Auch die Eltern können wir nicht grundsätzlich aus ihrer Verantwortung entlassen. Ich denke, dies würde auch die Opposition nicht wollen. Deshalb müssen wir die Eltern daran erinnern, dass auch sie eine Verantwortung, einen Erziehungs- und Bildungsauftrag haben, den sie nicht allein dem Staat überlassen können.
Wir werden sicherstellen, dass auch künftig der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung erhalten bleibt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dem Dreiklang Familie, Einrichtung und alternative Angebote, wie zum Beispiel Tagesmütter, gewährleistet ist.
Wir unterstützen ausdrücklich, dass im Rahmen der Bildungsoffensive, die wir bereits angeschoben haben, mit der Novelle der Vorbereitung der Kinder auf die Schule Rechnung getragen wird. Durch landeseinheitliche Mindestanforderungen, altersgerechte Bildungselemente und Übungsphasen werden künftig die Kinder im Kindergarten, zumindest für das letzte halbe Jahr verbindlich, auf die Bedeutung des Lernens vorbereitet werden.
Unter der Überschrift „Betreuung - Bildung - Erziehung“ werden wir eine Fortbildungsinitiative für das Fachpersonal starten, werden wir wissenschaftliche Erkenntnisse und Ergebnisse aus Modellprojekten in die pädago
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend eines festhalten: Die Zukunft unserer Kinder liegt uns sicherlich allen am Herzen. Wir sollten in der Diskussion, auch wenn wir unterschiedliche politische Standpunkte und Ansichten haben, ideologische Vorurteile außen vor lassen. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, alternative Vorschläge zur Sanierung des Landeshaushaltes haben, die eine Novellierung des Kinderbetreuungsgesetzes entbehrlich machen, sind Sie herzlich dazu eingeladen. - Herzlichen Dank.
Herr Kurze, Sie haben in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass Sie durch die Novellierung eine qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung anstreben. Das höre ich sehr gern. Können Sie dazu vielleicht noch einmal nähere Ausführungen machen. Ich möchte nicht unbedingt noch einmal die sechs Monate dauernde vorschulische Erziehung - darüber haben wir im Ausschuss ausgiebig diskutiert - zur Sprache bringen. Aber was soll außer diesen sechs Monaten konkret geschehen, um eine qualitative Verbesserung in der Kinderbebetreuung zu erreichen? Bringen Sie einmal ein paar Beispiele.
dann hätten Sie feststellen müssen, dass ich versucht habe, deutlich zu machen, dass wir uns in einem Stadium befinden, in dem wir noch nicht einmal einen Referentenentwurf vor uns liegen haben,
und dass wir uns in unserer Fraktion in konstruktivkritischen Gesprächen befinden und noch Gesprächsbedarf mit allen Beteiligten und betroffenen Verbänden haben.
Deshalb würde es den Rahmen sprengen, wenn wir heute über jedes Detail diskutieren würden; denn wir haben das noch vor uns. Wir sind mittendrin.
Warum sollen wir heute ins Detail gehen, wenn wir uns noch gar nicht, ich sage einmal, auf einen Referentenentwurf oder auf einen Gesetzentwurf geeinigt haben? Deshalb sage ich einmal: Ich lade Sie recht herzlich dazu ein - aber das machen Sie ja als Ausschussvorsitzende -, dass wir gemeinsam an die Novellierung herangehen; denn es liegt uns sicherlich allen am Herzen, dass wir zukünftig und langfristig das Betreuungsangebot, das wir haben, beibehalten können und dass wir eine richtige Finanzierungsgrundlage schaffen. Machen Sie auch Vorschläge! Überlegen Sie sich schon einmal etwas! Ich denke, wir werden das im Ausschuss machen. - Danke.
Damit ist das zweite Thema im Rahmen der Aktuellen Debatte abgearbeitet und der Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.
Zunächst spricht für die Landesregierung der Kultusminister Professor Dr. Olbertz. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wichtige Reformvorhaben im Schulwesen entsprechend der Koalitionsvereinbarung umgesetzt.
Ziel des Entwurfs ist erstens die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für eine umfassende gymnasiale Oberstufenreform, die den Erwerb des Abiturs nach zwölf Schuljahren ermöglicht,
zweitens die Öffnung des Gymnasiums wieder ab dem 5. Schuljahrgang in Verbindung mit einer neu gestalteten schulformbezogenen Förderstufe und drittens die Einführung einer qualifizierten Empfehlung der Schule an die Eltern über die der Grundschule folgenden Bildungsgänge ihres Kindes und einer sich über zwei Jahre erstreckenden kontinuierlichen Beratung.
Zum ersten Punkt. In Bezug auf die Schulzeit ist dies die Korrektur einer nach unserer Überzeugung verfehlten bildungspolitischen Entscheidung der vorherigen Landesregierung.
Sie, sehr geehrter Herr Püchel, haben diesen Fehler in der letzten Landtagssitzung offen eingeräumt. Und nicht nur ich habe das mit Respekt zur Kenntnis genommen.
Auf die Frage, wie lange die Schule dauern soll, gibt es eine kurze Antwort: So lange wie nötig, so kurz wie möglich. Sicher wird das Abitur nicht besser, je länger sein Erwerb dauert; denn anderenfalls würde ich an dieser Stelle für eine mindestens 16-jährige Schulzeit plädieren.
Überall in Europa wird über eine Verkürzung der Schulzeiten nachgedacht. Je jünger die Schulabgängerinnen und -abgänger sind, desto günstiger sind ihre Chancen im Hinblick auf einen raschen Anschluss in der Berufsausbildung und auf dem Arbeitsmarkt.
Die deutschen Hochschulabsolventen - Sie wissen das - sind heute mit 28,3 Jahren im internationalen Vergleich die ältesten. Auch lässt sich das Allgemeinbildungskonzept des Gymnasiums nach dem 12. Schuljahr eigentlich nicht mehr sinnvoll fortschreiben, weil an dieser Stelle eine grundsätzliche qualitative Zäsur des Lernens, übrigens auch des Lehrens, notwendig ist, von der primär informativen zur methodischen Ausbildung zum selbständigen Weiterlernen.
Diese Lernkompetenz ist an einen Status von Selbständigkeit und Eigenverantwortung gebunden, der Unabhängigkeit vom System Schule, das nun wirklich andere Altersgruppen als 19- oder 20-Jährige im Auge haben muss, und auch vom Elternhaus verlangt. Das durchschnittliche Schulausgangsalter nach dem Abitur liegt in Deutschland derzeit bei 19,7 Jahren. Die Schule kann die Angehörigen dieser Altersgruppe gar nicht mehr sinnvoll auslasten, sondern sie nur unterfordern oder in ihren Selbstentfaltungsspielräumen einengen.
Nicht zuletzt ist die mit der langen Schulzeit einhergehende Hinauszögerung von Mündigkeit ein Problem. Den Jugendlichen, sobald sie volljährig sind, werden viele eigenständige und vor allem selbst zu verantwortende Entscheidungen abverlangt, während sie ihrerseits noch nicht einmal über einen Schulabschluss verfügen. Vor diesem Hintergrund zum Beispiel das kommunale Wahlrecht für 16-Jährige durchzusetzen, sie zugleich aber bis in das 20. Lebensjahr hinein in der Abhängigkeit vom System Schule zu lassen, ist einfach inkonsequent und gefährdet eine echte Partizipation der jungen Leute eher, als dass es sie fördert.