Protokoll der Sitzung vom 08.12.2005

Gemeinsam mit dem Grundsatz der ganzheitlichen Erfassung der Wertschöpfungskette der Lebensmittel vom Stall bzw. vom Acker bis zum Tisch ergibt sich damit eine zielgerichtete und effektive Ausrichtung der Lebensmittelüberwachung entsprechend dem eigentlichen Verbraucherschutzgedanken.

In der veröffentlichten Meinung werden in erster Linie Risiken durch Lebensmittel wahrgenommen. Die Risiken liegen heute nicht so sehr bei den Lebensmitteln selbst, sondern auch in der Lebensmittelauswahl und in den

Ernährungsgewohnheiten. Im Zeitalter des Fastfoods und der Fertiggerichte ist es unsere Aufgabe, die negativen gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen von Fehlernährung und Übergewicht mittels gezielter Beratung und Heranbildung von Bewusstsein für eine gesunde Ernährung zu bekämpfen. Unsere Aktion „Gesunde Büchse für schlaue Füchse“ ist sicher noch jedem in Erinnerung.

(Zustimmung bei der FDP)

Zur Verbesserung der Lebensmittelkontrollen werden wir die Arbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten, des Landesverwaltungsamtes und des Landesamtes für Verbraucherschutz künftig noch stärker miteinander verzahnen. Mein Haus arbeitet an einem Erlass zur Verbesserung des Datenflusses bei der Überwachung von menschlichen Erkrankungen und bei der Lebensmittelüberwachung.

Die stark heterogene Landschaft der Ressortierung einzelner Bereiche des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in den Bundesländern erfordert ein hohes Maß an Abstimmung innerhalb der Meldeketten bei überregionalen Ereignissen. Ich werde in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Optimierung der Meldekette unter der Nutzung des Internets initiieren, um jedem Teilnehmer die für ihn notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen und einen Zeitverzug bei der Verfolgung von Verstößen auszuschließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden heute zu Recht von mir erwarten, dass ich auf die aktuelle Debatte auf der Bundesebene zum Thema Fleischskandale eingehe. Das hierzu vom Bundesministerium für Verbraucherschutz vorgelegte Zehn-Punkte-Sofortprogramm gibt einen Ansatz für eine schwerpunktmäßige Ausrichtung der für die amtliche Überwachung relevanten Tätigkeiten, um die den Fleischskandalen zugrunde liegenden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht zu verhindern, zumindest aber frühzeitig zu erkennen und die Beeinträchtigung des Verbrauchers zu begrenzen.

Das Papier des Bundes setzt vor allem auf die Verbesserung des Informationsflusses. Dies ist einerseits die notwendige Konsequenz, um Länder übergreifend mit weitgehend geringem Informationsverlust und in der gebotenen Schnelligkeit und Gründlichkeit agieren zu können. Andererseits bietet die angeregte Verbesserung des Informationsflusses die Gelegenheit, die Verwaltungsstrukturen in Sachsen-Anhalt einer kritischen Wertung zu unterziehen und zu effektiveren.

Mit dem Runderlass über die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden, der Polizei und den Staatsanwaltschaften zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit ist bereits eine solide Basis der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches der Behörden in unserem Land geschaffen worden.

In der Verfolgung und Kennzeichnung von Nebenprodukten der Schlachtung und Fleischverarbeitung sehe ich einen entscheidenden Ansatz, um der teilweise mit krimineller Energie betriebenen Rückführung in die Lebensmittelkette Einhalt zu gebieten. Die Kontrolleure der Landkreise und kreisfreien Städte haben auf meine Bitte hin in der vergangenen Woche sämtliche von der EU zugelassenen Kühlhäuser und Zerlegebetriebe kontrolliert. Dabei wurde gerade auch die Dokumentation und Kennzeichnung der Waren geprüft. Für die Verbrauche

rinnen und Verbraucher in unserem Land konnte anschließend Entwarnung gegeben werden, da in keinem der untersuchten Betriebe entsprechende Rechtsverstöße festgestellt wurden.

Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Umgang mit Lebensmitteln kann sich aber nicht allein auf die amtliche Kontrolle stützen. Gefragt ist hier die aktive Wahrnehmung der Verantwortung der Wirtschaftsbeteiligten. Diese können über eine gezielte Eigenkontrolle und ein entsprechendes Management der Gefahrenpunkte sowie eine hohe Transparenz der ergriffenen Maßnahmen im Sinne der Lebensmittelsicherheit und die bewusste Nutzung der Verpflichtung zur Meldung nicht sicherer Lebensmittel eine Abgrenzung gegenüber unlauteren Mitwettbewerbern erreichen. Damit kann ein entscheidender Beitrag geleistet werden, Verbrauchervertrauen zurückzugewinnen.

Es erstaunt mich immer wieder, dass im Fahrzeugbau eine klare Haftung des jeweils liefernden Unternehmens für das Endprodukt durchgesetzt werden konnte, dies aber bei der Erzeugung von Produkten für den menschlichen Verzehr bzw. Gebrauch nicht möglich sein soll. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Unternehmer, die in diesem Bereich straffällig geworden sind, von der zukünftigen Produktion ausgeschlossen werden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Dies gelingt allerdings nur, wenn auch die gesamte Branche mitzieht.

Schließlich und endlich haben wir es als Verbraucher selbst in der Hand, den in der jüngsten Vergangenheit aufgetretenen Lebensmittelskandalen entgegenzuwirken. Mit seiner Kaufentscheidung beeinflusst der Kunde im Lebensmitteleinzelhandel die Entwicklung des Qualitäts- und des Preisniveaus. Im Bewusstsein des Verbrauchers muss sich der Denkansatz entwickeln und festigen: Lebensmittelsicherheit hat ihren Preis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheitsbezogener Verbraucherschutz muss jedoch auch die Überwachung der komplexen Produktgruppe der Bedarfsgegenstände und kosmetischen Mittel sicherstellen. Bedarfsgegenstände sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln oder mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Diese Produktgruppe umfasst Lebensmittelverpackungen, Geschirr und Kochutensilien ebenso wie Kleidung, Scherzartikel und Spielwaren, aber auch bestimmte Reinigungs- und Pflegemittel.

Bedarfsgegenstände dürfen nicht die Gesundheit schädigen, wenn sie in bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Art angewendet werden. Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt dürfen keine Stoffe in das Lebensmittel abgeben, die gesundheitlich bedenklich sind oder das Lebensmittel geruchlich oder geschmacklich beeinträchtigen. Von kosmetischen Mitteln darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine gesundheitsschädigende Wirkung ausgehen.

Entsprechend der Zielsetzung, die Verbrauchersouveränität zu stärken, ist für diese Produktgruppe sowohl eine klare, verständliche Produktkennzeichnung zu fordern, als auch Schutz vor Irreführung und Täuschung zu gewährleisten.

Dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Unternehmer für die von ihnen hergestellten und in Verkehr gebrachten Produkte folgend, ist es Aufgabe der amtlichen Überwachung, insbesondere die Sicherheitsbewertun

gen durch die Hersteller sowie ihre Eigenkontrollsysteme zu überwachen. Dazu ist es erforderlich, sowohl risikoorientierte Betriebskontrollen durchzuführen, als auch Proben von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln stichprobenartig wie auch risikobasiert zu entnehmen, zu untersuchen und sachverständig zu beurteilen.

Die Vielfalt der Produktgruppe mit hohem innovativen Potenzial bedingt einen außerordentlich hohen analytischen Aufwand. Um den ständig steigenden Anforderungen gerecht werden zu können, entwickeln wir eine enge Zusammenarbeit mit Untersuchungseinrichtungen im arbeitsteiligen Sinne im Rahmen der Initiative Mitteldeutschland. Für die Verbesserung des Verbraucherschutzes in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände werde ich die bestehende Zusammenarbeit über den mitteldeutschen Raum hinaus ausdehnen und eine Spezialisierung einzelner Behörden auf bestimmte Produktkategorien vorantreiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem europäischen Binnenmarkt ist ein Wirtschaftsraum entstanden, der sich unter anderem durch den freien Verkehr einer fast unüberschaubaren Produktvielfalt auszeichnet. Voraussetzung für den freien Warenverkehr sind Produkteigenschaften, welche die in der Europäischen Union einheitlich festgelegten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen.

Diese Anforderungen können schon aus praktischen Gründen nicht für jedes einzelne Produkt formuliert werden; vielmehr werden Schutzziele definiert. Pflicht des Herstellers oder des In-Verkehr-Bringers ist es dann, die sein Produkt betreffenden Regelungen zu beachten und nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Behördlicherseits wird die Einhaltung dieser Verpflichtung mit Mitteln der Marktüberwachung kontrolliert.

Das geschieht in allen EU-Mitgliedstaaten bei gegenseitiger Information über aufgefundene mängelbehaftete Produkte. Auf nationaler Ebene werden Marktüberwachungsmaßnahmen vom Arbeitsausschuss Marktüberwachung koordiniert, um durch ein Länder übergreifendes arbeitsteiliges Vorgehen größtmögliche Effizienz zu erreichen.

Die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten einschließlich deren vollständiger sicherheitsrelevanter Kennzeichnung - ich nenne hier nur das allseits bekannte CE-Zeichen - ist auch Verbraucherschutz und betrifft gleichermaßen technische Eigenschaften, wie zum Beispiel Schutz vor elektrischem Schlag, und stoffliche Eigenschaften, wie zum Beispiel den Gehalt an Gefahrstoffen. Während die technische Produktsicherheit kürzlich bundesgesetzlich neu geregelt wurde, stehen bedeutsame Verbesserungen beim Verbraucherschutz hinsichtlich stofflicher Gefahren mit der Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts - ich nenne hier nur das Stichwort REACH - unmittelbar bevor.

Wichtige Handlungsfelder innerhalb des verbraucherpolitischen Konzeptes werden sein:

Einflussnahme auf Hersteller, In-Verkehr-Bringer und Händler mit dem Ziel, den Anteil mängelbehafteter Produkte am Markt weiter zu senken,

die Verstärkung der Verbraucherinformation zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins beim Kauf von Produkten,

die Verstärkung der Verbraucheraufklärung über im Handel befindliche unsichere Produkte und

die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Geräteuntersuchungsstellen der Bundesländer bei der technischen Prüfung von Produkten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arzneimittel werden von ihrer Entwicklung über die Zulassung, die Herstellung, den Vertrieb bis hin zur Anwendung durch Behörden der Länder und des Bundes überwacht. Die Anforderungen an Arzneimittel und die Pflichten der pharmazeutischen Industrie, der Groß- und Einzelhändler, Apotheken, Ärzte und Tierärzte sowie der Behörden sind in arzneimittelrechtlichen Vorschriften festgelegt.

Arzneimittel gelangen erst in den Handel, wenn sie einer grundsätzlichen Zulassungspflicht genügt haben. Damit wird sichergestellt, dass die Arzneimittel nicht nur eine gleichbleibend hohe Produktqualität besitzen, sondern dass auch alle wichtigen Informationen bereitgestellt werden, nämlich die Gebrauchsinformationen für die Patienten und die ausführliche Fachinformation für die Ärzte.

In der von allen Bundesländern getragenen Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten werden die Informationen zur Arzneimittelüberwachung und -untersuchung in Deutschland konzentriert. Ein erster Blick in die Arzneimittelüberwachung der Länder ist für Patienten auf der Internetseite der Zentralstelle möglich.

An dieser Stelle ist auch der zunehmende Versandhandel mit Arzneimitteln zu nennen. Nachdem es in Deutschland lange nicht zulässig war, Verbraucherinnen und Verbraucher direkt zu beliefern, weil damit objektive Unzulänglichkeiten verbunden waren, die unter anderem aus dem Transportweg und dem fehlenden direkten Kontakt zum Patienten resultierten, wurde dieser Handel vom Gesetzgeber schließlich unter Wahrung eines Höchstmaßes an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit gestattet.

Unsere für die Apothekenüberwachung zuständige Behörde hat verstärkt Inspektionen vorgenommen, deren Schwerpunkt die Prüfung des Versandhandels aus öffentlichen Apotheken des Landes Sachsen-Anhalt war. Die Einhaltung der erforderlichen Qualitätsnormen durch ausländische Anbieter entzieht sich leider bislang dem Einfluss hiesiger Behörden. Aufgetretene Arzneimittelfälschungen verdeutlichen die Problematik. Auf diesem Gebiet besteht deutlicher Handlungsbedarf der Europäischen Union.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Arzneimitteln zu einem Vergiftungsfall kommen, erfüllt das gemeinsame Giftinformationszentrum der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens die Aufgaben des Giftnotrufes des Landes Sachsen-Anhalt. Patienten können über die Internetseite des Giftinformationszentrums wichtige Informationen über richtiges Verhalten in akuten Vergiftungssituationen sowie Hintergrundinformationen zu den häufigsten Vergiftungsursachen finden.

Die drei klassischen Komponenten der Arzneimittelsicherheit, nämlich Produktsicherheit, Informationssicherheit und Abgabesicherheit, werden in Sachsen-Anhalt von den zuständigen Behörden intensiv überwacht und zukünftig durch verbesserte Verbraucherinformationen ergänzt.

Blutdruckmessgeräte, Herzschrittmacher, Zahnfüllungswerkstoffe, ärztliche Instrumente und Kontaktlinsen, aber auch Röntgengeräte und Überwachungsmonitore gehören zur Gruppe der Medizinprodukte und entfalten ihre Wirkung ebenfalls im oder am menschlichen Körper. Unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einem Personenschaden gekommen ist oder hätte kommen können, müssen Hersteller, Betreiber und Anwender Vorkommnisse unverzüglich dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte melden.

Im Ergebnis der dann erfolgenden zentralen Risikobewertung wird festgelegt, ob Maßnahmen des Herstellers, zum Beispiel Produktrückruf, zur Gefahrenabwehr ausreichen oder ob zusätzliche behördliche Maßnahmen wie zum Beispiel eine hoheitliche Warnung der Bevölkerung notwendig sind. Zuständigkeiten und Verfahrensweisen zur Gefahrenabwehr sind seit längerem vorgegeben und haben sich bewährt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Veränderungen in der Gesundheitspolitik hat sich in den letzten Jahren auch die Rolle der Patienten erheblich geändert. Patienten sollen und wollen aktiv Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen und möchten wissen, welche Möglichkeiten und Handlungsspielräume es in unserem Gesundheitssystem gibt.

So ist das Bedürfnis nach mehr Information und Beratung in diesem Sektor gewachsen. Die Bereitschaft, Mängel und Fehlverhalten einfach zu akzeptieren, hat sich durch Publikationen in den Medien und durch andere Möglichkeiten der Selbstinformation, wie Fachpresse und Internet, verringert.

Für die Bürger ist es allerdings oft schwer, die heute fast unbegrenzt erscheinenden Möglichkeiten der Medizin mit den persönlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Die Vielfalt der Leistungen und Angebote für den Patienten als Verbraucher ist vielfach unüberschaubar. Es fehlt oft ein Wegweiser für die individuellen Probleme der Ratsuchenden.

Die Entwicklung hat aber auch gezeigt, dass in der Patienteninformation und -beratung deutliche Fortschritte unter anderem durch den Auf- und Ausbau von Beratungsstellen zu verzeichnen sind. Trotz der Vielfalt der Angebote ist nach wie vor eine erste individuelle Aufklärung durch den Arzt wichtig.

In einem zweiten Schritt sind dann Patientenrechte zu erläutern, Behandlungsmöglichkeiten darzustellen und qualitätsgesicherte Behandlungs- und Beratungsangebote zu unterbreiten. Hiermit verbunden ist die Vermittlung von Kontakten und Adressen von Leistungsanbietern sowie die Erläuterung von Versorgungsstrukturen.

Die Stärkung der Patientensouveränität ist eine Aufgabe, die von den Patientenberatungsstellen wahrgenommen wird. Für den Ratsuchenden spielt dabei der Aspekt der Unabhängigkeit und Neutralität von Leistungsanbietern und Kostenträgern eine wichtige Rolle.

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Eckert zu beantworten?

Am Ende.

Am Ende, Herr Dr. Eckert. - Danke schön.

Zu nennen sind die Beratungsstellen des Sozialverbandes Deutschland, die mit Finanzmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt werden, die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt sowie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Auch die Gesundheitsämter stehen als Anlaufstelle für Patientenauskünfte zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Hilfe bei den Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern und einer Vielzahl von Selbsthilfegruppen.

Bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler können sich Patienten an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Norddeutschen Ärztekammer wenden. Diese führt eine weitgehend kostenlose außergerichtliche Klärung bei Streitigkeiten herbei, denen Schadenersatzansprüche von Patienten zugrunde liegen. Unabhängig davon steht natürlich der ordentliche Rechtsweg offen.