Protokoll der Sitzung vom 14.10.2004

(Zustimmung bei der CDU)

Sachsen-Anhalt ist davon im negativen Sinn betroffen. Wir haben uns aber in zahlreichen Bundesratsinitiativen führend für alle ostdeutschen Länder dafür eingesetzt, dass die klimaschutzpolitischen Vorleistungen der ostdeutschen Industrie im Zusammenhang mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und dem Zuteilungsgesetz stärker Berücksichtigung finden. Leider ist das nur bedingt gelungen. Im Ergebnis lehne ich viele der nunmehr gesetzlich festgelegten Regelungen ab, weil sie den Standort Ostdeutschland zum Teil erheblich benachteiligen.

Wie eingangs ausgeführt, können wir in Sachsen-Anhalt mit der Luftqualität sehr zufrieden sein. Probleme bereiten uns in einigen Städten noch Emissionen durch den Straßenverkehr und die neuen und sehr strengen EUGrenzwerte für Feinstaubkonzentrationen. Wir sind dabei, die Ursachen dafür zu analysieren und abgestimmte Maßnahmen dafür vorzubereiten.

Die Landesregierung setzt beim Ausbau der regenerativen Energien zukünftig verstärkt auf die energetische Nutzung von Biomasse. Gegenüber anderen Nutzungen weist diese wesentliche Vorteile auf. Biomassekraftwerke sind grundlastfähig und - das ist für Sachsen-Anhalt besonders wichtig - die energetische Biomassenutzung hat deutlich günstigere arbeitsmarktpolitische Effekte.

Im Jahr 2002 haben wir einen Biomasse-Katalog entwickelt, der die in Sachsen-Anhalt verfügbaren Biomassepotenziale und die Nutzungsbedingungen aufzeigt. Es besteht eine beträchtliche Nachfrage potenzieller Investoren nach diesem Katalog, weil er für sie eine wertvolle Unterstützung darstellt.

Sachsen-Anhalt belegt im Vergleich des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen unter allen Bundesländern Jahr für Jahr den führenden Rang. Das zeigt, dass die Landwirte Sachsen-Anhalts die nachwachsenden Rohstoffe als Produktionsalternative angenommen haben.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Traditionell ist das Holz der bedeutendste nachwachsende Rohstoff. Durch eine nachhaltige Forstwirtschaft mit zielstrebigem Vorratsaufbau hat sich in SachsenAnhalt eine gute Holzvorratausstattung entwickelt. Diese gute Ausstattung erfolgte auch aufgrund mangelnder Holzvermarktungsmöglichkeiten in der Zeit vor den Investitionen der Holzindustrie; ich möchte in diesem Zusammenhang nur das Zellstoffwerk bei Stendal nennen.

Neuere Erkenntnisse zeigen auf, dass eine weitere Ausschöpfung der Nutzungsmöglichkeiten auch unter ökologischen Gesichtspunkten machbar ist. Auf jeden Fall wird das Nachhaltigkeitsprinzip, welches seinen Ursprung in der Forstwirtschaft hat, eingehalten. Somit wird nicht mehr Holz genutzt, als nachwächst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Von herausragender Bedeutung für das reich gegliederte Landschaftsbild Sachsen-Anhalts sind die Fließgewässersysteme, aus denen sich die Mittelelbe in besonderem Maße heraushebt. Als eine der europaweit letzten relativ naturnahen Niederungsflussauen mit dem größten noch erhaltenen Auwaldkomplex Mitteleuropas besitzt sie eine überregionale Bedeutung für Natur und Landschaft, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung.

Das Hochwasser im Jahr 2002 hat die Schwachstellen des Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt entlang der Elbe, aber auch entlang der Mulde deutlich aufgezeigt. Unter dem Eindruck des Hochwassers im Jahr 2002 wurde die Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt bis 2010 erarbeitet, die Maßnahmen mit einem Volumen von 310 Millionen € beinhaltet. Sie passt sich nahtlos ein in den international abgestimmten Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, an dem Sachsen-Anhalt intensiv mitgearbeitet hat.

Mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat man sich einen umfassenden Gewässerschutz auf hohem Niveau zum Ziel gesetzt, der neben ökologischen auch ökonomische Aspekte berücksichtigt. Ich habe schon kurz darüber gesprochen. Das Kernziel der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten Zustandes für alle Gewässer bis zum Jahr 2015. Die Messlatte für die Zielerreichung ist der Zustand, der sich in Zukunft ohne menschliche Einwirkungen im Gewässer einstellen würde.

Der „gute Zustand“ nach der Wasserrahmenrichtlinie bedeutet also weit mehr als die Gewässergüte. Die Gewässer werden stärker als bisher als ganzheitliche Systeme betrachtet. Komponenten wie biologische Gewässergüte oder der chemische Zustand rücken in den Mittelpunkt. Das bedarf einer gewaltigen Anstrengung aller Beteiligten.

Besonders freut es mich, dass es uns gelungen ist, die Flussgebietsgemeinschaft Elbe mit ihrer Geschäftsstelle nach Magdeburg zu holen. Die Geschäftsstelle koordiniert die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den deutschen Anliegerländern. Mit der Geschäftsstelle der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes und dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft hat sich Magdeburg so zu einem bedeutenden Standort der Wasserwirtschaftsverwaltung entwickelt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige wenige Sätze noch zur Neustrukturierung der Abwasserverbände. Im Wesentlichen ist sie abgeschlossen. Im Jahr 2004 wurden bislang Teilentschuldungsmittel in Höhe von 17,3 Millionen € ausgereicht. Geplant ist noch die

Ausreichung eines Restes in Höhe von etwa 10,1 Millionen €.

Das Teilentschuldungsprogramm ist aufgelegt worden, weil ohne weitere Unterstützung durch das Land ein großer Teil der Aufgabenträger in absehbarer Zeit seine selbständige und eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit nicht hätte erreichen können und die Mitgliedsgemeinden und vor allem die Bürger mit erheblichen Gebühren belastet worden wären. Mit der Teilentschuldung wurde das Ziel verknüpft, leistungsfähige Geschäftsführungen zu schaffen, die von ihrer Größenstruktur her wirtschaftlich arbeiten können. Das Ministerium hat im Zeitraum von 2000 bis 2003 in 33 gebildeten Untersuchungsräumen für 92 Verbände und Gemeinden Organisationsgutachten initiiert und hat sich dabei an den Kosten beteiligt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum vollständigen Landschaftsbild Sachsen-Anhalts gehören auch die großflächigen Braunkohletagebaugebiete um Gräfenhainichen, Bitterfeld, Merseburg und Zeitz und die Industrieregionen Bitterfeld, Halle, Merseburg, Magdeburg, Dessau und Wittenberg als Zeugnisse tiefgreifender Landschaftsveränderungen.

Der Braunkohletagebau begann bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und hat noch bis zum Ende der Teilung Deutschlands unzureichend rekultivierte Flächen hinterlassen. In kaum einem anderen neuen Bundesland sind die durch rücksichtslose Ressourcennutzung und Negierung des Umweltschutzes in der ehemaligen DDR entstandenen Umweltprobleme so gravierend, so deutlich sichtbar wie in großen Teilen des südöstlichen Sachsen-Anhalt. Das Land musste die immense Verantwortung übernehmen, diesen Regionen wieder Perspektiven für eine Heimat, aber auch für eine erfolgreiche Entwicklung zu bieten.

Da der Boden ein nicht erneuerbares Gut ist, müssen die vielfältigen und lebenswichtigen Funktionen des Bodens nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt und schädliche Bodenveränderungen abgewehrt werden. Belastete Böden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen müssen saniert und es muss Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden.

Die Kosten sind beträchtlich. Im Jahr 2004 werden wir erstmalig 90 Millionen € ausgeben. Das ist mit Abstand der höchste Betrag, den Sachsen-Anhalt bisher in einem Haushaltsjahr für die Altlastensanierung aufgewendet hat. Trotz der angespannten finanziellen Situation im Land wird eine hohe Schlagzahl für die nächsten Jahre aufrechterhalten werden.

Die Altlastensanierung wird noch viele Generationen beschäftigen. Doch bereits jetzt können wir auf beachtliche Erfolge verweisen. So konnten im Bereich der Sanierung von Braunkohletagebaugebieten insgesamt 6 350 ha Landwirtschafts-, Forst-, naturnahe Wasser- und Gewerbeflächen neuen Eigentümern zur Nutzung bereitgestellt werden. Weitere 9 000 ha werden bis zum Abschluss der Sanierung folgen.

Trotz dieser imponierenden Leistungen werden in Sachsen-Anhalt täglich noch mehr als 10 ha Fläche für Siedlungs- und Verkehrsvorhaben verbraucht. Die Landesregierung unterstützt deshalb grundsätzlich alle Bemühungen, diesen nach wie vor anhaltenden Flächenverbrauch zu stoppen. Dazu benötigen wir ein effektives

Flächenmanagement, um zum Beispiel Industriebrachen zu reaktivieren.

Die Altlastenfreistellung leistet hierzu bereits einen wesentlichen Beitrag. Wirtschaftliche Ansiedlungen werden nicht auf der grünen Wiese erfolgen, sondern auf alten Industriebrachen, mit deren vorhandener Infrastruktur wir ideale Ansiedlungsmöglichkeiten schaffen.

Bis zum Ende des Jahres 2004 wird auch die Sanierung der Teerseen im ökologischen Großprojekt MagdeburgRothensee abgeschlossen sein. Damit wird eine mit dem bloßen Auge und auch mit der Nase sinnlich wahrnehmbare Umweltbelastung beseitigt und ein Gelände mit guter Infrastruktur für eine wirtschaftliche Nachnutzung bereitgestellt.

Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat die Europäische Kommission gravierende Eckpunkte ihrer Naturschutzpolitik definiert. Die Anforderungen an die Länder hinsichtlich des rechtlichen und organisatorischen Aufwandes sind hoch. Die schleppende Umsetzung hat Deutschland im Jahr 1998 zudem in eine rechtliche Auseinandersetzung mit der EU geführt.

Als erster Schritt zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und damit als wesentliche Grundlage steht die Meldung der Gebietskulisse. Im Jahr 2003 hat das Kabinett eine Nachmeldekulisse beschlossen und damit die Liste der relevanten Gebiete für den Bund vervollständigt, im Übrigen in einem sehr breit angelegten Beteiligungsverfahren. Damit hat Sachsen-Anhalt seinen Beitrag zur Abwendung des Zwangsgeldverfahrens geleistet. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass das Land Sachsen-Anhalt mit 11,26 % seiner Landesfläche zum europäischen Naturschutzprogramm beiträgt.

Durch Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung ist das Verständnis für die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern. Hierbei können außerschulische Einrichtungen wie zum Beispiel die Jugendwaldheime, die Umweltzentren, die Schulbauernhöfe mit ihren Bildungsangeboten wertvolle Unterstützung leisten.

Im Folgenden gehe ich ganz kurz auf das Biotopverbundsystem ein. Die soeben erwähnten Flächenverluste und die damit einhergehenden Landschaftszerschneidungen und Verinselungen sind die wesentlichen Ursachen für den beschleunigten Rückgang der Bestände von Pflanzen- und Tierarten. Um diesem Lebensraumverlust entgegenzuwirken, muss sichergestellt werden, dass auch bei weiterer wirtschaftlicher Entwicklung wertvolle Biotope in einem solchen Verbund erhalten bleiben, der den Austausch zwischen verschiedenen Populationen von Pflanzen und Tieren sowie deren Ausbreitung weiterhin ermöglicht.

Nach dem vorliegenden Programm zur Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems in SachsenAnhalt bis zum Jahr 2005 sollen Lebens- und Ausbreitungsräume für wild lebende Pflanzen und Tiere auf 10 % der Landesfläche gesichert werden. Im Jahr 2005 werden die Biotopverbundplanungen einheitlich und flächendeckend für das gesamte Land Sachsen-Anhalt vorliegen.

Ich habe vorhin auf den nachwachsenden Rohstoff Holz hingewiesen. Doch nicht nur auf dem materiellen Wert des Waldes liegt unser Augenmerk; die Wälder erfüllen außerdem in besonderer Weise Freizeit- und Erholungs

ansprüche der heimischen Bevölkerung und zunehmend auch im Fremdenverkehr. Die Erholungsmöglichkeiten sind vielseitig und sollen vor allem darauf abzielen, den Wald ganz unmittelbar mit allen Sinnen zu erleben und zu verstehen. Es kommt darauf an, konzeptionell integrierte Erholungseinrichtungen und für alle Aktivitäten gut gekennzeichnete Forstwege sicherzustellen.

Ein besonders erfreulicher Tag war für mich der 28. August dieses Jahres. An diesem Tag haben Herr Ministerpräsident Professor Wolfgang Böhmer und sein niedersächsischer Amtskollege Christian Wulff den Staatsvertrag zur Zusammenführung der Harz-Nationalparke in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen unterzeichnet.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Dieser Vertrag steht als Zwischenschritt langer Verhandlungen mit dem Ziel, die wertvollsten Naturlandschaften des Harzes unter einer Leitung zusammenzufassen und künftig einheitlich zu behandeln. Der Prozess soll bis Ende 2005 mit einem gemeinsamen Nationalpark abgeschlossen werden.

Auch für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, wenn ich beim Harz bleibe, kann ich mir eine ähnliche Entwicklung, eine engere Zusammenarbeit mit Niedersachsen oder mit Thüringen vorstellen. Dieser wichtige Schritt betont die Einheit des Harzes und ist ein Meilenstein in der Fortführung der inneren Einheit Deutschlands in naturschutzpolitischer Hinsicht. Der Nationalpark Harz wird damit der erste Länder übergreifende deutsche Nationalpark unter einheitlicher Leitung sein. Ich will an dieser Stelle allen danken, die an diesem Erfolg mitgewirkt haben.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluss festhalten, dass sich in den zurückliegenden Jahren die Prioritäten der Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt geändert haben. Zunächst stand die nachträgliche Sanierung der Gebiete mit Umweltschäden im Vordergrund; heute und zukünftig geht es vor allem darum, den Risiken für Mensch und Umwelt mit Blick auf die Zeit nach uns langfristig vorzubeugen.

Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer hat Ende 2002 gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit der Einleitung der neuen Etappe der Nachhaltigkeitsdebatte die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Sachsen-Anhalt angekündigt. Dazu laufen zahlreiche Aktivitäten. Im Rahmen einer Konferenz Ende 2003 hat die Landesregierung die Bedeutung dieser Aufgaben nochmals hervorgehoben und den Dialog mit den Vertretern von Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und anderen Bereichen der Gesellschaft fortgesetzt.

Diese Regierungserklärung ist ein Teil der Nachhaltigkeitsdebatte und ein Schritt im Prozess der nachhaltigen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Der Prozess muss sich den aktuellen Herausforderungen und Aufgaben stellen, vor denen das Land steht. Die Erkenntnis, dass dem wirtschaftlichen Wachstum und dem Ressourcenverbrauch natürliche Grenzen gesetzt sind, erfordert neue Sichtweisen für die Entwicklung von Wirtschaft und Technik, aber auch das engagierte Mitwirken einer breiten Öffentlichkeit. Mit Panikmache, mit Aktionismus sind die Zukunftsaufgaben nicht zu lösen.

(Zustimmung von Herrn Daldrup, CDU, und von Herrn Ruden, CDU)

Die Menschen mit ihren Sorgen um den Arbeitsplatz, um die soziale Sicherheit und um Zukunftschancen müssen bei umweltpolitischen Entscheidungen stärker als bisher eingebunden werden. Deshalb möchte ich eine neue Partnerschaft zwischen Umwelt und Wirtschaft, zwischen Umwelt und Landwirtschaft sicherstellen. Ich habe Ihnen eine ganze Reihe von Beispielen genannt, bei denen wir diesen kooperativen Ansatz verfolgen, sei es in der Umweltallianz, sei es in der Chemiepolitik, sei es im Gewässer- und Hochwasserschutz, im Naturschutz, in der Abfallwirtschaft, sei es bei dem Aufgabenfeld nachwachsende Rohstoffe.

Umweltschutz muss für die Menschen da sein und für die Menschen gemacht werden. Der Erhalt und die Pflege von Schutzgebieten ist beispielsweise eine Aufgabe, die viel Konfliktpotenzial beinhaltet. Emotionale Vorbehalte entstehen besonders leicht, wenn Menschen das Gefühl haben, bei Entscheidungen, die sie betreffen, nicht gefragt und nicht informiert zu werden. Akzeptanz kann sich nur durch eine umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung entwickeln.

Hierbei spielen die Medien zweifellos eine wichtige Rolle, aber auch die Umweltbildung. Ich freue mich, dass zum Beispiel das Freiwillige Ökologische Jahr eine sehr hohe Zustimmung erfährt. Inzwischen gibt es im Land Sachsen-Anhalt 100 Plätze. Hiermit erhalten Jugendliche nach der Schul- und Berufsausbildung die Chance, aktiv im Umwelt- und Naturschutz mitzuwirken und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln.

Eine große Rolle spielen auch die vielen Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, in Vereinen, in Verbänden, in Bürgerinitiativen, die sich für den Erhalt der Umwelt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, für eine sachliche Umweltinformation und für eine umweltverträgliche Entwicklung einsetzen. Sie betätigen sich aktiv als Naturschützer, beim Umweltschutz, in der Landschaftspflege, bei der Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit und bei der Vermittlung von Informationen über umweltrelevante Zusammenhänge und umweltrelevante Handlungsansätze sowie im Rahmen der Umweltbildungsarbeit. Ihnen zolle ich großen Respekt für ihr Engagement. Von hier aus möchte ich mich bei all denen, die sich für den nachhaltigen Umweltschutz engagieren, bedanken, und bei Ihnen bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Frau Ministerin Wernicke, für die Abgabe der Regierungserklärung. - Wir werden jetzt in die Aussprache zur Regierungserklärung eintreten.

Zuvor möchte ich die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen in Zeitz, die gerade die Tribüne verlassen, noch recht herzlich bei uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 b auf: