Auch zur Veranschlagung der EU-Mittel und der nationalen Kofinanzierung gab es für den Nachtragshaushalt 2006 und für den Haushaltsplan 2007 noch einmal Korrekturen, die mit Stand vom 21. November 2006 bzw. vom 28. November 2006 Berücksichtigung finden mussten.
Auf alle Änderungen kann heute nicht eingegangen werden. Ich werde mich auf die wichtigsten konzentrieren. Trotzdem bin ich mir bewusst, dass diese Berichterstattung nicht zu den kürzesten gehören wird. Ich bitte deshalb um Geduld.
Im Unterschied zur vergangenen Legislaturperiode ergab sich die Mehrheit der Änderungen aufgrund von Steuermehreinnahmen. Obgleich dieser Fakt erfreulich ist, mussten die Fachausschüsse doch einige zusätzliche Sitzungen durchführen. Der Ausschuss für Finanzen hielt allein elf Sitzungen nur zu den Haushaltsplänen ab.
Zunächst zum Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2005/ 2006. Der Entwurf der Landesregierung sah einen Haushaltsumfang in Höhe von 10 026 537 200 € vor, wobei die Summe der Verpflichtungsermächtigungen auf einen Betrag von 1 521 750 700 € festgelegt war. Der Finanzminister benannte als weitere Eckwerte der Landesregierung die Absenkung der Nettokreditaufnahme von rund 783 Millionen € auf 750 Millionen €, die Rückführung der Beleihung des Sondervermögens „Altlastensanierung des Landes Sachsen-Anhalt“ von 150 Millionen € durch Umschuldung, ohne die Höhe der Gesamtverschuldung zu beeinflussen,
Meine Damen und Herren! Das ist der wichtigste Teil unserer Sitzung. Ich bitte wirklich darum, dass Sie Ihre Gespräche zurückstellen und diese in der Pause führen. - Frau Dr. Klein, fahren Sie bitte fort.
- danke schön, Herr Präsident - die Bildung eines Pensionsfonds, dem noch im Jahr 2006 20 Millionen € zugeführt werden, sowie die Bereitstellung von zusätzlich
Der Entwurf der Landesregierung zum Haushaltsplan 2007 sah einen Haushaltsumfang von 9,91 Milliarden € vor; die Summe der Verpflichtungsermächtigungen belief sich auf 1 106 737 400 €.
Als weitere Eckpunkte benannte der Finanzminister die Nettokreditaufnahme mit 550 Millionen €, eine Investitionsquote von 18,5 % und einen Stellenabbau beim Planpersonal von 2 000 Stellen bei gleichzeitiger Beschränkung der Zahl der Neueinstellungen auf 250.
Hinsichtlich der Entwürfe der neuen operationellen Programme für den Zeitraum 2007 bis 2013 betonte die Landesregierung, dass der Kofinanzierungsaufwand für das Land so gering wie möglich gehalten werden soll und dass alle bereitstehenden EU-Mittel zu binden und im Lande zu nutzen sind.
Für den kommunalen Bereich wurden durch den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 Änderungen im FAG vorgesehen, die zu einer Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommune führen werden. Die Verbundquote sollte auf 22,7 % abgesenkt werden und die Kommunen sollten an den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe finanziell beteiligt werden.
In der Generalaussprache im Ausschuss für Finanzen am 5. Oktober 2006 machte der Landesrechnungshof traditionell seine Ausführungen und äußerte sich zunächst grundsätzlich zu den Entwürfen für den Nachtragshaushalt 2005/2006 und für den Haushaltsplan 2007.
Er unterstützte fast alle in der mittelfristigen Finanzplanung genannten Zielstellungen, insbesondere die Reduzierung der Nettoneuverschuldung und die Konsolidierung des Haushaltes. Nachdrücklich begrüßt wurden die Entwicklungen im Versorgungsbereich. Er begrüßte, dass der Blick bis zum Jahr 2020 erfolgt, und betonte, dass die gegenwärtig günstigen finanzpolitischen Rahmenbedingungen konsequent zur Konsolidierung und damit zur Reduzierung der Verschuldung genutzt werden.
Schwerpunkte beim Nachtragshaushalt setzte er unter anderem bei den Auswirkungen der Steuermehreinnahmen auf die Kommunalfinanzen, bei den Personalverstärkungsmitteln, beim Versorgungsfonds und bei den Versorgungsrücklagen sowie bei der Auflösung der globalen Minderausgabe in Höhe von insgesamt 58,2 Millionen €.
Zu den genannten Bereichen machte der Präsident des Landesrechnungshofes umfangreiche Ausführungen, die über alle Beratungen hinweg auch zu den zwischen den Oppositionsfraktionen und den Koalitionsfraktionen kontrovers diskutierten Themen gehörten. Im Rahmen meiner Ausführungen zu den entsprechenden Einzelplänen werde ich kurz darauf eingehen.
Die FDP-Fraktion machte in der Generaldebatte zum Nachtragshaushalt 2005/2006 unter anderem darauf aufmerksam, dass es Veranschlagungen für den Nachtragshaushalt und für den Haushaltsplan 2007 gebe, die trotz gleicher Begründung inhaltlich auseinander fielen. Sie hoffte, dass dies während der Haushaltsberatungen aufgelöst würde. Sie nannte weitere Einsparpotenziale im Hinblick auf die Verschuldung des Landes und meldete Bedenken hinsichtlich des Mittelabflusses im Nachtragshaushalt vor allem wegen der erforderlichen Ausschreibungen für Anschaffungen an.
Diesen Bedenken schloss sich die Fraktion der Linkspartei.PDS an. Sie begrüßte es ebenfalls, dass ein Nachtragshaushalt vorgelegt werde, verwies aber zugleich darauf, dass dieser aus ihrer Sicht zu spät komme, weil die Ressorts bis zum Jahresende kaum in der Lage wären, ihn umzusetzen. - Diese Fragestellung tauchte bei den Beratungen über die Einzelpläne wiederholt auf und konnte letztlich nicht vollständig abgeklärt werden.
Die SPD-Fraktion begrüßte den Nachtragshaushalt, der umfangreicher als vermutet geworden sei und der alle Bereiche beleuchte und damit eine gute Basis für die kommenden Haushalte und vor allem für das Haushaltsjahr 2007 bilde.
Alle Fraktionen unterstützten die Bildung des Pensionsfonds und die weitere Absenkung der Neuverschuldung auch für das Jahr 2006.
Bei einzelnen Einzelplänen gab es keine Änderungen im Nachtragshaushalt. Deshalb nur zu den Einzelplänen, zu denen es im Laufe der Beratungen Veränderungen im Nachtragshaushalt gab.
Einzelplan 03 - Ministerium des Innern. Im Kapitel 03 01 - Ministerium - wurde der Ansatz bei Titel 453 01 - Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung - einstimmig um 200 000 € reduziert und damit an das Ist angepasst.
Auf Antrag der FDP-Fraktion wurden bei Kapitel 03 20 - Landespolizei - Änderungen einstimmig beschlossen. Die Ansätze bei den Titeln 514 61, 811 61, 514 62 und 812 62 wurden für das Jahr 2006 um insgesamt 5 Millionen € gesenkt, da die Mittel nicht verausgabt wurden. Hierbei ging es um Ersatzinvestitionen bei Geräten und Fahrzeugen, deren Umsetzung nicht mehr im Jahr 2006 erfolgen konnte. In der Bereinigungssitzung wurden bei diesen Titeln entsprechende Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2007 eingestellt. Außerdem wurde in der Bereinigungssitzung der Ansatz bei Titel 812 65 - Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen - um 100 000 € verringert.
Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen. Im Kapitel 04 06 - Finanzämter - wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bei Titel 111 02 - Säumniszuschläge - der Ansatz um 1,3 Millionen € angehoben.
Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales. Änderungen gibt es bei Kapitel 05 13 - Gesundheitswesen - und bei Kapitel 05 17 - Kinder, Jugend und Familie. Hier wurden vor allen Dingen in der Bereinigungssitzung Änderungen beschlossen. Im Kapitel 05 13 wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Ansätze bei der Titelgruppe 68 vermindert.
Debatten gab es bei Kapitel 05 17 um den Titel 633 63. Die FDP-Fraktion hatte ursprünglich eine Kürzung um 3,19 Millionen € beantragt. Diese Reduzierung war nach der Aussage des Ministeriums aber nicht mehr möglich, da das Geld zur Deckung von Mehrausgaben im Maßregelvollzug benötigt werde. Die FDP-Fraktion zog daraufhin ihren Antrag zurück. In der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz bei diesem Titel dennoch um 3,5 Millionen € vermindert.
Einzelplan 06 - Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung. Bei Kapitel 06 02 gibt es Absenkungen bei einigen Titeln. Bei Kapitel 06 05 und Kapitel 06 08 gibt es ebenfalls eine Absenkung bei der Finanzierung für die Grundausstattung. Bei Kapitel 06 21 - Studentenwerke und Ausbildungsförderung - wurde der Ansatz bei
Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Bei Kapitel 08 02 - Allgemeine Bewilligungen - gibt es Änderungen bei den Kostenerstattungen an die Investitionsbank sowie bei Titel 821 66 - Erwerb und Aufbereitung von Anlagevermögen - und bei Titel 686 72 - Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland. Bei dem letzten Titel wurden die Zuschüsse für die Teilnahme an der Grünen Woche abgesenkt.
Außerdem gibt es bei Kapitel 08 11 - Eichverwaltung - einen Aufwuchs und dafür eine Absenkung bei Kapitel 08 12 - Aufgelöste Einrichtung Landesmaterialprüfamt. Es begann bei diesem Kapitel eine Debatte, auf die ich schon verwiesen hatte, die wir auch noch bei anderen Einzelplänen hatten, die aber zu keinem endgültigen Ergebnis führte: ob die Vorabfreigabe von Verpflichtungsermächtigungen vor der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes rechtmäßig ist.
Einzelplan 09 - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Landwirtschaft. Hierbei gibt es nur eine Änderung bei Kapitel 09 02 - Allgemeine Bewilligungen, Landesfördermaßnahmen. Auch hier ändert sich der Ansatz der Erstattungen an die Investitionsbank um 192 600 €.
Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung. Hierzu sah bereits der Nachtragshaushalt relativ umfangreiche Änderungen vor. Bei Titel 015 01 - Umsatzsteuer (Ge- samtanteil) - erhöht sich der Ansatz für das Jahr 2006 um 15,8 Millionen €.
Bei Kapitel 13 02 - Allgemeine Bewilligungen - verringert sich der Ansatz bei Titel 461 01 zur Deckung des Mehrbedarfs an Personalausgaben ohne Versorgung um 15 Millionen €. Dazu hat es in den verschiedenen Beratungen des Finanzausschusses auf der Grundlage des Statements des Landesrechnungshofes immer wieder Diskussionen gegeben, die ich aber hier nicht im Einzelnen darstellen kann.
Neu eingestellt wurde der Titel 682 30 - Zuschüsse an Landesbetriebe zum Ausgleich von Verlusten aus den Vorjahren - mit einem Ansatz von 10 Millionen € für das Jahr 2006. Das war eine Forderung, die der Rechnungsprüfungsausschuss auf der Basis der Prüfung durch den Landesrechnungshof wiederholt gestellt hatte und der nun Rechnung getragen wird.
Bei Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - erhöhen sich die Zuweisungen um rund 1,6 Milliarden €. Hierzu gab es die Diskussion, dass es den Gemeinden nicht mehr möglich sein wird, diese Mittel dem Haushaltsjahr 2006 zuzurechnen.
Bei Kapitel 13 20 erhöhte sich der Ansatz bei Titel 831 29 - Kapitalzuführung an Unternehmen mit Landesbeteiligung - um rund 18 Millionen €.
Auch bei Kapitel 13 25 - Schuldenverwaltung - gab es Ansatzerhöhungen bei Titel 162 01 - Zinseinnahmen aus Zwischenanlagen - von 0 auf 13 Millionen € und bei Titel 162 53 - Zinsen aus Geldanlagen der Kassen - um 4 Millionen €. Dagegen verringerte sich der Ansatz bei Titel 871 01 für die Inanspruchnahme und für Aufwendungen zur Vermeidung von Verlusten aus Bürgschaften und anderes um 21 Millionen €. Das war eine Anpassung an das Ist.
Bei Kapitel 13 50 - Versorgung - wird die Zuführung an das Sondervermögen „Pensionsfonds“, das in der letz
ten Landtagssitzung beschlossen wurde, noch einmal um 20 Millionen € erhöht. Die Zuführungen aus den Landesbetrieben an den Pensionsfonds werden mit einem Ansatz von rund 8,6 Millionen € bei Titel 916 11 neu ausgebracht.
Die Zuschüsse an den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt bei Kapitel 13 99 - Sonstige Einnahmen und Ausgaben - erhöhen sich um 19,47 Millionen €, besser bekannt als Midewa-Kredit.
In der Titelgruppe 99 - Kosten der Informations- und Kommunikationstechnik - werden die nicht aufteilbaren sächlichen Verwaltungsausgaben um 3 Millionen € gekürzt.
Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr. Änderungen grundsätzlicher Art gab es beim Nachtragshaushalt wie auch beim Haushaltsplan 2007 durch Änderungen bundesstaatlicher Regelungen, die auf das Land Auswirkungen haben. So besonders bei Kapitel 14 03 - Verkehr -, wo es bereits für den Haushaltsplan 2006, aber dann auch für das Jahr 2007 zu geringeren Zuweisungen an Regionalisierungsmitteln kommt.
Für das Jahr 2006 wurden während der Beratungen im Finanzausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen lediglich bei Kapitel 14 03 zwei Änderungen, die sich aufeinander bezogen, beschlossen. Es gab nur zu dem Sondervermögen „Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt“ einen Nachtragshaushalt. Dazu gab es keine Änderungen.
Einige Bemerkungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006. Es gibt neben einigen redaktionellen Änderungen auch inhaltliche Änderungen.
§ 18a wurde dahin gehend geändert, dass das Ministerium der Finanzen unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Steueraufkommens auf der Grundlage des vorläufigen Jahresabschlusses 2006 die Verrechnung des Unterschiedsbetrages der Finanzausgleichsmasse nach § 3 Abs. 3 Satz 4 des Finanzausgleichsgesetzes bis zum 31. Januar 2007 zulasten des Haushaltsjahres 2006 vornimmt.
§ 18b Abs. 3 wird gestrichen. Eine Ermächtigung zur Einstellung zusätzlicher Mittel war nicht mehr notwendig, da die Mittel durch Änderungen in den Nachtragshaushalten bereits eingestellt wurden.
Mit der Beschlussempfehlung zum Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2005/2006 in der Drs. 5/385 liegen Ihnen nunmehr die neuen Eckpunkte für den Nachtragshaushalt vor. Das Haushaltsvolumen steigt auf 10 087 585 600 €. Die Verpflichtungsermächtigungen steigen auf 1 520 031 100 €. Die Nettokreditaufnahme sinkt auf 750 Millionen €. Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei vier Enthaltungen angenommen.
Nun zu den Beratungen zum Haushaltsplan für das Jahr 2007. In der Generaldebatte zum Haushaltsplanentwurf 2007 im Finanzausschuss äußerte sich der Landesrechnungshof unter anderem kritisch zu dem gesamten Komplex des Personals, zur Veranschlagung der EU-Mittel für die Förderperiode 2007 bis 2013 und zu einzelnen Bereichen, etwa zur Erhebung von Parkentgelten von Landesbediensteten, zur Beteiligung der Kommunen an den Kosten der Sozialhilfe nach Artikel 2 des Entwurfs eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007, zum
Landesbetrieb Limsa und zu Strukturveränderungen, zum Beispiel zu den beabsichtigten Veränderungen bei dem Studieninstitut des Landes Sachsen-Anhalt.
Die SPD-Fraktion sprach in der Generaldebatte im Wesentlichen zu zwei Problemkreisen: zur Notwendigkeit eines grundsätzlichen Umsteuerns in der Finanzpolitik des Landes und zu notwendigen Strukturveränderungen. Dazu zählen die Kreisgebietsreform, eine Justizstrukturreform und veränderte Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen sowie ein Personalentwicklungskonzept.
Die CDU-Fraktion begrüßte die Kontinuität des Haushaltsplanentwurfes 2007 mit Blick auf die Vergangenheit. Sie bemerkte: Um zu einer differenzierten Beurteilung einzelner Veranschlagungen zu kommen, müssten das Personalentwicklungskonzept, die vorgeschlagenen Änderungen beim Finanzausgleich und die Unwuchten innerhalb der kommunalen Familie geprüft werden. Künftige, durch höhere Steuereinnahmen bedingte Wünsche der Ministerien müssten sehr sorgfältig geprüft werden.