Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

Vor dem Hintergrund einer chronischen Unterfinanzierung und immer geringerer Gestaltungsmöglichkeiten ist es immer schwerer möglich, gegenüber der Bürgerschaft Verantwortung zu übernehmen und notwendige Veränderungen und Verbesserungen bei der öffentlichen Daseinvorsorge vorzuschlagen, geschweige denn, sie umzusetzen.

Die Bürgerschaft fragt nicht nach einer Unterfinanzierung oder mangelnden Gestaltungsspielräumen der Kommunen. Sie fordert Veränderungen auf sozialem, kulturellem, ökonomischem und ökologischem Gebiet und wird die Mandatsträger daran messen.

Werden diese Gestaltungsspielräume, wie derzeit praktiziert, weiter beschnitten, sinkt nicht nur die Bereitschaft der Bürgerschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, nein, dieser Prozess führt zum weiteren Demokratieabbau und zu mangelnder Wahlbeteiligung. Ich denke einmal, das ist nicht zukunftsfähig.

(Beifall bei der PDS)

Auch aufgrund der demografischen Entwicklung ergeben sich grundlegende Probleme bei der Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Kommunen. Ich will an dieser Stelle nur einige Fassetten erwähnen.

Die drastisch sinkenden Schülerzahlen und die Reduzierung der Zahl der Schulstandorte führen zu einer Reduzierung der Schülerbeförderungsleistungen, welche jedoch den öffentlichen Personennahverkehr in den meisten Kreisen maßgeblich stützen oder überhaupt noch gewährleisten. Wegen des zunehmenden Alters und der damit verbundenen Einschränkungen bei der Mobilität der Bevölkerung führt diese Tendenz zu einer Abkopplung einer immer größer werdenden Einwohnerschaft von der Inanspruchnahme sozialer, kultureller und gesundheitlicher Leistungen.

Der Stadtumbau muss unter demografischen Aspekten völlig neu justiert werden. Allein der flächenmäßige Abriss von Wohnungen ist keine Antwort auf die sich neu stellenden Fragen. Schon jetzt ist erkennbar, dass es erheblichen Nachholbedarf bei der Gestaltung eines wohnortnahen Versorgungs-, Betreuungs-, Gesundheits- und Freizeitangebotes gibt.

Die medizinische Versorgung der Bevölkerung im ländlichen Bereich wird zunehmend schwieriger - Sie kennen das Problem des Ärztemangels - und führt deswegen zu einer erheblichen Mehrbelastung bei den Städten und ihren Dienstleistungssektoren.

Die Flexibilität des Arbeitsmarktes und die nicht ausreichende Zahl an Arbeitsplatzangeboten in unserem Land erfordern von den noch Arbeitsfähigen bzw. in Arbeitsverhältnissen befindlichen Menschen einen erheb

lich höheren Aufwand an Zeit und Mobilität und verringern dadurch natürlich auch die Möglichkeiten, sich demokratisch und sozial zu engagieren.

Diese Erkenntnisse sind nicht neu. Sie wurden, wie in der Denkschrift erwähnt, von den kommunalen Spitzenverbände in Form der Thesen bereits am 7. November 2002 vorgelegt. Mit ihnen werden auch die Ansätze bestätigt, die im Abschlussdokument der Enquetekommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ bereits aufgezeigt worden sind. Angesichts ihrer Dimension werden jedoch ein konkretes Herangehen und entsprechende Lösungen gefordert. Dazu - diesbezüglich bin ich mit meinem Vorredner vollkommen einer Meinung - müssen sich der Landtag und die Landesregierung positionieren, und sie sollten schleunigst Lösungsvorschläge auf den Tisch legen, damit wir dieser Tendenz entgegentreten.

Dies erfordert, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, natürlich ein partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen dem Land und seinen Kommunen, und es erfordert eine aktive Einbeziehung und Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände als Interessenvertreter unserer Kommunen.

Lassen Sie uns im Interesse unseres Landes und seiner Kommunen gemeinsam als Partner nach Lösungsvorschlägen suchen. Der Landtag wäre wirklich gut beraten, wenn ein Konsultationsmechanismus installiert werden würde, mit dem den kommunalen Spitzenverbänden eine entsprechende Mitwirkung garantiert wird. Ein Mindestangebot wäre die Veränderung der Geschäftsordnung. Wir hatten das Thema schon. Aber ich denke, mittlerweile ist die Entwicklung so weit, dass wir um dieses Thema nicht mehr herumkommen.

Meine Damen und Herren! In der Denkschrift wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aufgaben und Funktionen der Politik und der Verwaltungsträger in einem unauflösbaren Zusammenhang mit der Finanzausstattung stehen. Aus diesem Grunde fordern wir die Beteiligung des Landtages an der Kommission zur Neustrukturierung und inhaltlichen Qualifizierung des Finanzausgleichsgesetzes entsprechend dem Beschluss des Landtages in der Drs. 3/68/5222 B.

Es geht jedoch nicht nur um eine Beteiligung schlechthin, sondern darum, dass in einem politischen Prozess von Aufgabenüberprüfungen sowie Standard- und Kostensenkungen einerseits und der Anpassung der Finanzströme an die Aufgabenstrukturen andererseits der Ausgleich wiederhergestellt werden muss. Diese in der Denkschrift enthaltene Forderung findet unsere volle Zustimmung.

Werte Damen und Herren! Die Landesregierung vertritt die Interessen ihrer Kommunen gegenüber dem Bund nur unzureichend. So werden den Kommunen mittels Bundesgesetzen immer mehr Aufgaben übertragen, ohne eine hinreichende Finanzierung sicherzustellen. Die jüngsten Beispiele sind unter anderem - ich bin in früheren Reden bereits darauf eingegangen - das Grundsicherungsgesetz und die Aufgaben nach SGB II und XII, Hartz IV. Dazu haben die kommunalen Spitzenverbände für alle Fraktionen Materialien erarbeitet, in denen die Belastungen für die Kommunen klar nachgewiesen werden.

Als ich die Landesregierung am 5. März dieses Jahres anhand der Berechnungen der kreisfreien Stadt Halle über die Belastungen infolge der Änderung des SGB II und XII - Hartz IV - für Leistungen für Unterkunft und

Heizung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder für die Pflege von Angehörigen und deren Kompensation informierte und dazu aufforderte, die im Rahmen des Finanzausgleichs für Sozialhilfelasten auf das Land entfallenden jährlichen Zuweisungen aus dem Solidarpaktfortführungsgesetz in voller Höhe und die bisher vom Land aufgewandten Mittel für das Tabellenwohngeld und das pauschalierte Wohngeld zugunsten des weiterhin zu gewährenden Wohngeldes und zur Deckung der Mehrausgaben weiterzureichen, wurde von Finanzminister Herrn Paqué verkündet, dass es er dies umsetzen wolle.

Nunmehr erreichen uns Informationen, nach denen die Landesregierung beabsichtigt, entgegen ihren Verlautbarungen im Vermittlungsausschuss diese Mittel eben nicht ungekürzt weiterzugeben. Damit ist die in der Denkschrift formulierte Aussage untermauert worden, dass das Land den Kommunen Bundeszahlungen vorenthält und sich offensichtlich auf deren Kosten sanieren will.

Meine Damen und Herren! All das zwingt uns als Parlament, die Denkschrift ernst zu nehmen und die darin enthaltenen Problemstellungen in die parlamentarische Debatte einzubringen und zu berücksichtigen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Gommern sowie Damen und Herren der Seniorenunion Burg.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Wir treten ein in eine so genannte verbundene Debatte. Die Fraktionen haben je fünf Minuten Redezeit. Zunächst hat jedoch für die Landesregierung der Minister des Innern Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich am Anfang: Ich bin dem Herrn Kollegen Dr. Polte für seine sachliche Bewertung und Einbringungsrede sehr dankbar.

Seit gut 200 Jahren kennt Deutschland die kommunale Selbstverwaltung. Das, was Freiherr vom Stein seinerzeit als Grundlage definiert hatte, dass nämlich die Belange der örtlichen Gemeinschaft am ehesten und am besten durch die wahrgenommen werden können, die in dieser örtlichen Gemeinschaft leben, hat sich in den 200 Jahren bewährt. Wenn wir in die Geschichte Deutschlands schauen, dann sehen wir, dass es in diesen 200 Jahren ein Auf und Ab bei der Entwicklung Deutschlands mit verheerenden Zeitabschnitten gab. Immer war es eigentlich die kommunale Selbstverwaltung, die meistens danach dafür gesorgt hat, dass sich die Lebensverhältnisse für die Bürger wieder verbessert haben. Es ist eben richtig, dass man vor Ort besser als in irgendeiner Zentrale Bescheid weiß über das, was wichtig, notwendig und im Interesse der Bürger vor Ort umzusetzen ist.

Wir sind jetzt in einer Zeit - darauf wird auch in der Wernigeröder Erklärung Bezug genommen -, in der es

wegen der gesamten Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und damit auch auf der kommunalen Ebene äußerst schwierig ist, kommunale Entscheidungen, die mit Finanzen verbunden sind, noch eigenverantwortlich zu regeln.

Es ist richtig, dass der Städte- und Gemeindebund bei seiner Erklärung nicht nur fordert, wir brauchen mehr Geld, dann wird alles wieder besser, sondern sie nehmen es im Komplex. Wir brauchen jetzt nicht darüber klagen - darüber wurde während der Beratung über den vorherigen Tagesordnungspunkt heiß diskutiert -, wo die Finanzenge sowohl für den Bund, für die Länder als auch für die Kommunen herkommt. Wenn es schon so ist, dass die Finanzen auf allen Ebenen nicht auskömmlich sind, dann muss man auch darüber reden, welche Aufgaben die einzelnen Ebenen noch wahrnehmen sollen, gerade wenn sie mit Finanzen verbunden sind.

Insoweit ist es - das kann ich nur begrüßen und mich auch den Ausführungen von Herrn Polte anschließen - ganz wichtig, dass sowohl die Regierung als auch das Parlament sich bei allen zu regelnden politischen Bereichen immer der Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung bewusst sind und auch den Mut zur Deregulierung haben, nicht nur, was den Aufgabenverzicht angeht, sondern auch in dem Sinne, Vertrauen in die Entscheidungsträger in den Räten der Kreise, Städte und Gemeinden zu setzen und nicht so viele Vorgaben zu machen, an die sie sich dann halten müssen, sodass die eigenen Entscheidungen dabei zu kurz kommen.

Zu dem Antrag der PDS möchte ich nur zwei Anmerkungen machen. Herr Grünert, Sie haben gesagt, das Land kümmere sich gegenüber dem Bund nicht darum, was die Beschlussfassung zur Aufgabenverlagerung mit finanziellen Konsequenzen auch für die kommunale Ebene angeht.

Dazu darf ich Ihnen sagen - das könnten Sie wissen -, dass Sachsen-Anhalt über den Bundesrat aktiv geworden ist und die Konnexität in den Fällen eingefordert hat, in denen durch Entscheidungen des Bundes und - das haben wir noch eingefügt, weil der Bund dort Einfluss hat - europäische Entscheidungen den Kommunen Aufgaben zugewiesen werden, wodurch die kommunalen Haushalte belastet werden. In diesen Fällen muss der Bund für einen entsprechenden Finanzausgleich sorgen. Dieser Antrag des Landes Sachsen-Anhalt ist durch den Bundesrat durch und liegt zur Behandlung beim Bundestag. Ich hoffe, dass er dort Unterstützung findet, sodass der Bund für von ihm getroffene finanzrelevante Entscheidungen in Form einer direkten Kompensation die Verantwortung trägt.

Zu den zeitlichen Abläufen zur Funktionalreform, zur Aufgabenkritik und auch zu Gebietsveränderungen verweise ich auf unsere Koalitionsvereinbarung, in der wir uns zur Funktional- und Verwaltungsreform positioniert haben. Ich verweise ferner auf die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten in der letzten Landtagssitzung, in der für Landesregierung und Koalition der Zeitplan und die Vorgehensweise dargestellt worden sind. An diesen Fahrplan werden wir uns halten.

Bei der Frage der ersten Funktionalreform, also der Verlagerung von Aufgaben von der Ebene des Landes auf die der Kreise und kreisfreien Städte, sind wir schneller und werden nicht bis September brauchen. Das Gesetz ist bereits in der Mitzeichnung und wird dem Landtag demnächst vorgelegt werden.

Zum Schluss möchte ich noch kurz auf den Wahltag am 13. Juni eingehen, weil auch dazu in der Denkschrift ein Bezug hergestellt wird. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass sich eine Vielzahl von Männern und Frauen bereit erklärt hat, auf Listen von Parteien und Vereinigungen für Kreistage, Gemeinderäte und Stadträte zu kandidieren, und das in einer Zeit, in der die Entscheidungen, die in diesen Gremien zu treffen sind, sicherlich nicht leicht sind. Sie sind schwieriger als noch Anfang der 90erJahre zu treffen, weil die Gestaltungsspielräume enger werden.

Dass sich Männer und Frauen trotz dieser schwierigen Situation bereit erklären, ehrenamtlich an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Umgebung in ihren Gemeinden mitzuwirken, sollte Hochachtung und Anerkennung finden. Ich wünsche allen, die kandidieren, dass am Wahltag hinter ihren Namen in der jeweiligen Liste ausreichend Kreuze gemacht werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Debatte wird eröffnet durch die CDU-Fraktion. Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Madl das Wort. Bitte sehr, Herr Madl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Polte, bei dem, was Sie hier ausgeführt haben, liegen wir in vielem gar nicht weit auseinander. Es besteht Deckungsgleichheit mit den in der Denkschrift getroffenen Aussagen. Wie Sie selbst schon gemerkt haben, ist vieles nicht neu. Ihre Feststellung, dass wir konsequent Sanierungspolitik betreiben müssen, ist richtig. Das setzt natürlich voraus, dass etwas zu sanieren ist. Ich erwarte interessante Diskussionen zum Kinderförderungsgesetz, wenn wir dann darüber reden, wie dort weiterhin Sanierungspolitik gemacht werden soll.

Mit der kommunalen Aufgabenkritik haben wir durch das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz begonnen. Ich denke, dass sich die Ergebnisse, die in diesem Zusammenhang in den letzten Monaten zustande gekommen sind, durchaus sehen lassen können.

Dass sich der Landtag auf die Rahmenbedingungen beschränken sollte, ist, denke ich, unstreitig. Ebenfalls unstreitig dürfte sein, dass die Standards auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. Meiner Ansicht nach sind Standards vielfach gar nicht notwendig, weil die Akteure vor Ort viel besser mit den Problemen in den Städten und Gemeinden umgehen können, als wir es hier von Magdeburg aus durch ein entsprechendes Gesetz tun könnten.

Dass wir Zweckzuweisungen und allgemeine Zuweisungen ändern wollen, ist bekannt.

(Herr Dr. Püchel, SPD: Wollten!)

- Da Sie diesen Zuruf machen, Herr Püchel, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie im Jahr 2002, an Herrn Minister Klaus Jeziorsky gerichtet, deutlich gesagt haben: Ich habe es acht Jahre lang versucht. Wollen wir einmal sehen, was bei Ihnen herauskommt. - Sie wissen doch, dass objektive und subjektive Zwänge da sind und dass der Prozess von acht Jahren nicht in zwei Jahren umzukehren ist. Das ist ein langer Weg, den wir jetzt für Sie

gehen müssen, weil Sie es acht Jahre lang versäumt haben, dies zu tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in Verbindung mit Raumordnung zu bringen, ist sicherlich auch ein wichtiges Kriterium. Dazu haben wir vielleicht ein paar andere Vorstellungen als Sie. Darüber sollten wir vielleicht noch einmal diskutieren.

Was die kommunale Selbstverwaltung bzw. deren Aushöhlung betrifft, so möchte ich nur darauf hinweisen, dass trotz der wachsenden Probleme in den Städten und Gemeinden die Städte und Gemeinden die Säulen der Demokratie sind. Nirgendwo sonst sind politische Entscheidungen direkter erfahrbar. Nirgendwo sonst greifen sie unmittelbarer in das persönliche Lebensumfeld ein. Die Menschen vor Ort können besser entscheiden als die Landesverwaltung, der Bund oder die EU, weil sie dichter an den Problemen dran sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über dieses Thema diskutieren, sollten wir auch so ehrlich sein und uns gemeinsam daran erinnern, wann und mit welchen aus unserer Sicht nicht immer charmanten Methoden und Instrumenten die Belastungen und die finanziellen Beschränkungen für die Kommunen begonnen haben. Das war - wie Sie sich erinnern werden - bereits im zweiten Jahr der rot-grünen Landesregierung, als sich die finanzielle Situation in den Kommunen drastisch verschlechterte.

(Herr Tullner, CDU: Hört, hört! - Herr Dr. Püchel, SPD: Das war im letzten Jahr!)

An den Mehreinnahmen des Landes, die aus den Solidarpaktbeschlüssen erzielt worden sind, sind die Kommunen damals nicht beteiligt worden. Die Finanzmasse der Investpauschale wurde 1999 von 560 auf 460 Millionen DM gekürzt und im Jahr 2002 komplett gestrichen.