und die Möglichkeit schaffen, Blockaden in einem Bereich aufzubauen, in dem nach unserer Auffassung eigentlich noch mehr Mehrheitsentscheidungen notwendig wären, um europäisch zu agieren.
Ich möchte einen zweiten Punkt herausgreifen - das habe ich auch bei den jeweiligen Reden vorher zu diesem Thema gemacht. Dieser betrifft die Frage der Anzahl der Kommissare. Das ist für mich schlichtweg ein absolut tragisches Ergebnis.
Wo wir vorher noch 15 stimmberechtigte und zehn stimmrechtslose Kommissare hatten, sind im Verfassungstext nunmehr 25 Kommissare mit vollem Stimmrecht festgeschrieben.
Meine Damen und Herren! Schon heute hat nicht jeder Kommissar in der Kommission tatsächlich ein Aufgabengebiet. Er hat zwar formal eines zugewiesen bekommen, aber er kann es schon heute tatsächlich nicht mit Arbeit ausfüllen.
Nun fällt zum Beispiel der Erweiterungskommissar weg, weil wir die Erweiterung zunächst abgeschlossen haben. Ich weiß nicht, wo man zusätzliche Arbeitsgebiete auftun kann und wie man diese unter Umständen noch mit jeweils einer Generaldirektion untersetzen will. Dieses Geld, diesen Bürokratiemechanismus hätte man sich sparen können, aus meiner Sicht sogar sparen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas zu Punkt 4 des Antrages der PDS sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Europäische Union in Zukunft nicht nur eine Union der Staaten sein soll, sondern auch eine Union der Bürger, dann muss der Verfassungsvertrag mit ausdrücklicher Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger legitimiert werden. Nur wenn den Bürgerinnen und Bürgern ein echtes Mitwirkungsrecht zur Verfügung steht, wird es gelingen, sie in den weiteren Integrationsprozess einzubeziehen und für die europäische Idee zu begeistern.
Wir bleiben - Herr Tögel, Sie zweifeln dies das eine oder andere Mal immer wieder an - auch nach der Europawahl dabei: Über die europäische Verfassung soll das Volk mitentscheiden.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist das Abstimmungsverhalten der FDP klar: Wir werden die Punkte 1 bis 3 des Antrags ablehnen, aber dem Punkt 4 des Antrages zustimmen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Tögel das Wort. Bitte sehr, Herr Tögel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Übrigens, Herr Kosmehl, ich habe nie gesagt, dass nach dem Wahlkampf Schluss ist. Ich habe gesagt: Das ist ein Wahlkampfthema. Das war auch neben dem charmanten Lächeln von Frau Koch-Mehrin das einzige Thema, das Sie, die FDP, im Wahlkampf zum Europaparlament aufbieten konnten.
Nun zu Ihrem Beitrag. Die Sozialdemokratie ist auf Bundes- und selbstverständlich auch auf Landesebene für die europäische Verfassung. Das kommt nicht von ungefähr; denn die europäische Verfassung ist ein wirklich europäisches sozialdemokratisches Projekt. Es ist von den Sozialdemokraten Europas ausgegangen. Auch der Konventsprozess, der nicht selbstverständlich war - es gab vorher Regierungskonferenzen zu diesem Thema -, ist auf sozialdemokratischem europäischem Boden gewachsen.
Es ist eine gute Verfassung, auch wenn sie Defizite hat. Ich bin etwas verwundert darüber, dass wir hier über die Inhalte der Verfassung so ausführlich geredet haben.
Denn eigentlich geht es nur um das Verfahren, wie wir im Landtag damit umgehen wollen oder wie die Landesregierung damit umgehen soll. Es ist richtig: Der endgültige Text liegt erst seit einigen Tagen vor. Das, was in der Presse zu lesen war, gibt aber aus meiner Sicht durchaus so viel her, dass man die Änderungen, die in der Regierungskonferenz - aus meiner Sicht leider - noch beschlossen worden sind, akzeptieren kann; denn jeder weiß, dass bei so vielen Verhandlungspartnern nicht alle Maximalforderungen durchzusetzen sind.
Ich bin auch froh darüber, dass die Landesregierung sehr schnell gesagt hat, dass sie im Bundesrat zustimmen will, und nicht herumgeeiert hat, weil zum Beispiel der Gottesbezug in der Verfassung fehlt, und deswegen sagt: Nun sind wir dagegen, oder so etwas. Vielmehr wurde klar die Position bezogen, dass sie diesem Verfassungsentwurf im Bundesrat zustimmen wird.
Ich will kurz auf den Antrag der PDS eingehen. Wir lehnen alle vier Punkte ab - das wird Sie nicht überraschen.
Zu Punkt 2, der die Befassung im Landtag und in seinen Ausschüssen betrifft, ist zu sagen: Ich denke, jeder Ausschuss hat das Recht, im Rahmen der Selbstbefassung die Landesregierung aufzufordern, im Ausschuss zu berichten, soweit er davon betroffen ist. Das müssen wir nicht über das Plenum machen.
Auch für Punkt 3, nach dem das Bundesratsvotum an das Votum des Landtages gebunden werden soll, gibt es selbstverständlich keine rechtliche Grundlage. Das wissen Sie. Frau Klein hat das auch schon gesagt.
Zu Punkt 4. Dazu - darüber haben wir hier bereits des Öfteren diskutiert - ist eine Änderung des Grundgesetzes nötig. Eine solche ist in diesem Punkt nicht in Sicht.
Die Sozialdemokratie - das habe ich schon des Öfteren gesagt - ist hierbei nicht für eine Rosinenpickerei. Wir sind für eine Änderung des Grundgesetzes in dem Bereich. Aber es sollen bitte schön für alle Bereiche plebiszitäre Elemente zugelassen werden und nicht, wie die FDP auf Bundesebene in den Anträgen fordert, nur für die europäische Verfassung. Das ist mir zu wenig; denn das riecht tatsächlich nach Rosinenpickerei.
Frau Klein, ich bin - lassen Sie mich das als Fachpolitiker zu dem Thema sagen - immer wieder ein wenig entsetzt darüber, wie Sie bestimmte Punkte aus der Verfassung herausnehmen und auch negative Überhöhungen hineinbringen. Ich meine den Verweis auf die militärischen Fähigkeiten. Das ist ein Punkt, der mir wirklich wichtig ist. Sie ziehen durch die Gegend, auch im Wahlkampf, und sagen: Es wird eine militärische Aufrüstung nach diesem Vertrag geben.
Das ist ein Punkt, der mich etwas ärgert; denn damit verunsichern Sie die Bevölkerung tatsächlich. Sie sagen auch, deswegen würden Sie die Verfassung ablehnen. In Artikel 40 Abs. 3 steht - ich zitiere nur einen Auszug -: militärische Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.
Das ist etwas anderes als Aufrüstung. Das bedeutet nämlich eine qualitative und nicht eine quantitative Verbesserung. Das kann unter dem Strich auch zu Rüstungseinsparungen führen.
Ich habe die Hoffnung, dass wir irgendwann einmal als Europäer eine Friedensdividende einfahren, die auch darin besteht, dass wir weniger Rüstungsausgaben haben, dass wir weniger Militär haben und dass wir weniger Soldaten in der Bundeswehr haben, dass wir vielmehr viele Aufgaben, die für die Sicherheit Europas notwendig sind, mit einer europäischen Friedenstruppe regeln können. Das verstehe ich unter Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.
Deshalb kann man nicht so platt sagen, wir rüsten auf in Europa, deswegen lehnen wir die Verfassung ab. Ich bin froh darüber, dass Sie nicht die Gelegenheit haben, diesen Punkt in einer breiten öffentlichen Diskussion weiter zu vertreten. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Wir lehnen alle diese Punkte ab.
Vielen Dank, Herr Tögel. - Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Stahlknecht das Wort. Bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde es in Anbetracht der Zeit kurz machen. Wir haben in diesem Hause mehrfach über die Verfassung diskutiert und abgestimmt. Es war die einhellige Meinung, dass diese neue Verfassung gut ist. Weil das so war, konnte die Landesregierung davon ausgehen, dass sie mit ihrer Zustimmung auch den Willen des Landtages verkörpert. Insofern gibt es da nichts zu bedauern.
Die Landesregierung hat das getan, was sie tun musste: Sie hat den politischen Willen im Bundesrat umgesetzt. Aufgrund der Diskussion in diesem Hause war erkennbar, dass das alle auch so wollten.
Ich möchte Sie zu dieser späten Stunde nicht mehr Einzelheiten des Vertragswerkes behelligen. Das haben wir mehrfach erörtert.
Zum zweiten Punkt kann ich nur dem Kollegen Tögel zustimmen. Wir haben einen Fachausschuss für Europa. Dort mag dann berichtet und darüber diskutiert werden. Alle anderen Ausschüsse können sich im Wege der Selbstbefassung damit auseinander setzen, wenn sie meinen, dass das ihren konkreten Bereich tangiert.
Zu der Aufforderung unter Nummer 3, dass sich eine Landesregierung am Votum des Landtages zu orientieren hat: Erstens gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür. Zweitens ist das, was Sie hier vorschlagen, nach dem Prinzip der Gewaltenteilung sehr bedenklich, weil dann nämlich die Legislative der Exekutive auferlegen würde, was sie zu tun hätte und was nicht. Ich halte das verfassungsrechtlich gar nicht für machbar.
Zum vierten Punkt will ich den Oppositionsparteien zu später Stunde ein wenig Freude bereiten. Sie werden ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten innerhalb der Koalitionsparteien sehen. Wir haben oft darüber diskutiert. Die CDU bleibt dabei: Wir wollen keinen Volksentscheid. Wir wollen ihn nicht, weil wir sagen: Es ist ein reines Vertragswerk mit mehreren hundert Seiten. Ich kann mich an eine Diskussion erinnern, in der ich schon einmal zu später Stunde zur Verfassung gesprochen habe. Da hielt sich die Begeisterung schon hier in Grenzen. Ich vermute einmal, dass sich bei der Bevölkerung die Begeisterung auch in Grenzen hält, wenn sie 300 Seiten Paragrafen lesen muss, um darüber abzustimmen.
Wir bleiben bei dem, was wir wollen. Herr Kosmehl, wir stimmen heute einmal ein bisschen anders als Sie. Das trübt aber die Freundschaft nicht. - Ich wünsche alle einen schönen Abend. Besten Dank.
Besten Dank, Herr Stahlknecht. Den Damen und Herren Abgeordneten einen schönen Abend zu wünschen, ist meine Aufgabe,
die ich dann auch wahrnehmen werde. - Frau Dr. Klein, Sie haben die Möglichkeit für ein Schlusswort.
Es verwundert mich doch, meine Damen und Herren. Über ein paar Dinge muss ich noch einmal sprechen. Als wir hier vor einem Jahr darüber geredet haben, lagen von dieser Verfassung die Teile 1 und 2 vor. Die Teile 3 und 4 kannten wir damals noch nicht, als wir diesen Beschluss im Landtag gefasst haben. Das muss einmal klipp und klar gesagt werden.
Wir haben auch immer wieder betont, dass die Bedeutung der Teile 3 und 4 nicht unerheblich ist. Wenn ich mir allein die Änderungen ansehe, die durch die letzte Regierungskonferenz beschlossen wurden, so ist das ein ganzer Stapel. Das sind eben nicht wenige. Die Veränderungen von Neapel vom Dezember 2003 haben wir eigentlich gar nicht zur Kenntnis genommen.