Vielen Dank, Frau Fischer. - Für die CDU-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Frau Marion Fischer. Bitte sehr, Frau Fischer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Letzte zu sprechen, ist nicht immer so lustig, weil der Herr Minister zu dem Antrag konkret schon vieles gesagt hat, ergänzend Frau Fischer. Dem kann ich auch nicht viel hinzufügen, denn das sind Dinge, bei denen wir uns eigentlich einig sind.
Aber ich möchte noch ein paar grundsätzliche Dinge sagen. Ich denke, meine Damen und Herren, solange montags auch nur noch ein Bürger oder eine Bürgerin auf die Straße geht, um gegen Hartz IV zu demonstrie
ren, werden wir hier in diesem Plenum diese Begleitanträge der PDS ertragen müssen. Einmal heißt es, Hartz muss weg. Das haben wir nicht so ganz erreicht. Jetzt sind wir in der Phase, wo wir die echten Kontrolleure der Umsetzung sein wollen.
Diese Forderungen, die jetzt in diesem Antrag aufgemacht werden, sind - das ist vom Herrn Minister und auch von Frau Fischer gesagt worden -, liebe Frau Dirlich, weder neu noch aktuell. Sie schließen ganz einfach an Debatten an, die wir seit Mitte des vergangenen Jahres im Landtag und sehr ausführlich im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit - das wurde bereits gesagt - sowie im Ausschuss für Gesundheit und Soziales führen. Sie wiederholen sich.
Ich habe mir deshalb überlegt - verstehen Sie es bitte nicht falsch; es soll jetzt auch nicht platt klingen -: Hältst du heute die Rede vom 17. September 2004, die vom 9. Juli 2004 oder die vom 7. Mai 2004, weil wir uns immer und immer wieder wiederholen und letztlich unsere Arbeit im Ausschuss auch infrage stellen. Ich finde, die Arbeit im Ausschuss zu diesem Thema mit diesen Fachleuten ist eine hervorragende.
Die am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Grundsicherung für Arbeitsuchende, das heißt also Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, ist ein Gebot der Vernunft und die CDU-Fraktion steht dazu. Ich möchte das an dieser Stelle noch einmal ganz explizit sagen. Dass die praktische Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes eine große Herausforderung für alle Beteiligten ist, ist unumstritten. Das müssen wir auch nicht immer wiederholen.
Dass wir mit einer gewissen Ignoranz der Bundesregierung zu kämpfen haben, die gegenüber dem ostdeutschen Arbeitsmarkt ein wenig die Augen verschließt, macht unsere Lage nicht einfacher. Auch das ist richtig. Auch wir wissen, dass Arbeitsmarktpolitik ohne Arbeit nicht zu realisieren ist. Auch das ist richtig. Aber ich denke, unser Podium sollte weiterhin der Ausschuss bleiben; denn diese Debatten hier bringen uns meiner Ansicht nach nicht allzu viel.
Die neuen Bundesländer haben einen erheblichen Druck aufgemacht hinsichtlich der Zeitschiene, der administrativen Umsetzung sowie der Finanzströme, sodass es zur Einsetzung dieser so genannten Monitoringgruppe kam, deren Mitglied für Sachsen-Anhalt - ich finde, ein Segen - Staatssekretär Dr. Haseloff ist, um das an dieser Stelle auch einmal lobend zu erwähnen.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit berichtet er monatlich nicht nur in einem Bericht über drei Minuten, sondern wir diskutieren auch unsere Probleme mit der Umsetzung von Hartz IV aus, die bis zu dem Zeitpunkt aufgetreten sind. Erste Ergebnisse liegen uns auch schon vor.
Ich weiß auch, dass das so schnell nicht geht und dass hierbei nur ein gewisser Kampf und eine gewisse Kontinuität zu einem Ergebnis führen können. Aber die Ergebnisse, die jetzt schon vorliegen, werden wir in der nächsten Ausschusssitzung wieder konkret erläutert bekommen.
Vielleicht nur ganz kurz - das haben Sie sicher auch den Medien entnommen -: Zwischenzeitlich liegt ein Verordnungsentwurf vor, der eine deutliche Klärung bei der An
rechnung zum Beispiel von Einkommen des Lebenspartners oder auch aus dem Ehrenamt aufzeigt - eine Sache, die wir im Ausschuss diskutiert haben. Dank der hartnäckigen Intervention unseres Landesvertreters wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass das Sachsen-Anhalt-Projekt „Aktiv zur Rente“ bei der Umsetzung von Hartz IV bundesweit als eine wichtige Option zur Organisation von Beschäftigungsmöglichkeiten für über 55-Jährige genutzt werden soll.
Ein weiteres Problem für die Monitoringgruppe - auch im Ausschuss diskutiert, aber noch nicht gelöst - ist der so genannte Vertragsbruch mit den 58-Jährigen. Ich muss das nicht erläutern; Sie wissen, worum es geht.
Zu dem Antrag. Sie fordern die Landesregierung auf, Dinge zu tun, die sie bereits macht - das wurde schon ausführlich gesagt -, über Aufgabenverteilung und Finanzierung nachzudenken, die im SGB II bereits geregelt sind.
Abschließend möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal vorschlagen, auch in Zukunft so zu verfahren, wie wir uns das im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit einstimmig auferlegt haben. Das heißt, wir wollen eine sachliche und fachliche Diskussion mit den Experten führen, gemeinsam Wege suchen, die es uns ermöglichen, diese Reform als einen ersten Schritt durchzusetzen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Fischer. - Frau Abgeordnete Dirlich, jetzt haben Sie die Möglichkeit zu erwidern. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar Worte will ich in der Tat noch sagen. Frau Fischer, ich kann Ihnen eines versprechen: Wir werden sicherlich auch dann - was bedauerlich wäre -, wenn die Demonstrationen aufhören, nicht damit aufhören, Sie in diesem Parlament mit dieser Gesetzgebung zu belästigen.
Zum Zweiten. Habe ich das Recht, Anträge in dieses Parlament einzubringen? - Sicher. Habe ich das Recht, Anträge in dieses Parlament einzubringen, über die in der einen oder anderen Fassette im Wirtschaftsausschuss bereits geredet wurde? - Das will ich doch hoffen.
Wir sind eine politische Partei, meine Damen und Herren, und wir werden immer wieder den Versuch machen müssen, unsere Position öffentlich zu machen. Und wie Sie sehr wohl wissen, ist das, was wir im Ausschuss bereden, ausdrücklich nichtöffentlich. Was mache ich also mit diesen Informationen, die ich dort bekomme? Ich möchte also, dass wir hier öffentlich diskutieren.
(Zustimmung bei der PDS - Herr Gürth, CDU: Das ist der Grund: Sie wollen sich profilieren mit dem Thema! Einen Lösungsvorschlag bieten Sie ja nicht an, der akzeptabel wäre!)
Zur Frage des Zeitdrucks. Meine Damen und Herren von der CDU, zu diesem Zeitdruck haben Sie so ein ganz
bisschen beigetragen. Ich erinnere Sie an die vielen zähen Debatten irgendwann nächtens im Dezember bis hinein in den April, mehrere Vermittlungsausschussverfahren usw. Also brauchen wir uns über den Zeitdruck - oder Sie zumindest - nicht wirklich zu beklagen.
Ich will ein Beispiel sagen, weshalb man sich auf Landesebene durchaus einsetzen sollte. Ich habe an all dem, was ich gesagt habe, und auch an dem, was ich aufgeschrieben habe, bisher noch nicht wirklich eine Kritik an dem Wirken der Landesregierung entdecken können.
Ich will ein Beispiel sagen. Wir sehen uns mit der Forderung konfrontiert, dass die Bundesagentur für Arbeit möglichst nicht zu stringente Vorgaben dahin gehend machen soll, was mit den Mitteln des Eingliederungstitels II, also den Geldern für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, in der einzelnen Kommune passieren soll. Das finde ich vollkommen richtig, weil natürlich die Bedingungen in München und in Oschersleben sehr wohl unterschiedlich sind. Das ist uns vollkommen klar.
Das darf aber nicht zu Folgendem führen, was wir auch gehört haben: In einem Kreis haben wir nämlich gehört, dass sich dieser Kreis vorgenommen hat, eine Eingliederungsquote von 60 % zu erreichen. Was ist das für eine Zahl? Bisher haben wir gehört, dass bei den Jugendlichen bis 25 Jahre eine Eingliederungsquote von 52 % erreicht werden soll und bei den Personen bis 65 Jahre eine Quote von 23 %. Wie kann bei so einem Vorhaben eine solche Quote von 60 % zustande kommen? Nur dann, wenn der Kreis ausschließlich mit Ein-Euro-Jobs arbeitet. Das, meine Damen und Herren, widerspricht ausdrücklich dem Gesetz, das ich - Herr Paqué, die Belehrung hätten Sie sich wirklich schenken können - sehr wohl gelesen habe.
Das Gesetz besagt nämlich in § 16 eindeutig, dass den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen alle Instrumente des SGB III, die in den einzelnen Paragrafen beschrieben sind, also auch AB-Maßnahmen, Weiterbildung und Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung stehen sollen. Diesbezüglich muss man doch als Landesregierung zumindest einmal nachfragen dürfen.
Auch die Verpflichtungsermächtigungen aus diesem Jahr werden sehr unterschiedlich genutzt. Einige Kommunen nutzen sie ausschließlich für die Schaffung von Ein-Euro-Jobs. Andere Kommunen nutzen sie auch dafür, um den zukünftig Betroffenen jetzt schon andere Instrumente des SGB III anzubieten. Das wird einfach sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich denke, damit sollte man sich beschäftigen.
Frau Fischer, nun zu dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Das Kapitel 1 ist - wie nobel - mit den Worten „Förden und Fordern“ überschrieben. In § 2 wird es untersetzt. Dort wird das Prinzip des Forderns ganz genau erläutert. Das Prinzip des Förderns erscheint dann wieder in Kapitel 3 § 14, also etwas weiter hinten im Gesetz.
Deshalb muss man die Frage stellen dürfen, ob dieses Prinzip nicht an irgendeiner Stelle umgekehrt werden sollte. Ich denke, die Forderung, dass das Fördern in Sachsen-Anhalt unbedingt im Vordergrund stehen sollte, ist vor diesem Hintergrund sehr wohl berechtigt.
Ist es zu spät? - Ich weiß nicht genau, ob es zu spät ist. Eines ist jedenfalls Fakt: Weder die Verträge zur Arge noch die Dinge, die zur Option zu klären sind, noch das, was im Moment an Beschäftigung passiert, wird zurzeit in Marmor gemeißelt und für die Ewigkeit festgelegt. Das ist alles änderbar, auch noch im nächsten Jahr.
Noch einen Satz zur Doppelstrategie. Wir halten es für einen ziemlich normalen parlamentarischen Prozess, den auch die CDU schon das eine oder andere Mal durchlaufen hat, beispielsweise als sie versucht hat, das Lebenspartnerschaftsgesetz mit einer Verfassungsklage zu kippen und es gleichzeitig in den Ländern, in denen sie regierte, umsetzen musste und sich mit der Umsetzung befassen musste.
Das ist ein ganz normaler Prozess oder aber es ist ein Privileg der CDU. Die Entscheidung können Sie selbst treffen.
Vielen Dank, Frau Dirlich. - Meine Damen und Herren! Damit hat sich die Rednerliste erschöpft. Wir können in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1830 eintreten. Die PDS-Fraktion hat eine Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit beantragt. Darüber müssen wir zunächst abstimmen.
Wer also der Überweisung dieses Antrages in den Wirtschaftsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag als solchen ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wiederum Zustimmung bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der SPD-, der FDP- und der CDU-Fraktion. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag angelehnt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 20 beenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie auf die Uhr schauen, fällt Ihnen sicherlich auf, dass wir noch etwas Zeit zur Verfügung haben. Wir wollen aber heute wegen der parlamentarischen Begegnung die Sitzung pünktlich um 19.30 Uhr beenden. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass wir heute noch den Tagesordnungspunkt 11, wenn möglich sogar noch die Tagesordnungspunkte 17 und 23 behandeln.