Protokoll der Sitzung vom 02.04.2004

(Herr Schomburg, CDU: Abstimmen!)

Aber hier ist Abstimmung verlangt worden.

(Herr Bischoff, SPD: Den können wir abstimmen!)

- Gut. - Ich frage trotzdem die Fraktionen. Es sind Redebeiträge angemeldet worden. Beabsichtigt eine Fraktion, Ihren Redebeitrag zu halten? - Das ist nicht der Fall.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Der Minister will kurz ein- mal!)

Der Herr Minister hat um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag zu Protokoll geben.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

(Zu Protokoll:)

Die Landesregierung wird aufgefordert, zur Organisationsreform in der Gesetzlichen Rentenversicherung im Allgemeinen und konkret zur Zukunft der mitteldeutschen Landesversicherungsanstalten im Ausschuss für Gesundheit und Soziales Auskunft zu geben. Dazu bin ich gern bereit. Denn gerade diese Landesregierung hat sich bislang wesentlich dafür eingesetzt, den Einfluss der Länder im Falle von Fusionen zu stärken.

Folgende Informationen möchte ich hierzu bereits an dieser Stelle geben:

Nach langjähriger Diskussion zwischen Bund, Ländern und Sozialpartnern ist es im Juni des vergangenen Jahres gelungen, ein gemeinsames Konzept für eine Neustrukturierung der gesetzlichen Rentenversicherung abzustimmen. Die Vorlage zur Umsetzung dieses Konzeptes in Form eines Referentenentwurfs ist den Ländern Anfang dieser Woche übergegeben worden. Schwerpunkte der beabsichtigten Neuordnung sind:

- Der einheitliche Versichertenbegriff - es wird nicht mehr zwischen Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung unterschieden.

- Landesversicherungsanstalten und die Rentenversicherungsträger des Bundes sind im Verhältnis von 55 % (Länder) zu 45 % (Bund) für die Aufgaben der Rentenversicherung zuständig.

- Es entsteht aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VOR) die „Bundesversicherungsanstalt für Alterssicherung“. Diese nimmt koordinierende und Grundsatzaufgaben für die gesamte deutsche Rentenversicherung wahr. Bundesknappschaft, Seekasse und Bahnversicherungsanstalt werden zur „Bundesversicherungsanstalt KnappschaftBahn-See“ fusioniert.

- Zur Fusion von Landesversicherungsanstalten sehen das gemeinsame Konzept und die Begründung des Referentenentwurfes vor, dass Fusionen von den Ländern anzustreben sind, wenn dies unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Wettbewerbs zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Stabilität der Landesversicherungsanstalten erforderlich ist. Die Begründung zum Entwurf des BMGS macht darüber hinaus deutlich, dass eine zügige Umsetzung der bereits in Vorbereitung befindlichen Fusionen, also auch der zur Landesversicherungsanstalt Mitte, erwartet wird.

Im Vorfeld der Organisationsreform war seitens des Bundesrechnungshofes und der Bundesregierung gefordert worden, die Zahl der Länderanstalten drastisch zu reduzieren. Noch Anfang 2003 forderte die Bundesregierung, die Zahl der insgesamt 20 Landesversicherungsanstalten auf zehn zu reduzieren. Für kleinere Landesversicherungsanstalten wie die LVA Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle und andere war dies Grund und Anstoß, über Kooperations- und Fusionsmöglichkeiten nachzudenken.

Erste Vereinbarungen über die anzustrebende Kooperation bzw. eine mögliche Fusion haben zwischen den mitteldeutschen Rentenversicherungsträgern im Herbst 2002 stattgefunden. Nachdem die Fusion zunächst seitens der drei Landesversicherungsanstalten zum 1. Januar 2005 avisiert wurde, gehen die Gremien mittlerweile von einer Fusion zum Oktober 2005 aus.

Entscheidend für den Einfluss der Landesregierung auf das Fusionsgeschehen ist die bundesrechtliche Ausgestaltung der gesetzlichen Grundlage für Länder übergreifende Fusionen von Rentenversicherungsträgern. Deshalb hat sich die Landesregierung im soeben abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Mitwirkungsrechte aller von einer Fusion betroffenen Länder bezüglich der Festlegung des Hauptsitzes sowie der Arbeitsmengenverteilung zwischen den Standorten gewahrt werden.

Die nunmehr von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetzesfassung wurde in dem durch das Land Sachsen-Anhalt beantragten Vermittlungsverfahren erzielt. Sie ermöglicht das landespolitische Einwirken auf die im Fusionsbeschluss der Versicherungsträger getroffenen Festlegungen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können versichert sein, dass die Landesregierung SachsenAnhalts diese Anstrengungen im Gesetzgebungsverfahren nicht deshalb unternommen hat, weil wir Freude daran haben, im Vermittlungsausschuss zu sitzen, oder gern möglichst schöne Gesetzesformulierungen finden wollten. Nein, diese Initiativen waren nötig, um die Entscheidung über Hauptsitz und Arbeitsmengenverteilung für die künftigen Zweigstellen einer fusionierten Landesversicherungsanstalt nicht allein der Selbstverwaltung zu überlassen, sondern einen echten Einfluss der Regierung zu ermöglichen. Damit ist sichergestellt, dass sich die Landesregierung auch weiterhin erfolgreich für den Standort Halle als Hauptsitz einer zukünftigen LVA Mitteldeutschland einsetzen kann.

Unter Gleichrangigkeitsgesichtspunkten im Rentenversicherungsbereich Mitteldeutschlands halten wir die Bestimmung Halles als Hauptsitz einer fusionierten LVA deshalb auch für mehr als gerechtfertigt. Denn sowohl Sachsen - mit dem zentralen Rechenzentrum in Leipzig - als auch Thüringen - mit der Außenstelle der BfA in Gera - verfügen bereits über große Einrichtungen der Rentenversicherung.

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister.

Damit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU in der Drs. 4/1503 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-, bei der SPD-, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

(Zustimmung von Herrn Dr. Püchel, SPD)

Wir stimmen nun über den Antrag der Fraktion der SPD in der geänderten Fassung ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und somit der Tagesordnungspunkt 19 abgeschlossen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch eine Minute für eine abschließende Bemerkung.

Wir sind am Ende der 20. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 21. Sitzungsperiode für den 6. und 7. Mai 2004 ein. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt sowie ein erholsames und sonniges Osterfest. Sie haben es verdient. Auf Wiedersehen!

Schluss der Sitzung: 16.44 Uhr.