Protokoll der Sitzung vom 15.10.2004

Dies sollte auch der Anspruch für den vorliegenden Gesetzentwurf sein. Lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass man vielleicht in zehn Jahren rückschauend auch von unserem Gesetz so etwas sagen

wird. Dies sollte unser Ziel sein. Deshalb sollten wir uns in den Beratungen auch die Zeit dafür nehmen.

Die Anregung, einen Workshop zu organisieren, ist, denke ich, keine illegitime Forderung. Wir sollten mit dem Ministerium prüfen, ob das machbar ist. Wir sollten es aber durchaus anstreben.

Was sind die Knackpunkte? - Ich will nur einige Schlagwörter nennen. Die Rechtsform ist ein Knackpunkt, die Transparenz in der Trennungsrechnung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Die entscheidende Frage der Scharnierfunktion zwischen Klinikum und Fakultät - das ist im Vorfeld der Beratungen wiederholt ein Diskussionsgegenstand gewesen - sollten wir uns ebenfalls noch einmal ansehen.

Die Hochschulautonomie wird wieder ein großer Punkt in der Debatte werden - dies haben die Redebeiträge der Kollegen schon gezeigt -, dem wir uns noch einmal eingehend widmen sollten.

Daneben gibt es viele technisch anmutende Fragen, etwa was mit der Versicherung in der VBL ist, steuerrechtliche Fragen, Personalüberleitungen, Konsequenzen im Hinblick auf den Haushalt, auch die Frage der Unfallkasse usw.

Dies sind alles Punkte, die wir uns in den Beratungen noch einmal genauer anschauen sollten. Wir haben alle mit den Personalräten und mit den Klinikumsvorständen intensiv gesprochen. Wir fangen ja nicht bei null an. Ich bin auch kein geborener Experte in der Hochschulmedizin, aber man arbeitet sich ja ein.

Ich will an dieser Stelle sagen, wir werden alle, denke ich, miteinander bemüht sein, die Beratungen nicht zu verzögern. Wir wissen alle, dass Handlungsdruck besteht. - Das Ende der Redezeit leuchtet auf. - Wir möchten aber eine angemessene Beratung. Wir möchten mit allen Beteiligten reden.

Am Ende sollte ein Kompromiss herauskommen, der den beiden Klinika ermöglicht, in Zukunft erfolgreich zu wirtschaften. Wenn dabei noch etwas Innovatives herauskommt, kann sich Sachsen-Anhalt im Konzert der nationalen Regelungen sicherlich sehen lassen.

In diesem Sinne sollten wir an die Arbeit gehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von Frau Dr. Kuppe, SPD)

Danke sehr, Herr Tullner. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1842. Die Überweisung als solche war unstrittig. Die Federführung durch den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft war auch unstrittig. Ist die Mitberatung durch den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und den Ausschuss für Finanzen ebenfalls unstrittig? - Das ist der Fall. Dann lasse ich darüber insgesamt abstimmen.

Wer den Gesetzentwurf in den genannten Ausschüssen beraten will, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in die Ausschüsse überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 16.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend das Haushaltsgesetz 2003 des Landes Schleswig-Holstein - 2 BvK 1/04

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1832

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Wolpert. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Verfassungsgerichtsverfahren wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 23. September 2004 gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Vorbereitung einer Beschlussempfehlung übermittelt.

In dem Begleitschreiben vom 8. September 2004 stellt der Vorsitzende des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Landtag anheim, zu dem Verfahren bis zum 15. November 2004 Stellung zu nehmen. Aufgrund dieser Terminstellung hat sich der Ausschuss für Recht und Verfassung bereits in seiner Sitzung am 6. Oktober 2004 mit dem Verfassungsgerichtsverfahren befasst und im Ergebnis der Beratung eine Beschlussempfehlung vorgelegt.

Es handelt sich hierbei um ein Normenkontrollverfahren, das 33 Mitglieder des Landtages von Schleswig-Holstein gegen das schleswig-holsteinische Haushaltsgesetz des Jahres 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt haben. Die Abgeordneten beantragen, das schleswig-holsteinische Haushaltsgesetz 2003 in der Fassung des 2. Nachtrages zum Haushaltsplan 2003 vom 11. Dezember 2003 wegen Verstoßes gegen Artikel 50, 53 und 56 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein für nichtig zu erklären.

Im Wesentlichen geht es darum, dass die Antragsteller das Haushaltsgesetz 2003 für nichtig halten, weil es nach ihrer Ansicht gegen Vorschriften der Landesverfassung hinsichtlich der Kreditaufnahme des Landes verstößt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung empfiehlt dem Landtag einstimmig, zu diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht keine Stellungnahme abzugeben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Vorschlag. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Wolpert, für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, dass keine Debatte stattfindet. Wir treten somit in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1832 ein.

Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist beendet.

Etwas spät, aber dennoch sehr herzlich begrüßen wir Schülerinnen und Schüler des Bismarck-Gymnasiums Genthin. Sie sitzen schon eine Weile auf der Tribüne.

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich habe mich entschlossen, an dieser Stelle die Mittagspause einzulegen. Wir setzen die Sitzung um 13.15 Uhr fort.

Unterbrechung: 12.27 Uhr.

Wiederbeginn: 13.20 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, trotz der leeren Bänke Platz zu nehmen. Offensichtlich hat man die Ankündigung der Mittagspause doch etwas missverstanden. Wir wollen in der Beratung fortfahren.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 18:

Beratung

Leitbild der Landesregierung

Antrag der Fraktion SPD - Drs. 4/1818

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Dr. Polte. Bitte sehr, Herr Dr. Polte.

(Herr Reck, SPD: Erst abstimmen, dann reden!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle reden von Reformen. Wir tun das auch, landauf, landab. Die Verwaltungsreform mit ihren Teilen Funktionalreform sowie Kommunal- und Gebietsreform in unserem Bundesland - ich denke, darin sind wir uns alle einig - ist mehr als überfällig.

(Zustimmung von Herrn Dr. Fikentscher, SPD)

Die Diskussionen in unserem Land erfolgen aber leider, wie wir jetzt feststellen, weitgehend ohne eine klare Orientierung und Leitidee. Trotz der verschiedenen Aktivitäten: Es ist keine letztendliche Zielsetzung, die mit den Reformen verbunden ist, erkennbar.

(Zustimmung von Herrn Grünert, PDS)

Den alles überwölbenden Grundgedanken vermisse ich. Wir wollen doch Reformen nicht um der Reformen willen, sondern wir wollen doch mit den Reformbemühungen bestimmte Ziele realisieren. Und in welchem Dokument finde ich die?

Nicht nur der Diskussionsstand zeichnet sich durch große Widersprüchlichkeiten als Folge von Aufgeregtheiten aus; es gibt auch, durch diese Diskussion ausgelöst, einen Aktionismus auf kommunaler Ebene nach dem Motto: Rette sich, wer kann. Man kann aber auch die Devise nennen: Wenn wir denn schon reformieren müssen - irgendwann kommt das auf uns zu -, dann bitte schön unter dem Aspekt: Wie können unsere Partikularinteressen maximal sichern.

Ein solidarischer Ansatz für eine solche Reform bleibt dabei auf der Strecke, denn dafür hat natürlich auch der Landtag die Verantwortung. Man kann es den örtlichen Gebietskörperschaften und den Akteuren auch nicht ver

denken, dass sie diesen Ansatz haben. Hier, meine Damen und Herren, stößt die postulierte Freiwilligkeit einfach an ihre faktischen Grenzen. Es werden dann so entstandene Strukturen, beispielsweise die Einheitsgemeinde Schkopau nahe dem Oberzentrum Halle oder die Einheitsgemeinde Mittelland nahe dem Oberzentrum Magdeburg, auf den Weg gebracht, die einer dem Gesamtwohl des Landes verpflichteten Lösung womöglich entgegenstehen.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Gürth, CDU: Ja, ja!)

Die werden genehmigt und keiner kann fragen: Werden dadurch nicht Zukunftslösungen im Umfeld mit den Kreisen blockiert und verhindert? Herr Gürth, es ist ja offenbar so. Denn warum hat der Ministerpräsident jetzt in diesem Bereich die Bremse gezogen und nur den Herrn Bauminister damit beauftragt, das Problem, das vorgelagert gelöst werden müsste, nämlich die Stadt-Umland Problematik, nun erst einmal anzugehen?

(Zustimmung bei der SPD - Herr Gürth, CDU: Die Großstädte müssen erst einmal von ihrem hohen Thron herunter kommen!)