Bernhard Bönisch
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Fischer, ich bin wirklich überrascht, dass gerade Sie diesen Antrag einbringen.
Ich bin auch deshalb überrascht, weil Sie angeführt haben, in wie vielen Ausschüssen die Themen wie oft bereits behandelt worden sind. Zum Thema Kataster hat Herr Kosmehl inzwischen gesagt, dass es noch unterwegs ist und dass verabredet ist,
es wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Bei der Funktionalreform verhält es sich ebenso. Sie selbst, Frau Fischer, sind Mitglied des Finanzausschusses. Sie sind dort auch überhaupt nicht als schüchtern bekannt. Nachfragen sind ständig auf der Tagesordnung.
Das Thema Landesmaterialprüfamt beschäftigt uns schon seit Jahr und Tag. Zuletzt haben wir uns damit am
30. November intensiv beschäftigt. Dort wurde beschlossen, es im Finanzausschuss im Januar wieder aufzurufen. Am 8. bzw. am 10. Februar wurde das Thema erneut behandelt und nun wird die Wiedervorlage im April oder Mai gefordert. Das heißt, wir befassen uns in den Ausschüssen damit. Was beantragen Sie dann eigentlich?
Aus dem Grund, Frau Fischer, weil alles schon unterwegs ist, könnten wir den Antrag eigentlich als erledigt betrachten. Dieser Eindruck ergibt sich auch nach den Ausführungen des Ministers Jeziorsky. Wir werden ihn ablehnen.
Natürlich werden wir ihn ablehnen. Es ist für mich allerdings amüsant. Ich muss sagen, man kann sich des Eindruckes nicht erwehren, dass der Antrag eigentlich nur deshalb eingebracht wird, um die Regierung ein bisschen anzupinkeln und uns ein paar Schwächen nachzuweisen.
Wenn Sie keine besseren Themen als diese finden, Frau Fischer, ist das ein Armutszeugnis für Sie und ein Kompliment für die Regierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident, das ist wohl wahr. Ich habe, als Frau Dr. Hein gerade ihren letzten Antrag einbrachte, gedacht: Mein Gott, danach noch einmal solch trockenes Zeug zu bringen, ist richtig gemein; man könnte die Mitglieder des Landtages heute Abend auch so nach Hause gehen lassen. Aber dann, als die Diskussion fortgeführt wurde, dachte ich: Es ist schon ganz richtig, dass wir zum Schluss noch einmal zu ernsthaften Dingen kommen.
Bevor irgendwelche Heroldstäbe in den Himmel wachsen, ist es wohl besser, wir kommen noch einmal zu et
was Ernsthaftem. Denn selbst solche kleinen Dinge wie ein Erlass kosten Geld.
Dennoch wird das immer wieder gefordert. Wir sollten also tatsächlich sachlich bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt diese beiden Anträge einzubringen und Sie damit auf den Boden zurückzuholen. Der Landtag hat gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung alle zwei Jahre über das Verfahren der Prüfung der Rechnung des Landesrechnungshofes zu beschließen. Zu dem Verfahren der Prüfung der Rechnung für die Jahre 2003 und 2004 liegen in den genannten Drucksachen zwei interfraktionelle Anträge vor.
Zunächst ist dabei festzustellen, dass die Rechnung des Landesrechnungshofes gemäß § 80 Abs. 3 mit der Haushaltsrechnung durch das Ministerium der Finanzen vorzulegen ist. Auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes benennt der Landtag dann zwei Mitarbeiter aus dem Prüfdienst, denen die vorbereitende Prüfung übertragen wird. Das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Finanzausschuss mitgeteilt.
Die Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und der Vorsitzende des Unterausschusses Rechnungsprüfung werden dann beauftragt, die Jahresrechnungen 2003 und 2004 des Landesrechnungshofes und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter Magdeburg und Halle auf dieser Grundlage zu prüfen und den Beschluss zur Entlastung gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung vorzubereiten.
Ich gehe davon aus, dass der Landtag diesem Verfahren zustimmt. Das ist eine altgeübte Praxis. Wenn dies geschehen ist, ist anschließend über den Vorschlag abzustimmen, die Mitarbeiter des Prüfdienstes des Landesrechnungshofes Frau Heider und Herr Kirchhoff mit der vorbereitenden Prüfung zu beauftragen.
Ich bitte Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen Anträgen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf die Inhalte des Gesetzes nicht weiter eingehen. Ich nehme an, das werden andere in ihrem Redekonzept enthalten haben. Die Zeit ist fortgeschritten. Auch Herr Bischoff hat das Wesentliche schon gesagt. Ich möchte nur zum Ausdruck bringen, dass wir froh darüber sind, wie die Entwicklung dieses Gesetzesvorhabens gelaufen ist. Wir werden als Land SachsenAnhalt eines der ersten Länder sein, das ein adäquates Gesetz zur Einführung der Fallpauschalen bzw. der DRG in den Krankenhäusern hat.
Die Aufgabe des Landes ist es, die Gesundheitsversorgung abzusichern. Das geht natürlich im Wesentlichen im stationären Bereich über die Gewährleistung der wirtschaftlichen Sicherheit der Krankenhäuser. Ich denke, wir haben unter Einbeziehung aller Beteiligten, der Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassen usw., die Diskussion frühzeitig begonnen.
Der Gesetzentwurf war schon sehr gut, als er in der ersten Lesung behandelt wurde. Wir haben keine substanziellen Änderungen vorgenommen, sondern eher die Lesbarkeit verbessert. So haben wir das interpretiert. Wir haben mit 10 : 0 Stimmen im Ausschuss den Entwurf mit den Änderungen verabschiedet, die wir eigentlich im Konsens getroffen hatten. Deswegen verstehen wir nicht, dass es heute noch einmal Änderungsanträge gibt. Wir bitten darum, davon Abstand zu nehmen. Wir werden dem auch nicht zustimmen.
Wir bitten das Plenum trotzdem, obwohl wir diese Änderungsanträge ablehnen werden, dem Vorhaben insgesamt nichts mehr in den Weg zu legen und zuzustimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich habe den klugen Ausführungen meiner Vorredner nichts hinzuzufügen und gebe meinen Beitrag zu Protokoll.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legt die Landesregierung für Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bun
desländer ein Gesetz vor, das dem am 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Fallpauschalengesetz in adäquater Weise Rechnung trägt. Das Fallpauschalengesetz sieht die schrittweise Einführung eines pauschalierenden Preissystems als neue Methode der durchgängig leistungsorientierten Finanzierung der Krankenhäuser vor.
Darauf müssen die Träger der stationären Gesundheitsversorgung planerisch flexibel reagieren können; denn die konkreten wirtschaftlichen Folgen dieses Gesetzes sind längst nicht für jedes Krankenhaus verlässlich kalkulierbar, bis heute nicht.
Deshalb musste das Krankenhausgesetz des Landes verändert werden; denn wenn nicht mehr die Bettenkapazitäten eines Krankenhauses hauptsächliches Planungskriterium sein können, müssen innovative Steuerungsinstrumente zum Einsatz kommen, welche es ermöglichen, sich an der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung und daraus resultierenden Leistungsbedarfen zu orientieren.
Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf gerecht, wobei sich übrigens das Land nicht etwa unter dem Motto „Deregulierung“ aus der Verantwortung stiehlt, wie es gerade im Gesundheitswesen durch die Übertragung der Verantwortung auf die Selbstverwaltungsorgane auf der Bundesebene nicht unüblich ist, denn durch die Vorgabe der Rahmenbedingungen werden quantitative und qualitative Maßstäbe für die Gesundheitsversorgung gesetzt.
Der Entwurf stellt nicht nur die Versorgung der Bevölkerung mit stationären Gesundheitsleistungen sicher, sondern gleichzeitig auch die wirtschaftliche Sicherheit der Leistungserbringer - soweit dies im bundespolitischen Rahmen überhaupt möglich ist! Insofern wird das Land auch unter diesem Aspekt seiner Verantwortung gerecht.
Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass alle beteiligten Partner den Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Zügen mittragen, wenngleich natürlich einzelne Fragen durchaus noch diskutiert werden können. So habe ich persönlich beispielsweise durchaus Verständnis für den Wunsch der Landeskrankenhausgesellschaft, die Bettenkapazitäten wenigstens nachrichtlich in den Krankenhausplan aufzunehmen.
Im Wesentlichen aber ist der Entwurf rund, und so wie ihn die Beteiligten mittragen, denke ich, wird er auch in diesem Hohen Hause eine breite Zustimmung finden. Auf weitere Einzelheiten des Inhaltes will ich hier nicht weiter eingehen; dazu gibt es die Ausschüsse.
Deshalb beantrage ich namens der CDU-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales - federführend - sowie mitberatend in den Ausschuss für Finanzen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Doege, ich bin wirklich fasziniert. Wenn Sie hier vorn stehen, scheint irgendwie etwas loszugehen. Ich glaube, Herr Dr. Daehre sagte heute Morgen, dass Sie am Anfang noch recht sachlich waren, aber später schien Ihre Rede wie aus dem Parteibüro entnommen oder so ähnlich.
Ich glaube, so wurde das heute früh gesagt. Ich kenne Sie auch aus dem Ausschuss als einen sehr sachlichen Mitstreiter. Ich schätze das sehr. Ich nehme es Ihnen auch nicht krumm, wenn Sie die Gelegenheit nutzen, um ein bisschen die Sau herauszulassen.
Sie hatten die Gelegenheit, Herr Doege - wir sehen uns im Finanzausschuss derzeit sehr häufig -, mich sehr oft anzusprechen und mich zu aktivieren, damit ich mich auch um die Grundsicherung gerade im Saalkreis kümmere. Schließlich hat Herr Bichoel auch mich namentlich erwähnt. Sie haben diese Gelegenheit nicht genutzt. Das ist schade. Vielleicht hätte ich es auch gemacht, wenn Sie es mir gesagt hätten.
- Wir haben dort manchmal auch eine Pause. Dann hätte er es versuchen können. Dann bin ich ruhiger, wissen Sie, Herr Gallert. Es ist so.
Wir haben natürlich das Schreiben auch bekommen und, ob Sie es glauben oder nicht, uns interessiert die Problematik auch. Wir haben durchaus auch bestimmte Überlegungen angestellt. Wir haben die Bereinigungssitzung noch vor uns. Ich bin sehr optimistisch, dass wir dann mit konkreten Zahlen aufwarten können, jedenfalls in Bezug auf die Mittel, die wir den Kommunen diesbezüglich noch zukommen lassen könnten.
- Wir kennen die Zahlen jetzt nicht. Der Minister hat genau das nicht gesagt. Wir wissen auch nicht,
genauso wenig wie Sie, wie viel Geld bei den Kommunen tatsächlich fehlt durch das Bundesgesetz.
- Ja, das steht dort.
Frau Bull, ich bitte Sie: Was sollen wir denn nun zur Basis machen? Sollen wir andererseits ein bisschen bei den Investitionen kürzen bloß in dem Glauben, es könnte sein, dass diese Zahl zutrifft? Andere Landkreise, wie beispielsweise das Jerichower Land, wissen überhaupt noch nicht, was auf sie zukommt, welche Mehrbelastung tatsächlich auf sie zukommt. Sie klagen auch nicht in
erster Linie an dieser Stelle, dass dort das Geld fehlt. So verschieden ist das eben.
Wenn Sie das pauschalieren und wenn Sie auch schon wissen, auf welche Weise wir welchen Betrag einstellen sollen, dann machen Sie doch einen konkreten Vorschlag. Hier einfach im Nebulösen zu bleiben und zu sagen, wir werden dann ermitteln und dann machen wir den konkreten Vorschlag, wir machen es aber jetzt schon im FAG, das ist natürlich Quatsch. So werden wir nicht vorgehen.
Unseren Alternativantrag kennen Sie. Wir haben vor, die Datenlage zu ermitteln, und werden dann angemessen reagieren. Wir versuchen vorab schon, den Anteil, den wir den Kommunen geben, noch etwas aufzustocken; aber ich kann überhaupt nicht sagen, um welchen Betrag es dabei gehen kann.
Wie gesagt, Herr Doege, ich bin wenigstens froh darüber, dass es diesmal kein Appell an den Bundestag, an die Bundesregierung geworden ist.
Das wäre in dem Falle einmal angebracht gewesen, aber ich mag es aus Prinzip nicht.
Noch eine kleine Ergänzung zum Ausführungsgesetz. Hessen hat das Problem so geregelt - -
- Koch, der ist ja unsozial.
Ich bitte Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen. - Danke.
Herr Gallert, nur wenn Ihre Frage nicht so lang ist.
Eben, das mache ich gern Ihnen gegenüber.
Man hätte das machen können, wenn man gewusst hätte, welches Geld man dafür zur Verfügung hat. Wir haben doch genau diese Überlegung angestellt, aber wir sind nicht weitergekommen an der Stelle. Sie wissen, wir haben zur Bereinigungssitzung immer noch irgendetwas in petto.
Könnte, Frau Dr. Kuppe, müsste aber nicht. Die Entscheidung im vergangenen Jahr war sicher mutig; aber wie genau sie war, wissen wir heute ganz genauso wenig wie damals. Die Datenlage ist nach wie vor unklar, Frau Dr. Kuppe, und das ändert sich auch nicht durch dreimaliges Hinterherfragen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Felke, mit dem Antrag haben Sie uns ein ganz schönes Ei ins Nest gelegt. Wir sind mit der Berichterstattung im Ausschuss eigentlich recht zufrieden, mit dem Modus, wie das stattfindet, dass es stattfindet, wenn wir das wollen. Damit gab es bisher eigentlich keine großen Probleme. Jetzt kommt so ein Antrag daher.
Wir haben gerade eben über Islamic Bonds gesprochen, über Cross-Border-Leasing, über Limsa - jetzt so ein Antrag. Was soll das heißen? Würde der Antrag, wenn wir ihm zustimmten, dazu führen, dass das Thema im Dezember wieder auf die Tagesordnung im Finanzausschuss kommt, oder was? Also haben wir gesagt, das
macht keinen Sinn. Aber Ihren Antrag abzulehnen macht auch keinen Sinn.
Also haben wir jetzt einen Kompromiss gefunden. Da Sie immer, wenn wir so ein Thema im Ausschuss zulassen, sehr schnell dabei sind - gerade Sie, Herr Bullerjahn -, eine Grundsatzdebatte zu führen - -
- Ja, so sind wir.
Herr Bullerjahn weiß, worauf ich hinauswill.
- Sie sind doch gar nicht dabei, also lassen Sie uns das jetzt einfach zwischen uns austragen. Sie sind doch in der Regel gar nicht anwesend.
Also haben wir uns zu einem Kompromiss entschlossen: Wir ziehen den Antrag ins dritte Quartal, dann ist auf jeden Fall wieder etwas passiert - davon gehen wir jedenfalls aus. Es gibt natürlich Erkenntnisse, über die es sich zu reden lohnt. Wenn der Ausschuss in seiner Weisheit vielleicht vorher befindet, dass wir doch dieses oder jenes Thema in einer früheren Sitzung ansprechen, dann ist das so. Wir haben einen Änderungsantrag eingebracht. Sie kennen ihn. Wir bitten um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe keine Rede zu Protokoll zu geben, weil ich keine Rede auf Papier vorliegen habe. Ich werde mich aber sehr gern sehr kurzfassen.
Im Ausschuss wurde lange darüber beraten. Herr Gallert, ich hatte ja die Hoffnung, Sie würden den Antrag zurückziehen, weil einige offensichtlich wesentliche Motive für das Einbringen dieses Antrages wahrscheinlich ausgeräumt werden konnten, da festgestellt wurde, dass das ein Irrtum gewesen ist. Sie haben es nicht gemacht.
Ganz kurz möchte ich dazu zusammenfassend sagen - ein Bild kann helfen -: In dem finanzpolitischen Chaos, das es momentan auf der Bundesebene gibt, würden wir mit diesem Antrag noch eine Verstärkung bewirken und ein weiteres Steinchen und eine weitere Verwirrungsmöglichkeit einbringen. Wir meinen, dieser Antrag würde bedeuten, den Kommunen, denen das Wasser bis zur Oberkante Unterlippe steht, einen Schnorchel anstatt eines Rettungsrings zuzuwerfen.
In Wirklichkeit sollten sich die Gremien, gerade die Akteure in Berlin, bemühen, Sorge dafür zu tragen, dass die Kommunen wieder festen Boden unter die Füße bekommen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. - Vielen Dank.
Nur zum deutlichen Verständnis. Frau Dr. Paschke, im ersten Punkt Ihres Antrages steht: „welchem Konzept bisherige, angestrebte... zugrunde liegen“. Meinen Sie wirklich das, oder wollten Sie eigentlich fragen, welches Konzept liegt zugrunde? Denn das ist die Frage danach, was zuerst da war. Sie wollen bestimmt fragen: Welches Konzept gibt es und welche Privatisierungen werden darauf basierend durchgeführt? Hier steht aber eigentlich: Welche Privatisierungen machen Sie und welches Konzept leiten Sie daraus ab?
Ich wollte gern einmal fragen, wie Sie es meinen.
Frau Bull, einen Teil Ihrer Ausführungen habe ich schon mit Verwunderung gehört. Sie wissen doch wohl, dass die Kassen der Meinung sind - maßgeblich die AOK -, dass wir wesentlich zu viele Betten im Lande haben. Sind Sie jetzt plötzlich der Befürworter des Bettenabbaues im Lande? Das verwundert mich etwas, muss ich sagen. Ich hatte das nicht gedacht, aber ich würde mich freuen, wenn Sie jetzt auch zu wirtschaftlichen Überlegungen kämen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht mehr viel Neues und Substanzielles zu sagen. Ich will für die CDU-Fraktion nur deutlich machen, dass uns natürlich genauso an der Sicherstellung eines flächendeckenden und adäquaten Angebots an Krankenhausleistungen liegt wie offenbar allen anderen Fraktionen auch.
Ich will nur noch kurz etwas zu Ihrem Antrag sagen, Frau Bull. Ich muss mich in diesem Punkt Herrn Minister Kley anschließen. Der Antrag macht durchaus den Eindruck, als hätten Sie sich vor irgendeinen Karren spannen lassen.
Wenn es in dem Antrag heißt: „Sicherung der Mitwirkungsrechte der Kassenverbände an der Krankenhausplanung des Landes“, so erweckt dies den Eindruck, als wollte irgendjemand irgendetwas daran verändern. Ich weiß nicht, woher dieser Eindruck stammt. Lassen Sie sich also nicht vor irgendwelche Karren spannen.
Wie Herr Scholze schon gesagt hat, würden wir dem Punkt 1 zustimmen. Wir hatten erwogen, einen eigenen
Änderungsantrag daraus zu machen; deswegen hat das der Minister auch gesagt. Wir sind dann aber zu der Ansicht gelangt, dass wir das nicht weiter im Plenum, sondern zuerst im Ausschuss behandeln sollten. Deshalb beschränken wir uns darauf, diesem ersten Punkt zuzustimmen und den zweiten Punkt abzulehnen. Wir bitten daher um getrennte Abstimmung.
Frau Dr. Kuppe, ich wollte Sie vorhin fragen, welche Konsequenzen Sie als Ministerin aus dem RüschmannGutachten gezogen haben. Sie sagten dann aber in Ihrem Beitrag, dass es Vorschläge gegeben habe, die allerdings nicht so richtig rund gewesen seien. Wenn Sie Kenntnis von diesen Vorgängen gehabt haben, frage ich mich jetzt allerdings, warum Sie sich nicht längst mit einem Antrag zu Wort gemeldet haben, um diese Sache mithilfe des Landtages voranzutreiben. Das können wir aber auch im Ausschuss besprechen. - Vielen Dank.