Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Bernward Rothe von der SPD-Fraktion. Es geht um die nachträgliche Sicherungsverwahrung. Bitte schön, Herr Rothe.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Februar 2004 entschieden, dass die in einigen Ländern erfolgten Regelungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung verfassungswidrig sind und zum 30. September 2004 ihre Wirkung verlieren. Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2004 einen Gesetzentwurf zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verabschiedet, über den der Bundesrat am 9. Juli 2004 entscheiden wird.
1. Wird die Landesregierung sich in der Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2004 für das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung aussprechen, sodass es baldmöglichst in Kraft treten kann?
2. Wenn Nein: Welche Änderungen des vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurfs hält die Landesregierung für erforderlich und wie will sie sicherstellen, dass der Termin 30. September 2004 gleichwohl eingehalten werden kann?
Die Frage 3 wird vom Abgeordneten Karl-Heinz Reck gestellt. Es geht um Landesförderung der freien Theater in Sachsen-Anhalt im Jahr 2004. Bitte schön, Herr Reck.
Im Hinblick auf die Landesförderung der freien Theater in Sachsen-Anhalt äußerte sich der Kultusminister am 6. Mai 2004 im Landtag wie folgt:
„Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landes sind Bewirtschaftungsbeschränkungen unumgänglich. Inzwischen sind durch das Landesverwaltungsamt aber die ersten Zuwendungsbescheide erteilt worden. Weitere Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Kürze ausgereicht.“
Laut einer Information des Landeszentrums „Spiel & Theater“ Sachsen-Anhalt e. V. sind jedoch bis heute - Stand: 30. Juni 2004 - keine weiteren Zuwendungsbescheide erteilt worden. Die freien Theater haben somit immer noch keine Planungsgrundlage dahin gehend, in welcher Höhe ihre Fördermittelanträge beschieden werden. Diese Bescheide sind jedoch auch die Grundlage für den Abruf von Drittmitteln. Ungeachtet dessen haben einige freie Theater inzwischen ihre Sommerprojekte vorfinanziert, zum Beispiel „Poetenpack“, „Theater an der Angel“ Magdeburg, „Freie Komödianten“ Halle. Ohne die Freigabe der in den Haushaltsplan eingestellten Landesmittel ist eine Reihe der Theater in ihrer Existenz bedroht.
1. Warum sind, trotz gegenteiliger Aussage des Kultusministers in der Mai-Sitzung des Landtages, immer noch keine weiteren Zuwendungsbescheide für die freien Theater erteilt worden und wann erfolgt die Freigabe der in den Haushaltsplan eingestellten Mittel für die freien Theater?
2. In welcher Höhe werden den freien Theatern im Jahre 2004 insgesamt - abgesehen von der vertragsgebundenen Theaterförderung - Landesmittel zur Verfügung gestellt? Haushaltsreste und Konzessionsabgaben der Lotto-Toto-Gesellschaft bitte gesondert aufführen.
Vielen Dank, Herr Reck. - Für die Landesregierung erteilt Herr Minister Olbertz die Antwort. Bitte schön.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Herrn Abgeordneten Reck beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Um angesichts der außergewöhnlich angespannten Haushaltssituation weitere Finanzierungsrisiken auszuschließen, hat sich die Landesregierung gezwungen ge
sehen, die Aufhebung der Bewirtschaftungsmaßnahmen an den Beschluss des Parlaments über den Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2004 zu binden. Von dieser Entscheidung waren leider auch die Mittel für die so genannte freie Theaterförderung betroffen.
Der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans ist heute Morgen beschlossen worden. Damit sind die Voraussetzungen für die Freigabe der bisher gesperrten Mittel eingetreten. Das Kabinett hat sich gestern darauf verständigt, dass in diesem Fall die bisherigen Bewirtschaftungsmaßnahmen aufgehoben werden. - Das ist die Antwort auf die Frage 1.
Ich will ergänzen, dass sich das Kabinett darauf verständigt hat, die einzelnen Häuser darum zu bitten, in ihrem Zuständigkeitsbereich für eine rasche administrative Umsetzung Sorge tragen. Ich gehe davon, dass das Landesverwaltungsamt nach der Freigabe eine zügige Erteilung der Bescheide sicherstellen kann.
Zu Frage 2. Der Nachtragshaushaltsplan 2004 weist für die Förderung freier Theaterprojekte neben dem bereits ausgewiesenen Anteil an Landesmitteln einen Betrag in Höhe von 69 800 € an Konzessionsmitteln aus, die jedoch entsprechend den Einspielergebnissen bei LottoToto nur in monatlichen Raten verfügbar sind. Zudem sind Ausgabereste in Höhe von 30 888 € gebildet worden, die bisher allerdings ebenfalls an die Bewirtschaftungsmaßnahmen gebunden waren. - Vielen Dank.
Herr Minister, sehen Sie es mir nach, dass ich diese Rückfrage stelle. Sie verweisen auf die im Haushaltsplan ausgewiesenen Mittel. In den letzten Jahren war es so, dass diese Mittel immer an verschiedenen Stellen ausgewiesen waren. Meinen Sie die ca. 100 000 €, die im Haushaltsplan ausgewiesen sind?
Die Frage 4 wird von der Abgeordneten Frau MadeleineRita Mittendorf gestellt. Es geht um die Einstellung von Lehrkräften in den Schuldienst des Landes SachsenAnhalt. Bitte schön.
Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Personal- und Stellenentwicklungskonzept für Lehrkräfte an allgemein bildenden öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. September 2003 sieht für die Jahre 2004 und 2005 insgesamt 222 Einstellungsmöglichkeiten vor. Allen Nachwuchskräften in der Ausbildung sollte ein Angebot zur Übernahme in den Landesdienst unterbreitet werden.
Am 30. September 2003 verkündete die Landesregierung einen Einstellungskorridor von 103 Lehrkräften zum Schuljahr 2004/2005. Im April 2004 wurden schließlich nur noch 65 Stellen ausgeschrieben. Kurz nach dem Ende des Schuljahres haben jedoch weder die Bewerber eine Stellenzusage noch die Schulen Klarheit über die Besetzung dieser Stellen.
1. Für wie viele von den ausgeschriebenen 65 Stellen konnten geeignete Bewerber gefunden werden, wann erhalten sie eine Stellenzusage und wie viele der ausgewählten Lehrkräfte haben eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt durchlaufen?
2. Wer entscheidet auf welcher Grundlage über die Stellenfreigabe und warum wird das Einstellungsverfahren so stark verzögert?
Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Die Antwort auf diese Frage gibt Herr Minister Olbertz. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Madeleine-Rita Mittendorf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Von den 65 ausgeschrieben Stellen konnte für 56 Stellen eine Auswahlentscheidung getroffen werden. Von diesen Lehrkräften haben 39 Bewerberinnen und Bewerber ihren Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt absolviert. Die Einstellungszusagen werden im Laufe dieser Kalenderwoche versandt.
Zur zweiten Frage: Um das Ziel des dringend notwendigen Stellen- und Personalabbaus zu erreichen, besteht nach den Regelungen zur Haushaltsführung ein genereller Einstellungsstopp für die gesamte Landesverwaltung. Bei unabweisbar vordringlichem Personalbedarf kann der Ministerpräsident für Neueinstellungen im Einzelfall Ausnahmen zulassen.
Die Zustimmung zu einer solchen Ausnahme ist durch den jeweiligen Ressortminister über den Minister der Finanzen beim Ministerpräsidenten einzuholen. In dem Antrag sind insbesondere die finanziellen und auch die Auswirkungen der geplanten Einstellungen auf den Stellen- und Personalabbau darzustellen. Der Finanzminister prüft die Auswirkungen der beantragten Personalmaßnahme auf die Personalausgaben und gibt eine Stellungnahme ab, die dann in die Entscheidung des Ministerpräsidenten einfließt.
Nun zum konkreten Fall. Der Ministerpräsident hat am 5. Juli 2004 auf den entsprechenden Antrag des Kultusministers hin seine Zustimmung zur Neueinstellung von 64 Lehrkräften erteilt. - Danke schön.
Herr Minister, ich möchte wissen, ob die von Ihnen erwähnten 39 Bewerberinnen und Bewerber die einzigen
Bewerber sind, die aus Sachsen-Anhalt kommen, die also hier studiert haben, oder ob es mehr sind. Schließlich ist in Ihrem Personalentwicklungskonzept versprochen worden, dass diesen Leuten ein Angebot zur Übernahme in den Landesdienst unterbreitet werden sollte.
Die zweite Frage lautet nach wie vor: Warum hat sich das so lange hingezogen? Wir wissen, dass viele derjenigen, die ihre Ausbildung absolviert haben, Doppelbewerbungen laufen haben und dass eigentlich in allen anderen Ländern die Stellenzusagen bereits erfolgt sind. Das führt dazu, dass uns viele Absolventen verloren gehen, die man hier hätte einstellen können.
Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Mittendorf! 39 Bewerberinnen und Bewerber auf die 56 Stellen, für die eine Auswahlentscheidung getroffen wurde, sind aus dem Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt gekommen. Die anderen kommen offensichtlich aus Vorbereitungsdiensten oder Konstellationen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen. Wir müssten ausrechnen, wie viele das sind.
In Bezug auf die zweite Frage nach der Verzögerung kann ich Ihnen nur antworten, dass es ein Entscheidungsprozess ist, der immer länger dauert, als mir lieb ist. Ich sehe allerdings ein, dass angesichts der enorm angespannten Haushaltslage jeweils eingehendere Prüfungen vorgenommen werden, die aufwendig sind. Insofern würde ich nicht von einer schuldhaften Verzögerung reden wollen. Ich bin aber mit Ihnen einig in meiner Unzufriedenheit über die Langwierigkeit des Verfahrens.