Sabine Dirlich
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Auch von mir eine Kurzintervention. - Herr Kollege, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir uns und ich mich auch ganz persönlich seit dem Jahr 1990 für die Aufarbeitung dieser Geschichte einsetze und auch ich daran mitgewirkt habe. Ich habe beispielsweise als Mitglied des Gedenkstättenbeirats eine auch von den Verbänden der Opfer des SED-Unrechts durchaus anerkannte Arbeit geleistet. Ich lasse mir von Ihnen diesen Vorwurf nicht machen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unstrittig ist, dass die Hartz-Reformen die umfassendsten Arbeitsmarktreformen seit der Einführung der Arbeitslosenversicherung in der Bundesrepublik darstellen. Die Linkspartei.PDS hat sich von Anfang an sehr intensiv und sehr kritisch mit der Reform auseinander gesetzt, allerdings nicht erst mit der Einführung von Hartz IV, schon gar nicht erst seit den massiven Protesten auf der Straße. Hartz IV heißt deshalb so, weil es drei Vorgängerinnen hat.
Ja, die PDS gehörte zu den schärfsten Kritikerinnen dieser Reformen und insbesondere von Hartz IV. Kritik muss angesichts der Probleme, die es im Land gibt, wohl auch gestattet sein:
- Kritik am Bruch des Wahlversprechens der SPD, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammenzuführen.
- Kritik an der bewussten Verkennung des Ausmaßes der Zahl der von Hartz IV Betroffenen und an der Verschleierung der Belastungen für Bund und Kommunen. Ca. 6,7 Millionen Menschen sind bundesweit von diesem Gesetz betroffen.
- Kritik an der falschen Annahme, das Arbeitsmarktproblem auf fehlende Eingliederungsbereitschaft von Arbeitslosen zurückzuführen. Aktuell stehen in Sachsen-Anhalt 230 000 Arbeitslosen 6 500 gemeldete freie Stellen gegenüber.
- Kritik an der undifferenzierten Betrachtung der tatsächlichen Kosten der Kommunen. 2,5 Milliarden € Entlastung waren ihnen zugesagt, 2,5 Milliarden € Entlastung wurden ihnen vorgerechnet. Allein der Saalkreis erwartet eine Mehrbelastung von ca. 1 Million €. Der angekündigten Entlastung von 83 Millionen € allein für das Land Sachsen-Anhalt stellt der Landkreistag eine zusätzliche Belastung in Höhe von 6 Millionen € bis 27 Millionen € - wenn es bei der Bundesbeteiligung bleibt - und in Höhe von 124 Millionen € bis 145 Millionen € ohne diese Bundesbeteiligung gegenüber.
- Kritik an der Nichtlösung von Problemen, wie beispielsweise an der Tatsache, dass Nichtleistungsempfänger und -empfängerinnen nach wie vor außen vor bleiben.
- Kritik an der festgestellten Verfassungswidrigkeit in zehn Punkten. Ich spreche nur als Beispiel die Bedarfsunterschreitung bei der Entgeltleistung an.
Angesichts dieser zugegeben massiven Kritik einfach nur „Populismus!“ zu rufen und uns vorzuwerfen, wir würden auf einfache Lösungen setzen, ist schlichtweg albern. Bei allem Respekt, Herr Bullerjahn - er ist leider nicht anwesend -, Hartz IV ist nun wirklich das dämlichste Bei
spiel, der Linkspartei.PDS Populismus oder Unsachlichkeit vorzuwerfen.
Wir haben uns inhaltlich eingebracht, Herr Gürth. Wir haben uns inhaltlich eingebracht bei der Entstehung der Arbeitsgemeinschaften und der kommunalen Beschäftigungsagenturen. Wir haben unsere Kommunalpolitikerinnen bei dem Thema Beschäftigungsmöglichkeiten und Beschäftigungsprogramme unterstützt. Wir haben uns inhaltlich mit den sozialen Auswirkungen des Gesetzes beschäftigt und wir waren aktiv bei der Beratung von Betroffenen.
Wir haben uns praktisch eingemischt. Wir haben bei mehreren so genannten Hartz-Touren, bei Kommunaltouren zum Thema Hartz-Arbeitsgemeinschaften, kommunale Beschäftigungsagenturen, Beschäftigungsgesellschaften und einzelne Projekte besucht und haben uns die konkreten Auswirkungen vor Ort angeschaut.
Wir haben bei mehreren Anhörungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der Wohnungswirtschaft, Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft, der Arbeitsgemeinschaften, der kommunalen Beschäftigungsagenturen, von Beschäftigungsgesellschaften, von Arbeitsagenturen, von Betroffeneninitiativen deutlich gemacht, dass die Linkspartei.PDS Angebote machen kann. Es ist bei diesen Anhörungen deutlich geworden, dass die Linkspartei.PDS sehr wohl im Land als Ansprechpartnerin anerkannt wird.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass all diese Menschen zu unseren Anhörungen kommen würden, wenn sie befürchten müssten, für glatten Populismus oder gar für eine unsachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema missbraucht zu werden.
Es bleiben nach wie vor Fragen offen und Probleme sind nicht geklärt. Die Linkspartei.PDS hat sich in jeder Phase der Reform mit Vorschlägen eingebracht und tut das auch jetzt, beispielsweise wenn es um die Entlastung der Kommunen geht, wenn es um die Nichtleistungsempfänger und -empfängerinnen geht oder wenn die Beschäftigungsgesellschaften Planungssicherheit anmahnen.
Einige Worte will ich zu den Erfolgsmeldungen sagen, die in dieser Zeit durch das Land geistern.
Ja, der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Ja, die Landesregierung - namentlich Herr Haseloff - hat sich durchaus mit Erfolg sowohl in der Entstehungsphase als auch bei der Umsetzung des Gesetzes intensiv und aktiv eingesetzt. Dennoch halten wir den demonstrativen Optimismus nicht für wirklich angebracht.
Die Zahl der Arbeitslosen ist in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahresmonat um 34 000 auf 231 800 zurückgegangen. Allerdings ist auch die Erwerbstätigkeit rückläufig. 20 700 Personen weniger - 2,1 % der Erwerbstätigen - sind im Jahr 2005 beschäftigt gewesen als im Jahr 2004. Auch die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AB- und Strukturanpassungsmaßnahmen ist um 32 % zurückgegangen, fast 4 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen ist um 26 % - 1 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer - zurückgegangen. Ich frage Sie, Herr Gürth: Wo sind diese Menschen um Gottes willen alle abgeblieben? - In Arbeit wahrscheinlich nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verabschiede mich heute - nicht. Seien Sie versichert, dass uns dieses Thema auch in den nächsten Wochen und Monaten, dass es uns auch in der nächsten Legislaturperiode nicht loslassen wird. Seien Sie versichert, dass dieses Thema bei uns auch dann in guten Händen sein wird. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel muss zum Inhalt nicht mehr gesagt werden. Das ist schon passiert. Viel kann auch zum Inhalt nicht mehr gesagt werden, weil - das hat Herr Bischoff hier schon deutlich gemacht - auch in unserer Fraktion noch niemand diesen Fusionsvertrag gesehen hat.
Dieser Vereinigungsbeschluss liegt offenbar vor und er ist uns unbekannt. Deshalb ist eine Beurteilung natürlich einigermaßen schwierig. Das ist erst einmal kein Vorwurf, und zwar an niemanden.
Wenn allerdings - da es sich um eine Sache der Selbstverwaltungsorgane handelt - der Landtag mit diesem Thema befasst werden soll, dann bitte ich doch darum, dass man nicht von uns erwartet, dass wir uns blind hinter dem Minister versammeln. Das geht doch nicht.
Alle Beteiligten haben dem Ergebnis der Verhandlungen zugestimmt. Das haben wir heute mehrfach gehört. Aus dem Brief des Geschäftsführers der Landesversicherungsanstalt geht auch hervor, dass es dafür offenbar Gründe gab. Wenn wir also im Ausschuss reden wollen, müssen wir das ergebnisoffen tun und nicht mit diesem Beschluss im Rücken, der Ihnen jetzt schon die Freiheit gibt, so zu handeln, wie Sie handeln wollen.
Wenn ich und unsere Fraktion einem solchen Beschluss zustimmen sollen, dann möchten wir schon ein bisschen mehr darüber wissen dürfen. Bei einer Direktabstimmung können wir diesem Antrag unsere Zustimmung nicht geben, sondern wir würden ihn in den Ausschuss überweisen, um dort zunächst einmal nachfragen zu können, welche Spielräume es überhaupt gibt.
Der Hauptgrund, warum ich eigentlich nach vorn gegangen bin, Frau Liebrecht, ist der Vorwurf an die Gewerkschaften. Strukturreformen haben meines Wissens den Ansatz von Einsparungen, fast immer. Darüber kann man diskutieren. Der Hintergrund sind oftmals Personaleinsparungen. Ich befürchte, dass die Strukturreformen, die uns in Sachsen-Anhalt noch bevorstehen, alle ähnliche Ergebnisse haben werden. Dazu werden Sie dann die Zustimmung der Gewerkschaften haben wollen. Ich bin gespannt, wie Sie die kriegen wollen, wenn Sie hier solche Vorwürfe an die Gewerkschaften loslassen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will kurz etwas zu dem Anliegen sagen, einen gemeinsamen Antrag einzubringen. Die PDS- Fraktion stand diesem Anliegen - Herr Bischoff, es wäre nett, wenn Sie zuhören; denn es geht jetzt um die Antwort auf Ihre Frage - sehr positiv gegenüber. Wir hatten gerade noch die Zeit, darüber zu diskutieren. Wir hatten allerdings keine Zeit mehr, diese Nachricht der SPD-Fraktion rechtzeitig mitzuteilen. Das hat etwas damit zu tun, dass man diesen Antrag aus unserer Sicht übers Knie gebrochen hat. Wir haben nicht ganz nachvollziehen können, weshalb diese Eile notwendig war.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wir werden dem Antrag zustimmen, weil wir mit dem darin festgeschriebenen Anliegen einverstanden sind.
Sie selbst haben gesagt, dass in den Punkten, die Sie darin aufgeführt haben, vor allen Dingen die Forderungen aufgegriffen werden, die auf den bisherigen Landesseniorinnenforen, also nicht nur auf dem letzten Forum, eine Rolle gespielt haben. Das ist in Ordnung. Wir haben mit nicht einem Punkt ein Problem.
Allerdings gibt es Fehlstellen. Das hat möglicherweise etwas mit diesem Schnellschuss zu tun. Sie lassen nämlich ausgerechnet die Frage nach der Stellung der Seniorinnenräte aus. Wenn Sie den Landesseniorinnenrat in die Beratungen einbeziehen wollen, dann wird dieses Thema auf jeden Fall wieder aufkommen; denn wir haben dieses Thema in jedem der bisher vier Landesseniorinnenforen auf dem Tisch gehabt. Dieses Problem ist nach wie vor nicht geklärt.
Ich weiß nicht, ob eine Aussage zu diesem Problem in den Zeitplan passt, der von der Landesregierung aufgestellt wurde. Allerdings gibt es nach wie vor die Möglichkeit, sich mit den einzelnen Themen gesondert zu befassen. Das ist also nicht weiter problematisch.
Man könnte noch einiges thematisieren. Man könnte beispielsweise den Weltaltenplan oder den Arbeitsmarkt- und Sozialbericht - er ist, wenn ich mich recht erinnere, aus dem Jahr 2000 - zurate ziehen, der damals die von uns im Jahr 1999 geforderten Leitlinien praktisch ersetzt hat und der an einigen Stellen über das hinausgeht, was in diesem Antrag gefordert wird.
Es geht beispielsweise darum, die Leistungsfähigkeit, die Kreativität und die Lebenserfahrung der Seniorinnen und Senioren anzuerkennen, das Engagement zu unterstützen und entsprechende Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Es geht auch um Fragen des kulturellen Engagements und darum, sich durch sportliche Betätigung auf das Alter vorzubereiten und entsprechende Angebote vorzuhalten. Dies war im Landesseniorinnenforum einmal ein Thema.
Es gilt, der Isolation durch neue Kommunikationsstrukturen entgegenzuwirken. Auch das ist ein Punkt, den man auf jeden Fall aufnehmen könnte; denn die Politik mit und für Seniorinnen und Senioren bezieht sich auf mehr als nur Pflege und Gesundheit.
Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Leistungsbeschreibung, die jetzt gemacht wird, wieder ohne die Einbeziehung des Landesseniorinnenrates und ohne die Einbeziehung des Landtags erfolgen. Ich würde eine Beratung im Ausschuss über diese Themen sehr wohl für
sinnvoll halten; denn wenn die Leistungsbeschreibung tatsächlich in Bearbeitung ist, wie es hier gesagt worden ist, dann besteht noch die Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen.
Wenn der Antrag nur deswegen abgelehnt werden soll, weil darin die Zeitangabe „September 2005“ steht, dann finde ich das etwas merkwürdig; denn der Inhalt wird offensichtlich von allen unterstützt. Wenn das so gehandhabt würde, dann würde der Landtag und auch der Landesseniorinnenrat frühestens im Jahr 2006 Einfluss nehmen können. Das halte ich nicht für gut.
Deshalb schlage ich vor, über diesen Antrag im Ausschuss zu beraten. Wenn die FDP-Fraktion dafür ist, über das Thema im Rahmen der Selbstbefassung zu beraten, dann verstehe ich nicht, warum sie diesem Antrag inhaltlich nicht zustimmen kann. Man könnte die Zeitangabe „September 2005“ streichen. Um einen Antrag auf Selbstbefassung durchzusetzen, ist auch die Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses notwendig. Also könnte man es auch jetzt zustande bringen, wenn man die Mehrheit der Mitglieder des Landtages hinter sich hätte.
Daher schlage ich vor: Lassen Sie uns über den Antrag abstimmen.
Lassen Sie uns an den Inhalten arbeiten. Lassen Sie uns auch auf das Einfluss nehmen, was in der Landesregierung geschieht. Lassen Sie uns tatsächlich unsere Arbeit als Landtag machen. - Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, wir haben im Ausschuss diskutiert, wir diskutieren im Ausschuss und wir werden im Ausschuss diskutieren.
Allerdings haben wir dies nichtöffentlich getan, tun dies nichtöffentlich und werden dies nichtöffentlich tun. Ich wiederhole mich gern und sage: Wir sind eine politische Partei - so wie die SPD - und wollen natürlich auch, dass eine öffentliche Diskussion stattfindet.
Wir glauben, dass das Landtagsplenum dazu durchaus geeignet ist. Wir werden Sie deshalb auch in Zukunft mit Anträgen zum Thema Hartz IV und Arbeitsmarkt nicht verschonen.
Die PDS-Fraktion hält eine Diskussion über die Neuausrichtung - oder wie auch immer man es nennen will - der Arbeitsmarktpolitik für durchaus geboten. Wir stimmen in dieser Frage der Begründung der SPD durchaus zu.
Ich gebe zu, dass das Bedürfnis der PDS und auch der SPD, über die Arbeitsmarktpolitik zu diskutieren, möglicherweise einem Informationsdefizit entspringt. Wenn ich mir aber den Haushaltsplan für das Jahr 2005 und auch den für das Jahr 2006 anschaue, dann finde ich dort unter den Maßnahmen des operationellen Programms: Qualifizierung und Integration von Langzeitarbeitslosen, insbesondere von Sozialhilfeempfängern. Die wird es im Jahr 2006 aber nicht mehr geben, auch nicht an anderen Stellen im Programm. Für mich stand insofern völlig außer Frage, dass eine Neuausrichtung auf die neue Gesetzgebung hin sehr wohl notwendig ist.
Es ist notwendig, die Arbeitsmarktpolitik auf die neue Gesetzeslage einzustellen. Das ist vor allem auch vor dem Hintergrund der Vorgänge um das Programm Aktiv zur Rente notwendig, das, wenn wir es richtig verstanden haben, unter dem Vorwand der Überführung in das neue Recht im Grunde abgeschafft werden soll; denn das, was die Landesregierung im Wirtschaftsausschuss als Ersatz für dieses Programm angeboten hat, nämlich Maßnahmen mit einer Dauer von einem Jahr auf der Basis von 1 €, die ein halbes Jahr lang aus Mitteln der Kommunen für die Eingliederung von ALG-II-Empfängern und ein weiteres halbes Jahr lang aus dem Landeshaushalt finanziert werden sollen, kann aus meiner Sicht kein Ersatz für das Programm Aktiv zur Rente sein. Die Leute sollen damit aktiv bis zur Rente kommen.
Nach dem SGB III ist immerhin noch eine Förderung über einen Zeitraum von drei Jahren möglich. Man muss sich anschauen, auf welcher gesetzlichen Grundlage das möglich ist. Man muss sich anschauen, wie die Landesregierung diesem Anspruch, Menschen tatsächlich zu helfen, aktiv bis zur Rente zu kommen, gerecht werden will.
An ein paar Punkten will ich deutlich machen, dass wir dem SPD-Antrag in der vorliegenden Fassung nicht sofort zustimmen können. Wir sind nicht sicher, ob die Arbeitsmarktpolitik das ausbügeln sollte, was andernorts bereits geleistet und angeboten wird. Das betrifft die Punkte 1 und 2, in denen es um die Schulabschlüsse und die Berufsausbildung geht. Dafür gibt es andere Möglichkeiten.
Zu Punkt 3, berufliche Qualifizierung mit verwertbaren Abschlüssen, die sich an den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes orientiert: Ich bin der Meinung und habe das so mitbekommen, dass dieser Anspruch bereits in
den letzten Jahren an die Bildungsträger gestellt worden ist; denn sie mussten eine Vermittlungsquote von 70 % oder 80 % ausweisen und mussten sich insofern mit ihren Qualifizierungsangeboten natürlich immer am ersten Arbeitsmarkt orientieren.
In Punkt 4 ist die Rede davon, dass sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr stattfinden sollen. Daran hat die PDS natürlich ein hohes und vitales Interesse. Ich möchte aber gern wissen, wie das im Land umgesetzt werden soll. Denn, meine Damen und Herren von der SPD, das Gesetz sieht nämlich ausdrücklich vor, diese so genannten Drehtüreffekte auszumerzen. Das heißt, wenn man das tatsächlich will - das haben wir in den Diskussionen in Berlin erlebt -, dann muss man das für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr machen, damit die Leute in der Zeit, in der sie beschäftigt sind, eben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten.
Damit müssen wir im Ausschuss eben auch umgehen. Das aber sind Vorgaben des Gesetzes, an denen die Landesregierung, so fürchte ich, nicht wirklich vorbeikommt.
Wenn die SPD-Bundesregierung an dieser Stelle ganz streng die Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt und in einem gemeinnützigen oder zusätzlichen öffentlichen Beschäftigungssektor so strikt nebeneinander stellt, dann ist das für uns, das muss ich sagen, eine sehr unklare Aussage. Denn insbesondere im gemeinnützigen Sektor gäbe es eine Reihe von Möglichkeiten für Arbeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt, wenn es uns denn gelänge, sie auf vernünftiger Basis, dauerhaft und bezüglich des Entgeltes auf einer die Existenz einigermaßen sichernden Höhe zur Verfügung zu stellen. Auch darüber sollten wir im Übrigen diskutieren.
Zu dem Programm „Aktiv zur Rente“ habe ich schon etwas gesagt.
Was für ein Jammer.
Ich möchte nur noch kurz auf Frau Fischer reagieren. Ich weiß nicht, warum Sie, Frau Fischer, beklagen, dass in der Arbeitsmarktpolitik ausschließlich alte Instrumente zur Verfügung stehen. Das steht leider so im Gesetz. Wir haben das auch nicht so gewollt. Das SGB II beruft sich mit seinen Regelungen aber ausdrücklich auf das SGB III und das sind eben die alten Instrumente, die wir schon kennen. Auch wir hätten gern neue gehabt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Damen und Herren, schon wieder Hartz, immer noch Hartz - das Thema lässt uns nicht los und es darf uns nicht loslassen. Nein, meine Damen und Herren, es geht nicht immer wieder um dasselbe. Dazu ist das Thema zu vielschichtig.
Richtig ist, dass der Wirtschaftsausschuss seit seiner Septembersitzung in jeder Sitzung mit diesem Thema befasst ist. Richtig ist aber auch, dass wir auf der Grundlage eines Antrages der PDS diskutieren, der Ende April dieses Jahres erarbeitet worden ist und der - bei allem Respekt vor meiner eigenen Arbeit - inzwischen an einigen Stellen vom Leben überholt wurde. Es sind Tatsachen entstanden; Schwerpunkte haben sich verschoben.
Die PDS verfolgt eine doppelte Strategie, die mit dem heutigen Antrag vervollständigt wird. In der Sitzung im Monat September ging es um Alternativen zur HartzGesetzgebung, die in diesem Haus übrigens eine breite Ablehnung erfahren haben - und das, obwohl unsere Vorschläge bei Verbänden und bei Gewerkschaften, vor allem aber bei der protestierenden Bevölkerung sehr wohl auf Zustimmung gestoßen sind.
Vor einigen Wochen ging es also um eine Grundsicherung für Arbeitslose, die diesen Namen auch verdient. Heute geht es um die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II in Sachsen-Anhalt und in jedem einzelnen Kreis.
Die PDS ist zurzeit in den Landkreisen Sachsen-Anhalts auf der so genannten Hartz-Tour. Wir besuchen Landratsämter, Agenturen für Arbeit, Projekte, in denen Antragstellerinnen und Antragsteller beraten werden, Projekte, die neu entstandene Ein-Euro-Jobs anbieten und durchführen, Bürgerinitiativen, die sich nach wie vor dem Kampf gegen das Gesetz verschrieben haben usw. usf.
Das Bild, das sich uns bei diesen Besuchen bietet, ist breit und vielfältig und reicht von dem Eindruck hoher Kompetenz bis zu dem Eindruck von Unsicherheit. Vielfach übersteigt die Zahl der offenen Fragen die der sicher und abschließend geklärten Probleme.
Unser Antrag widmet sich dieser Vielfalt von Problemen und Fragen. Dabei ist eine beschäftigungspolitische Rahmensetzung des Landes unser wichtigstes Anliegen.
Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Wir wissen, was im Gesetz steht. Wenn aber auf der einen Seite die Kommunen mehr Einfluss haben wollen und auch haben sollen, wenn regionale Besonderheiten eine viel größere Rolle spielen müssen und deshalb die Weisungsbefugnisse der Bundesagentur zurückgedrängt werden sollen, dann muss es auf der anderen Seite doch möglich sein oder dann muss doch sichergestellt werden, dass das Anliegen des Gesetzes vor Ort auch umgesetzt wird.
Das Land kann und muss seine Verantwortung darin sehen, dass die Bedingungen für Betroffene in SachsenAnhalt bei allem Wettbewerb um die besseren Konzepte vergleichbar bleiben und dass ihnen die bestmögliche Beratung und Betreuung zugute kommt. Dabei ist der Orientierungskatalog der TGL ein guter und wichtiger Schritt. Er bezieht sich aber ausschließlich auf die nach dem Gesetz nachrangigen Arbeitsmöglichkeiten mit Mehraufwandsentschädigung. Es darf in Sachsen-Anhalt nicht der Eindruck entstehen, als seien diese neuen Arbeitsgelegenheiten das Hauptinstrument des SGB II.
Aber genau dieser Eindruck wird zurzeit in der öffentlichen Debatte erweckt - dem muss die Landesregierung entgegenwirken. Ich weiß sehr wohl, dass es vor Ort dafür ein höchst unterschiedliches Verantwortungsbewusstsein gibt.
Wir müssen uns aber auch mit diesem Orientierungskatalog noch einmal befassen. Er enthält beispielsweise unter Punkt 6 - Maßnahmen der Kinder- und Jugendbetreuung - unter anderem Beratungsaufgaben für Kinder, Schüler und Jugendliche auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendschutzes, der Gewaltprävention, der beruflichen Integration, des Vandalismus und des Alkohol- und Drogenmissbrauches. Das geht aus unserer Sicht so nicht. Das sind aus unserer Sicht Aufgaben, die dem Fachkräftegebot des SGB VIII, also der Kinder- und Jugendhilfe, unterliegen. Die individuellen und sozialen Problemlagen von Jugendlichen sind viel zu komplex, als dass die Jugendlichen von Personen beraten werden dürften und könnten, die keinerlei sozialpädagogische und psychologische Ausbildung aufweisen.
Wir müssen uns ganz sicher auch mit dem offenen Brief des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau beschäftigen. Wir haben uns schon öfter mit den Kritiken des Ga-La-Bau-Verbandes beschäftigt, und zwar immer in den Diskussionen über die ABM-Problematik. Manche Kritik haben wir als überzogen und als wenig hilfreich,
übrigens auch für die Ga-La-Bau-Betriebe selbst, zurückgewiesen.
Neu und anders ist aus unserer Sicht aber zurzeit die Dimension dessen, was mit den Ein-Euro-Jobs möglicherweise in diesem Bereich auf Sachsen-Anhalt und auf die Bundesrepublik zukommt. Dies ist allenfalls mit den Beschäftigtenzahlen der Arbeitsfördergesellschaften Anfang der 90er-Jahre vergleichbar. Ich glaube schon, dass wir an dieser Stelle die Kritik des Ga-La-BauVerbandes ein Stück ernst nehmen müssen. Da hilft alles nichts.
Daneben gibt es eine Reihe von Lücken im Gesetz, auf die die Landesregierung aus unserer Sicht mit eigenen Angeboten reagieren muss. Darüber sollten wir im Ausschuss unbedingt reden. Damit müssen wir uns auch in den Haushaltsberatungen intensiv auseinander setzen. Das betrifft insbesondere zukünftige Nichtleistungsempfängerinnen und -empfänger, also Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen keinen Leistungsanspruch mehr haben werden. Die Zahl derjenigen, die kein ALG II bekommen werden, entspricht bis zu 30 % der jetzigen Arbeitslosenhilfebezieherinnen und -bezieher.
Ich glaube, das ist eine erhebliche Dimension, wenn wir es mit so vielen Menschen zu tun haben, die dann wirklich keinerlei Leistungen mehr erhalten, was bedeutet, keinerlei Eingliederungsleistungen, keinerlei Angebote für ABM, keinerlei Angebote für Weiterbildung, keinerlei Eingliederungszuschüsse, keinerlei Lohnkostenzuschüsse, nicht einmal einen Ein-Euro-Job, gar nichts zu bekommen. Damit müssen wir uns, denke ich, befassen.
Für diese Menschen müssen im Land Sachsen-Anhalt Angebote erarbeitet werden. Aus unserer Sicht haben hierbei die Landesregierung und wir alle eine hohe Verantwortung.
Nach wie vor entsteht in den Kommunen aufgrund von Rechtsunsicherheiten eine Reihe von Problemen, die aus unklaren Gesetzesregelungen resultieren. Hierbei muss die Landesregierung ihre Verantwortung vor allem dort wahrnehmen, wo diese Rechtsunsicherheit die Zusammenarbeit zwischen den Agenturen und den Kommunen behindert. Das kommt vor, meine Damen und Herren. Darüber dürfen wir nicht hinwegschauen.
Eines müsste sich die Landesregierung auf jeden Fall vornehmen, nämlich die Absicht einzelner Landkreise zu vereiteln, eine getrennte Aufgabenwahrnehmung anzustreben, also eine Aufgabenwahrnehmung, bei der das Gesetz endgültig konterkariert wird und bei der die wirklich wenigen Vorzüge, die das Gesetz immerhin hat und die wir nie verschwiegen haben, nicht berücksichtigt oder einfach ignoriert werden.
Hierbei kann eine Moderatorenfunktion der Landesregierung den Betroffenen eine wirksame Hilfe bieten.
Nicht zuletzt wird man den Betroffenen bei der Umsetzung dieses Gesetzes nur dann gewisse Hilfestellungen geben können, wenn die Möglichkeit besteht, bestimmte Eingliederungshemmnisse, die zweifellos vorhanden sind, zu beseitigen. Dazu ist eine funktionierende Beratungslandschaft in Sachsen-Anhalt unerlässlich.
Die Mitfinanzierung von Beratungsangeboten in den Kommunen hat fast in jeder zurückliegenden Haushaltsdebatte eine Rolle gespielt. Immer wieder musste das Ansinnen der jeweiligen Landesregierung zurückgedrängt werden, sich aus diesen freiwilligen Aufgaben zu verabschieden. Wir haben mehrfach Einbußen hingenommen. Aber die Beratungsstellen brauchen Planungssicherheit und damit das deutliche Bekenntnis der Landesregierung zu diesen freiwilligen Leistungen. Ich fürchte, diese Beratungsstellen werden in Zukunft einen wesentlich höheren Personalbedarf als heute haben.
Angesichts einer Pressemitteilung des Landkreistages vom 7. Oktober dieses Jahres behält übrigens auch unser Antrag vom April seine Berechtigung. Der Landkreistag fordert das Land Sachsen-Anhalt nämlich auf, die zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen vorgesehenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen - ich liebe dieses Wort - in voller Höhe von 187 Millionen € an die Landkreise und die kreisfreien Städte weiterzugeben und diesen Betrag nicht um 23 Millionen € zu kürzen. Er fordert außerdem eine vollständige Weitergabe der Einsparungen des Landes beim bisherigen Wohngeld.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, unseren Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen, damit wir uns dort mit all den Fragen befassen können, die wir hier aufgeworfen haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein paar Worte will ich in der Tat noch sagen. Frau Fischer, ich kann Ihnen eines versprechen: Wir werden sicherlich auch dann - was bedauerlich wäre -, wenn die Demonstrationen aufhören, nicht damit aufhören, Sie in diesem Parlament mit dieser Gesetzgebung zu belästigen.
Zum Zweiten. Habe ich das Recht, Anträge in dieses Parlament einzubringen? - Sicher. Habe ich das Recht, Anträge in dieses Parlament einzubringen, über die in der einen oder anderen Fassette im Wirtschaftsausschuss bereits geredet wurde? - Das will ich doch hoffen.
Wir sind eine politische Partei, meine Damen und Herren, und wir werden immer wieder den Versuch machen müssen, unsere Position öffentlich zu machen. Und wie Sie sehr wohl wissen, ist das, was wir im Ausschuss bereden, ausdrücklich nichtöffentlich. Was mache ich also mit diesen Informationen, die ich dort bekomme? Ich möchte also, dass wir hier öffentlich diskutieren.
Zur Frage des Zeitdrucks. Meine Damen und Herren von der CDU, zu diesem Zeitdruck haben Sie so ein ganz
bisschen beigetragen. Ich erinnere Sie an die vielen zähen Debatten irgendwann nächtens im Dezember bis hinein in den April, mehrere Vermittlungsausschussverfahren usw. Also brauchen wir uns über den Zeitdruck - oder Sie zumindest - nicht wirklich zu beklagen.
Ich will ein Beispiel sagen, weshalb man sich auf Landesebene durchaus einsetzen sollte. Ich habe an all dem, was ich gesagt habe, und auch an dem, was ich aufgeschrieben habe, bisher noch nicht wirklich eine Kritik an dem Wirken der Landesregierung entdecken können.
Ich will ein Beispiel sagen. Wir sehen uns mit der Forderung konfrontiert, dass die Bundesagentur für Arbeit möglichst nicht zu stringente Vorgaben dahin gehend machen soll, was mit den Mitteln des Eingliederungstitels II, also den Geldern für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, in der einzelnen Kommune passieren soll. Das finde ich vollkommen richtig, weil natürlich die Bedingungen in München und in Oschersleben sehr wohl unterschiedlich sind. Das ist uns vollkommen klar.
Das darf aber nicht zu Folgendem führen, was wir auch gehört haben: In einem Kreis haben wir nämlich gehört, dass sich dieser Kreis vorgenommen hat, eine Eingliederungsquote von 60 % zu erreichen. Was ist das für eine Zahl? Bisher haben wir gehört, dass bei den Jugendlichen bis 25 Jahre eine Eingliederungsquote von 52 % erreicht werden soll und bei den Personen bis 65 Jahre eine Quote von 23 %. Wie kann bei so einem Vorhaben eine solche Quote von 60 % zustande kommen? Nur dann, wenn der Kreis ausschließlich mit Ein-Euro-Jobs arbeitet. Das, meine Damen und Herren, widerspricht ausdrücklich dem Gesetz, das ich - Herr Paqué, die Belehrung hätten Sie sich wirklich schenken können - sehr wohl gelesen habe.
Das Gesetz besagt nämlich in § 16 eindeutig, dass den Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen alle Instrumente des SGB III, die in den einzelnen Paragrafen beschrieben sind, also auch AB-Maßnahmen, Weiterbildung und Lohnkostenzuschüsse zur Verfügung stehen sollen. Diesbezüglich muss man doch als Landesregierung zumindest einmal nachfragen dürfen.
Auch die Verpflichtungsermächtigungen aus diesem Jahr werden sehr unterschiedlich genutzt. Einige Kommunen nutzen sie ausschließlich für die Schaffung von Ein-Euro-Jobs. Andere Kommunen nutzen sie auch dafür, um den zukünftig Betroffenen jetzt schon andere Instrumente des SGB III anzubieten. Das wird einfach sehr unterschiedlich gehandhabt. Ich denke, damit sollte man sich beschäftigen.
Frau Fischer, nun zu dem Prinzip „Fördern und Fordern“. Das Kapitel 1 ist - wie nobel - mit den Worten „Förden und Fordern“ überschrieben. In § 2 wird es untersetzt. Dort wird das Prinzip des Forderns ganz genau erläutert. Das Prinzip des Förderns erscheint dann wieder in Kapitel 3 § 14, also etwas weiter hinten im Gesetz.
Deshalb muss man die Frage stellen dürfen, ob dieses Prinzip nicht an irgendeiner Stelle umgekehrt werden sollte. Ich denke, die Forderung, dass das Fördern in Sachsen-Anhalt unbedingt im Vordergrund stehen sollte, ist vor diesem Hintergrund sehr wohl berechtigt.
Ist es zu spät? - Ich weiß nicht genau, ob es zu spät ist. Eines ist jedenfalls Fakt: Weder die Verträge zur Arge noch die Dinge, die zur Option zu klären sind, noch das, was im Moment an Beschäftigung passiert, wird zurzeit in Marmor gemeißelt und für die Ewigkeit festgelegt. Das ist alles änderbar, auch noch im nächsten Jahr.
Noch einen Satz zur Doppelstrategie. Wir halten es für einen ziemlich normalen parlamentarischen Prozess, den auch die CDU schon das eine oder andere Mal durchlaufen hat, beispielsweise als sie versucht hat, das Lebenspartnerschaftsgesetz mit einer Verfassungsklage zu kippen und es gleichzeitig in den Ländern, in denen sie regierte, umsetzen musste und sich mit der Umsetzung befassen musste.
Das ist ein ganz normaler Prozess oder aber es ist ein Privileg der CDU. Die Entscheidung können Sie selbst treffen.
Frau Fischer, ist Ihnen bekannt - wahrscheinlich nicht; deshalb frage ich -, dass die PDS im Landkreis Schönebeck weder in der Initiative mitarbeitet, die dort die Demonstrationen organisiert, noch jemals bei einer einzigen Demonstration die Gelegenheit hatte, das Wort zu ergreifen?
Nicht dass mir das gefällt, aber es ist eine Tatsache. Würden Sie mir vor diesem Hintergrund Recht geben?
Würden Sie mir vor diesem Hintergrund auch darin zustimmen, dass es nicht der PDS bedurfte, um die Menschen auf die Straße zu treiben oder zu „hetzen“?
Herr Minister, wenn ich Sie eben recht verstanden habe, haben Sie gerade für den Niedriglohnsektor plädiert. Anders war es nicht zu verstehen. Dann erklären Sie mir bitte aber auch, was alle diese Krokodilstränen über einen Kaufkraftverlust und darüber sollen, wie das Land ökonomisch geschädigt wird, und weshalb Sie dann nicht konsequenterweise heute im Bundesrat einfach zustimmen,
weil genau der Einstieg in den Niedriglohnsektor doch gefordert wird?
Die zweite Frage. Wenn Sie von uns Fairness erwarten, würden Sie dann bitte auch Fairness uns gegenüber walten lassen und in diesem Land nicht die Behauptung kolportieren, die Mecklenburger und die Berliner hätten diesem Gesetz zugestimmt.
Sie haben zu einer Zeit, als von der PDS wirklich kaum jemand ein Stück Brot genommen hat, in ihren Regierungen durchgekämpft, dass das genau nicht passiert.
Frau Fischer, ich habe vielleicht weniger eine Frage als vielmehr eine Zwischenbemerkung bzw. Intervention. Herr Minister hat Ehrlichkeit angemahnt. Sie haben jetzt noch einmal die Gründe aufgezählt, die weshalb die CDU heute gegen die Option zu Hartz IV stimmen wird. Das sind die Finanzen, das ist die Zeitschiene und das ist das mögliche organisatorische Tohuwabohu.
Wenn auch der Ministerpräsident es bei dieser Aufzählung belassen hätte, hätte man ihnen heute Ehrlichkeit unterstellen können. Aber der Ministerpräsident und auch der Minister haben heute Krokodilstränen über den Kaufkraftverlust, über die sozialen Verwerfungen und über die Zumutbarkeitsregelungen vergossen. Man verkennt dabei und verschweigt, dass das Existenzgrundlagengesetz, das vom Land Hessen, das nach meiner Kenntnis von der CDU regiert wird, eingebracht wurde, noch wesentlich schärfere Zumutbarkeitsregelungen enthält und dass es eine noch größere Akzeptanz für den Niedriglohnsektor verlangt.
Sie werden doch zugeben müssen, dass größere Zuverdienstmöglichkeiten vor allen Dingen die Akzeptanz des Niedriglohnsektors stärken sollen. Darum geht es und das sollten Sie auch ehrlich sagen. Sie sollten auch ehrlich sagen, dass Sie von Anfang an gewusst haben, dass es sich bei diesem Gesetz um ein Spargesetz handelt und dass die sozialen Effekte, die jetzt eintreten, von Ihnen und auch von der SPD gewollt waren.
- Aber auch von Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erst vorgestern hat die Bundesagentur für Arbeit die neuesten Arbeitslosenzahlen für April bekannt gegeben. 246 305 Menschen waren laut Bundesagentur am Ende des Monats April in Sachsen-Anhalt von Arbeitslosigkeit betroffen. 42,3 % von ihnen waren langzeitarbeitslos. Das sind 113 130 Personen.
113 130 Personen, die nach dem Willen der Bundesregierung, aber auch nach dem Willen der Landesregierung, die im Bundesrat der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zugestimmt hat, von Januar 2005 an das Arbeitslosengeld II erhalten sollen. Dies ist eine Leistung, die die Gleichbehandlung von erwerbsfähigen Hilfeempfängerinnen und natürlich auch den Zugang der erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängerinnen zum Arbeitsmarkt ermöglicht, aber, meine Damen und Herren, dies ist auch eine Leistung, die noch mehr Menschen in Sachsen-Anhalt an den Rand des Existenzminimums drücken wird. Deshalb und vor allem deshalb hat die PDS die Einführung des Arbeitslosengeldes II stets abgelehnt.
Was dieses Gesetz, das sich Grundsicherung für Arbeitsuchende nennt und das als SGB II in die Sozialgesetzgebung eingeordnet wird, für das Land Sachsen-Anhalt und seine Wirtschaft bedeutet, sollen einige wenige Zahlen verdeutlichen: Bisher erhalten die Arbeitslosenhilfeempfängerinnen in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt 476 € netto im Monat, also ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Das sind die Zahlen des Jahres 2003.
Zukünftig sollen es noch 331 € im Monat sein, das heißt also im Durchschnitt 136 € weniger als bisher. Das sind, wenn man es auf alle Arbeitslosenhilfeempfängerinnen hochrechnet, etwa 15,3 Millionen € im Monat und etwa 183,6 Millionen € pro Jahr. Die Zahl hätte allerdings nur dann Bestand, wenn tatsächlich alle Arbeitslosenhilfeempfängerinnen diese neue Leistung bekämen. Seriöse Schätzungen gehen aber davon aus, dass ca. ein Drittel von ihnen aufgrund der verschärften Vermögensanrechnung zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat.
Das beträfe in Sachsen-Anhalt ca. 37 000 Menschen und das allein bedeutete einen Kaufkraftverlust von ca. 146 Millionen €. Nimmt man dann den Verlust von 136 € monatlich für die anderen zwei Drittel der Arbeitslosenhilfebezieherinnen dazu, kommt man allein in SachsenAnhalt locker auf einen Kaufkraftverlust von 270 Millionen € in jedem Jahr. Das ist deshalb ein realer Kaufkraftverlust, weil die betroffenen Menschen nicht zu denjenigen gehören, die dann für eine Weile halt weniger
sparen; diese Menschen sind schon jetzt auf jeden Cent ihres Einkommens angewiesen.
Übrigens: Im Vergleich dazu werden Spitzenverdienerinnen in der Bundesrepublik allein durch die Senkung des Spitzensteuersatzes um etwa 6 Milliarden € zusätzlich bereichert; Arbeitslose büßen gleichzeitig bundesweit 9,3 Milliarden € ein. Diese so genannten Reformen, meine Damen und Herren, sind nicht nur sozial zutiefst ungerecht, sondern auch ökonomischer Unsinn.
Aber es kommt noch schlimmer: Den Kommunen wurde mit dem Gesetz über die Grundsicherung von Arbeitslosen eine massive Entlastung von Sozialhilfekosten versprochen. Dies sollte mit einer Neuordnung der Gemeindefinanzen verbunden sein, mit der die Kommunen insgesamt spürbar entlastet werden sollten. Dieses Ziel wird weit verfehlt.
Aus dem Kompetenzstreit zwischen Bundestag und Bundesrat, zwischen Bund und Kommunen, zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen entstand ein Chaos, ein Labyrinth, aus dem bis heute noch niemand den Ausweg kennt. Um die Option der Übernahme aller Leistungen aus dem Gesetz durch die Kommunen, also auch die Auszahlung der Geldleistung, die Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt und die Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für Betroffene, durchzusetzen, wurde den Kommunen die Zahlung der gesamten Unterkunfts- und Heizkosten für alle von Arbeitslosengeld II betroffenen Menschen übergeholfen - und das, ohne die Dimension dieser Leistungen auch nur annähernd überblickt zu haben.
Nun haben die Kommunen gerechnet. Die Zahlen sind ernüchternd, oder besser: erschreckend. Der Deutsche Landkreistag rechnet für Sachsen-Anhalt aus, dass sich das Land mit dem Gesetz um ca. 358 Millionen € entlasten kann, während die Kommunen mit 245 Millionen € zusätzlich belastet werden.
Der Landkreis Schönebeck rechnet mit einer Entlastung von den Sozialhilfekosten in Höhe von etwa 5 Millionen € und mit einer zusätzlichen Belastung durch die Übernahme der Unterkunftskosten für die Arbeitslosenhilfeempfängerinnen in Höhe von ca. 25 Millionen €.
Die Stadt Halle rechnet insgesamt mit einer leichten Entlastung - allerdings nur dann, wenn sich das Land nicht selbst entlastet, sondern das bisherige Niveau des Finanzausgleichs für Sozialhilfekosten, die Mittel aus dem Solidarpakt einschließlich der zusätzlich bereitgestellten Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die bisher vom Land für Wohngeld durchgereichten Mittel auch zukünftig in voller Höhe zur Verfügung stellt.
Damit sind wir bei dem Antrag der PDS. Genau das fordern wir unter Punkt 2. Eine Stadt wie Halle ist hier übrigens im Vorteil; denn der Landkreis Schönebeck wird auch dann zusätzlich belastet - ich denke, dies wird für die anderen Landkreise genauso gelten -, wenn unsere Forderungen voll erfüllt werden. Die Berechnungen in Schönebeck gehen von bis zu 12 Millionen € zusätzlicher Belastung aus.
Deshalb enthält unser Antrag den Punkt 1, der die Landesregierung dazu auffordert, sich dafür stark zu machen, dass das Ziel des Gesetzes, nämlich die Entlastung der Kommunen, tatsächlich erreicht wird. Gleichzeitig wird es aber notwendig sein, die Aktivierungsquote deutlich zu erhöhen. Es muss nämlich beachtet werden,
dass den Hilfeempfängerinnen unter 25 Jahren laut Gesetz zwingend eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsmöglichkeit angeboten werden muss.
Was dann noch an Mitteln übrig bleibt, kann für die anderen verwendet werden. Wie viel das ist, sagen die Arbeitslosenzahlen von April. Sie weisen nämlich einen Anteil von 27 600 Jugendlichen unter 25 Jahren aus; dazu kommen etwa 32 900, die in öffentlich geförderten Beschäftigungs- und Trainingsmaßnahmen untergebracht sind. Man kann also ohne weiteres davon ausgehen, dass mindestens ein Viertel der Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen weniger als 25 Jahre alt sind. Was bleiben denn da noch für Möglichkeiten für den - in Anführungszeichen - Rest, nämlich für immerhin drei Viertel der Hilfesuchenden?
Zudem sollen die Eingliederungs- und die Verwaltungspauschale als Gesamtbudget zur Verfügung gestellt werden. Die Binnenverteilung soll den Kommunen bzw. der zu bildenden Arbeitsgemeinschaft zwischen Agentur und Kommunen überlassen werden. Ich will den Kommunen oder dieser Arbeitsgemeinschaft - ich nenne sie jetzt so, weil es kürzer ist - nichts unterstellen, aber sie werden zunächst einmal versuchen, die Verwaltungskosten abzusichern. Wenn man dann den Betreuungsschlüssel von einem Fallmanager auf 75 Hilfeempfängerinnen in Rechnung stellt, kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Wir befürchten, dass die letztlich Benachteiligten die betroffenen Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen sein werden. Das muss verhindert werden.
Aber es kommt noch schlimmer. Obwohl spätestens mit dem Ergebnis im Vermittlungsausschuss klar war, dass eine riesige Aufgabe vor allen Beteiligten steht und dass die Zeit verdammt drängt, ist bis heute keine ernst zu nehmende Lösung in Sicht. Die SPD, der die Möglichkeit der Option für die Kommunen nur in einem zähen Ringen abgetrotzt wurde, zeigte wenig Enthusiasmus bei der Erarbeitung des Optionsgesetzes. Mit der Forderung der CDU, die Ausgestaltung der Option mit einer Grundgesetzänderung abzusichern, wurde die Hürde für das Gesetz so hoch wie nur irgend möglich gelegt.
Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob die Länder diese Grundgesetzänderung wirklich brauchen, die letztlich einen Durchgriff des Bundes auf die Kommunen ermöglicht. Ich weiß nicht, ob die Länder das wirklich wollen sollen.
Den Betroffenen kann es letztlich egal sein, wer den Hut für das Gesetz aufhat, wenn für ihn Bedingungen entstehen, die nicht für zusätzliche Verwirrung, für zusätzliche Wege, zusätzliche Bürokratie, zusätzliche Einbußen sorgen. Deshalb fordert die PDS in ihrem Antrag unter Punkt 3, dass die Landesregierung die Verantwortung für das übernimmt, was sie mit ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz selbst produziert hat.
Es muss aus der Sicht der Betroffenen geschaut und es müssen die wenigen Möglichkeiten des Gesetzes genutzt werden, ihre Situation zu verbessern, zum Beispiel durch die Durchsetzung des Prinzips „Alles aus einer Hand“ und durch ein ausreichendes und solide finanziertes Netz sozialer Dienstleistungen in den Kommunen, damit mehr Menschen von Betreuung und Beratung Gebrauch machen können. Auch an dieser Stelle darf sich das Land nicht seiner Verantwortung entziehen, weil wir immer noch Mittel für diese Betreuungsmöglich
keiten in den Kommunen in den Haushalt eingestellt haben. Die Situation der Betroffenen muss auch verbessert werden durch anspruchvolle Beschäftigungsmöglichkeiten, an denen alle erfahrenen Akteure vor Ort mitwirken, und durch einen gleichberechtigten Zugang aller Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen zum ersten Arbeitsmarkt.
Die PDS geht in ihrem Antrag davon aus, dass immer noch die Möglichkeit besteht, dass das Optionsgesetz doch noch verabschiedet wird. Alle Signale weisen allerdings darauf hin, dass das Gesetz im Bundesrat scheitern soll und damit die Option einfach vom Tisch ist. Dann bleibt nur noch die Arbeitsgemeinschaft übrig.
Die Landesregierung sollte in Sachsen-Anhalt mit dafür Sorge tragen, dass sich Agenturen für Arbeit und die Kommunen wenigstens in gleicher Augenhöhe begegnen können, sodass sie gleichberechtigt ihre Erfahrungen, ihre Leistungsfähigkeit und ihre Dienstleistungsangebote einbringen können. Deshalb beziehen sich die letzten drei Anstriche unter Punkt 3 ausschließlich auf die Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaften.
Zum Änderungsantrag der SPD ist zu sagen, dass wir den Vorschlag machen würden, ihn gemeinsam mit unserem Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Damit habe ich gleichzeitig etwas zur Behandlung des Antrages gesagt. Wir schlagen nicht vor, dass über diesen Antrag sofort abgestimmt werden soll, weil uns selbstverständlich klar ist, dass es unterschiedliche Auffassungen geben kann; diese wollen wir im Ausschuss diskutieren. Wir wollten aber mit unserem Antrag das Thema im Landtag und hoffentlich auch in der Öffentlichkeit noch einmal ansprechen und bekannt machen.
Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zur Überweisung des Antrages und des Änderungsantrages in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. - Vielen Dank.
Ich werde eben von meiner Kollegin Bull darauf aufmerksam gemacht, dass ich auch um eine Überweisung in den Ausschuss für Soziales bitten soll; das habe ich hiermit getan.
Ich habe das Gefühl, dass man das nicht oft genug sagen kann. Sie haben vom Lohnabstandsgebot gesprochen. Ich möchte von Ihnen gern wissen, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass man nicht die Leistungen
für die Arbeitsuchenden herunterschrauben sollte, sondern dass man sich auch ein bisschen darum kümmern müsste, dass die Löhne in der Wirtschaft etwas höher werden.
Frau Kollegin, Sie haben gerade die Veränderung des § 10 des Berufsbildungsgesetzes vorgeschlagen, in dem, wie Sie selber erklären, die Sittenwidrigkeit festgestellt wird, wenn ein bestimmter Lohn unterschritten wird. Habe ich Sie dabei richtig verstanden, dass es im Grunde darum geht, dass man solche sittenwidrigen Löhne jetzt mal einfach legalisiert?
Herr Minister Olbertz, ich möchte zunächst einräumen, dass der Kreistag von Schönebeck diese Entscheidung getroffen hat vor dem Hintergrund der dort notwendigen Haushaltskonsolidierung und sicher auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landes.
Meine Frage ist die folgende: Diese Ausbildung wird ja in der Kultusministerkonferenz festgelegt. Meines Wissens hat die Kultusministerkonferenz zwei Standorte für diese Ausbildung in Deutschland bestimmt. Das sind Duisburg und Schönebeck. Sie hat auch die Aufteilung der Auszubildenden der Bundesrepublik auf diese zwei Schulen festgelegt.
Meine Frage ist: Kollidieren diese beiden Beschlüsse nicht miteinander? Welche Auswirkungen wird das Ihrer Auffassung nach auf die weiteren Verhandlungen zwischen dem Landkreis, dem Land und auch der Schule haben?
Ich war mir nicht sicher, ob ich noch einmal fragen darf, weil ich gedacht habe, dass insgesamt nur zwei Nachfragen möglich sind.
Ich wollte noch einmal nachfragen, Herr Minister, ob Sie mit der Hilfe des Landes ausschließlich ideelle Hilfe meinen oder ob auch eine materielle Hilfe dahinter steht, was auch nicht schlecht wäre.
Es wird im Übrigen auch darüber nachgedacht, die Ausbildungsbetriebe mit einzubeziehen, weil der Sachkostenanteil, um den es geht, so riesengroß offenbar nicht ist. Etwas anderes ist die Frage der Unterbringung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war wirklich nicht einfach, sich auf diese Rede heute vorzubereiten, und das nicht etwa, weil es nicht genug Material zu dem Thema gäbe. Im Gegenteil: Die Drucksachen aus der dritten Wahlperiode wurden hier bereits erwähnt und wir haben es zu diesem Zeitpunkt immerhin auch zu einem Beschluss im Landtag gebracht. Damals war die Initiatorin die CDU, und wir haben es, wie gesagt, im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales damals hingekriegt, einen gemeinsamen Beschluss zu fassen.
Deshalb wäre es für mich besonders interessant gewesen zu erfahren, wie die Fraktion der CDU heute auf den Antrag der Fraktion der SPD reagiert. Es ist schon erstaunlich, wenn der Minister Kley heute, nach noch
nicht einmal zwei Jahren - Frau Ministerin hat gesagt, der Beschluss datiere vom März 2002; Entschuldigung: ehemalige, aber hier laufen so viele Minister a. D. herum -,
feststellt, dass im Grunde genommen alles auf dem richtigen Weg ist und dass der Geriatriebeirat seine Aufgabe inzwischen erfüllt hat. Ich kann mir das nicht vorstellen nach dieser kurzen Zeit. Wenn man sich den Beschluss - das werden wir ja noch tun können - einmal genauer anschaut, wird man sicherlich feststellen, dass das in der Tat nicht so ist.
Vergleicht man die Anträge der CDU-Opposition damals und der SPD-Opposition heute, so wird zumindest eines deutlich: Die SPD geht, finde ich, wesentlich sachlicher und auch sachgerechter an das Thema heran.
Ich will zur Erinnerung zumindest zwei Punkte aus dem damaligen Antrag der CDU-Fraktion erwähnen. Die Landesregierung sollte damals aufgefordert werden, den Begriff der Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf die Demenzkranken neu zu definieren, was bedeutet hätte, dass man die Pflegeversicherung wirklich völlig hätte umstellen müssen. Wir haben uns damals auch über die Finanzierungsprobleme unterhalten.
Die Landesregierung wurde aufgefordert - oder sollte aufgefordert werden -, einen Lehrstuhl für Gerontopsychiatrie oder Geriatrie nicht etwa zu befürworten, zu initiieren oder einzurichten, sondern zu finanzieren. Was das bedeutet, das wissen wir alle. Das war nicht möglich.
Solche Forderungen, vor allem die letztere, lässt die SPD zum Glück aus. Heute ist es natürlich interessant, wie die CDU in Regierungsverantwortung mit dem von ihr selbst initiierten Beschluss umgeht. Denn dieser Beschluss, meine Damen und Herren, muss ja nicht der Diskontinuität zum Opfer fallen. Man kann ihn nehmen und kann sehen, dass man ihn jetzt umsetzt.
Deshalb möchte ich auch an den Inhalt dieses Beschlusses erinnern: Die Landesregierung ist damals aufgefordert worden - ich denke, auch diese Frage sollte in den Ausschüssen noch einmal gestellt werden -, auf der Bundesebene initiativ zu werden, damit in den Novellen zur Heim- und Pflegegesetzgebung die Belange gerontopsychiatrischer Pflegebedürftiger und der sie Pflegenden bedarfsgerecht berücksichtigt werden.
Des Weiteren wurde die Landesregierung damals aufgefordert, Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gerontopsychiatrisch Erkrankten zu ergreifen. Genau darauf bezieht sich jetzt der SPD-Antrag.
Der Antrag der Fraktion der SPD kann also zum Anlass genommen werden, sich dieses Themas im Landtag erneut anzunehmen, auch weil aus unserer Sicht sehr viele Probleme nach wie vor nicht geklärt sind.
Ich würde gern einen Zusatz zu Punkt 5 vorschlagen. Sie haben ja gesagt, dass sich die Liste der dort aufgeführten zu Beteiligenden beliebig verlängern ließe. Aber einen darf man dabei nicht auslassen, das ist der Psychiatrieausschuss. Ich will das hier mündlich einbringen, weil es sich aus meiner Sicht nicht wirklich gelohnt hätte, dazu einen Änderungsantrag zu stellen.
Die Besuchskommissionen des Psychiatrieausschusses besuchen im Rahmen ihrer Tätigkeit auch Altenpflegeheime, und das vor allen Dingen deshalb, weil dort eine zunehmende Anzahl von zu Pflegenden wohnt, die gerontopsychiatrische Erkrankungen aufweist. Die Probleme, vor die wir uns dort gestellt sehen, sind unter anderem folgende: Die wenigsten Patienten - das sind nur etwa 20 % - sind ausreichend gerontopsychiatrisch diagnostiziert.
Das ist vor allem deshalb ein Problem, weil es sehr viele unterschiedliche Formen von Demenz und gerontopsychiatrischer Erkrankungen gibt, die Hausärzte oftmals noch nicht in der Lage sind, exakte Diagnosen zu stellen und damit eine optimale Behandlung unterbleibt.
Die Ursache liegt natürlich auch darin, dass es zu wenige Psychiaterinnen im Land Sachsen-Anhalt gibt, so wie es in ganz Deutschland zu wenige Psychiaterinnen gibt, was ausdrücklich weder der alten noch der neuen Landesregierung anzulasten ist, sondern viele Gründe hat, die auch von einer Landesregierung, von einem Landtag nur recht schwer beeinflusst werden können. Deshalb ist es auch wichtig, beispielsweise die Kassen, die Kassenärztliche Vereinigung und die Ärztekammer mit einzubeziehen.
In einigen Punkten sieht der Psychiatrieausschuss - zumindest die Besuchskommission, der ich angehöre - Handlungsbedarf. Ich denke, dass die Beratung in den Ausschüssen nach der Berichterstattung sehr, sehr sinnvoll ist.
Die Fraktion der PDS wird dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherigen Reformgesetze haben den Arbeitsmarkt bei uns nicht entlastet - das sagte der Arbeitsminister von Mecklenburg-Vorpommern Helmut Holter nach einem Treffen mit seinen ostdeutschen Amtskollegen. Nach der Auffassung der Minister bzw. deren Staatssekretäre haben weder Personalserviceagenturen noch Minijobs oder das Kreditprogramm „Kapital für Arbeit“ im Osten bisher eine positive Wirkung entfaltet.
Mit dieser Einschätzung werden die Antworten, die die PDS-Fraktion auf ihre entsprechende Große Anfrage erhalten hat, bestätigt. Die Einschätzung trifft auch dann noch zu, wenn man sich die Informationen der Arbeitsämter zu den Arbeitsmarktzahlen im Monat Oktober 2003 näher ansieht. Nach diesen Informationen setzt sich der Rückgang der Arbeitslosenzahlen zum Beispiel im Arbeitsamtsbezirk Halle auch im Oktober 2003 fort.
Ich will am Beispiel des Arbeitsamtsbezirkes Halle die Zahl der Abgänge aus der Arbeitslosigkeit deutlich machen. Im Berichtsmonat Oktober 2003 sind im Arbeitsamtsbezirk Halle ca. 6 900 Menschen aus der Arbeitslosigkeit abgegangen. Davon haben ca. 2 500 Menschen eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, ca. 1 000 haben eine Ausbildung begonnen und der „Rest“ - das sind 3 250 Menschen - hat sich in „Sonstige“ - Nichterwerbstätigkeit - abgemeldet, ist schlicht aus der Statistik verschwunden - wohin und auf welchem Weg auch immer.
Noch interessanter wird der Vergleich mit dem Vorjahr. Insgesamt sind bis Oktober 2003 61 357 Männer und Frauen aus der Arbeitslosigkeit abgegangen. Das waren 4 766 Menschen mehr als im Vorjahr. Es konnten also mehr Menschen von der Arbeitslosigkeit befreit werden. Davon ist allerdings mehr als die Hälfte der Menschen - das sind 30 780 - in die Nichterwerbstätigkeit verschwunden. Das sind 6 550 Menschen mehr als im Vorjahr.
Man kann mit Fug und Recht sagen, dass ein großer Teil des Rückgangs der Arbeitslosenzahl auf Abgänge aus der Statistik zurückzuführen ist.
Der Zusammenhang mit den neuen Gesetzen mit verschärften Zumutbarkeits- und Sperrzeitregelungen lässt sich nur schwer leugnen.
Nun sind die nächsten Reformen auf dem Arbeitsmarkt auf dem Weg und im Vermittlungsverfahren des Bundesrats angekommen. Der Landtag ist gut beraten, sich in diese Diskussion einzumischen und der Landesregie
rung die Anliegen insbesondere der arbeitslosen Bürgerinnen und Bürger von Sachsen-Anhalt mit auf den Weg in das Vermittlungsverfahren zu geben. Wir haben das bereits heute und auch gestern getan; wir haben über die Zukunft des Sozialhilferechts und über die Gemeindefinanzen diskutiert.
Der Antrag der PDS zielt erstens darauf, eine gesetzliche Regelung, eine gesetzliche Zusage für eine dauerhafte Finanzierung von öffentlich geförderter Beschäftigung einzufordern. Das halten wir mindestens aus zwei Gründen für nötig. Angesichts des anhaltend bestehenden Arbeitsplatzdefizits insbesondere in den neuen Bundesländern sind öffentlich geförderte Beschäftigung und der zweite Arbeitsmarkt unverzichtbar.
Wir haben schon oft über die Notwendigkeit einer schnelleren, passgenaueren, effizienteren usw. Vermittlung diskutiert. Eine Frage konnte dabei nie beantwortet werden: Woher soll man die für eine solche Vermittlung notwendigen Arbeitsplätze in ausreichender Zahl nehmen?
Das ständige Hin und Her in Bezug auf den zweiten Arbeitsmarkt muss endlich aufhören. Das ständige Infragestellen von ABM und anderen Maßnahmen verunsichert nicht nur die Arbeitslosen, sondern auch viele Träger von Projekten, die auf solche Maßnahmen sehr wohl angewiesen sind.
Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Zusage für den zweiten Arbeitsmarkt, und zwar solange dieser noch gebraucht wird. Wenn Maßnahmen der Wirtschaft oder gesetzliche Maßnahmen, wie beispielsweise eine wirksame Verkürzung der Arbeitszeit oder ein wirksamer Abbau von Überstunden - ich könnte noch weitere nennen -, erst einmal gegriffen haben und den zweiten Arbeitsmarkt überflüssig machen, dann kann diese Regelung gern wieder gestrichen werden.
Außerdem soll die steuerfinanzierte Beschäftigungsförderung im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vorrangig besonders strukturschwachen Regionen zugute kommen, das heißt Regionen, in denen die Arbeitslosenquote in den letzten sechs Monaten im Durchschnitt mindestens 50 % über der Arbeitslosenquote des Bundesgebiets liegt. Das betrifft wiederum Arbeitsmarktinstrumente, die mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ausdrücklich den Empfängerinnen des neuen Arbeitslosengeldes II zur Verfügung stehen sollen.
Wir wollen zweitens eine Sicherung der aktiven Beteiligung der Arbeitsmarktakteure vor Ort bei der Planung und Durchführung von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie mehr Mitspracherechte der Länder bei der Gestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik. Diese Forderung haben sowohl die ostdeutschen Arbeitsminister als auch die Länder Bremen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz und Schleswig-Holstein erhoben.
Die Probleme bei einer Zentralisierung der inhaltlichen Ausrichtung von Arbeitsmarktpolitik macht ein Beispiel aus dem Bereich Weiterbildung deutlich. Die so genannten Trainingsmaßnahmen wurden in Nürnberg in Bezug auf deren Maßnahmeinhalte komplett standardisiert. Es wurde ein Modulkatalog entwickelt, aus dem die Arbeitsämter ihre „Wunschmaßnahmen“ für 2004 zusammenstellen und den Landesarbeitsämtern mitteilen konnten.
Die Landesarbeitsämter haben dann diese Maßnahmen in entsprechenden Größenordnungen, also für 1 500 bis 2 000 Teilnehmerinnen, ausgeschrieben, die in drei Arbeitsamtsbezirken gesucht werden müssen und wobei der Träger 15 Standorte in beiden Ländern haben soll.
Diese Anforderungen können von kleinen oder mittleren Bildungsträgern überhaupt nicht erfüllt werden. Nur noch bundesweit agierende Branchenriesen - so die Befürchtungen des VDP, des Verbandes der Privatschulen in Sachsen-Anhalt - werden in Zukunft Überlebenschancen haben.
Die Bundesanstalt erhofft sich davon eine Optimierung der Einkaufsprozesse. Das ist also eine reine Sparmaßnahmen, allerdings auf Kosten der Interessen der Länder. Regionale Arbeitsämter befürchten, dass aufgrund einer derartigen Standardisierung, die auch im Hinblick auf andere Arbeitsmarktinstrumente angestrebt wird, kurzfristige und individuelle Bedarfe von Unternehmen vor Ort nicht mehr qualitätsgerecht abgedeckt werden können.
Gleiches dürfte auf die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und Bedarfe im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zutreffen, die mit Instrumenten des zweiten Arbeitsmarktes gestaltet werden soll. Nicht Zentralisierung, sondern Vereinfachung, Entbürokratisierung und Regionalisierung sind das Gebot der Stunde.
Es geht drittens um die Erhöhung des pauschalierten Zuschusses für ABM und die Einbeziehung der an ABM Teilnehmenden in die Arbeitslosenversicherung. Aufgrund der vorgesehenen Höhe der pauschalierten Lohnkostenzuschüsse für die geplanten ABM neu wird eine Eigenbeteiligung der Träger von mindestens 20 bis 30 % notwendig werden. Das kann von kleinen Trägern sowie von Trägern von Projekten im sozialen Bereich bzw. von Kommunen nicht geleistet werden.
Wenn jetzt die zunächst für Sachkosten vorgesehenen Mittel auch für die Beiträge der Arbeitgeberinnenseite genutzt werden können - wogegen ich zunächst nichts habe -, dann ändert das an der Schwierigkeit der Gesamtfinanzierung nichts. Mit diesem Problem wird sich die Landesregierung allerdings auch im Hinblick auf ihre Beteiligung an diesen Maßnahmen beschäftigen müssen. Sie könnte, wenn sie dieses Anliegen im Bund vorträgt, sich selbst ein Stück weit entlasten.
Die Ausgrenzung von Teilnehmerinnen an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus der Arbeitslosenversicherung wird den ohnehin diskriminierten zweiten Arbeitsmarkt weiter beschädigen. Es wird endgültig ein Arbeitsmarkt zweiter Klasse etabliert.
Viertens. Wir fordern eine Verkürzung der Rahmenfrist für den Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wir lehnen die Verschärfung von Zumutbarkeits- und Sperrzeitenregelungen ab. Die Frist, innerhalb deren ein Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden kann, soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Das ist nicht nur für Saisonarbeitnehmerinnen ein großes Problem, sondern auch für pflegende Angehörige, die für die Pflege ihrer Angehörigen ihre Arbeit aufgeben müssen. Die daraus entstehenden Nachteile sind vor dem Hintergrund der sehr wohl aufopferungsvollen Tätigkeit, die solche Personen leisten wollen, nicht zu rechtfertigen.
Darüber, was die Verschärfung von Zumutbarkeits- und Sperrzeitenregelungen für viele Betroffene bedeutet, haben wir im Zusammenhang mit unserer Großen Anfrage zur Arbeitsmarktpolitik bereits diskutiert. Vor dem Hintergrund der Entwicklung und der Situation auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere in Ostdeutschland, sind das reine Sparmaßnahmen, die nicht zu rechtfertigen sind. Zudem bedeutet die so genannte neue Zumutbarkeit, dass eine Spirale der Dequalifizierung in Gang gesetzt wird, anstatt auf die hohe Qualifikation der Menschen in diesem Land zu setzen. Das schädigt den Standort Deutschland.
Die Folgen der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf dem Niveau der Sozialhilfe, die wir unter Punkt 5 ansprechen, haben wir in diesem Hause mehrfach diskutiert. Es ist nicht nur sozialpolitisch nicht hinnehmbar, sondern auch ökonomischer Unsinn, weil die Kürzungen in diesem Bereich unmittelbar auf die Kaufkraft durchschlagen. Die Landesregierung - das hat sie schwören müssen - hat Schaden vom Land Sachsen-Anhalt abzuwenden. Sie sollte also unbedingt eine deutliche Anhebung dieser neuen Leistung einfordern.
Die PDS-Fraktion will unter Punkt 6 bei der Einführung der Job-Center die Aufgabenverteilung zwischen Arbeitsamt und Kommune konkret regeln und der für die Betreuung und Vermittlung dieses Personenkreises zuständigen Stelle eine ausreichende Finanzausstattung sichern.
Ich sage es offen: Eine Entscheidung in dem Streit darum, wer für die Betreuung dieses Personenkreises zuständig sein soll, fällt in der Tat schwer. Es sprechen für beide Varianten genauso viele Punkte wie dagegen.
Eines ist aber Fakt: Allein und ohne die Einbeziehung der Kompetenz des jeweils anderen wird keine Seite diese Aufgabe bewältigen können. Deshalb muss die Aufgabenverteilung zwischen dem Arbeitsamt und den Kommunen konkret geregelt werden. Sie muss vor allem so geregelt werden, dass so genannte Verschiebebahnhöfe vermieden werden und dass die Betroffenen optimal betreut werden können. Es darf vor allem nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Kommunen oder der Arbeitslosenversicherung kommen. Der Kompromiss, der sich zurzeit andeutet, weist ein Stück weit in diese Richtung.
Am Rande soll angemerkt werden, dass es sinnvoller wäre, die Mittel für die Umbenennung der Bundesanstalt für Arbeit in Agentur für die Förderung der aktiven Arbeitsmarktpolitik einzusetzen.
Meine Damen und Herren! Unser Antrag trägt die Überschrift: „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Das meinen wir tatsächlich ernst. Wir sagen: Sparen auf Kosten sozial Schwacher ist nicht modern.
Die Bekämpfung der Arbeitslosen anstelle der Arbeitslosigkeit ist nicht modern. Die Beseitigung des zweiten Arbeitsmarktes ist nicht modern. - Ich danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich nicht daran erinnern, schon einen Antrag zu Hartz III in diesem Landtag gestellt zu haben, und ich dachte, dass ich dazu das Recht hätte. Frau Röder, ich werde auch in Zukunft nicht zu Ihnen kommen, um Sie zu fragen, ob die Inhalte meiner Anträge der FDP genehm sind.
Ich freue mich immer, Herr Minister, wenn wir Übereinstimmungen feststellen. Wir stimmen zumindest darin überein, dass es um Fördern und Fordern geht. Sicherlich ist es ökonomisch unsinnig, in Arbeitslosigkeit zu verharren, wenn man Arbeit bekommen kann. Das Problem ist nur, dass der ökonomische Druck auf Arbeitslose ausgebaut wird, obwohl allen Beteiligten bekannt ist, dass die Leute eben keine Arbeit bekommen. Das ist das Problem, und nur um dieses Problem geht es.
Wir haben das Gesetz zu den Reformen am Arbeitsmarkt, also das Gesetz, in dem es um Kündigungsschutz, Tarifverträge usw. geht, ausdrücklich nicht in diese Debatte einbezogen. Es wäre auch nicht ausgesprochen hilfreich, dies zu tun. Man kann natürlich immer wieder auf die Wirtschaft verweisen, aber man muss auch einmal sagen, dass wir auch im zweiten Arbeitsmarkt klare Verhältnisse brauchen.
Der Kompromiss sieht ein wenig anders aus, als von Ihnen, Frau Röder, und von der FDP vorgeschlagen. Ich bin auch offen und setze genau wie Frau Fischer Fragezeichen, was die Zuständigkeit betrifft. Im Moment sieht es so aus, als sollten die Arbeitsämter für Auszahlung und Vermittlung und die Kommunen für die soziale Betreuung zuständig werden. Man muss einmal sehen, ob das so ausreicht und ob die Kompetenzen, die die Kommunen im Hinblick auf Beschäftigungsmaßnahmen in den Kommunen haben, nicht möglicherweise auch mit einbezogen werden sollten.
Die Landesregierung will sich keine dezidierten Vorgaben machen lassen, mit welchen Inhalten sie in das Vermittlungsverfahren gehen bzw. woran sie ihre Zustimmung festmachen soll. Allerdings - das finde ich schon hilfreich - haben wir in dieser Landtagsdebatte klare Worte sowohl von der FDP als auch von der CDU gehört, was sie genau nicht wollen. Wenn die FDP tatsächlich das Hessen-Modell befürwortet, dann werden wir auch den Leuten draußen sagen, dass Sie genau wie die CDU Leute einfach nur für die Sozialhilfe zum Arbeiten heranziehen wollen und dass Sie eine Hilfeleistung davon abhängig machen, dass Leute in der Kommune arbeiten. Das finden wir nicht in Ordnung. So war Sozialhilfe niemals gedacht.
- Wir werden natürlich auch in Zukunft unsere Auffassungen in Anträgen formulieren und uns nicht darauf beschränken, Anträge zu stellen, bei denen wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass wir die Zustimmung der CDU bekommen.
Beim Alternativantrag der SPD habe ich mir an alle vier Punkte ein Häkchen gemacht. Wir sind in allen vier Punkten damit einverstanden. Der Unterschied zu unserem Antrag zeigt sich dort, wo es konkret wird. Hierbei drückt sich eben die SPD, obwohl sie weiß, dass genau das die eigentlich drückenden und schwierigen Probleme sind.
Frau Fischer, insbesondere vermissen wir in Ihrem Antrag eine Aussage zur Erhöhung der Zuschüsse für die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Sie wissen doch ganz genau, dass auf dieser Grundlage hier im Osten kaum noch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen entstehen können. Sie wissen ganz genau, dass kein kleiner sozialer Träger auf dieser Grundlage noch eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wird durchführen können und dass auch die Kommunen dieses Defizit nicht ausgleichen können.