Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Vielen Dank, Herr Minister Rehberger.

Bevor ich die nächste Fragestellerin aufrufe, möchte ich eine Gruppe von Lehrerseniorinnen und -senioren aus dem Burgenlandkreis als Gäste bei uns begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Die Frage 4 stellt die Abgeordnete Frau Ute Fischer von der SPD-Fraktion. Es geht um Aussagen des Ministerpräsidenten zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Bitte schön.

Am Beginn seiner Amtszeit hat sich der Herr Ministerpräsident in Zeitungsinterviews zum Thema Gleichstellung zwischen Frauen und Männern dahin gehend geäußert, gleicher wie gleich ginge es nicht.

(Herr Gürth, CDU: Hat er Recht, oder?)

In der Zwischenzeit hat der Herr Innenminister am 4. September 2002 die Daten- und Faktensammlung des Statistischen Landesamtes vorgestellt, die anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Amtes herausgegeben wurde. Daraus wird deutlich, dass der monatliche Durchschnittsverdienst von Frauen im produzierenden Gewerbe, im Handel und im Kredit- und Versicherungsgewerbe in Sachsen-Anhalt rund 500 € unter dem von Männern liegt.

Ich frage die Landesregierung:

Haben sich angesichts des dokumentierten Verdienstabstandes von Frauen und Männern in Sachsen-Anhalt die genannten Hoffnungen des Herrn Ministerpräsiden

ten auf eine bereits erreichte Gleichstellung inzwischen relativiert?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Ministerpräsident.

Herr Präsident! Ich möchte die von der Abgeordneten Frau Fischer vorgetragene Frage gern wie folgt beantworten.

Aus den freundlicherweise vorangestellten Erläuterungen zu der überhaupt nur danach verständlichen Frage geht bereits hervor, dass völlig unterschiedliche Problembereiche angesprochen wurden. Meine Aussage bezog sich auf die rechtliche Gleichstellung von Männern und Frauen in den von der Landesregierung gestaltbaren Bereichen.

Die Tarifunterschiede in den Bereichen der freien Wirtschaft sind nach Auswertung der zitierten Berichte durch strukturelle Unterschiede bedingt, die weder von der vorigen Landesregierung beeinflussbar waren, noch von der jetzigen beeinflussbar sein werden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Ministerpräsident.

Die für die heutige Fragestunde letzte Frage 5 stellt die Abgeordnete Frau Bull von der PDS-Fraktion. Es geht um das Thema Förderung der Aidsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt.

Meine Damen und Herren! Seit dem Jahr 1992 fördert das Land Sachsen-Anhalt die Aidsberatungsstellen institutionell. Im Unterschied zu Selbsthilfegruppen ist die Aufgabe der Aidsberatungsstellen zum einen die professionelle Hilfe für Betroffene, deren soziale Ausgrenzung in den vielfältigsten und subtilsten Formen wohl unbestritten sein dürfte. Zum anderen kann nur durch eine breit angelegte Primärprävention die epidemische Ausbreitung der Immunschwächekrankheit verhindert werden.

Nicht zuletzt weil eine kontinuierliche Arbeit der Aidsberatungsstellen in Sachsen-Anhalt bisher durch institutionelle Förderung gesichert war, konnte der Zuwachs bei der Zahl der Infizierten im Land in Grenzen gehalten werden. Dieser gesundheitspolitische Erfolg muss gesichert werden; vor allem dürfen die dabei erreichten Ziele den Akteuren, insbesondere den Aidsberatungsstellen selbst, nicht zum Nachteil bei der Förderung durch das Land gereichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche gesundheitspolitischen Schwerpunkte und Aufgaben sieht die Landesregierung zukünftig im Umgang bzw. bei der Zurückdrängung der Immunschwächekrankheit Aids in Sachsen-Anhalt und wer soll dies künftig wahrnehmen?

2. Wird die Landesregierung mit Blick auf die vorangestellten Aufgaben die institutionelle Förderung der Aidsberatungsstellen künftig fortsetzen oder wird die

Landesregierung stattdessen deren Aufgabe auf die begrenzten Möglichkeiten einer Selbsthilfegruppe reduzieren?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Gerry Kley. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Birke Bull beantworte ich wie folgt.

Zu Frage 1: Laut offizieller Statistik des Robert-KochInstituts beträgt die Zahl der an Aids erkrankten Personen in Sachsen-Anhalt 28 und die Zahl der HIV-Positiven 239. Diese Statistik ist eine kumulative Erfassung für die Jahre 1993 bis 2002. Diese Zahlen dokumentieren, auch wenn man zusätzlich eine Dunkelziffer als spekulative Größe berücksichtigen würde, im Vergleich zu anderen schweren Erkrankungen ein relativ niedriges Niveau - wie auch in den anderen neuen Bundesländern.

Derartige Vergleiche von Erkranktenzahlen sollten allerdings sehr vorsichtig erfolgen, da jede schwere Erkrankung mit viel persönlichem Leid verbunden ist. Für gesundheitspolitische Schwerpunktsetzungen sind sie jedoch unverzichtbar.

Die Gründe für das niedrige statistische Niveau bei HIV und Aids in Sachsen-Anhalt sind vielfältig. Neben der allgemein günstigen epidemiologischen Situation spielen die Präventionsarbeit aller Beteiligten im Land ebenso wie das mittlerweile erreichte Problembewusstsein in der Bevölkerung sowie die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten eine Rolle.

In unserem Land besteht seit Jahren ein gut funktionierendes Netzwerk, in das der öffentliche Gesundheitsdienst, andere öffentliche Institutionen, die Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V., die Aidshilfevereine, der Caritasverband sowie andere gemeinnützige Vereine und Verbände eingebunden sind. Ein einfacher monokausaler Zusammenhang zwischen der Arbeit der Aidshilfevereine in Sachsen-Anhalt und dem in Grenzen gehaltenen Zuwachs bei der Zahl der Infizierten im Land ist nicht herstellbar.

Zukünftig sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit Aids und HIV den Schwerpunkt in der Präventionsarbeit. Dabei sind überregionale Aktivitäten auf Bundes- und EU-Ebene ebenso zu berücksichtigen wie andere Aktivitäten auch in regionaler Form. Präventionsaufgaben werden in Sachsen-Anhalt schwerpunktmäßig von den Gesundheitsämtern, die alle eine Aidsberatung vorhalten, und von der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V. wahrgenommen. Hierzu sind die Aidshilfen e. V. flankierend tätig.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Überlegungen der Landesregierung zur Konsolidierung des Haushaltes muss für das Jahr 2003 jeder einzelne Titel im Hinblick auf Sinnhaftigkeit, Notwendigkeit und die Höhe des Ansatzes sowie unter dem Aspekt überprüft werden, inwieweit es sich jeweils um eine zwingend vom Land wahrzunehmende Aufgabe handelt. Diese überall anzulegenden strengen Kriterien haben dazu geführt, dass im Haushaltsplanentwurf der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2003 eine Annäherung der Förderung der Aidshilfe

vereine an die Förderung der Selbsthilfegruppen und der Verbände vorgesehen ist, die eine Vielzahl chronisch Kranker vertreten und die ihre Arbeit auch in zum Teil erheblichem Umfang durch anderweitig eingeworbene Mittel finanzieren.

Genau wie der Arbeit im Aidshilfebereich misst die Landesregierung aber diesen gesundheitspolitischen Aktivitäten eine große Bedeutung zu, ohne dabei aber die zwingende Verpflichtung zu sehen, diese Tätigkeiten in vollem Umfang zu fördern. Unter diesem Aspekt erscheint eine zunehmende Gleichbehandlung gerechtfertigt.

Vielen Dank, Herr Minister Kley. - Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Bull. Bitte schön.

Herr Minister, Sie haben den öffentlichen Gesundheitsdienst als eine der Säulen bei der Prävention genannt. Ist Ihnen bekannt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst nach der Kommunalisierung bereits jetzt in seinen Strukturen und seiner personellen Ausstattung mit den ihm bereits jetzt zugeordneten Aufgaben völlig überfordert ist?

Die zweite Frage haben Sie nicht beantwortet. Es ging nicht um die Höhe, sondern um die Art der Finanzierung. Die Frage war: Wird die Aidshilfe künftig weiter institutionell gefördert?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich bezweifle, dass Ihre Feststellung, der öffentliche Gesundheitsdienst sei vollkommen überfordert, der Wahrheit entspricht. Hier greifen Sie in Angelegenheiten der Kommunen ein und stellen einfach so dar, dass man dort seinen Aufgaben nicht gerecht wird. Dieses ist eindeutig falsch.

Bei der Frage nach der Finanzierung der Aidshilfevereine habe ich darauf hingewiesen, dass diese den anderen Selbsthilfevereinen, die sich mit einer viel größeren Anzahl chronisch Kranker beschäftigen, gleichgestellt werden. Das heißt, dass sie sowohl Zuwendungen des Landes für Projekte als auch Zuwendungen gemäß § 20 SGB V erhalten werden.

(Frau Bull, PDS: Das Land fördert doch gar keine Selbsthilfegruppen!)

- Aber selbstverständlich. Wir können uns gern einmal zusammensetzen und darüber reden. Dann kann ich Ihnen die Einzelförderung für die Selbsthilfegruppen und die Vereine noch einmal darlegen.

Es gibt noch eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Eckert. Bitte.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Aidshilfevereine vor allen Dingen Präventionsarbeit in der Form machen, dass sie gerade sehr, sehr viele Einsätze in Schulen durchführen, um dort die Jugendlichen über die Folgen von Aids und über entsprechende Ansteckungsgefahren zu informieren, und dass der Gesundheitsdienst in dieser Form und in diesem Umfang nicht in der

Lage ist, diese Präventionsarbeit auch in dieser Qualität zu leisten, und dass natürlich diese Arbeit dazu beigetragen hat, dass die Erkrankungszahlen so niedrig sind, wie Sie sie eben dargestellt haben?

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es keinen monokausalen Zusammenhang zwischen der Arbeit der Aidshilfevereine und der Präventionsarbeit gibt, sondern dass auf diesem Gebiet auch die Landesvereinigung für Gesundheit tätig ist, dass der Caritasverband und viele andere Vereine und Institutionen sowie auch der öffentliche Gesundheitsdienst in weiten Bereichen diese Präventionsarbeit übernehmen, sodass ich glaube, dass sie auch weiterhin gewährleistet sein wird. Außerdem wird auch in Zukunft niemand die Aidshilfevereine an der Wahrnehmung dieser Aufgaben hindern.

Vielen Dank, Herr Minister Kley. - Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes - VerwModGrG

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/245

Für die Landesregierung bringt der Minister des Innern Herr Jeziorsky diesen Gesetzentwurf ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist der erste Baustein auf dem Weg der Verwaltungsmodernisierung aller Zweige der Landesverwaltung.