Noch jemand? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Namensaufruf beendet. Ich bitte, die Stimmen auszuzählen.
Meine Damen und Herren! Mit Ja haben gestimmt 56 Abgeordnete, mit Nein 42 Abgeordnete. Enthaltungen gab es nicht. Nicht anwesend waren 17 Abgeordnete. Damit ist das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen worden.
Wir unterbrechen unsere Sitzung bis 13.45 Uhr. Ich darf Sie daran erinnern, das jetzt im Landtag die Verleihung des Architekturpreises vorgenommen wird. Vielleicht haben Sie daran Interesse. Es wäre schön.
Meine Sehr geehrte Damen und Herren! Die Mittagspause ist beendet, wie Sie wissen. Ich bedauere, dass die Architektenkammer die Veranstaltung, für die 50 Minuten vorgegeben waren, nunmehr doch über Gebühr hinaus ausdehnt. Auch wenn nicht alle Abgeordneten hier sind, beginnen wir dennoch, und zwar mit der Verhandlung des Tagesordnungspunktes 8.
Einbringer des Gesetzentwurfs der Landesregierung ist der Minister der Justiz Herr Curt Becker. Wir haben im Ältestenrat vereinbart, dass zu diesem Gesetzentwurf keine Debatte stattfindet. Ich erteile zunächst dem Minister der Justiz Herrn Curt Becker das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte soll nicht - das muss ausdrücklich unterstrichen werden - die Intention der Reform im Jahr 2000 aufgeweicht oder gar die Reform rückgängig gemacht werden. In diesen Verdacht könnte die Landesregierung bzw. der Justizminister leicht kommen, war er doch selber derjenige, der zum Beispiel für die Aufhebung der Vorschaltgesetze gekämpft hat.
Und war doch die CDU im Jahr 2000, Herr Dr. Püchel, gegen die Reform der Konzentration der Amtsgerichte.
Ich erwähne es deshalb, damit es deutlich ist und damit nicht dieses mögliche Missverständnis kolportiert wird.
Deshalb betone ich: Die Landesregierung steht auf dem Boden der damaligen Reform. Sie wird sie, wie damals beschlossen, umsetzen. Es gibt dabei kein Zurück mehr.
Die Landesregierung ist aber realistischer als die damalige Regierung und muss zur Kenntnis nehmen, dass sich die Umsetzung der damaligen Reform infolge der schwierigen Haushaltslage nicht so schnell händeln lässt und dass es zu Verzögerungen kommt.
Meine Vorgängerin im Amt, die von mir geschätzte Frau Schubert, hatte leider die finanziellen Fragen, die infolge der Reform kommen könnten, etwas sehr klein geredet. Da war die Rede davon, dass man die nicht mehr benötigten Gebäude auf dem Grundstücksmarkt platzieren und verkaufen könnte und dass man dieses Geld dann für Anbauten bei den bestehen bleibenden Amtsgerichten verwenden könnte. Das stellte sich rasch als ein verhängnisvoller Irrtum heraus.
Tatsächlich ist es seit dem Jahr 2000 nur gelungen, die Kleingerichte und Einmanngerichte Nebra, Klötze und Havelberg aufzulösen. An allen fünf weiteren Standorten kam es nicht zu einer räumlichen Verschmelzung, nämlich in Genthin, in Wanzleben, in Wolmirstedt, in Staßfurt und in Querfurt. Allerdings können wir zu Querfurt sagen, dass uns dieses im nächsten Jahr wohl gelingen wird aufgrund baulicher Maßnahmen, die wir in Merseburg vornehmen können.
Aller Voraussicht nach wird aber dieser Zustand bei den anderen von mir erwähnten Standorten fortdauern. Die Ihnen gut bekannte Haushaltslage erlaubt die erforderlichen Baumaßnahmen nicht.
Vor diesem Hintergrund hat die gerichtliche Praxis den Wunsch an uns herangetragen, eine flexiblere, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung tragende Verteilung der Geschäfte zwischen den Haupt- und den Zweigstellen zu ermöglichen. Bisher beschränkte nämlich Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte die örtliche Zuständigkeit der Zweigstellen auf ihr früheres Gebiet.
Das heißt im Klartext, wir mussten zum Beispiel Nachlassgerichte bei der Zweigstelle und bei der Hauptstelle vorhalten, ebenso Grundbuchämter und alle anderen gerichtlichen Dienste. Diese Regelung führt vor allen Dingen dann zu Schwierigkeiten, wenn aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen Vertretungen erforderlich sind. Das hat im Einzelfall sogar dazu geführt, dass man die Akten von dem einen zu dem anderen Gebäude transportieren musste, damit sie dort erledigt werden können.
Es gibt also eine Reihe von technischen Schwierigkeiten, die dort entstehen. Diese könnte man beseitigen, wenn man die Beschränkung, die damals in Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes hineingenommen wurde, entfallen ließe. Dann könnten die Geschäfte so verteilt werden, wie es den räumlichen, aber auch den sachlichen Gegebenheiten am besten entspricht.
Dieses, und eigentlich nicht mehr, wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Die übrigen Änderungen, die der Entwurf vorsieht, sind redaktioneller Art oder heben obsolet gewordene Übergangsvorschriften auf.
Erlauben Sie mir abschließend noch einen Hinweis auf Artikel 11 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte. Diese Vorschrift hat damals im Landtag für große Unruhe gesorgt. Es ging um die Frage, wie halten wir es mit den Amtsgerichten in Hettstedt und in Osterburg.
Ich darf sagen, die Prüfung dieser Frage ist weitgehend abgeschlossen. Wir sind gehalten, dem Landtag im Verlauf des Jahres 2004 zu berichten. Wir werden diesen Bericht im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzentwurfes im Rechtsausschuss erstatten.
Ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte ist zu diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Wir können also sofort in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1446 eintreten.
Es wurde eine Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung vorgeschlagen. Wer einer solchen Überweisung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Damit ist diese Überweisung einstimmig beschlossen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.
Nach § 39 Abs. 1 des Stasi-Unterlagengesetzes wird beim Bundesbeauftragten ein Beirat gebildet. Neun Mitglieder des Beirates werden von den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen benannt. Auf das Land Sachsen-Anhalt entfallen zwei Mitglieder, die gemäß § 7 des Ausführungsgesetzes zum Stasi-Unterlagengesetz vom Landtag mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, jedoch mindestens mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten zu wählen sind. Danach benennt der Präsident des Landtages die vom Landtag gewählten Beiratsmitglieder gegenüber dem Bundesminister des Innern.
Da die fünfjährige Amtszeit des Beirats nun zu Ende gegangen ist, sind vom Landtag wieder zwei Mitglieder zu wählen. Im Ältestenrat gab es eine Verständigung dahin gehend, die Wahl in Anwendung des § 77 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung geheim, das heißt mit Stimmzetteln, durchzuführen. Die entsprechenden Utensilien wurden bereits aufgebaut.
Dem Plenum liegt in der Drs. 4/1463 ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP vor. Es wird vorgeschlagen, Herrn Harald Wernowsky und Herrn Peter Oleikiewitz als Mitglieder in den Beirat zu wählen. Eine Debatte dazu ist nicht vorgesehen. Ich möchte an dieser Stelle auf eine Korrektur in der Drs. 4/1463 hinweisen: Herr Wernowsky wird mit y geschrieben. Bei der Beschlussausfertigung wird auf die richtige Schreibweise zu achten sein.
Nun zum Wahlverfahren. Die Wahl wird, wie ich bereits sagte, mit Stimmzetteln durchgeführt. Der Stimmzettel enthält den gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP.
Sie kreuzen bitte entweder bei „Ja“ oder bei „Nein“ oder bei „Enthaltung“ an. Stimmzettel also, die mehr als ein Kreuz aufweisen, werden als ungültig bewertet.
Sie werden jetzt gleich von einem Mitglied des Sitzungsvorstandes in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen, erhalten hier von einer Schriftführerin Ihren Stimmzettel, mit dem Sie in die Wahlkabine gehen, dort mit dem