Protokoll der Sitzung vom 16.12.2004

Ja. - Herr Dr. Eckert, bitte.

Ich habe eine Nachfrage. Sie haben ausgeführt, dass das Land nicht gehandelt habe. Mir geht es nicht darum, dass im Zeitraum von 1992 bis 1994 die einen und im Zeitraum von 1994 bis 2002 die anderen nicht gehandelt haben. Mir geht es nur um eine Frage: Sie haben ausgeführt, dass das Land nicht gehandelt habe.

Meiner Kenntnis nach ist in den Urteilen zum Schlachthof deutlich geworden, dass die Gebühr auf einer fehlerhaften Grundlage erhoben wurde. Wenn das ein fehler

haftes Handeln des Landes war, müsste doch das Land auch eine gewisse Verantwortung übernehmen. Sehen Sie das anders?

Herr Eckert, das ist eine logische Kette, die ich erst einmal nachvollziehen muss. Sie sagen, das Land habe nicht gehandelt. Ich sage: Egal welche Regierung, es ist nicht gehandelt worden. Wir haben heute ein Problem, das wir lösen müssen. Ich will nicht zurückgucken und klären, wer für welchen Zeitraum schuld gewesen ist. Das Problem ist einfach nicht gelöst worden.

Es ist völlig klar, dass auch das Land in der Verantwortung steht. Deshalb gibt es die Verhandlungen. Die Gespräche laufen nicht nur zwischen dem Landkreis und dem Schlachthof, sondern eben auch mit dem Land. Daraus können Sie ersehen, dass die Verantwortlichkeit durchaus gesehen wird. Ich vertraue darauf, dass dabei Lösungen zustande kommen, mit denen alle Parteien leben können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tullner. - Herr Czeke, Sie haben nun für die PDS-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach den finanzpolitischen Sprechern möchte ich für die PDS-Fraktion als Agrarier das Wort dazu nehmen. Das Klischee bzw. die landläufige Meinung „zwei Juristen, drei Meinungen“ wird wieder bedient.

Am 22. Januar 2004 war die erste Lesung zu diesem Thema. Herr Minister Kley als Gesundheits- und Sozialminister hatte die Einführung übernommen. Nur weil ich für die PDS-Fraktion einige Worte zu diesem Gesetzentwurf verloren habe und Unterstützung vom Kollegen Hauser von der FDP erhalten habe, der als Praktiker dazu gesprochen hat, konnten wir dem Hohen Haus die Problematik ein wenig offen legen.

Wir haben in der damaligen Debatte gesagt: Der Sozial- und Gesundheitsminister bringt es ein; es betrifft aber Tierkörper, Veterinäre und Fleischkontrolle. Dabei handelt es sich um landwirtschaftliche Angelegenheiten, die den Agrarsektor betreffen. Federführend ist aber der Finanzausschuss. Herr Tullner, in einem Punkt darf ich Ihnen Recht geben. Als ich der Anhörung beiwohnen durfte, hatte ich den Eindruck - ohne den Kolleginnen und Kollegen zu nahe treten zu wollen -, dass sie damit wirklich ein wenig überfordert waren.

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS)

Für uns bleibt es ein Politikum, und zwar aus dem einfachen Grund: Es wird jetzt nur monetär darauf geschaut. Ich weiß, dass Frau Weiß erst gestern im Landratsamt darauf verwiesen hat, dass der Ministerpräsident mit den Ergebnissen der Sonderarbeitsgruppe nicht ganz zufrieden gewesen ist.

Es bleibt für uns ein Politikum, und zwar weil es sich nicht nur um den Standort Halberstadt dreht. Wie wir heute der Presse entnehmen durften, gibt es auch einen zweiten Standort, den Standort Loburg. Damit ist es in Sachsen-Anhalt ein flächendeckendes Problem.

Die Problematik besteht auch in anderen Bundesländern.

Meine Kollegin Frau Dr. Weiher hat schon darauf verwiesen - auch deshalb ist es ein Politikum -: Sie haben in einem ersten Schritt die Rückwirkung bis auf das Jahr 1997 vorsehen wollen und sind dann doch auf das Jahr 1992 zurückgegangen. Wir reden von Mittelstandsförderung. Es werden Studien und Konzepte geradezu von der Stange zu diesem Thema produziert. Wir wissen, dass gerade in diesem Bereich die meisten Arbeits- und Ausbildungsplätze vorgehalten werden. Wir freuen uns über jedes erdenkliche wirtschaftliche Engagement aus den Regionen heraus usw. Und dann dieses: Es wird ein Gesetz fabriziert, dass bezogen auf dieses Thema so kontraproduktiv ist, wie es kontraproduktiver nicht sein könnte.

Wenn wir davon ausgehen, dass es bei den aufgelaufenen Zahlungen im Fall des Schlachthofes Halberstadt um einen Betrag geht, der die 1-Million-€-Grenze überschreitet, und dass es an diesem Standort um 180 Arbeitsplätze und bei der Loburger GmbH um 32 Arbeitsplätze geht, dann sehen wir das Land Sachsen-Anhalt in der Pflicht, auch wegen der Anlastung, da es eben nicht reagiert hat. Dies hat der Schlachthof Halberstadt mehrfach gerichtlich ausurteilen lassen.

Wir sehen weiterhin den Wildwuchs bei den Landkreisen. Es kann doch nicht sein, dass es im Vergleich zur Hausschlachtung eine Spreizung bis zu 11,25 € je Tier gibt, beispielsweise in Loburg. Wo bleibt da in den Landkreisen das Monitoring und das Controlling? Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir können feststellen, dass die Landkreise richtig „Kohle“ machen oder ihr Personal zumindest geschickt auslasten wollen.

Beim Tagesordnungspunkt 12 werden wir aber den Fall erleben, dass die Landkreise den Versuch unternehmen, sich von den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und -entsorgung zu verabschieden.

Frau Dr. Hüskens verwies auf die extremen Besonderheiten beim Schlachthof Halberstadt. Wir können nachvollziehen, dass es auf beiden Seiten Bewegung gibt. Es war auch der Presse zu entnehmen, dass zum Beispiel in Thüringen - es wird immer wieder auf die geringe Schlachtzahl abgestellt - trotz wesentlich weniger Schlachttiere pro Tag wesentlich geringere Gebühren erhoben werden. Deshalb meinen wir, dass das Land in der Pflicht ist nachzuschauen, was bei den Landkreisen los ist.

Da wir von normierter Schnittführung am Schlachtkörper nach EU-Richtlinien ausgehen, müsste es wirklich egal sein, ob in Holland, in Dänemark oder in der Bundesrepublik Deutschland geschlachtet und zerlegt wird. Wir können dann aber nicht nachvollziehen, dass es diese Gebührenspreizung gibt.

Zur Rückwirkung für 13 Jahre, meine Damen und Herren. Ich sage es einmal plakativ: Stellen Sie sich einmal vor, das Finanzamt würde Ihnen erklären, jeder Abgeordnete werde rückwirkend für 13 Jahre mit einem Spitzensteuersatz belegt und die Zahlung sei jetzt fällig. Ich könnte mir vorstellen, dass das Hohe Haus dieses Ansinnen mit dem Hinweis auf das Rückwirkungsverbot ablehnen würde.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Kurzum: Wir wollen auf diese Zusammenhänge aufmerksam machen. Wir können dieses Gesetz nur ableh

nen und ich bitte Sie inständig, dies auch zu tun. - Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Czeke. - Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1922 ein und stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Ich schlage Ihnen in Anwendung des § 32 unserer Geschäftsordnung wiederum vor, über die selbständigen Bestimmungen in der Gesamtheit abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall.

Wer diesen selbständigen Bestimmungen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDPFraktion. Gegenstimmen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit ist den selbständigen Bestimmungen mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften (Fl/GFlH-AG). Wer dieser Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung wiederum bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS- und bei der SPDFraktion.

(Zurufe: Eine Gegenstimme!)

- Eine Gegenstimme gegen die Gesetzesüberschrift? - Eine Gegenstimme. Damit ist der Gesetzesüberschrift trotzdem mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion und eine Gegenstimme bei der CDUFraktion. Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 11 beenden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns für heute Abend Gäste eingeladen, aber ein Problem: Wir müssten die Tagesordnungspunkte 12 bis 14 noch heute Abend behandeln. Bekanntlich lässt man Gäste aber nicht warten. Deshalb schlage ich Ihnen vor, dass wir den Tagesordnungspunkt 14, zu dem keine Debatte vorgesehen war - Herr Rothe als Berichterstatter hält sich schon bereit - heute noch behandeln und die heutige Plenarsitzung danach abschließen. Wären Sie damit einverstanden? - Ich stelle das Einverständnis fest.

Wir kommen also zum Tagesordnungspunkt 14:

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1840

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/1933

Die erste Beratung des Gesetzentwurfes fand in der 47. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2004 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Inneres ist der Abgeordnete Herr Rothe, der sich bereithält. Bitte sehr, Herr Rothe.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Oktober 2004 hat der Landtag den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft sowie für Finanzen überwiesen.

Aufgrund des Hinweises des Finanzministers auf den engen Zeitkorridor - die Landesregelungen zur Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Bundes müssen spätestens zum 1. Januar 2005 in Kraft treten - verständigte sich der Innenausschuss auf eine Zeitschiene mit dem Ziel, dem Landtag noch in diesem Jahr eine Beschlussempfehlung vorzulegen. Diese Zeitschiene wurde auch von den mitberatenden Ausschüssen mitgetragen.

Unter deren Beteiligung fand am 17. November 2004 eine Anhörung statt; allerdings konnte aus Zeitgründen nicht allen Vorschlägen der Fraktionen für Anzuhörende gefolgt werden. Daher bezogen die beteiligten Ausschüsse die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung in ihre Überlegungen ein. Um Meinungsäußerungen wurden der Hochschullehrerbund, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Deutsche Hochschulverband sowie der Präsident und der Vizepräsident der Landesrektorenkonferenz gebeten.

Auf die vorläufige Beschlussempfehlung des Innenausschusses, die noch am Tag der Anhörung beschlossen wurde - der Innenausschuss empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 0 : 5 Stimmen zunächst die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes -, reagierten die mitberatenden Ausschüsse mit verschiedenen Änderungsempfehlungen, die jeweils ohne Gegenstimmen angenommen wurden und denen der Innenausschuss in seiner abschließenden Beratung am 6. Dezember 2004 ausnahmslos gefolgt ist.

Die zur abschließenden Beratung vorgelegten weiteren Änderungsanträge der SPD-Fraktion fanden im Innenausschuss keine Mehrheit. Eingang in die Beschlussempfehlung haben weitere Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen gefunden. Teilweise sind auch Überlegungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in die Synopse eingeflossen.

Der GBD hat mich auf die Notwendigkeit einer Berichtigung in der Beschlussempfehlung hingewiesen. In § 19 Abs. 3 des Landesbesoldungsgesetzes muss der Nebensatz wie folgt lauten - es ist ein Relativsatz -:

„... die bei allgemeinem In-Kraft-Treten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes im Amt sind.“

Bliebe es bei der bisherigen Formulierung, würde sich die Regelung ungewollt auf die bei In-Kraft-Treten des Landesbesoldungsgesetzes im Jahr 1991 amtierenden Hochschulrektoren beziehen. - Ich bitte Sie daher, Herr Präsident, den Gesetzentwurf mit dieser kleinen Berich

tigung, die, gemessen an dem, was in den Beratungen gewollt war, nur redaktionellen Charakter hat, zur Abstimmung zu stellen.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)