Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

Abschließend verständigte sich der Ausschuss darauf, die zwischen dem Ministerium des Innern und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschläge, die in der Synopse dargestellt sind, zu übernehmen.

Der Innenausschuss sprach sich einstimmig für die Ihnen in der Synopse vorliegende Empfehlung aus. Einstimmig wurde auch die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der PDS-Fraktion angenommen, die darauf abzielt, diesen Antrag für erledigt zu erklären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss noch zwei Korrekturen zu der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung nennen. Zum einen geht es um die Reihenfolge der Nennung der Gedenkstätten in § 2 Abs. 2. Durch einen Änderungsantrag ist die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg Prettin als Nr. 6 angefügt worden. Da aber die Aufzählung der der Stiftung zugeordneten Gedenkstätten chronologisch entsprechend der „Inbetriebnahme des Unrechtsortes“ erfolgen soll, muss die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg Nr. 1 des § 2 Abs. 2 werden. Sie ist im Jahr 1934, also vor Bernburg, vor Langenstein usw., entstanden. Ich bitte Sie, dies entsprechend zu ändern.

Zum anderen muss in § 7 Abs. 1 Satz 1 die Angabe „der Absätze 2 und 3“ durch die Angabe „der Absätze 2 bis 4“ ersetzt werden; denn wir haben einen neuen Absatz 2 eingefügt und damit die Möglichkeit geschaffen, Landtagsabgeordnete in den Stiftungsrat zu entsenden. Deshalb muss es heißen: Absätze 2 bis 4.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat die mit den vorgetragenen Änderungen versehene Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet. Ich bitte auch Sie im Hohen Hause heute um Ihre Zustimmung, damit die Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt Wirklichkeit werden kann. Sie muss begleitet werden. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kosmehl. Ihre Änderungsvorschläge sind eindeutig vorgetragen worden. Ich bitte Sie dennoch, diese hier noch schriftlich zu hinterlegen.

Meine Damen und Herren! Zunächst haben wir gemeinsam die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Schönebeck auf der Tribüne begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun hat Herr Minister Jeziorsky um das Wort gebeten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kosmehl hat in seiner Berichterstattung einige Änderungen redaktioneller Art im Nachgang angekün

digt. Er hat Ihnen unter anderem erklärt, dass die Gedenkstätte Lichtenburg in der Aufzählung in § 2 Abs. 2 die Nr. 1 bekommt. Am Ende des Gesetzentwurfes, in der Vorschrift zum In-Kraft-Treten, wird auf die Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft abgestellt. Dort steht auch noch „Nr. 6“. Ich bitte Sie, auch an dieser Stelle „Nr. 1“ einzutragen. Dann passt es insgesamt zusammen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die nun gefundene Gesetzesfassung bildet aus der Sicht der Landesregierung eine solide Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit der Stiftung. Ich weiß, dass die unterschiedlichen Ansichten zur neueren deutschen Geschichte nicht per Gesetz beseitigt werden können. Aus meiner Sicht ist dies aber nicht der entscheidende Punkt. Entscheidend für den Erfolg der Gedenkstättenstiftung wird es vielmehr sein, dass alle Beteiligten die Arbeit mit der Zielsetzung beginnen, im sachlichen Dialog die bestehenden Schwierigkeiten und Herausforderungen zu meistern.

Mit dem Ziel der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der deutschen Erinnerungskultur zu haben, möchte ich alle Opferorganisationen und -verbände dazu aufrufen, auf der Basis der demokratischen Wertegemeinschaft und des antitotalitären Konsenses auch das Leid der jeweils anderen Seite anzuerkennen. Dabei müssen wir selbstverständlich davon ausgehen, dass die Verbrechen der Nationalsozialisten einzigartig sind und mit den Taten nach 1945 nicht gleichgesetzt werden dürfen. Diese Erkenntnis bedeutet aber keine Negierung oder Bagatellisierung des nach 1945 an unschuldigen Opfern begangenen Unrechts.

Wir sollten gemeinsam darum ringen, konkurrierende Vergangenheiten zu verhindern. Es ist schlimm genug, dass nach dem Zusammenbruch des Hitlerregimes die Menschenrechtsverletzungen auf dem Boden der sowjetisch besetzten Zone nicht aufhörten. Wir können die Geschichte nicht ändern. Aber wir können einen gemeinsamen Beitrag dazu leisten, dass sich derartige Entwicklungen nicht wiederholen.

In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, möchte ich erwähnen, dass am gestrigen Tage die neue Dauerausstellung in der Gedenkstätte „Roter Ochse“ in Halle eröffnet worden ist. Genauer gesagt handelt es sich um zwei Ausstellungen unter einem Dach. Nach Etagen getrennt werden im „Roten Ochsen“ die NS-Verbrechen ebenso wie die Menschenrechtsverletzungen nach 1945 gezeigt. Wer die Ausstellung zum ersten Mal sieht, wird betroffen sein von dem Schicksal jener Menschen, denen an dieser Stelle Unrecht widerfahren ist.

Die Ausstellung zeigt aber auch anschaulich, dass es möglich ist, trotz unterschiedlicher Sichtweise eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Sprecher des Interessenverbandes der Verfolgten und Hinterbliebenen der Nazi-Diktatur Herr Gerats hat bereits während der Anhörung im Innenausschuss ausdrücklich die konstruktive Zusammenarbeit in Vorbereitung der Ausstellung hervorgehoben und gelobt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle allen, die an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes in der Ihnen nun vorliegenden Fassung mitgewirkt haben, für ihre außerordentlich konstruktiven Beiträge danken. Ich denke, es ist gelungen, gemeinsam einen tragfähigen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die Interessen aller Betroffenen widerspiegelt. Die Zustim

mung zu dem Gesetzentwurf in der Ihnen nun vorliegenden Fassung ist ein wichtiges Signal. Meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen Sie dieses Signal!

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. - Wünscht dazu noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann können wir über die Beschlussempfehlung in der Drs. 4/2602 unter Berücksichtigung der von Herrn Kosmehl vorgetragenen Änderungen abstimmen. Ich fasse wieder alles zusammen, wenn es recht ist. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann machen wir das so. Wir stimmen über alle selbständigen Bestimmungen ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.

Dann stimmen wir über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist das Gesetz beschlossen, aber der Tagesordnungspunkt noch nicht beendet.

Wir kommen noch zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/2603, in der vorgeschlagen wird, den Antrag in der Drs. 4/2179 für erledigt zu erklären. Wer stimmt zu? - Offensichtlich wieder alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit ist auch dieser Punkt beschlossen und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/2178

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/2604

Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/2630

Ich bitte Frau Krimhild Fischer, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres:

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist in der 60. Landtagssitzung am 27. Mai 2005 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen worden.

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, das kommunale Haushaltsrecht umfassend zu reformieren. Die bisherige Methode, die Kameralistik, soll schrittweise durch die Buchführung nach kaufmännischen Grundsätzen, die Doppik, ersetzt werden.

Zur parlamentarischen Behandlung in den Ausschüssen. Zunächst verständigte sich der Innenausschuss darauf,

zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung unter Teilnahme des mitberatenden Finanzausschusses durchzuführen.

Diese Anhörung fand am 14. September 2005 statt. Es waren neben Vertretern der Pilotkommunen auch die kommunalen Spitzenverbände, das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Präsident des Landesrechnungshofes Herr Seibicke eingeladen worden. Die Anhörung war von einer weitgehenden Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gekennzeichnet, allerdings wurde auch angesichts der zu bewältigenden Kreisgebietsreform darum gebeten, den Zeitraum für die Einführung der Doppik zu verlängern.

In seiner 62. Sitzung am 16. November 2005 hat der Ausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. In dieser Beratung standen Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD und ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Diskussion und zur Abstimmung.

Der Änderungsantrag der Linkspartei.PDS trug den unter anderem von den kommunalen Spitzenverbänden geäußerten Bedenken Rechnung. Seitens der Linkspartei.PDS wurde beantragt, zu Artikel 1 § 1 - Umstellung auf die doppelte Buchführung, Eröffnungsbilanzstichtag - die Frist der Umstellung auf das neue Rechnungssystem im Ausnahmefall um höchstens zwei Jahre zu verlängern.

Von den Koalitionsfraktionen wurde dieser Antrag mit der Begründung abgelehnt, sie seien der festen Überzeugung, dass der im Gesetzentwurf für die Umstellung auf das neue System der doppelten Buchführung vorgesehene Stichtag auch unter Berücksichtigung der zu bewältigenden Kreisgebietsreform realisierbar sei. Außerdem wurde befürchtet, dass die nur als Ausnahmefall gedachte Verlängerung des Umstellungszeitraums zu einem Regelfall werden könnte.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, an Artikel 1 § 1 einen Absatz anzufügen, der klarstellt, dass die Einführungsphase bis zum 1. Januar 2010 zwar Gemeinden, Landkreisen, Zweckverbänden oder Verwaltungsgemeinschaften im Rahmen der Selbstverwaltungshoheit einen Gestaltungsspielraum bei der Einführung der Doppik lässt, diese Freiheit jedoch nicht zu Rückschritten in Richtung kameraler Haushaltsführung berechtigt, wurde einstimmig angenommen.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Artikel 2 und Artikel 3 betreffen zum einen Folgeänderungen und zum anderen eine Anpassung der Terminologie und wurden im Ausschuss bei mehreren Stimmenthaltungen mehrheitlich angenommen.

In die abschließende Beratung am 25. Januar 2006 bezog der Innenausschuss die Beschlussempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses ein. Der mitberatende Finanzausschuss empfahl dem Innenausschuss, in Artikel 1 § 1 in den Absätzen 1 und 2 den spätesten Zeitpunkt für die Einführung der doppelten Buchführung auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Er empfahl außerdem, in Artikel 7 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten - in den Absätzen 3 und 4 die Angabe „2010“ jeweils durch die Angabe „2011“ zu ersetzen. Der Innenausschuss beschloss einstimmig, diesen Empfehlungen zu folgen.

Des Weiteren folgte der Innenausschuss den rechtsförmlichen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Be

ratungsdienstes sowie weiteren Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen, die redaktioneller Art waren bzw. der Richtigstellung dienten.

Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Inneres hat die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung einstimmig auf den Weg gebracht, und ich bitte Sie, sich dieser anzuschließen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drs. 4/2630, der Ihnen vorliegt, wurde in Abstimmung mit den anderen Fraktionen eingebracht und zielt darauf ab, dass ein neuer Artikel 7 eingefügt wird, in dem es um die Neubekanntmachung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung geht. Ich bitte auch hierzu um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Vielen Dank. Möchten Sie eine Frage von Herrn Kosmehl beantworten?

Frau Kollegin, ich bin ein bisschen über Ihre Bemerkung verwundert, dass das mit den Fraktionen abgestimmt war.

Frau Fischer (Naumburg), Berichterstatterin des Ausschusses für Inneres: