Sachsen-Anhalt ist noch kein klassisches Reiseland. Bei relevanten Kennwerten besteht noch Aufholpotenzial ge
genüber anderen deutschen Ländern. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass die Menschen die Natur erleben, ob nun per pedes, per Rad oder hoch zu Ross; denn wer auf Rad- und Wanderwegen die Natur erlebt, wird auch für einen schonenden Umgang mit ihr sensibilisiert. Naturparke können so ein Instrument für die Partnerschaft zwischen Mensch und Natur sein.
Mit der Erarbeitung und Umsetzung des Masterplans Tourismus sowie der Fertigstellung und Umsetzung des Radwegekonzepts als Teil des ländlichen Wegekonzeptes sind hierzu bedeutende Weichen gestellt worden. Für den immer beliebter werdenden Wassertourismus - bekannt unter dem Markenzeichen Blaues Band - haben wir ein vielseitiges Gewässernetz mit leistungsfähiger Infrastruktur aufgebaut.
In diesem Zusammenhang möchte ich die gute Zusammenarbeit meines Ministeriums mit dem Ministerium für Bau und Verkehr und dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit besonders lobend erwähnen. Insbesondere an dieser Schnittstelle wird die Landesregierung der Querschnittsaufgabe Umweltschutz besonders gerecht.
Die Naturschutzkonzeption der Landesregierung steht unter dem Slogan „Naturschutz nicht gegen, sondern mit den Menschen“ und sie stellt, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine neue Qualität dar. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Erhaltung unserer Natur- und Kulturlandschaften am besten mit den Menschen sinnvoll möglich ist, die sich mit ihrer Heimat identifizieren. In vielen dieser Gebiete und vor allem außerhalb der Schutzgebiete geben wir Vereinbarungen zur Landschaftspflege und Vereinbarungen zum Naturschutz, wo immer dies möglich ist, eindeutig den Vorzug vor ordnungsrechtlichen Maßnahmen.
Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele, wo dieser kooperative Ansatz bereits gelingt oder wo wir das zukünftig noch stärker umsetzen wollen. Ich greife insbesondere zwei Bereiche heraus, die ich auch in dieser Erklärung vertiefen will: partnerschaftliche Zusammenarbeit zum einen von Umwelt und Wirtschaft und zum anderen von Umwelt und Landwirtschaft. Es gäbe noch viel mehr zu sagen, beispielsweise zu Verkehr und Energie und zum so genannten Cardiff-Prozess, wonach in nahezu allen politischen Bereichen Umweltbelange einzubeziehen sind; aber ich möchte mich konzentrieren und beginne mit Umwelt und Wirtschaft.
Die Vereinbarkeit einer intakten Umwelt mit einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen an die moderne Gesellschaft. Landesregierung und Wirtschaft stellen sich mit der Umweltallianz gemeinsam dieser Aufgabe. Die im Jahr 1999 gegründete Allianz zeichnet einen neuen Weg vor, der ein partnerschaftliches und konstruktives Herangehen an die Lösung der Probleme beinhaltet. Ganz oben auf der Agenda der im Jahr 2003 fortgeschriebenen Vereinbarung stehen Deregulierung und Entbürokratisierung. Als ein herausragendes Instrument für die Allianz haben sich Branchengespräche und Branchenvereinbarungen zwischen Landesregierung und Wirtschaft herausgestellt. Ein Paradebeispiel ist die jüngste Diskussionsrunde zum Emissionsrechtehandel.
Zeichen haben auch die Gespräche mit der sachsenanhaltischen Abfallwirtschaft gesetzt. Im Oktober 2003 haben sich mehrere Branchenverbände verpflichtet, die Gewerbeabfallverordnung des Bundes in weitgehender Eigenregie umzusetzen. Das Land verzichtet im Gegenzug auf Elemente der staatlichen Überwachung.
Die Umweltallianz zwischen Landesregierung und Wirtschaft findet immer mehr Zuspruch. Derzeit beteiligen sich fast 140 Unternehmer mit ihren freiwilligen Umweltschutzleistungen an der Partnerschaft. Die Mitglieder nehmen ihre Verantwortung für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung ernst und haben damit Vorbildfunktion.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Darauf wollen wir auch künftig bauen. Selbstverständlich brauchen wir einen klaren ordnungsrechtlichen Rahmen auch für die Wirtschaft; aber den Kontroll- und Verordnungsstaat, der manchem vorschwebt, lehnen wir ab. Entbürokratisierung ist unerlässlich.
Deshalb haben wir beispielsweise mit den Investitionserleichterungsgesetzen die Handlungsspielräume der Kommunen im Wasser- und Abwasserbereich beträchtlich erweitert. Die Kommunen können zukünftig eigenverantwortlich entscheiden, ob und inwieweit sie die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung privatisieren wollen.
Gerade in Zeiten knapper Kassen können wir unsere umweltpolitischen Ziele nur erreichen, wenn wir uns auf die Kernaufgaben konzentrieren und auf Eigenverantwortung und unternehmerische Kraft und mehr Wettbewerb bauen. Aus diesem Grund haben wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Abfallentsorgung verbessert. Die Genehmigungspflicht für die Abfallverbringung innerhalb Deutschlands ist entfallen. Die Abfallwirtschaftsplanung haben wir vereinfacht. Kostenrechtliche Änderungen schaffen größere Handlungsspielräume bei der Gebührenkalkulation.
Die Landesregierung beschränkt ihre Initiativen jedoch nicht nur auf die Landesgesetze. Sie fördert darüber hinaus auch Aktivitäten des Bundes und der Europäischen Union, um im Bereich des Umweltrechtes, beispielsweise bei der Chemikalienverbotsverordnung oder beim Bundes-Immissionsschutzgesetz, einfachere und investitionsfreundlichere Regelungen zu erhalten.
Auch mit den Regelungen zum Ökokonto im neuen Naturschutzgesetz schlägt das Land Sachsen-Anhalt einen zukunftsweisenden Weg zur Umsetzung der Eingriffsregelung ein. So ist es künftig möglich, Maßnahmen zur Verbesserung des Naturhaushaltes und zur Aufwertung des Landschaftsbildes vorzeitig durchzuführen und später dann eingriffsrelevanten Vorhaben, zum Beispiel beim Ausbau der Infrastruktur, als Kompensationsmaßnahmen zuzuordnen. Hierdurch können Genehmigungsverfahren erleichtert und beschleunigt werden.
Auch bei der Frage der zukünftigen Ausgestaltung der Chemikaliensicherheit hat Sachsen-Anhalt einen kooperativen Ansatz gewählt. Zum einen haben wir ausgehend von dem Dialog mit der Wirtschaft in der Umweltallianz den Strategiedialog Chemie ins Leben gerufen; heute hat sich dieser unter der Leitung des Ministerpräsidenten zu einem gut funktionierenden und bedeutenden Forum des Austausches und der Diskussion zwischen Politik, chemischer Industrie und Verbänden entwickelt.
Zum anderen haben wir ein Netzwerk europäischer Chemieregionen aufgebaut, das bei der Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene ein großes Gewicht hat. Zuletzt hat der Ministerpräsident im Februar 2004 die Hallenser Erklärung der Umweltkommissarin Frau Wallström über
geben. Diese Erklärung enthält die wichtigsten Forderungen Sachsen-Anhalts zur Ausgestaltung der neuen europäischen Chemikalienpolitik.
Zwischenzeitlich hat diese Erklärung ohne Abstriche Eingang gefunden in die Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der so genannten Reach-Verordnung der Europäischen Kommission, die die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Der Bundesregierung obliegt es nun, das Anliegen des Bundesrates gegenüber der Europäischen Union wirkungsvoll zu vertreten. Unser Ziel wird es weiterhin sein, eine praktikablere und von den Unternehmen leistbare Ausgestaltung des Reach-Systems zu erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis spätestens Mitte nächsten Jahres ist sicherzustellen, dass Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, nicht mehr unbehandelt auf Deponien abgelagert werden. Im Rahmen des hierdurch ausgelösten strukturellen Veränderungsprozesses entwickelt sich die Abfallwirtschaft des Landes derzeit zu einem gelungenen Beispiel für die Verknüpfung von aktivem Umweltschutz und attraktivem Wirtschaftsstandort.
Dies wird durch die Nutzung der Marktkräfte und ohne staatliche Fördermittel oder Subventionen erreicht. Die Landesregierung hat hierfür zwar die Rahmenbedingungen gesetzt, zugleich aber auch auf unnötig einengende Vorgaben verzichtet, zum Beispiel bezüglich konkreter Standorte oder Technologien. Im Ergebnis haben sich private Investoren im Rahmen des bundesweiten Standortbewettbewerbs für den Standort Sachsen-Anhalt entschieden.
Lassen Sie mich das Thema partnerschaftliche Zusammenarbeit von Umwelt und Wirtschaft abschließen mit dem Hinweis, dass das Land sich aus Aufgaben zurückzieht, die keine Landesaufgaben sind und dem Markt oder den Kommunen übertragen werden können. Der Staat muss sich vielmehr - auch angesichts der knappen öffentlichen Kassen; das sagte ich schon - auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Deshalb habe ich eine Überprüfung verschiedener Aufgaben vorgenommen, die nach meiner Ansicht keine klassischen Landesaufgaben darstellen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Umwelt und Wirtschaft werden wir durch die Kommunalisierung von Aufgaben in der Umweltverwaltung unterstützen. Hierzu hat die Landesregierung ein erstes Funktionalreformgesetz auf den Weg gebracht. Wir sind der Auffassung, dass alle Aufgaben, die von den Kommunen effizient erfüllt werden können, auf diese übertragen werden sollten. Hierzu gehört auch die Genehmigung und Überwachung einfacher Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bzw. die Genehmigung für die Einleitung kommunaler und gewerblich-industrieller Abwässer, soweit diese Aufgaben nicht aus Effizienzgründen beim Landesverwaltungsamt verbleiben sollten. Mit diesen und weiteren Aufgabenübertragungen wird eine größere Nähe von Verwaltung und Wirtschaft vor Ort hergestellt.
Das Land muss auch nicht in der Fernwasserversorgung aktiv sein. Deshalb hat die Landesregierung die Privatisierung der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH beschlossen. Diese GmbH wurde von einem Bieterkonsortium aus Midewa und Stadtwerken Halle erworben. Ich kann Ihnen versichern, dass das nicht zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen wird. Wir er
warten vielmehr positive Impulse für die Fernwasserversorgung Elbaue/Ostharz, wenn die beiden Hauptabnehmer auch Gesellschafter des Unternehmens sind.
Ich bin auch der Auffassung, dass das Land im Markt der Altlastensanierung nicht länger selbst als Eigentümer der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft tätig sein muss. Dieses Feld ist bereits ein Markt, sodass das Land nicht selbst als Marktteilnehmer aktiv sein muss. Deshalb wird die Privatisierung der MDSE vorbereitet.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Thema umweltgerechte Landwirtschaft und partnerschaftliche Zusammenarbeit von Umwelt und Landwirtschaft sagen. Gerade hierbei lässt sich sehr gut nachzeichnen, wie einstmals unversöhnliche Positionen, also Umwelt kontra Landwirtschaft oder umgekehrt, durch ein Anreizsystem überwunden werden können, ein Anreizsystem, das durch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik erreicht worden ist.
Die Marktbedingungen werden so gestaltet, dass sich sowohl betriebliche als auch Umweltziele im Konsens vereinbaren lassen. Mit der Entkopplung der Direktzahlungen von der landwirtschaftlichen Produktion wird nicht mehr wie bisher die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte unabhängig von der Nachfrage honoriert. Der Landwirt erhält vielmehr quasi eine Grundvergütung für seine Gemeinwohlleistung in Form der Erhaltung der Kulturlandschaft.
Die Hauptstärken der Beschlüsse liegen aus der Sicht von Natur- und Umweltschutz im Abbau von Produktionsanreizen für Betriebe. Da das wesentliche Einkommen über den Markt erzielt werden muss, haben extensivere Wirtschaftsformen mit reduziertem Aufwand für die Umwelt Vorteile.
Begleitet werden diese Direktzahlungen durch die so genannten Agrar-Umwelt-Maßnahmen. Mit diesen AgrarUmwelt-Maßnahmen wurde erreicht, dass Flächen erheblich weniger intensiv und damit wesentlich ressourcenschonender bewirtschaftet werden.
Sachsen-Anhalt wird den einmal beschrittenen Weg konsequent weiter gehen und die Möglichkeiten ausschöpfen, die sich mit der gemeinsamen Agrarpolitik auch und gerade für den Umweltbereich eröffnen. Dazu werde ich den Dialog zwischen der Landwirtschaft und den Akteuren im Umweltbereich weiter ausbauen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts des beträchtlichen Verbrauchs von nicht erneuerbaren Rohstoffen gewinnen die Bereitstellung und die Verwendung nachwachsender Rohstoffe eine immer größere Bedeutung; denn Umweltpolitik ist auch Ressourcenschonung.
Um diese positive Entwicklung zu unterstützen, hat die Landesregierung im Jahr 2003 die Koordinierungsstelle Nachwachsende Rohstoffe bei der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau eingerichtet. Sie versteht sich als Kontaktstelle und Ansprechpartner für alle Akteure im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe im Land. Die KoNaRo - diese Koordinierungsstelle - hat ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen. In den nächsten Jahren sind dadurch weitere Synergie-, aber auch Anschubeffekte für den gesamten Bereich nachwachsender Rohstoffe zu erwarten.
Um einen weiteren Anreiz zu schaffen, hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in diesem Jahr zum zweiten Mal nach 2002 den Landespreis „Nachwach
sende Rohstoffe“ ausgelobt. Im Jahr 2004 wurden zwei Preisträger ausgezeichnet. Es ist geplant, den Preis im zweijährigen Rhythmus auszuloben.
Es ist zu erwarten, dass die strengen Zielvorgaben zum Gewässerschutz im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie, auf die ich noch genauer eingehen werde, auch die Landwirtschaft berühren werden, und zwar insbesondere hinsichtlich des Nitrateintrages. Ich werde deshalb sicherstellen, dass bei der Aufstellung der Maßnahmenpläne und der Bewirtschaftungspläne der Sachverstand von Landwirtschaft und Industrie frühzeitig eingebunden wird.
Als Instrument für einen integrativen Interessenabgleich werde ich noch in diesem Jahr einen Gewässerbeirat gründen. Ihm werden unter anderem Vertreter aus den Spitzenverbänden von Naturschutz und Landwirtschaft angehören.
Dieser kooperative Grundsatz hat sich auch bei der Bewältigung der jahrelangen Konflikte im Drömling bewährt. Das im Juni 2003 aufgelegte neue DrömlingKonzept und seine Umsetzung haben inzwischen zur weitgehenden Entschärfung einer ganzen Reihe von Konfliktfeldern geführt. Dies, meine Damen und Herren, ist der Vorgängerregierung nicht gelungen.
Wir werden diesen Weg der umfassenden Einbeziehung aller Interessenvertreter im Drömling zum integrativen Zusammenwirken von Naturschutz, Landwirtschaft und kommunalen Interessen konsequent fortsetzen.
Das Prinzip der kooperativen Problemlösung ist alternativlos und hat sich auch an anderer Stelle bestens bewährt, wie der zwischenzeitlich eingeleitete konstruktive Dialog an anderen Stellen, zum Beispiel im Großen Bruch, zeigt.
Dagegen hat die Bundesregierung jüngst ein besonders schlimmes Beispiel für obrigkeitsstaatliches Handeln vorgelegt. Minister Trittin hat mit dem Entwurf für ein Gesetz über die Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes Zuständigkeiten an sich gezogen, die ihm nicht zustehen. Dabei wurden Länderzuständigkeiten leichtfertig missachtet.
Viele der Regelungen sind bereits im Landeswassergesetz getroffen worden bzw. sie sind Bestandteil der Novelle zu diesem Gesetz. Die in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen Bewirtschaftungsauflagen kommen faktisch einem Ackerbauverbot gleich. Nach den jetzt vorgeschlagenen Regelungen könnte dies überschlägig etwa 20 000 bis 25 000 ha als Ackerland genutzte Flächen in Sachsen-Anhalt betreffen. Das kann nicht sein.
Vielmehr muss es darauf ankommen, dass einvernehmlich zwischen den Beteiligten der Wasserwirtschaft, des Natur- und Umweltschutzes sowie den Landwirten einzelfallbezogene Regelungen gefunden werden. Es liegt im Interesse des vorbeugenden Hochwasserschutzes, wenn wir die anspruchsvollen Vorhaben in enger Kooperation mit den Kommunen, mit der Wirtschaft und vor allem mit den Bürgern umsetzen.
Hierbei kommt es auf einen frühzeitigen Dialog und einen fairen Interessenausgleich an. Das sollten wir alle gemeinsam anstreben.
Wir in Sachsen-Anhalt wollen gerade die obrigkeitsstaatlichen Eingriffe, wie sie eben am Beispiel des Ministers Trittin deutlich wurden, vermeiden. Deshalb werde ich, ausgehend von dem Erfolg der Umweltallianz, auch einen Dialog über Umwelt und Qualität in der Land- und Forstwirtschaft mit den betroffenen Verbänden aufnehmen. Dabei sollen gemeinsam vereinfachte Nachweisführungen oder Entlastungen bei Aufsichts- und Genehmigungsverfahren angestrebt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bisher habe ich im Wesentlichen über den neuen kooperativen Ansatz in der Umweltpolitik gesprochen. Im Folgenden möchte ich über die medienbezogenen Umweltziele in Sachsen-Anhalt sprechen.
Lassen Sie mich mit dem Klimaschutz beginnen. Ich befürworte im Grundsatz den Emissionsrechtehandel, durch den sich umweltpolitische Zielstellungen deutlich kostengünstiger als durch ordnungs- oder steuerrechtliche Maßnahmen erreichen lassen. Doch wie in anderen Politikbereichen auch kommt es auf die rechtliche Ausgestaltung des Politikinstruments an. Diese ist seitens der Bundesregierung mit Ungerechtigkeiten durch Ungleichbehandlung von Unternehmen und Regionen geprägt worden.