Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

Hiermit eröffne ich die 5. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode. Ich möchte alle Anwesenden auf das Herzlichste begrüßen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Für die beiden Sitzungstage liegen von der Landesregierung keine Entschuldigungen vor. - Wir kommen nunmehr zur Beratung über die Tagesordnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben die Tagesordnung der 4. Sitzungsperiode vor sich liegen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Tagesordnungspunkt 15 - Europäischer Verfassungskonvent - als letzten Tagesordnungspunkt am heutigen Donnerstag zu behandeln. Die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 sollen am Freitag als erste Tagesordnungspunkte behandelt werden. Die Tagesordnungspunkte 28 und 31 - das sind die beiden Wahlvorschläge - sollen als erste Tagesordnungspunkte am Freitag nach der Mittagspause behandelt werden.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt darüber hinaus vor, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 zu tauschen, also nach dem Tagesordnungspunkt 1 den Tagesordnungspunkt 9 - Investitionserleichterungsgesetz - und danach den Tagesordnungspunkt 8 - Fragestunde - zu behandeln. Da in der heutigen Mittagspause die Auszeichnungsveranstaltung stattfindet, wollen wir die Sitzung vor der Mittagspause pünktlich um 12.45 Uhr beenden. Wir würden dann die Fragestunde unterbrechen bzw., wenn es sich erforderlich macht, nach der Mittagspause durchführen.

Gibt es - einschließlich dieses Vorschlages des Präsidiums - Bemerkungen zur Tagesordnung? - Da das nicht der Fall ist, können wir so verfahren.

Neben der Verständigung über die Mittagspause möchte ich zum zeitlichen Ablauf anmerken, dass sich der Ältestenrat darauf verständigt hat, dass wir wegen des um 20 Uhr hoffentlich stattfindenden parlamentarischen Sommerabends die Sitzung um 19.45 Uhr beenden wollen. Ich hoffe, dass es dagegen keinen Widerspruch gibt. Wir beginnen dann wie üblich und frisch für die Verhandlungen die 6. Sitzung am Freitag um 9 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2002 einschließlich Entwurf des Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2002

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/37

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/80

Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/92

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/97

Die erste Beratung fand in der 3. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2002 statt. Die Berichterstatterin wird Frau Dr. Weiher sein.

Im Ältestenrat ist eine Gesamtredezeit nach der Struktur D vereinbart worden. Das sind 85 Minuten. Diese

Redezeit verteilt sich wie folgt auf die Fraktionen: PDS 13 Minuten, FDP neun Minuten, SPD 13 Minuten, CDU 25 Minuten. Die Orientierungszeit für die Landesregierung beträgt 25 Minuten.

Ich teile nunmehr der Abgeordneten Frau Dr. Weiher als Berichterstatterin das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag befasst sich heute in zweiter Lesung mit dem Nachtragshaushalt des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2002.

Der Ausschuss für Finanzen hat den von der Landesregierung am 20. Juni 2002 in erster Lesung eingebrachten Entwurf eines Nachtragshaushaltes in Abstimmung mit den Fachausschüssen und nach Vorliegen der entsprechenden Beschlussempfehlungen unter sehr hohem Zeitdruck in vier Ausschusssitzungen sachlich beraten und beschlossen. - Inwiefern dieser Zeitdruck die verfassungsmäßigen Rechte der Opposition verletzt hat, will ich aufgrund meiner Neutralitätspflicht als Ausschussvorsitzende nicht bewerten.

In der Ausschusssitzung am 27. Juni 2002 erfolgte die Generaldebatte zum Nachtragshaushalt. Bei der Einbringung verwies der Finanzminister erneut auf die Zielstellung der Landesregierung. Sie lässt sich nach seinen Aussagen im Wesentlichen in zwei Worte fassen: Haushaltswahrheit und Bilanzklarheit.

Längerfristiges Ziel sei der Abbau der Nettokreditaufnahme auf null bis zum Jahre 2006, was mittel- und längerfristig einen scharfen Sparkurs voraussetze, so der Finanzminister. In seinen weiteren Ausführungen ging er insbesondere auf die Problematik der Überschreitung der verfassungsmäßigen Obergrenze für die Neuverschuldung und deren Begründung ein.

Anschließend machte der Landesrechnungshof seine allgemeinen Ausführungen und äußerte sich insbesondere zu der Notwendigkeit des Vorlegens eines Nachtragshaushaltes, zur Verschuldungssituation des Landes Sachsen-Anhalt und zu der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Erhöhung der Nettoneuverschuldung.

Darüber hinaus machte er auf einige Einzelpunkte im Nachtragshaushalt aufmerksam. Dazu zählen unter anderem der Zusammenhang zwischen Ressortveränderung und Stellenveranschlagung, der Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungsausgaben, die globale Minderausgabe sowie die Veranschlagung der EU-Fördermittel und der kommunalen Zuweisungen.

In der darauf folgenden allgemeinen Aussprache nahmen insbesondere die folgenden Themen breiten Raum ein und wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Koalitions- und der Oppositionsfraktionen sehr unterschiedlich betrachtet: die Notwendigkeit der Überschreitung der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze um 246 Millionen € und die dazu erfolgte Begründung, die Untersetzung und Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe, die Veranschlagung der EU-Fördermittel und der Zeitpunkt der Beteiligung der Kommunen an den Steuermindereinnahmen.

Dabei lag für die Vertreterinnen der Oppositionsfraktionen der Schwerpunkt bei der Überprüfung der durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen und bei der Suche nach Möglichkeiten im Nachtragshaushalt,

um die Nettoneuverschuldung unterhalb der verfassungsmäßigen Kreditobergrenze festzumachen.

Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen, dass sie sämtliche offen gelegten Haushaltsrisiken im Nachtragshaushalt berücksichtigen wollten, um so dem Grundsatz der Bilanzwahrheit zu genügen. Das Ziel - so die Koalitionsfraktionen - sei die Konsolidierung des Haushalts und die Rückführung der Nettoneuverschuldung auf null bis zum Jahr 2006.

Die vom Finanzminister angekündigte Vertitelung der globalen Minderausgabe, die von einigen Ministerien auch vorgelegt wurde, nahmen Vertreterinnen der SPDFraktion zum Anlass, diese bei der Beratung über die entsprechenden Einzelpläne zum Antrag zu erheben. Diese Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Bevor der Finanzausschuss die Beratung über den jeweiligen Einzelplan begann, hatten alle Fachausschüsse Gelegenheit, entsprechende Beschlussempfehlungen vorzulegen. Nunmehr liegt Ihnen das endgültige Ergebnis vor, das folgende Eckdaten enthält:

Das Haushaltsvolumen beträgt 10 572 994 000 €. Das ist eine Änderung gegenüber dem Entwurf der Landesregierung um 6 531 100 €. Die ausgebrachten Verpflichtungsermächtigungen betragen 3 140 677 200 €, eine Erhöhung um 69 970 000 € gegenüber dem Entwurf der Landesregierung. Die Neuverschuldung steigt auf 1 526 008 100 €. Das sind 10 Millionen € weniger als im Entwurf der Landesregierung aufgeführt.

In den Sitzungen des Finanzausschusses zu den Einzelplänen am 5. und 8. Juli 2002 wurde eine Reihe von Anträgen der einzelnen Fraktionen beraten, von denen letztlich die der Koalitionsfraktionen die Mehrheit fanden. Darüber hinaus gab es in der Bereinigungssitzung am 10. Juli sowohl einen Antrag zur Änderung des Haushaltsgesetzes als auch eine Reihe von neuen Anträgen zum Nachtragshaushaltsplan, die unter anderem die Sondervermögen und die Rückführung der Nettoneuverschuldung betrafen.

Nun zu den Einzelplänen.

In Einzelplan 01 - Landtag - wurden zusätzliche Einsparungen aufgrund von Sach- und Organisationsentscheidungen in Höhe von insgesamt 79 500 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 30 000 € auf Anregung des Landtagspräsidenten beschlossen. Als zusätzliche Einnahmequelle wurden Mieteinnahmen anlässlich der Landtagswahl aufgrund von Verträgen mit verschiedenen Medien erschlossen.

Im Einzelplan 02 - Staatskanzlei - gibt es Änderungen im Stellenplan aufgrund der Berufung des Staatsministers und der damit verbundenen Untersetzung im Haushalt. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Streichung einer Staatssekretärsstelle wurde abgelehnt.

In den Einzelplänen 03, 04 und 05 kam es im Finanzausschuss zu keinen Änderungen bezüglich des eingebrachten Entwurfs der Landesregierung.

Zum Einzelplan 05 gab es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion auf Ausbringung einer Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2003 in Höhe von 1 Million € zugunsten des Programms der Schulsozialarbeit, der keine Mehrheit fand.

Vonseiten des Landesrechnungshofes gab es zum Einzelplan 05 den Hinweis, dass entsprechend dem Grund

satz der Haushaltswahrheit das Kapitel 05 04 - Arbeitsmarkt - mit Haushaltstiteln, Stellen und dem Anteil an der globalen Minderausgabe entsprechend der neuen Struktur in den Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - umgesetzt werden sollte. Dem wollten sich aber weder die Landesregierung noch die Koalitionsfraktionen anschließen. Diese Änderung bei der Veranschlagung soll erst im Haushaltsplan 2003 zum Tragen kommen.

Im Einzelplan 06 - Kultusministerium - Bereich Wissenschaft und Forschung - wurden bei dem Kapitel für Studentenwerke und Ausbildungsförderung neu formulierte Haushaltsvermerke ausgebracht, um den Mehrbedarf für das so genannte Meister-Bafög im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus dem Studenten-Bafög erbringen zu können. Dies hatte der mitberatende Ausschuss in seiner Beschlussempfehlung dem Finanzausschuss im Grundsatz empfohlen. Der Finanzausschuss ist dem einstimmig gefolgt.

Im Einzelplan 07 - Kultusministerium - Bereich Bildung und Kultur - wurde der Stellenplan den tatsächlichen Verhältnissen angepasst.

Im Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - kam es sowohl bei der Beratung des Einzelplans als auch in der Bereinigungssitzung zu einer ausgiebigen Diskussion über die Änderung der Veranschlagungspraxis von EU-Mitteln im Haushalt. Letztlich wurde in diesem Einzelplan der Baransatz bei den Einnahmen aus Überzahlungen und Rückforderungen im Rahmen des Programms EFRE II um 6 510 500 € erhöht.

Auch im Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Ernähung und Landwirtschaft - spielte die jährliche Veranschlagung der EU-Mittel eine größere Rolle. Zu Kapitel 09 06 wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Erhöhung des Baransatzes bei Titel 651 01 um 10 819 100 € gestellt und mehrheitlich beschlossen. Dabei geht es um die Rückzahlung von Überzahlungen im Rahmen der EAGFL-Förderungsphase bis 1999 an den Bund.

Eine weitere Änderung betraf das Ausbringen einer zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2002 für den Vertragsnaturschutz in Höhe von 4 Millionen € bei Titelgruppe 81, die im Zusammenhang mit einer entsprechenden Minderung der Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 15 02 für den Erschwernisausgleich bei Nutzungseinschränkungen steht.

In den Einzelplänen 11, 16 und 20 kam es zu keinen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf.

Meine Damen und Herren! Ich komme zum Einzelplan 13, der, wie Sie wissen, zu den wichtigsten Einzelplänen des Haushalts gehört. Darin sind die Steuereinnahmen, deren drastische Reduzierung Ihnen allen bekannt ist, die Bundeszuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich und die kommunalen Zuweisungen veranschlagt.

So führten die von der Landesregierung vorgenommenen Änderungen im Nachtragshaushalt bezüglich der Personalausgaben, der Bürgschaften, der Zinsausgaben, des Defizits aus dem Jahr 2001, der Finanzzuweisungen an die Kommunen und der Schuldenaufnahme erwartungsgemäß zu kontroversen Diskussionen im Finanzausschuss. Sie führten auch zu entsprechenden Anträgen der Fraktionen der SPD und der PDS mit der Zielstellung der Verminderung der Schul

denaufnahme, die aber keine Mehrheit im Ausschuss fanden.

Angenommen wurde ein Antrag auf Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 70 Millionen € für das Investitionsprogramm für Kommunen, um damit eine vollständige Tilgungszusage ab 2006 durch das Land abzugeben.

Einstimmig angenommen wurde ein Antrag zur Minderung der Schuldenaufnahme auf dem Kreditmarkt durch die Entnahme von 10 Millionen € aus dem Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt, die dort aufgrund größerer Überträge als ursprünglich geplant zur Verfügung stehen und dem Haushalt zugeführt werden sollen.

Im Einzelplan 14 wurden im Kapitel Verkehr bei Titelgruppe 63 die Erläuterungen bezüglich der Verpflichtungsermächtigung beim Schienenpersonennahverkehr im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Strecken geändert.