Die Kooperation lehnen wir nicht prinzipiell ab. Es gibt nur gewisse Unterschiede zwischen der evangelischen und der katholische Religion. Das ist Ihnen vielleicht bewusst oder auch nicht bewusst. Darüber, worin die speziellen Unterschiede bestehen, können wir uns gern im Ausschuss austauschen.
Vielen Dank, Frau Feußner. - Sehr verehrte Frau Mittendorf, Sie haben die Möglichkeit zur Schlussbemerkung.
Frau Feußner, Sie können es uns schon glauben, dass auch wir in unserer Fraktion letztlich wie Sie seit 1990 versuchen, dieses Problem zu lösen. Wir haben die Probleme, Herr Minister, die Sie genannt haben, in den acht Jahren unserer Regierungstätigkeit auch gehabt. Nicht umsonst ist zu unserer Zeit im Jahr 2001 diese Expertise erschienen. Aber seitdem ist für uns abrufbar nichts Erkennbares geschehen.
Deshalb, denken wir, ist es an der Zeit, dass man es auf die Agenda setzt, wie man so schön sagt. Außerdem, Frau Feußner, wissen Sie, dass auch wir nicht untätig sind. Auch die SPD-Fraktion spricht mit den Kirchen und nimmt die Gedanken auf.
Ich möchte zurückweisen, dass von einer Vermischung gesprochen wird, wenn es um die Überschrift des An
- Nein, überhaupt nicht, ich habe die Verfassungslage dargestellt, welche das Fach Ethik gleichberechtigt neben das Fach Religion stellt. Das ist die Verfassungslage im Land Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist richtig, dass man vor dem Hintergrund der Chancen und Risiken einer pluralistischen Gesellschaft und vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Diskussion um Werteveränderungen und Werteverfall genau diese Diskussion führen muss, und zwar intensiv, und dass man sich über gesellschaftliche Gruppen hinweg tatsächlich auf einen Konsens, was die Werte in der Gesellschaft sind, verständigen muss. Das muss auch vor dem Hintergrund der verschiedenen Religionen, mit denen wir uns in einer globalisierten Welt auseinander zu setzen haben, erfolgen.
Die Fragen, die hier aufgeworfen worden sind, ob es etwa um einen missionierenden Religionsunterricht geht, würde ich ebenfalls gern im Ausschuss diskutieren. Ich sehe ein, dass man die Nachfrage, was den Lehrereinsatz betrifft, diskutieren muss. Ich habe auch Respekt davor, wenn der Minister sagt, er brauche eine intensivere Absprache mit den Kirchen darüber, ob man bis Ende des Jahres 2004 ein Konzept erarbeiten könne. Ich weiß nicht, ob das nicht vielleicht doch möglich wäre, weil wir seit 14 Jahren über dieses Thema diskutieren.
Ich persönlich halte den Antrag für abstimmungsfähig. Man müsste ihn aus meiner Sicht nicht überweisen. Aber da ich die aufgezählten Probleme aufnehme, werden wir uns einem Antrag auf Überweisung nicht entziehen. - Vielen Dank.
denn über den Antrag ist in der Tat, was den ersten Teil, nämlich die Berichterstattung im Ausschuss, betrifft, direkt abzustimmen; was den zweiten Teil betrifft, nämlich die Vorlage eines Handlungskonzeptes, wäre eine Ausschussüberweisung sinnvoll. Sie sind dem Minister entgegengekommen, der diesen Vorschlag unterbreitet hat.
Ich glaube, das war hier Konsens. Insofern sollten wir zunächst über eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft abstimmen.
Wer einer solchen Überweisung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist
dieser Antrag einstimmig in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 22 ist erledigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bekanntlich hat es in der Fraktionsspitze der SPD personelle Veränderungen gegeben. Daraus resultieren Änderungen in Bezug auf die Besetzung in verschiedenen Ausschüssen. Da die Besetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses eines Landtagsbeschlusses bedarf, reichte die Fraktion der SPD einen Antrag mit folgender neuen Besetzung ein, die es nunmehr zu beschließen gilt: Ordentliche Mitglieder des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sollen Herr Bernward Rothe, Herr Ronald Doege und Herr Thomas Felke sein. Stellvertretende Mitglieder sollen Herr Dr. Polte, Herr Bullerjahn und Frau Budde sein.
Zu diesem Antrag wird keine Debatte geführt. Wir stimmen also direkt über die Drs. 4/1683 ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine.
- Pardon. Ich frage noch einmal: Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Damit ist diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben gestern mehrfach, etwa bei den Kindertagesstätten, beim Zugang zum Gymnasium, über den Einfluss und die Rolle des Staates geredet. Auch heute, vor ungefähr zwei Stunden, habe ich öfter den Satz gehört: So wenig Staat wie möglich. Jetzt reden wir über den Einfluss des Staates auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Lassen Sie mich zunächst etwas anderes anmerken, wenn ich schon auf die gestrige Sitzung verweise. Ich bin vor gut einer Woche als Medienpolitiker von Jour
nalisten gefragt worden, wie ich zu einer Live-Übertragung der Debatte aus dem Landtag zum Kinderförderungsgesetz im Speziellen und zu Übertragungen von Debatten aus dem Landtag im Allgemeinen stehe.
Wir, die PDS, haben unseren heutigen Antrag mit dem Titel „Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Qualitätsrundfunks“ überschrieben. Daher bin ich sehr froh darüber, dass ich mich in der letzten Woche dazu sehr verhalten geäußert habe.
(Heiterkeit und Zustimmung bei der PDS - Herr Felke, SPD, lacht - Herr Tullner, CDU: War das ein Witz oder eine Feststellung?)
Bedenkt man, dass etwa 60 % der Bevölkerung ARD und ZDF als wichtig für die politische Meinungsbildung einstufen, kann ich nur sagen: Wir alle haben richtig Schwein gehabt, dass gestern die Live-Übertragung ausgefallen ist.