Meine Damen und Herren! Nun zu einigen Kritikpunkten, die von den Vertretern der Oppositionsfraktionen vorgetragen wurden und die auch zu lesen waren. Was wir im August 2002 an Elbe und Mulde erleben und hinnehmen mussten, war eine außergewöhnliche Flutkatastrophe. Niemand hatte eine solche vorher erlebt, geschweige denn eine solche bewältigen müssen. Angesichts der enormen Pegelstände und der Dynamik der Ereignisse waren die Möglichkeiten der Katastrophenbekämpfung von vornherein begrenzt. Dass Schwierigkeiten auftraten und nicht alles gleich glatt lief, war bei dieser Jahrhundertflut beinahe selbstredend.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Polemik der Oppositionsfraktionen nicht, die in ihrer Bewertung der Ereignisse zum Teil ein Horrorgemälde eines völligen Durcheinanders der Organisation zeichnen. Dies ist unredlich; denn gleichzeitig haben sie einvernehmlich die in dem Ausschussbericht vorgenommene Bewertung mitgetragen - ich zitiere -,
„dass alle Kräfte die Lage durch zweckmäßiges und erfolgreiches Handeln bewältigen konnten und sich das Zusammenwirken von Katastrophenschutzbehörden und Aufsichtsbehörden grundsätzlich bewährt hat.“
Es ist dem selbstlosen und aufopferungsvollen Einsatz Tausender Einsatzkräfte und Helfer zu verdanken, dass nicht noch größere Schäden eingetreten sind und dass in Sachsen-Anhalt vor allem keine Menschen in den Fluten zu Tode kamen.
Die vom Hochwasser betroffenen Deiche haben überwiegend gehalten, obwohl sie zum großen Teil marode waren - das wurde hier schon mehrfach festgestellt - und vielfach verstärkt und gestützt werden mussten. Letztlich konnte aber niemand die 17 Deichbrüche verhindern.
Die Tatsache, dass das seit Jahren vernachlässigte Deichsystem nicht an anderer Stelle gebrochen ist, sondern den Fluten weiterhin Stand gehalten hat, ist das Ergebnis der Bemühungen der Katastrophenschutzbehörden und deren unzähliger Helfer.
Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich näher auf das Katastrophenmanagement eingehe, da dieses im Brennpunkt der Debatte stand und wahrscheinlich auch in Zukunft - die Novellierung des erwähnten Gesetzes steht an - zu Diskussionen hier im Hause führen wird.
Die angesprochenen Leistungen, die von den Kat-Behörden bzw. Kat-Stäben erbracht wurden, können angesichts der äußerst ungünstigen Ausgangsbedingungen nicht hoch genug bewertet werden. Bereits im Jahr 1997 war bekannt, dass ein Großteil der Hochwasserschutzanlagen an Elbe und Mulde sanierungsbedürftig war; dies ist in verschiedenen Gutachten belegt worden. Es wurde darin auch auf höchste Gefahr hingewiesen.
Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, was ist seitdem geschehen? - Nichts bzw. das Geplante ist im Wesentlichen dem Rotstift zum Opfer gefallen. Die Höhe der Etats wurde jährlich reduziert, bis das tragische Jahr 2002 kam.
Das Innenministerium hat während der Flut sofort reagiert und unter Beachtung bewährter Führungsgrundsätze bereits am 12. August 2002, also noch vor der Ausrufung eines Katastrophenschutzfalles in einem Landkreis - erst dann besteht für das Ministerium eigentlich Handlungsbedarf -, einen der Lageentwicklung entsprechend verstärkten Meldekopf im Ministerium des Innern eingerichtet, der am 13. August 2002 zu einem vollständigen Arbeitsstab ausgebaut wurde. Dies geht aus den Unterlagen deutlich hervor.
Unmittelbar nach dem Eintritt der Katastrophenlage hat das Ministerium des Innern grundlegende Regelungen getroffen, zum Beispiel in Bezug darauf, wie überörtliche Kräfte, wie das THW oder die Bundeswehr, oder Sachmittel anzufordern sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich hat es bei der Katastrophenbewältigung Probleme und Fehler gegeben, die der Aufarbeitung bedürfen. Wir haben diese im Hochwasserausschuss intensiv erörtert und im Abschlussbericht benannt. Den Problemen muss auch weiterhin unsere Aufmerksamkeit gelten. Ich denke aber, alle Beteiligten und die betroffenen Ressorts der Landesregierung sind in diesem Zusammenhang bereits auf einem guten Weg.
So richtig und wichtig es ist, Fehlerquellen klar zu benennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten, so sehr hätte ich mir gewünscht, dass nicht ausgerechnet dieses katastrophale Ereignis von der Opposition dazu genutzt worden wäre, sich durch zum Teil unsachliche Darstellungen - das muss ich sagen - zu profilieren.
Lassen Sie mich nur zwei Punkte aus der abweichenden Bewertung der Fraktionen der PDS und der SPD zum Abschlussbericht herausgreifen. So wird behauptet, auf Landkreisebene habe man den Eindruck gehabt, von den Regierungspräsidien und vom Innenministerium keine Hilfe bekommen zu haben, umgekehrt aber in sinnlosem Umfang Berichtspflichten unterlegen gewesen zu sein.
Zum Beispiel in Bezug auf die Hilfeleistung durch das Innenministerium haben wir alle im Hochwasserausschuss zur Kenntnis genommen, dass das MI Tausende Einsatzkräfte aus anderen Ländern vermittelt hat und Millionen von Sandsäcken, zahlreiche Hubschrauber, Boote, Transportnetze und viele andere Mittel auf Anforderung hin beschafft und den Katastrophenschutzbehörden zur Verfügung gestellt hat.
Die intensive Beratung und Hilfestellung durch die Regierungspräsidien ist ebenfalls an vielen Stellen zutage getreten.
Im RP Dessau allerdings - das ist richtig - gab es Probleme, die aber im Wesentlichen auf die Person des damaligen Regierungspräsidenten zurückzuführen sind, der sich eines ominösen Fachberaters - man könnte sagen, eines Hauptmanns von Köpenick - bediente. Dies hat für Unruhe gesorgt und zu Missverständnissen geführt, sodass die Landräte letztlich so gehandelt haben, wie sie es für richtig hielten. Das war auch richtig so.
Ich komme zu den übrigens bundesweit geregelten, aber in der Hektik des Geschehens oftmals nicht beachteten Berichtspflichten. Auch die Opposition wird keinem erklären können, wie irgendeine übergeordnete Behörde ohne das vorgesehene Berichtswesen in der Lage sein soll, ein Lagebild für einen Regierungsbezirk oder für das ganze Land zu erhalten, das man - darüber braucht man wohl nicht zu streiten - zwingend braucht, um Entscheidungen treffen zu können.
Weiterhin steht die Behauptung der Opposition im Raum, dass es zu lange gedauert habe, bis eine Länder übergreifende Abstimmung zustande gekommen sei. Insbesondere im Falle des Konflikts zwischen Bitterfeld und dem Landkreis Delitzsch auf der sächsischen Seite hat das Innenministerium, nachdem der Landrat des Landkreises Bitterfeld das MI davon in Kenntnis gesetzt hatte, unverzüglich, binnen kürzester Zeit eine Abstimmung mit dem sächsischen Ministerium des Innern herbeigeführt. Somit konnten entsprechende Handlungen vor Ort vorgenommen werden.
Werte Damen und Herren! Als eine Schlussfolgerung aus der Katastrophe hat der Innenminister einen Entwurf zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes vorgelegt, mit dem er unter anderem eine Präzisierung der Behördenstruktur vornehmen will. Danach soll es im Land ein dreistufiges System von Katastrophenschutzbehörden geben.
Wir meinen, das ist eine gute und sachgerechte Aufbauorganisation für die Aufgabe des Katastrophenschutzes. Vorschläge, einen zweistufigen Aufbau vorzunehmen und ausgerechnet das Landesverwaltungsamt außen vor zu lassen, liegen neben der Sache. Das würde im Fall einer Großflächenkatastrophe ins Chaos führen.
Es ist sinnvoll, dass das Landesverwaltungsamt, das ohnehin mit den Landkreisen eng zusammenarbeitet, die fachaufsichtliche Vorbereitung auf den Katastrophenfall vornimmt und zum Beispiel die Erstellung von Abwehrkalendern und Gefährdungsanalysen sowie die Katas
trophenschutzausbildung von künftigen Stabsmitgliedern und die Bevorratung von für den Katastrophenfall erforderlichen Sachgütern begleitet.
Im Katastrophenfall kann das Landesverwaltungsamt auf die örtlichen Kenntnisse zurückgreifen. Es verfügt vor allem über die Kenntnis der mit dieser Aufgabe in den Kommunen befassten Personen und Ämter. Das kann gerade in der oftmals chaotischen Phase zu Beginn eines Katastrophenfalls - das ist immer so - von entscheidender Bedeutung sein. Vor allem aber bündelt das Landesverwaltungsamt die gerade bei einer großflächigen Katastrophe oftmals zahlreich betroffenen Fachbereiche, so zum Beispiel den Bereich des Straßenbaus, des Wasserrechts, des Forstrechts, des Krankenhauswesens oder des allgemeinen Sicherheitsrechts. Auf diese Art und Weise kann es den Landkreisen sehr effizient zur Verfügung stehen. Weiterhin kann es, da sein Zuständigkeitsbereich nunmehr das ganze Land ist, zeitnah ein Landeslagebild erstellen.
Diese Vorteile, die sich aufgrund der Ortsnähe ergeben, würden bei einer Anbindung an das Ministerium unter Weglassung des Landesverwaltungsamtes völlig verloren gehen. Das gilt ebenso für die sehr wichtige Bündelung zahlreicher Aufgaben in einer Behörde, die auf der Ebene der Landesregierung durch mehrere Ressorts wahrzunehmen ist - mit allen Abstimmungsproblemen, die sich daraus ergeben.
Dies alles spricht geradezu zwingend dafür, dass das Landesverwaltungsamt die Behörde sein muss, die unmittelbar oberhalb der Landkreisebene tätig wird. Darüber werden wir in den Ausschüssen - das stelle ich fest - noch ziemlich kontrovers diskutieren müssen. Aber ich denke, wir kommen letztlich zu einem Entschluss, der sachgerecht und händelbar ist.
Meine Damen und Herren! Zum Schluss noch eine Bemerkung. Die Tatsache, dass man trotz der abweichenden Einschätzungen in den einzelnen Fällen, die vorgetragen worden sind, im Abschlussbericht des zeitweiligen Ausschusses in fast allen Punkten zu einer von allen Fraktionen getragenen Meinung gekommen ist, macht deutlich, dass die Arbeit mit Ernsthaftigkeit betrieben wurde und die Fähigkeit bestand, bei wesentlichen Fragen über Parteigrenzen hinweg zueinander zu finden. Es ist ein Werk entstanden, dessen Schlussfolgerungen sehr präzise und ausgewogen sind.
Ich möchte davor warnen: Die Schlussfolgerungen dürfen nicht im Sande verlaufen oder in den Schubfächern der Behörden abgelegt werden; vielmehr müssen sie für das Parlament bei allen relevanten Gesetzgebungsverfahren, zum Beispiel bei der Novellierung des Wassergesetzes, des Katastrophenschutzgesetzes und dergleichen mehr, für die Ministerien, die Landesverwaltung sowie die Kreise und Kommunen Handlungsrichtlinien sein.
Es wird sicherlich die Probe aufs Exempel kommen. Wann? - Das wissen wir nicht. Dann wird man fragen: Sind die Schlussfolgerungen nach Geist und Buchstaben umgesetzt worden? Wehe dem, der wider besseres Wissen Versäumnisse zugelassen hat. - Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Brumme. - Meine Damen und Herren! Der zeitweilige Ausschuss Hochwasser hat heute seinen
Abschlussbericht vorgelegt, den der Landtag hiermit zur Kenntnis genommen hat. Wir haben in solchen Fällen stets im Sinne einer zustimmenden Kenntnisnahme abschließend darüber abgestimmt.
Wer diesem Bericht seine Zustimmung im Sinne einer zustimmenden Kenntnisnahme gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist diesem Bericht einstimmig zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem schon vielfach vorgetragenen Dank anschließen. Dank dem Vorsitzenden des Ausschusses, Dank den Mitgliedern des zeitweiligen Ausschusses Hochwasser, Dank den beteiligten Ministerien der Landesregierung, vor allen Dingen Dank den vielen aktiven Mitstreitern in den Städten und Gemeinden unseres Landes für ihre überaus engagierte Arbeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht geht es Ihnen manchmal wie mir. Bei einem solchen Antrag recherchiert man mehrere Stunden im Internet, schreibt etwas auf, und dann überholt einen vielleicht doch der Änderungsvorschlag einer anderen Fraktion. Ich habe mir eben die Frage gestellt, ob wir den Antrag hier möglichst kurz und bündig behandeln und darüber im Ausschuss ausführlich debattieren können. Wir sollten den Versuch unternehmen.
Deshalb nur zwei Bemerkungen; ansonsten hätte ich bei der Reichsversicherungsordnung und Ähnlichem angefangen; man kann das weit zurückführen.
Die Diskussion um eine Neuordnung erfolgt schon seit den letzten zehn Jahren. Auf Bundesebene soll es nur noch einen Bundesträger mit integrierten Fachverbänden, also mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, geben. Die Landesversicherungsanstalten haben seit vielen Jahre Probleme, weil sie Mitglieder verlieren. Das hängt mit dem Arbeitsmarkt zusammen. Deshalb ist eine Fusionierung oder eine Kooperation richtig. Etwas Derartiges wurde in verschiedenen alten Ländern auch schon vorgenommen, weil man aufgrund dessen eine Effizienzreserve erschließen kann. Man rechnet mit insgesamt 350 Millionen €. Ich denke also, dass es wichtig ist.
Der Ministerpräsident hat dazu im Rahmen der Aussprache zur Großen Anfrage zur „Initiative Mitteldeutschland“ ausführlich Stellung genommen.
Die CDU- und die FDP-Fraktion haben das in den Änderungsantrag aufgenommen und schon ein Stück weit eine Antwort mitgeliefert. Wir können dem zustimmen. Ich bitte Sie, dem Änderungsantrag der CDU- und der FDPFraktion zuzustimmen. Über alles andere soll im Ausschuss berichtet werden.
Vielen Dank, Herr Bischoff. - Wir können auch den Antrag der SPD-Fraktion in den Ausschuss überweisen. Damit ist der Änderungsantrag gleichermaßen überwiesen.