- Nein, nein. - Zum Teil haben aber auch freiwillige Bemühungen die Verordnungsfälle bereits zeitlich überholt oder freiwillige Bemühungen ausgelöst.
Meine Damen und Herren! Allerdings ist diese Reform trotz aller Unkenrufe bereits jetzt ein Erfolg, wenn ich allein auf die Zahlen schaue.
Wir haben die Zahl der Verwaltungsgemeinschaften von 178 auf 96, also fast um 45 % reduziert. Die Zahl der hauptamtlich verwalteten kommunalen Einheiten wurde von 215 auf 131 gesenkt. Wenn man nur einmal die „Häuptlinge“ der Verwaltungsgemeinschaften betrachtet und Kosten in Höhe von 5 000 € im Monat zugrunde legt, die damit sicherlich zu gering angesetzt sind, dann bringt das eine jährliche Ersparnis von mehr als 5 Millionen € mit sich. Wenn man diesen Betrag in die FAGMasse eingestellt hätte, wäre diese Koalition als Held gefeiert worden.
Meine Damen und Herren! Wir wollen nicht als Helden gefeiert werden. Aber wir sind der Überzeugung, dass die jetzt in Angriff genommene Reform zu einem Erfolg wird, bereits ein Erfolg ist und zu einem lebens- und liebenswerten Sachsen-Anhalt beiträgt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion wird von der PDS-Fraktion begrüßt und inhaltlich mitgetragen. Nach dem Bericht der Landesregierung - meine Vorredner gingen schon darauf ein - zum Stand der Umsetzung des Gesetzes zur Fortentwicklung - ich betone noch einmal das Wort „Fortentwicklung“ - der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungskraft vom Dezember 2004 offenbarte sich folgendes Bild:
Am 1. Januar 2005 sollte das Land über 125 hauptamtlich verwaltete kommunale Einheiten auf Gemeindeebene - das sind Einheitsgemeinden bzw. Trägergemeindemodelle - verfügen. Damit sollten die bisher 215 Verwaltungsgemeinschaften um mehr als 41 % reduziert werden. Vier Einheitsgemeinden entsprachen bereits zum Stichtag der Erhebung am 31. Dezember 2003 nicht dem Leitbild. Sie hatten weniger als 8 000 Einwohner. Dies sind die Einheitsgemeinden Stadt Falkenstein, Niedere Börde, Stadt Havelberg und die Stadt Elbingerode.
Ähnlich verhält es sich bei den Verwaltungsgemeinschaften, welche die geforderte Zahl von 10 000 Einwohnern nicht erreichen. Dies sind die Verwaltungsgemeinschaften Wörlitzer Winkel, Bode-Holtemme, Elbe-Stremme-Fiener, Weida-Land, Gernrode, Südöstliches Bördeland und Annaburg.
Von den zugeordneten Gemeinden wurde in nachfolgenden Fällen Widerspruchsverfahren eingeleitet bzw. zu
damaligen Zeitpunkt noch kein Rechtsmittelverzicht erklärt: Das waren unter anderem die Verwaltungsgemeinschaft Seegebiet Mansfelder Land, die Verwaltungsgemeinschaft Seehausen und teilweise Altmärkische Höhe, die Verwaltungsgemeinschaft Osterburg und teilweise Altmärkische Höhe, die Stadt Stendal und die Verwaltungsgemeinschaft Uchtetal sowie die Verwaltungsgemeinschaften Elsatal und Elbe-Saale-Winkel. Offene Probleme bildeten die Verwaltungsgemeinschaften Bad Kösen sowie Harzvorland-Huy.
Diese Verwaltungsgemeinschaften sowie weitere Gemeinden beschritten den Rechtsweg zur Klärung der Rechtmäßigkeit der durch Verordnungen des Innenministeriums vom 8. September, vom 1. November und vom 10. Dezember 2004 getätigten Zwangszusammenschlüsse. Wiederholt ergingen Gerichtsentscheidungen sowohl von Verwaltungsgerichten als auch vom Oberverwaltungsgericht Magdeburg, mit denen sich Gemeinden erfolgreich oder teilweise erfolgreich gegen die Zuordnung zu Verwaltungsgemeinschaften wehrten.
Eine Vielzahl von Verwaltungsgemeinschaften erreicht mittlerweile Mitgliedsbestände zwischen zwölf und 28 Mitgliedsgemeinden. Herr Polte ist schon sehr anschaulich auf diese Fragen eingegangen.
Die Hauptkritik von Städten, die bisher Einheitsgemeinden waren, richtet sich im Grunde gegen die Zuordnung und Wiedereinführung des Trägergemeindemodells und damit letztendlich gegen eine Verwaltung ,die nicht, wie es eigentlich angestrebt war, effizienter und besser ist. Insofern kann von einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungskraft - das war der Ursprungsansatz des Gesetzes - mitnichten gesprochen werden.
In Sachsen-Anhalt herrschen bezogen auf die Verwaltungsneugliederung derzeit teilweise chaotische Zustände. Das verstärkt sich infolge des Kommunalneugliederungs-Grundsätzgesetzes. Neben dem Fehlen der Inhalte einer zukünftigen Funktionalreform - Herr Polte ist darauf eingegangen - scheinen die Gesichtspunkte der Raumordnung, der Landesplanung, örtliche Zusammenhänge usw. auch bei den Entscheidungen für eine Zwangszusammenführung eben keine Rolle gespielt zu haben. Ansonsten gäbe es diese Klageverfahren nicht. Ansonsten würden viele Verwaltungsgemeinschaften sicherlich einen anderen Weg finden.
Aber auch der Vollzug der Zusammenschlüsse ließ Probleme erkennen, die eher das Gegenteil von einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sichtbar machen, ganz zu schweigen von einem Vorteil. So waren zum Beispiel neue Verwaltungsgemeinschaften nach dem 1. Januar 2005 - das wurde an dieser Stelle schon ausgeführt - nicht in der Lage, Personaldokumente auszustellen, da es die alte Verwaltungsgemeinschaft nicht mehr gab und die neue Verwaltungsgemeinschaft noch keine Bestandskraft hatte und noch nicht über einheitliche Siegel bzw. Namen verfügte.
Es wird nur zu deutlich sichtbar, dass das am 13. November 2003 beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit in seiner Umsetzung eben nicht zu einer Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit führt, sondern zu einer politisch bewussten Schlechterstellung der Verwaltungsgemeinschaften gegenüber Einheitsgemeinden.
Auf der gemeindlichen Ebene entstanden Verwaltungsgemeinschaften mit zehn und mehr Mitgliedsgemeinden. In der dünn besiedelten Altmark sind Verwaltungs
gemeinschaften mit mehr als 15 Mitgliedsgemeinden der Regelfall. Das führt objektiv zu einer Mehrbelastung im Verwaltungsbereich und zu einer Schwächung der Verwaltungskraft, da die Satzungshoheit jeweils in den Mitgliedsgemeinden verbleibt. Hinzu kommen Aufgabenübertragungen von einzelnen Kommunen, die von den Verwaltungsämtern sicherzustellen sind.
Es ist schon eine Zumutung, wenn Herr Wolpert als Vorsitzender der FDP-Fraktion in einem Interview mit der „Volksstimme“ darstellt, dass ihm der Kämmerer Leid tut, der 28 kommunale Haushalte zu betreuen hat. Zumindest räumt er aber ein, dass eine Verwaltungsgemeinschaft mit 28 Mitgliedsgemeinden nicht so richtig effektiv erscheint.
Weil jedoch die Koalition bewusst auf ein effektiveres Alternativmodell zur Einheitsgemeinde und eine Gemeindegebietsreform verzichtet hat, sollen die Gemeinden, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für eine Verwaltungsgemeinschaft entschieden haben, damit rechnen, dass sie nach den Auffassungen von Herrn Wolpert als finanziell Dürstende zum Brunnen getragen werden sollen. Dies bedeutet, sie müssen, ähnlich wie es die SPD-Fraktion fordert, damit rechnen, dass sie sich im Jahr 2006 und folgende zu Einheitsgemeinden zusammenfinden müssen - wohlbemerkt, erst nach den Landtagswahlen.
Wie war das Versprechen der Koalitionsfraktionen bezogen auf die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung? Warum hat die Koalition die damaligen Grundsätze der Gemeindegebietsreform über den Haufen geschmissen, wenn sie nunmehr im Jahr 2006 darüber nachdenkt, neue Lösungen zu treffen? - Das, meine Damen und Herren von der Koalition, hat nichts mit Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommunen zu tun, das ist politisches Kalkül.
Eben weil unserer Fraktion die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Gliederung über das Jahr 2006 hinaus wichtig ist und sie nicht noch einmal zum Spielball des Wahlkampfes werden darf, unterstützen wir den Antrag der SPD-Fraktion auf eine Berichterstattung der Landesregierung zum aktuellen Stand der Neustrukturierung der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaft. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin recht froh, dass unser Kollege Veit Wolpert schon darauf hingewiesen hat, dass die Ausführungen in der Rede des Kollegen Polte eigentlich nicht die Begründung zu diesem Antrag sind. Ich habe, als ich zugehört habe, gedacht, es müsste ein Antrag gewesen sein, der vielleicht folgendermaßen hätte lauten können: Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Gemeinde- und Gebietsreform anzuschieben mit dem Ziel, nur noch Einheitsgemeinden im Land zuzulassen und fünf Großkreise zu installieren.
Aber um diesen Antrag geht es heute nicht. Es geht um den Antrag, dass im Ausschuss darüber berichtet werden soll, wie der Stand des Gesetzes im Einzelnen ist. Ich möchte am Anfang dazu auch sagen, dass wir den
Antrag zwar gut finden - wir praktizieren ihn auch schon seit September letzten Jahres -, ihn aber trotzdem ablehnen werden. Wir werden aber, wie wir es bereits im September vergangenen Jahres begonnen haben, über diese Problematik weiterhin im Innenausschuss mit Ihnen diskutieren.
Für diejenigen, die es vielleicht vergessen haben, möchte ich zwei Daten nennen: Am 23. September 2004 im Rahmen der Klausurtagung in Naumburg - es war ein Donnerstag, Herr Grünert, Sie können sich vielleicht noch genau daran erinnern - haben wir das Thema zum ersten Mal aufgegriffen. Das können Sie auch gern im Ausschussprotokoll auf den Seiten 23 und 24 nachlesen. Am 6. Dezember 2004 erfolgte die Berichterstattung im Innenausschuss, nachzulesen im Ausschussprotokoll auf den Seiten 35 bis 42. Sie sehen schon anhand der Anzahl der Seiten, dass das eine sehr ausführliche Diskussion war und auch eine sehr ausführliche Berichterstattung seitens des Innenministers und des Innenministeriums.
Auch ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir am 6. Dezember gesagt haben: Mit dieser Berichterstattung ist das Ganze abgeschlossen und wir machen den Sack jetzt zu. Vielmehr haben wir genau das, was Veit Wolpert gesagt hat, vereinbart: Wir wollten weiter zu diesem Thema im Gespräch bleiben.
Zu den Schwierigkeiten oder Problemen bei der Umsetzung, die Herr Dr. Polte angesprochen hat: Er hat gesagt: Das Gesetz macht keine Ausnahme. - Ich sage Ihnen: Das ist falsch. Das Gesetz macht eine Ausnahme. Es ist kein Grund zur Beunruhigung, sondern es beruhigt im Land Sachsen-Anhalt. Es ist konzeptionell zukunftsfähig. Es hat keine Konstruktionsfehler. Es ist vielleicht nicht die Antwort auf die Einheitsgemeinde, die Sie erwarten, aber es ist unsere Antwort auf die Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jeder einzelnen Gemeinde im Land Sachsen-Anhalt.
Was die gerichtlichen Auseinandersetzungen betrifft, schreiben Sie in der Begründung Ihres Antrages, dass es massive Probleme seien. Ich kann diese massiven Probleme derzeit nicht erkennen. Ich will Ihnen dazu noch einmal einige Zahlen offerieren. Es ist schon gesagt worden, dass aus 215 Verwaltungseinheiten 134 Verwaltungseinheiten entstanden sind und aus 178 Verwaltungsgemeinschaften 96.
Jetzt hören Sie gut zu. Insgesamt hat es dazu 42 Verordnungen gegeben, von denen 32 akzeptiert worden sind. Es sind 17 Klagen zu verzeichnen. Aber diese betreffen von den 96 neuen Verwaltungsgemeinschaften nur zehn Verwaltungsgemeinschaften.
Meine Damen und Herren! Diese Probleme, die insbesondere mit den Klagen zusammenhängen, sind nicht maßgeblich in der Gesetzgebung begründet, sondern sie resultieren teilweise aus eigenen Problemen in den Verwaltungsgemeinschaften, und zwar betrifft das die Frage des Sitzes, die maßgeblich dazu führte, dass Klagen auf den Weg gebracht worden sind, und die Frage des Modells, also Trägergemeinde oder Sitzgemeinde, sprich gemeinsames Verwaltungsamt. So gesehen kann man durchaus feststellen: Das Gesetz macht eine Ausnahme.
Mir ist es sehr wichtig, noch auf zwei Aussagen Bezug zu nehmen, und zwar zunächst auf die kommissarische Einsetzung der Verwaltungsleiter. Das, meine Damen
und Herren, ist schon rechtmäßig. Diejenigen unter Ihnen, die im Innenausschuss mitarbeiten, wissen, dass es am 4. November 2004 eine Beratung gegeben hat, in der diese Dinge eindeutig geregelt und festgelegt worden sind. Im Übrigen dürften dort, wo diese kommissarischen Leiter eingesetzt worden sind, heute gar keine Probleme mehr existieren, weil die konstituierenden Sitzungen stattgefunden haben und mittlerweile Übergangsverwaltungsleiter festgelegt worden sind.
Zu der Frage der Pässe und Personalausweise. Lieber Dr. Polte, das ist zwar ein Problem gewesen, aber nicht solch ein Problem, wie sie es beschrieben haben; denn spätestens ab nächster Woche wird auch das alles geregelt sein. Die Verwaltungsgemeinschaften, für die der Raum in den Eintragungsvermerken der Pässe nicht für ihren langen Namen ausreichte, regeln das durch Zweckvereinbarungen mit anderen Verwaltungsgemeinschaften, die diese Aufgaben jetzt übernehmen. Jeder hat natürlich gehofft, dass das Oberverwaltungsgericht vor dem 14. April, wie es jetzt angekündigt worden ist, entscheidet und damit den Weg dafür frei macht, schneller zu einer Lösung zu kommen. Aber wie gesagt, da ist man, wie die Juristen bemerken, in Gottes Hand.
Einen Satz noch an Herrn Grünert gerichtet. Herr Grünert, die Ausnahmen, die wir im Gesetz ausdrücklich beschlossen haben, als Hilfsargument für das Scheitern des Gesetzes anzuführen, halte ich für ausgesprochen dünn. Da meine Redezeit jetzt zu Ende ist, will ich mich auf meinen letzten Satz beschränken: Wir lehnen den Antrag ab, werden aber, wie gesagt, im Innenausschuss hierzu eine intensive Beratung führen, um über dieses Problem zu diskutieren. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Madl. - Zum Abschluss der Debatte erteile ich Herrn Dr. Polte noch einmal das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte erst einmal dem Herrn Minister Recht geben. Dieses Gesetz ist nicht unser Gesetz. Daran will ich gar keinen Zweifel aufkommen lassen. Es erfüllte erkennbar schon im Gesetzgebungsprozess - jetzt sehe ich das mehr und mehr bestätigt - zwei Ziele, die ein Gesetz dieser Art unserer Meinung nach haben sollte, nicht. Das erste Ziel ist die Sicherung einer guten Verwaltung und das zweite, dass diese Verwaltung nach der Reform weniger kostet als vor der Reform.
Dass die Kosten sinken, ist nicht erkennbar. Es geht doch darum, eine Verwaltungsreform nicht um ihrer selbst willen durchzuführen, es geht darum, dass wir Kosten sparen, damit wir Geld an anderer Stelle einsetzen können. So verstehe ich die Verwaltungsreformbemühungen überhaupt. Sonst könnten wir uns das alles schenken.
Deswegen nimmt die SPD-Fraktion für sich in Anspruch, Herr Wolpert - das ist auch legitim, das ist noch einmal bestätigt worden -, auf diese erkennbaren Schwächen des Gesetzes aufmerksam zu machen und auch an Sie zu appellieren nachzusteuern. Denn ich denke, man darf auch ein solches Gesetz nicht nur auf die kommunale Ebene verkürzt sehen, sondern man muss sich um einen ganzheitlichen Politikansatz bemühen.
Wenn man die Dinge im Gesamtzusammenhang sieht und feststellt, dass ein Teilgesetz nicht das hält, was es verspricht oder was andere von ihm erwarten, dann ist es legitim, sich damit erneut zu befassen und zu sagen: Wir müssen nachsteuern. Das zu tun ist mein Appell. Mehr kann eine Opposition ohnehin nicht tun. Aber ich halte das für einen Teil von Verantwortungswahrnehmung der Opposition. Das ist legitim und das Recht darauf nehmen wir für uns in Anspruch.
Ich habe selbst Erfahrungen mit einer Verwaltungsgemeinschaft. Ich bin Bürgermeister in einer Verwaltungsgemeinschaft gewesen. Nachdem ich dort ein Stückchen hineingeschaut habe, war mein gesamtes Bemühen, so schnell wie möglich eine Einheitsgemeinde zu erreichen. Das haben wir vor mehr als zwei Jahren vollzogen und alle sind froh und sagen: Es ist ein Glück, dass wir das rechtzeitig gemacht haben.