Aber, meine Damen und Herren von der Koalition, Sie sind bereits bei der Kreisgebietsreform nicht so richtig aus den Puschen gekommen und beim Rettungsdienstgesetz konnte es natürlich trotz der vielen Ankündigungen auch nicht besser werden.
Auch wenn das restliche Sachsen-Anhalt früher aufsteht, hat die Landesregierung an dieser Stelle verschlafen.
Meine Damen und Herren! Wir beantragen, den Gesetzentwurf der Landesregierung so wie seinerzeit den Entwurf der SPD-Fraktion in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Wirt
Sehr geehrte Frau Kollegin Kuppe, vielleicht könnten Sie die exakte Formulierung Ihres Gesetzentwurfes nennen, in der bestimmt ist, dass es fünf Leitstellen oder eine geben soll. Sie haben sich völlig zurückgezogen. Es steht im Gesetzentwurf nur: Das Ministerium soll über Verordnungen das regeln, was die SPD-Fraktion nicht in der Lage war zu regeln.
Das ist eben der Unterschied, Herr Minister Kley. Sie bringen die vagen Andeutungen nach dem Motto „sollen“ und „können“. Aber wir haben gesagt: Wenn die Landkreise nicht die größeren Strukturen auf einem freiwilligen Wege schaffen, dann setzt der Verordnungsweg ein und dann können diese fünf Leitstellen eingesetzt werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Entwurf des Rettungsdienstgesetzes in Sachsen-Anhalt ist es gelungen, neben der Qualität der Notfallrettung in Sachsen-Anhalt auch die Effizienz des Rettungsdienstes zu steigern. Das Gesetz ermöglicht notwendige Umstrukturierungen im Rettungsdienst, damit der bodengebundene Rettungsdienst effektiver und wirtschaftlicher arbeiten kann.
Die integrierten Leitstellen werden beibehalten. Gleichzeitig eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, die Zahl der Rettungsleitstellen im Land nachhaltig zu verringern. Wir erwarten, dass sich deren Zahl nach Abschluss der Kreisgebietsreform auf vier bis sechs verringern wird. Die bereits geltende Hilfsfrist von zwölf Minuten wird beibehalten. Gleichzeitig wird die Eigenverantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Leistungserbringer sowie der Krankenkassen als Kostenträger bei der Finanzierung gestärkt.
Ferner ist es uns gelungen, Bürokratie abzubauen und das frühere Recht zu vereinfachen. Die bisherige alleinige Kompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte, die Entgelte für Rettungsdienstleistungen im bodengebundenen Bereich aufgrund von Satzungen festzulegen, wurde zugunsten einer Vertragslösung aufgegeben. Die Träger der Rettungsdienste und die Leistungserbringer schließen jeweils für ihre Bereiche Verträge über die
Höhe der Entgelte mit den Krankenkassen ab. Bei einer Nichteinigung wird eine Schiedsstelle tätig. Das Verfahren der Schiedsstelle wird durch Rechtsverordnung bestimmt.
Da die Leistungserbringer mit den Krankenkassen Verträge abschließen, sind die Kommunen nicht mehr für die Kostenermittlung, Kostenfestsetzung und Kostenabrechnung für den Bereich der Leistungserbringer verantwortlich, sodass für sie eine erhebliche Entlastung eintritt.
Durch die Einführung der Funktion des ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes soll das Einsatzmanagement für die Notfallrettung verbessert werden. Die Fortbildung des Einsatzleitstellenpersonals sowie des ärztlichen und nichtärztlichen Personals unterliegt der Überwachung durch eine fachkundige Person mit notfallmedizinischen Kenntnissen. Dadurch wird die Qualitätssicherung im bodengebundenen Rettungsdienst gestärkt.
Frau Dr. Kuppe, Sie haben soeben in der Debatte ausgeführt, dass sich der Gesetzentwurf angeblich nur marginal von Ihrem unterscheide, den Sie Anfang des Jahres 2004 eingebracht haben. Ich will mich eigentlich nicht auf dieses Diskussionsniveau einlassen; denn wir alle wissen, wie der Entwurf damals zustande gekommen ist. Die SPD-Fraktion hat sich nämlich schlichtweg den im Anhörungsverfahren befindlichen Referentenentwurf eines Rettungsdienstgesetzes der Landesregierung zu Eigen gemacht und hat diesen als ihren verkauft.
Deshalb wäre schon etwas mehr Zurückhaltung angesagt gewesen. Es fragt sich, wer was verschlafen hat.
Wir haben es uns - das ist auch kein Geheimnis - mit diesem Entwurf nicht leicht gemacht - deshalb hat es eben etwas länger gedauert -, galt es doch die Interessen des Sozialministeriums sowie der Sozialpolitikerinnen und -politiker mit denen des Innenministeriums und der Innenpolitiker der Regierungsfraktionen in Einklang zu bringen.
Im Gegensatz zu Ihnen, der Vorgängerregierung, ist uns dies gelungen. Wir alle wissen, wie lange die Forderung nach einer Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes schon erhoben wird. Die Vorgängerregierung hat hierzu zwar drei Gutachten mit entsprechenden Handlungsvorschlägen erstellen lassen, aber es ist ihr in ihrer Regierungszeit nicht gelungen, die daraus zu ziehenden Folgerungen in einen Gesetzentwurf münden zu lassen. Vor diesem Hintergrund lassen wir uns den Erfolg, den dieser Gesetzentwurf darstellt, von der Opposition nicht kleinreden.
Dem Gesetzentwurf ist seitens der Landesregierung ein umfangreiches Anhörungsverfahren mit allen Beteiligten im Rettungswesen vorausgegangen. Zugegebenermaßen ist der Entwurf nicht nur auf Begeisterung gestoßen. Dies war bei den sehr unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten allerdings auch nicht zu erwarten. Die Landesregierung hat aber in dem uns zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf eine Vielzahl von Anregungen aus dem Anhörungsverfahren aufgegriffen,
Wie allgemein üblich, werden wir in diesem Hohen Hause auch zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung in der Ausschussberatung durchführen. Im Rahmen dieser Anhörung werden wir feststellen können, inwieweit die Beteiligten dem nunmehr vorliegenden Entwurf zustimmen können.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales und zur Mitberatung an den Innenausschuss. - Ich bedanke mich.
Ich denke, das ist die Hauptsache. Ich will aber trotzdem sagen: Die ganz große Nummer ist es nun auch wieder nicht. Ich würde schon ein Stückchen tiefer fliegen.
Dennoch will ich auch für meine Fraktion sagen: Herr Minister, wir haben immer an Sie geglaubt und waren der festen Überzeugung,
Meine Damen und Herren! Auch für den Bereich des Rettungsdienstes müssen zwei Grundsätze gelten, die Grundsätze des SGB V, nämlich zum einen: Alles das, was medizinisch notwendig ist, muss denen, die Hilfe brauchen, zur Verfügung stehen; aber alles das, was medizinisch notwendig ist, ist nicht gleich dem, was medizinisch möglich ist. Zum anderen teilen wir auch den Grundsatz, dass dies effizient und wirtschaftlich geschehen muss; denn immerhin sind die finanziellen Mittel in erster Linie Versichertengelder.
Mit diesen Prämissen werden wir auch das Vorankommen des Entwurfes eines Rettungsdienstgesetzes begleiten. Immerhin handelt es sich um einen Betrag in Höhe von fast 80 Millionen € pro Jahr für die Kostenträger, und das mit steigender Tendenz.
Ich will auf wenige Schwerpunkte eingehen, die von allgemeinem Interesse sind. Ich denke, die anderen können wir dann eh miteinander im Ausschuss diskutieren.
Die Frage der Rettungsleitstellen: Das ist in allen Kreisen und Wahlkreisen heiß und kontrovers diskutiert worden. Bisher war es in Sachsen-Anhalt in den meisten Fällen so, dass Landkreis gleich Rettungsdienstbereich war. Nur einige Landkreise hatten den Mut und die Konzepte für Zusammenlegungen, also für eine kreisübergreifende Zusammenarbeit. Dennoch muss gesagt wer
den, dass diese Kleinteiligkeit außerordentlich problematisch ist, und zwar weil sie ineffizient und auch nicht notwendig ist.
In Sachsen-Anhalt kommen auf eine Leitstelle ungefähr 109 000 Menschen. Im Bundesdurchschnitt sind es weit mehr, mehr als doppelt so viele, nämlich 294 000 Menschen pro Leitstelle. Das ist überaus kostenintensiv, ohne dass es auf die Qualität der Notfallversorgung in ernst zu nehmendem Maße Einfluss hätte.
Ich will auch noch einmal Irrtümern vorbeugen: Es handelt sich dabei nicht um Rettungswachen und deren Vorhaltekosten, die immer mal wieder problematisiert werden. Die sind notwendig. Notfälle sind nicht kalkulierbar und jeder von uns will im Ernstfall auf schnelle Hilfe rechnen können. Das Einzige, wonach sich die Vorhaltekosten richten müssen, sind die gesetzlichen Hilfsfristen, und die werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf Gott sei Dank auch nicht angetastet.
Es geht also verbleibend um die Möglichkeiten und Grenzen der Konzentration von Rettungsleitstellen und um die Optimierung einer landkreisübergreifenden Zusammenarbeit. An dieser Stelle will ich die Frage an den Minister stellen, was eigentlich einen Landkreis oder einen Landrat bisher davon abgehalten hat, mit dem Nachbarkreis entweder einen gemeinsamen Rettungsdienstbereich oder eine gemeinsame Leitstelle zu bilden. Ich kann von daher in dem Gesetzentwurf nicht so einen großen Fortschritt sehen.
Ich denke, mittlerweile sind sich alle darüber einig, dass konzentriert werden muss. Der Träger des Rettungsdienstes ist der Landkreis. Nach meinem Dafürhalten und nach meinem Eindruck ist das auch Konsens bei allen Beteiligten; zumindest ist das eine Prämisse, die wir als PDS-Fraktion nicht verlassen wollen. Das Problem ist nur, dass sich damit natürlich auch die Möglichkeiten des Landes beschränken, steuernd einzugreifen.
Die Möglichkeit der landkreisübergreifenden Zusammenarbeit ist nach dem jetzigen Gesetz bereits gegeben, aber nur sehr bedingt genutzt worden. Es gab kaum Interesse, weil Kostenträger nicht die Landkreise, sondern die Krankenkassen sind. Es liegt hierbei eine weitere Schnittstellenproblematik im Gesundheitswesen vor - den Sozialpolitikern wahrscheinlich bestens bekannt.