Protokoll der Sitzung vom 18.07.2002

hier im Plenarsaal zu bleiben, damit wir keine Zeit verlieren.

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie darum, wieder Platz zu nehmen. Die Auszählung der Stimmen ist beendet. Ich möchte Ihnen das Abstimmungsergebnis mitteilen.

Mit 63 Jastimmen bei 47 Neinstimmen, null Enthaltungen und fünf abwesenden Abgeordneten ist das Gesetz mehrheitlich angenommen worden. Das Gesetz ist damit beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von Minister Herrn Prof. Dr. Paqué)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Abschnitt II der Beschlussempfehlung, der einen Entschließungsantrag enthält. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen und einer geringen Zahl von Gegenstimmen ist auch diesem Entschließungsantrag mehrheitlich zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drs. 4/67 zu dem Thema der interkommunalen Funktionalreform. Es wurde, wenn ich Herrn Dr. Püchel richtig verstanden habe, eine direkte Abstimmung verlangt. Wir stimmen daher auch über diesen Antrag ab.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Anzahl von Dafürstimmen und einer noch größeren Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Sachsen-Anhalt und die Anpassung des Landesrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/19

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 4/56

Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 4/96

Als Berichterstatter gebe ich dem Abgeordneten Herrn Hacke das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umweltausschuss hat sich in seiner 1. Sitzung am 12. Juni 2002 erstmals mit dem Entwurf des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in SachsenAnhalt und die Anpassung des Landesrechts befasst.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 4/19 wurde in der 3. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2002 eingebracht. Im Ausschuss für Umwelt wurde festge

stellt, dass dieser Gesetzentwurf nur das Bundesrecht in der geforderten und gebotenen Form umsetzt und keine verschärfenden oder über das Bundesrecht hinausgehenden Bestimmungen enthält.

Bereits in der letzten Legislaturperiode wurden von der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf 49 Verbände angehört und 20 Stellungnahmen sowie 60 Einzelhinweise berücksichtigt. Aus diesem Grunde hat der Ausschuss für Umwelt auf eine erneute Anhörung der Träger öffentlicher Belange verzichtet.

Da der vorliegende Gesetzentwurf dem Gesetzgeber leider mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von der alten Landesregierung vorgelegt wurde und dem Land Sachsen-Anhalt deshalb EU-Sanktionen drohen, waren sich alle Fraktionen im Umweltausschuss einig, diesen Gesetzentwurf dem Landtag umgehend zur Beschlussfassung vorzulegen.

Mit 11 : 1 : 0 Stimmen fasste der Ausschuss deshalb den Beschluss, dass das Umweltministerium die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages vorgetragenen zahlreichen Bedenken und Anregungen bis zum 18. Juli 2002 in den Gesetzentwurf einzuarbeiten und dem Ausschuss in Form einer Synopse zur Beschlussfassung vorzulegen hat.

Dessen ungeachtet beschloss der Umweltausschuss am 3. Juli 2002 mit 11 : 0 : 1 Stimmen, dem Landtag den vorliegenden, noch ungeänderten Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Diese, wie ich zugebe, ungewöhnliche Vorgehensweise war einzig und allein dem Willen aller Ausschussmitglieder geschuldet, den Zeitplan einzuhalten und dem Landtag noch vor der Sommerpause die Verabschiedung dieses Gesetzes zu ermöglichen. Deshalb wurde das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in einer Ausschusssitzung am heutigen Tage noch einmal beraten und mit den vorgeschlagenen Änderungen beschlossen.

Im Ergebnis dieser Beratungen entstand der dem Hohen Hause nun vorliegende Änderungsantrag zum vorliegenden Gesetzentwurf, den ich mit meinen Ausführungen hiermit einbringe.

Die unterzeichnenden Mitglieder des Ausschusses für Umwelt bitten den Landtag von Sachsen-Anhalt, das vorliegende Gesetz in der geänderten Fassung anzunehmen. Die vorgeschlagenen Änderungen haben nur formalen Charakter und stellen keine inhaltlichen Änderungen dar.

Meine Damen und Herren! Auch im Namen der Mitglieder des Umweltausschusses bitte ich Sie für diese sicherlich ungewöhnliche Vorgehensweise um Ihr Verständnis und um Nachsicht. Wir sehen Ihrer Zustimmung zu dem geänderten Gesetzentwurf dankend entgegen. Allen an der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfes Beteiligten möchte ich auf diesem Wege noch einmal meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Hacke. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich lasse über die Drucksachen 4/56 und 4/96 abstimmen. Gibt es

den Wunsch nach Einzelabstimmung oder kann ich die Artikel zusammenfassen? - Niemand möchte eine Einzelabstimmung.

Dann darf ich darauf hinweisen, dass die Beschlussempfehlung aus zehn Artikeln besteht. Wer stimmt der Beschlussempfehlung in der Fassung des Änderungsantrags in Drs. 4/96 zu? - Das ist offensichtlich die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Zwei Stimmenthaltungen. Damit ist dies so beschlossen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Im Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter, der Ihnen in der Dr. 4/96 vorliegt, wird unter Nr. 1 eine Änderung der Gesetzesüberschrift wie folgt vorgeschlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Land Sachsen-Anhalt und die Anpassung des Landesrechts. Wer stimmt dieser geänderten Gesetzesüberschrift zu? - Das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Gesetzesüberschrift so beschlossen worden.

Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Zwei Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist das Gesetz in seiner Gesamtheit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 11 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Rasterfahndung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 4/63

Ich bitte nun den Abgeordneten Rothe, dieses Gesetz einzubringen. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie alle haben von dem scheußlichen Anschlag auf eine Synagoge, die sich auf der tunesischen Insel Djerba befindet, gehört. Der Anschlag hat am 11. April 2002 stattgefunden. Ich will in Erinnerung rufen, dass der Angriff gezielt auf eine deutsche Besuchergruppe erfolgte. Infolge dieses Anschlages kamen 19 Menschen ums Leben, darunter 14 Deutsche. Unmittelbar vor der Tat gab es ein Telefonat zwischen dem Selbstmordattentäter und einem Verbindungsmann in Deutschland.

Einen Bezug zu Deutschland gab es bekanntlich auch bei den verheerenden Anschlägen in New York und Washington am 11. September 2001. Am 11. September sind so viele Deutsche ums Leben gekommen wie in den zwei Jahrzehnten des RAF-Terrorismus. Mehrere der Täter, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, hatten in Hamburg gewohnt und studiert.

Der islamistische Terrorismus unterscheidet sich grundlegend von dem, was wir bisher kannten. Er richtet sich nicht, wie seinerzeit der RAF-Terrorismus, gegen herausragende Exponenten von Staat und Wirtschaft, sondern gegen jedermann. Die Zahl der Opfer und die Wahl der Mittel belegen die Skrupellosigkeit der Täter. Weder

der Ort des nächsten Anschlages noch die Art der Begehensweise sind vorhersehbar.

Fest steht für mich nur, dass staatliches Handeln zur präventiven Gefahrenabwehr unverzichtbar ist. Selbstmordattentäter sind nicht mit Strafverfolgung zu beeindrucken. Selbstmordattentäter müssen an der Tatbegehung gehindert werden.

Wenn diese Leute Massenvernichtungswaffen in die Hand bekommen, dann geht es nicht um 3 000 Tote, die wir nach dem 11. September zu beklagen hatten, sondern um Zehntausende von Toten.

Der amerikanische Präsident Bush hat vorgestern eine „Nationale Strategie für die Sicherheit des Heimatlandes“ vorgestellt. Der Begriff „Homeland Security“ wird in dem umfangreichen Papier als eine konzertierte nationale Anstrengung definiert, um terroristische Anschläge in den Vereinigten Staaten zu verhindern, um Amerikas Verletzbarkeit zu reduzieren und um die Schäden infolge von Anschlägen zu minimieren.

Ein Teilziel der Amerikaner ist es zu vermeiden, dass man von einem terroristischen Anschlag, mit dem fest zu rechnen ist, erneut überrascht wird, wie das am 11. September der Fall war. Es ist daher notwendig, Informationen über potenzielle terroristische Bedrohungen zu sammeln und auszuwerten. Die Anzeichen für terroristische Absichten sind jedoch häufig zweideutig. Wer Lehrstunden in einem Flugsimulator nimmt, kann damit friedliche oder feindliche Absichten verfolgen. Terroristen sind in den offenen Gesellschaften demokratischer Länder in der Lage, sich unauffällig zu bewegen. Mit anderen Worten: Die Informationssammlung kann die Grundrechte und Grundfreiheiten unbescholtener Menschen beeinträchtigen.

Als ein Instrument zur präventiven Abwehr solcher Taten ist in den deutschen Bundesländern nach dem 11. September die so genannte Rasterfahndung angeordnet worden. Es sind damit auch Fahndungserfolge erzielt worden. Ich erinnere nur an die Festnahme von sechs mutmaßlichen Terroristen in diesem Monat in Hamburg.

Die Rasterfahndung ist ein automatisierter Abgleich von Personendatenbeständen, um Personen herauszufinden, die bestimmte Prüfmerkmale erfüllen. Der Eingriff findet zunächst nur innerhalb einer Datenverarbeitungsanlage statt. Der Polizei werden nur die Daten von Personen bekannt, auf die alle Rasterkriterien zutreffen. Soweit aufgrund des Informationsabgleichs Anlass zu weiteren polizeilichen Maßnahmen besteht, beruhen diese auf eigenen rechtlichen Grundlagen.

Mittlerweile existieren in allen Bundesländern Regelungen zur Rasterfahndung. In Sachsen-Anhalt, wie seit Herbst letzten Jahres auch in den meisten anderen Bundesländern, ist das Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr die Voraussetzung für die Anordnung der Rasterfahndung. Eine gegenwärtige Gefahr liegt nach der Legaldefinition im SOG vor, wenn das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht.

Zur Rasterfahndung sind nach dem 11. September zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen. Teils wurde eine Dauergefahr angenommen, die sich jederzeit realisieren könne und als gegenwärtige Gefahr anzusehen sei. Andere Gerichte verneinten das Vorliegen einer Gefahr. So hat insbesondere das Oberlandesgericht Frank

furt in seinem Beschluss vom 21. Februar 2002 auf das besondere Gewicht hingewiesen, das der zeitlichen Nähe und der Steigerung des Wahrscheinlichkeitsgrades bei der Beurteilung der Gegenwärtigkeit einer Gefahr zukommt. Es hat im Ergebnis die besondere Nähe und einen besonders hohen Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts verneint. Das heißt, der gegen die Durchführung der Rasterfahndung in Hessen gerichteten Klage wurde stattgegeben. Das hat dort gesetzgeberische Aktivitäten ausgelöst.

Bei der Beurteilung des Gefahrengrades ist von Belang, dass in den von den deutschen Sicherheitsbehörden nach dem 11. September verbreiteten öffentlichen Erklärungen nicht von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben die Rede ist. Diese Erklärungen hatten eher beschwichtigenden Charakter.