Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Für die CDU-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Feußner das Wort. Bitte sehr, Frau Feußner.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich hätte nicht gedacht, dass der letzte Tagesordnungspunkt und der Inhalt dieses Antrages noch so viel Aufmerksamkeit erregen können. Zum 11.11. passt diese Büttenrede, die
Sie, Frau Hein, uns hier vorgetragen haben. Das war einmal etwas Lustiges und wir alle sind nach unserem stressigen Tag sozusagen noch einmal aufgewacht und haben Ihnen doch sehr belustigt zugehört.
Ich bin leider - das muss ich an dieser Stelle sagen - nicht Hermes, der Götterbote, und auch nicht der Führer der Unterwelt. Ich bin auch nicht die Person, die Gegenstände in Gold verwandeln kann. Leider bin ich all das nicht. Aber der Antrag hat schon seine Berechtigung. Ich möchte mich voll und ganz den Ausführungen unseres Kultusministers anschließen und habe dem nichts hinzuzufügen.
Nur ein, zwei Sätze möchte ich in diesem Zusammenhang vielleicht doch sagen. Wir müssen auch unterscheiden, was Aufgabe des Trägers und was Aufgabe des Landes ist. Der E-Mail-Anschluss einer Schule gehört nach meiner Ansicht auch zu den Aufgaben des Trägers, sodass der Träger dafür Vorsorge zu treffen hat. Der Träger hat in der Regel diesbezüglich auch Vorsorge getroffen. Dass der eine oder andere Schulleiter den E-Mail-Anschluss nicht benutzt, mag durchaus so sein. Aber in den in unseren Schulen geschaffenen Computerkabinetten ist eigentlich immer auch ein E-Mail-Anschluss vorhanden, sodass der Schulleiter - dieses Recht hat er durchaus; das werden Sie wohl nicht abstreiten - das Computerkabinett in Anspruch nehmen und dort auch seine E-Mails abrufen könnte.
Wir müssen also Vorsorge treffen und das haben wir auch getan. Der Antrag im Ausschuss am vergangenen Mittwoch ist nicht vorsorglich gestellt worden, um Ihrem Antrag nicht zustimmen zu müssen. Wir werden ihm natürlich zustimmen. Vielmehr ist die Vorsorge bereits im Haushalt getroffen worden. Wir haben die Mittel in den Einzelplan 13 eingestellt und haben das lediglich noch einmal dahin gehend konkretisiert, dass wir gern den Haushaltsvermerk ausbringen möchten, dass bei Titelgruppe 99 für die IT-Technik die entsprechenden Mittel für die Schulen zur Verfügung stehen. Ich denke, dass ist auch legitim. Wir wollen das auch so handhaben. Wir haben dem Antrag im Ausschuss einstimmig zugestimmt und können somit auch Ihrem Antrag zustimmen.
Aber einen Bericht darüber, wie die konzeptionelle Umstellung dann erfolgt, halte ich auch für dringend geboten. Es ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern man muss das auch konzeptionell umsetzen. Ich denke, das ist sehr wichtig. Deswegen sind wir auf den innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes zu erstattenden Bericht, wie das Kultusministerium diese Konzeption umgesetzt hat, sehr gespannt.
Ich habe dem, wie gesagt, nichts mehr hinzuzufügen. Meine Fraktion und alle anderen sind schon unruhig. Eigentlich wollte ich gar nichts sagen.
Vielen Dank, Frau Feußner. - Frau Dr. Hein hätte jetzt noch einmal Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. - Sie verzichtet. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit können wir in das Abstimmungsverfahren zu diesem Antrag eintreten. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Es ist Direktabstimmung beantragt worden, und alle Fraktionen haben bereits signalisiert, dass sie diesem Antrag zustimmen werden.
Wer also diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich sehe Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 18 ist abgeschlossen.
und können einen ganz kurzen Punkt, den Tagesordnungspunkt 20, - er dauert fünf Minuten - von morgen Nachmittag auf heute vorziehen. Sind Sie damit einverstanden?
a) Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
b) Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung (LHO)
Einbringer beider Anträge ist der Abgeordnete Herr Bönisch. Bitte sehr, Herr Bönisch, Sie können es kurz machen.
Herr Präsident, das ist wohl wahr. Ich habe, als Frau Dr. Hein gerade ihren letzten Antrag einbrachte, gedacht: Mein Gott, danach noch einmal solch trockenes Zeug zu bringen, ist richtig gemein; man könnte die Mitglieder des Landtages heute Abend auch so nach Hause gehen lassen. Aber dann, als die Diskussion fortgeführt wurde, dachte ich: Es ist schon ganz richtig, dass wir zum Schluss noch einmal zu ernsthaften Dingen kommen.
Bevor irgendwelche Heroldstäbe in den Himmel wachsen, ist es wohl besser, wir kommen noch einmal zu et
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt diese beiden Anträge einzubringen und Sie damit auf den Boden zurückzuholen. Der Landtag hat gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung alle zwei Jahre über das Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes zu beschließen. Zu dem Verfahren der Prüfung der Rechnung für die Jahre 2003 und 2004 liegen in den genannten Drucksachen zwei interfraktionelle Anträge vor.
Zunächst ist dabei festzustellen, dass die Rechnung des Landesrechnungshofes gemäß § 80 Abs. 3 mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen ist. Auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes benennt der Landtag dann zwei Mitarbeiter aus dem Prüfdienst, denen die vorbereitende Prüfung übertragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Finanzausschuss mitgeteilt.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und der Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung werden dann beauftragt, die Jahresrechnungen 2003 und 2004 des Landesrechnungshofes und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter Magdeburg und Halle auf dieser Grundlage zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.
Ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Verfahren zustimmt. Das ist eine altgeübte Praxis. Wenn dies geschehen ist, ist anschließend über den Vorschlag abzustimmen, die Mitarbeiter des Prüfdienstes des Landesrechnungshofes Frau Heider und Herr Kirchhoff mit der vorbereitenden Prüfung zu beauftragen.
Vielen Dank, Herr Bönisch, für die Einbringung dieser beiden Anträge. - Damit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten; denn eine Debatte ist nicht vorgesehen.
Wir stimmen über beide Anträge ab. Zunächst über den Antrag „Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung“ in der Drs. 4/1878. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „Nummer 2 des Beschlusses zum Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt nach § 101 der Landeshaushaltsordnung“ in der Drs. 4/1879. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich stelle ebenfalls Einstimmigkeit fest. Damit ist auch dieser Antrag beschlossen und der Tagesordnungspunkt 20 erledigt.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch einige kurze Bemerkungen am Ende der 49. Sitzung. Wir sind damit am Ende der heutigen Landtagssitzung angelangt. Die morgige 50. Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen, wie vereinbart, zunächst mit dem Tagesordnungspunkt 4, dritte Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung. Danach werden die Tagesordnungspunkte 5, 15 und 6 b behandelt.
Ich darf Sie noch einmal an die heute um 20 Uhr stattfindende parlamentarische Begegnung mit der Landeszentrale für politische Bildung erinnern.