarer Flutungspolder bewiesen; infolge von deren Entlastungswirkung wurden viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen vor größerem Schaden bewahrt.
Die bereits im Jahr 2002 durchgeführten Sofortmaßnahmen zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit können im Ergebnis überwiegend als erfolgreich bewertet werden. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LHW bei der Beseitigung der unmittelbaren Schäden an den Deichen kann als hervorragend eingeschätzt werden.
Nach der Beseitigung der größten und sicherheitsrelevantesten Schäden im Rahmen der Sofortschadensbeseitigung müssen nunmehr die Deichabschnitte saniert werden, an denen während der Hochwasserereignisse akute Standsicherheitsgefährdungen auftraten und wo infolge massiver, andauernder Deichverteidigungsmaßnahmen ein Versagen der Schutzanlagen verhindert werden konnte.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt verweisen, die inhaltlich noch weiter untersetzt werden muss. Herr Minister Daehre, Sie haben angesprochen, dass in den kommenden Jahren Mittel in Höhe von 310 Millionen € für die weitere Deichsanierung aufgewandt werden müssen. Wir müssen nur sehen, dass die Mittel auch in den Haushaltsplan eingestellt werden.
Ich möchte insbesondere darauf hinweisen - dies steht nicht in der Hochwasserschutzkonzeption -, dass der Deichabschnitt zwischen Aken und Breitenhagen nach unserer Meinung bis zum Jahr 2006 ebenfalls in einen DIN-gerechten Zustand zu versetzen ist.
Zu vielen anderen Dingen komme ich leider nicht mehr, etwa zu den Wasserwehren oder der Antragsbearbeitung. Ich denke, dazu haben wir in den letzten Debatten im Landtag bereits unsere Meinungen ausgetauscht. Diese haben sich im Wesentlichen nicht geändert.
Wir sind der Meinung, eine zentrale Widerspruchsstelle, die beim Landesverwaltungsamt angesiedelt sein kann, könnte in Unabhängigkeit von der ausstellenden Behörde die eingelegten Rechtsmittel bearbeiten, also bei der Bearbeitung der Anträge und der späteren Nachweisführung der Mittelverwendung helfen. Somit hätten praktisch die Kreisverwaltungen für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung der Gelder mehr Zeit zur Verfügung.
Das soll mein Beitrag gewesen sein. Herr Madl, ich denke, wir haben im Ausschuss noch genügend Zeit, um über die Wasserwehren zu sprechen.
Ein kleiner Wermutstropfen ist dennoch am Ende festzustellen. Uns liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hochwasserschutz vor. Es hätte mich gefreut, wenn wir im Ausschuss die Möglichkeit gehabt hätten, drei allgemeine Grundsätze in unseren Bericht aufzunehmen. Aber vielleicht gibt es irgendwann einen weiteren Bericht. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Fischer. - Als letzter hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Herr Brumme das Wort. Bitte sehr, Herr Brumme.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Gelegenheit nutzen, mich bei den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses
für die größtenteils sehr sachliche und zielführende Diskussion innerhalb des Ausschusses zu bedanken. Die Flutkatastrophe bot in der Arbeit des Ausschusses keinen Platz für Populismus oder gar Parteiengezänk. Ich denke, das hätten die Menschen in den betroffenen Gebieten auch gar nicht verstanden.
Weiterhin möchte ich mich bei den vielen Helfern, bei den vielen helfenden Händen bedanken, und zwar bei dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, bei den Mitarbeitern des Hauses, der Ministerien und der nachgeordneten Einrichtungen. Ohne deren intensive und schöpferische Mitarbeit hätten wir diesen Bericht, der jetzt vorliegt, nicht so detailliert erstellen können.
Dank geht auch an unseren Vorsitzenden Thomas Madl, der den Ausschuss sehr souverän geleitet hat und uns über manche Klippe hinweggeholfen hat, sodass der Ausschuss letztlich zu diesem großen Erfolg kommen konnte.
Auf einige Vorwürfe, die nach meiner Ansicht nicht ohne weiteres stehen bleiben können, werde ich nachher noch konkret eingehen.
Zunächst einige Fakten. Die Elbe führt bei einem mittleren jährlichen Wasserstand ca. 550 m3 Wasser je Sekunde. Das heißt, durch eine gedachte Linie fließen in einer Sekunde 550 m3 Wasser. Bei einem mittleren Hochwasser sind es ca. 2 000 m3. Im August 2002 waren es nach Berechnungen der Experten weit über 4 000 m3.
Zum Zeitpunkt des August-Hochwassers entsprach die Mehrzahl der Deiche nicht der DIN-Norm. Sie wiesen starke Alterungserscheinungen auf, sodass die Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Deichverteidigungswege und Zufahrten fehlten an vielen Orten, wie das insbesondere in Bezug auf den Lödderitzer Forst geschildert wurde. Eine Katastrophe war bei diesen enormen Wassermassen und bei den Problemen, die bestanden, vorprogrammiert.
Meine Damen und Herren! Nun zu einigen Kritikpunkten, die von den Vertretern der Oppositionsfraktionen vorgetragen wurden und die auch zu lesen waren. Was wir im August 2002 an Elbe und Mulde erleben und hinnehmen mussten, war eine außergewöhnliche Flutkatastrophe. Niemand hatte eine solche vorher erlebt, geschweige denn eine solche bewältigen müssen. Angesichts der enormen Pegelstände und der Dynamik der Ereignisse waren die Möglichkeiten der Katastrophenbekämpfung von vornherein begrenzt. Dass Schwierigkeiten auftraten und nicht alles gleich glatt lief, war bei dieser Jahrhundertflut beinahe selbstredend.