Thomas Madl
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon eine ganze Menge gesagt worden. Als letzter Redner hat man manchmal die Möglichkeit, etwas einzusammeln. Aber ich denke, da sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen haben, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zu geben, gestatten Sie mir, auf einige wesentliche Punkte Bezug zu nehmen.
Das Gesetz, denke ich, ist ein wichtiges Gesetz und es vereint die Effizienz der Gedenkstättenarbeit und zeigt zugleich einen Symbolwert in Sachsen-Anhalt auf.
Zur Problematik Prettin, Herr Gärtner, muss ich Ihnen sagen: Wie wichtig uns das Thema ist, zeigt eben diese Öffnungsklausel, die, wenn die Verhandlungen mit dem Bund abgeschlossen sind, eine Aufnahme ermöglicht. Herr Borgwardt hat es Ihnen auch gesagt: Wir können in dem Gesetz nur die Gedenkstätten benennen, die im Eigentum des Landes sind. Sobald die Verhandlungen mit dem Bund abgeschlossen sind, wird auch Prettin in diesem Gesetz mit erfasst.
Die Stiftung hat eine verantwortungsvolle Aufgabe, und zwar die Gedenkstätten zu erhalten, zu bewahren und fortzuentwickeln. Sie wird die Erinnerung an die Menschenrechtsverletzungen, die an diesen Orten begangen wurden, wach halten, indem sie Projekte organisiert, Veranstaltungen anbietet, Bildungsarbeit leistet und auch wissenschaftliche Forschungsarbeit betreibt.
Je größer der Abstand zu der Zeit wird, in der die Menschenrechtsverletzungen begangen wurden, desto unpersönlicher werden die damaligen Verbrechen. Es ist deshalb umso wichtiger, uns und unseren Kindern und Kindeskindern persönlich nahe zu bringen, wie es zu diesem Unrecht kam, den Taten Gesichter zu geben und - das ist besonders wichtig - Lehren daraus zu ziehen. Ich gebe Herrn Rothe Recht: Es ist ein Teil der Bildungsarbeit, aber auch Aufklärung ist hierbei eine zentrale Aufgabe, die diese Gedenkstättenstiftung zu erledigen hat.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass das Land die Mittel, die jetzt den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt werden, auch weiterhin zur Verfügung stellen wird. Es ist zu begrüßen, dass die Stiftungsbeiräte eingerichtet werden, die sich - dazu sind wir vielleicht anderer Meinung - in zwei Stiftungsbeiräten für die einzelnen Zeiträume konstituieren. Herr Rothe, ich denke, es spricht auch nichts dagegen, dass die Stiftungsbeiräte zu einem Objekt einmal gemeinsam tagen.
Auch den Vorschlag, dem wissenschaftlichen Beirat einen Berater zur Seite zu stellen, der die Stiftung bei der Beurteilung von Konzepten, Planungen und Projekten gutachterlich unterstützt, empfinden wir als angemessen.
Ich bitte Sie, der Überweisung in den Ausschuss für Inneres zuzustimmen. Auf eine Überweisung in den Finanzausschuss sollte verzichtet werden, damit eine zügige Beratung durchgeführt werden kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.
Ja, wir sollten aber darüber reden, ob das zeitlich möglich ist. Ich denke, dem stünde nichts entgegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Vorbereitung auf meinen Redebeitrag habe ich mich noch einmal mit den Einbringungsreden vom 14. April 2005 beschäftigt. Die PDS ausgenommen, war es die einhellige Meinung, dass die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes dringend notwendig und nach Aussage von Herrn Rothe längst überfällig sei. Herr Kosmehl stellte fest, dass die möglichen Mängel durch eine zügige Beratung im Ausschuss abgestellt werden könnten. - Eigentlich eine gute Basis für eine zügige Beratung im Ausschuss, an deren Ende heute die Verabschiedung des Gesetzes stehen soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU lässt keinen Zweifel daran, dass die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung einen funktionierenden Verfassungsschutz braucht. Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 5 des Ministeriums des Innern findet oftmals nicht die öffentliche Anerkennung, die eigentlich erforderlich wäre. Dies ist jedoch der Natur einer Verfassungsschutzbehörde geschuldet, die ihre Arbeit professionell und unauffällig zu verrichten hat.
Deswegen soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle ausdrücklich einmal der Dank und die Anerkennung für ihren überaus wichtigen Beitrag, den sie für die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der Verfassung leisten, ausgesprochen werden.
Der Verfassungsschutz liefert im Vorfeld unverzichtbare wichtige Erkenntnisse, um unter anderem den Sicher
heitsbehörden die Möglichkeit zu geben, zu reagieren und geplante Straftaten zu verhindern. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, den Verfassungsschutz nicht nur materiell, strukturell, personell und rechtlich so auszustatten, dass er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen kann; er braucht vielmehr auch in der öffentlichen Diskussion die notwendige Akzeptanz in unserer Gesellschaft. Auch dafür haben wir Sorge zu tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der CDU geht es bei dem Gesetzentwurf nicht darum, die Terrorismus- und Extremismusdiskussion zu benutzen, um - wie es die Linkspartei.PDS bezeichnete - eine gläserne Gesellschaft zu schaffen oder Fluggesellschaften, Kreditinstitute, Post- und Telefongesellschaften für den Verfassungsschutz zu offenen Büchern werden zu lassen. Uns geht es darum, den Verfassungsschutz zu stärken und ihn mit Mitteln und Instrumenten auszustatten, damit er künftig seine Aufgaben, die wir ihm gegeben haben, in der notwendigen Qualität und Quantität erfüllen kann mit dem Ziel, die Sicherheit in unserem Land zu erhöhen.
Uns allen ist bewusst, dass sich seit dem 11. September 2001 die Welt verändert hat und dass es ein Sicherheitsgefühl, wie wir es vor den Ereignissen in New York hatten, heute nicht mehr gibt. Auch Europa befindet sich im Visier des islamistischen Terrorismus. Madrid, London, Amman erst im November dieses Jahres - Jordanien war bisher als Ruhepol im Nahen Osten bekannt -, Irak, die Entführung von Susanne Osthoff - das alles sind Fakten, die wir nicht ignorieren können und dürfen.
Die Anschläge in London haben deutlich gemacht, dass Sprengsätze nicht nach Nationalitäten, Hautfarben oder Religionen unterscheiden. Eine klare Sprache sprechen in diesem Zusammenhang auch die rechtzeitig aufgedeckten Planungen von Islamisten, ein Attentat auf den irakischen Ministerpräsidenten Alawi anlässlich seines Deutschlandbesuches im Dezember 2004 zu verüben. Sie belegen, dass eine Gefährdung für Deutschland und damit auch für Sachsen-Anhalt nicht auszuschließen ist.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir das Gesetz zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften und zur Stärkung des Verfassungsschutzes. Das Argument, dass die Verfassungsschutzberichte der letzten Jahre im Kapitel Ausländerextremismus aussagen, dass dieser in Sachsen-Anhalt keine erhebliche Rolle spielt, kann hierbei nicht zählen, weil Sachsen-Anhalt nicht auf einer Insel liegt, sondern mitten in Deutschland und Europa und weil wir in der Gemeinschaft aller Länder unseren Beitrag für die freiheitliche Wertegemeinschaft leisten müssen.
Extremisten und Terroristen halten sich nicht an demokratische Spielregeln. Sie verfügen über Netzwerke und materielle Ausstattungen, weshalb auch der Verfassungsschutz mit den notwendigen Instrumenten und Befugnissen ausgestattet werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die einzelnen Regelungstatbestände des Gesetzentwurfes nicht weiter ausführen, weil das der Innenminister in seiner Rede bereits ausführlich getan hat. Ich möchte mich auf einige Anmerkungen zu einzelnen Punkten beschränken.
Erstens. Die CDU-Fraktion hält es für sehr wichtig, dass der Verfassungsschutz künftig auch Bestrebungen beobachten soll, die sich gegen den Gedanken der Völkerver
ständigung, gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten; denn damit wird eine bisher bestehende Gesetzeslücke bei ausländerextremistischen Bestrebungen, die sich gegen politische Gegner im Ausland richten, geschlossen.
Nach künftiger Rechtslage kann der Verfassungsschutz auch solche ausländerextremistischen Aktivitäten beobachten, die sich gegen politische Gegner im Ausland richten, ohne dass mit diesen Bestrebungen Gewaltanwendungen oder entsprechende Vorbereitungshandlungen in Deutschland verbunden sind. In erster Linie sind damit Verhaltensweisen angesprochen, die durch das Schüren von Hass einen Nährboden für extremistische Auffassungen bilden. Dem Verfassungsschutz wird somit ein vorbeugendes Instrument gegen Hassprediger und andere gegeben.
Zweitens. Die CDU-Fraktion hält es auch für wichtig, Telekommunikationsdienstleistungen, Kontobewegungen und Reisebewegungen zu überwachen; denn der weltweite Terrorismus ist mobil, und nur so lässt sich gewährleisten, dass die mobilen Täter verfolgt werden können.
Drittens. Wir begrüßen es ausdrücklich - wir danken an dieser Stelle auch besonders dem Koalitionspartner FDP -, dass von den neuen Auskunfts- und Übermittlungsbefugnissen der Verfassungsschutzbehörde sowie vom Einsatz des IMSI-Catchers zur Beobachtung des gewaltbereiten Inlandsextremismus Gebrauch gemacht werden soll.
Es wäre auch schwer verständlich und vermittelbar, wenn eine terroristische Organisation, die durch Gewaltaktionen die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, mit den neuen Auskunftsbefugnissen erforscht werden könnte und dies zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherheit des Bundes oder eines Landes nicht möglich sein sollte.
Die Gewalt der Neonaziszene und der rechtsextremistischen Skinheads, aber auch die gewaltbereiten Linksextremisten und Autonomen bedrohen die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Wir beobachten immer wieder nicht nur bei dem Terrorismus, sondern beispielsweise auch bei Skinheads, dass das Einstiegsalter des rekrutierten Nachwuchses immer weiter sinkt. Den Begriff der jugendlichen Rucksackterroristen, den Herr Rothe gebraucht hat, finde ich ganz interessant.
Gut, dann werde ich zum Schluss kommen.
Für uns ist dieses Thema ganz besonders wichtig. Aus diesem Grunde unterstützen wir auch die Regelung, dass die Frist der Speicherung von Daten in amtseigenen Dateien von 16 auf 14 Jahre gesenkt wird.
Ein Satz noch zu der Problematik des Datenschutzes. Wir geben dem Verfassungsschutz hiermit ein Instrument in die Hand, von dem wir denken, dass damit auch der Schutz unserer Wertegemeinschaft viel besser mög
lich ist. Dies muss man ganz deutlich sagen, weil angesichts der datenschutzpolitischen Diskussion hierdurch umso mehr zweifelsohne tangierte Bürgerrechte betroffen sind.
Denn bei solchen Diskussionen wird immer wieder und unzulässigerweise das Schreckgespenst des allumfassenden Überwachungsstaates an die Wand gemalt.
Ja. - Den Grundsätzen des Datenschutzes ist unter dem Geschichtspunkt der Verhältnismäßigkeit im Gesetz ausreichend Rechnung getragen worden.
Ihren Änderungsantrag lehnen wir wie bereits im Ausschuss ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl hat schon ausgeführt, dass wir in diesem Hause schon sehr oft über die Funktionalreform geredet haben. Frau Dr. Paschke hat gesagt, dass sich eigentlich nichts gedreht hat bzw. dass wir uns gedreht haben; so hat sie es, glaube ich, ausgedrückt.
Frau Dr. Paschke, eigentlich haben wir uns nicht gedreht; vielmehr haben wir das, was wir mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz als Basisgesetz für die ganzen Reformen angeschoben haben, von 2002 bis heute konsequent durchgezogen.
Wenn Sie es sehen wollen und die Augen öffnen, dann sehen Sie es auch vom Grundsätzegesetz bis zum Funktionalreformgesetz und bis zu der Gebietsreform heute. Die Vorwürfe, die heute von Herrn Rothe erhoben worden sind, sind eigentlich allen schon bekannt gewesen.
Nun gab es unterschiedliche Aussagen zu dem Landtagsbeschluss vom 17. Januar 2002 in der Drs. 3/68/5222 B. Frau Dr. Paschke hat gesagt: Na ja, kritikwürdig ist er schon. Herr Kosmehl hat gesagt, er wäre eine gute Ba
sis. Ich persönlich sehe auch, dass er kritikwürdig ist. Wenn Sie sich den in dem Beschluss enthaltenen Vortext ansehen, dann stellen Sie fest, dass es nur politische Willensbildung und eine Meinungsaussage dazu ist, was man machen könnte und machen möchte. Es ist aber nicht konkret an der Umsetzung dessen gearbeitet worden.
Sie werden mir darin Recht geben, dass das Vorhaben der Funktionalreform wohl eines der schwierigsten ist, weil es dabei nicht nur um Aufgabenkomplexe geht, sondern insbesondere um Kosten und um Personalübergang. Zu diesem Thema haben Sie, Herr Rothe, sich soeben sehr ausführlich geäußert, als Sie diesen kleinen thematischen Schweif gemacht haben und gesagt haben: Reden wir doch einmal über Aufgaben; reden wir doch einmal über das Schulamt. Damit hatten Sie angefangen.
So einfach ist es eben nicht. Man kann nicht sagen: Jetzt reden wir einmal über Schulämter und wohin sie kommen. Vielmehr muss man die gesamte Komplexität dieses Aufgabenbereiches analysieren und dann abwägen, beschreiben und entscheiden.
Ich habe, als Sie diese Ausführungen gemacht haben, gedacht: Bei den Forstämtern könnte man auch sagen: Jede Gemeinde, die irgendwo eine Aufforstungsfläche von einer Größe ab 5 ha geschaffen hat, bekommt wieder ein Forstamt pro Revier und einen Revierförster.
Letztlich ist das, wie gesagt, ein sehr komplizierter Prozess. Wir, das heißt die Landesregierung und die Koalition, haben versucht, diesen Prozess systematisch voranzubringen. Herr Robra hat in seinen Ausführungen im Wesentlichen auf das Verfahren abgehoben. Es ist festzustellen, dass die Arbeitsgruppe methodisch und unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände gearbeitet hat.
Dass wir alle uns den Inhalt des Ersten Funktionalreformgesetzes vielleicht etwas umfangreicher und aus Ihrer Sicht vielleicht auch wertvoller vorgestellt hätten, ist sicher unstrittig. Aber wir haben schon zum damaligen Zeitpunkt, genau am 22. Dezember 2004, gesagt, dass es das Erste Funktionalreformgesetz ist und dass weitere solche Gesetze, also nicht nur ein weiteres Funktionalreformgesetz, folgen werden. Das haben wir so sagen können, weil wir das angesichts der Komplexität der Aufgabenübertragung schon erkannt hatten.
Zum Antrag der PDS-Fraktion. Der Intention des Absatzes 1 kann man noch folgen, weil sie auf der Auffassung des Landkreistages basiert. Dass die Linkspartei.PDS diese Auffassung teilt, insbesondere unter dem Aspekt, dass es bei den ab 1. Juli 2007 zu erwartenden Landkreisstrukturen möglich sein wird, weitere Aufgabenkomplexe auf die Landkreisebene zu übertragen, ist mir eigentlich neu.
Als ich gestern Abend über diesen Antrag nachgedacht habe, fiel mir die letzte Landtagssitzung am 6. Oktober 2005 ein, in der vehement diese fünf Großkreise gefordert worden sind. In der heutigen Debatte zu dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt ist es auch noch einmal ganz deutlich vorgebracht worden.
Sie wollen auf der einen Seite fünf Großkreise und fordern leistungsfähigere Strukturen, um bestimmte Aufgabenkomplexe übertragen zu können, führen aber in Ihrem Antrag unter Absatz 1 aus, dass die zu erwartenden Strukturen dann die Leistungsfähigkeit hätten, die es ermöglicht, weitere Aufgabenkomplexe zu übertragen. Sie
müssen sich darüber im Klaren sein, was Sie wollen. Wenn Sie dort angekommen sind, wo wir jetzt schon sind, dann kann ich Ihnen dazu nur gratulieren.
Im Übrigen hatte Herr Grünert in der Landtagssitzung am 6. Oktober 2005 sehr deutlich gesagt, wie unfähig sich die von den Fraktionen der CDU und der FDP getragene Regierung und auch die Koalitionsfraktionen auf diesem Parkett bewegen. Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, möchte ich Herrn Grünert wie folgt zitieren:
„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits mit der Verabschiedung des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes mit der Mehrheit der Regierungskoalition wurde klar, dass unter der derzeitigen CDU-FDP-Regierung eine zukunftsfähige Verwaltungs- und Gebietsreform gekoppelt mit einer kommunalen Politik- und Funktionalreform - Letzteres ist das eigentlich Wichtige - im Land Sachsen-Anhalt nicht stattfinden wird...
Das Festhalten am dreistufigen Verwaltungsaufbau im Land Sachsen-Anhalt, die Zentralisation vormals durch die Landkreise getätigter Aufgaben auf das Landesverwaltungsamt und nicht zuletzt die Kleinteiligkeit der von der Regierung vorgeschlagenen Landkreisstruktur, welche eben nicht die administrativen Räume an die sich entwickelnde Wirtschaftsstruktur anpasst, verhindern eine Weichenstellung hin zu modernen und effizienten Verwaltungsstrukturen und verhindern eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“
Das ist eine ganz klare Aussage, die im Prinzip heute noch einmal bestätigt wurde. Auf der anderen Seite sagen Sie: Wenn wir diese Strukturen, wie wir sie heute beschlossen haben, so umsetzen, dann ist eine weitere Aufgabenübertragung zum 1. Juli 2006 durchaus gerechtfertigt. Die Leistungsfähigkeit wird von Ihnen damit bestätigt.
Den Absatz 2 Ihres Antrages kann man vielleicht mit den Worten überschreiben: „Unmögliches wird sofort erledigt, Wunder dauern etwas länger“. Frau Dr. Paschke ist in ihren Ausführungen Gott sei Dank schon ein wenig darauf eingegangen. Sie hat gesagt, dass der Zeitraum bis zum Ende der Legislaturperiode relativ kurz bemessen ist.
Ich glaube, dass das Thema auch unter dem Aspekt, dass weitere Aufgaben in ein weiteres Funktionalreformgesetz aufgenommen werden könnten, mit den Ministerien und den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert wird, auch auf einen Vorschlag des Landkreistages hin.
Ich diesem Zusammenhang möchte ich allerdings auch anmerken: Die Vorschläge des Landkreistages sind die Vorschläge des Landkreistages; sie sind nicht immer konform mit den Vorschlägen bzw. mit den Auffassungen des Städte- und Gemeindebundes, der hierbei beteiligt werden müsste - das ist eine Ihrer Forderungen -, die dann ebenfalls abzustimmen wären. Diese Abstimmungen laufen auch in der Arbeitsgruppe Funktionalreform. Die Ergebnisse werden den Fachleuten sicherlich zu gegebenerer Zeit unterbreitet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gesagt, bis zum März 2006, bis zur Wahl sehen wir als CDUFraktion - bei allem Respekt vor der Arbeit in den Ausschüssen - ebenfalls nicht die Möglichkeit, diese Forde
rungen, die die PDS-Fraktion aufgemacht hat, zu erfüllen. Aus diesem Grunde darf ich Ihnen mitteilen, dass wir diesen Antrag ablehnen werden. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Polte, ich wusste nicht, dass es 26 Änderungen sind. Wie gesagt, das war nicht die erste und wird nicht die letzte sein. Da Sie das Problem Doppik ansprechen, muss ich sagen, dass wir gleich nach diesem Tagesordnungspunkt noch einen Tagesordnungspunkt haben, bei dem wir über das Problem möglicherweise noch einmal diskutieren.
Der Grundsatz des Gesetzentwurfs besteht in der Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit, der Anpassung einzelner Gesetzlichkeiten an die Erfordernisse der Praxis und der Klarstellung von Einzelfragen, die bisher strittig bzw. unklar waren oder unterschiedliche Interpretationen regelrecht zuließen.
Der Gesetzentwurf umfasst in seinen acht Artikeln insgesamt sieben Einzelgesetze. In diesen einzelnen Punkten sind insgesamt 65 Änderungen aufgeschrieben worden. Vorab wurde eine Anhörung durchgeführt. Sie sagen, dass nicht alle in den 20 Seiten des Papiers vorgeschlagenen Änderungen einzeln aufgeschlüsselt worden sind. Ich denke, dass wir im Innenausschuss im Rahmen der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände diese Sachen noch einmal explizit hinterfragen können und vielleicht die eine oder andere Änderung mit auf den Weg bringen können.
Meine Damen und Herren! Ich denke, Sie werden verstehen, dass für die 65 Änderungen die Redezeit von fünf Minuten nicht ausreichend ist. Vielleicht ist der Plenarsaal auch nicht der Platz, um alle 65 Änderungen im Einzelnen anzusprechen. Ich habe mir auch ein paar wesentliche Änderungen herausgeschrieben.
Aber ich möchte erst einmal auf die Hinweise von Herrn Grünert, die sehr emotional herübergekommen sind, Bezug nehmen. Herr Grünert, wenn Sie von einer Mogelpackung sprechen und den Namen schon als Mogelpackung bezeichnen, dann steht es Ihnen frei, im Innen
ausschuss einen anderen und vielleicht einen besseren Namen zu finden. Ich denke, diesbezüglich sind wir relativ offen.
Ich sehe nicht, an welcher Stelle das Mitspracherecht beschnitten wird. Im Gegenteil, das Mitspracherecht für die kommunalen Mandatsträger, für die sachkundigen Bürger und für alle anderen wird meines Erachtens noch erweitert. Bleiben wir am Beispiel: Wenn Sie sich heute scheiden lassen, dann dürfen Ihr Schwager und Ihre Schwägerin, wenn sie sachkundiger Bürger sind, bei Angelegenheiten, die diese Personengruppen betreffen, nicht mit entscheiden. Nach der Änderung dürfen sie mit entscheiden. Das ist keine Einschränkung, sondern eigentlich eine Erweiterung.
Die Rechte der Bürgerinitiativen werden aus meiner Sicht auch nicht beschnitten.
Zur Problematik, die Herr Kosmehl auch schon angesprochen hat, und zwar die Problematik mit der Gleichstellungsbeauftragten: Sie wissen, dass der erste Entwurf noch ein bisschen weiter ging. Ich habe dazu eine eigene Auffassung. Ich denke, dass diese Arbeit durchaus im Rahmen der Ehrenamtlichkeit geleistet werden kann. Ich bin jetzt seit 15 Jahren Bürgermeister meiner Stadt. Wir haben diese Sachen im Prinzip auch praktiziert.
Letztlich darf man es doch nicht so darstellen, dass die Gleichstellung so hart gefahren wird, dass immer geguckt wird, ob es ein Männchen oder ein Weibchen ist, und dann diskriminiert wird. Das ist doch in der Praxis gar nicht so.
Aus dem Grund kann ich es mir durchaus vorstellen, diesen Bereich komplett mit Ehrenamtlichen abzudecken. Ich sehe durchaus eine Gesetzeskollision
zu § 44 Abs. 4 GO LSA bzw. auch mit § 63 GO LSA, und zwar ist es die innere Organisation der Verwaltung insgesamt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderungen bezüglich der Einwohnerfragestunde für den GA sind sicherlich sinnvoll - das hätte Herr Grünert auch ansprechen können -, weil damit letztlich die Transparenz bei der Arbeit in den Gemeinschaftsausschüssen und damit bei der Verwaltungsarbeit für die einzelnen Mitgliedsgemeinden noch besser gewährleistet wird.
Herr Kosmehl hat die überörtliche Prüfung der Zweckverbände durch den Landesrechnungshof angesprochen. Ich halte das für ausgesprochen sinnvoll, weil dadurch - ich denke, in der Begründung ist es auch explizit ausgeführt - systematisch Angaben über die Wirtschaftlichkeit, die ordentliche Arbeit oder Defizite in den Zweckverbänden erschlossen werden können.
Sehr sinnvoll ist auch die Änderung von § 134 der Gemeindeordnung. Es geht um einen Kompetenzwechsel im Bereich der Kommunalaufsicht. Wenn ein Landkreis in einem Verfahren selbst betroffen ist, dann kann sich das Landesverwaltungsamt als obere Kommunalaufsicht in das Verfahren einschalten.
Über die Änderung des § 145 bezüglich des Selbsteintrittsrechts wäre vielleicht noch einmal zu diskutieren; denn ich sehe darin durchaus einen starken Eingriff in
die Selbstverwaltung. Es müsste darüber diskutiert werden, unter welchen Voraussetzungen die Fachaufsichtsbehörde anstelle der Gemeinde tätig werden kann und in welcher Höhe der Gemeinde dadurch Kosten entstehen. Darüber können wir aber, denke ich, im Ausschuss explizit beraten. - Das war es erst einmal von meiner Seite. Die Redezeit ist vorbei.
Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung in den Innenausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rothe, ich habe zufällig das Verfassungsschutzgesetz in der geltenden Fassung hier; ich kann aber nicht erkennen, dass in § 2, den Sie angeführt haben, eine Verletzung des Trennungsgebotes durch die mögliche Einrichtung des GIAZ vollzogen worden ist. Darüber könnten wir vielleicht, wenn Sie richtig darüber diskutieren wollen, im Ausschuss sprechen.
Im Übrigen teile ich Ihre Auffassung, dass es Zeit ist, diese Gesetzesanpassung vorzunehmen. Ich wiege mich in der Hoffnung, dass Sie möglicherweise bereit sind, die Beratungen in den Ausschüssen, die Sie beantragt haben, auch zügig durchzuziehen, damit wir rechtzeitig zu diesen Änderungen kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Demokratie muss sich schützen. Dazu gehört natürlich auch der Schutz gegen Terrorismus und Extremismus. Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York haben gezeigt, dass sich die Welt verändert hat. Der damalige Bürgermeister Rudolph Giuliani hat gesagt:
„Die Welt wird nach dem 11. September nicht mehr die Welt sein, die wir vor dem 11. September kannten“.
Die Bedrohungen durch Terrorismus und Extremismus sind eine sicherheitspolitische Gefahr für die ganze Welt. Der Anschlag von Madrid im März 2004 hat gezeigt, dass auch Europa im Visier des Terrorismus ist und dass Deutschland, wie die Erkenntnisse vom 11. September 2001 zeigten, zum Vorbereitungsraum terroristischer Anschläge gehörte und gehört. Diese Tatsachen muss man zur Kenntnis nehmen und man muss darauf reagieren.
Der Bundesgesetzgeber hat bereits reagiert und die Sicherheitsbehörden mit weiteren gesetzlichen Befugnissen ausgestattet. Dabei kommt dem Verfassungsschutz eine wichtige Aufgabe zu. Aus diesem Grunde befassen wir uns heute mit dem Gesetz zur Änderung verfassungsschutzrechtlicher Vorschriften.
Das derzeit geltende Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt legt in § 1 den Zweck des Verfassungsschutzes fest. Ich darf - mit Ihrer Genehmigung - zitieren:
„Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherung des Bundes und der Länder.
Er hat die Landesregierungen und andere Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes über Gefahren für diese Schutzgüter zu unterrichten. Dadurch sollen diese Stellen rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.
Er hat auch die Öffentlichkeit über diese Aufgabenfelder zu unterrichten.“
In § 4 dieses Gesetzes sind die Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde beschrieben.
Mit dem Gesetz zur Änderung der verfassungsschutzrechtlichen Vorschriften soll die Verfassungsschutzbehörde mehr Befugnisse und damit Möglichkeiten und Instrumente erhalten, um diese Aufgabe zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfüllen zu können. Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich.
Da die Änderungen sehr umfangreich sind und eine Fünfminutendebatte nicht ausreicht, um alle Änderungen zu erläutern, beschränke ich mich auf einige wesentliche Punkte.
Artikel 1 passt das Verfassungsschutzgesetz des Landes an das Bundesverfassungsschutzgesetz an, welches im Januar 2002 durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz geändert wurde. Hierzu gehört, dass der Verfassungsschutz die Aufgabe erhalten soll, Bestrebungen zu beobachten, die gegen den Gedanken der Völ
kerverständigung und insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind. Die CDUFraktion begrüßt auch dies ausdrücklich.
Weiterhin soll der Verfassungsschutz die Befugnis erhalten, Auskünfte von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern, von Luftfahrtunternehmen, von Postdienstleistern, Telekommunikationsdienstleistern und Teledienstleistern zu erhalten. Die Befugnis erstreckt sich unter anderem auf Geldbewegungen, Geldanlagen, Transportleistungen, Umstände des Luft- und Postverkehrs sowie Verbindungs- und Dienstedatenerkennung, und zwar wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist und tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren vorliegen. Auch das begrüßt die CDU ausdrücklich, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Übrigen muss von diesen Befugnissen auch über die Terrorismusbekämpfung hinaus Gebrauch gemacht werden, wenn Anhaltspunkte für einen Verdacht auf Straftaten im extremistischen Bereich und auch im Bereich des Hochverrats, der Volksverhetzung und schwerer Kapitaldelikte vorliegen.
Zu möglichen Argumenten der Unverhältnismäßigkeit und der Überzogenheit sei angemerkt, dass die Erweiterung von Befugnissen durchgängig mit den entsprechenden Festlegungen von Kontrollrechten parlamentarischer Gremien verknüpft ist. Der Vorwurf überzogener Überwachung kann nicht gelten.
Mit Artikel 2 des Gesetzes werden die gesetzlichen Grundlagen für Sicherheitsüberprüfungen aus Gründen des Geheimschutzes oder des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes geschaffen. Im Übrigen ersetzt dieses Gesetz die untergesetzlichen Sicherheitsrichtlinien vom Oktober 1992.
Mit Artikel 3 wird das Ausführungsgesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes entsprechend den Vorgaben des Artikel-10-Gesetzes des Bundes neu gefasst. Die Kontrollbefugnis obliegt der G10-Kommission, die als unabhängiges Gremium von der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages bestellt wurde.
Ein Punkt, der mir noch wichtig ist und den auch Herr Rothe schon angesprochen hat, ist die Befugnis zum Speichern, Nutzen und Verarbeiten von Daten von Minderjährigen von der Vollendung des 14. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die CDU hält diese Befugnis für nicht unverhältnismäßig. Es ist bedauerlich, dass im islamistischen Spektrum bereits Kinder - ich möchte nicht das Wort „rekrutieren“ verwenden - benutzt und zu Kriegern ausgebildet werden. Im Übrigen ist auch im Bereich des Extremismus eine deutliche Verjüngung von aktiven Anhängern festzustellen. Die CDU-Fraktion unterstützt diese Befugnisse für den Verfassungsschutz ausdrücklich.
Da meine Redezeit vorbei ist, bitte ich jetzt um Überweisung an den Innenausschuss. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin recht froh, dass unser Kollege Veit Wolpert schon darauf hingewiesen hat, dass die Ausführungen in der Rede des Kollegen Polte eigentlich nicht die Begründung zu diesem Antrag sind. Ich habe, als ich zugehört habe, gedacht, es müsste ein Antrag gewesen sein, der vielleicht folgendermaßen hätte lauten können: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Gemeinde- und Gebietsreform anzuschieben mit dem Ziel, nur noch Einheitsgemeinden im Land zuzulassen und fünf Großkreise zu installieren.
Aber um diesen Antrag geht es heute nicht. Es geht um den Antrag, dass im Ausschuss darüber berichtet werden soll, wie der Stand des Gesetzes im Einzelnen ist. Ich möchte am Anfang dazu auch sagen, dass wir den
Antrag zwar gut finden - wir praktizieren ihn auch schon seit September letzten Jahres -, ihn aber trotzdem ablehnen werden. Wir werden aber, wie wir es bereits im September vergangenen Jahres begonnen haben, über diese Problematik weiterhin im Innenausschuss mit Ihnen diskutieren.
Für diejenigen, die es vielleicht vergessen haben, möchte ich zwei Daten nennen: Am 23. September 2004 im Rahmen der Klausurtagung in Naumburg - es war ein Donnerstag, Herr Grünert, Sie können sich vielleicht noch genau daran erinnern - haben wir das Thema zum ersten Mal aufgegriffen. Das können Sie auch gern im Ausschussprotokoll auf den Seiten 23 und 24 nachlesen. Am 6. Dezember 2004 erfolgte die Berichterstattung im Innenausschuss, nachzulesen im Ausschussprotokoll auf den Seiten 35 bis 42. Sie sehen schon anhand der Anzahl der Seiten, dass das eine sehr ausführliche Diskussion war und auch eine sehr ausführliche Berichterstattung seitens des Innenministers und des Innenministeriums.
Auch ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir am 6. Dezember gesagt haben: Mit dieser Berichterstattung ist das Ganze abgeschlossen und wir machen den Sack jetzt zu. Vielmehr haben wir genau das, was Veit Wolpert gesagt hat, vereinbart: Wir wollten weiter zu diesem Thema im Gespräch bleiben.
Zu den Schwierigkeiten oder Problemen bei der Umsetzung, die Herr Dr. Polte angesprochen hat: Er hat gesagt: Das Gesetz macht keine Ausnahme. - Ich sage Ihnen: Das ist falsch. Das Gesetz macht eine Ausnahme. Es ist kein Grund zur Beunruhigung, sondern es beruhigt im Land Sachsen-Anhalt. Es ist konzeptionell zukunftsfähig. Es hat keine Konstruktionsfehler. Es ist vielleicht nicht die Antwort auf die Einheitsgemeinde, die Sie erwarten, aber es ist unsere Antwort auf die Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jeder einzelnen Gemeinde im Land Sachsen-Anhalt.
Was die gerichtlichen Auseinandersetzungen betrifft, schreiben Sie in der Begründung Ihres Antrages, dass es massive Probleme seien. Ich kann diese massiven Probleme derzeit nicht erkennen. Ich will Ihnen dazu noch einmal einige Zahlen offerieren. Es ist schon gesagt worden, dass aus 215 Verwaltungseinheiten 134 Verwaltungseinheiten entstanden sind und aus 178 Verwaltungsgemeinschaften 96.
Jetzt hören Sie gut zu. Insgesamt hat es dazu 42 Verordnungen gegeben, von denen 32 akzeptiert worden sind. Es sind 17 Klagen zu verzeichnen. Aber diese betreffen von den 96 neuen Verwaltungsgemeinschaften nur zehn Verwaltungsgemeinschaften.
Meine Damen und Herren! Diese Probleme, die insbesondere mit den Klagen zusammenhängen, sind nicht maßgeblich in der Gesetzgebung begründet, sondern sie resultieren teilweise aus eigenen Problemen in den Verwaltungsgemeinschaften, und zwar betrifft das die Frage des Sitzes, die maßgeblich dazu führte, dass Klagen auf den Weg gebracht worden sind, und die Frage des Modells, also Trägergemeinde oder Sitzgemeinde, sprich gemeinsames Verwaltungsamt. So gesehen kann man durchaus feststellen: Das Gesetz macht eine Ausnahme.
Mir ist es sehr wichtig, noch auf zwei Aussagen Bezug zu nehmen, und zwar zunächst auf die kommissarische Einsetzung der Verwaltungsleiter. Das, meine Damen
und Herren, ist schon rechtmäßig. Diejenigen unter Ihnen, die im Innenausschuss mitarbeiten, wissen, dass es am 4. November 2004 eine Beratung gegeben hat, in der diese Dinge eindeutig geregelt und festgelegt worden sind. Im Übrigen dürften dort, wo diese kommissarischen Leiter eingesetzt worden sind, heute gar keine Probleme mehr existieren, weil die konstituierenden Sitzungen stattgefunden haben und mittlerweile Übergangsverwaltungsleiter festgelegt worden sind.
Zu der Frage der Pässe und Personalausweise. Lieber Dr. Polte, das ist zwar ein Problem gewesen, aber nicht solch ein Problem, wie sie es beschrieben haben; denn spätestens ab nächster Woche wird auch das alles geregelt sein. Die Verwaltungsgemeinschaften, für die der Raum in den Eintragungsvermerken der Pässe nicht für ihren langen Namen ausreichte, regeln das durch Zweckvereinbarungen mit anderen Verwaltungsgemeinschaften, die diese Aufgaben jetzt übernehmen. Jeder hat natürlich gehofft, dass das Oberverwaltungsgericht vor dem 14. April, wie es jetzt angekündigt worden ist, entscheidet und damit den Weg dafür frei macht, schneller zu einer Lösung zu kommen. Aber wie gesagt, da ist man, wie die Juristen bemerken, in Gottes Hand.
Einen Satz noch an Herrn Grünert gerichtet. Herr Grünert, die Ausnahmen, die wir im Gesetz ausdrücklich beschlossen haben, als Hilfsargument für das Scheitern des Gesetzes anzuführen, halte ich für ausgesprochen dünn. Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist, will ich mich auf meinen letzten Satz beschränken: Wir lehnen den Antrag ab, werden aber, wie gesagt, im Innenausschuss hierzu eine intensive Beratung führen, um über dieses Problem zu diskutieren. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits am 15. Oktober dieses Jahres bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass das gesamte Spektrum der unterschiedlichen Auffassungen zum Finanzbedarf, der einzelnen Gruppen und der kommunalen Familie in den Beratungen des Finanz- und des Innenausschusses sichtbar werden wird. Ich habe Ihnen nicht zu viel versprochen.
Sie haben auch hier gemerkt, wie unterschiedlich die Auffassungen sind. Frau Dr. Weiher hat das Beispiel mit der Decke und anschließend das Beispiel mit den vielen Kindern genannt. Es sind eigentlich nicht viele Kinder, sondern es sind nur drei Kinder: die kreisfreien, die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise. Aber ob die dann wirklich so schreien, hängt maßgeblich von uns ab; denn wir verteilen im Wesentlichen die Aufgaben auf die Gruppen der kommunalen Familie.
Wie gesagt, in den Finanz- und den Innenausschusssitzungen zeigte sich klar die Position der Spitzenverbände. Ich denke, dass auch klar geworden ist, dass die Spitzenverbände teilweise - insbesondere beim Städte- und Gemeindebund, also bei der Familie der kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden - eine Gratwanderung zu gehen hatten.
Dass die Notwendigkeit der Änderung des FAG vorlag, hatten wir bereits mit der demografischen Entwicklung, der Aufgabenverlagerung im Rahmen der Funktionalreform, der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und natürlich mit dem, was uns als Kommunen besonders am Herzen lag, begründet, nämlich mit der Notwendigkeit, das Ausgleichsinstrumentarium weiterzuentwickeln. Dass nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten und dass wir, wie gesagt, angesichts der Haushaltssituation auch Kompromisse eingehen mussten, war von vornherein allen klar.
Im Wesentlichen sind die Änderungen, die in den Ausschussberatungen herausgekommen sind, schon genannt worden. Mir ist es deshalb wichtig, auf zwei, drei Sachen hinzuweisen, die mir besonders am Herzen liegen.
Erstens. Ich hatte bereits am 15. Oktober zu § 6 Abs. 3 darauf hingewiesen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung, insbesondere dem Rückgang der Einwohnerzahl in den Oberzentren, also in den kreisfreien Städten, eigentlich nur noch ein Anteil von 21 % an der Ausgleichsmasse gerechtfertigt wäre. Wir haben uns trotzdem dazu entschlossen, die 27 % zu belassen. Das entspricht sechs Prozentpunkten mehr und einem tatsächlichen absoluten Mehraufwand von ca. 75 Millionen €. Das muss man wirklich deutlich aussprechen, weil dieses Schreien, das auch Frau Dr. Weiher genannt hat, eigentlich dazu führt, dass diese Gruppe der kommunalen Familie doch mehr als die anderen begünstigt wird.
Die Änderung der Einwohnerzahl für die Gewichtung der Gemeinden und die Einführung des Dünnbesiedlungszuschlages waren heftig umstritten und diskutiert. Den Dünnbesiedlungszuschlag über zwei Jahresstufen anzu
passen, und zwar im Jahr 2005 um 2,5 % und im Jahr 2006 um 1,75 %, halte ich für sinnvoll. Ich denke, das dämpft auch die Haushaltssituation in den betroffenen Landkreisen.
Weil Frau Dr. Weiher insbesondere die Gewichtung und den Gewichtungsfaktor angesprochen hat, will ich sagen, dass ich die zentralörtliche Funktion der 4%- und 8%-Regelung insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelzentren auch als eine sinnvolle Entscheidung ansehe. Sie merken, dass wir insbesondere bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes maßgeblich den raumordnerischen und den zentralörtlichen Aufgabenbereich stärker berücksichtigt haben.
Bei den Recherchen zum Finanzausgleichsgesetz ist mir eine Textstelle in einem Aufsatz aufgefallen. Es wird viel über die Frage diskutiert: Was ist eigentlich gewichtig, kann man nicht einfach alle Einwohner mit eins ansetzen und dann eine andere Regelung finden? - Sie hatten „kinder- und jugendfreundlich“ gesagt, andere sagen „raumordnerisch“, wieder andere sagen „zentralörtlich“. Da habe ich etwas unter der Überschrift „Entstehung und Entwicklung der kommunalen Einwohnerveredlung seit 1950“ gefunden, also als FAG seit 1950. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich vielleicht kurz zitieren:
„Die Veredlung ist erforderlich, weil der Finanzbedarf einer Gebietskörperschaft nicht allein von der zahlenmäßigen Größe ihrer Bevölkerung, sondern auch von ihrer Siedlungsstruktur, insbesondere ihrer Siedlungsform und Siedlungsdichte, abhängt. Die stärkere Zusammenballung von Menschen auf verhältnismäßig engem Raum erfordert eine intensivere behördliche Organisation, erhöht das Niveau der Lebenshaltungskosten, der Löhne, Sachaufwendungen, Sozialleistungen usw. und verursacht ganz allgemein höhere kollektive Bedürfnisse namentlich auf den Gebieten der Rechts- und Staatssicherheit, des Erziehungswesens, der Wohlfahrt, des Verkehrs, der Versorgungseinrichtungen und dergleichen.“
Jetzt wichtig:
„Infolgedessen steigt der Finanzbedarf besonders im gemeindlichen Bereich nicht im arithmetischen Verhältnis, sondern progressiv zur Einwohnerzahl.“
Das ist, wenn es wirklich so ist, eine wichtige Aussage. Wenn wir davon sprechen, dass die Einheitsgemeinde möglicherweise das ideale Instrument ist, um Verwaltungsorganisation und Kosteneinsparung zu betreiben, steht dieser Satz dieser Aussage eigentlich kontraproduktiv entgegen.
Meine Damen und Herren! Den Abzug von 10 Millionen € zur Bedienung der GVFG-Mittel halten wir als CDU-Fraktion ebenfalls für sinnvoll, trägt er doch dazu bei, die notwendigen Fördermittel bereitzustellen und insbesondere die notwendigen Straßenbaumaßnahmen, die in den letzten Jahren zu kurz gekommen sind, investiv zu bedienen.
Die Neuquotierung, und zwar nach der Ausschussempfehlung, auf 55 und 20 % erst im Jahr 2006 zurückzukommen, halten wir ebenfalls für sehr sinnvoll.
Zur Finanzausgleichsabgabe hat der Minister ausführlich gesprochen. Dazu ist zu sagen: Das war auch in unserer Fraktion ein Kriterium, über das wir sehr ausführlich diskutiert haben. Da schlagen bei einigen von uns zwei Herzen in einer Brust. Sie müssen davon ausgehen, dass es viele gab, die gute Bedingungen hatten und die nicht viel tun mussten, um zu ihren Gewerbesteuereinnahmen zu kommen. Aber es gab ebenso viele, die dafür hart gearbeitet haben. Es gab auch einige, die gute Bedingungen hatten und die diese erkannt und genutzt haben. Ich kenne aber auch viele Kommunen, die gute Bedingungen hatten, die Situation aber verschlafen haben und aus den Bedingungen, die sie vor der Haustür hatten, nichts gemacht haben.
Ich denke, wir sind uns dahin gehend einig, dass das Ausgleichsinstrumentarium sehr sinnvoll ist, um Liquiditätsprobleme in den Kommunen zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Deshalb haben wir dieses Instrument entsprechend in § 8 Abs. 3 eingebaut.
Ich komme noch kurz auf den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion zu sprechen.
Zu dem Änderungsantrag: Der Antrag unter Nr. 1 des Änderungsantrages ist bereits im Ausschuss gestellt worden. Diesen können wir nicht mittragen. Das hatten wir schon ausführlich begründet. Auch Nr. 2 werden wir in der vorliegenden Fassung nicht mittragen.
Zu dem Entschließungsantrag: Sicherlich ist es notwendig, die Qualität des Finanzausgleichsgesetzes regelmäßig fortzuschreiben. Aber wenn ich den Punkt 2 des Antrages sehe, Frau Dr. Weiher, wonach der Landtag die Landesregierung bitten soll, Erwartungen zu berücksichtigen, und wenn ich dann die einzelnen Anstriche sehe, muss ich doch noch auf zwei, drei Anstriche eingehen. Die darin genannten Themen sind zumindest in den letzten zweieinhalb Jahren schon mehrfach behandelt worden. Ich kann mich auch an eine Diskussion erinnern, die von dem ehemaligen Minister Püchel geführt worden ist und die ich auch anführen möchte.
Zu Punkt 2: Nachweis der tatsächlichen Deckung des Finanzbedarfs kommunaler Körperschaften für pflichtige Aufgaben, das heißt für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis und für Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und einen angemessenen Anteil freiwilliger Aufgaben unter Berücksichtigung eigener kommunaler Einnahmen. Ich kann mich erinnern, dass wir, als wir über das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz diskutiert und darüber nachgedacht haben, wie wir die Analyse der Aufgaben durchführen, recht schnell darauf gekommen sind zu sagen: Eigentlich können wir nur den übertragenen Wirkungskreis und die pflichtigen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis nehmen.
Wir haben es vermieden, die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu betrachten, die freiwillig sind, weil diese in den Gemeinden vielschichtig gestaltet sind und nicht überall gleich sind. Also, die eine Gemeinde macht das, die andere Gemeinde macht dies und noch eine andere Gemeinde macht wieder etwas anderes. Jetzt wollen Sie das noch mit der tatsächlichen Deckung des Finanzbedarfs verknüpfen. Ich meine, das ist theoretisch und praktisch gar nicht leistbar.
Der nächste Punkt: Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Das ist gängige Praxis seit spätestens September 2004, und zwar seit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Ersten Investitionserleichterungsgesetz. Es ist übrigens auch
schon gängige Praxis, spätestens seit dem In-Kraft-Treten von Artikel 87 der Landesverfassung.
Der nächste Punkt: Überprüfung des Verhältnisses von allgemeinen und Zweckzuweisungen beim kommunalen Finanzausgleich mit der Zielsetzung der Ausfaltung frei verfügbarer Schlüsselzuweisungen. Das ist das, was ich vorhin schon angedeutet habe. Vor zwei Jahren hat Herr Püchel zu Minister Jeziorsky gesagt: Das habe ich acht Jahre lang umzusetzen versucht.
Sie wissen, welche objektiven und möglicherweise auch subjektiven Gründe eine Rolle dafür spielen, dass die Zweckzuweisungen teilweise nicht entsprechend dem Wunschdenken und den Erwartungen, die wir alle hatten, in die allgemeinen Zuweisungen überführt werden konnten. Im Übrigen ist das Verhältnis von allgemeinen und Zweckzuweisungen auch nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, wie viel Zweckzuweisungen tatsächlich und unter welchen Bedingungen in die allgemeinen Zuweisungen überführt werden können.
Vielleicht zum Schluss.
Dann lassen Sie mich noch einen Satz sagen; denn diesen muss ich sagen, um nicht ganz blöd dazustehen.
Der nächste Anstrich, Frau Dr. Weiher ist so wissenschaftlich, dass ich ihn gar nicht verstanden habe, deshalb übergehe ich ihn.
Zum allerletzten Anstrich: Das ist sicherlich der Auswurf aus der Klausurtagung in Naumburg. Aber ich denke, das Konnexitätsprinzip nur mit dem Konsultationsmechanismus, wie er in Bayern mit dem Konsultationsverfahren in diesem Jahr eingeführt worden ist, zu verknüpfen, reicht vielleicht nicht aus. Ich weiß es nicht, aber ich denke, die Spitzenverbände sind nur mit dieser Tatsache allein auch nicht zufrieden. Wir haben nach Naumburg gesagt, dass wir uns im Innenausschuss mit den Ergebnissen der Klausurtagung weiter beschäftigen werden. Das wollen wir auch gern tun. Wir als CDU wollen es erst recht gern tun. Aus diesem Grunde ist der Entschließungsantrag nicht annehmbar.
Wir lehnen den Entschließungsantrag und den Änderungsantrag ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dass wir das Ziel nicht erreicht haben, ist nicht richtig, sondern wir haben nicht das erreicht, was wir eigentlich wollten. Wir wollten viel mehr. Das muss man halbwegs dazu sagen. Deshalb habe ich den Satz vorweggestellt. Als das Magdeburger Modell noch lief, wollten Sie das vielleicht auch. Aber Sie haben das auch nicht geschafft.
- Na gut. Dazu äußere ich mich jetzt nicht. - Doch, ich äußere mich. Vielleicht war es beim Magdeburger Modell so, dass die PDS das nicht laut ausgesprochen hat, sondern der Regierung immer nur leise gesagt hat, wo es langzugehen hat. Okay.
Es ist natürlich eine Gratwanderung, aus den Finanzzuweisungen 10 Millionen € für eine spezielle Aufgabe herauszunehmen. Da gebe ich Ihnen Recht. Aber die Notwendigkeit ist gegeben, dies zum jetzigen Zeitpunkt zu tun. Ob das immer so bleibt, wissen wir nicht. Das FAG muss fortgeschrieben werden. Wir werden uns sicherlich in angemessener Zeit über weitere Maßnahmen zum FAG unterhalten. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielleicht gleich zu Ihren Ausführungen, Herr Doege: Ich denke, dass das FAG nicht zu spät gekommen ist. Sie wissen, dass das FAG auch nicht den wesentlichen Einfluss auf den Haushalt hat, weil es eine interne Regelung ist, und dass dann, wenn es bis zum Ende der Haushaltsberatungen parallel mit beraten wird - und es kann mit beraten werden -, auch der Vorwurf der Verspätung nicht gerechtfertigt ist.
Sie sagten, die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände war zu knapp und die Mitglieder konnten nicht befragt werden. Ich denke, dass bei der Befragung der Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände das Spektrum der unterschiedlichen Auffassungen sicher ganz klar zum Tragen kommen wird. Was die kommunalen Gruppen im Einzelnen an Interessen haben, das wissen Sie selbst. Ich denke, dass die Stellungnahme, die von den kommunalen Spitzenverbänden abgegeben worden ist, repräsentativ sein wird für die Befragung der Mitglieder dann in der Folge.
Zum Gesetz selbst. Der Minister hat die Gründe für die Notwendigkeit der Änderung des FAG im Wesentlichen genannt. Der Bevölkerungsrückgang, die Aufgabenverlagerung, die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und die Notwendigkeit, das Ausgleichsinstrumentarium weiterzuentwickeln, fordern zwangsläufig eine Anpassung des FAG.
Dass - das habe ich schon gesagt - nicht alle Änderungen auf vorbehaltlose Zustimmung treffen werden, ist selbstredend; denn gerade dann, wenn es um Geld geht, ist es so, dass es nie eine ausgleichende Gerechtigkeit geben wird und dass der eine oder der andere gern mehr hätte, unabhängig davon, ob das nun die kreisangehörigen Gemeinden, die Landkreise oder die kreisfreien Städte sind. Das versteht sich von selbst. Wir haben ja auch schon an den Fragen von Herrn Krause und von Herrn Reck an den Minister gehört, dass diese Annahme wohl berechtigt ist. Dazu sind auch die Interessenlagen in der kommunalen Familie ganz unterschiedlich.
Lassen Sie mich deshalb auf einige wesentliche Punkte eingehen.
Erstens. Ein wesentlicher Punkt ist die in § 6 Abs. 1 geregelte Verteilung der Finanzausgleichsmasse. Ich gebe Ihnen darin Recht, dass sich die demografische Entwicklung in Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem erheblichen Bevölkerungsrückgang nicht prozentual gleichmäßig auf die einzelnen kommunalen Gruppen, die kreis
freien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden, auswirkt.
Dass der Anteil an den allgemeinen Zuweisungen in Höhe von 27 % beibehalten werden soll, rechtfertigt die Tatsache, dass die Oberzentren eine zentralörtliche Bedeutung haben, das heißt, Aufgaben über den eigenen Bedarf hinaus wahrnehmen sollen. Wir wissen, dass die Zahl bereits im Jahr 1993 bei ca. 24 % lag und die Gewichtung der Einwohner oder, um ein anderes Wort zu gebrauchen, der „veredelten“ Einwohner mit 3 % für die Zentralfunktion draufgelegt worden ist. Das soll bei der Gesetzesänderung beibehalten werden.
Dazu muss man aber auch klipp und klar sagen: Da müssen wir langsam einmal zum Ende der Diskussion über die Stadt-Umland-Problematik kommen,
wenn wir bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt wissen, dass real eigentlich nur noch 21 % der zu verteilenden Finanzausgleichsmasse für die kreisfreien Städte notwendig wären und dass wir noch mit zusätzlichen 6 % arbeiten wollen. Wie gesagt, ich denke aber - -
- Das ist die logische Konsequenz aus der Diskussion, die wir sicher auch im Ausschuss noch einmal haben werden und die im Vorfeld schon geführt wurde. Das wissen Sie doch selbst, Herr Bullerjahn.
Die Quotierung - das können Sie jetzt schon an den Einwürfen erkennen - wird im Ausschuss sicher noch für einen erheblichen Gesprächsbedarf sorgen.
Zweitens. Der Dünnbesiedlungszuschlag - das hat der Herr Minister schon entsprechend ausgeführt - wird anstelle des Flächenfaktors eingeführt. Der Auslöser dafür ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Länderfinanzausgleich. Der Dünnbesiedlungszuschlag soll eine höhere Rechtssicherheit bieten.
Drittens. Die Gewichtung der Bedeutung der zentralörtlichen Funktionen für die Grund- und Mittelzentren ist ein sinnvolles Instrument, um die zentralörtlichen Funktionen für diese Zentren stärker zu betonen und um eine größere Transparenz bei der Bedarfsermittlung deutlich zu machen.
Viertens. Die Neuverteilung der Investitionszuweisungen wird sicher auch ein Thema sein, das uns im Ausschuss sehr beschäftigen wird. Ich finde, dass der Vorwegabzug von 10 Millionen € bei den GVFG-Mitteln ein sinnvoller und notwendiger Punkt ist, um Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere Maßnahmen im Straßenbau, bei Kommunen, die ihre 25-prozentige Kofinanzierung nicht mehr aufbringen können, umsetzen zu können. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass das fast alle Kommunen nicht mehr können. Es sind wahrscheinlich nur noch die 13 Kommunen, die ich nachher noch nennen werde, die über die Ausgleichsumlage herangezogen werden sollen, noch dazu in der Lage. Vor diesem Hintergrund ist das schon eine interessante Geschichte und sinnvoll.
Die Neuquotierungen in Höhe von 25, 20 und 55 % werden sicherlich zu einem Diskussionsbedarf führen, weil sie sich an den statistischen Daten der Bauausgaben in den Jahren von 1994 bis 2003 orientieren.
Nun habe ich vielfach das Argument gehört, dass dann, wenn wir in den kommunalen Gruppen mehr Geld zur Verfügung gehabt hätten, auch mehr gebaut worden wäre. Geht man aber davon aus, dass die prozentuale Verteilung auf die Gruppen gleichmäßig wäre, kann man diese statistischen Daten der Bauausgaben von 1994 bis 2003 durchaus als Beurteilungskriterien heranziehen.
Fünftens die Finanzausgleichsabgabe. Ich habe bereits gesagt: Das ist ein Thema, das bereits jetzt und auch in der Fläche schon sehr heiß diskutiert wird und auf das man als Abgeordneter aus der Region sicher auch schon angesprochen worden ist. Da geht es darum, dass die Kommunen, die eine sehr hohe Finanz- und Steuerkraft haben, einen Teil ihres Überschusses abführen sollen. Dazu hat der Städte- und Gemeindebund eigentlich auch schon gesagt, dass er das für sehr sinnvoll hält, weil es dann dem Ausgleichsstock insgesamt zugeführt wird. Bei der jetzigen Kalkulation trifft es 13 Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt mit einer Summe von ca. 5,9 Millionen €.
Als Letztes: Das Ausgleichsinstrumentarium ist auch schon beschrieben worden. Herr Doege hat das sehr gut gefunden. Wir finden das insgesamt sehr gut, weil damit ein Instrument geschaffen wird, mit dem möglicherweise ein Fallen von Kommunen in ein Liquiditätsloch durch das Strecken über einen Zeitraum von drei Jahren entweder gemildert wird oder vielleicht sogar ausgeschlossen werden kann.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir schlagen ebenfalls eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss als federführenden Ausschuss und in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung vor. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst eine Frage, Herr Präsident: Darf auch ich für mich in Anspruch nehmen, dass ich Ihnen sage, wann ich zum ersten Mal die rote Lampe blinken sehe? - Danke.
Meine Damen und Herren! Es ist bisher sehr viel zu dem Thema gesagt worden. Herr Polte, ich habe mir aus Ihrer Rede eine Menge Punkte aufgeschrieben, die es wert wären, sie hier schon zu beantworten; aber die Beantwortung würde sicherlich den Rahmen der Redezeit von fünf Minuten sprengen. Das würde ich mir für den Ausschuss aufheben.
Eine Sache möchte ich aber ansprechen, weil Frau Dr. Paschke genau in diese Richtung argumentiert hat. Es wurde mit Worten wie „chaotisch“, „unkontrolliert“ usw. hantiert und es wurde gesagt, dass keine erkennbare Linie vorhanden wäre. - Dann haben Sie nicht richtig hingehört und nicht richtig hingeschaut, was in den letzten zwei Jahren, seit dem Jahr 2002 an Linie - vielleicht nicht an roter Linie, aber an schwarz-gelber Linie - im Rahmen der Kommunalreform gemacht worden ist.
Sie haben die Bildung von Einheitsgemeinden, insbesondere Schkopau, moniert und Sie haben den Fall Gommern moniert. Dazu will ich aus Ihrem Leitbild aus dem Jahr 1999 zitieren; denn der Raumordnungsminister hat nur den ersten Satz vorgelesen. Der erste Satz in diesem Abschnitt heißt: „Ein zwingender, grundlegender staatlicher Handlungsbedarf ist derzeit nicht erkennbar.“ - So weit zur Stadt-Umland-Problematik.
- Warten Sie, Herr Dr. Köck, es geht noch weiter: „Reibungsflächen sind vornehmlich zwischen den beteiligten Kommunen durch deren Selbstverwaltungsorgane selbst auszuräumen.“ - Das ist richtig, was in Ihrem Leitbild steht. Das ist nämlich kommunale Selbstverwaltung. - Ich zitiere weiter:
„Lediglich im Rahmen der allgemeinen Leitbildvorstellungen zu kreisangehörigen Gemeinden sollten Gemeinden im Bereich des Umlandes kreisfreier Städte sich entweder zu leistungsstarken Einheitsgemeinden zusammenschließen oder, wenn dies nicht möglich ist, in die kreisfreie Stadt eingemeindet werden.“
Das ist raumordnerisch richtig und es entspricht den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. Das ist genau richtig gewesen.
Deshalb weiß ich nicht, warum Sie das monieren und als schlechten Weg beschreiben, zumal wenn einstimmige Beschlüsse der Kreistage zur Bildung von Einheitsgemeinden vorliegen. Ich glaube, Minister Püchel a. D. hat damals sogar von sektoralen Einheitsgemeinden zur Stärkung der Umlandbeziehungen zu Oberzentren gesprochen. Damit meine ich nicht nur Halle, sondern auch Magdeburg und möglicherweise auch Dessau.
Zum Antrag selbst. Als ich den Antrag gelesen habe, dachte ich, der ist vielleicht falsch gestellt. Denn wenn Sie die Regierung und die Koalition vorführen wollten und damit ausdrücken wollten, dass wir unfähig wären, ein entsprechendes Leitbild oder die Verwaltungs- und Kommunalreform auf den Weg zu bringen, dann hätten Sie den Antrag anders formulieren müssen. Sie hätten dann sagen müssen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, unverzüglich ein eigenes Leitbild vorzulegen. Wenn Sie das dann nicht kann, dann soll sie wenigstens das Leitbild aus dem Jahr 1999 übernehmen. - Aber das wäre in der Öffentlichkeit wohl als Armutszeugnis verstanden worden. Sie brauchen jetzt aber
keine Angst zu haben, dass wir einen Änderungsantrag stellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte sehr deutlich sagen: Niemand beabsichtigt, das Leitbild von 1999 zu übernehmen. Herr Dr. Köck hat seinen Einwurf dazu schon gemacht. Das Jahr 1999 ist vorbei und es ist seitdem viel Zeit vergangen. In diesen Jahren ist eine Menge passiert. Das würde bedeuten, dass wir die positiven Entwicklungen im kommunalen und im Verwaltungsbereich, die bereits Realität geworden sind und vielerorts mit Erfolg praktiziert werden, rückgängig machen müssten. Das würden wir nicht einmal für Sie tun.
Ich habe darüber nachgedacht, was an Ihrem Leitbild noch gut war. Dazu ist mir zuerst nichts eingefallen. Dann ist mir doch etwas eingefallen und ich habe mir gesagt: Klar, da war noch etwas. Das Leitbild war natürlich gut. Herrn Rothe ist es gestern Abend beim Tagesordnungspunkt 11 - Änderung der Gemeindeordnung - noch eingefallen und er hat es auch vorgetragen: Viele Kolleginnen und Kollegen von der CDU, möglicherweise auch ich, und von der FDP würden heute nicht im Landtag sitzen, wenn Sie im Jahr 1999 nicht das Leitbild und die drei Vorschaltgesetze auf den Weg gebracht hätten. Dann hätten wir vielleicht nicht dieses Wahlergebnis gehabt, wie wir es gehabt haben. Daran sollten wir als Koalitionäre ab und zu einmal denken.
Die Vorhaltung, die ich Ihnen zu Ihrem Leitbild mache, ist nicht, dass Sie nicht guten Willens waren - ich habe Minister Püchel a. D. gesagt, dass ich davon überzeugt bin, dass er etwas Gutes wollte -, sondern dass Sie bei der Verwirklichung Ihres Leitbildes vergessen haben, sowohl die kommunale Familie als auch die Menschen mitzunehmen. Es reichte eben nicht, drei Regionalveranstaltungen im Land
und ein paar Veranstaltungen politischer Art zu machen. Sie hätten die Menschen mitnehmen müssen, so wie wir das jetzt machen.
Ich möchte noch einen Satz dazu sagen - weil ich jetzt die rote Lampe blinken sehe -, was in den zwei Jahren passiert ist.
27. Februar 2003: Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, 17. Dezember 2003: Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung. Das sind zwei Gesetze, die wichtige Weichen für die Erneuerung der Verwaltungsstrukturen im Land gestellt haben.
13. November 2003: Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit. Eine klare Position zur Einheitsgemeinde, eine klare Position zur Verwaltungsgemeinschaft, eine klare Absage an die Verbandsgemeinde und klare Aussagen zur interkommunalen Aufgabenverlagerung.
Januar 2004: Novellierung des GKG als flankierende Maßnahme zur Erweiterung von Möglichkeiten kommunaler Gemeinschaftsarbeit. - Nunmehr gibt es das erste Funktionalreformgesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet.
Die Landesregierung hat beschlossen, ein Raumordnungsgrundsätzegesetz auf den Weg zu bringen, um die Stadt-Umland-Problematik zu lösen, und das nicht nur für den Raum Halle/Saalkreis/Landkreis MerseburgQuerfurt, sondern für die Oberzentren insgesamt. Sie hatten das acht Jahre lang auf Ihrer Agenda und: rien ne va plus.
Zum Schluss ein Schwenk zur 17. Landkreisversammlung. Der Präsident Michael Ermrich hat in seiner Grundsatzrede wörtlich gesagt: 80 % Zustimmung bei den Landräten und den Kreistagen. - Also, Herr Minister, was wollen Sie mehr?
Dazu frage ich Sie: Was wollen Sie mehr als eine solche Zustimmung? Das ist nicht nur ein Kompliment, sondern das ist Vertrauen, das ist Respekt und das ist das Ergebnis unserer Reformpolitik der letzten zwei Jahre. - Danke schön.
Sagen wir mal, vielleicht eine Intervention. Ich wollte mit meiner Aussage, meinem Redebeitrag nicht sagen, dass die CDU oder ich möglicherweise in Kauf genommen hätte, das Leitbild und damit auch die Vorschaltgesetze zum Wahlkampfthema zu machen, um vorsätzlich das Land zurückzuwerfen. Das ist gar nicht notwendig gewesen, Herr Bullerjahn.
Jetzt kommt meine Frage: Wissen Sie, dass zu den Erstunterzeichnern der Initiative „Pro Saalkreis“ aus dieser Situation des Leitbildes und dreier Vorschaltgesetze heraus der SPD-Kreisvorsitzende mit gehörte und dass das parteiübergreifend war? Auch PDS-Leute haben mit unterschrieben. Das war im Prinzip ein Selbstläufer. Ich sage das noch einmal: Ist Ihnen bewusst, dass das Leitbild vielleicht in die richtige Richtung gehen sollte, aber Sie vergessen haben, die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter Polte, bei dem, was Sie hier ausgeführt haben, liegen wir in vielem gar nicht weit auseinander. Es besteht Deckungsgleichheit mit den in der Denkschrift getroffenen Aussagen. Wie Sie selbst schon gemerkt haben, ist vieles nicht neu. Ihre Feststellung, dass wir konsequent Sanierungspolitik betreiben müssen, ist richtig. Das setzt natürlich voraus, dass etwas zu sanieren ist. Ich erwarte interessante Diskussionen zum Kinderförderungsgesetz, wenn wir dann darüber reden, wie dort weiterhin Sanierungspolitik gemacht werden soll.
Mit der kommunalen Aufgabenkritik haben wir durch das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz begonnen. Ich denke, dass sich die Ergebnisse, die in diesem Zusammenhang in den letzten Monaten zustande gekommen sind, durchaus sehen lassen können.
Dass sich der Landtag auf die Rahmenbedingungen beschränken sollte, ist, denke ich, unstreitig. Ebenfalls unstreitig dürfte sein, dass die Standards auf ein Mindestmaß reduziert werden sollten. Meiner Ansicht nach sind Standards vielfach gar nicht notwendig, weil die Akteure vor Ort viel besser mit den Problemen in den Städten und Gemeinden umgehen können, als wir es hier von Magdeburg aus durch ein entsprechendes Gesetz tun könnten.
Dass wir Zweckzuweisungen und allgemeine Zuweisungen ändern wollen, ist bekannt.
- Da Sie diesen Zuruf machen, Herr Püchel, möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie im Jahr 2002, an Herrn Minister Klaus Jeziorsky gerichtet, deutlich gesagt haben: Ich habe es acht Jahre lang versucht. Wollen wir einmal sehen, was bei Ihnen herauskommt. - Sie wissen doch, dass objektive und subjektive Zwänge da sind und dass der Prozess von acht Jahren nicht in zwei Jahren umzukehren ist. Das ist ein langer Weg, den wir jetzt für Sie
gehen müssen, weil Sie es acht Jahre lang versäumt haben, dies zu tun.
Wirtschaftlichkeitsüberlegungen in Verbindung mit Raumordnung zu bringen, ist sicherlich auch ein wichtiges Kriterium. Dazu haben wir vielleicht ein paar andere Vorstellungen als Sie. Darüber sollten wir vielleicht noch einmal diskutieren.
Was die kommunale Selbstverwaltung bzw. deren Aushöhlung betrifft, so möchte ich nur darauf hinweisen, dass trotz der wachsenden Probleme in den Städten und Gemeinden die Städte und Gemeinden die Säulen der Demokratie sind. Nirgendwo sonst sind politische Entscheidungen direkter erfahrbar. Nirgendwo sonst greifen sie unmittelbarer in das persönliche Lebensumfeld ein. Die Menschen vor Ort können besser entscheiden als die Landesverwaltung, der Bund oder die EU, weil sie dichter an den Problemen dran sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir über dieses Thema diskutieren, sollten wir auch so ehrlich sein und uns gemeinsam daran erinnern, wann und mit welchen aus unserer Sicht nicht immer charmanten Methoden und Instrumenten die Belastungen und die finanziellen Beschränkungen für die Kommunen begonnen haben. Das war - wie Sie sich erinnern werden - bereits im zweiten Jahr der rot-grünen Landesregierung, als sich die finanzielle Situation in den Kommunen drastisch verschlechterte.
An den Mehreinnahmen des Landes, die aus den Solidarpaktbeschlüssen erzielt worden sind, sind die Kommunen damals nicht beteiligt worden. Die Finanzmasse der Investpauschale wurde 1999 von 560 auf 460 Millionen DM gekürzt und im Jahr 2002 komplett gestrichen.
Das Desaster hat sich in der dritten Legislaturperiode unter Rot-Rot fortgesetzt. Die Zahl der Arbeitslosen stieg als Konsequenz der grundlegend falschen Landespolitik. Immer weniger Menschen waren in Sachsen-Anhalt sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Wirtschaft lahmte vor sich hin. Sachsen-Anhalt konnte über zwei Jahre bundesweit mit dem geringsten Wirtschaftswachstum aufwarten. 1999 wies unser Land unter allen Bundesländern zum ersten Mal eine negative Gewerbebilanz aus. Eine steigende Anzahl von Insolvenzen und eine sinkende Investitionsquote vervollständigten das Bild. Dies ist natürlich auch nicht ohne Auswirkungen auf die Kommunen geblieben. Die Gewerbesteuereinnahmen waren rückläufig.
Die damalige Landesregierung vereinnahmte die Mittel aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich, die seit 1995 um fast 1,5 Milliarden DM angestiegen waren, allein für sich. Die Kommunen wurden auf niedrigstem Niveau abgespeist. Im letzten Haushalt vor dem Regierungswechsel wurde die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen drastisch gekürzt.