Deswegen ist es ganz gut, dass wir diese Frage nun eingebettet haben in die Föderalismusdiskussion. Aber ich warne davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten; denn die Diskussion ist notwendig und sie wird auch, ohne dass ich als Augur auftreten will, positive Ergebnisse an der einen oder anderen Stelle haben.
Aber an diesem einen Punkt sollten wir, denke ich, ganz klar erklären - das tun wir ja auch mit dem Antrag -, dass die Forschungslandschaft, wie sie in diesem Lande - und nicht nur in diesem Lande; ich denke, gerade in den neuen Ländern - gewachsen ist, erhaltenswert ist, nicht im Sinne von „eine Struktur zu erhalten“, sondern weil die Ergebnisse, die Verwachsungen und die Kooperationsstrukturen eben als eine erfolgreiche Geschichte in unsere Politik eingehen sollten.
Ein paar Abschlussbemerkungen kann ich mir natürlich nicht verkneifen. - Also, für all jene, die es doch noch nicht richtig gelesen haben in dem Punkt 1: Ich habe nicht das Einzelproblem formuliert, sondern ich habe in diesem Punkt 1 das Ordnungsprinzip für die Forschungsförderung zusammengefasst. Ich habe die Leibniz-Institute wohl in der Überschrift benannt, sie kommen aber in den Punkten des Antrages überhaupt nicht vor, weil es natürlich nicht nur um die Leibniz-Gemeinschaft geht, sondern weil es eben auch Fraunhofer-Institute, Helmholtz-Institute und Max-Planck-Institute gibt. Genau dort setzt der Antrag an, indem er sagt: Forschungsförderung als das große Feld sollte in der Verantwortungsteilung von Bund und Ländern bleiben. Ich formuliere also ein Ordnungsprinzip für diesen Bereich.
Darüber hinaus gibt es natürlich im Hochschulwesen viele andere Bereiche, die zwischen Bund und Ländern zu regeln wären. Genau dort sehe ich dann auch noch Möglichkeiten, um Veränderungen zu treffen. Also: Nicht der Einzelfall ist Gegenstand des Antrages, sondern das Prinzip.
Dann will ich ebenso noch sagen: Ich will auch, dass die Länder zukünftig inhaltlich weiter mitbestimmen.
Wir wissen alle: Sofern man nicht mehr finanziell eingebunden ist, ist das wie eine Einschränkung der Rechte und der Forderungen, die man gegenüber der anderen Seite aufmachen kann. Das heißt, indem man sich in die Pflicht einbindet, hat man eine Möglichkeit, gegenüber dem anderen, der auch finanziert, bestimmte Rechte zu formulieren. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, wenn man beispielsweise Fraunhofer-, Helmholtz- und Max-Planck-Institute allein auf die Ebene des Bundes bringt und dort finanziert, dass wir a) nur eingegrenzte Möglichkeiten der inhaltlichen Mitbestimmung hätten und dass uns b) die Brücke fehlen würde, um dort nachhaltig Einfluss nehmen zu können.
Hinzu kommt: Es ist doch immer klar, wenn man sich nicht mit einem anderen verständigen muss, ist eine Steigerung genauso möglich. Da wird es aber kaum Protest geben. In den letzten Jahren habe ich aber eher eine andere Erfahrung gemacht - egal, ob das jetzt im Ein
zelfall zutrifft -, nämlich dass das auch bedeuten würde, man hätte relativ wenig Möglichkeiten, einer Kürzung zu begegnen.
Deshalb an dieser Stelle für mich noch einmal: Es war wichtig, das Prinzip hier zu verankern. Wenn Sie es in den Ausschuss bringen wollen, ich bin gern bereit, dass wir uns über die Formulierung des Antrages nochmals im Ausschuss verständigen. Das ist es mir wert. Ich fände es schade, wenn der Antrag einfach weggestimmt werden würde.
Dann wollte ich nur noch in eigener Sache sagen: Meine Kollegen sagen mir, ich sei in Sachen Hochschulen immer furchtbar akademisch trocken und es sei alles so lang, was ich dazu erzählte. Aber wenn ich anderer Meinung bin als Sie, Frau Kuppe, bin ich doch nicht immer per se populistisch.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1796 und 4/1811 ein. Ich möchte darauf hinweisen, dass zu der Drs. 4/1811 noch eine Ergänzung des Punktes 3 beantragt worden ist. Der Punkt 3 soll nunmehr heißen:
„Die Landesregierung unterrichtet den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit über die von ihr eingeleiteten Schritte und deren Ergebnisse.“
Zunächst ist beantragt worden, beide Drucksachen in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft und in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen und Teile der Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist ein Großteil der Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? - Das ist ein Abgeordneter. Damit ist der Antrag auf Überweisung der Drucksachen abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Änderungsantrag in der Drs. 4/1811 mit der vorgetragenen Ergänzung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPDFraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion.
Dann kommen wir jetzt zu der Abstimmung über den Antrag in der soeben geänderten Fassung. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die CDU-, die FDP- und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit verlassen wir den Tagesordnungspunkt 10.
Die erste Beratung fand in der 40. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2004 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Marion Fischer. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag in der Drs. 4/1563 - Regelungen für Mindestlohn - wurde in der 40. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2004 eingebracht und ausschließlich in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen.
Die erste und einzige Beratung über diesen Antrag fand in der 28. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 8. September 2004 statt. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP stellten gleich zu Beginn der Diskussion den Antrag, eine Beschlussempfehlung zu formulieren, die das Ansinnen der PDS-Fraktion ablehnt, ohne eine weitere fachliche Diskussion führen zu wollen. In ihrer Begründung formulierten sie, dass die Gestaltung von Löhnen und Gehältern nicht Sache des Staates bzw. Aufgabe der Politik sei. Deren Aufgabe sei es, die Rahmenbedingungen der Wirtschaft so zu setzen, dass angemessene Löhne gezahlt werden können. Die Tarifpolitik solle nicht auf die politische Ebene verlagert werden.
Erstens. In der Bundesrepublik gibt es in der Baubranche einen gesetzlichen Mindestlohn mit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Trotzdem oder gerade deshalb haben wir in dieser Branche Arbeitsplatzverluste in Größenordnungen und den größten Bereich für Schwarzarbeit.
Zweitens. Zwischen den neuen Beitrittsländern der EU und der Bundesrepublik klafft ein enormer Unterschied im Lohnniveau. Ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn ändert nichts daran, dass die Unternehmen aus den Beitrittsländern mit ihren Löhnen auf den Markt treten. Gesetzliche Regelungen für deutsche Unternehmen an dieser Stelle wären kontraproduktiv und wettbewerbsverzerrend.
Die SPD-Fraktion äußerte, dass sie auf keinen Fall die Tarifautonomie unterlaufen wolle. Sie stimme dem Antrag der Koalitionsfraktionen aber trotzdem nicht zu, weil sie eine nochmalige sachliche Diskussion an dieser Stelle für wichtig halte.
Die PDS-Fraktion übte Kritik an der Art und Weise des Umgangs mit ihrem Antrag: Eine Diskussion im Ausschuss sei vorgesehen gewesen und sie betrachte es als unfair, auch wenn vermeintlich alle Argumente ausgetauscht und die Fronten klar seien. Die PDS-Fraktion appellierte diesbezüglich noch einmal an alle Ausschussmitglieder.
Die Fraktionen der CDU und der FDP formulierten abschließend die Ihnen nun vorliegende Beschlussempfehlung, der mit 7 : 6 : 0 Stimmen gefolgt worden ist. Ich darf auch Sie um Ihre Zustimmung bitten.
Danke, Frau Fischer, für die Berichterstattung. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Für die CDUFraktion spricht der Abgeordnete Herr Laaß. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde mich in meinen Ausführungen kurz
fassen und möchte schon jetzt sagen, dass die CDUFraktion den Antrag nicht in den Ausschuss zurücküberweisen möchte. Daher stimmen wir der Beschlussempfehlung zu.
Wir lehnen die Einführung von Mindestlöhnen grundsätzlich ab. In vielen Ländern wie in Italien, Österreich und der Schweiz ist man entschieden dagegen und auch in Deutschland sind einige Gewerkschaften über diese Idee keineswegs erfreut.
In der Bundesrepublik Deutschland existiert kein gesetzlich geregelter Mindestlohn. Es existieren nur Mindestlohnvereinbarungen: in der Bauindustrie, im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk und bei den Malern und Lackierern. Diese wurden tariflich vereinbart und anschließend vom Bundeswirtschaftsministerium für allgemein verbindlich erklärt.
Die Tarifautonomie ist der Dreh- und Angelpunkt, geht sie doch von dem Grundsatz aus, dass der Staat sich nicht in die Lohn- und Gehaltsfrage einzumischen hat. Dies ist vielmehr die Aufgabe der einzelnen Tarifpartner.
Ein gesetzlicher Mindestlohn macht Tarifpartner und Betriebsräte überflüssig. Der Staat legt nunmehr sogar die Löhne fest. Dies ist jedoch gerade Sache der Tarifpartner. Ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn stellt einen Eingriff in die Tarifautonomie dar und führt dazu, dass der Staat sich in die Belange des Marktes einmischt, dass Politiker und Behördenmitarbeiter festlegen, was der kleine Mann auf der Straße zu verdienen hat. Gerade in der Bauindustrie, im Baugewerbe zeigt sich zudem, dass es enorme Arbeitsplatzverluste und immer mehr Schwarzarbeit gibt. Die Erfahrung lehrt: Auch was tariflich geregelt ist, wird noch unterlaufen. Das ist Unsinn und sollte so nicht sein.
Es gibt ein weiteres Problem: Welcher Lohn ist wofür angemessen? Die Tarifpartner haben nämlich Mindestlöhne auf verschiedenstem Niveau festgelegt. Wo soll sich ein gesetzlicher Mindestlohn im Branchengefüge einpendeln? - Dies muss jeweils zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern erarbeitet werden.
Die IG Bau zum Beispiel ist gänzlich gegen einen gesetzlichen Mindestlohn. Die Erfolge in anderen Ländern, die sich für den gesetzlichen Mindestlohn entschieden haben, halten sich in Grenzen. So wird immer offensichtlicher, dass der gesetzliche Mindestlohn in Frankreich zu hoher Jugendarbeitslosigkeit geführt hat. Dies bestätigt auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Klaus Zimmermann, der prophezeit, dass mit der Einführung dieses Instruments die Arbeitslosigkeit um einige Hunderttausend ansteigen würde. Firmen werden beschließen, ins Ausland abzuwandern. Niedriglohnjobs werden ihnen dort aus der Hand gerissen und unsere Arbeiter, die gern für diesen Lohn arbeiten würden, stehen auf der Straße.
Auch für die Arbeitslosen ist der Mindestlohn kein Gewinn. „Arbeit muss sich wieder lohnen“, wird aus der linken Ecke proklamiert. Doch die Einführung eines Mindestlohns verschlechtert gerade die Chancen der Geringqualifizierten, schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und erhöht die Anreize zur Schwarzarbeit; denn ein Arbeitgeber wird für einen Job, für den nur eine geringe Qualifikation erforderlich ist, niemanden einstellen, wenn er dafür mehr zahlen muss, als sich durch die Arbeitskraft für ihn auszahlt.
Diese Entwicklung sieht man auch im Baugewerbe, wo durch den Mix aus einem tarifvertraglich fixierten Min
destlohn und einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Wirtschaftsministers ein gesetzlicher Mindestlohn geschaffen wurde. Die Folge: Schwarzarbeit und überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit in diesem Bereich. Zudem kann kaum kontrolliert werden, ob der gelernte Maurer, der als Gehilfe angestellt wird, um eine Arbeit zu erhalten, jedoch faktisch als Maurer tätig ist, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Aufwand ist enorm groß, der Erfolg dagegen minimal.
Die Fakten sprechen eindeutig dagegen. Für Arbeitslose ist es besser, einen niedrig bezahlten Job zu haben, als auf der Straße zu stehen. Vielleicht, meine Damen und Herren von der PDS, sollten Sie sich einmal überlegen, ob die Mindestlöhne gerade denjenigen Arbeitslosen nützen, die gering qualifiziert sind und wieder Tritt fassen wollen. Ich sage: Nein. Deshalb bitte ich darum, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.