Der Ausschuss hat sich im Einzelnen drei Sachverhaltskomplexen aus der zweiten, dritten und vierten Legislaturperiode gewidmet und umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt. Der Bericht zeigt Konsequenzen und Schlussfolgerungen auf, über die wir, wie vom Ausschuss vorgeschlagen, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gern miteinander diskutieren wollen.
Für ihre umfangreiche und informative Arbeit danke ich den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses an dieser Stelle ausdrücklich.
Die Debatte angestoßen hatten die Abgeordneten Dr. Hüskens und Dr. Püchel im Februar 2004 mit ihren Anfragen zu Beraterverträgen aus den Jahren seit 1994. Im Anschluss daran hat sich auch der Finanzausschuss auf Regeln verständigt, nach denen bestimmte Verträge über Beratungsleistungen vor ihrem Abschluss zur Einwilligung vorzulegen sind. Dies praktizieren wir gemeinsam seit Beginn des Haushaltsjahres 2005.
Nicht zuletzt hat auch der Landesrechnungshof im September 2004 das Ergebnis seiner Prüfung von Beraterverträgen der Landesregierung mitgeteilt. Auch die Landesregierung selbst hat reagiert und schon im Jahr 2004 die damals bekannt gewordenen Missstände zum Anlass genommen, Konsequenzen für die künftige Vergabe von Beratungsleistungen durch die Landesverwaltung zu beschließen. Ich denke, es ist legitim, auch dies heute kurz darzustellen.
Anfang Mai 2004, also unmittelbar nach den durch die Anfragen ausgelösten Erhebungen, die auch uns in ihrem Umfang sozusagen an die Grenzen des Leistungsvermögens in puncto Recherche geführt haben, hat das Kabinett vorläufige Regeln für den Abschluss von Beraterverträgen durch oberste Landesbehörden und Landesbetriebe beschlossen. Diese sind später modifiziert und in Auswertung der schon erwähnten Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes durch das Kabinett im November 2004 abschließend in Kraft gesetzt worden.
Danach dürfen, kurz gesagt, nur bei einem unabweisbaren, inhaltlich und zeitlich klar definierten Bedarf Beratungsleistungen an Externe, also außerhalb der Landesverwaltung, vergeben werden. Dies ist jetzt auch Bestandteil der gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien, die sozusagen das Gebetsbuch eines jeden Beamten ist.
Zur effektiven Umsetzung und Einhaltung der Regeln hat die Landesregierung neben der auch schon vom Ausschussvorsitzenden hervorgehobenen Pflicht zur Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Verwaltungshandelns und der Vorschriften des Verwaltungs- und des Haushaltsrechts, die selbstverständlich auch für Vergaben gelten, im Wesentlichen Folgendes angeordnet:
Jedes Ressort richtet ein Vertragscontrolling ein, das durch die Beauftragten für den Haushalt ausgeübt wird. Diese haben nach der Haushaltsordnung eine insbesondere auch der Hausleitung gegenüber unabhängige Stellung. Damit ist auch das Vieraugenprinzip gewahrt. Bei schwierigen Rechtsfragen des Vergaberechts ist das dafür zuständige Wirtschaftsministerium zu beteiligen.
In der Staatskanzlei ist eine ressortübergreifende Datenbank eingerichtet worden, in der Beraterverträge und Gutachten der obersten Landesbehörden, der ihnen nachgeordneten Behörden sowie der Landesbetriebe zu erfassen sind. Dies erleichtert den Abgleich, ob bereits entsprechende Unterlagen im Land vorhanden sind. Das Fehlen eines solchen Instruments hat zuvor zu in der Tat vermeidbaren Aufträgen an Dritte geführt. Sind derartige Unterlagen bereits vorhanden, sind sie auszuwerten und natürlich keine neuen Aufträge zu vergeben.
Die Staatssekretärskonferenz wird über Beraterverträge ab einem Auftragswert von 5 000 € netto - das ist ein verhältnismäßig geringer Schwellenwert - nach der Durchführung des Vergabeverfahrens und vor dem Vertragsabschluss unterrichtet, sodass auch noch interveniert werden kann. Dies stellt auch die Einbindung der jeweiligen Hausspitze sicher, die die Vorlage unterzeichnet und verantwortet oder aber den Vorschlag an die Arbeitsebene zurückreicht. In früheren Zeiten war das nicht so.
Um durch Unkenntnis verursachte, also vermeidbare Fehler bei der Vergabe von Aufträgen zu vermeiden, hat die Landesregierung - übrigens erstmals in diesem Land - dafür gesorgt, dass die für Vergabe zuständigen Bediensteten speziell fortgebildet werden. Eine solche zentrale Fortbildung wird aktiv fortgesetzt.
Die beiden typischen, weiß Gott nicht einzigen Fehlerquellen, erstens Zeitdruck - „vermeintlicher Zeitdruck“ muss man präzise sagen - und zweitens Folgeverträge wegen vermeintlich überlegenen Wissens aus Vorbefassung, hat Herr Gallert bereits ganz zutreffend beschrieben.
Die Landesregierung hat in kürzester Zeit wirkungsvolle Instrumente geschaffen, um in ihrem Verantwortungsbereich eine ordnungsgemäße Vergabe von Beratungsleistungen zu gewährleisten, soweit solche überhaupt noch in Anspruch genommen werden müssen.
Ich denke, es besteht Einverständnis darüber, meine Damen und Herren, dass es auch in Zukunft immer wieder einmal notwendig sein kann, zu Entscheidungsfindungen der Landesverwaltung besonderen externen Sachverstand hinzuzuziehen. Diesbezüglich unterscheiden wir uns nicht von großen Unternehmen, die auch nicht jedes spezielle Problem selbst lösen können.
Lassen Sie mich abschließend kurz auf die Empfehlungen des Berichts des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses eingehen. Soweit der Ausschuss empfiehlt, ein Entscheidungs- und Kontrollsystem zu schaffen, in das die politische Ebene der Ministerien einbezogen ist, dürfte dem durch die von mir geschilderten Maßnahmen im Wesentlichen entsprochen worden sein. Über Details kann man sich natürlich immer unterhalten.
Ich will auch an dieser Stelle unterstreichen: Nach der gemeinsamen Geschäftsordnung ist jeder Bedienstete verpflichtet, seine Vorgesetzten über wesentliche Angelegenheiten seines Verantwortungsbereiches rechtzeitig auf dem Dienstweg zu informieren. Der Abschluss eines
Beratervertrages ist nach den jetzt geltenden Grundsätzen immer eine solche wesentliche Angelegenheit.
Im Zusammenhang mit dem Rotationsprinzip, das für korruptionsanfällige Dienstposten schon jetzt gilt, hat die Landesregierung im vergangenen Jahr zur vorbeugenden Identifikation solcher Dienstposten - übrigens ebenfalls erstmals seit Bestehen der Antikorruptionsrichtlinie von 1998 - den Ressorts konkrete Vorgaben zur dezidierten aktuellen Erfassung gegeben. Nach einem nunmehr einheitlichen System haben die Ressorts jetzt bei besonders korruptionsgefährdeten Dienstposten die Namen der dort eingesetzten Beschäftigten, die bisherige und die geplante Verwendungszeit zu dokumentieren.
Maßstab ist dabei die in der Richtlinie vorgesehene Frist von höchstens vier Jahren. Bei einer im Einzelfall unabweisbaren Verlängerung sind die maßgeblichen Gründe aktenkundig zu machen. Wenn und soweit vergaberelevante Dienstposten noch nicht einbezogen sind, dürfte einer Erweiterung nichts entgegenstehen.
Den Vorschlag des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, innerhalb der Landesregierung eine Zentralstelle einzurichten, die vor der Vergabe von Aufträgen an Externe von mehr als 5 000 € netto einzuschalten ist, werden wir auch unter verwaltungspraktischen Gesichtspunkten miteinander zu diskutieren haben. Zurzeit nimmt die Staatssekretärskonferenz diese Funktion wahr. Ich würde sie ungern einem Ministerialrat übertragen.
Die Anregung, für den Bereich der Gutachter- und Beratertätigkeit allgemeine Vertragsbedingungen für den Bereich der Landesverwaltung zu schaffen, bewerte ich für die Landesregierung schon heute ausdrücklich positiv. Einzelne Ressorts haben bereits Formularverträge entworfen. Es bedarf aber noch einer näheren Prüfung und Abstimmung, ob und wie diese Vertragswerke auf die gesamte Landesverwaltung ausgedehnt werden können.
Die Landesregierung wird den Landtag entsprechend der Beschlussempfehlung nach der parlamentarischen Sommerpause über die veranlassten Maßnahmen eingehend unterrichten. Ich denke, wir sollten weiterhin auch in einem konstruktiven Dialog bleiben. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatminister Robra. - Bevor die Fraktionsvertreter zu Wort kommen, haben wir die Freude, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums aus Landsberg begrüßen zu können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich die Möglichkeit habe, die Debatte über den Abschlussbericht des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu eröffnen, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um mich beim Vorsitzenden des Ausschusses, dem Kollegen Gallert, für seine umfangreiche Arbeit als Vorsitzender des Ausschusses und für seine heutige Berichterstattung zu bedanken.
(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU, und von Herrn Dr. Thiel, Linkspartei.PDS - Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Danke!)
Seit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Mai 2004 gelang es ihm, die 23 Sitzungen des Untersuchungsausschusses souverän und fair zu leiten. Dies war nicht immer einfach, da insgesamt 20 Beweisbeschlüsse zu insgesamt 65 Zeugenvernehmungen geführt haben. Ich denke, dass ich diesen Dank auch im Namen der anderen im Ausschuss vertretenen Fraktionen aussprechen kann.
Zugleich schließe ich mich auch dem Dank an, den der Vorsitzende gegenüber dem Ausschusssekretariat, dem GBD und dem Stenografischen Dienst ausgesprochen hat. Die Herren des GBD sitzen auf der Besuchertribüne.
Meine Damen und Herren! Es ist uns gelungen, dem Plenum eine in allen drei Teilen einstimmig verabschiedete Beschlussempfehlung vorzulegen; keine der Fraktionen hat ein Minderheitsvotum abgegeben. Ich denke, wir können auch stolz sein, abseits der parlamentarischen Wahlkampfstreitereien einen Konsens in der Frage gefunden zu haben, ob und wie im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen gegen das geltende Recht verstoßen wurde und wie diese Verstöße abgestellt werden können. Zum Zeitpunkt der Einsetzung des Untersuchungsausschusses wäre sicherlich niemand auf die Idee gekommen, dass ein derartiges Abschlussvotum überhaupt denkbar ist.
Die Arbeit im Untersuchungsausschuss hat sicherlich bei allen Kollegen zu der Erkenntnis geführt - für mich kann ich das so feststellen -, dass eine belastbare Sachverhaltsaufklärung und Beweiserhebung eine kollegiale und faire Zusammenarbeit im Bereich der Legislative voraussetzt, um Fehler im exekutiven Handeln seit 1994 aufzudecken und entsprechende Handlungsempfehlungen und Folgerungen abzuleiten. Letztlich wurde diese Erkenntnis auch dadurch gestärkt, dass alle derzeit im Landtag vertretenen Parteien seit 1994 in unmittelbarer oder mittelbarer Regierungsverantwortung stehen oder gestanden haben.
Meine Damen und Herren! Bei der Vergabe von Beraterverträgen an Dritte hat es neben zum Teil gravierendem individuellen Fehlverhalten einzelner Beteiligter insbesondere auch strukturelle Defizite und gleiche Verhaltensmuster gegeben. Diese strukturellen Defizite waren aber nicht einer Landesregierung allein zuzuordnen, sondern sie zogen sich quasi wie ein roter Faden durch den Bereich der so genannten Beraterverträge, bis die Kleinen Anfragen der Kollegen Dr. Hüskens und Dr. Püchel auch in Sachsen-Anhalt zu einem veränderten Problembewusstsein geführt haben.
Es ist richtig, dass im Abschlussbericht davon abgesehen wurde, jede einzelne Auftragsvergabe zu bewerten, sondern nur in Teil C in einer umfassenden und generellen Bewertung zur Vergabepraxis Stellung genommen wird.
Das vor uns erkannte individuelle Fehlverhalten einzelner Bediensteter wurde seitens des Vorsitzenden in einer Ausschusssitzung treffend mit den Worten auf den Punkt gebracht: „Wir haben ein Problem mit regierenden Ministerialräten.“ Dieses Phänomen, das beispielsweise zu der Posse führte, dass ein von der Hausleitung monierter Vertrag so lange zurückgehalten wurde, bis am Tag der Regierungsübernahme 2002 die Gelegenheit für den zuständigen Bediensteten günstig erschien, den Vertrag ohne Hausleitung allein zu unterschreiben,
dürfte aufgrund der von der Landesregierung getroffenen Maßnahmen - Staatsminister Robra ist darauf ausführlich eingegangen - hoffentlich der Vergangenheit angehören.
Ich denke, es spricht für das Problembewusstsein dieser Landesregierung und für unseren Abschlussbericht, dass sich die von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen mit unseren Handlungsempfehlungen oder Schlussfolgerungen weitgehend decken.
Das von mir schon erwähnte individuelle Fehlverhalten wurde im Übrigen nicht dadurch erzeugt, dass es keinen festen rechtlichen Rahmen für die Vertragsvergabe gegeben hätte. Ganz im Gegenteil: Man muss zur Entlastung vieler Landesbediensteter auch zugestehen, dass der rechtliche Rahmen äußerst komplex, undurchschaubar und interpretationsfähig ist. Es bedarf der Schaffung eines einfachen rechtlichen Rahmens durch den Bundesgesetzgeber und durch die EU oder zumindest der Umsetzung und Kontrolle des nicht immer einfachen Rechtes möglichst durch eine zentrale Stelle.
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss meiner Rede möchte ich auf ein Problem aufmerksam machen, auf das der Ausschuss erst in seiner letzten Sitzung bei der Bearbeitung des Teils C gestoßen ist: Unter Punkt 2 d ist dort ein Prüfauftrag zur Errichtung einer Zentralstelle vorgesehen, die die Vergabe von Aufträgen an Dritte prüft. Streitig war und ist, inwieweit Landesbeteiligungen auch in den Zuständigkeitsbereich dieser Zentralstelle fallen könnten, da hierbei gesellschaftsrechtliche Regelungen oder Interessen Dritter, die ebenfalls an der Gesellschaft beteiligt sind, berücksichtigt werden müssen.
Die Vergabe eines Beratervertrages im Zusammenhang mit dem Flughafen Cochstedt hat unlängst für entsprechende Schlagzeilen gesorgt. Hier müssen wir uns als Parlamentarier aber bewusst werden, dass der nicht erst seit dem Jahr 2002 zu beobachtende Trend zur Ausgründung, Privatisierung oder Rechtsformänderung und der damit verbundenen Nutzung der Vorteile des Privatrechtes auch den Nachteil mit sich bringt, dass eine parlamentarische Kontrolle oder ein Einfluss nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.
Meine Damen und Herren! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich möchte Sie bitten, sich der Beschlussempfehlung des Ausschusses anzuschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich vorab dem Dank an den Ausschussvorsitzenden und an die Landtagsverwaltung anschließen. Insbesondere Frau Köhler und Herr Vogt, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes sollten hier nochmals ausdrücklich erwähnt werden.
Den Ausschuss einzusetzen war nach unser Einschätzung richtig und notwendig, wobei man sich sicher über Art und Umfang des Auftrags trefflich streiten kann. Schnell ist im Ausschuss die Erkenntnis gewachsen,
dass es neben dem individuellen Fehlverhalten einzelner Beteiligter insbesondere strukturelle Defizite und sich wiederholende Verhaltensmuster waren, die die Vergabe von Beraterleistungen beeinflusst haben. Dies führte den Ausschuss letztlich dazu, sich gemeinsam über Konsequenzen und Folgerungen zu verständigen, die als deutliches Signal verstanden werden sollen. Diesem Anspruch folgend, haben wir weiter gehende Betrachtungen zu allen drei Komplexen zurückgestellt und uns dem Bericht in der vorliegenden Form angeschlossen.
Ungeachtet der Übereinstimmungen gibt es aber zwischen den Untersuchungsgebieten auch Unterschiede, die nicht verschwiegen werden sollten und die hier angesprochen gehören. Bei einem solch herausragenden Ereignis wie einem Untersuchungsausschuss - auch wenn ein gemeinsam getragenes Ergebnis vorliegt - sollte es eigentlich keine Frage sein, ob hier geredet wird. Das unterstreicht zudem auch noch einmal unser Selbstverständnis getreu dem Satz von Bundestagspräsident Lammert, dass das Parlament nicht Erfüllungsgehilfe der Regierung ist, sondern deren Auftraggeber.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich etwas näher auf zwei der untersuchten Komplexe eingehen, und zwar auf den zur Hochschulbauplanung und den zur Gründung der Limsa. Von Dezember 1996 bis November 2003 wurden vom MK bzw. von Hochschulen des Landes 26 Verträge abgeschlossen, davon lediglich einer im Rahmen einer unbeschränkten und einer im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Alle anderen wurden freihändig mit einem Vertragspartner geschlossen.
Der Gesamtvorgang ist ein Beispiel dafür, wie der Apparat eines Ministeriums die jeweilige Hausleitung, unabhängig von deren politischer Couleur, ausbremsen kann. Für die Fachabteilung war die Arbeit mit dem Auftragnehmer kalkulierbar. Deshalb bestand keine Veranlassung, etwas an dem eingeübten Verfahren zu ändern.
Wie alle involvierten Minister und Staatssekretäre zu Protokoll gaben, haben sie sich darauf verlassen, dass der Apparat korrekt arbeitet. Dieses Vertrauen setzt aber voraus, dass der Apparat auch seinen Informationspflichten nachkommt. So hätte beispielsweise in der Leitungsvorlage vom 8. April 2003 darauf hingewiesen werden müssen, dass eine Weisung zur grundsätzlichen Ausschreibung von externen Leistungen im MK seit dem 21. Januar 2000 besteht. So hätte der Apparat auch eine grundsätzliche Entscheidung der Leitung herbeiführen können, dass man die externen Arbeiten für die Hochschulentwicklungsplanung und die sich daraus ergebenden Aufträge über einen Rahmenvertrag beispielsweise an eine andere Firma vergibt.