Für uns ist in der Kreisfrage das entscheidende Auswahlkriterium: Wird die Entscheidung, wenn sie im Einzelfall notwendig ist, langfristig leistungsstarke Regionalkreise befördern und nicht erschweren?
Davon, dass die Kreisstadtfrage ein emotional besetztes Thema ist, künden die Unterschriftensammlungen, die Briefe, die Volksbegehren, die Broschüren, ja selbst eine zugesandte DVD und natürlich auch Ihre Änderungsanträge. Ja, sogar eine Bittprozession zum Landesfürsten hat es gegeben,
wenn ich das einmal prosaisch ausdrücken darf. Ob die Bittsteller auch Geschenke mitgebracht haben, ist mir nicht bekannt. Aber der Fürst sagte einfach, wer Kreisstadt werde, sei ihm letztlich egal; für die Regionalpolitik ist er auch nicht verantwortlich.
Herr Ministerpräsident - wenn er anwesend ist -, über Ihnen ist wohl auch nur noch der Himmel. Darin sind wir uns dann einig.
Meine Damen und Herren von der Regierungsseite, an einer substanziellen Mitwirkung der SPD-Fraktion an der Verwaltungsreform waren Sie zu meinem wiederholten Bedauern nicht interessiert. Nun müssen Sie dafür ganz allein die Verantwortung tragen.
Die SPD-Fraktion beantragt die Überweisung dieser Gesetzentwürfe in den Innenausschuss, in den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die uns vorliegenden Gesetzentwürfe sind Teil einer Reihe und der vorläufige Abschluss von Gesetzesinitiativen, die der Neustrukturierung der öffentlichen Verwaltung in Sachsen-Anhalt dienen. Dies ist Anlass genug, auch einmal einen Blick zurück zu werfen. Dabei wird einmal mehr deutlich, wie sehr sich die Regierungstätigkeit der CDU und der FDP von der der Vorgängerregierung unterscheidet.
Während unter der Vorgängerregierung Pläne um Pläne aufgestellt, die Probleme aber nur beäugt wurden, das Land jedoch sachgerechtes Handeln benötigt hätte, wird nun angepackt und werden die neuen Reformen mit dem nötigen Augenmaß und auch dem Blick für das Detail umgesetzt.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank - Lachen bei der SPD und bei der PDS)
Verehrter Kollege Gallert, verehrter Kollege Polte, warum haben Sie denn Ihre fünf Großkreise nicht umgesetzt, als es für Sie möglich war? - Ich kann Ihnen sagen, warum Sie es nicht getan haben: weil Sie vor dem von Herrn Gallert in seiner Rede beschworenen Souve
rän, dem Wähler, im Hinblick auf die Landtagswahl im Jahr 2006 Angst hatten; denn er will diese fünf Großkreise nicht.
Meine Damen und Herren! Denken Sie an das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz, das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften, die Neuausrichtung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, das Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetz und das Kommunalneugliederungsgesetz. Diese Gesetze sind aufeinander abgestimmt und sind die Antwort auf die Notwendigkeit, die öffentliche Verwaltung effektiver zu gestalten und für die Anforderungen der Zukunft auch unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu wappnen.
Insbesondere die Umsetzung einer Kreisgebietsreform noch in dieser Legislaturperiode wurde vielerorts nicht erwartet.
Dadurch, dass die Reformen, die in der Umsetzung besonders aufwendig sind, also die Reformen, die die kommunale Ebene betreffen, im Zusammenwirken mit den in der Kommunalpolitik Verantwortung tragenden Personen und zeitlich straff umgesetzt wurden, wird uns, dem Landtag, die Möglichkeit gegeben, auch die Kreisgebietsreform noch in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen.
Das ist gut so; denn damit wird deutlich, dass diese Gesetze zusammengehören und letztlich insgesamt einem Gedanken dienen: die Grundlage dafür zu legen, dass die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung jetzt und künftig bürgernah und wirtschaftlich erfüllt werden können.
Dass eine kommunale Gebietsreform nicht unbedingt ein Regelungswerk ist, mit dem man sich als Politiker nur Freunde macht, ist uns allen bewusst. Daher ist es wichtig, möglichst im Konsens mit den örtlich Betroffenen Lösungen zu finden. Dieser Weg ist bei den Reformen in Sachsen-Anhalt konsequent beschritten worden. Er hat sich bewährt. Allerdings steht die Festlegung der Kreissitze noch bevor. Schon jetzt zeigt sich, dass diese Frage mit besonderen Emotionen verbunden ist. Dies belegen auf deutliche Weise die bereits vorliegenden Änderungsanträge.
Unser Innenminister hat bereits darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen, die von Städten abgegeben worden sind, die als Kreissitz bestätigt wurden, positiv und nachhaltig zustimmend waren. Demgegenüber waren alle Stellungnahmen der Städte, die ihren Kreissitz verlieren, negativ.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Ergebnis hätte ich auch voraussagen können. Hierbei geht es
nicht darum, welche Kriterien das Land bei der Festlegung des Kreissitzes zugrunde legt, sondern es geht schlicht um das Ergebnis der Abwägung.
Man wird von keiner Stadt verlangen können, dass sie dem Verlust des Kreissitzes zustimmt. Man wird von keinem Kommunalpolitiker verlangen können, dass er seine Stimme nicht gegen den Kreissitzverlust erhebt. Das gilt unabhängig von der parteipolitischen Zugehörigkeit des Kommunalpolitikers. Daher eignet sich die Frage der Kreissitzbestimmung auch nicht zur parteipolitischen Auseinandersetzung auf Landesebene.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Hinweise der Kommunalpolitiker, die das Interesse ihrer in den Gesetzentwürfen nicht berücksichtigten Stadt wahrnehmen, sind durchaus legitim. Wir sollten die Argumente auch ernst nehmen. Aber eines ist auch klar: Unsere Verantwortung als Landtagsabgeordnete verpflichtet uns, das Ganze zu sehen. Das heißt, dass es nur einen Kreissitz pro Landkreis geben kann und dass wir mit den Festlegungen gleichzeitig einigen Städten den Status als Kreisstadt entziehen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind gehalten, die Kriterien zur Festlegung der Kreissitze auf deren Sachgerechtigkeit zu prüfen. Das werden wir in den Ausschussberatungen tun. Ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Wolpert an und beantrage die Überweisung an den Innenausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Damit sind wir am Schluss der Debatte angekommen und kommen zur Abstimmung.
Ich schlage Ihnen vor, dass ich die Abstimmung ein wenig vereinfacht durchführe. Anderenfalls müsste ich alles das, was ich zu den Unterpunkten a bis i einschließlich der Änderungsanträge vorhin schon vorgetragen habe, noch einmal vorlesen. Ich schlage Ihnen vor, das gebündelt zu behandeln und insgesamt über die Ausschussüberweisung abzustimmen.
Unstrittig dürfte sein - das haben alle beantragt -, die Gesetzentwürfe an den Innenausschuss zu überweisen, der sich federführend mit den Gesetzentwürfen befassen soll. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Gleichwohl frage ich: Stimmt jemand dagegen? Das kann ich mir kaum vorstellen. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Dann ist es so beschlossen.
Zusätzlich ist beantragt worden, die Gesetzentwürfe zur Mitberatung an den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das sind die Mitglieder der Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden.
Ich werde gerade darauf aufmerksam gemacht, dass auch noch die Überweisung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung beantragt worden ist. Wer stimmt für diesen Antrag? - Das sind die Mitglieder der Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Damit ist
Meine Damen und Herren! Ich habe nun die Freude, auf der Südtribüne Damen und Herren der Seniorengruppe des Schützenvereins Halle sowie Damen und Herren der FDP-Ortsgruppe Dessau begrüßen zu dürfen.
Nun noch eine Information, die den heutigen Abend betrifft: Wir alle haben von dem Herrn Landtagspräsidenten eine Einladung für den heutigen Abend bekommen. Diese Einladung wird aufrechterhalten, aber der Charakter des Abends soll sich aufgrund dessen, was heute in London geschehen ist, etwas ändern. Aus einem fröhlichen Sommerfest wird eine parlamentarische Begegnung und es wird auch keine Musik geben. Ich sage Ihnen dies, damit Sie wissen, dass die Reaktion des Landtages auf diese Weise ausfallen soll. Wir wollen uns das Zusammentreffen nicht verderben lassen, aber es soll eine gewisse Rücksicht in Bezug auf das genommen werden, was anderenorts geschehen ist und dessen wir heute Mittag gedacht haben.