Zweitens. Wir sind der Auffassung, dass die Frühförderung als niederschwelliges Angebot auszugestalten ist. Die Landesregierung favorisiert leider einen anderen Weg, nämlich den Weg, durch eine Überweisung des Arztes den Erstzugang zu dieser Leistung zu eröffnen. Dies halten wir für kontraproduktiv. Vielleicht kann die Landesregierung, wenn unser Alternativantrag angenommen wird, ihre Auffassung im Ausschuss begründen.
Drittens. Die jetzige Übergangsvereinbarung legt vor allem die Zeitdauer für die Arbeit am Kind sowie das Entgelt für die Einheit fest. Alle anderen Leistungsinhalte sind weder zeitlich noch finanziell untersetzt. Dies gilt es zu regeln. Auch in dieser Hinsicht sind für uns die Fachpositionen der Landesregierung wichtig.
Am Ende ja. - Abschließend möchte ich für unsere Fraktion feststellen, dass wir die Frühförderung nicht ausschließlich dem Markt überlassen wollen. Wir fordern eine fachpolitische Steuerung durch das Land und sind der Auffassung, dass in jedem Landkreis mindestens eine interdisziplinäre Frühförderstelle bestehen sollte.
Weitere wichtige Gesichtspunkte wären die Vorstellungen und Positionen der Krankenkassen; denn auch sie tragen für diese Form der Förderung behinderter Kinder einen Teil der Verantwortung. Auch hierüber benötigen wir Informationen, die nur im Ausschuss im Rahmen einer Berichterstattung entsprechend einheitlich und für alle einzuholen wären. Deswegen werbe ich noch einmal für unseren Alternativantrag und bitte um Zustimmung.
Sehr geehrter Herr Dr. Eckert, Sie sind doch ein Fachmann in dem Bereich. Welches Verhältnis von mobiler
und ambulanter Frühförderung halten Sie für am besten für die Kinder geeignet? Wie lange sollte aus Ihrer Sicht in etwa die Einheit direkt am Kind dauern?
Die Länge der Einheit am Kind ist mit Sicherheit abhängig von der individuellen Situation; im Durchschnitt sollte sie 60 Minuten nicht überschreiten. Insofern könnte ich mit einer Regelung mitgehen, die Einheiten von 45 bis 60 Minuten Dauer vorsieht, und zwar immer dann, wenn eine Öffnungsklausel in den entsprechenden Empfehlungen enthalten ist; denn es ist tatsächlich eine flexible und individuell festzulegende Angelegenheit.
Die zweite Sache: Jede Festlegung, die ausschließlich eine ambulante oder ausschließlich eine stationäre Frühförderung vorsieht, ist meines Erachtens nicht umsetzbar. Das hängt wiederum von der Situation ab. Ich kann Ihnen sagen, dass eine Reihe von Frühförderstellen in mehreren Landkreisen das, was die Landesregierung als Ziel anvisiert hat, schon durchführt, nämlich eine ambulante bzw. stationäre Betreuung in einem Verhältnis von nahezu 50 : 50.
Aber - auch hier muss man das „aber“ ansetzen - es ist so, dass die Fahrzeiten in Abhängigkeit vom Sitz der Frühförderstelle sehr unterschiedlich sind. Das ist in Ihrer Vereinbarung, etwa in Form von Ausnahmegenehmigungen oder Öffnungsklauseln, wie ich immer sage, noch nicht entsprechend berücksichtigt. Zumindest habe ich das noch nicht gelesen.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Nun erteile ich Herrn Rauls das Wort, der für die FDP-Fraktion sprechen wird.
- Richtig. - In Ergänzung dessen, was der Minister und Herr Schwenke bereits ausgeführt haben, will ich nur noch wenige Sätze hinzufügen. Es ist schon gesagt worden, dass wir uns in einer Landtagsdebatte und im Ausschuss ausführlich über das Thema der Frühförderung und über die Ziele und die Bedeutung der Maßnahmen der Frühförderung verständigt haben, sodass das hier sicherlich nicht wiederholt werden muss.
Es ist auch gesagt worden, dass der Antrag der SPDFraktion zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als - so nehme ich jedenfalls an - noch nicht bekannt war, dass eine Einigung mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege zustande gekommen ist, auch wenn der Antrag ein aktuelleres Datum trägt. Ich unterstelle einmal, dass das noch
nicht bekannt gewesen ist. Uns ist es - das sage ich der Ehrlichkeit halber - auch nicht bekannt gewesen.
Ich denke, Herr Schwenke hat insofern Recht, als sich der Antrag zumindest in dem Punkt, der die Forderung nach einer Übergangsregelung betrifft, die wir gemeinsam massiv erhoben haben, erledigt hat. Damit hat sich auch der eigentliche Sinn des Antrags erledigt.
Den Alternativantrag der PDS-Fraktion sehe ich sehr zwiespältig, Herr Dr. Eckert. Wir wissen nicht nur durch die Pressemitteilung des Sozialministeriums, sondern auch durch Äußerungen der Liga, dass das Ergebnis der Einigung auch beinhaltet, dass man die restlichen Dinge in Verhandlungen mit den Kassen regeln muss. Worüber soll der Minister im Ausschuss berichten, wenn er sich nicht selbst Handlungsspielräume für diese Verhandlungen nehmen will?
Deshalb halte ich eine Berichterstattung im Ausschuss zu diesem Zeitpunkt für nicht sehr hilfreich und empfehle wie Herr Schwenke, diesen Antrag abzulehnen. Ich halte aber eine Befassung mit dem Thema, sobald die Rahmenvereinbarung vorliegt und die Verhandlungen mit den Kassen abgeschlossen sind, für sehr sinnvoll. Deshalb würden wir heute diese beiden Anträge ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es nach den Debattenbeiträgen noch einmal etwas weniger juristisch versuchen. Die meisten Eltern haben sich entschlossen, für ihre Kinder ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen.
Für viele Eltern ist es das erste Mal in einer schwierigen Situation; denn die Kürzungen sind sofort umgesetzt worden. Einige von Ihnen, ungefähr 40 Eltern, haben sich bereits entschieden, ein Gerichtsverfahren anzustreben. Da ist es richtig, dass die Liga verhandelt. Es ist meiner Meinung nach auch richtig, dass das Sozialministerium ebenfalls über eine Lösung verhandelt, damit sich diese Situation befriedet.
Nach dieser Einigung sollte jedoch nicht nur eine Übergangsregelung geschaffen werden, sondern es war auch das Ziel, die Gerichtsverfahren zu beenden und eine Regelung zu finden, die für alle tragbar ist, sowohl für die Eltern und die Kinder als auch für die Träger.
Nun mag es sein, Herr Rauls, dass sich der erste Satz unseres Antrags erledigt hat, aber unter dem zweiten Punkt habe ich einfach den Text des Sozialgerichtsgesetzes abgeschrieben. Ich stelle fest, dass wir nach wie vor die Widerspruchsverfahren haben und dass, wie ich ausgeführt habe, die Träger im Augenblick noch nicht angeraten haben, die Widerspruchsverfahren und die anhängigen Antragsverfahren wegen des Zustandekommens der Übergangsregelung zurückzunehmen.
Ich kann nur an den Minister appellieren, noch einmal an die Sozialagentur heranzutreten, um zu erwirken, dass sich diejenigen, die mit über die Übergangsregelung verhandelt und diese mit getroffen haben, daran halten, was noch nicht bei allen der Fall zu sein scheint. Denn
noch eine Woche nach der Einigung erging ein Schreiben an die Lebenshilfe Mansfelder Land, in dem statt der vereinbarten 70 € von rückwirkend 50 € die Rede ist.
Das führt bei den Trägern zu Unverständnis. Ich kann Ihnen sagen, Herr Minister, das führt dazu, dass wir die nächsten 40 Verfahren haben. Sie haben vor allem nicht erreicht, dass die Träger die Rücknahme der Widersprüche empfehlen, und Sie haben nicht das bekommen, was Sie eigentlich wollen, nämlich Ruhe in der Öffentlichkeit und Ruhe im Parlament. Das haben Sie mit dieser Übergangsregelung ganz gewiss nicht erreicht, wenn die Sozialagentur sich nicht an diese Vereinbarung hält. Nichts anderes will ich aufzeigen.
Ich kann nur noch einmal an Sie appellieren klarzustellen, dass man eine Einigung auf 60 Minuten Förderung am Kind mit einer Vergütung von 70 € ganz bewusst geschlossen hat. Das hat man auch getan, damit es eine Verhandlungsmöglichkeit bei den Sozialgerichten gibt, damit man Vergleiche schließen kann. Aber wenn es so bleibt, wie es jetzt läuft, werden diese Vergleiche wohl nicht geschlossen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Grimm-Benne, Sie haben vorhin ein Fax hochgehalten, das die Unterschrift eines Mitarbeiters meines Hauses trug. Sehen Sie dort die Unterschrift der Liga? Wenn diese Unterschrift nicht darunter ist, ist dann die Vereinbarung bereits in Kraft getreten, ja oder nein? Wenn die Vereinbarung noch nicht in Kraft getreten ist, wie hätte die Sozialagentur diese dann umsetzen müssen?
Dann frage ich Sie, Herr Minister Kley: Warum haben Sie diese Vereinbarung, wenn sie noch nicht unterzeichnet war, in der Presse bereits als Vereinbarung verkündet? Man kann eine Vereinbarung auch mündlich schließen. Dazu braucht man keine zwei Unterschriften.
Das haben Sie auch getan. Sie haben im Vorfeld schon die ganze Zeit erzählt, dass das nur noch deklaratorische Wirkung hat, dass man sich inhaltlich schon die ganze Zeit geeinigt hätte und dass das, was Frau Grimm-Benne mit den Unterschriften wolle, wohl ziemlicher Quark wäre, wenn ich einmal so ungefähr Ihre Äußerungen wiedergebe.
- Gut, das mit dem Quark haben Sie nicht gesagt. Aber Sie sagten, es hätte nur eine deklaratorische Wirkung.
Vielen Dank, Frau Grimm-Benne. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Also stimmen wir über den Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2168 ab. Wer stimmt zu? - Die antragstellende Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die PDS-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Nun stimmen wir über den Alternativantrag der PDSFraktion in der Drs. 4/2186 ab. Wer stimmt zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch der Alternativantrag abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 18 ist somit abgeschlossen.