Thomas Felke
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Herr Minister Paqué, so ganz konkret ist das leider nicht, was Sie uns gerade erzählt haben; deswegen doch noch einmal eine konkrete Nachfrage. Sie haben ins Spiel gebracht, dass die Scheibe C künftig durch die Finanzämter genutzt werden könnte. Über welche Zeiträume reden wir? Wann konkret kann dieser Umzug veranstaltet werden? Wie soll das finanziert werden, was dazu an Aufwendungen notwendig ist, also konkret für die Sanierung der Scheibe C und, soweit ich gehört habe, auch für den Abriss der Gebäude am Gimritzer Damm?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! - Ich nehme gern das neue Glas. Danke.
In den zurückliegenden Wochen haben wir beim Streit um den Sitz des Landesverwaltungsamtes an einer besonderen Erfolgsgeschichte schwarz-gelber Regierungsarbeit teilhaben dürfen.
Bei künftigen Eiskunstlaufwettbewerben - bitte klatschen Sie aufseiten der Koalition nicht zu früh - wird wohl vom doppelten oder vom dreifachen „Paqué“ als einem neuen Sprungelement die Rede sein.
Spannend finde ich es im Übrigen auch, Herr Professor Paqué, wie Sie diese Drehungen und Wendungen den Mitarbeitern Ihres Hauses erläutern. Aber wenn man sowieso auf Abschiedstour ist, ficht einen das wahrscheinlich nicht mehr an.
Meine Damen und Herren! Bis vor wenigen Tagen noch bin ich davon ausgegangen, dass der immobilienwirtschaftliche Sachverstand der Landesregierung im Finanzministerium bzw. bei der Limsa konzentriert ist. Das ist offensichtlich ein Irrtum. Das Innen- und das Bauministerium geben beim Umgang mit Landesimmobilien die Richtung vor.
Die Argumente, die beide Ministerien ins Feld führen, sollte man sich aber schon etwas näher ansehen. Beim MI heißt es, dass mit der Scheibe C die besonderen Objekt- und Standortmerkmale nicht hinreichend berücksichtigt seien. Zu gut Deutsch heißt das wohl, die Scheibe C ist nicht repräsentativ genug - wobei sich trefflich über die Repräsentationsaufgaben eines Landesverwaltungsamtes streiten ließe.
Der Versuch des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, sich jetzt als Freund der Neustadt darzustellen und zu behaupten, es gebe keine Ressentiments gegen diesen Standort, kommt allzu vordergründig daher. Die Bewohner haben da schon eine feine Antenne, können zwischen den Zeilen lesen und erkennen, wenn sich da jemand im Nachgang einschleimen will.
Heftig ist auch ein zweites Argument des MI gegen die Scheibe. Die Zahl der Fahrstühle sei mit zwei zu gering. - In jeder der Hochhausscheiben befinden sich vier Fahrstühle, von denen drei auf jeder zweiten Etage und einer auf jeder Etage halten.
Interessant sind auch die Gegenargumente des MBV. Irritationen bei der DB AG könnten ausgelöst werden, wenn die Kamieth-Straße nicht berücksichtigt würde, und erhebliche Auswirkungen auf das Gesamtgefüge der Beziehungen zur Bahn wären zu erwarten, heißt es.
Abgesehen davon, dass Vereinbarungen wie die Verkehrsverträge getroffen wurden, um sie einzuhalten, und
sie für den Fall der Nichteinhaltung Vertragsstrafen vorsehen, halte ich es für bedenklich, wenn wie auch immer geartete Kompensationsgeschäfte Standortentscheidungen vorprägen. Dies würde zwangsläufig zu einer völlig neuen Bewertung des gesamten Landesimmobilienbestandes führen.
Meine Damen und Herren! Nachdem der Finanzminister nun seit Dienstag einzusehen hat, dass er die KamiethStraße richtig finden muss, bringt er Argumente ähnlichen Kalibers wie zum Beispiel: Die Scheibe C müsse umfangreich umgebaut werden. - Das ist nicht wirklich neu.
Dann heißt es, das Landesverwaltungsamt benötige auch einige Konferenzräume. Das hätte zur Folge, dass zum Teil tragende Wände abgerissen werden müssten, was zu statischen Problemen und kuriosen architektonischen Lösungen geführt hätte.
Abgesehen davon, dass diese Räume sicherlich auch ansprechend im obersten Geschoss geschaffen werden könnten und auch ein Anbau im Erdgeschoss bzw. der Umbau eines angrenzenden ehemaligen Supermarktes dafür infrage kommt, kann man sich von den so genannten kuriosen architektonischen Lösungen in ca. 80 m Entfernung von der Scheibe C informieren; in der Scheibe D nämlich, die ein Privatinvestor vor mehr als zehn Jahren hergerichtet hat und die heute ein vollständig vermietetes Bürohochhaus ist.
Meine Damen und Herren! Die Stadt Halle hat signalisiert, dass sie mit der jetzt gefundenen Lösung leben kann, wenn die Scheibe C einer Nutzung zugeführt wird - ausdrücklich mit dieser Betonung.
Ein Umzug der Finanzämter vom Gimritzer Damm in die Scheibe C wird avisiert, heißt es in der Pressemitteilung der Staatskanzlei. Ich halte dies für ein reines Lippenbekenntnis, mit dem man sich offensichtlich über den Wahltag helfen will. Belastbare Aussagen dazu, wie eine derartige Variante finanziert und wann sie realisiert werden soll, fehlen völlig. Dies ist vorhin durch den Finanzminister noch einmal so bestätigt worden.
Meine Damen und Herren! Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit ohnehin noch einmal den Finanzausschuss beschäftigen muss. Daher erwarten wir, dass Wirtschaftlichkeitsvergleiche der einzelnen Varianten vorgelegt werden und dass nach diesen entschieden wird. Eine effiziente Nutzung der Landesliegenschaften durch Landesbehörden bedeutet für uns die Entscheidung für die wirtschaftlich und städtebaulich beste Lösung. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mir ging es wie Herrn Qual: Der Antrag hat mich doch überrascht, und er ist wohl nur mit dem jetzigen Zeitpunkt, wenige Wochen vor der Wahl, zu erklären.
Obwohl wir in diesem Hause schon viel weiter waren, sollen jetzt offensichtlich noch einmal die alten Schlachten geschlagen werden und die Debatte über den Ausbau oder über Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe geführt werden.
Erstaunt hat mich der Antrag aber auch aus einem weiteren Grund. Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr hatte im vergangenen Jahr die Gelegenheit, sich im Hamburger Hafen über den dortigen Güterumschlag zu informieren. Herr Czeke hatte offensichtlich keine Gelegenheit mitzukommen. Wir haben von dem immensen Wachstum gehört und von den massiven Problemen, die es mit dem so genannten Hinterlandverkehr gibt. Allein dies sollten genug Argumente dafür sein, die Möglichkeiten der Binnenschifffahrt auf der Elbe zu verbessern.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einmal unsere Positionen zur Binnenschifffahrt deutlich machen. Wir sind der Auffassung, dass die Binnenschifffahrt eine wichtige Rolle im gesamten Verkehrssystem spielt und dass ihre Bedeutung mit dem weiteren Wachstum des Güterverkehrs ebenfalls zunehmen wird. Wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung einen Teil „Wasserstraßen“ des Landesverkehrswegeplans erarbeit hat, und gehen davon aus, dass dieser auch den Mitgliedern des Ausschusses für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zugänglich gemacht werden wird.
Klar ist für uns, dass die landesbedeutsamen Häfen auch künftig eine Unterstützung bei den notwendigen investiven Maßnahmen erfahren und zu mehrmodalen Schnittstellen im Verkehrsnetz ausgebaut werden müssen.
Bezüglich der Baumaßnahmen an der Elbe gehen wir davon aus, dass das, was zur Wiederherstellung der
Schifffahrtsverhältnisse vor dem Hochwasser vom August 2002 erforderlich ist, zügig realisiert werden muss. Damit soll zwischen Geesthacht und Dresden wieder eine Fahrrinnentiefe realisiert werden, die hier bereits mehrfach erwähnt worden ist. Konkret sind damit Unterhaltungsmaßnahmen an Buhnen-, Deck- und Leitwerken verbunden. Den dafür vorgesehenen Zeitraum bis zum Jahr 2010 halten wir allerdings für zu lang.
Meine Damen und Herren! Um es noch einmal deutlich zu sagen: Staustufen in der Elbe sind mit uns nicht zu machen. Ebenso klar ist für uns, dass alle Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die ökologischen Aspekte genauso zu berücksichtigen haben wie die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz. Das derzeit angehaltene Planfeststellungsverfahren für die Stadtstrecke Magdeburg sollte unserer Meinung nach genau wie beim Saaleseitenkanal weitergeführt werden, um eindeutig entscheiden zu können, ob das Projekt machbar ist oder nicht. Wir wissen, dass hierzu vielfältige Untersuchungen durchgeführt worden sind, und sind deshalb der Meinung, dass der Bund dieses Verfahren zum Abschluss führen sollte.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte des Antrages der Fraktion der Linkspartei.PDS eingehen. Nach unseren Informationen steht seit Ende des letzten Jahres fest, dass die tschechische Regierung vorhat, statt zwei Staustufen nur noch eine Staustufe zu bauen.
Dabei sind wir davon überzeugt, dass das EU-Land Tschechien genauso sorgfältig mit dem Rechtsrahmen umgeht und ökologische Belange prüft, wie es bei uns der Fall wäre, und dass im Ergebnis dieser Untersuchung verantwortungsbewusst entschieden wird.
Die Studie des Potsdamer Instituts für Klimaforschung unter dem Titel „Klima und anthropogene Wirkungen auf den Niedrigwasserabfluss der mittleren Elbe“ liegt seit Januar dieses Jahres vor und wird derzeit auf der Expertenebene ausgewertet. Daneben steht aber die Untersuchung der Bundesanstalt für Gewässerkunde aus dem Jahr 2005 zu Niedrigwasserereignissen an der Elbe unter Berücksichtigung der letzten 100 Jahre und damit über einen viel längeren Zeitraum als die Potsdamer Studie, die zu entgegengesetzten Aussagen kommt.
Meine Damen und Herren! Wir gehen davon aus, dass die Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe weitergeführt werden müssen, wenn es eine Zukunft für die Binnenschifffahrt geben soll. Deshalb werden wir den PDSAntrag ablehnen und dem Alternativantrag von CDU und FDP folgen - Ich danke Ihnen.
Wir haben in Hamburg gehört, dass es im Augenblick so ist, dass im Rotterdamer Hafen die Binnenschifffahrt zweifellos einen größeren Anteil des so genannten Hinterlandverkehrs abwickelt. Uns geht es aber genau darum, den Umschlag von Hamburg aus über die Binnenschifffahrt zu verstärken. Wir haben gehört, welcher geringe prozentuale Anteil zur Zeit über die Binnenschifffahrt abgewickelt werden kann. Wenn wir diesen erhöhen wollen, dann müssen wir, so denke ich, mindestens auch die Maßnahmen, über die wir jetzt diskutieren, entsprechend beeinflussen und umsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich vorab dem Dank an den Ausschussvorsitzenden und an die Landtagsverwaltung anschließen. Insbesondere Frau Köhler und Herr Vogt, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stenografischen Dienstes sollten hier nochmals ausdrücklich erwähnt werden.
Den Ausschuss einzusetzen war nach unser Einschätzung richtig und notwendig, wobei man sich sicher über Art und Umfang des Auftrags trefflich streiten kann. Schnell ist im Ausschuss die Erkenntnis gewachsen,
dass es neben dem individuellen Fehlverhalten einzelner Beteiligter insbesondere strukturelle Defizite und sich wiederholende Verhaltensmuster waren, die die Vergabe von Beraterleistungen beeinflusst haben. Dies führte den Ausschuss letztlich dazu, sich gemeinsam über Konsequenzen und Folgerungen zu verständigen, die als deutliches Signal verstanden werden sollen. Diesem Anspruch folgend, haben wir weiter gehende Betrachtungen zu allen drei Komplexen zurückgestellt und uns dem Bericht in der vorliegenden Form angeschlossen.
Ungeachtet der Übereinstimmungen gibt es aber zwischen den Untersuchungsgebieten auch Unterschiede, die nicht verschwiegen werden sollten und die hier angesprochen gehören. Bei einem solch herausragenden Ereignis wie einem Untersuchungsausschuss - auch wenn ein gemeinsam getragenes Ergebnis vorliegt - sollte es eigentlich keine Frage sein, ob hier geredet wird. Das unterstreicht zudem auch noch einmal unser Selbstverständnis getreu dem Satz von Bundestagspräsident Lammert, dass das Parlament nicht Erfüllungsgehilfe der Regierung ist, sondern deren Auftraggeber.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich etwas näher auf zwei der untersuchten Komplexe eingehen, und zwar auf den zur Hochschulbauplanung und den zur Gründung der Limsa. Von Dezember 1996 bis November 2003 wurden vom MK bzw. von Hochschulen des Landes 26 Verträge abgeschlossen, davon lediglich einer im Rahmen einer unbeschränkten und einer im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung. Alle anderen wurden freihändig mit einem Vertragspartner geschlossen.
Der Gesamtvorgang ist ein Beispiel dafür, wie der Apparat eines Ministeriums die jeweilige Hausleitung, unabhängig von deren politischer Couleur, ausbremsen kann. Für die Fachabteilung war die Arbeit mit dem Auftragnehmer kalkulierbar. Deshalb bestand keine Veranlassung, etwas an dem eingeübten Verfahren zu ändern.
Wie alle involvierten Minister und Staatssekretäre zu Protokoll gaben, haben sie sich darauf verlassen, dass der Apparat korrekt arbeitet. Dieses Vertrauen setzt aber voraus, dass der Apparat auch seinen Informationspflichten nachkommt. So hätte beispielsweise in der Leitungsvorlage vom 8. April 2003 darauf hingewiesen werden müssen, dass eine Weisung zur grundsätzlichen Ausschreibung von externen Leistungen im MK seit dem 21. Januar 2000 besteht. So hätte der Apparat auch eine grundsätzliche Entscheidung der Leitung herbeiführen können, dass man die externen Arbeiten für die Hochschulentwicklungsplanung und die sich daraus ergebenden Aufträge über einen Rahmenvertrag beispielsweise an eine andere Firma vergibt.
Auf der anderen Seite wird deutlich, dass auch Hausleitungen verpflichtet sind, kritische Fragen zu stellen. Das haben die Zeugen Dr. Harms und Dr. Eichler in ihren früheren Positionen getan. Die Gesamtverantwortung der Hausleitung liegt nämlich nicht nur darin, auf eine Bringeschuld der Mitarbeiter zu bauen, sondern auch darin, den Fortgang eines Projektes zu verfolgen und mögliche Probleme zu identifizieren.
Meine Damen und Herren! Bei dem Fall Limsa handelt es sich um zwei Verträge, die innerhalb einer relativ engen Zeitspanne mit dem gleichen Vertragspartner geschlossen wurden und die zusammen einen Nettoauftragswert von 200 000 € überschritten. Das Ergebnis der Zeugenvernehmungen hat gezeigt, dass Verstöße bei der Vergabe beider Aufträge vorlagen.
Sowohl im ersten als auch im zweiten Fall fanden keine vernünftigen Ausschreibungen statt. Weder gab es eine auch nur annähernd nachvollziehbare Aufgabenbeschreibung noch ein vergleichbares Verfahren.
Über die Antikorruptionsrichtlinie des Landes setzte man sich hinweg, indem weder in die inhaltliche noch in die haushaltsrechtliche Abwicklung die nach den internen Regelungen Zuständigen des MF eingebunden wurden. Eine saubere Nachprüfung wurde zudem durch eine mangelhafte Dokumentation des elektronischen Schriftverkehrs, aber auch durch Vermerke, die augenscheinlich falsch datiert waren, erschwert.
Einzigartig - und darin liegen auch unsere Bauchschmerzen bei dem Bericht begründet - ist im Vergleich zu den anderen untersuchten Fällen nach unserer Meinung der in den Limsa-Akten durch den Geschäftsführer vorgenommene Versuch, nach Absprache mit der Hausleitung durch Aktenbereinigung ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren zu konstruieren. Mittels einer an einem Sonntagnachmittag mit der Wichtigkeit „hoch“ versehenen Mail direkt an den Staatssekretär sollte dies auf den Weg gebracht werden. - Ein Punkt, der sich nach dem Mehrheitswillen in dem Ausschussbericht leider so deutlich nicht niedergeschlagen hat.
Die Leitung des MF hat zudem die Öffentlichkeit über den Zeitpunkt, zu dem sie vom Abschluss des ersten Beratervertrages erfahren hat, falsch informiert. In der Pressemitteilung vom 4. März 2004 heißt es, die Leitung habe seit Dezember 2003 von der Existenz der Beraterfirma gewusst. Diese Aussage ist eindeutig falsch. Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass spätestens am 19. November 2003 der Abschluss eines Vertrages bei Staatssekretär Koehler bekannt war.
Insgesamt macht der Vorgang deutlich, dass die Qualifikation des Leiters der Limsa in Bezug auf die Geschäftsführung infrage zu stellen ist. Unabhängig davon, dass er bereits seit vielen Jahren für die Liegenschaften des Landes zuständig ist und das Beachten der Grundsätze zur Korruptionsbekämpfung eine Rotation auf dieser Position längst notwendig gemacht hätte, würde es der Landesregierung gut anstehen, eine so wichtige Position auszuschreiben. Die Tatsache, dass offensichtlich daran nicht gedacht ist, gibt zu den umfangreichsten Vermutungen über Abreden Anlass, für die es allerdings keine Zeugen gibt.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss hat seine Arbeit abgeschlossen. Inwieweit damit das künftige Verwaltungshandeln beeinflusst wird, muss auch in den folgenden Wahlperioden im Blickfeld dieses Hauses bleiben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, was haben Sie bei diesem Antrag nur mit sich machen lassen?
Ich schicke voraus: Wir nehmen Ihre Anträge ernst und wir hätten gern mit Ihnen im Rahmen einer Regierungserklärung über den Stadtumbau geredet, dann aber auch in dem Umfang wie gestern über die Bildungspolitik. Dass es dazu nicht kommt, hat Ihre Landesregierung versäumt. Nun werden Sie quasi missbraucht, um irgendwie durch die Hintertür doch noch etwas zu retten.
Wir sind der Meinung, dass das Thema eine solche Behandlung nicht verdient hat. Dem von Ihnen beschriebenen hohen Stellenwert wird eine Fünfminutendebatte nicht gerecht.
Im Übrigen wäre es auch fair gewesen, wenn durch den Minister eine Information darüber gegeben worden wäre, welche inhaltlichen Schwerpunkte er in seinem Bericht setzen will.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich unabhängig davon kurz aus unserer Sicht auf einige Aspekte eingehen. Auch für den Stadtumbau gilt: Kein Blick voraus ohne einen Blick zurück. Festhalten können wir, dass wir seit dem Start des Bundesprogramms ein gutes Stück vorangekommen sind. Insbesondere die Veränderungen durch den Abriss von Wohnungen sind deutlich sichtbar.
Allerdings würde ich mich gegen den Begriff „Halbzeit“ wehren; denn ich denke, dass uns der Stadtumbau noch über das Jahr 2009 hinaus beschäftigen wird. Eine programmatische Fortsetzung wird es geben müssen. Die ersten Signale dazu aus der Berliner Koalitionsvereinbarung sind zweifellos positiv zu bewerten.
Bei der Umsetzung des Programms und korrespondierender Maßnahmen in Sachsen-Anhalt gibt es derzeit Licht und Schatten. Positiv ist sicherlich die Entscheidung, die Investitionsbank in die Zwischenfinanzierung der Abrissmaßnahmen einzubinden. Die Abrechnung ließe sich aber wie in anderen Ländern noch erheblich vereinfachen und entbürokratisieren.
Im Programmteil „Aufwertung“ wurden Schulen und Kindertagesstätten prioritär behandelt. Diese Schwerpunktsetzung findet unsere Unterstützung. Künftig wird es allerdings darauf ankommen, eine deutlichere Verschiebung hin zu Aufwertungsmaßnahmen vorzunehmen und mehr für das Wohnumfeld und die Aufwertung des vorhandenen Bestandes zu machen. Die Begleitung durch die Kommunen muss dabei unterstützt und abgesichert werden.
Meine Damen und Herren! Der Stadtumbau wird nur zu einem Erfolg geführt werden können, wenn es tatsächlich gelingt, eine Vernetzung aller betroffenen Ressorts herzustellen. In der Vergangenheit ist dies nicht wirklich erfolgreich praktiziert worden. Zum Teil hat das Land bestimmte Entwicklungen sogar selbst beeinflusst bzw. beschleunigt, die für die betroffenen Gebiete nicht förderlich waren. Konkret: Standortentscheidungen durch das Land sollten künftig grundsätzlich in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und auch mit Blick auf den Stadtumbau getroffen werden. Im Übrigen könnte dabei in Zukunft der Limsa eine wichtige Rolle zukommen.
Für uns steht auch fest, dass der Stadtumbau nicht nur auf das so benannte Programm zu reduzieren ist. Mit der Städtebauförderung, der Wohnraumförderung und dem Programm „Soziale Stadt“ lassen sich zusätzliche, wichtige Impulse setzen. Dass Sachsen-Anhalt bei diesen Programmen des Bundes zum Teil schon seit mehreren Jahren auf Mittel in Größenordnungen verzichtet, ist ein Skandal. Eine Schwerpunktsetzung sieht unserer Meinung nach anders aus. Hinzu kommt, dass man damit die Chance vergibt, mit Kritik gegenüber dem Bund ernst genommen zu werden.
Als besonders problematisch betrachten wir, dass Sachsen-Anhalt das einzige Land ist, das meint, seit dem Jahr 2004 komplett auf das Programm „Soziale Stadt“ verzichten zu können.
Die Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf,
die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Jugendklubs und in sozialpädagogischen Projekten sowie die Begleitung von Bürgerbeteiligung in Form von Quartiermanagement und durch Stadtteilbüros scheint für die Landesregierung eher von untergeordneter Bedeutung zu sein. Dabei haben CDU und CSU im Bund der alten Bundesregierung demonstrativ den Rücken gestärkt und der aktuelle Koalitionsvertrag unterstreicht ebenso die Bedeutung des Programms. Dieser Umstand scheint sich bis in Magdeburger Regierungskreise aber noch nicht herumgesprochen zu haben.
- Bleiben Sie doch einmal ruhig, Frau Weiß. - Denn auch für das Jahr 2006 wurde nach Berlin bereits ein Verzicht auf diese Mittel gefunkt.
Stattdessen setzt man wieder einmal auf den hohen Stellenwert der Eigentumsförderung. 10 Millionen € in zwei Jahren sollen von den knappen Mitteln dahin gelenkt werden. Dem stehen rund 65 % der Bevölkerung Sachsen-Anhalts gegenüber, die zur Miete wohnen. Dies wird aus unterschiedlichen Gründen auch weiterhin mehrheitlich so bleiben. Für die Familienfreundlichkeit und den Kinderwunsch kommt es nicht darauf an, ob man zur Miete oder im Eigentum wohnt.
Vielmehr geht es darum, familienfreundliche Strukturen zu schaffen, was auch durch große bezahlbare Woh
nungen im Bestand und geeignete Freiräume für Kinder möglich ist.
Hinzu kommt, jede Förderung von Wohneigentum im Neubau führt zu weiterem Leerstand, der wiederum mit öffentlichen Mitteln beseitigt werden muss.
Meine Damen und Herren! Auf viele weitere wichtige Punkte wie die IBA, zu der die Idee noch zu unseren Regierungszeiten geboren wurde, die Zukunft der kommunalen Wohnungsunternehmen als wichtigen Akteuren beim Stadtumbau, die Förderung von Maßnahmen der Wohnraumanpassung für Ältere oder Behinderte, die Umsetzung des Bundesprogramms der energetischen Gebäudesanierung konkret für Sachsen-Anhalt oder die Zukunft der Wohnraumförderung nach der Umgestaltung im Rahmen der Föderalismusreform hätte man noch eingehen können bzw. müssen. Dazu hätte es allerdings, wie anfangs erwähnt, eines anderen Rahmens bedurft.
Nach unserer Überzeugung gibt es beim Stadtumbau in Sachsen-Anhalt noch viel zu tun. Dabei wollen wir ab April nicht alles anders, aber vieles besser machen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, ich wollte Sie eigentlich zwischendurch fragen, ob Sie vorhaben, heute doch schon die Regierungserklärung abzugeben.
Vom Umfang her war Ihr Redebeitrag ja doch etwas ausführlicher, als es die Fünfminutendebatte erwarten ließ. Aber vielleicht können wir uns gemeinsam dafür stark machen, dass die Regierungserklärung zumindest den zeitlichen Umfang erhält wie bei dem Thema Bildungspolitik gestern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit Blick auf die Anwesenheit im Plenarsaal möchte ich festhalten, dass es mich schon einigermaßen erstaunt, dass offensichtlich das Interesse an Investitionserleichterungen nicht sonderlich ausgeprägt ist.
Man könnte auch anders sagen: Vielleicht ist sogar in den Reihen der Koalition mittlerweile der Glaube abhanden gekommen, dass mit diesen Gesetzen etwas bewegt werden kann.
- Bleiben Sie doch mal ruhig! - Insbesondere verwundert mich allerdings, dass nicht einmal der Wirtschaftsminister anwesend ist, wenn es um das Thema Investitionserleichterungen geht. Es wäre wirklich angeraten, dass er hier zugegen ist.
Meine Damen und Herren! Wann hat es deutlicher zugetroffen, dass ein Gesetz nicht so verabschiedet werden muss, wie es eingebracht worden ist? Das Dritte so genannte Investitionserleichterungsgesetz hat in den Beratungen gravierende Veränderungen erfahren. Es ist geschrumpft von elf auf sechs Artikel, von 183 auf 135 Seiten, und auch das, was jetzt verabschiedet werden soll, unterscheidet sich nicht unerheblich von dem ursprünglichen Gesetzentwurf.
Die Frage, die uns alle beschäftigen muss, lautet freilich, ob und wie dieses Gesetz dem von der Landesregierung und der Koalition postulierten Anspruch der Vereinfachung von Investitionen gerecht wird.
Das vorgelegte Papier zur Wirksamkeit der ersten beiden diesbezüglichen Gesetze bleibt weitgehend unscharf und vage. Eine ernsthafte Evaluierung sieht anders aus, und den Beweis dafür anzutreten, dass es gerade diese Regelungen waren, die eine Investitionsentscheidung in die eine oder andere Richtung beeinflusst haben, dürfte schwer fallen.
Nicht verkennen will ich den psychologischen Aspekt, mit dem die Politik ein deutliches Signal in Richtung
Wirtschaft aussenden kann. Genau daran aber müssen sich die Gesetze messen lassen: Sind sie Symbolpolitik oder sind tatsächlich Entscheidungen damit verbunden, die Investitionen vereinfachen und das Klima nachhaltig verbessern?
Meine Damen und Herren! Die Aufnahme der Verordnungen betreffenden Artikel in den Gesetzentwurf war schlicht gesagt ein Flop. Nicht nur dass wir als Landtag keinerlei Regelungskompetenz hatten, so führte dies sogar dazu, dass Ihrer Diktion folgend Investitionen behindert wurden. Kaum anders lässt sich nämlich das Geschehene einordnen. Hätten Sie allein auf Regierungshandeln gesetzt, wäre eine erhebliche Beschleunigung allein deshalb möglich gewesen, weil sie rund ein halbes Jahr vorher die entsprechenden Verordnungen hätten verändern oder aufheben können.
Meine Damen und Herren! Auch die Neufassung der Landesbauordnung bleibt mit dem Blick auf mögliche Investitionserleichterungen fragwürdig. Gerade in einem derart umfassend geregelten Bereich wären Verlässlichkeit und Kontinuität schon wichtige Werte an sich. Stattdessen versucht man, der Musterbauordnung in großen Teilen zu folgen, und wird dabei doch immer nur hinterherhasten. Die nächste Novelle der MBO wird kommen. Und irgendwann danach soll wieder eine Anpassung der Landesbauordnung folgen? Mir erscheint diese Verfahrensweise immer fragwürdiger, zumal wenn man sich vergegenwärtigt, wie die MBO zustande kommt. Vieles spricht dafür, selbstbewusst eine eigene, wirklich investitionserleichternde Landesbauordnung zu erarbeiten, die dann auch längerfristig Bestand hat.
Herausragender Punkt bei der Beratung der Bauordnung war die geplante Aufgabe der Schlusspunkttheorie. Mit der jetzt gefundenen Regelung konnte das Schlimmste verhindert werden. Offensichtlich hat hierbei die Anhörung zu einem Umdenken geführt. Letztlich sind wir damit aber wieder bei der Gesetzgebung in den frühen 90er-Jahren gelandet. Eine wirkliche Investitionserleichterung ist nicht erreicht worden.
Dabei wäre mehr möglich gewesen, und zwar dann, wenn man die Baugenehmigung zu dem gemacht hätte, was von vielen gewünscht wird. Dafür müsste sie eine Konzentrationswirkung entfalten und alle Aspekte des Baunebenrechts einschließen. Eine komplette Genehmigung aus einer Hand von einer Behörde, die sich als Dienstleister versteht, könnte dann auch tatsächlich für Investitionserleichterungen stehen. Davon sind wir allerdings weit entfernt.
Weiter entfernt sind demnächst auch viele Investoren von den für sie zuständigen Bauaufsichtsbehörden. Die jetzt geänderte Fassung führt dazu, dass die Möglichkeit zur Übertragung der unteren Bauaufsichtsbehörde auf große kreisangehörige Städte ab 25 000 Einwohnern künftig entfällt. Nach unserer Meinung kann das ebenfalls nicht als Investitionserleichterung angesehen werden.
Meine Damen und Herren! Auch in der geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes können wir außer plakativem Aktionismus, der zudem den Denkmalschutz diskreditiert, nichts wirklich Wegweisendes erkennen.
Meine Damen und Herren! Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass eine große Kluft zwischen Anspruch und
Gesetzeswirklichkeit bleibt und zu befürchten ist, dass geschürte Erwartungen wieder einmal nicht erfüllt werden.
Wir plädieren für eine artikelweise Abstimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der „Volksstimme“ sowie in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 25. November 2005 wurde über die Vergabe eines Beratervertrages zur Vermarktung des Flughafens Cochstedt berichtet. Der Vertrag im Umfang von 12 500 € wurde durch die Flughafen Magdeburg-Cochstedt GmbH an Jürgen Morlok, einen selbständigen Unternehmensberater aus Baden-Württemberg, vergeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie erfolgte die Ausschreibung des Auftrages und hat sich Herr Minister Dr. Rehberger aktiv in die Vermittlung des Auftrages an den Auftragnehmer eingeschaltet?
2. Mit welcher Zielrichtung und mit welchem Inhalt wurde der Beratervertrag geschlossen?
Herr Minister, es hat relativ lange gedauert, bis Sie zur Sache gekommen sind und meine Fragen beantwortet haben. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie bei dieser umfangreichen Darstellung zum Thema Cochstedt vielleicht auch darauf eingegangen wären und etwas Belastbareres dazu gesagt hätten, was in den Ausschusssitzungen, in denen wir uns recht ausführlich mit dem Thema Cochstedt beschäftigt haben, angekündigt worden ist.
Nach meiner Erinnerung wurde in den Ausschusssitzungen dargestellt, dass für Anfang Dezember, also genau für die Zeit, in der wir uns befinden, auch belastbare Aussagen zu Investoren getroffen werden sollten. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie heute bereits etwas konkreter hätten werden können.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sollte Ihre Antwort den Gesamtzusammenhang bezüglich Cochstedt darstellen. Sowohl am Beginn Ihrer Ausführungen, bevor Sie auf meine Fragen eingegangen sind, als auch am Ende haben Sie die Zeit genutzt, um die Vorgänge von damals bis heute darzustellen.
Insofern würde ich mir wünschen, dass Sie, um die Fragen abzurunden, einen Ausblick geben, wie das, was Sie angekündigt haben, letztlich umgesetzt werden soll. Ich denke, dies würde insgesamt einiges erhellen.
Herr Minister Rehberger, ich versuche, ruhig zu bleiben; aber es hat mich vorhin durchaus bewegt, dass Sie mir vorschreiben wollen, an welcher Stelle ich den Mund zu halten habe und wozu ich nach Ihrer Einschätzung Fragen stellen darf.
Ich frage Sie deshalb: Halten Sie es aus Ihrer Sicht für gerechtfertigt, darüber zu urteilen, welche Fragen einem Minister gestellt werden können?
Sind Sie zweitens bereit anzuerkennen, dass der Vorwurf, der vorhin in Bezug auf die Vorgeschichte von Cochstedt gegen einzelne Mitglieder meiner Fraktion gerichtet worden ist, mindestens in dem gleichen Maße auf heute noch im Landtag anwesende Vertreter der Koalition zuträfe?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, niemand in diesem Hause hat etwas dagegen einzuwenden, wenn es tatsächlich gelingt, Investitionen zu erleichtern, zu beschleunigen oder Wettbewerbsbeschränkungen abzubauen. Die entscheidende Frage dabei ist aber, auf welchem Weg und mit welchen Instrumenten das geschehen soll.
Nach den beiden ersten Investitionserleichterungsgesetzen aus den Jahren 2002 und 2003 legen Sie uns nun heute das Dritte Investitionserleichterungsgesetz vor. Unsere Position hat sich seit dem ersten Gesetz nicht verändert. Wir halten Ihre Herangehensweise für falsch und werten viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen als Placebo oder schlichten Populismus.
Auch wir haben natürlich mit Bürgern des Landes gesprochen; aber offensichtlich waren das andere als diejenigen, mit denen Herr Minister Daehre gesprochen hat. Wir wissen, in welche große Zwickmühle Sie sich selbst gebracht haben. Große Versprechungen und Ankündigungen wurden in die Welt gesetzt, Blockaden sollten gelöst und Hemmnisse beseitigt werden. Verbände und Vereine wurden aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu machen. Da dies nicht so richtig half und offensichtlich wenig Hinweise eingingen, bemühte man sich dann sogar schon einmal, das Geschäft mit ausgelobten Bierkästen zu beschleunigen.
Nun will ich nicht so weit gehen und sagen, dass manche Ihrer Vorschläge den Eindruck erwecken, als seien sie im selbst herbeigeführten Rausch entstanden. Es muss aber die Frage erlaubt sein, was Teile dieses Gesetzes eigentlich bezwecken sollen. Vier der elf Artikel beziehen sich auf Verordnungen und damit auf Regierungshandeln, womit Sie in keiner Weise das Parlament hätten befassen müssen. Im Übrigen hätten Sie es damit viel schneller durchsetzen können, was zweifellos auch eine Investitionserleichterung darstellt.
Rechtstechnisch werden stattdessen Klimmzüge erforderlich wie der Artikel 10 mit der so genannten Entsteinerungsklausel, um spätere Änderungen wieder in der Rechtsform der Verordnung durchführen zu können. Wie hierbei von Erleichterungen und Vereinfachungen gesprochen werden kann, ist mir schleierhaft. Um eine entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit zu er
reichen, missbraucht man die Parlamentarier als AbnickAugust.
Wir sind der Überzeugung, dass im Zusammenhang mit der Gesetzesberatung über die Ergebnisse und die Treffsicherheit der beiden ersten Gesetze berichtet werden muss. Eine saubere Evaluierung sollte darstellen, inwieweit damaliger Anspruch und Realität zusammenpassen. Zudem sollte die Zweckmäßigkeit der gewählten Gesetzesform überprüft werden.
Da an einem derartigen Bericht von verschiedenen Seiten großes Interesse bestehen dürfte, gingen wir davon aus, dass unser Entschließungsantrag eigentlich eine breite Mehrheit finden sollte. Nach den Ausführungen des Ministers haben wir nun doch berechtigte Zweifel. Aber eines bleibt festzuhalten: Wir haben die Investitionserleichterungsgesetze 1 und 2 nicht erst seit einem halben Jahr, sondern wir haben sie seit zwei bzw. drei Jahren.
Wenn Sie vom Erfolg so überzeugt sind, dürfte es ein Leichtes sein, den Ausschüssen einen entsprechenden Bericht zu übermitteln.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Artikel des vorliegenden Gesetzentwurfes noch näher eingehen. Ich möchte mit Artikel 2, der geplanten Änderung des Denkmalschutzgesetzes, beginnen.
Meine Damen und Herren! Schaut man in die Historie dieses Gesetzes, muss man feststellen, dass es darüber hier im Haus einmal einen breiten Konsens gab. In der ersten Wahlperiode im Jahr 1993 in großer Einmütigkeit und mit unserer Unterstützung verabschiedet, wurde es seitdem neunmal verändert, davon allein viermal in der laufenden Wahlperiode. Zieht man die Rechtsbereinigungen ab, bleiben insbesondere die beiden Investitionserleichterungsgesetze übrig. Ich denke, dass Sie damit den breiten Konsens über das Gesetz aufgekündigt haben.
Auch uns ist klar, dass es keine Ewigkeitsgarantie für Gesetze gibt und dass alles auf den Prüfstand gestellt und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden kann. Aber der Eindruck, der hierbei erweckt wird, ist fatal. Verkürzt heißt das: Denkmalschutz nur weit genug zurückfahren, dann klappt es auch mit den Investitionen.
Dies konterkariert alle Anstrengungen privater Investoren und vieler Kommunen, mit dem Pfund denkmalgeschützter Bausubstanz auch wirtschaftlich zu punkten, was in zunehmendem Maße auch von Erfolg gekrönt ist.
Meine Damen und Herren! Der Artikel 3, die Einfügung des § 44a samt Anhang in das Naturschutzgesetz, findet unsere Unterstützung. Die EU sieht für die gemeinschaftlich zu schützenden Gebiete das Verschlechterungsverbot vor. Mit der Konkretisierung der zu schützenden Lebensraumtypen und der Tier- und Pflanzenarten erfolgt insofern die Umsetzung von EU-Recht. Da die Landesregierung in der Begründung zu dem Gesetzentwurf 20 Vorhaben aufführt, die von der derzeitigen Veränderungssperre betroffen sind, sollte sie diese benennen und näher erläutern, um durch Transparenz für
die geplanten Änderungen und die gewünschten Investitionsvorhaben zu werben.
Meine Damen und Herren! Einige wenige Worte zum Artikel 4, der Änderung der Gaststättenverordnung und der Sperrzeitenverordnung. Auch dabei können wir Ihnen folgen, auch wenn dies, wie gesagt, bei einer Änderung im Verordnungswege nicht erforderlich wäre. Mit Hinweis auf die vorgesehene Verlängerung der Öffnungszeiten für Spielhallen können wir dann nicht nur sagen: „Wir stehen früher auf“, sondern auch: „Wir sorgen für ein spannenderes Nachtleben“.
Meine Damen und Herren! Auf die Artikel zur Aufhebung landwirtschaftlicher Marktverordnungen möchte ich nicht eingehen, obwohl mich die Durchführungsverordnung zum Marktstrukturgesetz für Sonnenblumenkerne schon reizen würde.
Meine Damen und Herren! Mit Artikel 8 soll eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz vorgenommen werden. Damit werden Wege eröffnet, die zu erheblichen Mindereinnahmen bei der Abwasserabgabe führen werden. Nun hat die Abwasserabgabe neben der Lenkungswirkung für die Pflichtigen auch eine Lenkungswirkung im Hinblick auf Investitionszuschüsse aus der Titelgruppe 81 im Einzelplan 15. Mindereinnahmen beim Land werden zwangsläufig zu geringeren Investitionszuschüssen auf der Ausgabenseite führen. Über diese Problematik muss im Umweltausschuss insbesondere unter dem Gesichtspunkt des effizienteren Mitteleinsatzes diskutiert werden.
Mit Artikel 9 soll eine Änderung des Ausführungsgesetzes des Landes zum Bundesbodenschutzgesetz vorgenommen werden. Geplant ist eine Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastensanierung in Sachsen-Anhalt. Wir gehen davon aus, dass der Verordnungsentwurf dem Umweltausschuss im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Beurteilung zur Kenntnis gegeben wird.
Gestatten Sie mir abschließend, noch auf einige Punkte der geplanten Novellierung der Landesbauordnung einzugehen. Genehmigungsverfahren sollen damit vereinfacht und Investitionen erleichtert werden. Zudem soll eine Abstimmung mit der Musterbauordnung und den Vorschriften der Länder Sachsen und Thüringen hergestellt werden. - So weit die Aussagen der Landesregierung.
Tatsächlich wird klar, dass eine Reihe von Punkten diesem Anspruch in der Praxis kaum gerecht wird. Ein Dreh- und Angelpunkt auch in den Stellungnahmen vieler Verbände ist die Aufgabe der so genannten Schlusspunkttheorie. Auch wenn dies mit einer Einlaufkurve, einer Übergangszeit von zwei Jahren und einer weiteren Übergangszeit von drei Jahren auf Antrag des Bauherrn versehen wird, drängt sich der Verdacht auf, dass hier der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wird. Wer das tatsächlich will, der muss gravierende Änderungen im Baunebenrecht vornehmen, die in dem vorliegenden Gesetzentwurf bisher nicht einmal ansatzweise dargestellt worden sind.
Zweifellos gilt die strikte Schlusspunkttheorie aufgrund vorangegangener Novellen nicht mehr uneingeschränkt.
Was jetzt geplant ist, steht aber im völligen Widerspruch zum modernen Verwaltungshandeln. Der Bauherr könnte nicht mehr davon ausgehen, dass mit der Verwaltungsentscheidung zur Baugenehmigung tatsächlich gebündelt und zusammengefasst alle öffentlich-rechtlichen Normen erfasst wurden, die von der Bauordnung her oder von beteiligten Behörden geprüft werden müssen. Welche Investitionserleichterung damit entstehen soll, bleibt schleierhaft.
Zu befürchten ist vielmehr, dass Fachverwaltungen einmal erteilte Baugenehmigungen einschränken oder im Ernstfall sogar wertlos machen könnten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf drei andere Punkte noch kurz eingehen, über die in den Ausschüssen intensiver zu reden ist. Mit Verweis auf mehr Effizienz bei der Antragsbearbeitung soll auf eine weitere Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf kreisangehörige Gemeinden künftig verzichtet werden. Wir gehen davon aus, dass in den betreffenden Kommunen, die diese Aufgaben bisher erledigt haben, die erforderliche Arbeit als untere Bauaufsichtsbehörde gut gemacht wurde. Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Gebietsreform und der Veränderung der Landkreisgrößen kommt einer örtlichen Bauaufsichtsbehörde in großen kreisangehörigen Städten eine zusätzliche Bedeutung zu. Mit Blick auf ortsnahe Entscheidungen sollte die Regelung in der derzeitigen Bauordnung beibehalten werden.
Vereinfacht werden soll auch das so genannte Abstandsflächenrecht. Geht man davon aus, dass das Baurecht auch eine Befriedungsfunktion zwischen Nachbarn haben sollte, muss eine Reduzierung der Regelabstandsfläche von 0,8 H auf 0,4 H - für die NichtInsider: „H“ ist die Wandhöhe - hinterfragt werden. Eine Knappheit an Bauland gibt es nicht. Der Stadtumbau schafft zusätzliche Freiflächen. Wozu soll es dann landesweit Abstandsflächen geben, deren Bemessung sich an den Bedingungen in Ballungszentren orientiert?
Meine Damen und Herren! Mit der geplanten Novelle sollen auch die Möglichkeiten für den Erlass örtlicher Bauvorschriften stark eingeschränkt werden. Es muss darüber geredet werden, inwieweit sich in diesem Bereich ein Abbau der Regelungsdichte tatsächlich sinnvoll gestalten lässt. Außer Acht lassen kann man dabei freilich nicht, dass die Kommunen auch über das höherrangige Baugesetzbuch Möglichkeiten für den Erlass von Satzungen haben.
Gestatten Sie mir zum Abschluss einen kleinen Exkurs in die Geschichte unseres Landes. Die aktuelle Bauordnung enthält 93 Paragrafen. Die geplante neue Bauordnung soll 87 Paragrafen enthalten. Das ist allerdings alles nichts gegen die Herzoglich-Anhalt-Bernburgische Bauordnung aus dem Jahr 1828, die 215 Paragrafen enthielt, darunter auch den folgenden § 105 - ich zitiere -:
„Alle Fensterrahmen und Thüren von Kiefer oder sonstigem Nadelholz sollen einen Anstrich erhalten. Dieser Anstrich darf aber nicht blau, roth oder sonst von auffallenden Farben sein, sondern muss entweder von einer einer Holzart ähnlichen oder einer anderen, einen milden Anblick gewährenden Farbe sein.“
Über Deregulierung hätte man also auch schon damals reden können. - Wir plädieren für eine Überweisung in den Bauausschuss zur federführenden Beratung und in alle ständigen Ausschüsse bis auf den Petitionsausschuss zur Mitberatung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf vorwegnehmen, dass wir dem Antrag zustimmen werden, da auch wir erheblichen Informationsbedarf sehen.
Für uns stehen dabei insbesondere zwei Punkte im Vordergrund: zum einen, welche eigenen Vorstellungen die Landesregierung zu der Tarifreform im öffentlichen Dienst hat - nach meiner Einschätzung hat es der Finanzminister heute leider versäumt, etwas konkreter zu werden -, und zum anderen, welche Auswirkungen unter Umständen schon für den laufenden Doppelhaushalt zu erwarten sind - ich erinnere nur an die Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Meine Damen und Herren! Wir sind der Auffassung, dass die am 9. Februar 2005 zustande gekommene Einigung zwischen dem Bund, den Kommunen und den Gewerkschaften über das neue Tarifrecht eine Reihe von interessanten, positiven Ansätzen beinhaltet. Es ist gelungen, einen ersten, wenn auch meiner Meinung nach noch zu kleinen, Schritt zu einer leistungsbezogenen Bezahlung zu machen.
Individuelle Leistung und Berufserfahrung werden bei der Bezahlung stärker gewichtet. Fortschritte bei der Ost-West-Angleichung wurden ausgehandelt. Eine Neuordnung der Entgeltgruppen stärkt die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber privaten Anbietern. Der Personalaustausch zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft wird erleichtert. Führungsfunktionen auf Zeit und auf Probe werden eingeführt.
Unter dem Strich muss man festhalten, dass man den Leitzielen der Modernisierung des öffentlichen Dienstes, wie stärkere Leistungsorientierung, mehr Flexibilität, Stärkung des Dienstleistungsgedankens und auch mehr Transparenz, für den Bund und die Kommunen ein gutes Stück näher gekommen ist.
Wie sieht nun die Reaktion auf diese Einigung aus dem hiesigen Finanzministerium aus? - Ich hatte den Eindruck, der geneigten Öffentlichkeit sollte erst einmal dargestellt werden, was alles nicht geht: Das Ergebnis ist nicht auf die Länder übertragbar, die Länder haben andere Personalstrukturen, die Regelungen zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht akzeptabel, heißt es da. - Wirklich neu ist das alles nicht. Es lässt zudem jegliche eigenen Vorstellungen vermissen.
Hinzu kommt, dass viele Probleme hausgemacht sind. Die Einhaltung der Personalausgabenansätze im laufenden Doppelhaushalt wird wesentlich von der Erwirtschaf
tung der veranschlagten globalen Minderausgabe in Höhe von jeweils 40 Millionen € für das Jahr 2005 und für das Jahr 2006 und den Ergebnissen der Tarifrunde abhängen.
Für die globale Minderausgabe wird unterstellt, dass diese durch entsprechende Einsparungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Arbeiter und Angestellten zu erreichen ist.
Bei Nichtdurchsetzung müssten zur Kompensation je nach dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens weit über 1 000 Stellen zusätzlich abgebaut werden. Bei einer derartigen Herangehensweise an neue Tarifverträge kann man wohl davon ausgehen, dass es nur noch das Prinzip Hoffnung ist, das Sie trägt. Ich denke, das sollten Sie dann auch deutlich nach außen hin zeigen, Herr Minister, vielleicht mit einer grünen Krawatte.
Meine Damen und Herren! Gestern gab es nun die ersten Gespräche zwischen den Ländern und den Gewerkschaften über eine Tarifreform. Das Beste daran ist: Es wird weitergeredet.
Aber auch eine Zerschlagung der Tarifgemeinschaft der Länder scheint nicht vom Tisch zu sein, glaubt man den Äußerungen des baden-württembergischen Finanzministers. Eine Zersplitterung wäre freilich das Ende des Flächentarifs und würde eine Wettbewerbssituation zwischen den Ländern heraufbeschwören, bei der namentlich die neuen Länder im Bemühen um die besten Köpfe zu den Verlierern zählen würden.
Meine Damen und Herren! Ich denke, über all diese Punkte sollte umgehend in den genannten Ausschüssen gesprochen werden. Die Landesregierung ist dann gehalten, konkret ihre Positionen dazu darzulegen. Ich halte das keineswegs für verfrüht, da die Verhandlungen mittlerweile laufen und wir schon angemessen parallel darüber informiert werden sollten. - Ich danke Ihnen.
Herr Minister, Sie haben Frau Häußler angesprochen. Sie treffen sie auch öfter und werden sicherlich mit ihr auch das uns beschäftigende Thema besprochen haben. Ich denke, Sie wissen auch um die Bemühungen von Frau Häußler. Dazu würde mich doch interessieren, wie Sie diese beurteilen, ob Sie wirklich der Meinung sind, dass das nur eine Rosinenpickerei ist und dass vonseiten der Stadt nur Forderungen gestellt werden. Oder wissen Sie auch, dass es vonseiten der Stadt auch konkrete Angebote an bestimmte Saalkreisgemeinden gegeben hat?
Darüber hinaus würde mich interessieren, ob Ihnen zum Beispiel auch bekannt ist, dass es ganz gezielte Überlegungen vonseiten der Stadt gibt, Eingemeindungen auch hinsichtlich bestimmter Entwicklungsachsen vorzunehmen. Richtung sächsische Landesgrenze gibt es Überlegungen, die sich insbesondere mit der Landesentwicklungsplanung decken dürften.
Eine weitere Anmerkung. Sie haben, insbesondere was die Umsetzung Ihres Gesetzes angeht, immer auf das
Beispiel Frankfurt verwiesen. Nun haben wir mit dem Freistaat Sachsen ein etwas näher liegendes Beispiel. Sie kennen genauso gut wie ich das Stadt-Umland-Gesetz in Sachsen. Aber Sie haben in diesem Zusammenhang das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung zumindest für mich recht deutlich als Kontrast in diesem Land dargestellt. Mich würde interessieren, wie Sie das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung mit Blick auf Sachsen einschätzen und ob die Landesregierung dort offensichtlich eine andere Bewertung bezüglich des Stellenwerts der Oberzentren vorgenommen hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt Bewegung in das Beamtenrecht und in die Beamtenbesoldung - und das ist auch gut so. Mit dem uns jetzt vorgelegten Vierten Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erfolgt die geplante landesrechtliche Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Bundes - ich frage mich, ob das nicht auch kürzer geht - aus dem Jahr 2002. Die Vorstellung des Eckpunktepapiers für eine grundlegende Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts durch Bundesinnenminister Schily und durch die Vorsitzenden des Beamtenbundes und von ver.di vergangene Woche in Berlin und die laufende Debatte zur Beamtenbesoldung in der Föderalismuskommission sind wichtige Wegmarken dabei.
Getragen werden sie von der Überlegung, die Leistungs- und Kostenorientierung des öffentlich Dienstes zu fördern. Qualifizierten und engagierten Beschäftigten sollen neue Perspektiven eröffnet werden. Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft sollen gesteigert werden. Diese Ziele können wir ausdrücklich mit unterstützen. Was nun folgen muss, sind weitere konkrete Gesetzesinitiativen, zuallererst vonseiten des Bundes.
Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf kommt spät; denn die Frist, die der Bund zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschriften zur Professorenbesoldung in Landesrecht vorgegeben hat, endet am 31. Dezember dieses Jahres. Wir wollen trotzdem eine angemessene und sachgerechte Beratung in den Ausschüssen.
Das Grundanliegen der Neuregelung der Professorenbesoldung durch die Einführung von Leistungselementen und die Vorgabe eines Vergaberahmens für die Gewährung von Leistungsbezügen findet unsere Unterstützung. Inwieweit tatsächlich eine Kostenneutralität, wie es im Gesetzentwurf vermerkt ist, eintritt, muss auch nach den Ausführungen des Finanzministers in den Ausschüssen konkreter dargelegt werden. Allerdings sehen wir auch, dass eine derartige Reform einen starken Systemwechsel bedeutet, der bestimmte Effekte erst mittelfristig deutlich werden lässt.
Die Gewährung der Leistungsbezüge soll durch Ordnungen erfolgen, zu denen die Hochschulen ermächtigt
und verpflichtet werden. Die Ordnungen sollen dann durch das Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium genehmigt werden. Es wird hierbei in besonderem Maße darauf ankommen, konkrete Kriterien festzulegen, die die Leistungsbewertung möglichst nachvollziehbar und transparent machen, um die notwendige Akzeptanz unter den Betroffenen zu erreichen. Hierbei muss vieles sicherlich noch im Detail vor Ort diskutiert werden. Prinzipiell zielt dieser Ansatz aber in die richtige Richtung.
Mit Blick auf die generelle Debatte zur Reform des Beamtenrechts wäre aber eine Verkürzung allein auf die leistungsgerechte Bezahlung zu kurz gegriffen. Hier muss mehr getan werden, zum Beispiel: größere Spielräume bei Versetzungen, auch wenn die Gleichwertigkeit der Stelle nicht mehr gegeben ist, oder bei der Forderung nach größerer Mobilität zwischen privatem und öffentlichem Bereich.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf geht auch auf die Neuausbringung, Umbenennung und Streichung von Ämtern aufgrund organisatorischer Änderungen ein. Hierbei hat uns irritiert, dass entgegen früherer Aussagen der Landesregierung die Vergütung des Geschäftsführers der Limsa keine Berücksichtigung gefunden hat.
Noch im August war in der Antwort auf die Große Anfrage zu den Landesbetrieben die Rede davon, dass die Bewertung der Stelle nach dem Landesbesoldungsgesetz erfolgt. Sicherlich wird sich aber auch das in den Ausschussberatungen aufklären lassen. Einer Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft sowie für Inneres können auch wir zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einbringung des Doppelhaushalts fiel in die Zeit der olympischen Spiele. Nun weiß jeder, dass diese Landesregierung wenig olympiareife Leistungen vorzuweisen hat. Mir drängte sich dabei - mit Blick auf ihre bisherigen Haushalte - das Bild eines Hochspringers auf - eines Hochspringers, der bei 1,70 m die Latte reißt und sie daraufhin auf 2 m legen lässt.
Zurück zum Haushalt. Sie werben für den Doppelhaushalt mit mehr Verlässlichkeit. Genau diese stellen wir infrage. Wir befürchten, dass Sie auch die Hürde der Verfassungsmäßigkeit nicht nehmen werden.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Ausführungen zu einzelnen Haushaltsschwerpunkten.
Zunächst zur Einnahmenseite. Betrachtet man die Steuereinnahmen, kommt man nicht an der Feststellung vorbei, dass diese weitgehend konstant geblieben sind. Verschiedene Redner haben dies heute bereits angeführt. Die Abweichungen im Jahr 2005 bzw. 2006 gegenüber 2004 bewegen sich in einer Größenordnung von rund 100 Millionen € bei einer Gesamtsumme von etwa 4,3 Milliarden €. Der vom Finanzminister beklagte Rückgang um 300 Millionen € bezieht sich damit auf seine mittelfristige Finanzplanung vom vergangenen Jahr, wobei ich die Diskussion über die Veranschlagungspraxis hier nicht fortführen will.
Interessiert verfolgen wir aber, was Sie selbst zur Verbesserung Ihrer Steuereinnahmen beitragen. Noch in diesem Jahr werden Sie bei der Entscheidung über die Abschaffung der Eigenheimzulage einen Beitrag dazu leisten können.
Erklären müssen Sie uns die in der Ergänzungsvorlage für 2005 geplanten 18 Millionen € Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen. Herr Scharf hat an dieser Stelle ja auch schon seine Skepsis zum Ausdruck gebracht. Ihre bisherigen Ergebnisse bei der Realisierung von Veräußerungserlösen geben dazu auch allen Anlass. Erst in der vergangenen Woche durften wir im Zusammenhang mit der Glasmanufaktur lernen, dass wir bei manchen Veräußerungen von negativen Kaufpreisen reden müssen.
Einige Worte zu den Krediten und der Gesamtverschuldung. Man muss Ihnen zubilligen, dass Sie Ihrer Linie treu bleiben. Das Ziel des vollständigen Verzichtes auf Kredite wird immer weiter hinausgeschoben; jetzt ist vom Jahr 2011 die Rede. Sie waren es selbst, die Zahlen in die Welt gesetzt haben, die frühere Jahre nannten.
Eine bedrückende Summe, mit der wir alle noch in dieser Wahlperiode konfrontiert werden, ist die Höhe der Gesamtverschuldung von 20 Milliarden € im Jahr 2006. Ich will keine neuerliche Diskussion, was davon welcher Landesregierung zuzuordnen wäre; die Höhe von zwei kompletten Jahreshaushalten muss aber jeden nachdenklich machen.
Lassen Sie mich zu den Zuschüssen kommen. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie bei den investiven Bundesmitteln keine volle Kofinanzierung vorsehen. Im Jahr 2005 soll auf 39 Millionen € und im Jahr 2006
auf 52 Millionen € vom Bund verzichtet werden. Diese Position, dass nicht alles Wünschenswerte tatsächlich noch abgerufen werden kann, teilen wir. Was uns allerdings auch hierzu fehlt, sind Ihre Schwerpunkte. Auf was verzichten Sie, mit welcher Begründung und mit welchen Konsequenzen?
Meine Damen und Herren! Zur Ausgabenseite. Es gehört zur Ehrlichkeit, dass die Absenkung der Personalkosten hauptsächlich durch den Wegfall der Belastung durch die Lehrerarbeitszeitkonten und die weitere Bildung von Landesbetrieben mit der Folge des Übergehens der Personalkosten in die Hauptgruppe 6 zustande kommt. Frau Weiher ist hier bereits sehr deutlich geworden. Im Ausschuss wird dann über Personalverstärkungsmittel und die Erwirtschaftung der globalen Minderausgabe zu reden sein.
Zum Thema Weihnachtsgeld. Beim beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetz kann ich mich noch gut an die Diskussion vom letzten Jahr erinnern. Von „Ausnahme“ und „baldiger Zurücknahme“ war insbesondere vonseiten der FDP die Rede. Eine Kostprobe haben wir auch heute wieder erhalten. Was jetzt passiert, sind gravierende Einschnitte, die für uns nicht überraschend sind, die den Betroffenen aber deutlich machen, wie diese Landesregierung Verlässlichkeit definiert. Um das Problem dann noch zu toppen, legen Sie die Axt auch an die Vergütungsregelung für die Angestellten und nehmen dabei das von Ihnen gewünschte Ergebnis der Tarifverhandlungen gleich vorweg. Im Übrigen ist das ein glatter Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Veranschlagung nach Rechtslage.
Um nicht missverstanden zu werden: Auch wir stellen uns dieser Diskussion und sind der Auffassung, dass Einschnitte erforderlich sind. Mein Kollege Rothe hat hierzu bereits Vorschläge unterbreitet. Zu befürchten ist allerdings, dass durch Ihre Herangehensweise im Vorfeld schon viel Porzellan zerschlagen wurde.
Einige Worte zu der geplanten Änderung des Beamtengesetzes beim Trennungsgeld. Hier macht sich der Eindruck breit, Einsparungen wären plötzlich nicht mehr wichtig. Wir können Ihre Begründung, die Akzeptanz für Reformmaßnahmen bei den Bediensteten zu erhöhen, nicht teilen. Wenn die Verlagerung des Arbeitsplatzes dauerhaft ist, sollte es bei der derzeitigen Wohnungsmarktlage im Land jeder betroffene Beschäftigte ermöglichen können, innerhalb eines Vierteljahres seinen Wohnsitz zu verlagern. Eine Erweiterung auf das maximal Achtfache halten wir in keiner Weise für gerechtfertigt.
Meine Damen und Herren! Zu den Sachausgaben. Hier verdient die Entwicklung der Zinsen eine besondere Betrachtung. Die Höhe der Gesamtverschuldung führt dazu, dass im Jahr 2006 mehr als 10 % des gesamten Haushaltsvolumens für Zinsen erforderlich werden. Unklar ist uns aber die Absenkung der geplanten Ansätze durch die Ergänzungsvorlage.
Zu den laufenden Zuweisungen. Hierbei werden wir sehr genau verfolgen, ob Sie tatsächlich alle Einsparungen, die sich aus Hartz IV ergeben, im Verhältnis 1 : 1 an die Kommunen weiterreichen. Die Vorlage des Haushaltsbegleitgesetzes hat bei uns einige Nachfragen provoziert, die in den Ausschussberatungen geklärt werden
müssen. Bemerkenswert ist auch die Kürzung der Zuweisungen im Rahmen des KiFöG durch die Ergänzungsvorlage. Der für 2006 geplante Aufwuchs von 12 Millionen € im Vergleich zu 2005 wird um 10 Millionen € zurückgenommen. Auch hierbei die Frage: Was ist seit der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes passiert?
Zu den investiven Ausgaben. Diese sinken sowohl absolut als auch in der Quote - entgegen allen Ihren bisherigen Ankündigungen. Man könnte dieser Seite auch etwas Gutes abgewinnen, wenn man es so deuten würde, dass damit bei Ihnen mehr Realismus einkehrt. Ein Problem schlägt sich dabei an anderer Stelle nieder: Die Grenze zur Verfassungsmäßigkeit wird bei einem Spielraum von rund 45 Millionen € im Jahr 2005 immer enger.
Zu den Kommunalfinanzen. Das Thema Hartz IV habe ich bereits erwähnt. Bei der Schülerbeförderung kann ich meine Ausführungen kürzen. Hierbei werden wir Sie beim heute gesprochenen Wort nehmen, Herr Scharf.
Bei der FAG-Novelle haben Sie einen großen Wurf versprochen; doch nach allem, was uns bisher bekannt ist, scheint auch dieser auszubleiben.
Lassen Sie mich zur politischen Gesamtbetrachtung kommen. Die Haushaltsrisiken, die schon jetzt erkennbar sind, lassen sich in sechs Punkten zusammenfassen: erstens Weihnachtsgeld, Frau Hüskens, zweitens Erhöhung der Veräußerungserlöse, drittens keine Veranschlagung von Ausgabenresten, viertens Absenkung der Zinsausgaben, fünftens die geplante Kapitalerhöhung bei der NordLB und sechstens das seit vorgestern bestehende Risiko aus der Verfassungswidrigkeit Ihres Ersten Investitionserleichterungsgesetzes.
Ich will keine Prognose über die Höhe der Risiken abgeben, aber einfach festhalten, dass es bereits jetzt eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Bruch der Verfassung beim Haushaltsvollzug gibt.
Meine Damen und Herren der Koalition, es bleibt mit diesem Haushalt fast nichts von Ihren Versprechungen übrig, mit denen Sie gestartet sind. Ich will nur einige wörtliche Zitate aus Ihrer Koalitionsvereinbarung nennen:
Erstens deutliche Erhöhung der Investitionsquote, zweitens konsumtive Ausgaben spürbar verringern, drittens deutliche Verringerung des Personalbestandes auf das Durchschnittsniveau aller Länder, viertens Neuverschuldung innerhalb von fünf Jahren auf null, fünftens Landesgesellschaften zusammenführen oder auflösen.
Was in Bezug auf den Haushalt als einziger Punkt bleibt, ist, dass Sie neue Steuerungselemente der Haushaltsführung und neue Finanzierungselemente einführen wollten. Wir haben die Lombard-Effekten-Vereinbarung und die Islamic Bonds mit neuen Schattenhaushalten bzw. mit neuen Belastungen kennen gelernt.
Meine Damen und Herren! In der Summe bleibt Ihr Doppelhaushalt ein Haushalt der Täuschungen, der weit von dem entfernt ist, was unser Land jetzt und für seine Zukunft braucht und was diese Koalition ihren Wählern versprochen hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es vorweg nehmen: Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen. Zum einen, weil wir damit erstmals als Abgeordnete Gelegenheit bekommen, uns mit der Gründung eines Landesbetriebes intensiver zu befassen - den laufenden Untersuchungsausschuss klammere ich einmal aus -, zum anderen aber auch, weil die Vorbereitungen zu einer derartigen Umstrukturierung schon zu unserer Regierungszeit getroffen wurden.
Einige Worte zur politischen Bewertung: Bereits im Herbst des vergangenen Jahres habe ich bei unserem Antrag zum Umgang mit dem Immobilienvermögen des Landes unsere Position deutlich gemacht. Für uns hätte viel dafür gesprochen, Bau- und Immobilienverwaltung zusammenzuführen,
wie es im Übrigen auch in der überwiegenden Zahl der Bundesländer, die über derartige Landesbetriebe verfügen, der Fall ist. Eine Gesamtbetrachtung, sowohl was die Bewirtschaftung als auch was die bauseitige Begleitung angeht, liegt geradezu auf der Hand. Über Vertragskonstruktionen sind Sie zudem doch ohnehin jetzt dabei, beide Betriebe für mehrere Jahre miteinander zu verbinden. Nicht zuletzt hätten mit einer derartigen Konstruktion Overheadkosten gespart werden können.
Zu einem anderen Punkt: In der letzten Landtagssitzung gab es den bekannten Antrag von CDU und FDP zur Übernahme von Kreisstraßenmeistereien durch das Land. Das wollen Sie jetzt mit der geplanten Änderung des Straßengesetzes aufgreifen. Unsere Position in dieser Sache hat sich in keiner Weise verändert. Eine vernünftige Kreisgebietsreform würde diese Diskussion völlig überflüssig machen.
Die technische Verwaltung des Straßennetzes ist geradezu eine klassische Aufgabe für große, leistungsfähige Landkreise, und es spricht wenig dagegen, dass diese dann im Zuge einer Aufgabenübertragung auch mehr als
ihre Kreisstraßen bewirtschaften. Klar dabei ist, dass dies nichts mit einer Veränderung der Trägerschaft der Straßenbaulast zu tun hat.
Vielleicht ist der Bau- und Verkehrsminister hierbei aber auch schon sehr viel weiter, als wir alle vermuten. Der künftige Landesbetrieb soll fünf regionale Niederlassungen haben. Was spricht also dagegen, diese als Nukleus für fünf starke große Landkreise zu nehmen?
Meine Damen und Herren! Der erwähnte Antrag von CDU und FDP beinhaltet die Aufforderung an die Landesregierung, die Aufgabe perspektivisch einer Privatisierung zuzuführen. Auf die Erfahrungen, die in Thüringen damit gemacht worden sind, hat mein Kollege Sachse schon im Juli dieses Jahres kritisch hingewiesen. Insofern begrüßen wir es und stellen fest, dass die Landesregierung entgegen der Auffassung der Koalitionsfraktionen keine Privatisierung vorsieht.
In der Antwort auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion zu Landesbetrieben in Sachsen-Anhalt wird deutlich gemacht, dass der Landesbetrieb Bau ein echter Landesbetrieb und Dienstleister für die Verwaltung sein soll.
Auf weitere Aspekte wie die des Personalübergangs, die damit geplanten Einsparungen und den Wirtschaftsplan des Betriebes werden wir im Ausschuss eingehen, wobei wir für eine Überweisung in den Finanzausschuss und in den Bauausschuss plädieren. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der offiziellen Verkündung der Schließung des Waggonbaustandortes Halle-Ammendorf durch Bombardier erarbeiten die Beschäftigten gemeinsam mit einer Unternehmensberatung alternative Konzepte zur Sicherung des Standortes und der Arbeitsplätze.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Möglichkeiten der Unterstützung bei der Erarbeitung alternativer Konzepte zur Sicherung des Waggonbaustandortes Halle-Ammendorf sowie bestehender Arbeitsplätze sieht die Landesregierung, und welche konkreten Schritte sind von ihr nach der Verkündung der Schließung am 9. Juni 2004 unternommen worden?
2. Hat die Landesregierung, wie in einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 18. März 2004 angekündigt, 13 Millionen € Fördermittel von Bombardier zurückgefordert, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Mittel umgehend wieder für die Unterstützung der Anstrengungen zur Neuausrichtung des Waggonbaustandortes einzusetzen?
Der Wiederspruch ist konkret von Bombardier eingelegt worden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie uns wieder über die Landesbauordnung reden! Ich habe doch den Eindruck gehabt, dass das in den letzten Minuten etwas aus dem Blick geraten ist.
Ein Bekannter, der in einem Ingenieurbüro arbeitet, sprach mich vor wenigen Tagen an und fragte mich: Was macht ihr da eigentlich in Magdeburg mit der Landesbauordnung? Soll sie jetzt selbst zur Dauerbaustelle werden?
Ich musste ihm Recht geben. Dieser Eindruck muss sich breit machen, wenn man sich ansieht, wie Sie als Koalition damit umgehen.
Wir reden hier über die Landesbauordnung aus dem Jahr 2001, die mit dem Ersten Investitionserleichterungsgesetz 2002 in mehreren Paragrafen verändert wurde, die mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz 2003 in mehreren Paragrafen geänderte wurde und die jetzt wieder in mehreren Paragrafen verändert werden soll.
Als wäre das nicht genug, wird jetzt der große Wurf angekündigt und von einer „mitteldeutschen Bauordnung“ gesprochen. Meine Damen und Herren! Ich verstehe, wenn denjenigen, die tagtäglich mit diesem Gesetz umgehen müssen, langsam Angst und Bange wird. Das ist weder seriös noch sachgerecht.
Meine Damen und Herren! Wir stellen nicht in Abrede, dass auch wir Handlungsbedarf sehen, was das Thema „Nutzung der Windenergie“ angeht.
An unserem Abstimmungsverhalten werden Sie auch sehen, dass wir Ihnen in einigen Punkten folgen. Allerdings hätten wir es begrüßt, die Änderungen in einer Novelle zu bündeln, es dann aber richtig zu machen.