Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Damit steht Verbraucherpolitik aber auch im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit, Verbrauchern einen hinreichenden Schutz von Gesundheit und Sicherheit sowie ihrer wirtschaftlichen Interessen zu gewähren, und der Forderung, so wenig wie möglich regulierend in den Markt einzugreifen. Eine zeitgemäße Verbraucherpolitik muss Rahmenbedingungen schaffen, die es allen am Wirtschaftsleben Beteiligten ermöglichen, ihre jeweilige Verantwortung wahrzunehmen.

Mit dem Ziel, Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch den Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen zu gewährleisten, stellen gesundheitlicher und wirtschaftlicher Verbraucherschutz eine viele Politikfelder betreffende Querschnittsaufgabe dar und sind organisatorisch auch in unserem Bundesland verschiedenen Ressorts zugeordnet.

Zu den im Aufgabenbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales zu bearbeitenden Themenfeldern zählen Lebensmittelsicherheit, Geräte- und Produktsicherheit, Kennzeichnung und Zertifizierung, Ernährung und Gesundheit, Qualität im Gesundheitswesen, Pflege und Betreuung sowie Patientenbelange, Arzneimittelsicherheit und Medizinproduktesicherheit. Im Zuständigkeitsbereich anderer Ressorts liegen unter anderem die Themen Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, Telekommunikation und Internet, Energieversorgung und Energieeinsparung, Finanzdienstleistungen, Versicherungen, Eigenheim und Wohnung, Urlaub und Freizeit, Fahrgastrechte, nachhaltige Entwicklung und Konsum.

Der Querschnittscharakter ist auch die Ursache dafür, dass die Verbraucherpolitik nicht auf ein geschlossenes Regelwerk zurückgreifen kann. Vielmehr finden sich Belange des Verbraucherschutzes in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften. Die Zusammenstellung zeigt darüber hinaus auch, dass ein umfassender Verbraucherschutz nicht vom Staat allein gewährleistet werden kann. Das gilt erst recht vor dem Hintergrund der Deregulierung gesetzlicher Vorschriften und der Verschlankung der öffentlichen Verwaltung.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat moderne Verbraucherpolitik unter diesen Umständen, welche Aufgaben sind zukünftig zu lösen? - Die Beantwortung dieser Frage muss zwangsläufig einen Blick auf die Verbraucherpolitik der Europäischen Union beinhalten, weil die EU in

weiten Bereichen die deutsche Verbraucherschutzpolitik bestimmt, und das immer mehr mittels Verordnungen, das heißt direkt geltenden Gemeinschaftsrechts.

Die wesentlichen Rechtsakte betreffen dabei Produktsicherheit, Produkthaftung, irreführende und vergleichende Werbung sowie Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Preisauszeichnung und unlautere Geschäftspraktiken. So werden beispielsweise die Anforderungen an die amtlichen Kontrollen zur Prüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, die Kennzeichnung und Zurückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel, aber auch die Sicherheit von Spielzeug im Wesentlichen durch EU-Richtlinien und -verordnungen vorgegeben.

Die verbraucherpolitische Strategie der Kommission setzt für 2002 bis 2006 folgende Ziele: gleichmäßig hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten EU, wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher, angemessene Beteiligung der Verbraucherorganisationen an der Gestaltung der EU-Politik.

Der Entwurf eines Aktionsprogramms 2007 bis 2013 unter dem Motto „Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - eine Gesundheits- und Verbraucherschutzstrategie“ verfolgt in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz drei gemeinsame Kernziele:

Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Risiken und Gefahren, auf die der Einzelne keinen Einfluss hat und denen auch die einzelnen Mitgliedstaaten nicht wirksam begegnen können, zum Beispiel Gesundheitsbedrohungen, unsichere Produkte, unlautere Geschäftspraktiken,

Stärkung der Entscheidungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf ihre Gesundheit und ihre Verbraucherinteressen,

Einbeziehung aller Ziele der Gesundheits- und Verbraucherschutzpolitik in alle Politikbereiche der Gemeinschaft, damit Gesundheits- und Verbraucherfragen in den Mittelpunkt der Politikgestaltung gelangen.

Mit den angestrebten Verbesserungen in den Bereichen Gesundheit und Verbraucherschutz soll Europa bürgernäher gestaltet und ein Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas geleistet werden.

Wenn im Aktionsprogramm weiterhin festgestellt wird, dass eine bessere Gesundheit zur Produktivität Europas, zur Partizipation der Arbeitskräfte und zu nachhaltigem Wachstum beiträgt, eine schlechte Gesundheit dagegen die Kosten in die Höhe treibt und die Wirtschaftet belastet, dann gilt dies auch für Sachsen-Anhalt. Wir müssen uns allerdings auch klar machen, dass mehr Europa auch weniger Umsetzungsspielraum in den Ländern und Regionen bedeutet.

Kommen wir nun zu den verbraucherschutzpolitischen Aktivitäten auf Bundesebene. Nach zahlreichen Krisen im Lebensmittelbereich Ende der 90er-Jahre wurde der gesundheitliche Verbraucherschutz neu strukturiert. Mit der Gründung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Jahreswechsel 2000/2001 tauchte erstmalig der Begriff „Verbraucherschutz“ in einer Ressortbezeichnung auf.

Weitere Konsequenzen der Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes waren die Gründung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstitutes für Risikobewertung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ver

braucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Damit ergab sich eine Neuorganisation durch Trennung von Risikomanagement und Risikobewertung.

Der wissenschaftliche Beirat für Verbraucher- und Ernährungspolitik wurde vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft mit dem Ziel ins Leben gerufen, die Bundesregierung bei der Entwicklung einer verbraucherpolitischen Gesamtkonzeption wissenschaftlich beratend zu begleiten. In seinen strategischen Grundsätzen und Leitbildern einer neuen Verbraucherpolitik wird unter anderem der Weg zu mehr Markt und weniger Staat dargestellt.

Abschließen möchte ich diesen kurzen Ausflug in die Bundespolitik mit dem Hinweis auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch - beides Regelungen, mit denen verbraucherpolitisches Neuland betreten wurde.

Mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sind verschiedene bundesgesetzliche Regelungen in sinnvoller Weise zusammengefasst worden. Wichtig für den Verbraucherschutz ist dabei vor allem, dass die Hersteller die Gebrauchssicherheit sowohl bei bestimmungsgemäßer Verwendung als auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch gewährleisten müssen.

Mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wird dem neuen europäischen Grundgedanken der ganzheitlichen Betrachtungsweise der Wertschöpfungskette für Lebensmittel Rechnung getragen. Dieser Gedanke lautet: Lebensmittelsicherheit und amtliche Überwachung vom Acker bzw. vom Stall bis zum Tisch. Daneben werden die Möglichkeiten zur Information der Öffentlichkeit und die Transparenz der Lebensmittelsicherheit deutlich erweitert.

Die Politik auf Bundes- und Länderebene unterstützt die aufgeklärten Bürger, die am Markt teilnehmen, durch eine Förderung der Verbraucherschutzorganisationen. Für die Jahre 2005 und 2006 stehen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Fördermittel des Landes in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen € für ein Netz von 13 Beratungsstellen sowie eine mobile Beratung zur Verfügung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach diesem Blick auf die Verbraucherpolitik, wie sie in Brüssel und Berlin gemacht wird, natürlich auch unter unserer Mitwirkung, möchte ich nun den Fokus unserer Betrachtung auf Sachsen-Anhalt richten.

Seit dem Jahr 2002 haben wir dem Thema Verbraucherschutz deutliche politische Priorität verliehen. Im Ministerium für Gesundheit und Soziales wurde durch Neuorganisation und Bündelung von Aufgaben eine Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz gebildet.

In einem weiteren wesentlichen Schritt haben wir verschiedene Behörden zu einem Landesamt für Verbraucherschutz zusammengeführt. Die neuen Fachbereiche Hygiene, Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin arbeiten eng mit den Vollzugsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, das heißt den Gesundheits- und Veterinärämtern, und dem Landesverwaltungsamt zusammen. Im Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz sind die aus den bisherigen Gewerbeaufsichtsämtern hervorgegangenen Regionalbereiche für den Vollzug im Arbeitsschutz zuständig.

In diesem Landesamt können somit wichtige Aspekte des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der allge

meine Gesundheitsschutz, die Sicherheit von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika, von technischen Geräten und Produkten, von Medizinprodukten und von Arzneimitteln, aber auch die unterschiedlichen veterinärmedizinischen Untersuchungen zur Sicherung seuchenfreier Tierbestände sowie zur sachgemäßen Anwendung von Tierarzneimitteln aus einer Hand bearbeitet werden. Hierbei werden Synergieeffekte aus der Bündelung von bisher in getrennten Einrichtungen tätigen Fachdisziplinen und Untersuchungskapazitäten zur Steigerung der Effektivität und der Qualität genutzt.

Mit dieser Struktur sind die notwendigen Rahmenbedingungen für die administrative Begleitung einer modernen Verbraucherpolitik gegeben. Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass die gemeinsam eingebrachten Erfahrungen zu einer neuen Qualität der Arbeit geführt haben und damit auch als Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in unserem Land spürbar sind. Das hat sich bei den unterschiedlichen Ereignissen der letzten Jahre gezeigt, bei denen sich das Landesamt als kompetente Fach- und Beratungsbehörde für Ministerien und für die unterschiedlichen Behörden des Landes sowie als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit bewährt hat.

An dieser Stelle möchte ich an die Abgeordneten, vor allem an die des Finanzausschusses, eine klare Botschaft übermitteln: Wer denkt, beim Landesamt für Verbraucherschutz sparen zu können, gefährdet direkt den Schutz des Verbrauchers.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Dabei sind sowohl eine adäquate personelle Ausstattung mit qualifizierten Spezialisten als auch das Vorhandensein angemessener Analysetechnik vonnöten.

Dass an dieser Stelle ein kontinuierlicher Weiterbildungsbedarf besteht, muss nicht extra erwähnt werden. Bei den nächsten Haushaltsberatungen werde ich diese Gesichtspunkte nochmals verstärkt in den Fokus der Diskussionen rücken.

(Zustimmung bei der FDP und von Minister Herrn Dr. Daehre)

Man darf auch nicht verkennen, dass die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung immer aufwendiger wird. Sowohl die Beschäftigten des Landesamtes als auch mein Haus unternehmen ständig Anstrengungen, um bei den knappen Ressourcen das erforderliche Analysespektrum in der notwendigen Qualität und Quantität abzudecken.

Ein Beitrag zur Lösung des Problems besteht in einer engen Länder übergreifenden Zusammenarbeit der Untersuchungseinrichtungen im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland. Dazu habe ich mit meiner Kollegin aus Sachsen und mit meinem Kollegen aus Thüringen eine Verwaltungsvereinbarung auf den Weg gebracht, die den Rahmen für den Austausch von Leistungen setzt.

Da es für die Untersuchungseinrichtungen kaum noch möglich ist, jeweils das gesamte Analysespektrum auf einem hohen Qualitätsniveau abzudecken, ist es ein Erfolg, dass wir uns darauf geeinigt haben, eine Spezialisierung der Landesämter bei besonders aufwendigen und seltenen Untersuchungen und bei der Entwicklung neuer Analysemethoden in den Laboreinrichtungen umzusetzen. Erste konkrete Erfahrungen wurden unter anderem bei der Untersuchung auf Arzneimittelrückstände in Lebensmitteln, bei der Analyse von Plastikbesteck

und Einweggeschirr aus Schaumpolystyrol sowie bei der Untersuchung von Spielwaren und Textilien auf verbotene Farbstoffe gesammelt.

Wie bereits eingangs dargestellt, ist die Verbraucherpolitik eine Querschnittsaufgabe, die von meinem Haus allein nicht umfassend bewältigt werden kann. Bereits ein Blick auf die Geschäftsbereiche der Ministerien macht dies deutlich.

Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sind beispielsweise neben dem Eichwesen auch die Aufgabenbereiche Wettbewerbsrecht, Bankwesen und Versicherungen sowie die Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas als verbraucherpolitisch relevant anzusehen. Im nachgeordneten Bereich dieses Ressorts werden durch das Landeseichamt Sachsen-Anhalt Verbraucherinteressen beim Erwerb messbarer Güter und Dienstleistungen geschützt. Das betrifft unter anderem Messgeräte für Gas, Wasser, Elektrizität und Wärme, aber auch Messgeräte im Handel und medizinische Laboratorien.

Auch im Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt sind wichtige verbraucherschutzassoziierte Themen verankert. Lassen Sie mich als Beispiele die Themenfelder pflanzliche Erzeugung, ökologischer Landbau, pflanzliche Märkte, Garten- und Weinbau, tierische Erzeugnisse und Märkte, Veterinärwesen, Tierseuchen, Tierschutz, Futtermittel, Genressourcen und Gentechnik nennen.

Bereits diese kurze Aufzählung verdeutlicht nochmals den Querschnittscharakter des Politikfeldes Verbraucherschutz. Sie zeigt auch die Notwendigkeit einer interministeriellen Vorgehensweise zur Gestaltung einer umfassenden Verbraucherschutzpolitik in unserem Land.

Gesundheits- und Verbraucherpolitik sind in weiten Bereichen deckungsgleich. Grundlegende Positionen lassen sich dabei in der Prävention, zu der auch die Aktivierung zu einer gesunden Lebensweise gehört, in einem hohen Schutzniveau, in der Qualitätssicherung und in der Information, Aufklärung und Beratung finden. Dies wurde in der Gesundheitspolitik des Landes bereits erfolgreich umgesetzt.

Die im Verlauf der letzten Jahre gewonnenen Ergebnisse und Erfahrungen übertragen wir derzeit auf das Politikfeld des Verbraucherschutzes. Ein erstes verbraucherpolitisches Konzept, welches ich im Folgenden skizziere, soll die Grundlage eines von meinem Haus zu entwickelnden verbraucherpolitischen Leitbildes sein. Die Formulierung eines solchen Leitbildes kann nur ein Ergebnis eines Prozesses sein. Das Leitbild wird die Grundlage für Führungsentscheidungen und Verwaltungshandeln darstellen. In der Außenwirkung werden für den Bürger überprüfbare Maßstäbe im Sinne eines Qualitätsversprechens aufgezeigt. Dieser Prozess soll anhand der Bearbeitung der im Folgenden beschriebenen Handlungsfelder eingeleitet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auf einem hohen Niveau ist eine elementare Säule des Verbraucherschutzes. Die Überwachung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ist eine originäre staatliche Aufgabe. Für die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften vor Ort sind die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Das Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Irreführungen und Täuschungen zu schützen. Der Schutz des Verbrauchers vor einer Täuschung soll gewährleisten, dass die Angaben der Lebensmittelkennzeichnung umfassend, wahrheitsgemäß und ausreichend sind, um über die wertbestimmenden und spezifischen verzehrsrelevanten Eigenschaften der Lebensmittel zu informieren. Eine direkte Verknüpfung zum Gesundheitsschutz ergibt sich beispielsweise dadurch, dass eine Information sowohl über potenziell allergene Inhaltsstoffe der Lebensmittel als auch über eine besondere diätetische Eignung von dafür vorgesehenen Produktgruppen erfolgen muss.

Lebensmittelüberwachung bedeutet Kontrollen von Erzeugern und Produzenten auf allen Stufen der Herstellung und des In-Verkehr-Bringens von Lebensmitteln sowie Probennahmen und Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen. In Sachsen-Anhalt führt diese Untersuchungen und die sachverständige Beurteilung das Landesamt für Verbraucherschutz durch.

Für die Arbeit der Lebensmittelüberwachung ergeben sich die folgenden Handlungsziele: risikobasiertes Vorgehen bei der Inspektion und der Beurteilung von Lebensmitteleinrichtungen sowie der Probennahme. Das Prinzip der Risikoorientierung stellt hierbei einen systematischen Ansatz zur Ermittlung effektiver, angemessener und gezielter Maßnahmen sicher.

Ein weiteres Handlungsziel ist die Eigenverantwortlichkeit und Eigenkontrolle der Lebensmittelunternehmer für die Sicherheit der Lebensmittel. Verantwortlich für die Sicherheit der Lebensmittel ist immer der Lebensmittelunternehmer. Die amtliche Überwachung dient der Überwachung der Eigenkontrollsysteme und der Identifizierung von Risiken, um geeignete Maßnahmen zu treffen.

Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit in der Wertschöpfungskette der Lebensmittel bis zur Urproduktion oder zum Ausgangsstoff ist ein weiterer Teil. Mit dem Prinzip der Rückverfolgbarkeit sind durch die Lebensmittelunternehmer alle Angaben der Lieferbeziehungen zu dokumentieren, um beispielsweise im Fall der Feststellung, dass ein Lebensmittel nicht mehr sicher ist, dieses in geeigneter Weise schnell und effektiv aus dem Verkehr nehmen zu können.

Des Weiteren geht es um die Ausrichtung aller zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit notwendigen Arbeits- und Verwaltungsschritte nach den Prinzipien des Qualitätsmanagements. Die Zielsetzung dieser Ausrichtung besteht darin, das Verwaltungshandeln sowohl für Verbraucher wie auch für Wirtschaftbeteiligte gleichermaßen transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Einführung von Qualitätsstandards trägt auch dazu bei, den angestrebten Dienstleistungscharakter der Verwaltungstätigkeit mehr und mehr auszuprägen.

Gemeinsam mit dem Grundsatz der ganzheitlichen Erfassung der Wertschöpfungskette der Lebensmittel vom Stall bzw. vom Acker bis zum Tisch ergibt sich damit eine zielgerichtete und effektive Ausrichtung der Lebensmittelüberwachung entsprechend dem eigentlichen Verbraucherschutzgedanken.