Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/2598

Ich bitte den Abgeordneten Herrn Tullner, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss sagen, vorbehaltlich der Akzeptanz von Herrn Rothe, was dieses Gesetzgebungsverfahren angeht, beschließen wir heute ein Gesetz, von dem wir annehmen, dass es länger bestehen bleiben wird, als sich das Herr Rothe wünscht.

Wir haben über das Gesetzesvorhaben im Finanzausschuss beraten, und zwar in insgesamt vier Sitzungen: in der 84., in der 86., in der 88. und in der 90. Sitzung. Daran kann man meines Erachtens ganz gut erkennen, dass wir uns sehr viel Mühe gemacht haben. Im Laufe des Verfahrens sind Änderungswünsche des GBD eingearbeitet worden, die mit dem Finanzministerium abgestimmt worden waren. Die Vorschläge des GBD sind größtenteils übernommen worden.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung war mitberatend tätig. Er hat eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die eine Änderung gegenüber der vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten hat. Dieser Änderung ist im Finanzausschuss mehrheitlich zugestimmt worden.

Der Gesetzentwurf ist in der 90. Sitzung des Finanzausschusses beschlossen worden und liegt Ihnen hiermit zur wohlwollenden Abstimmung vor. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Wünscht jemand das Wort dazu? - Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung. Darf ich wieder zusammenfassen? - Offensichtlich. Dann machen wir das so.

Wir stimmen zunächst über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Oppositionsfraktionen enthalten sich der Stimme. Den selbständigen Bestimmungen ist zugestimmt worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift und zugleich über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die

Oppositionsfraktionen. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimme beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke „Harz (Niedersachsen) “ und „Harz (Sachsen-Anhalt)“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2567

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt - Drs. 4/2599 neu

Ich bitte Herrn Hacke, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung des Nationalparks Harz ist in der 71. Sitzung des Landtags am 19. Januar 2006 in den Umweltausschuss zur Beratung überwiesen worden. Bereits im Vorfeld hatte die Staatskanzlei dem Landtag mit Schreiben vom 6. Dezember 2005 den Entwurf des Staatsvertrages sowie den Entwurf des Gesetzes zu dem Staatsvertrag übersandt.

Der Ausschuss hat auf Antrag der SPD-Fraktion die Gelegenheit ergriffen und bereits am 14. Dezember 2005 im Rahmen der Selbstbefassung über den Entwurf zu dem Staatsvertrag beraten und ihn mit 7 : 0 : 4 Stimmen in der vorliegenden Fassung gebilligt. Am 5. Januar 2006 fand die Unterzeichnung des Staatsvertrages in Wernigerode statt, zu der die Ausschussmitglieder eingeladen waren.

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben sich das Ziel gesetzt, den niedersächsischen Nationalpark Harz und den sachsen-anhaltischen Nationalpark Hochharz zusammenzuführen. Bei der Zusammenführung der Nationalparke einschließlich der beiden Nationalparkverwaltungen ist eine Vielzahl rechtlicher, organisatorischer sowie personal- und haushaltswirtschaftlicher Gesichtspunkte zu berücksichtigen und zwischen den beiden Ländern abzustimmen.

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben im August 2004 die Zusammenführung der Nationalparke vereinbart. Im Dezember 2005 wurden die entsprechenden Nationalparkgesetze der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in den Landtagen verabschiedet.

In einem weiteren Schritt wird mit dem nun vorliegenden Staatsvertrag die Grundlage für eine gemeinsame Nationalparkverwaltung, einen gemeinsamen Nationalparkbeirat, einen gemeinsamen wissenschaftlichen Beirat und eine gemeinsame Nationalparkplanung geschaffen. Damit ist von nun an der Weg frei, auch über ein Konzept über ein oder mehrere Nationalparkzentren nachzudenken.

Die Beratung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz (Niedersachsen) und Harz (Sachsen- Anhalt) fand im Umweltausschuss am 1. Februar 2006

statt. Dazu lag eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst schlug darin vor, das Begleitgesetz zum ersten Staatsvertrag aufzuheben, da es nun inhaltsleer sei. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss einstimmig.

Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der Ausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung. Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz (Niedersachen) und Harz (Sach- sen-Anhalt) in geänderter Fassung mit 6 : 0 : 2 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Hacke. - Es war ursprünglich vorgesehen, auf eine Debatte zu verzichten. Aber es gibt das Bedürfnis zu reden. Zunächst erteile ich Herrn Kasten für die Linkspartei.PDS das Wort. Mir wurde mitgeteilt, dass in Abhängigkeit davon, was Sie jetzt vortragen, andere eventuell auch noch reden möchten.

Dann wollen wir einmal anfangen. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 42 Tage nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Exekutive liegt dieses Gesetz zu dem zweiten Staatsvertrag zur Bestätigung durch die Legislative auf unserem Tisch. Wir werden das Ergebnis als das akzeptieren, was es ist: das derzeit mögliche Kooperationsniveau in diesem Fachbereich zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Bei der Entwicklung dieses Länder übergreifenden Nationalparks Harz, mit dem Ziel, die Natur Natur sein zu lassen, sollte man sich in enger Verzahnung mit dem Naturpark Harz und mit den Menschen in der Region auf die Entwicklungspotenziale und den Nutzen für alle Harzgäste konzentrieren. Hier gilt es, die Alleinstellungsmerkmale unseres Harzgebirges gegenüber anderen Mittelgebirgen Deutschlands zu nutzen.

Auf dem recht holprigen Weg zur Fusion haben sich einige Defizite manifestiert. Ich belasse es heute dabei, einige Komplexe anzureißen.

Erstens. In Sachsen-Anhalt ist der Nationalpark Harz Bestandteil des Naturparks Harz, in Niedersachsen dagegen nicht. Das wird nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Zweitens. Der Sitz der Nationalparkverwaltung Harz ist Wernigerode. Im Analogieschluss zu anderen Staatsverträgen und unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes müsste also das Dienst- und Tarifrecht Sachsen-Anhalts gelten. Dem ist nicht so.

Drittens. In den Nationalparkgesetzen und in dem zweiten Staatsvertrag werden drei Geschäftsordnungen erwähnt. Welche davon ist verbindlich?

Viertens. Die zur Finanzierung des Nationalparks Harz vertraglich vereinbarten Regelungen sind nur teilweise ausreichend ausgeführt. Sie sind nicht eindeutig für beide Bundesländer.

Fünftens. Die Nationalparkverwaltung ist für Niedersachsen dienst- und fachaufsichtlich an die oberste Landesbehörde - in Klammern: Ministerium - angebunden, in Sachsen-Anhalt an die obere Behörde, das Landesverwaltungsamt. Das ist ein Widerspruch.

Sechstens. Auch zur heutigen Beschlussfassung über das Gesetz zu dem zweiten Staatsvertrag liegen die aktuellen Karten zu dem niedersächsischen Nationalparkgesetz immer noch nicht vor.

Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf die Zwischenrufe in der 71. Sitzung eingehen. Herr Gürth, Frau Wernicke und Frau Dr. Hüskens haben mir damals „acht Jahre“ zugerufen. Das ist zu kurz gesprungen. Die ersten ernsthaften Bemühungen zur Fusion gab es schon 1993.

Ministerpräsident Böhmer bemerkte dazu, dass es damals keine Lücke für eine gemeinsame zukunftsfähige Lösung gab. Jede Initiative Sachsen-Anhalts wurde bis zum Jahr 2004 abgeblockt - unabhängig davon, ob der Ministerpräsident Niedersachsens Schröder oder Gabriel hieß. So wurde im Jahr 2001 in Sachsen-Anhalt vorerst ein eigenes modernes Nationalparkgesetz erarbeitet und beschlossen, das den internationalen Standard mitbestimmte.

Das historische Verdienst der derzeitigen Landesregierung ist es, die sich etwas öffnende Tür genutzt und die Fusion auf den Weg gebracht zu haben. Allerdings hat zum Beispiel Ministerpräsident Wulff schon Anfang des Jahres geäußert, dass eine Novellierung unter Nutzung der gewonnenen Erfahrungen in zwei, drei Jahren sinnvoll sei.

Wir werden dieses Gesetz und damit den zweiten Staatsvertrag unter Abwägung aller Umstände nicht ablehnen, sondern uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Kasten. - Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Darf ich wieder zusammenfassen? - Offensichtlich.

Dann stimmen wir über alle selbständigen Bestimmungen insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS-Fraktion. Es ist so beschlossen.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gleiches Stimmverhalten wie eben. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ebenfalls die Linkspartei.PDS-Fraktion. Damit ist dieses Gesetz ohne Gegenstimmen so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist erledigt.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2364

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2601

Ich bitte nun Herrn Kosmehl, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.